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Stefan Möller

AfD 15.03.2024 Sitzungen 7/131

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, gestern wurde hier im Landtag der Cannabiskonsum diskutiert und die Jugendlichen zum Cannabis verleitet. Heute verleitet der Kollege Schard die Jugendlichen zum Jurastudium. Ich weiß nicht, was schlimmer ist, (Beifall AfD) aber na ja. Zur Sache: Den Bachelorabschluss im Jurastudium einzuführen, dagegen kann man nicht wirklich etwas haben. Ich denke, dass die Argumentation, die hier vollzogen wurde, ist, dass es so eine Art Rettungsschirm für die ist, die das Examen nicht bestehen. Das überzeugt mich ehrlich gesagt nicht so richtig, weil Sie mit so einem Bachelor – das wissen Sie, Herr Schard – in juristischen Berufen nicht so wahnsinnig viel anfangen können, weil die gesamte praktische Tätigkeit in allen juristischen Berufen letztlich erst mit Ausbildungsinhalten möglich ist, die Sie sogar aus dem Zweiten Staatsexamen parat haben müssen, die Sie im Ersten gar nicht gelehrt bekommen. Das heißt, wenn man das Angebot eines Bachelors macht – und das finde ich, wie gesagt, nicht falsch –, dann muss man das mit anderen Studiengängen integriert betrachten. Ich denke, man sollte sich da nicht so sehr auf diese Rettungsschirmargumentation fokussieren. Das ist der erste Punkt, den ich sagen möchte. Ansonsten ist das von uns unterstützenswert und wir würden das natürlich auch mit an die Ausschüsse überweisen. Ein Problem habe ich mit dem zweiten Aspekt des Gesetzentwurfs der Regierungskoalition, in dem aus meiner Sicht auch ein Stück weit atypisch und nicht so ganz zum Thema passend auch geregelt wird, dass die Landesregierung per Rechtsverordnung die Maßstäbe der Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten regeln darf. Da muss ich Ihnen sagen: Da habe ich ein Störgefühl. Warum habe ich da ein Störgefühl? Erstens, weil ich im Richterwahlausschuss und im Staatsanwaltswahlausschuss sitze und bestimmte Vorkommnisse, über die ich hier nicht reden kann, gezeigt haben, dass es durchaus schwerwiegende Differenzen über die Frage der Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten geben kann – sogar so schwerwiegend, dass es eine Diskrepanz gibt zwischen der Meinung des Ministeriums, politisch, und der Meinung der Fachleute, also der Richter und Staatsanwälte bzw. der anderen Mitglieder des Richter- und Staatsanwaltswahlausschusses. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich halte es für keine gute Idee, der herrschenden Politik Zugriff auf Beurteilungsmaßstäbe zu geben, das Ganze sogar per Rechtsverordnung am Parlament vorbei. Das ist keine gute Idee, auch vor dem Hintergrund der Trennung von Justiz und Exekutive, also des Gewaltenteilungsprinzips. Und ein Stück weit widersprechen Sie sich auch selbst, wenn Sie einerseits davor warnen, dass Sie die Justiz vor der erstarkenden AfD sturmfest machen müssen, (Beifall DIE LINKE) dass Sie die Einflussnahmemöglichkeiten der herrschenden Politik auf die Justiz beschränken müssen, und sich andererseits über solch eine Klausel genau dieses Recht einräumen, das natürlich auch uns mal zur Verfügung stehen wird. Wir wollen es übrigens nicht. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie es wollen, und deswegen habe ich ein noch größeres Störgefühl und würde in dem Punkt natürlich auch keine Unterstützung in der Endabstimmung signalisieren. Danke schön. (Beifall AfD)

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