Stefan Möller
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich musste schon ein bisschen schmunzeln beim Vortrag von Frau Wahl, als sie sagte, dass das, was im Verfassungsausschuss gemacht wird, harte Arbeit ist. Wenn die Sitzungen im letzten Jahr zum Großteil ausgefallen sind oder bestenfalls eine halbe Stunde gingen, weil man sich eigentlich nur darüber einig war, dass man sich nicht einig war, dann muss ich sagen, dann spricht diese Aussage dafür, dass Ihnen die Arbeitsperspektive, die Sicht arbeitender Menschen schlicht und ergreifend fehlt, was wirklich harte Arbeit ist.
(Beifall AfD)
Anders kann ich das nicht deuten.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was Sie für harte Arbeit halten, sieht man ja an Ihrer Beteiligung!) Dass Sie jetzt dazu noch was sagen mussten, Frau Henfling, das war mir natürlich auch klar. Sie sind auch Expertin für harte Arbeit.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In
welchem Ausschuss arbeitet die AfD überhaupt?) Ich will jetzt nicht sagen, dass der Verfassungsausschuss insgesamt eine Farce ist, dafür sind die Themen zu ernst und die Verfassung insgesamt ist auch zu ernst. Trotzdem ist es ein Trauerspiel, was da stattfindet. Ich bin allerdings der Überzeugung, dass die Diskussionsprozesse im Verfassungsausschuss weitgehend abgestorben sind, und ich würde mal sagen, dieser Todesfall ist vor ungefähr 1,5 Jahren eingetreten. Seit diesem Zeitpunkt ist eigentlich jedem klar, dass es da nicht wirklich zu einer Einigung kommen kann. Ich stelle mal die Frage: Ist das denn wirklich so schlimm? Also, natürlich, Frau Müller hat vorgetragen, da gibt es diverse Vorfeldorganisationen des rot-rot-grünen Lagers, die darum bitten, diese Verfassungsreform jetzt anzustoßen, also AWO – SPD-nah –, BUND – Grünen-nah –, Paritätischer und DGB – im Grunde Vorfeldorganisationen der Linkspartei.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Feuerwehr, klar, logisch!) Die Feuerwehr ist vielleicht eine der wenigen Gruppen, die dabei sind, die noch halbwegs neutral sind, die Sie aber auch versuchen, ideologisch zu vereinnahmen. Das hatten wir ja gestern bei dem entsprechenden Gesetzentwurf. Der Kollege Czuppon hat es Ihnen ja erklärt.
(Beifall AfD)
Aber schauen wir uns doch mal an ein paar Beispielen an, worum es bei Ihren sogenannten Verfassungsreformen denn inhaltlich geht. Das rot-rotgrüne Lager hat einen Entwurf eingebracht und möchte eine Extremismusklausel. Das fand ich von Anfang an ziemlich spannend, muss ich Ihnen sagen, denn ich erinnere mich noch gut, als die CDU mit der SPD bis 2014 zusammen regiert hat, da gab es immer die Diskussion um eine Extremismusklausel bei der Förderung von Vereinen. Da waren Sie vehement gegen eine Extremismusklausel. Warum war das so? Na ja, Sie waren in der Opposition und Sie fürchteten, dass all diese Radikalen und Extremisten, die in Ihren Vorfeldorganisationen sind, letztlich dafür sorgen würden, dass keine Förderung für diese Vorfeldorganisationen mehr erlangt werden kann. Da waren Sie in der Opposition gegen eine Extremismusklausel. Jetzt sind Sie in der Regierung. Plötzlich ist alles anders. Da muss die Extremismusklausel sogar in die Landesverfassung. Meine Damen und Herren, was damit gemeint ist, ist doch klar. Das wissen wir doch spätestens, also ich meine, wir wussten es schon vorher, aber die Masse der Bevölkerung weiß es spätestens, nachdem jeder, der gegen Corona protestiert hat, in die Naziecke geschoben worden ist. Ist der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem. Das ist doch Ihr Grundsatz.
(Beifall AfD)
Den haben Sie schon angewendet beim Arbeiteraufstand in den 50er-Jahren in der DDR. Das waren auch schon alles Nazis. In dieser Kontinuität stehen Sie auch heute noch. Die Möglichkeit, politische Gegner nach Belieben zu Nazis zu erklären, sie ungehört zu machen,
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
machen Sie selber, mit Ihren eigenen Worten!) ihnen Veranstaltungsräume zu verweigern, sie möglichst zu verbieten, diese Möglichkeit möchten Sie sich mit Ihrer Extremismusklausel in die Verfassung schreiben, über deren Auslegung natürlich auch nur einer entscheidet oder eine politische Kraft entscheidet, nämlich Sie. Da hört es, ehrlich gesagt, schon auf, demokratisch zu sein. Das ist nichts anderes als eine DDR-Verfassung. Und wenn Frau Müller meint, es bräuchte ein Update für die Verfassung: Das, Frau Müller, ist kein Update, das ist ein Trojaner, nichts anderes.
(Beifall AfD)
So können wir durch alle Themenbereiche weitergehen außer vielleicht der elektronischen Ausfertigung von Rechtsakten. Ich meine, das ist tatsächlich ein formaler Akt, den man abstimmen könnte. Aber schauen wir uns das Thema „Nachhaltigkeit“ an. Nachhaltigkeit ist in Deutschland schon immer, ich würde mal sagen, eine wirtschaftliche Tugend, ist zuerst, würde ich sagen, im preußischen allgemeinen Landrecht kodifiziert worden, dann im BGB. Die Juristen wissen das: übermäßige Fruchtziehung. Das sollte untersagt oder zumindest sanktioniert werden. Von diesem scharfen Begriffsverständnis der Nachhaltigkeit haben Sie sich aber längst entfernt. Die Nachhaltigkeit ist in der politischen Debatte der Bundesrepublik längst eine leere Worthülse geworden, die beliebig aufgeladen werden kann, um damit politische Ziele letztlich auch durchzusetzen. Das haben auch die Anzuhörenden erkannt. Ich kann mich noch gut an die Vertreter der Landwirtschaft erinnern, die davor gewarnt haben, dass diese Formulierung so nebulös und so amöbenhaft ist, dass daraus Rechtsunsicherheiten entstehen, die massive Vollzugsfolgen haben können, insbesondere im Bereich der Wirtschaft. Ich erinnere mich auch noch sehr gut daran, da gab es einen Anzuhörenden, der meinte, mit der Nachhaltigkeit ist auch finanzielle Nachhaltigkeit gemeint, zum Beispiel auch eine Schuldenbremse. Ein anderer Anzuhörender 2 Minuten später meinte dann: Nein, eine finanzielle Nachhaltigkeit ist damit nicht gemeint. So amöbenhaft ist dieser Begriff, den Sie in die Verfassung reinschreiben wollen. So was tut man nicht, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Ehrenamtsförderung – wer hat was gegen Ehrenamtsförderung? Keiner hat was gegen Ehrenamtsförderung. Ich bin auch der Meinung, dass der Freistaat Thüringen nach wie vor bei seinen Haushaltsverhandlungen das Ehrenamt fördern sollte, aber Ehrenamt sollte gemeinnützig sein. Da sind Sie anderer Meinung. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf in den Verfassungsausschuss eingebracht. Aber Sie sind anderer Meinung. Sie wollen das Ehrenamt von der Gemeinnützigkeit befreien. Warum wollen Sie das? Na ja, weil es Ihnen eben auch wieder Möglichkeiten bietet, Vereine, ehrenamtliche Institutionen für den politischen Kampf gegen Meinungen zu instrumentalisieren, die Ihnen nicht gefallen, gegen politische Gegner usw. usf. Meine Damen und Herren, das zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Verfassungsänderung, dass Sie versuchen, über diese Verfassungsänderung der Verfassung eine Schlagseite zu geben, die eindeutig links ist. Ich muss sagen, ich bin froh darüber, dass die CDU und die FDP da nicht mitmachen. Das ist gut.
(Beifall AfD)
Verbot der Altersdiskriminierung – ich musste fast lachen, als ich das gehört und gelesen habe. Welche Politiker welcher Fraktionen und Parteien reden denn immer vom „alten weißen Mann“? Das sind doch Sie. Und da kommen Sie hier mit dem Verbot von Altersdiskriminierung und möchten das plötzlich in die Verfassung reinschreiben. Wie ernst meinen Sie es denn, meine Damen und Herren? Erklären Sie das mal den Leuten. Oder wer ist denn auf den glorreichen Gedanken gekommen, die Wohnungsnot dadurch zu bekämpfen, dass alte Leute aus ihren Wohnungen ausziehen sollen? Und Sie wollen ein Verbot der Altersdiskriminierung? Ich lache mich tot, meine Damen und Herren!
(Beifall AfD)
Es gäbe wirklich noch sehr viel zu diesem Komplex zu sagen, ich will es aber auch nicht über Gebühr ausweiten. Die Verfassung des Freistaats Thüringen hat eine extrem hohe Legitimität. Diese hohe Legitimität folgt daraus, dass über diese Verfassung im Gegensatz zum Grundgesetz zum Beispiel durch das Volk abgestimmt worden ist. Daher kommt diese hohe Legitimität. An diese Legitimität macht man sich nicht aus billigen politischen, opportunistischen Gründen. Das ist eine ganz wichtige Erkenntnis.
(Beifall AfD)
Wenn ich mir diese Verfassungsänderung, die Sie vorschlagen, so im Detail angucke, dann sage ich mir: besser nicht. Deswegen ist es auch gut, dass diese Verfassungsänderungen im Verfassungsausschuss beerdigt werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
