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Schenk

15.03.2024 Sitzungen 7/131

Fragestunde

Es gibt sicherlich Vorerwägungen. Aber die mitzuteilen, ergibt aus meiner Sicht erst dann Sinn, wenn die Kriterien konkret feststehen. Und wie sich ja vorhin aus der Nachfrage des Abgeordneten Schubert ergeben hat, ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, aber es werden natürlich Einwände vorgetragen, die zu entsprechenden Verzögerungen und weiteren Beratungen führen. Sie haben ja zum Beispiel auch auf die Justizminister verwiesen, auf die Innenminister kann man verweisen. Insofern ist doch davon auszugehen, dass sich die Kriterien erst noch ausgestalten. Insofern: Natürlich gibt es im Haus Vorüberlegungen, aber die Vorüberlegungen taugen quasi noch nicht, um daran Kriterien aufzuziehen und daraus konkrete Bedarfe abzuleiten. Wenn das abgeschlossen ist, können wir das gern nachholen.

Protokoll ↗