Dorothea Marx
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Rothe-Beinlich hat ja schon die wesentlichen Essentials genannt und Herr Kollege Schard hat mehrmals, in mehreren Schleifen auch noch mal betont, worum es hier geht. Deswegen kann ich jetzt weitere Redundanzen vermeiden, sonst stellt sich hier schon am frühen Morgen ein 17.00-Uhr-Gefühl ein.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Ich will Sie da nicht ermüden, indem ich das jetzt alles noch mal wiederhole. Das Jurastudium – wer von Ihnen hier auf der Besuchertribüne so was anstrebt oder sich schon mal damit beschäftigt hat, der weiß, das – dauert lange und am Ende kommt dann eben hopp oder top, und das kann nicht sein, in anderen Ländern ist das auch schon anders. Deswegen ist die Einführung eines Bachelorabschlusses hier auch in Thüringen überfällig und wir wollen das alle gemeinsam und werden es deswegen machen. Bevor es zum Abschluss eines solchen Gesetzgebungsverfahrens kommt, wie es natürlich auch die Änderung des Juristenausbildungsgesetzes ist, gibt es eine Anhörung im Fachausschuss. Dahin werden wir nachher die beiden Gesetzentwürfe überweisen und da können wir uns dann noch mal mit Detailfragen beschäftigen, die jetzt sogar noch nicht angesprochen worden sind. Denn wie sich jetzt zum Beispiel der angestrebte Bachelorabschluss zum immer noch möglichen juristischen Diplom verhalten soll – das ist ja auch noch ein Studienabschluss, den es noch gibt, bzw. eine alte Ausbildungsabschlussform – und wie wir dann auch künftig vielleicht noch genauer herausarbeiten können, zu welchen Berufsfeldern im Wirtschafts- und Arbeitsleben der Bachelor speziell passt, das ist nicht etwas, was wir hier als Gesetzgeber festlegen können, das wäre dann eine Frage, die man vielleicht mit Wirtschaftsverbänden und künftigen Arbeitgebern erörtern kann. Bislang war es schon immer so, dass diese Juristen, die nach dem langen Studiengang durch die hohen Durchfallquoten nicht den Abschluss hatten, schon immer mal dennoch von Versicherungen zum Beispiel als Sachbearbeitende durchaus geschätzt und eingestellt worden sind. So ein Bachelorabschluss würde das Ganze erleichtern. Wir werden uns dann im Detail auch noch mal über den Unterschied zwischen beiden Gesetzentwürfen unterhalten müssen. Bei der CDU sind ja nicht nur die normalen Prüfungen genannt, sondern es soll auch noch so eine Art Bachelorarbeit geschrieben werden. Vielleicht, wenn ich mich noch mal an die Schülerinnen und Schüler wenden darf, ist das so eine Art BLF, wie wir da im Jurastudium den Bachelor einführen. Aber es soll eigentlich mehr sein als eine BLF. Es ist ein vollwertiger Berufsabschluss, weil bisher die Juristenausbildung einseitig auf das Berufsbild der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausgerichtet war. Und wir freuen uns dann auf eine Erweiterung der Abschlussmöglichkeiten an unserer heimischen Universität Jena, die wir Ihnen auch jetzt schon, dann aber umso mehr für einen Studiengang hier in Thüringen im Bereich „Rechtswissenschaft“ empfehlen können. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
