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Hoffmann

AfD 15.03.2024 Sitzungen 7/131

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, noch bevor der Landtag heute den zweiten Änderungsentwurf zum Landesentwicklungsprogramm debattiert, herrschte darüber schon helle Aufregung und lautes Blätterrauschen. Das liegt zum einen an der neuen Planung zum Oberzentrum Südthüringen, von der sich die Beteiligten mehr als überrumpelt sehen. Denn im Oktober 2022 befand die Landesregierung noch auf meine Anfrage in der Drucksache 7/6425 – ich zitiere –: „Gemäß Grundsatz 2.2.4 Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 können zentralörtliche Funktionen funktionsteilig von mehreren Gemeinden auf der Grundlage einer institutionalisierten Zusammenarbeit für einen gemeinsamen Versorgungsbereich wahrgenommen werden. Als funktionsteilige Zentrale Orte gelten insbesondere solche Gemeinden, die in einem engen siedlungsstrukturellen Zusammenhang stehen und funktionale Mittelpunkte eines gemeinsamen Versorgungsbereichs, auch grenzüberschreitend, sind.“ Und jetzt kommt es: „Diese Voraussetzungen sind in Bezug auf Meiningen und Schmalkalden nicht gegeben. Unabhängig davon ist die verbindliche interkommunale Zusammenarbeit für funktionsteilige Zentrale Orte geboten. Das Instrument der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft gemäß § 4 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit ist eine geeignete Form der verbindlichen interkommunalen Zusammenarbeit.“ Nun ist das Ministerium im zweiten Änderungsentwurf der Ansicht, dass Schmalkalden und Meiningen doch zum Südthüringer Oberzentrum dazugehören müssen. Und diese Ansicht wurde – so antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft auf meine andere Anfrage in Drucksache 7/9667 – ohne vorherige Gespräche mit den Städten Oberhof, Schleusingen, Zella-Mehlis und Suhl getroffen. Das führte nach einer ersten Aufregung nun dazu, dass alle sechs Städte sich zusammentun und in die Offensive gehen und sich an das Ministerium wenden wollen, um mit einem gemeinsamen Planungsverband der vier Städte Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof die Zusammenarbeit für ein Südthüringer Oberzentrum in Kooperation mit den Städten Schmalkalden und Meiningen zu vertiefen. Die Ministerin bekommt also Post. Post bekam die Ministerin mittlerweile am 8. März 2024 von der Regionalen Planungsgemeinschaft, womit ich beim zweiten Protest wäre. Dieser hatte in der gemeinsamen Sitzung mit der Planungsversammlung und dem Regionalen Planungsbeirat am 28. Februar 2024 ein Schreiben an die Ministerin beschlossen. Inhalt des Schreibens ist die Mitteilung, dass die im zweiten Änderungsentwurf des Landesentwicklungsprogramms festgeschriebene Fläche zur Ausweisung von Windvorranggebieten in der Region Südwestthüringen nicht erreichbar sei. Eine Stellungnahme, welche Staatssekretärin Prof. Schönig gestern in der Fragestunde auf meine Mündliche Anfrage als nicht hilfreich bezeichnet. Ich hingegen halte es für sehr hilfereich, wenn die, die vor Ort ausbaden müssen, was eine völlig verfehlte Energiepolitik des Landes, des Bundes und der EU anrichtet, sich zu Wort melden. (Beifall AfD) Und sicherlich wird das Kapitel 5.2, also das Kapitel „Energie“, des zweiten Änderungsentwurfs wie schon beim ersten Änderungsentwurf die meisten Stellungnahmen provozieren, ist hier doch unter anderem Folgendes fixiert: Bis 2032 soll Nordthüringen 3 Prozent Fläche für Windindustrie ausweisen, Mittelthüringen 2,2 Prozent, Ostthüringen 1,7 Prozent und Südwestthüringen 2 Prozent. Dass sich dagegen Widerstand im ländlichen Raum regt, ist selbstverständlich und natürlich. Ich kann für meine Fraktion hier bereits ankündigen, dass, sollte der Entwurf an den Ausschuss überwiesen werden, wir – wie schon beim ersten Entwurf im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz – eine Empfehlung schreiben werden, die die Flächenausweisung speziell und den Ausbau der Windindustrie generell ablehnt – zum Schutz der Umwelt. (Beifall AfD) Der Landesregierung sei derweilen ans Herz gelegt, dass sie sich mit allen Stellungnahmen befasst, auch mit denen, die diesen zweiten Entwurf kritisieren oder ablehnen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Saale-Holzland!) Wer das Wort „Beteiligung“ wie eine Monstranz vor sich herträgt wie Rot-Rot-Grün, der macht sich unglaubwürdig, wenn er sie nicht lebt. (Beifall AfD) Löblich ist zwar, dass den Stellungnahmen aus dem Raum Nordthüringen im zweiten Änderungsentwurf entgegengekommen wurde, indem es nun auch ein Oberzentrum Nordthüringen geben soll – das hatten wir in unserer Stellungnahme auch moniert –, (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Selbstverständlich wird jede Stellungnahme ausgewertet! Das machen wir immer so, aber das ist noch nicht bis zu der AfD vorgedrungen!) allerdings ging die Sache mit dem Oberzentrum Südthüringen ja gewaltig nach hinten los. In dem Atemzug könnte die Ministerin auch auf den Brief der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen antworten. Auch das hat mit Respekt zu tun. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Protokoll ↗