Laura Wahl
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörende und Schüler/ ‑ innen, ich möchte mich bei der Frau Präsidentin gern bedanken, dass sie jetzt gerade noch mal deutlich gemacht hat, dass wir uns in einer Verfassungsdiskussion befinden. Ich glaube, Frau Müller hat sehr sachlich vorgetragen, wie der Stand ist.
(Beifall DIE LINKE)
Da jetzt eine solche Schärfe in die Debatte reinzubringen, finde ich der Verfassungsdebatte unwürdig. Es wurde schon gesagt, der Verfassungsausschuss hat in den vergangenen Jahren ganze Arbeit geleistet. Wir haben zahlreiche Expertinnen und Experten zu den verschiedenen Thematiken angehört, etwa zu den Staatszielen „Nachhaltigkeit“, „Antirassismus“, „Ehrenamt“, „Inklusion“, „Altersdiskriminierung“, „Kinderrechte“, „gleichwertige Lebensverhältnisse“. Wir hatten Anhörungen zu den wichtigen Fragen der direkten Demokratie, nämlich dem Finanztabu, der Absenkung von Quoren, damit mehr Menschen teilhaben können, dem fakultativen Referendum, dem Einwohner/ ‑ innenantrag und Anhörungen zu den Themen „Europabezug“, der Regelung der MP-Wahl und der elektronischen Verkündung von Gesetzen. Viele Personen haben hier mit uns mit großem Engagement ihre Expertise geteilt. In den Anhörungen war deutlich zu spüren, dass die Menschen um die Bedeutung einer Verfassungsänderung wissen und die Verfassung mit großem Respekt behandeln und dass sie eben gerade vor diesem Hintergrund an uns als Abgeordnete die Erwartung haben, dass wir die gesammelte Expertise nutzen, die Thüringer Landesverfassung an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) An dieser Stelle möchte ich ebenfalls dem Bündnis „Verfassungsreform. Jetzt!“ ganz eindrücklich danken, das sich auch mit großem Engagement an den Anhörungen beteiligt hat. Ich muss sagen, ich empfinde es fast schon ein bisschen als Hohn, Herr Zippel, wenn Sie sagen: Ja, wir danken denen ganz herzlich, aber ich muss ihnen leider jetzt schon mitteilen, dass es nicht zu einer Verfassungsänderung kommen wird,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das habe
ich nicht gesagt!) weil wir alles von der MP-Wahl abhängig machen. Es klang so ein bisschen durch. Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir sagen: Diese Anhörungen, die waren viel Zeit, die haben sehr, sehr gute Anregungen gebracht, wir machen etwas daraus und machen die Verfassungsänderungen rund, wo es auch eine Einigkeit gibt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Menschen, die sich beteiligt haben, haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, warum es seit längerer Zeit nun schon nicht vorangeht. Für mehr Transparenz haben wir uns als rot-rot-grüne Fraktionen deshalb dazu entschieden, einen selten genutzten Paragraphen der Geschäftsordnung zu nehmen, damit wir hier im Plenum darüber debattieren können. Übrigens müssten wir das nicht, wenn die Öffentlichkeit der Ausschüsse im Thüringer Landtag endlich Standard wäre.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist ein weiter Verfassungsvorschlag von RotRot-Grün, den die CDU aber leider von Anfang an vehement abgelehnt hat. Im Verfassungsausschuss wurde fraktionsübergreifend konstruktiv diskutiert, wurden zahlreiche Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen angehört und bei einem halben Dutzend Vorhaben wurde eine breite Verständigung unter uns Demokratinnen und Demokraten erreicht. Richtig: Eine Verständigung und nicht nur das, sondern sogar fertig abgestimmte Formulierungen, getragen von vier Fraktionen, die gemeinsam eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im Landtag bilden. Ob bei der Stärkung des Ehrenamts, beim Prinzip der Nachhaltigkeit oder gar der Sicherung der Finanzausstattung unserer Städte und Gemeinden – hierüber sind wir uns inhaltlich mit Linke, CDU und SPD einig geworden. Was fehlt also noch? Nicht weniger als der formale Abschluss und damit der politische Wille im Wahljahr, die Verfassungsänderungen hier im Landtag auch zu beschließen und damit unserer Verantwortung als Abgeordnete nachzukommen. Aber da scheint es leider ein paar CDU-Abgeordnete zu geben, die meinen, mit RotRot-Grün ändere man nicht die Verfassung. Das ist die einzige Erklärung dafür, dass die CDU 2021 die Vereinbarung aufkündigte, als der Änderungsantrag schon geeint war.
(Beifall DIE LINKE)
Ich muss Ihnen sagen, seit gestern haben sich meine Zweifel massiv verstärkt, inwieweit Sie als CDUFraktion überhaupt bereit sind, noch etwas anderes als Wahlkampf, Anti-Rot-Rot-Grün-Politik oder Blockade-Politik zu machen. Denn wenn nicht einmal mehr die notwendigen Stimmen in der CDU-Fraktion zusammenkommen, um die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts sicherzustellen, eines der drei wichtigsten Verfassungsorgane unseres Rechtsstaats, des Freistaats Thüringen, dann haben wir echt ein Problem.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Eine Verfassungsänderung, die gelingt – davon bin ich überzeugt –, könnte dagegen zeigen, dass nach fünf Jahren harter Arbeit im Verfassungsausschuss dieser Landtag seine Verantwortung ernst nimmt und zum Wohle des Landes Änderungen auf den Weg bringt. Ich möchte daran erinnern: Der erodierende Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, demografische Veränderungen, die Klimakrise oder die Digitalisierung sind alles Herausforderungen, bei denen Nichtstun oder Zaudern für verantwortungsvolle Politiker/ ‑ innen keine Option sein können. Unsere ehemalige Landtagspräsidentin Birgit Diezel hat dies in ihrem Geleitwort zum gängigen Verfassungskommentar gut auf den Punkt gebracht: „Die Verfassung von 1993 hat für uns die Bedeutung einer ‚Magna Charta‘ [...]. Gleichwohl ist mit dieser staatlichen Grundordnung die verfassungsrechtliche Entwicklung Thüringens nicht an ihre[m] Endpunkt angelangt.“ Nach 30 Jahren wäre es an der Zeit, die Verfassung wenigstens in ein paar Punkten anzupassen. Nun ist aber leider das Lieblingsargument der CDU, man ändere nicht ständig die Verfassung. Aber niemand verlangt das hier ständig. Eine Verfassung ist nicht unveränderbar, sondern muss mit der Zeit gehen. Und eine Abstimmung über die Verfassung in dieser Legislaturperiode wäre absolut angemessen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das zweite Lieblingsargument der CDU, aber auch der FDP ist, dass Staatsziele es nicht wert seien, sondern man richtige, harte Verfassungsänderungen vornehmen müsse. Das haben wir von Herrn Zippel gerade wieder sehr deutlich gehört. Was Sie dabei aber übersehen: Nicht nur Verfassungen ändern sich, sondern auch die Rechtsprechung ändert sich. Gerade das Leiturteil zum Bundes-Klimaschutzgesetz im Jahr 2021 hat eindrücklich gezeigt, dass Staatsziele eine bedeutende Wirkung entfalten können. Beim Staatsziel „gleichwertige Lebensverhältnisse“, das die Konservativen eingebracht haben, könnte sich das in Thüringen mit seinen vielen ländlichen Räumen zum Beispiel zu einem bedeutenden Leitbild entwickeln. Ganz ehrlich, wir alle haben uns zu Beginn dieser Legislatur eine umfassende Verfassungsreform gewünscht. Wir alle haben hart dafür gearbeitet. Aber wenn man sich nicht auf ein großes Paket einigen kann, dann ist ein kleines immer noch tausendmal besser, als einfach auf stur zu schalten. Was Herr Zippel gerade wieder deutlich vorgetragen hat, dass die CDU-Fraktion jegliche Verfassungsänderung an die Frage der MP-Wahl koppelt, das finde ich für eine Verfassung unwürdig, weil es Deals aufmacht,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) weil es Verfassungsänderungen miteinander verdealt, wo doch jede Verfassungsänderung für sich allein wichtig sein sollte, wo wir einen Konsens erlangen sollten. Gerade bei der Frage des Ehrenamts haben wir zum Beispiel diesen Konsens. Wir sind uns alle einig, dass das Ehrenamt für viele Bürgerinnen und Bürger ein toller Fortschritt wäre. Und Sie sagen: Das darf nur kommen, wenn die MP-Wahl auch geklärt wird. Diese Logik erschließt sich mir absolut gar nicht. Ich finde dieses Hin-und-her-Gedeale zwischen verschiedenen Paragraphen für eine Verfassung absolut unwürdig. Davon sollten wir uns endlich freimachen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Daher bitte ich Sie noch einmal eindringlich: Lassen Sie uns gemeinsam wenigstens ein paar Verfassungsänderungen auf den Weg bringen, die unumstritten sind. Hier reden wir übrigens nicht mal nur – in Anführungszeichen – über Staatsziele, sondern im Europaantrag der FDP mit dem rot-rot-grünen Änderungsantrag sind ganz klare staatsorganisationsrechtliche Regelungen enthalten, etwa das Verhältnis zwischen Landesregierung und Landtag bei europäischen Vorlagen oder auch das Thema „Konnexität“, also die Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Wenn wir jetzt nicht die Chance nutzen, wäre das fatal. Ich bin mir sicher, dass gerade beim Europabezug oder dem Staatsziel „Nachhaltigkeit“ Menschen in 20 Jahren sagen werden: Damals hat der Thüringer Landtag wirklich vorausschauend gehandelt. Ich möchte gern zum Abschluss diese gefundene Einigung einmal zitieren, weil ich sie für absolut gelungen halte, um im Nachhaltigkeitsdiskurs aus Thüringen heraus Signalwirkung zu entfalten: „Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Das Land und seine Gebietskörperschaften haben die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.“ Das könnten wir jetzt auf den Weg bringen. Damit würde dieser Thüringer Landtag Verantwortung zeigen, dass er für eine gute Zukunft aller Menschen wichtige Änderungen auf den Weg bringt. In diesem Sinne noch einmal: Unsere Verfassung kann und muss auf den aktuellen Stand gebracht werden. Nötiger denn je sind jetzt klare und zeitgemäße Rahmenbedingungen für Staat und Gesellschaft. Thüringen braucht ein starkes Fundament für eine lebenswerte Zukunft. Lassen Sie uns dies endlich nutzen!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
