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Stefan Schard

CDU 15.03.2024 Sitzungen 7/131

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will vielleicht ganz kurz erläutern, weshalb ich die Berichte heute hier halte. Wir haben zwar Berichterstatter in unserem Ausschuss ernannt, aber es sind zum einen unterschiedliche Berichterstatter, Frau Müller und Frau Dr. Martin-Gehl, und zum anderen hatten wir aber auch keine Sitzung des Verfassungsausschusses mehr, als das Berichtsverlangen dann letztendlich auf dem Tisch lag. Insofern haben wir uns darauf verständigt, dass ich die Berichte heute hier halte. Ich beginne mit dem Tagesordnungspunkt 32 a, dem Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene, dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/158. Durch Beschluss des Landtags in seiner Sitzung vom 30. Januar 2020 wurde der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/158 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 28. Februar 2020 beraten. Durch den in der 10. Plenarsitzung vom 6. März 2020 angenommenen Antrag in Drucksache 7/448 wurde ein Verfassungsausschuss gebildet. Die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/158 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde gemäß § 57 Abs. 3 der Geschäftsordnung zurückgenommen und stattdessen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung die Überweisung an den neu geschaffenen Verfassungsausschuss beschlossen. Der Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf und Eckpunkte für einen möglichen Zeit- und Arbeitsplan des Ausschusses in seiner 2. Sitzung am 5. Juni 2020 beraten. In seiner 8. Sitzung am 16. Oktober 2020 hat der Ausschuss Abgeordnete Müller zur Berichterstatterin für den Gesetzentwurf bestellt. In seiner 28. Sitzung am 21. Januar 2021 beschloss der Ausschuss die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens, die Höchstzahl der mündlichen Anzuhörenden auf 21 zu begrenzen und ein Online-Diskussionsforum durchzuführen. In seiner 29. Sitzung am 4. März 2022 verständigte sich der Ausschuss auf die Anzuhörenden für das mündliche und das schriftliche Anhörungsverfahren, den Fragenkatalog zum Gesetzentwurf sowie die Fristen für das Online-Diskussionsforum. In seiner 31. Sitzung am 17. Mai 2022 hat der Ausschuss die mündliche Anhörung von sechs Anzuhörenden durchgeführt und in seiner 35. Sitzung am 20. Januar 2023 die Auswertung der mündlichen und schriftlichen Anhörung in einer kontroversen Debatte und Beratung durchgeführt. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 32 b, Berichterstattung über das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen, ein Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/897. Durch Beschluss des Landtags in seiner 17. Sitzung am 18. Juni 2020 wurde der Gesetzentwurf in Drucksache 7/897 an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 3. Juli 2020 beraten und beschlossen, zu den Themenkomplexen „Ehrenamtsförderung“ und „Nachhaltigkeit“ eine mündliche und schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung durchzuführen. In seiner 4. Sitzung am 16. Juli 2020 beschloss der Verfassungsausschuss jeweils die Anzuhörenden für das mündliche und schriftliche Anhörungsverfahren zu den Themenkomplexen „Ehrenamtsförderung“ und „Nachhaltigkeit“, den Fragenkatalog für das schriftliche Anhörungsverfahren zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit“, die Sitzungstermine für die mündliche Anhörung sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums zu den beiden genannten Themenkomplexen. Weiterhin wurde dort Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl zur Berichterstatterin für den Gesetzentwurf bestellt. In der 5. Sitzung des Verfassungsausschusses am 11. September 2020 erfolgte die mündliche Anhörung von zwölf Anzuhörenden zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit“. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 2. Oktober 2020 die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens zum Themenkomplex „Kinderrechte“, die Anzuhörenden, den Fragenkatalog für das schriftliche Anhörungsverfahren, den Sitzungstermin für die mündliche Anhörung sowie die Durchführung eines OnlineDiskussionsforums beschlossen. In der 8. Sitzung am 16. Oktober 2020 erfolgte die mündliche Anhörung von vier Anzuhörenden zum Themenkomplex „Kinderrechte“. Ebenfalls in seiner 8. Sitzung am 16. Oktober 2020 beschloss der Verfassungsausschuss die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens zum Themenkomplex „Inklusion/Behinderte Menschen stärken“ und in seiner 9. Sitzung am 4. November 2020 die hierzu Anzuhörenden, den Fragenkatalog sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums. In seiner 10. Sitzung am 12. November 2020 beschloss der Verfassungsausschuss die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziele ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Artikel 83 Thüringer Verfassung“ sowie die Durchführung eines entsprechenden Online-Diskussionsforums. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 24. November 2020 die mündliche und schriftliche Anhörung zum Themenkomplex „Ehrenamt“ ausgewertet. In seiner 12. Sitzung am 27. November 2020 hat der Ausschuss die mündliche Anhörung von fünf Anzuhörenden zum Themenkomplex „Inklusion“ durchgeführt und kurz zur zurückliegenden mündlichen und schriftlichen Anhörung zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit“ beraten. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 13. Sitzung am 15. Dezember 2020 die mündliche Anhörung von sieben Anzuhörenden zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziele ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Artikel 83 Thüringer Verfassung“ durchgeführt. In seiner 15. Sitzung am 22. Januar 2021 hat der Verfassungsausschuss zu den Themenkomplexen „Ehrenamt“ und „Nachhaltigkeit“ beraten sowie die mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet. In seiner 17. Sitzung am 26. Februar 2021 hat der Verfassungsausschuss zu den Themenkomplexen „Nachhaltigkeit“, „Inklusion“ und „Kinderrechte“ beraten sowie die mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet. In seiner 19. Sitzung am 26. März 2021 hat der Verfassungsausschuss zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziele ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Artikel 83 Thüringer Verfassung (Demokratieschutz)“ beraten sowie die mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet. Der Verfassungsausschuss beschloss in seiner 21. Sitzung am 22. April 2021 eine ergänzende schriftliche Anhörung zum vorgelegten Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/2014. Die mit diesem Änderungsantrag bezweckte Zusammenführung mehrerer Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen betraf mit der Regelung zur Inklusion in Artikel 2 und Artikel 20 und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Nachhaltigkeit in Artikel 41a bis c auch Regelungsgegenstände des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/897. Schließlich wurden in der 22. Sitzung am 26. Mai 2021 und der 26. Sitzung am 8. Oktober 2021 die in Drucksache 7/897 enthaltenen Themenkomplexe lediglich kurz angesprochen und keiner abschließenden Beratung und Beschlussfassung zugeführt. Tagesordnungspunkt 32 c, Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten, Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen: Der Verfassungsausschuss beschloss in seiner 10. Sitzung am 12. November 2020 vorbehaltlich einer Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/2040 an den Verfassungsausschuss, eine mündliche und schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 Geschäftsordnung durchzuführen. Per Beschluss des Landtags in seiner 30. Sitzung vom 13. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 24. November 2020 zu der den Anzuhörenden in einem schriftlichen bzw. mündlichen Anhörungsverfahren mindestens zu gewährenden Frist beraten und in seiner 12. Sitzung am 27. November 2020 die Durchführung eines mündlichen Anhörungsverfahrens am 12. Januar 2021, die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens bis zum 8. Januar 2022 und die Anzuhörenden beschlossen. Der Ausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 12. Januar 2021 die mündliche Anhörung von Herrn Prof. Bernhardt von der Universität Leipzig und von Frau Prof. Guckelberger von der Universität Saarbrücken per Videokonferenz durchgeführt und in seiner 18. Sitzung am 10. März 2021 die beiden Anhörungsverfahren ausgewertet. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 22. April 2021 eine ergänzende schriftliche Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/2014 beschlossen. Mit Artikel 85 Abs. 1 betraf die durch den Änderungsantrag bezweckte Zusammenführung mehrerer Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen auch die in Drucksache 7/2040 beabsichtigte Regelung der elektronischen Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten. In dieser Sitzung wurde Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl als Berichterstatterin bestellt. In seiner 26. Sitzung am 8. Oktober 2021 hat der Verfassungsausschuss über den weiteren Umgang mit diesem Gesetzentwurf beraten. So viel zur Berichterstattung. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitarbeitern und Referenten zu bedanken, die sich hier eingebracht haben, weil es manchmal auch tatsächlich etwas unübersichtlich war, die Pakete aufzuschnüren und dann wieder zusammenzuschnüren und nur Einzelkomplexe zu beraten. Da haben sich alle nicht nur sehr viel Mühe gegeben, sondern auch eingebracht. Insofern auch noch mal herzlichen Dank an alle, die daran beteiligt waren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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