Christian Schaft
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung. Ich hätte noch eine Nachfrage vor dem Hintergrund, dass ich die Info habe, dass Hamburg den Weg gegangen ist, einen sogenannten Code of Conduct zu erarbeiten. Dort haben die Gewerkschaften und die Hochschulen gemeinsam unter der Ägide der Hamburger Wissenschaftsbehörde eine Vereinbarung getroffen, dass beispielsweise die Mindestvertragslaufzeit bei einem Abweichen nach unten mindestens sechs Monate betragen soll, oder auch Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit, dass Arbeitsmittel entsprechend zur Verfügung gestellt werden, also noch mal eine Untersetzung der Rahmenbedingungen aus der schuldrechtlichen Vereinbarung. Meine Frage wäre, ob es aus Ihrer Sicht ein Aspekt wäre, den man sich auch für Thüringen mal anschauen könnte, ob so eine Vereinbarung die eine oder andere Fragestellung noch mal konkretisieren könnte. Ich würde das gern als Prüfung dessen mitgeben, was Hamburg dort auf den Weg gebracht hat.
