Prof. Dr. Schönig
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Merz beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Landesarchiv Thüringen mit seinem Staatsarchiv Meiningen beabsichtigt keinen Umzug zum 1. Januar 2025 in eine landeseigene Liegenschaft. Allerdings laufen derzeit Vorüberlegungen hinsichtlich einer Erweiterung des Standorts des Staatsarchivs Meiningen in dem Mietobjekt Meiningen, Lindenallee 2a. Zu Frage 2: Den genannten Vorüberlegungen liegen folgende Umstände zugrunde: Erstens, die Abteilung 4 des Staatsarchivs Meiningen des Landesarchivs Thüringen ist derzeit an den Standorten Suhl und Meiningen untergebracht, wobei sie in Meiningen zwei Dienststätten, nämlich den sogenannten Bibrasbau des Schlosses Elisabethenburg sowie seit 2023 Räume im früheren Bundesbankgebäude in der Lindenallee, nutzt. Anders als in Suhl sind die Diensträume in Meiningen nicht landeseigen, sondern angemietet. Die Unterbringungsbedingungen an den von der Abteilung 4 des Landesarchivs Thüringen genutzten Dienststätten in Suhl sowie im Schloss Elisabethenburg in Meiningen erfüllen derzeit keine archivfachlichen und Arbeitsschutzstandards. Um kostenträchtige Schäden oder gar Verluste am Archivgut zu verhindern, hat die Abteilung 4 des Landesarchivs Thüringen aus dringenden konservatorischen Notwendigkeiten und im Rahmen der gegebenen Raumlage Archivgut aus der Dienststätte Schloss Elisabethenburg in die Dienststätte Lindenallee in Meiningen umgelagert. Zweitens, die Stadt Meiningen als Vermieterin des Schlosses Elisabethenburg hatte mitgeteilt, den bestehenden Mietvertrag mit dem Landesarchiv fristgerecht zum Jahresende kündigen zu wollen. Der Mietvertrag mit der Stadt Meiningen wurde mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2025 angepasst. In der Lindenallee 2a in Meiningen werden laut Auskunft des Vermieters einige Flächen, die derzeit vom Freistaat Thüringen für eine andere Behörde angemietet sind, zum 31. Dezember 2024 frei. Diese Flächen könnten zur Unterbringung des Archivguts genutzt werden, um den gesetzlich geforderten langfristigen Erhalt des Archivguts sicherzustellen. Zu Frage 3: Da es bisher nur Vorüberlegungen sind, gibt es noch keinen Umzugsbeschluss. Zu Frage 4: Die Kosten können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden, da sich die Angelegenheit noch in Prüfung befindet. Vielen Dank.
