Prof. Dr. Schönig
Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, die Landesregierung hat am 16. Januar 2024 den Beschluss über den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten „1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien“, 2.2 „Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen“, 2.3 „Mittelzentrale Funktionsräume“ und 5.2 „Energie“ gefasst. Sie hat zugleich die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft gebeten, die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms zu beteiligen und den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms dem Landtag mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zuzuleiten. Dies ist entsprechend § 4 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz im Januar erfolgt. Wesentliche Änderungen im vorliegenden zweiten Entwurf im Vergleich zum ersten Programmentwurf aus dem Jahr 2022 sind: die Aufnahme der Städte Meiningen und Schmalkalden in das geplante funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen, die Aufnahme der Stadt Nordhausen als Oberzentrum, die Aktualisierung der regionalen Teilflächenziele für Vorranggebiete Windenergie sowie die Einführung der Option einer zwischen Regionalen Planungsgemeinschaften verbindlich abgestimmten Abweichung von den regionalen Teilflächenzielen im Landesentwicklungsprogramm bei Einhaltung des 2,2Prozent-Flächenbeitrags für Thüringen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung im Internet auf der Homepage des Ministeriums und vor Ort in den Räumen des Ministeriums in Erfurt sowie an den Standorten Weimar, Sondershausen, Suhl und Gera des Landesverwaltungsamts. Die sechswöchige Frist für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung endet am 15. März 2024, also heute. Zum ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen waren insgesamt 502 Stellungnahmen eingegangen. Der Thüringer Landtag hatte keine Stellungnahme abgegeben. Die abschließende Kabinettsbefassung über das geänderte Landesentwicklungsprogramm soll im Juni 2024 erfolgen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
