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Plenarprotokoll 7/79

05.05.2022 · 214 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (23)CDU (21)AfD (19)FDP (16)SPD (5)GRÜNE (4)fraktionslos (3)

Dorothea Marx

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internetlivestream. Seinen Geburtstag begeht heute Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald. (Beifall AfD) Er darf beglückwünscht werden. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Weltzien und Herr Abgeordneter Tiesler. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordnetem Weltzien geführt, die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller überwiegend, Herr Abgeordneter Gröning, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Worm, Frau Ministerin Karawanskij, Frau Ministerin Taubert und Herr Abgeordneter Dr. Hartung. Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 15 gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 18 und 22, hier bezogen auf das Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz aus dem Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/5409 heute als ersten Punkt, den Tagesordnungspunkt 14 heute als zweiten Punkt und den Tagesordnungspunkt 4 heute als dritten Punkt aufzurufen. Die Wahlen, die gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 15 durchgeführt werden, also Tagesordnungspunkt 15 und die Tagesordnungspunkte 18 und 22, werden geheim und jeweils als Blockwahl durchgeführt. Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5425 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU zum Tagesordnungspunkt 2. Auch dieser wurde elektronisch bereitgestellt und verteilt in der Drucksache 7/5428. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Möller.

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Stefan Möller AfD

Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich wegen der besonderen Dringlichkeit, den Antrag meiner Fraktion „Keine Beschäftigungs- und Betretungsverbote infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen, einrichtungsbezogene Impfpflicht auf Bundesebene abschaffen“ auf jeden Fall im Rahmen dieser Plenarwoche noch zu behandeln. Zur Dringlichkeit würde mein Kollege René Aust sprechen.

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Dorothea Marx

Sie haben den Antrag gehört. Dann bitte zur Dringlichkeit, Kollege Aust.

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René Aust AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestern hatten wir auf Antrag der AfD-Fraktion die Aktuelle Stunde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Dort konnten wir schon ein bisschen hören, was die Auswirkungen aktuell in Thüringen sind und welche noch weiter zu erwarten sind. Außerdem hörten wir, dass wir anscheinend in diesem Hause eine Mehrheit dafür haben, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene über den Bundesrat dafür einsetzen soll, die einrichtungsbezogene Impfpflicht abzuschaffen, denn so war es gestern zu hören von der FDPGruppe und auch von der CDU. Und heute wollen wir Ihnen die Gelegenheit geben, ihren vollmundigen Worten auch Taten sprechen zu lassen. (Beifall AfD) Erst im Dezember stand ich hier, und ich habe damals davor gewarnt, was die Auswirkungen sein werden, wenn diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ihre volle Wirkung entfalten würde. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Kanada war absehbar, dass wir in eine Versorgungskrise laufen würden. Wenn wir uns die aktuellen Daten und Zahlen ansehen, dann sind wir genau dort, wir sind auf dem Weg in die Versorgungskrise. Mir ist wichtig, an dieser Stelle noch einmal eine ganz besondere Ungerechtigkeit zu erwähnen. Viele Ungeimpfte dürfen heute arbeiten und sie dürfen so lange in den verschiedenen Gesundheitsfachberufen arbeiten, solange sie gebraucht werden. Aber sobald die Versorgungssicherheit auch ohne diese Leute gewährleistet ist, werden sie rausgeworfen und weggeworfen wie benutzte Waschlappen. Dieser Umgang mit den ungeimpften Beschäftigten in den Gesundheitsfachberufen ist – um es auf den Punkt zu bringen – asozial und gehört hier angesprochen. (Beifall AfD) Unsere Forderung ist ganz klar, liebe Beschäftigte in den Gesundheitsfachberufen: Weg mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Und unser Versprechen: Ihr seid nicht vergessen, wir werden euch nicht vergessen und wir setzen uns weiter für die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Wünscht jemand das Wort, um gegen die Dringlichkeit der Aufnahme dieses Antrags zu sprechen? Ja, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon etwas verwundert über den Antrag der AfD, wir hatten ja erst in der vergangenen Woche Sozialausschuss gehabt. Und dort liegt der Antrag der CDU-Fraktion „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten, einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“. Also ein ähnlicher Antrag mit einem ähnlichen Inhalt liegt bereits im Sozialausschuss, soll dort behandelt werden und deswegen (Unruhe AfD) – lassen Sie mich doch erst mal ausreden.

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Dorothea Marx

Würden Sie bitte mal die Ruhe bewahren? Herr Cotta, es spricht der Abgeordnete Dr. König.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Herr Cotta, ich will Ihnen sagen: Wir haben so einen Antrag im Ausschuss liegen und wir diskutieren im Ausschuss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Und von Ihnen kam kein Antrag, unserem Antrag zuzustimmen. Deswegen, wir haben eine inhaltliche Befassung damit und der Antrag der AfD ist überflüssig. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Das ist der Fall, dann benötigen wir eine Zweidrittelmehrheit für die Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung. Wer möchte diesen Punkt aufgenommen haben? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Wer enthält sich? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Und damit bleibt es bei der ursprünglich festgestellten oder vorgestellten vereinbarten Tagesordnung, es sei denn, es gibt jetzt noch weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann stimme ich ab über die Tagesordnung, so wie ich sie eben vor dem Antrag der AfD vorgestellt habe. Wer stimmt dieser Tagesordnung zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt gegen diese Tagesordnung? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Wir kommen zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 15, 18 und 22 . Zunächst Tagesordnungspunkt 15 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5104 Der 6. Landtag hat in seiner 122. Sitzung am 21.06.2018 gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes Herrn Dr. h.c. Stefan Kaufmann zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gewählt. Gemäß § 4 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes kann nur Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sein, wer das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Herr Dr. h.c. Kaufmann hat am 29. Dezember 2021 sein 68. Lebensjahr vollendet, weshalb die heutige Wahl notwendig ist. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags gewählt, benötigt werden demnach mindestens 60 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/5104 vor. Vorgeschlagen ist Herr Dr. Klaus-Dieter von der Weiden. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5414 Die geänderten Stärkeverhältnisse der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP infolge des Austritts von Herrn Abgeordnetem Birger Gröning aus der Fraktion der AfD wirken sich auf die Anzahl der Ausschussvorsitze und die der stellvertretenden Ausschussvorsitze aus, die von den Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe unter Anwendung des Zugriffsverfahrens gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung sowie § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes gestellt werden können. Infolgedessen hat Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann von der Fraktion der AfD mit Schreiben vom 28. April 2022 ihr Amt als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 7/2 niedergelegt. Die diesbezügliche Unterrichtung trägt die Drucksachennummer 7/5400. Gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Abs. 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag für den Vorsitz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/5414 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Olaf Müller. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/5409 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Der Verzicht auf Mitgliedschaft in dem Beirat durch Herrn Abgeordneten Sascha Bilay macht die heutige neue Bestellung notwendig. Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/5409 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Philipp Weltzien. Wünscht hierzu jemand eine Aussprache? Das ist nicht der Fall. Dann können wir jetzt zur Durchführung der Wahlgänge kommen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Sie können auf jedem der drei Stimmzettel mit Ja oder Nein oder Enthaltung stimmen. Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Patrick Beier Die Linke

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Stephan Tiesler CDU

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes

Die Frage in die Runde: Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das scheint der Fall zu sein. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können jetzt mit der Bekanntgabe der Wahlergebnisse fortsetzen und beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 15, der Wahl zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 79 Jastimmen, 3 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags deutlich erreicht. (Beifall im Hause) Ich gratuliere Ihnen, Herr Dr. von der Weiden, zu Ihrer Wahl und hoffe, dass ich Sie jetzt im Raum sehe – da sind Sie schon – und kann Sie deswegen auch gleich fragen: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Dr. von der Weiden: Ja, ich nehme die Wahl an!) Sehr schön, dann können wir auch gleich zur Ernennung und Vereidigung von Herrn Dr. Klaus-Dieter von der Weiden kommen. Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Ich sehe, ich kann Herrn Dr. Klaus-Dieter von der Weiden nach vorn bitten und Sie haben sich bereits von den Plätzen erhoben, wie das sein soll. Sehr geehrter Herr Dr. von der Weiden, ich händige Ihnen zunächst die Ernennungsurkunde aus und verlese dann den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde! Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

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Dorothea Marx

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes

Ich danke Ihnen. (Beifall im Hause) Ich gratuliere Ihnen recht herzlich im Namen des Hauses und wünsche Ihnen für die Amtsausübung zum Wohl unseres Freistaats alles Gute. Herzlichen Dank.

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Dorothea Marx

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes

Es besteht Gelegenheit zur Gratulation. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sehe die, die Gratulationstour ist zu Ende. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir setzen fort mit der Bekanntgabe der weiteren Wahlergebnisse. In Tagesordnungspunkt 18 war ein neuer Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 7/2 zu wählen. Auch hier wurden 85 Stimmen abgegeben, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 59 Jastimmen, 21 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Herr Abgeordneter Olaf Müller, zur Wahl als Ausschussvorsitzender. (Beifall im Hause) Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ja, ich nehme die Wahl an!) Wunderbar, dann haben wir auch hier einen neuen Vorsitzenden. Es geht weiter mit dem Tagesordnungspunkt 22. Hier war eine Nachwahl vorzunehmen. Abgegebene Stimmen – ich bitte um etwas Aufmerksamkeit. Abgegebene Stimmen: 85; ungültige Stimmen: 0; gültige Stimmen: 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 54 Jastimmen, 26 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, und ich gratuliere dem Abgeordneten Philipp Weltzien zur Wahl als Beiratsmitglied. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Ja!) Okay, wunderbar, danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgrund der Annahme der Wahl durch Herrn Abgeordneten Weltzien werden wir nach der Mittagspause noch die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Beirats durchzuführen haben. Jetzt aber kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt, das ist der Tagesordnungspunkt 14 . Das ist keine Wahl, sondern ein Antrag, nämlich: Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/5359 Möchte die Landesregierung dazu etwas sagen? Das sehe nicht. Wird eine Aussprache gewünscht seitens des Hauses? Das ist auch nicht der Fall. Möchte jemand den Zustimmungsantrag an irgendeinen Ausschuss überweisen? Das sehe ich auch nicht. Dann können wir direkt darüber abstimmen, und ich lasse abstimmen über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 7/5359. Wer stimmt für diesen Antrag? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU, die Gruppe der FDP, die fraktionslosen Abgeordneten und die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht, damit ist diesem Antrag die einstimmige Zustimmung des Hauses zuteilgeworden, und ich kann auch diesen Tagesordnungspunkt schließen. Es geht nach unserer Vereinbarung weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5039 ERSTE BERATUNG Mir ist signalisiert worden, dass eine besondere Einbringung nicht gewünscht wird. Somit kann ich gleich die Aussprache eröffnen und erteile das Wort Frau Abgeordneter Dr. Martin-Gehl für die Fraktion Die Linke.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung: Ich spreche im Folgenden zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes. Im Interesse der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit meiner Ausführungen verwende ich dabei die derzeitige Wortwahl des Gesetzes, insbesondere, soweit es um Amtsund Funktionsbezeichnungen geht. Diese sollen stets in männlicher und weiblicher Form gelten, das möchte ich hier ausdrücklich betonen. Nun zu dem Gesetzentwurf: Dieser hat die Einführung des Amts des Vizepräsidenten beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zum Gegenstand. Ein solches Amt gibt es derzeit nach dem bisherigen Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz nicht. Nach der bisherigen Regelung setzt sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof aus einem Präsidenten und acht weiteren Mitgliedern zusammen, wobei für jedes Mitglied ein eigener Stellvertreter gewählt wird. Im Falle der Verhinderung des Präsidenten ist – anders als bei den weiteren ordentlichen Mitgliedern – nicht der persönliche Stellvertreter aus dem Kreis der nicht ständigen Mitglieder, sondern das dienstälteste berufsrichterliche Mitglied aus dem Kreis der ständigen Mitglieder als Stellvertreter zu berufen. Es gibt also derzeit keine personell fest vorgegebene Stellvertreterfunktion. Welches der infrage kommenden berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs die Vertretung dann im konkreten Fall ausübt, bestimmt sich allein nach dem Dienstalter. Diese Regelung für die Vertretung des Präsidenten wird mit dem Gesetzentwurf nun geändert, indem das Amt des Vizepräsidenten eingeführt und damit die präsidiale Stellvertretung als solche institutionalisiert wird. Künftig soll es also neben dem Präsidenten einen Vizepräsidenten geben, der – wie der Präsident – eigens für dessen Vertretung vom Landtag eingesetzt bzw. gewählt wird. Vertreter wird demnach nicht mehr ein allein durch das Dienstalter qualifiziertes, ständiges berufsrichterliches Mitglied sein, sondern ein speziell für dieses Amt ausgewähltes, namentlich benanntes Mitglied. Dass dieses Mitglied über dieselben beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen für die Leitung des Verfassungsgerichts verfügen muss wie der Präsident, dessen Amt er gegebenenfalls wahrnehmen soll, versteht sich von selbst. Deshalb muss auch der künftige Vizepräsident folgerichtig Berufsrichter sein. Mit der vorgesehenen Wahl durch den Landtag erhält das als Vizepräsident gewählte Mitglied des Verfassungsgerichtshofs eine direkte Legitimation des Parlaments für die Aufgabe, in die Position des Präsidenten einzutreten, wenn dieser verhindert ist. Dass der Landtag selbst diese personelle Entscheidung trifft und diese nicht mehr oder weniger dem Zufall überlässt, bekräftigt die hervorgehobene Position des Präsidenten dieses höchsten Gerichts von Thüringen und verdeutlicht, dass auch dieses Amt einen besonderen Stellenwert hat. Die direkte parlamentarische Legitimation des Stellvertreters für den Präsidenten ist von besonderem Belang, gerade in den Zeiten, in denen der Stellvertreter aufgrund des Ausscheidens eines Präsidenten aus dem Amt bis zur Neuwahl eines Nachfolgers eine Vakanz auszufüllen hat. Wie wir aus der Vergangenheit wissen, kann eine solche Vakanz des Präsidentenamts über einen längeren Zeitraum andauern. Wir haben das gerade in den letzten Monaten erlebt. Auch und gerade dann wird die vorgesehene Vizepräsidentschaft dem Ansehen und der gesellschaftlichen Stellung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs besser gerecht als das gegenwärtige Vertretungsprozedere. Übrigens beschreitet Thüringen mit der Einführung einer Vizepräsidentschaft beim Verfassungsgerichtshof keinen Sonderweg. Im Gegenteil: in den meisten Bundesländern gibt es aus gutem Grund seit jeher die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Vizepräsidentschaft bei den Verfassungsgerichten. Mit der geplanten Neuregelung schließt sich Thüringen daher im Grunde nur bewährten Strukturen an, stellt mit Blick auf den Bundesländervergleich quasi den Normalzustand her. Auf Einzelheiten zur Umsetzung der Einführung der Vizepräsidentschaft möchte ich jetzt an dieser Stelle nicht eingehen. Insoweit verweise ich auf die Begründung des Gesetzentwurfs. Es wird im Ausschuss ausreichend Gelegenheit geben, darüber zu diskutieren und sich insbesondere auch mit den Fragen der vorgesehenen Übergangsregelungen im Einzelnen zu befassen. Ich beantrage daher die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Möller von der Fraktion der AfD das Wort.

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Stefan Möller AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Man kann diesen Gesetzentwurf natürlich so formal, wie das jetzt Frau Martin-Gehl gemacht hat, rein organisationsrechtlich betrachten. Ich denke, dass das allerdings nicht alle Aspekte des Themas ausreichend beleuchtet. Deswegen will ich da etwas tiefer einsteigen. Ein Beitrag der Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht – nämlich die Ausgabe 3/2018 – fragte, ob die Regeln zur Besetzung des Verfassungsgerichts einer Anpassung bedürfen. Damals schon, also vor fünf Jahren, ging es wie heute um dasselbe Problem: Der Thüringer Landtag ist einerseits verpflichtet, spätestens einen Monat vor dem altersbedingten Ausscheiden eines Verfassungsrichters die Wahl des Nachfolgers durchzuführen; andererseits hat der Landtag aber auch bereits 2018 diese Pflicht nicht erfüllt, als es um die Nachfolge von Manfred Aschke ging. Diese Nichterfüllung, meine Damen und Herren, erfolgte vorsätzlich, weil man nämlich einfach nicht fertig war mit dem Postengeschacher. (Beifall AfD) Es lag definitiv nicht am Fehlen geeigneter Richterpersönlichkeiten, das muss man mal in aller Deutlichkeit festhalten. Dieser Wille zum Bruch geltenden Rechts – und anders kann man das gar nicht bezeichnen –, der letztendlich dazu führt, dass Gremien lahmgelegt werden, egal ob das jetzt der Verfassungsgerichtshof ist oder eben beispielsweise andere Gremien wie Untersuchungsausschüsse oder Kontrollinstanzen des Geheimdienstes, wird in diesem Freistaat immer öfter deutlich. Er ist insofern interessant, als diejenigen, die dieses Lahmlegen verursachen, oft im Grunde genommen anderen vorwerfen, was sie nämlich selbst machen, sie delegitimieren damit nämlich den Staat, wenn sie solche Instanzen nicht arbeitsfähig machen. (Beifall AfD) Fakt ist auch, dass die Nichtbesetzung des Amts des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, jedenfalls solange das nur vorübergehend geschieht, also beispielsweise durch Krankheit oder so, einer ordnungsgemäßen Besetzung des Verfassungsgerichtshofs nicht im Wege steht. Die Vertretungsregeln braucht es also gerade nicht für solche unvorhergesehenen Ereignisse und für den Fall der Nachwahl, um den es hier gerade geht, ist es schon deshalb nicht erforderlich, weil diese Nachwahlen insbesondere beim Austritt aus Altersgründen im Grunde jahrelang im Voraus planbar sind. Insofern braucht es also auch organisationsrechtlich diese Regelungen nicht. Angesichts dieser Fakten lässt sich eigentlich nur ein Schluss ziehen, nämlich dass die Einführung des Vizepräsidentenamts primär der Erkenntnis folgt, dass die Besetzung der Richterstellen des höchsten Thüringer Gerichts nach politischer Opportunität und Gefolgschaft immer mehr Zeit in Anspruch nimmt, nämlich so lange, bis sich Rot-RotGrün mit der CDU einig sind. Das führt natürlich zu dem unangenehmen Nebeneffekt: Diese Taktiererei, dieses Schachspiel um Richterpersönlichkeiten, um politische Verlässlichkeit, politische Ausrichtung, rückt in das Licht der Öffentlichkeit, und das ist natürlich nicht gut, weil in der Öffentlichkeit bisher immer noch der Eindruck besteht, dass vor allem eines wichtig ist: fachliche Kenntnis – die ist zum Beispiel bei Prof. von der Weiden auf jeden Fall gegeben – und eben nicht politische Loyalität, wie das beispielsweise bei anderen Richterpersönlichkeiten offenkundig im Vordergrund stand. Das ist insofern ein Problem, als die Justiz als wesentliche Macht in unserem Land fungiert und die Richter des Verfassungsgerichtshofs natürlich eine ganz besondere Bedeutung haben. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz, des Volkes in die Justiz, beruht vor allem im Wesentlichen auf der Erwartung, dass diese neutral ist und neutral urteilt, also egal ob es jetzt einen Pfarrer betrifft, einen Linksextremisten oder einen Nazi, alle sind nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen. Dieses Vertrauen, meine Damen und Herren, geht durch dieses Postengeschacher, durch das Abwägen politischer Opportunitäten und Loyalitäten natürlich Stück für Stück verloren. (Beifall AfD) Es wird damit nämlich irgendwo klargemacht, dass sie verstanden haben, trotz des ganzen Geschwurbels und sogenannten Verfassungspatriotismus, dass die Verfassung als höchstes Recht aufgrund ihrer abstrakten Formulierung natürlich zu einem gewissen Punkt beliebig aufgeladen und ausgelegt werden kann und dass es nur zum Teil auf den Text ankommt, ganz besonders wichtig aber auf den ankommt, der den Text auslegt, also am Ende die Verfassungsrichter. Da gibt es durchaus einige interessante Beispiele, wie beispielsweise diese Auslegung durch Richter auch dazu geführt hat, dass sich Verfassungsrecht gewandelt hat, obwohl sich der Text nicht gewandelt hat. Ich darf zum Beispiel daran erinnern, dass viele Jahrzehnte lang in der deutschen Verfassungsrechtsprechung das deutsche Volk einfach deutsch sein durfte, die CDU durfte zur Jahrtausendwende noch einen Wahlkampf für die doppelte Staatsbürgerschaft machen und nun, 20 Jahre später, soll jemand, der beispielsweise noch am Blutsrecht – also am Abstammungsprinzip – im Staatsbürgerschaftsrecht festhält, plötzlich ein Verfassungsfeind sein. Und das, obwohl sich am Verfassungsrecht nichts geändert hat. Das geschieht, indem man einfach Richterpersönlichkeiten austauscht, die eine andere politische Loyalität haben. Dasselbe sehen wir beim öffentlichen Rundfunk: Die Rundfunkfreiheit diente dem Ziel, neben dem GEZ-gemästeten Staatsfunk weniger linientreue Rundfunkangebote aus dem Privatsektor zu ermöglichen. Das war das Ziel der Rundfunkfreiheit, so wie wir sie kennen. Heute wird dieses Grundrecht ganz anders ausgelegt, nämlich als Berechtigung, GEZ-Erhöhungen beim Bürger durchzusetzen – auch da ein kompletter Wandel des Grundrechts, obwohl sich am Grundrecht selbst gar nichts geändert hat. (Unruhe Gruppe der FDP) Daran merkt man, dass die Auswahl von Richterpersönlichkeiten letzten Endes auch dazu dient, dass das geschieht, was Herr Prof. Hans Herbert von Arnim festgestellt hat, nämlich, dass sich die Parteien den Staat zur Beute machen. Das ist natürlich eine Bewegung oder eine Zielstellung, die wir als AfD nicht teilen. (Beifall AfD) Deswegen schließe ich meinen kurzen Vortrag mit der Frage: Braucht es also neue Regeln für die Besetzung des Verfassungsgerichts? Ohne Zweifel ja. Aber braucht es aus kosmetischen Gründen – um das Postengeschacher zu verschleiern – einen Vizepräsidentenposten? Da sagen wir ganz klar: nein. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Ich darf doch darum bitten, bei der Wortwahl darauf zu achten, dass die Würde des Verfassungsorgans Verfassungsgerichtshof nicht in Abrede gestellt wird. Der nächste Redner in unserer Aussprache ist Herr Abgeordneter Schard von der CDUFraktion.

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Stefan Schard CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle erst mal Danke sagen. Danke dem Hohen Haus, dass wir heute mit einer Mehrheit – mit einer überwältigenden Mehrheit – einen neuen Präsidenten des Verfassungsorgans Verfassungsgerichtshof hier in Thüringen wählen konnten. Ich bin auch sehr froh, dass wir mit dem neuen Präsidenten Klaus-Dieter von der Weiden einen integren Menschen gefunden haben, der dieses Amt nicht nur gut auskleiden wird – davon bin ich überzeugt –, sondern auch dieses Amt gut repräsentieren wird und eben auch für eine gut nachvollziehbare, solide Rechtsprechung hier in Thüringen sorgen wird – also herzlichen Dank noch mal an Sie alle. (Beifall CDU) Ich denke, das ist ein wichtiges Zeichen, dass dieses Verfassungsorgan auch mit dem nötigen Rückenwind aus diesem Hause ausgestattet ist. Ich möchte noch etwas zu Ihnen sagen, Herr Möller: Ich finde es gerade in diesem Zusammenhang tatsächlich auch unwürdig, von Postengeschacher etc. zu reden und diese Ausführungen hier zu machen, (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) wo wir alle wissen, welche Bedeutung diesem Haus zukommt. Das in so ein Licht zu stellen, ist ungebührlich, und das diskreditiert auch dieses Organ. Das ist aus meiner Sicht nicht nur ungebührlich, sondern das gehört sich aus meiner Sicht auch nicht, weil sich das, was Sie gesagt haben, in keiner Weise hier widerspiegelt und hier so verfahren wird. Wie gesagt, dieses Haus so zu diskreditieren, ist aus meiner Sicht schon ein starkes Stück. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie können ja gern eine andere Meinung vertreten, Herr Kollege!) Aber ich möchte zur Sache sprechen, ich möchte zur Einführung des Vizepräsidenten sprechen. Ich denke, dass die Implementierung eines Vizepräsidenten jetzt auch an unserem Verfassungsgerichtshof vorgenommen wird, das stärkt in zweierlei Hinsicht den Freistaat Thüringen: zum einen die Institution Verfassungsgerichtshof selbst, damit nämlich klargestellt ist, wie vertreten wird – auch nach außen –, und es stärkt auch die Position des Landtags, denn der Landtag hat es nun auch in der Hand, nicht nur durch Altersregelungen etc., die ja eintreten – sondern der Landtag hat es jetzt in der Hand zu bestimmen, wer in Abwesenheit des Präsidenten das Haus und den Verfassungsgerichtshof, dieses Verfassungsorgan vertritt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das ist aus meiner Sicht ein Fortschritt. Nicht umsonst haben sich viele andere Länder, die meisten anderen Länder entschieden, einen Vizepräsidenten einzuführen. Ich halte das für sinnvoll und für gut, dass wir hier klare und nach außen nachvollziehbare Regelungen schaffen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Einführung eines Vizepräsidenten entspricht auch unserer Verfassung, sie ist mit der Verfassung mehr als vereinbar. Wir haben, was die Ausführung anbelangt, was vielleicht auch noch Vorstellungen anbelangt, alle Möglichkeiten, im Ausschuss hierüber zu sprechen. Ich möchte an dieser Stelle noch mal unserem neuen Verfassungsgerichtshofspräsidenten gratulieren auch als Vorsitzender des Verfassungsausschusses und wünsche ihm viel Glück und auch die notwendige Freude bei der Ausübung dieses Amtes im Interesse dieses Hauses, aber auch im Interesse des Freistaats Thüringen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Vielen Dank. Als nächste Rednerin hat die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, unsere Verfassung ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Das Verständnis genau dieser Verfassung ist nicht immer ein und dasselbe. Wie überall im Leben gibt es auch auf die Verfassung unterschiedliche Sichten. Um hier die Balance des einheitlichen Nenners nicht zu verlieren, kommt dem Verfassungsgericht eine Schlüsselrolle zu. Deshalb muss dieses Verfassungsgericht immer einsatz- und arbeitsfähig sein. Seine Arbeitsfähigkeit darf nicht von der Verfügbarkeit von Personen abhängen. Das sind die Grundelemente eines verantwortungsbewussten Risikomanagements; ein spezifisches Risikomanagement ist konkret und mit klaren Regeln. Die bisher geltende Regelung ist für mich eine Notfalllösung. Deshalb ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass es einen Vizepräsidenten geben muss, und ich bin froh, dass wir das heute hier beschließen können. Danke.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Die Landesregierung möchte dazu jetzt hier nicht gesondert Stellung nehmen. Gibt es noch eine Wortmeldung? Nein. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten und auch die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zur Beratung des Tagesordnungspunkts 1 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2208 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5060 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/3348 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5061 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5373 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5429 ZWEITE BERATUNG Der Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5419 befindet sich in einer Überarbeitung – das wurde mir hier signalisiert –, die aber hier noch nicht final vorliegt. Deswegen haben wir jetzt erst mal den bisherigen, bis Sie einen neuen einreichen, das kann ja jeder Abgeordnete und jeder, der hier im Hause ist, bis zum Ende der Beratung nach der Geschäftsordnung vornehmen. Bis jetzt haben wir aber keinen neuen Änderungsantrag. Möchten Sie dazu gleich geschäftsleitend etwas sagen? Dann außerhalb der Tagesordnung mal kurz das Wort an den Vertreter der Gruppe der FDP, Herrn Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will die Verwirrung auflösen. Es ist bereits eingereicht, das ist eine kleine Änderung und sollte in ein paar Minuten auch die Kolleginnen und Kollegen erreichen. Der Kollege Bergner wird sprechen.

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Dorothea Marx

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Gut. Also ist ein neuer Änderungsantrag der FDP in Arbeit, der den bisher vorliegenden mit einer kleinen Änderung ersetzen soll. Aber jetzt machen wir erst mal weiter im normalen Regularium, und das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

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Sascha Bilay Die Linke

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben beide Gesetzentwürfe im Innen- und Kommunalausschuss stets gemeinsam und intensiv beraten. Wir haben unter anderem eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis dessen hat der Gemeinde- und Städtebund mitgeteilt, dass er Änderungen bei den vorgeschlagenen Wählbarkeitsaltern für nicht zielführend hält. Der Landkreistag steht einer Änderung dieses Komplexes allerdings durchaus offen gegenüber, und der Vorschlag, dass die Wahl, also die Adressen, die Anschriften der zu Wählenden nicht mehr auf den Wahlscheinen abgedruckt werden, wird ebenfalls als unterstützenswert gesehen. Der Ausschuss hat auch die Möglichkeit gegeben, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes im OnlineDiskussionsforum Hinweise geben können. Zu keinem der beiden Gesetzentwürfe sind entsprechende Hinweise eingegangen. Im Ergebnis dessen und unter Abwägung aller vorgetragenen Argumente empfiehlt der Innen- und Kommunalausschuss die Ablehnung beider Gesetzentwürfe. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank für den Bericht. Ich eröffne dann die gemeinsame Aussprache zu beiden Gesetzentwürfen und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Walk für die Fraktion der CDU das Wort.

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Raymond Walk CDU

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen sie mich zunächst noch mal darauf eingehen, worüber wir heute bei den vorliegenden beiden Gesetzentwürfen der CDU und der FDP eigentlich reden und womit wir uns in den letzten zehn Monaten im zuständigen Innenund Kommunalausschuss beschäftigt haben. Die CDU-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf vom 3. Juni 2021 die Anhebung der Altershöchstgrenze für die Wahl von Bürgermeistern und Landräten von jetzt 65 auf 67 Jahre gefordert, so wie beispielsweise die Länder Bayern und Niedersachsen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Thüringer Kommunalwahlgesetz ändern und endlich auch an die Lebenswirklichkeit der Thüringer Bürgerinnen und Bürger anpassen, ich komme nachher noch zu einigen Beispielen. Laut der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung darf in Thüringen nicht mehr zum hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass die aktuelle Regelung überholt und auch nicht mehr zeitgemäß ist. Der Thüringer Landkreistag hat dies in seiner Stellungnahme in der Anhörung auch ausdrücklich begrüßt. Ich zitiere aus der Zuschrift 7/1511: „Die Leistungsfähigkeit hängt nach der Gesetzesbegründung nicht vom Alter ab, sodass eine Erhöhung der Altersgrenze und der Anpassung an das Renten- und Pensionsalter der Angestellten und Beamten nur konsequent erscheint. Diese Begründung für die Anhebung der Altersgrenze wird vollumfänglich von unserem Verband mitgetragen.“ Bereits während der ersten Lesung am 3. Juni 2021 habe ich eine Vielzahl von Gründen aufgelistet, weshalb wir die aktuelle Regelung für überholt halten und warum wir unseren Gesetzentwurf überhaupt auch erst eingebracht haben. Ich will die wichtigsten Punkte für die Anhebung der Altershöchstgrenze für kommunale Wahlbeamte noch mal kurz zusammentragen. An der Argumentation hat sich bis heute nichts geändert. Zunächst fehlt es nämlich an einem sachlichen Differenzierungsgrund. Dass es in der freien Wirtschaft, bei Freiberuflern, Künstlern keine Altersgrenze gibt, ist seit jeher selbstverständlich und würde wohl auch zu Recht als abwegig empfunden werden. Punkt 2: Auch ein Vergleich mit den Laufbahnbeamten – selbst hier ist das Höchstalter bundesweit inzwischen auf 67 Jahren angehoben worden – hinkt. Das elementare Unterscheidungsmerkmal ist nämlich die direktdemokratische Wahl, da sich im Gegensatz zu Mandatsträgern Laufbahnbeamte eben regelmäßig diesem Votum gerade nicht stellen brauchen. Drittens ist aus unser Sicht ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum für ehrenamtliche Bürgermeister überhaupt keine Altersgrenze existiert, für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte allerdings die Altersgrenze von 65. Nächster Punkt: Beispielsweise dürfte auch der Ministerpräsident – er kommt aufs Stichwort, Herr Ministerpräsident ist 65 und topfit – sich, und das ist ja ein Anachronismus, nicht mal im Saale-Orla-Kreis als Landrat bewerben, wenn die bisherige Regelung so weiterbestehen würde. (Beifall DIE LINKE) Es gibt auch keine Altersgrenze für Minister Wolfgang Tiefensee; für die, die es nicht wissen, er ist 67. Helmut Holter steht kurz vor seinem 69. Geburtstag. (Heiterkeit CDU) Alle dürften nicht für ein kommunales Wahlamt antreten, trotz – und wer würde das bestreiten wollen – ihrer großen Verantwortung und auch Aufgabenfülle. (Beifall CDU, AfD) Im Übrigen haben wir gerade Dr. Klaus von der Weiden gewählt und auch hier ist es so, dass der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs die Altersgrenze 67 hat. Also genau das, was wir Ihnen auch in unserem Vorschlag unterbreitet haben. Punkt 5: Nicht erst durch die aktuellen Diskussionen hinsichtlich der Änderung der Thüringer Verfassung und der vorgesehenen Aufnahme des Wortes „Alter“ in die Liste der Kriterien, für die ein Diskriminierungsverbot gilt, wissen wir, dass die Ausgrenzung älterer hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot widerspricht. Eine Vielzahl der Anzuhörenden hat daher bei der dortigen Anhörung die Aufnahme in der Thüringer Verfassung ausdrücklich als wichtiges gesellschaftspolitisches und rechtspolitisches Signal begrüßt. Ich will noch darauf hinweisen, dass oft verkannt wird, dass alle amtierenden älteren Mandatsträger in direkter demokratischer Wahl für die Leitung der Kommune bestimmt werden. Unbeschadet der Tatsache, dass die weiteren Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, wird sich gerade ein älterer Kandidat auch einer sehr eingehenden Selbstprüfung vor einer Kandidatur unterziehen, ob er für dieses jahrelange Engagement die erforderliche Bereitschaft tatsächlich aufbringt. Letzter Punkt: Alle reden von mehr Bürgerbeteiligung. Dieser positiven Entwicklung wird aber durch die Begrenzung der genannten Wahlfreiheit gerade nicht Rechnung getragen. Einerseits erwarten wir alle, dass die junggebliebenen Alten sich ins gesellschaftliche Leben aktiv mit einbringen, andererseits wird diesen aber der Zugang zu einem hauptamtlichen Mandat verweigert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch mal die drei Kernpunkte zusammenfassen und die natürlichen rechtlichen Hürden aufzeigen: Erstens: Der Wahlbewerber muss sich im Alter von 67 fit und in der Lage fühlen, gegebenenfalls auch erneut für eine gesamte Legislatur zur Verfügung zu stehen. Zweitens: Die Aufstellung der Wahlbewerber muss zunächst von seiner Partei, einer Wahlvereinigung oder durch das Sammeln von Unterschriften zum Kandidaten nominiert und aufgestellt werden. Das heißt, er braucht Unterstützer, die ihm auch zutrauen, das Amt auch im Alter von 67 bis 73 Jahren mit all seinen Erschwernissen und Belastungen auszuführen. Jetzt kommt aber die dritte und entscheidende Hürde: der Souverän. Schließlich muss der Wahlbewerber von den Wählerinnen und Wählern ja erst mal direkt vor Ort zum Bürgermeister bzw. zum Landrat gewählt werden. Das ist mit Sicherheit der gewichtigste Punkt, die schwierigste und entscheidende Hürde. Auf einen Punkt gebracht: Am Ende entscheidet doch ganz allein der Wähler durch sein Votum. Bei ihm, beim Wähler, liegt die gesamte Machtfülle. Er ist der Souverän und er hat auch das letzte Wort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedaure – und ich komme langsam zum Schluss –, dass eine Kompromisslösung mit den anderen Fraktionen zu einem gemeinsamen Änderungsantrag im Innen- und Kommunalausschuss leider nicht möglich war. Ich will noch mal die Ausgangslage skizzieren. Im vorliegenden Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP geht es um eine generelle Aufhebung der Altersunter- und ‑ obergrenze. Unser CDU-Gesetzentwurf spricht davon, die Altershöchstgrenze auf 67 zu erhöhen. Beide Anträge und Gesetzentwürfe sind im Innenausschuss abgelehnt worden. Die rot-rot-grüne Koalition hat sich nun entschlossen, in der Drucksache 7/5373 einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses vorzulegen. Und da muss ich sagen, das verwundert mich schon sehr. Wir haben jetzt zehn Monate im zuständigen Ausschuss erörtert, diskutiert, Anhörungen zu den beiden Gesetzentwürfen von CDU und FDP durchgeführt ohne eigene Vorschläge von Rot-Rot-Grün. Jetzt liegt mit Druckdatum 2. Mai, also vor drei Tagen, ein eigener Änderungsantrag auf dem Tisch. Dieser Antrag sieht die Senkung der Altersuntergrenze auf 18 vor und die Beibehaltung der Altersobergrenze auf 65. Dazu will ich Folgendes sagen – und damit komme ich dann auch wirklich zum Schluss –: Ich möchte noch mal betonen, dass wir sehr wohl die Möglichkeit eines fraktionsübergreifenden Kompromisses gesehen haben. Dieser hätte – das will ich noch mal betonen – so ausgesehen – das Zugeständnis der CDU –, das Absenken des Wahlalters – das würde dem Entwurf der FDP und jetzt dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün entsprechen – von 21 auf 18 auf der einen Seite und auf der anderen Seite das Anheben des Wahlalters – also unser Gesetzentwurf – von 65 auf 67. Für diesen Kompromiss hätten wir zur Verfügung gestanden, auch wenn es in einem wesentlichen Punkt, nämlich der Altersuntergrenze, mit unserem ursprünglichen Gesetzentwurf nicht in Einklang zu bringen gewesen wäre. Aber wir wissen auch, Kompromisse verlangen immer Zugeständnisse. Niemand ist so richtig zufrieden, weil sich niemand zu 100 Prozent durchsetzen kann. Aber entscheidend ist, jede Seite verbucht einen Teilerfolg und der Sache ist unterm Strich gedient. Dazu ist es leider nicht gekommen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank zunächst einmal, Herr Walk. Hier ist ein technisches Versehen gewesen. Es ist Ihnen die halbierte Redezeit angezeigt worden. Das ist falsch. Wir haben hier praktisch eine einfache Redezeit, weil wir zwei Gesetzentwürfe behandeln. Sie können sich also jederzeit noch mal mit der gleichen Länge zu Wort melden. Dann möchte ich darüber unterrichten, dass inzwischen der neue Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5429 verteilt worden ist. Damit gilt der bisherige Änderungsantrag in der Drucksache 7/5419 als zurückgezogen. Die kleine Änderung ist sehr erheblich, denn sie betrifft etwas, worüber Kollege Walk eben gesprochen hat. Es soll jetzt im Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe nicht mehr vom Höchstalter von 65, sondern von 67 Jahren ausgegangen werden. Das ist schon ein wesentlicher fachlicher Unterschied. Deswegen haben Sie jetzt in der einfachen Redezeit vielleicht die Möglichkeit, diese plötzliche Wendung des Schicksals noch in Ihren Ausführungen zu berücksichtigen. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich bin gespannt, ob wir nachher die Verwirrung um Änderungsanträge noch auflösen können. Aber das wird dann der Part der Präsidentin, das zu sortieren. Herr Walk hat es schon angesprochen, der Kollege Bilay hat es in der Berichterstattung auch schon gesagt, wir diskutieren heute hier im Plenum jetzt mittlerweile zum vierten Mal über die Altersobergrenze für die Wahlen von Landrätinnen und hauptamtlichen Bürgermeisterinnen. Es bleibt festzustellen, dass sich ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn auch in dieser neuerlichen Diskussion noch nicht wirklich eingestellt hat. Wie beim letzten Mal hat sich der Landkreistag positiv dazu geäußert, während der Gemeinde- und Städtebund keine Notwendigkeit sieht. Im OnlineDiskussionsforum sind keine Stellungnahmen dazu eingegangen, also ein breites Interesse an dieser Gesetzesänderung scheint es dann auch nicht zu geben. Die FDP hat allerdings die Debatte jetzt noch etwas erweitert und vorgeschlagen, dass die Regelung zur Veröffentlichung von Adressen von Wahlbewerberinnen – das sei auch noch erwähnt – geändert wird, sodass nur noch Name und Wohnort veröffentlicht werden sollen. Wir erinnern uns, das ist schon eine längere Diskussion und auch gerade mit Blick auf die Privatsphäre und Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ein wichtiges Thema. Das Innenministerium hat das Ganze bereits in der Kommunalwahlordnung angepasst. Wir halten es aber durchaus für sinnvoll, das tatsächlich im Gesetz zu regeln. Zudem fanden wir auch die Idee der FDP, das Wählbarkeitsalter abzusenken, charmant. Deshalb hat Rot-Rot-Grün den Änderungsantrag entsprechend dazu eingebracht. Gern hätten wir uns diesbezüglich mit der Gruppe der FDP geeinigt, aber das scheint nicht so richtig gewollt zu sein, weswegen wir jetzt hier so ein bisschen ein Änderungsantragschaos haben. Der Änderungsantrag, der jetzt zurückgezogen wurde, hat aus unserer Sicht überhaupt keinen Sinn ergeben und der Änderungsantrag, der jetzt auf dem Tisch liegt, will das Alter von 65 auf 67 erhöhen. Da sage ich Ihnen ganz klar: Das können wir so nicht mittragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden die Erhöhung der Altersgrenze nicht mittragen. Jetzt werden bei der CDU wahrscheinlich wieder die Vorwürfe der Altersdiskriminierung hervorgeholt, hier sind auch gerade schon sehr schräge Vergleiche gemacht worden zwischen dem Ministerpräsidentenposten und Ministerinnen und Ministern. Vielleicht führen wir uns noch mal vor Augen, dass der Ministerpräsident in einem Kabinett arbeitet und, wenn er beispielsweise erkrankt, auch gut vertreten werden kann durch viele andere. Aber Landrätinnen und Landräte zum Beispiel können nicht einfach so ihr Amt abgeben, das kann ein Ministerpräsident machen. Ich glaube, da haben wir schon noch mal erhebliche Unterschiede in der tatsächlichen Ausführung. Ich finde es auch schwierig – die Altersdiskriminierung ist Ihnen ja bei anderen Sachen auch nicht so wichtig, also zum Beispiel bei der Frage, ob man mit 18 in ein Amt gewählt werden kann, finden Sie das keine Altersdiskriminierung. Bei der Frage, ob das Wahlalter auf 16 geändert würde, reden Sie auch nicht von Altersdiskriminierung, nur, wenn es nach oben geht. Da müssten Sie dann schon ein bisschen konsequent sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Lesung hat Herr Walk als Positivbeispiel für gewählte Personen fortgeschrittenen Alters in verantwortungsvollen Ämtern auch noch Konrad Adenauer angeführt. Ich empfehle Ihnen wirklich ganz dringend, sich mal mit Konrad Adenauer in seiner späten Zeit auseinanderzusetzen und vielleicht mal diverse Veröffentlichungen, unter anderem von seinem Sohn, dazu zu lesen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich habe Herrn Ramelow, Herrn Holter und Herrn Tiefensee genannt!) In der ersten Lesung – lesen Sie mal das Protokoll – haben Sie Konrad Adenauer angeführt. Vielleicht ist es gut, sich das noch mal vor Augen zu führen, was der „Alte“, wie man ihn nannte, auch an ordentlichem Altersstarrsinn dort aufgeführt hat und sich auch ganz hart an die Macht geklammert hat, obwohl die West-CDU in dem Fall, glaube ich, an dieser Stelle gern einen Wechsel vorgenommen hätte. Ich glaube, ich muss Ihnen nichts über die Spiegel-Affäre, die Präsidentschaftskrise und den Fernsehstreit sagen, die sicherlich durchaus auch damit zu tun haben. Wie gesagt, lesen Sie doch auch das, was sein Sohn über ihn sagt, gerade, was da zum Beispiel beim Gebrauch von diversen Drogen, die wir heute als Crystal Meth bezeichnen würden, um die Leistung zu steigern und leistungsfähig zu bleiben – das ist ja das Schlimme daran –, tatsächlich passiert ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran will ich mich aber gar nicht festbeißen. Ich finde, Adenauer liefert gute Argumente für unsere ablehnende Haltung, das sind aber gar nicht meine Hauptargumente dafür. Wir reden hier über die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte, das sind sehr anspruchsvolle Jobs, das wissen wir alle. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Landkreisen sind wirklich sehr gefordert, und irgendwann sollten diese Menschen auch in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen können. Sie können sich danach ja auch weiterhin ehrenamtlich für ihre Gemeinden oder ihren Kreis engagieren, das ist ja gar keine Frage. Wir sehen einfach nicht die Notwendigkeit, dass diese deswegen hauptamtlich weiterhin tätig sein müssen. Im Übrigen bin ich allgemein der Meinung, dass Menschen, die an verantwortlicher Position sitzen, auch irgendwann mal jüngeren Menschen eine Chance geben müssen. Das ist eben ein guter Anlass, dann auch einen Generationswechsel zu erzwingen. Ich will mal sagen, manchmal muss man einen Generationswechsel erzwingen, der ergibt sich nicht immer zwangsläufig von selbst. Deswegen finde ich diese Regelung mit einer Obergrenze durchaus sinnvoll. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das schmälert ja überhaupt nicht den Verdienst der jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Landrätinnen und Landräte an dieser Stelle, das will ich auch noch mal sagen, aber frische Ideen und frischer Wind in einem Rathaus oder in einem Landratsamt sind durchaus sinnvoll und, ich glaube, da sollten wir bei dieser Grenze bleiben. Wir werben also sehr dafür, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum CDU-Gesetzentwurf zuzustimmen und damit den Gesetzentwurf abzulehnen sowie den Änderungsantrag von RotRot-Grün zur Beschlussempfehlung zum FDP-Gesetzentwurf entsprechend mitzutragen. Wir schauen dann mal, wie wir das hinbekommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sesselmann für die Fraktion der AfD.

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Robert Sesselmann AfD

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, es gab bei uns jetzt etwas Unruhe, weil der neue Antrag der FDP zum Änderungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen jetzt noch mal kurz diskutiert werden musste. Soweit wir das jetzt verstanden haben, schließen Sie sich dem Änderungsantrag an, das heißt, die Wählbarkeit des Bürgermeisters hängt von der Volljährigkeit ab, das heißt Vollendung des 18. Lebensjahres, wie es die rot-rot-grünen Fraktionen korrekt noch mal dargestellt haben. Auf der anderen Seite nehmen Sie diese freie Obergrenze weg und sagen jetzt, die Vollendung des 67. Lebensjahres ist das, was Sie letzten Endes hier anstreben. Das ist der neue Antrag der FDP. Das ist im Grunde genommen das, Herr Walk, was Sie als Kompromisslösung angesetzt haben. Wir haben in verschiedener Hinsicht Bedenken diesbezüglich. Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Aspekt im Antrag der FDP war noch die korrekte Umsetzung der Auskunftssperre gewesen. Dazu kann man sicher diskutieren, ob das dann in der Wahlordnung noch zu ändern ist. Aber, wie gesagt, das soll jetzt nicht Gegenstand sein. Gegenstand war diese Diskussion, was die Obergrenzen angeht, wie bereits in der Drucksache 6/4066 in der letzten Legislatur; damals wurde der Antrag der CDU abgelehnt. Mittlerweile haben wir eine entsprechende Änderung des Antrags der FDP vorliegen. Das ist auch gut so, weil wir nämlich der Ansicht sind, dass ein 95-jähriger Zwangsbeatmeter schlicht und ergreifend nicht mehr wählbar ist. Wir brauchen keine sleepy-shows und Wolfgang Schäubles der Politik in kommunalpolitischen Bereichen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Genau das ist aus unserer Sicht altersdiskriminierend, aber, wie gesagt, die FDP hat hier eingelenkt, sodass wir das Thema hier nicht weiter auszuführen haben. Verehrte Kollegen der FDP, Sie haben Recht, ein Blick in die Bundesländer zeigt die unterschiedliche Handhabung. Bislang wurde jedoch – mir ist zumindest nichts bekannt – keine juristische Entscheidung zur Mindestaltersgrenze veröffentlicht. Die Vollendung des 18. Lebensjahres als Wählbarkeitsvoraussetzung für das Bürgermeisteramt und/ oder Landratsamt anzusetzen, halten wir für etwas bedenklich. Es gibt allerdings Entscheidungen zur Höchstaltersgrenze von Bürgermeistern. Das zeigt letztlich, dass es statistisch mehr alte als junge Bürgermeister und Landräte gibt. Die Entscheidung für eine Höchstaltersgrenze beruht auf Prognoseentscheidungen des Gesetzgebers, wonach die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer wird, was durch die Verfassungsgerichte so bestätigt wird. Die gesundheitsbedingte Anfälligkeit und ein damit verbundener Arbeitsausfall älterer Menschen dürfen auch nicht ignoriert werden. Das pauschale Abstellen auf eine gestiegene Leistungsfähigkeit, wie dies bisweilen in den Zuschriften des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags zu finden ist, greift nicht Platz, da die Leistungsfähigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein individuelles und persönliches Merkmal darstellt. Die Leistungsfähigkeit von jemandem, der Jahrzehnte auf dem Bau tätig war, wird sicher anders zu bewerten zu sein, als diejenige eines Bürosachbearbeiters. Interessant hierzu ist auch die Zuschrift 7/1493 des Gemeinde- und Städtebundes, ich darf zitieren: „Mit Blick auf die geplanten Änderungen in Bezug auf das Wählbarkeitsalter wird aus Sicht der kommunalen Praxis kein ausdrücklicher Änderungsbedarf gesehen. Insbesondere scheint die Argumentation zur Anhebung der Altersobergrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr unschlüssig, da eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Laufbahnbeamten zur Ruhestandsversetzung auf die Beendigung des jeweiligen Berufslebens abstellt. Die Anhebung der Altersobergrenze für das passive Wahlrecht bezieht sich demgegenüber jedoch auf den Beginn einer weiteren Amtszeit und würde damit gleichermaßen den Eintritt in den Ruhestand gegebenenfalls vom 71. Lebensjahr auf das 73. Lebensjahr hinausschieben und wäre insoweit nicht vergleichbar.“ Daher ist dieser Änderungsvorschlag, die Änderung auf das 67. Lebensjahr, aus unserer Sicht bedenklich. Wir müssen uns diesbezüglich auch enthalten. Dass die Begründung, meine sehr verehrten Damen und Herren, des Landkreistags hier anders aussieht, liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Präsidentin des Landkreistags selbst bei der nächsten Wahl aus Altersgründen nicht mehr als Landrätin wählbar wäre. Die Zuschrift des Landkreistags 7/1511 kann daher aus unserer Sicht nicht als neutral bewertet werden. Wichtig ist auch die Frage bezüglich der Haftung, nämlich: Der Abschluss einer Vermögensschadensbzw. einer Diensthaftpflichtversicherung dürfte dabei hier eine wichtige Rolle spielen, dass Versicherungen ältere, aber auch jüngere Kandidaten aus einer Kosten-Risiko-Analyse heraus noch nicht oder nicht mehr versichern. Das sollte man bei der Absenkung des Wählbarkeitsalters und der Heraufstufung des Wählbarkeitsalters für Bürgermeister und Landräte auch berücksichtigen. Wenn wir uns die Situation in Baden-Württemberg anschauen, dann haben wir dort noch – ich betone: noch – im Gesetz das 25. Lebensjahr als Voraussetzung der Wählbarkeit bei Bürgermeistern und Landräten angesetzt, und ähnlich hohe Anforderungen an das Mindestalter eines kommunalen Wahlbeamten stellen die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Dort kann Bürgermeister nur jemand werden, der das 23. Lebensjahr vollendet hat. Wie gesagt: Sachsen-Anhalt und Thüringen mit der Vollendung des 21. Lebensjahres; in Thüringen ist diese Frage derzeit Gegenstand dieser Debatte. Meine Damen und Herren, neben der strafrechtlichen Komponente mit Blick auf unter 21-Jährige sind auch versicherungsrechtliche Fragen, wie ich bereits angedeutet habe, von Belang. Und aus Sicht unserer Fraktion sollte der Bewerber in der Lage sein, vor der Wahrnehmung eines öffentlichen Amts seine Berufsausbildung abzuschließen, und auch schon Berufserfahrung gesammelt haben, (Beifall AfD) um dem Grundsatz des öffentlichen Amts, nämlich einem Amt auf Zeit und nicht auf Lebenszeit gerecht zu werden. Das Berufsbild des Berufspolitikers lehnen wir strikt ab. (Beifall AfD) Auch zeigt die statistische Altersverteilung der Bürgermeister in Deutschland, abgedruckt von Kommunal.de, dass 50 Prozent zwischen 45 und 59 Jahre, 30 Prozent älter als 60 Jahre und gerade 21 Prozent jünger als 45 Jahre sind. Daher besteht bezüglich der Mindestaltersgrenzen kein Regelungsbedarf. Dies wird von einigen Bundesländern zwischenzeitlich anders bewertet, aber es geht letztlich in diesen Ämtern um die risikofreie Verwaltung von Steuergeldern, sodass aus unserer Sicht an die Altersgrenzen und insbesondere die beruflichen Erfahrungen des Bewerbers erhöhte Anforderungen zu stellen sind. Ein älterer und damit lebenserfahrener Bewerber bietet die Gewähr für eine bedachte Leitung der Verwaltung. Dafür bietet sich auch ein Vergleich mit der Privatwirtschaft an: Auch dort gibt es vereinzelt Unternehmen, die von 18-Jährigen de facto geführt werden. Aber schaut man sich die Start-ups genauer an, sind dort größtenteils Unternehmer zu finden, die eine erfolgreiche Berufsausbildung absolviert haben. Denn das Risikokapital vertraut man nicht irgendjemandem an, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und Unternehmer wie Lars Windhorst bleiben letztlich Ausnahmeerscheinungen. Meine sehr geehrten Kollegen, die Argumente wurden bereits ausführlich getauscht und es gibt durchaus Bundesländer, die den Weg gehen und es probieren, die Wählbarkeit von Bürgermeistern und Landräten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr anzusetzen. Und es gibt auch Bundesländer, die letztlich die Obergrenze aufgehoben haben. Wir jedenfalls haben erhebliche Bedenken diesbezüglich und können uns mit Bauchschmerzen, wie gesagt, dem Angebot mit 67 Jahren noch nicht anschließen. Wir müssen uns dazu enthalten, weil der Gemeinde- und Städtebund es ja trefflich formuliert hat, dass Sie damit rechnen müssen, Sie brauchen eine Kontinuität in der Fortführung des Amtes, wenn Sie mit 67 noch wählbar sind, dann bleiben Sie bis 73 im Amt, und die Frage ist, ob dann die Kontinuität eines entsprechenden kommunalen Wahlbeamten gegeben erscheint. Es bleibt abzuwarten, ob sich letztlich diese Regelungen in den anderen Bundesländern bewähren, um einen erneuten Versuch möglicherweise in der nächsten Legislatur starten zu können. In dieser Legislatur werden wir als AfD-Fraktion den Beschlussempfehlungen des Ausschusses auf Ablehnung der Gesetzentwürfe bezüglich der CDU folgen. Bei der parlamentarischen Gruppe der FDP ist es jetzt so, dass wir uns diesem neueren Änderungsantrag enthaltend gegenüberstellen werden. Möglicherweise ist dieser Ansatz ein guter Ansatz, aber wir sind der Ansicht, dass diese Entscheidung jetzt noch nicht zur Debatte steht. Wir müssen diese Entscheidung letzten Endes auf die nächste Legislatur vertagen, um auch entsprechende Referenzergebnisse vorweisen zu können und die noch mal in die Bewertung einfließen zu lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

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Janine Merz SPD

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer! Vieles wurde schon mehrfach ausgetauscht von den Vorrednerinnen und Vorrednern. Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die auch lange im Innen- und Kommunalausschuss debattiert worden sind. Wie strittig die debattiert worden sind, sehen wir daran, dass die Beschlussempfehlungen ja auch erst einmal negativ ausgefallen sind. Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP sieht vor, dass Höchstaltersgrenzen zu streichen sind und nur das Mindestalter für die Kandidatur zum hauptamtlichen Bürgermeister oder den Landräten und Landrätinnen beizubehalten – aber von derzeit 21 auf 18 Jahre abzusenken. Der Gesetzentwurf der CDU sieht vor, das Höchstalter für die Kandidatur – und das ist hier maßgeblich strittig – zum hauptamtlichen Bürgermeister oder eines Landrats oder einer Landrätin von derzeit 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Ich mutmaße jetzt einmal, warum das so ist. Wenn ich mir im Vorblick der Kommunalwahlen in zwei Jahren manche Landrätin und manchen Landrat anschaue und schaue, welches Alter der erreicht, und das Parteibuch dazu, dann kann ich nur mutmaßen, welcher Hintergrund dahintersteckt. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist auch eine Mutmaßung!) Wir können diese Begründung so nicht mittragen, und auch nicht die Argumentation, die Herr Kollege Walk vorgetragen hat. Die CDU führt an, dass Laufbahnbeamte und Angestellte mittlerweile mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, weshalb die jetzige Altersgrenze von 65 Jahren eine Benachteiligung der kommunalen Wahlbeamten wäre. Außerdem soll mit der Änderung dem Umstand begegnet werden, dass man in manchen Gemeinden oder Landkreisen mittlerweile keine Kandidatinnen oder Kandidaten finde. Beide Argumente halten wir nicht für überzeugend. Maßgeblich für die Wählbarkeit bei hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten ist das Alter der Kandidierenden zum Wahltag. Sie wirkt sich also nicht auf die Amtszeit aus. Bereits nach jetziger Rechtslage kann ein hauptamtlicher Bürgermeister deshalb bis zu seinem 71. Lebensjahr im Amt bleiben. Die Anhebung der Altersgrenze würde das spätestmögliche Ausscheiden also nur bis auf 73 Jahre verlängern. Insofern ist der Vergleich mit Laufbahnbeamten und Angestellten nicht sachgerecht, da diese tatsächlich mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, und dann nicht erst mit 73. Darauf hat auch der Gemeindeund Städtebund in der Anhörung hingewiesen, der die Gesetzesänderung, anders als der Landkreistag, ablehnt. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ministerprä- sident Kretschmann ist 73!) Auch das tatsächlich bestehende Problem fehlender Kandidaturen ist eben differenzierter zu betrachten und würde durch eine Anhebung des Höchstalters nicht gelöst. Zwar ist es ein zunehmendes Problem in Gemeinden, einen ehrenamtlichen Bürgermeisterkandidaten zu finden. Das ist völlig korrekt. Für ehrenamtliche Bürgermeister gilt aber bereits jetzt keine Altersgrenze, und für die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte stellt sich das Problem fehlender Kandidaturen indes gar nicht, da es sich letztendlich auch um finanziell viel attraktivere Ämter handelt. Für das derzeitige Mindestalter von 21 Jahren, das für die Kandidatur erreicht sein muss, ist hingegen für uns kein sinnvoller Grund erkennbar. Vielmehr macht es Sinn, diese Altersgrenze abzusenken und damit dem Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bundestag oder zum Landtag anzugleichen. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir genau dies und bitten, unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vor der Lüftungspause können wir noch einem Redner das Wort geben. Das ist Herr Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist in der Tat immer ein tolles Erlebnis, als Vertreter einer kleineren Gruppe so eine lange Redezeit hier auf dieser Uhr lesen zu können. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nachdem die CDU das passive Wahlalter für Bürgermeister und Landräte von 65 auf 67 anheben wollte, reichte die Fraktion der FDP einen eigenen, weitergehenden Gesetzentwurf ein. In diesem forderten wir die Senkung des passiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre und die Anhebung der Obergrenze. Wir forderten zudem, dass im Gesetz verankert wird, dass Adressen von Bewerbern auf kommunaler Ebene nicht mehr veröffentlicht werden. Insbesondere auf den letzten Punkt möchte ich hier zunächst noch einmal kurz eingehen. Wir brachten diesen Vorschlag ein, weil immer wieder Kommunalpolitiker vor ihrer eigenen Haustür angegriffen wurden, weil es immer wieder zu Einschüchterungsversuchen auch an der Privatadresse, auch gegenüber Familienangehörigen kam. Und weil niemand bis dato auch nur auf die Idee gekommen war, unsere Kommunalpolitiker zumindest durch diese eine kleine Änderung zu schützen – nämlich einfach die Veröffentlichung der Privatadresse abzuschaffen, wie es in anderen Ländern schon längst der Fall war –, haben wir diesen Stein ins Rollen gebracht. Es ist dann erst mal mit der Verordnung schon ein Stück weit geheilt worden, aber Gesetz und Verordnung sind immer noch zwei Paar Schuhe, deswegen wollten wir es auch im Gesetz weiter festgegossen haben. Wir sind froh, dass auch das jetzt eine Chance hat, heute im Gesetz verankert zu werden. (Beifall Gruppe der FDP) Dass das Innenministerium reagierte, nachdem in den Anhörungen vielfach darauf hingewiesen wurde, hier die Verordnung durch das Innenministerium anzupassen, dafür danke ich an der Stelle noch mal, aber – wie gesagt – Gesetz ist Gesetz und hat damit noch mal eine andere Wertigkeit. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass nach der sehr umfangreichen Debatte im Innenausschuss die Fraktionen der Linken, SPD und Grünen zumindest in Bezug auf die Veröffentlichung der Adressen und auch die Senkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre hier inzwischen unserer Auffassung auch folgen können, anders als das noch im Ausschuss selbst diskutiert worden ist. Das zeigt ja: Wir sind in der Lage, uns in dem Haus auch zu bewegen und Entwicklungen zu ermöglichen. (Beifall Gruppe der FDP) Herrn Sesselmann möchte ich noch ein paar Worte sagen: Wenn Sie sich hinstellen und junge Leute schon fast so ein bisschen despektierlich behandeln … Wir sollten mal nicht ganz vergessen, dass wir in diesem Land auch einen 19-jährigen Unteroffizier in einen Kampfeinsatz schicken und ihm Verantwortung über Leben und Tod der ihm Unterstellten anheimstellen, aber einen Bürgermeisterposten soll er nicht besetzen können. Das ist in meinen Augen schizophren. (Beifall Gruppe der FDP) Ich bitte aber auch, in die andere Richtung zu denken. Unser Änderungsantrag verfolgt nämlich auch dieses Ziel: noch einmal über eine Öffnung der Altersgrenze nach oben nachzudenken. Wir erachten nach wie vor diese Altersgrenze nicht als zeitgerecht. Jetzt will ich auch erklären, warum wir das heute hier so gemacht haben: Das ist nicht, weil wir einlenken und jetzt etwa zu der Auffassung gekommen wären, dass eine Freistellung der Obergrenze nicht mehr sinnvoll wäre, sondern aus verfahrenstechnischen Gründen geht eben nur noch die Möglichkeit einer teilweisen Öffnung. Dabei haben wir diesen Kompromissvorschlag, der ja schon mal auf dem Tisch lag, wieder aufgegriffen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will mal ganz klar und deutlich sagen: Diese Argumentation, was den Unterschied zwischen Regierungsmitgliedern und Bürgermeistern anbelangt, kann ich – ehrlich gesagt – nicht so richtig nachvollziehen. Sie haben jede Menge Verantwortung zu tragen – wovor ich auch einen großen Respekt habe – und damit auch ein Tagespensum zu tragen, das mit Sicherheit nicht unter dem eines Bürgermeisters liegt, vor allem nicht eines hauptamtlichen Bürgermeisters. Das fand ich dann eigentlich schräg, liebe Frau Kollegin Henfling. Ich finde, dass es jede Menge Bürgermeister gibt, die auch in einem höheren Alter durchaus in der Lage sind, eine solche Verantwortung zu tragen, gleich gar, wenn sie eingerahmt sind von einer Verwaltung, die sie ja stützt und wenn sie auch die Unterstützung ihrer Stadt- und Gemeinderäte haben. Ich möchte auch in dieser Diskussion sehr dafür werben, dass wir bei allen Formulierungen den Respekt vor älteren Menschen nicht vermissen lassen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Manche Formulierung – auch wenn ich an den zwangsbeatmeten 95-Jährigen denke usw. – ließ heute genau diesen Respekt schmerzlich missen, meine Damen und Herren. Ich kenne jede Menge reifere Menschen, die wirklich eine tolle Arbeit erledigen, auch noch im höheren Alter. Ich bin erst vor Kurzem bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister gewesen, der neben einem großen landwirtschaftlichen Betrieb, den er noch leitet, immerhin auch noch eine Gemeinde mit mehreren Ortsteilen führt und der das darf, weil er ehrenamtlicher Bürgermeister ist, also auch da passt für meine Begriffe etwas nicht ganz zusammen. Deswegen grundsätzlich auch an dieser Stelle noch mal dargestellt, was unsere Position ist: Wir sind nach wie vor für eine Öffnung, was aber heute hier keine Chance mehr hat. Insofern begrüßen wir es, wenn es zu der Lösung kommt mit der Absenkung der Altersgrenze nach unten. Wir begrüßen es, dass künftig auch Adressen nicht mehr veröffentlicht werden sollen, und werben auch noch einmal dafür, den kleinen Zwischenschritt einer kleinen Öffnung nach oben zu gehen. Ich will an der Stelle auch dem Vorwurf oder dieser Mutmaßung, dass es auf eine bestimmte Person zugeschnitten sein könnte, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Welche denn?) noch einmal entgegentreten. Wenn Sie die Hintergründe wüssten, dann wüssten Sie auch, dass ich schon seit 2004 in dem Kreistag, in dem die entsprechende Person als Landrätin tätig ist, bin und dass wir bei Weitem nicht nur freundschaftliche Gespräche miteinander geführt haben. Es geht hier also nicht um eine Person, es geht um eine Lösung für dieses Land und dafür werbe ich noch einmal. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ich werbe also dafür, dass wir zu der Öffnung nach unten kommen, aber ich stehe nach wie vor auch für die Öffnung nach oben. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank, Herr Bergner. Wir treten jetzt in die Lüftungspause ein, und zwar machen wir dann hier weiter um 11.25 Uhr. Es gibt dann eine Fortsetzung der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1 in den Teilen a) und b). – 11.25 Uhr wieder hier.

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Madeleine Henfling

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden dann weiter fortfahren in der Beratung des Tagesordnungspunkts 1. Als Nächstes erhält Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist jetzt schade, dass Herr Walk noch nicht da ist, weil ich natürlich auch zum Gesetzentwurf der CDU reden möchte und auch noch mal begründen möchte, warum der Gesetzentwurf der CDU aus Sicht der Linken keine Zustimmung erfahren kann. Vielleicht hört er mich ja und kommt noch mit rein. Wir lehnen nämlich prinzipiell eine Erhöhung des Wählbarkeitsalters ab, egal ob hier zur Diskussion steht von 65 auf 67 – es wurde ursprünglich auch mal beantragt, das nach oben ganz abzuschaffen –, weil wir nämlich prinzipielle Ablehnungsgründe sehen, und zwar unabhängig vom Ansehen der Person, das will ich ausdrücklich deutlich machen. Unsere grundsätzliche Ablehnung resultiert daraus, dass jegliche Erhöhung des Renteneintrittsalters auf unseren energischen Widerstand stößt. Im konkreten Fall würde das nämlich bedeuten, dass bei einem Amtsantritt mit 67 Jahren plus einer sechsjährigen Amtszeit die gewählten Personen mit 73 Jahren aus dem Rathaus oder dem Landratsamt ausscheiden – mit 73. Und es ist ein Unterschied, Herr Walk, Sie haben verwechselt ein Einstiegsalter in das Amt und das Ausstiegsalter aus dem Amt. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das habe ich nicht verwechselt!) Darauf hat im Übrigen auch der Gemeinde- und Städtebund deutlich hingewiesen, dass selbst bei einer höheren Lebensarbeitszeit sowohl bei den Tarifbeschäftigten als auch bei den Beamten in den Kommunen am Ende die Vorgesetzten mit 73 Jahren deutlich länger und deutlich älter sind, wenn sie in Pension gehen als die Beschäftigten in den Rathäusern und in den Landratsämtern. Im Übrigen, Herr Walk, will ich auch noch mal darauf hinweisen, dass der Gemeinde- und Städtebund Ihren Vorschlag auch abgelehnt hat und als „unschlüssig“ bezeichnet hat. Deswegen stimmt es eben nicht, was Sie in der ersten Lesung in Ihrer Rede gesagt haben, dass Sie im Vergleich zu Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf aus der Zeit von 2017 – Sie haben ihn ja noch mal neu eingebracht, das war ja der Gegenstand auch jetzt in Ihrem zweiten Gesetzentwurf – seitdem positive Signale von den kommunalen Spitzenverbänden erhalten hätten. Zumindest beim Gemeinde- und Städtebund stimmt das nicht. Der Gemeinde- und Städtebund hat Ihren Gesetzentwurf ausdrücklich abgelehnt; der Landkreistag hat ihn befürwortet. Die haben sicherlich eine Stellungnahme abgegeben – im Unterschied zu uns – tatsächlich nicht ohne Ansehen der Person bei ihrer Bewertung. Und auch Frau Tasch, weil Sie es eben noch mal dazwischengerufen haben und auch weil Herr Walk das eben gesagt hatte: Es gibt durchaus einen Unterschied zwischen einem Amtsinhaber in den Kommunen als Bürgermeisterin/Bürgermeister, Oberbürgermeisterin, Landräte usw. und dem Ministerpräsidenten. Es gibt einen Unterschied. Der Ministerpräsident ist nicht direkt vom Volk gewählt. Wir hätten keine Probleme damit, bei den Wahlumfragen und Persönlichkeitswerten von Bodo Ramelow uns auch der Frage offensiv zu stellen, (Beifall DIE LINKE) was die Direktwahl von Bodo Ramelow anbetrifft. Nur, wenn der Ministerpräsident aus dem Amt scheidet, muss es keine Neuwahl geben, wo alle Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt sind, an die Wahlurne strömen müssen. Das ist der Unterschied zu den Kommunen, wo die Chefs und Chefinnen in den Rathäusern und in den Landratsämtern tatsächlich neu gewählt werden, wenn sie vorfristig vor deren Amtszeit aus ihrem Amt ausscheiden. Wir streiten als Linke mit Leidenschaft dafür, prinzipiell das Renteneintrittsalter wieder auf das übliche frühere Maß von 65 Jahren herabzusenken. (Beifall DIE LINKE) Wir wollen das wieder herabsenken und wir wollen darüber hinaus, wer früher in Rente gehen muss, weil er durch jahrzehntelange berufliche Tätigkeit seinen Körper auszehren lassen musste, dass er ohne Abschläge auch früher als 65 in Rente gehen kann. (Unruhe CDU) (Beifall DIE LINKE) Deswegen ist diese Grundhaltung unvereinbar mit einer Erhöhung des Wählbarkeitsalters von 65 auf 67 oder gänzlich geöffnet. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist fa- denscheinig!) Deswegen können wir auch dem Antrag der FDP sowohl als ursprünglichem Gesetzentwurf als auch dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung in dieser Form nicht zustimmen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Was allerdings zustimmungsfähig ist – da haben wir auch eine entsprechende Vorlage heute gemacht –, das ist die Absenkung des Alters von 21 auf 18 Jahre, weil es aus unserer Sicht tatsächlich keinen sachlichen Grund gibt, das Wahlalter abzusenken. Ich vergleiche Landräte und Bürgermeister nicht mit Bundeswehroffizieren, die in den Krieg ziehen, da gibt es schon noch einen Unterschied. Es gibt aber keinen sachlichen Grund, das Wahlalter abzusenken. Es gibt ein paar auch Unteroffiziere – ich habe nicht gedient, ich verstehe es auch nicht, ich will da auch nichts verstehen, ich will, dass wir über Frieden in der Welt reden, und dazu gehören keine Waffen aus meiner Sicht. (Beifall DIE LINKE) Wir hatten in der Ausschussberatung diese Frage auch unterschiedlich diskutiert und es sind auch skeptische Stimmen deutlich geworden. In der Debatte ist dann noch mal ein Gegenargument gegen die Absenkung ausgeführt worden, dass man noch nicht die persönliche Reife besitzen würde und die Lebenserfahrung besitzen würde, dass man deswegen erst mit 21 ins Wahlamt kommen soll, weil man unter Umständen auch noch nicht befähigt sei, Personen, die in den Rathäusern und Landratsämtern arbeiten, anzuleiten, Führungsaufgaben zu übernehmen usw., usf. Dem will ich nur entgegenhalten, dass es ein triftiges objektives Argument dagegen gibt: Als VG-Vorsitzender können Sie mit 18 gewählt werden. Da haben Sie genauso Leitungsfunktionen, Sie haben Verantwortung im Hauptamt für Menschen, die in ihrer Verwaltung, der Verwaltungsgemeinschaft, arbeiten. Von daher gibt es aus unserer Sicht überhaupt keinen Grund, warum nicht auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister schon mit 18 ins Amt gewählt werden können. (Beifall DIE LINKE) Deswegen ist es auch folgerichtig, dass Rot-RotGrün diesen Antrag hier gestellt hat, dass wir zumindest diesen Aspekt noch versuchen mit zu retten. Insofern ist es auch keine Überraschung, wie Herr Walk das vorhin ausgeführt hat, dass wir jetzt plötzlich mit dieser Idee um die Ecke kommen, sondern im Innenausschuss haben wir sehr intensiv über diese Frage diskutiert, und Rot-Rot-Grün hat auch immer erklärt, dass wir dieser Regelung, diesem Vorschlag, der ja zu Recht auch von der FDP hier eingebracht wurde, sehr offen gegenüberstehen. Was uns nur irritiert, ist jetzt die heutige Umtriebigkeit in der Opposition in den letzten zurückliegenden Stunden dieses Tages. Ich will nur eines deutlich machen – es ist auch schon angesprochen worden –: Diejenigen, die sich vor Ort in den Kommunen ihrer Arbeit widmen, das ist zu respektieren, das ist zu würdigen. Das ist gar nicht hoch genug anzuerkennen, aber es eignet sich eben nicht für parteipolitische Spielchen. Was in den letzten Stunden hier passiert ist mit dem Stellen und Zurückziehen und noch mal neu Formulieren von Anträgen, das ist schon ein bisschen parteipolitisch. Das befremdet mich ein bisschen. Ich will auch noch mal sagen, dass wir im Innenausschuss natürlich auch … (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie sind par- teipolitisch!) Frau Tasch, kommen Sie doch vor. Dann könnten Sie noch mal Ihre Meinung sagen. Ich will Ihnen nur sagen, was wir im Innenausschuss darüber diskutiert haben – sehr umfangreich, sehr detailliert. Wir haben die Sachargumente abgewogen, und am Ende gab es eine mehrheitliche Position zu beiden Gesetzentwürfen, weil man sich eben nicht einigen konnte. Es ist nicht so, dass wir nicht darüber geredet hätten, wie das vorhin gesagt wurde, sondern das ist sehr stark abgewogen worden, und am Ende ist es mehrheitlich entschieden worden, dass beide Gesetzentwürfe in der Form, wie sie hier vorliegen, abzulehnen sind. Ich habe eben deutlich gemacht, dass wir durchaus Aspekte mit retten wollen, was das Absenken des Wahlalters von 21 auf 18 anbelangt, weil wir davon überzeugt sind, dass wir Demokratie stärken müssen. Wir wollen Demokratie ausbauen und wir wollen durchaus auch die demokratischen Möglichkeiten der Menschen in diesem Lande von Zeit zu Zeit mit erneuern. Deswegen wäre es schade, wenn unser Vorschlag von Rot-Rot-Grün zu diesem Aspekt heute aus formalen Gründen scheitern würde. Aber ich habe ja von verschiedenen Rednerinnen und Rednern gehört, dass unser Vorschlag durchaus mehrheitsfähig erscheint. Zum zweiten Regelungskomplex, was wir auch durchaus als sinnvoll erachten, auch wenn man unterschiedlich darüber diskutieren kann, was die FDP vorgeschlagen hat, das ist die Frage, ob auf den Wahlscheinen künftig die Adressen der Bewerberinnen und Bewerber mit veröffentlicht werden sollen. Wir haben jetzt eine jüngere Debatte, auch im Zusammenhang mit den sogenannten Coronaspaziergängen gehabt, dass auch Amtsinhaber zu Hause bedroht wurden, weil man sehr transparent nachvollziehen konnte, wo sie wohnen. Das ist aus unserer Sicht höchst problematisch und muss auch noch woanders geklärt werden. Aber die Frage, ob wir als Gesetzgeber nicht schon im Vorfeld bei den Wahlscheinen da eine Sperrwirkung einziehen, müssen wir durchaus mit in den Blick nehmen. Deswegen war es auch wichtig, in der Ausschussberatung diese unterschiedlichen Sichtweisen noch mal mit zu diskutieren. Herr Bergner ist darauf eingegangen, dass auch die Stellungnahmen der Anzuhörenden darauf hingewiesen haben, dass man vordergründig die Kommunalwahlordnung – das macht die Exekutive – ändern sollte. Aber Sie haben natürlich Recht, wenn man in der Kommunalwahlordnung, was ja dem Kommunalwahlgesetz nachgelagert ist, eine Regelung geschaffen hat, dann kann man das auch rechtssicherer gestalten, indem das Parlament darüber befindet, auch ein politisches Votum abgibt. Man verstetigt es damit und läuft also nicht Gefahr, dass man das über den Verordnungsgeber wieder verändert und zurückholt. Die Auffassung teilen wir. Das kann man so machen. Deswegen haben wir da auch Ihre Intention noch mal mit aufgegriffen. Ich will es aber schon sagen, dass es aus unserer Sicht – das haben wir auch im Innenausschuss angesprochen – unglücklich ist, wenn in einem laufenden parlamentarischen Verfahren, wo der Innenausschuss sich sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, wo eine Anhörung durchgeführt wird – aus der Beschlussempfehlung können Sie ja entnehmen, dass wir ganz viele Sitzungen dazu durchgeführt haben –, wenn dann über die Exekutive die Kommunalwahlordnung verändert wird in dem Prozess, wenn wir gerade parlamentarisch darüber reden und darum ringen und wir das quasi beiläufig über die Lektüre des Staatsanzeigers erfahren. Das ist unglücklich. Also man hätte zumindest im Innenausschuss im Laufe der Beratung darauf hinweisen können, dass es eine solche Änderung gibt, die man hier vorbereitet und diskutiert. Dann hätte man das auch gleich mit dem Innenausschuss in der Beratung zu diesem Gesetzentwurf mit diskutieren können. Dann hätte man auch gegebenenfalls redaktionelle Änderungen vermeiden können. Wir wissen ja jetzt noch nicht abschließend, ob und wie das Gesetz geändert wird, aber es kann sich gegebenenfalls auch eine Änderung der Kommunalwahlordnung daraus ableiten. Insofern sollten wir bei künftigen Verfahren darauf achten, dass der eine nicht dem anderen reingrätscht. Insofern war das noch mal ein Werben dafür, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Insofern sehe ich dieser Abstimmung mit einer gewissen Freude entgegen, dass wir auch versuchen, sowohl die kommunalen Wahlämter als auch die kommunale Demokratie in Thüringen weiter zu stärken. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Der Abgeordnete Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Ja, ich muss auch kurz noch was aus dem Bereich Inneres sagen, was da mit reinzählt. Meine Kleine Anfrage vom vergangenen Jahr – die von diesem Jahr ist leider noch nicht beantwortet, wird aber demnächst beantwortet – zu Angriffen auf kommunale Amts- und Mandatsträger hat ganz klar gesagt, dass es im Jahr 2020 123 Fälle von Angriffen auf Amts- und Mandatsträger bzw. Politisch motivierter Kriminalität gegeben hat, und um die Zahlen vollständig zu haben: 38 von rechts, 51 wurden einer linken Motivation zugeordnet und 34 wurden nicht weiter zugeordnet. Unter diesen Voraussetzungen die Leute zu verpflichten, die Adressen preiszugeben, ist schwierig. Deshalb sollte es diesbezüglich eine Anpassung geben. Das wollte ich nur noch mal angemerkt haben. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Walk.

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Raymond Walk CDU

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will jetzt noch mal begrüßen die Häkelgruppe des Seniorenbeirats aus dem Eichsfeldkreis. Ich war eben schon oben bei Ihnen. Schön, dass Sie bei uns sind! (Beifall im Hause) Das ist genau die Zielgruppe, um die es heute auch hier geht, 65plus. Da war auch spannend zu erfahren für die Kollegen hier im Rund, dass es durchaus unterschiedliche Meinungen gibt, ob man das anheben sollte. Es gibt da auch unterschiedliche Auffassungen, was richtig und was falsch ist, wie im richtigen Leben. Deswegen ist das eine spannende Diskussion heute. Ich bin ja realistisch. Wie wird das nachher bei den Abstimmungen ausgehen? Also unser Kompromissvorschlag 18/67, der wird nicht zustande kommen. Da wird es nicht die erforderliche Mehrheit geben. Letzen Endes wird es darauf hinauslaufen, dass das Wahlalter auf 18 abgesenkt wird und auf 65 sozusagen eingefroren bleibt. Aber ich will das eine oder andere noch mal zu meinen Kollegen sagen. Zunächst zum Kollegen Bilay: Das war wirklich ein klassischer Äpfel-Birnen-Vergleich, den Sie hier angebracht haben. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Was für ein Vergleich?) Es ging um das Rentenalter und Sie haben dafür plädiert, dass Sie als Linke sich dafür einsetzen, das Rentenalter nicht nur einzufrieren, sondern zu reduzieren. Das kann man so sehen. Das ist Ihre politische Agenda. Zum einen legt das der Bund fest. Aber Äpfel-Birnen-Vergleich deswegen: Der Arbeitnehmer kann natürlich grundsätzlich nicht selbst entscheiden, wie lange er arbeitet, weil das Rentenalter nicht er festlegt, sondern das Rentenalter wird bundesgesetzlich geregelt. Das ist doch der wesentliche Unterschied. Der Wahlkreisbewerber, der Bewerber für ein Hauptamt, für ein kommunales Hauptamt, der entscheidet völlig frei, ob er mit 65, mit 66 oder mit 67, was jetzt alles nicht geht in Thüringen, ein Amt antritt oder auch nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will das Argument noch mal wiederholen. Er wird sich doch selbst prüfen und wird sagen: Bin ich in der Lage, dieses Amt weiter auszuüben? Und das muss er mit seiner Frau und mit seiner Familie abstimmen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Weil es nur um Männer geht in Ihrer Welt!) Der Kollege hat es eben gesagt: Amts- und Mandatsträger werden angegriffen, werden angefeindet, müssen sich Hass und Tiraden aussetzen. Facebook, soziale Medien spielen eine weitere unrühmliche Rolle. Und da muss jeder sich selbst fragen, ob er das leisten kann oder nicht. (Beifall CDU) Deswegen Äpfel-Birnen-Vergleich! Lassen Sie mich noch, Frau Kollegin Henfling, zu Ihnen kommen. Sie haben sinngemäß gesagt: Landräte und Oberbürgermeister machen ja gute Arbeit. Aber irgendwann sollten die Amtsträger auch in den wohlverdienten Ruhestand gehen. – Da muss ich die Stirn runzeln. Da bin ich bei Kollege Bergner. Ich finde die Äußerung unangemessen und auch unangebracht. Herr Bergner hat richtigerweise gesagt: Das Ganze hat auch was mit Respekt zu tun. – Und ich glaube, diese Äußerung war nicht respektvoll. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Warum lassen wir denn diejenigen, die noch im Amt sind – es wurden eben Namen genannt, mehr oder weniger öffentlich –, nicht selbst entscheiden, ob sie weitermachen wollen? Und wenn der Souverän glaubt, dass sie nicht mehr dazu in der Lage sind, oder die Zeit ist vorüber, dann werden sie auch nicht mehr gewählt. Ein zweiter Punkt von Ihnen, Kollegin – Frau Präsidentin, Entschuldigung –, da haben Sie für einen Generationenwechsel plädiert – Zitat –: „Frische Ideen, frischer Wind in den Amtsstuben sind sinnvoll.“ Da sage ich: Ja, der ist sinnvoll. Aber jetzt ganz im Ernst, frischer Wind und frische Ideen sind doch nicht an ein Alter gebunden, an eine Zahl, 19, an 67. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Was muss ein hauptamtlicher Bürgermeister oder was muss ein Landrat mitbringen? Er muss die Fähigkeit mitbringen, zuzuhören, empathisch zu sein, in schwierigen Situationen einen zu können. Er muss kreativ sein. Er muss Organisationstalent besitzen und er muss letzten Endes auch Führungsqualitäten aufweisen können. Das kann bei einem 18-Jährigen genauso vorhanden sein wie bei einem 67-Jährigen oder auch nicht. Deswegen finde ich das als den falschen Ansatz. Entscheidend – und das ist mein letzter Satz. Das war auch das, was ich in der Rede gesagt habe. Was Sie wollen: Sie wollen Vorgaben, Sie wollen den Menschen Entscheidungen wegnehmen. Was wir wollen, ist, wir haben ein großes Zutrauen in den Wähler und den Souverän und sagen, der weiß doch am besten, was er macht, denn er entscheidet ganz allein und er hat das letzte Wort, wer gewählt wird oder eben auch nicht. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP; Abg. Dr. Ber- gner, fraktionslos)

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Madeleine Henfling

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen der Abgeordneten? Abgeordneter Bilay.

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Sascha Bilay Die Linke

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Ich muss dem schon noch mal entgegnen, Herr Walk, wenn Sie hier meinen, Äpfel mit Birnen vergleichen zu wollen. Das haben Sie eben getan. Sie müssen unterscheiden zwischen hauptamtlichen Kommunalwahlbeamten – über die reden wir – und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Das ist nämlich ein entscheidender Unterschied. Für ehrenamtliche Bürgermeister gibt es keine Obergrenze im Wählbarkeitsalter. Da greift genau das, über was wir hier schon sprachen, aber die haben ja im Unterschied zu den hauptamtlich geführten Kommunen auch eine hauptamtlich geführte Verwaltungsgemeinschaft im Hintergrund, die das auch alles mit abbilden kann. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich habe von Arbeit gesprochen!) Jetzt ist noch der entscheidende Unterschied, Herr Walk, kommunale Wahlbeamte unterliegen dem Beamtenrecht. Deswegen heißen sie hauptamtliche kommunale Wahlbeamte. Sie unterliegen dem Beamtenrecht, was auch die Besoldung anbelangt, was Pensionsansprüche angeht. Auch bei disziplinarrechtlichen Verstößen unterliegen sie dem Beamtenrecht. Das ist also eine bezahlte hauptamtliche, berufliche Tätigkeit. Deswegen habe ich vorhin gesagt, wir streiten für ein Renteneintrittsalter, Pensionseintrittsalter von 65 generell, mindestens auf das Niveau zurück, was es früher mal gegeben hat. Deswegen hat auch der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme ausführlich erklärt, dass es einen Unterschied macht, ob ein Beamter im Hauptamt oder in der Kämmerei, in einer Kommune mit 67 aus dem Dienst ausscheidet und dann in Pension geht, oder ob ein Bürgermeister vielleicht erstmalig mit 67 ins Amt gewählt wird und dann ins Rathaus hineinkommt. Der eine geht mit 67 und der andere kommt mit 67. Das ist schon ein Unterschied. Hier sehen wir, dass da auch das berufliche professionelle Gefüge in den Kommunen auseinanderläuft, und deswegen lehnen wir das ab. Sie müssen schon erklären, warum es einen Unterschied macht, dass einer mit 67 in Pension gehen soll und der andere gegebenenfalls bis 73 noch arbeiten soll. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Freiwillig!) Das ist das entscheidende Problem. (Unruhe CDU) Herr Montag, Sie müssen schon mal rechnen können. Wenn einer mit 67 ins Amt kommt und sechs Jahre im Amt bleibt, dass er dann mit 73 aus dem Amt ausscheidet. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Freiwillige Kandidatur!) Und die Freiwilligen, wer auch älter als 65, 67 oder 73 Kommunalpolitik machen will – bei den Gremien ist das ja auch unproblematisch. Wie gesagt, die anderen machen das im Ehrenamt, da gibt es keine Altersgrenze. Insofern, Herr Walk, war das bei Ihnen tatsächlich ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Der Innenminister Maier hat sich zu Wort gemeldet.

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Georg Maier

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann und will es auch relativ kurz machen, denn diese Diskussion haben wir heute hier, die haben wir im Ausschuss, die findet schon seit sehr langer Zeit statt. Es ist auch gut so, dass wir über diese Frage der Altersbegrenzung sowohl nach unten als auch nach oben diskutieren. Hier gibt es meines Erachtens keine absolute Wahrheit, sondern es gibt natürlich Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Das hat sich eben auch bei der schriftlichen Anhörung, die der Innen- und Kommunalausschuss durchgeführt hat, gezeigt. Der Staatssekretär Götze hat in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 26. September des letzten Jahres ausführlich zu beiden Gesetzentwürfen, die vorlagen, und zum jeweiligen Pro und Kontra Stellung genommen. Ich möchte diese Diskussion jetzt nicht noch mal im Detail wiederholen. Ich denke, dass die Argumente, wie gesagt, dafür und dagegen hinreichend ausgetauscht wurden. Meine Sicht ist die: Aus Sicht des Innenministeriums ist es durchaus sinnvoll, dass das, was sich jetzt abzeichnet, also ein Kompromiss, dann auch heute hier zustande kommt. Letztendlich ist es jetzt Ihre Entscheidung, die hier herbeizuführen ist. Was mir aber natürlich auch noch am Herzen liegt, ist der zweite Aspekt, der heute diskutiert wurde. Es ist ein Detail, aber es ist ein sehr wichtiges Detail. Nach dem Vorschlag der FDP soll § 18 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes so ergänzt werden, dass die Veröffentlichung der Wahlvorschläge grundsätzlich nur noch den Namen und den Wohnort der Bewerberin oder des Bewerbers beinhaltet, die vollständige Anschrift soll danach nur noch auf Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers veröffentlicht werden. Allein diese Ergänzung macht es jetzt wieder kompliziert. Grundsätzlich bin ich auch der Auffassung, dass es nicht zielführend ist – ich habe das selbst erfahren am eigenen Beispiel –, dass überall bekannt ist, wo man denn genau wohnt. Ich glaube, der Wohnort an sich reicht hier vollkommen aus, um eben Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, aber auch andere Politikerinnen und Politiker vor Übergriffen und Anfeindungen, wie wir sie leider jeden Tag erleben müssen, zu schützen. Wir haben die Verordnung entsprechend geändert. Aus meiner Sicht würde das ausreichen. Wenn aber das Parlament der Meinung ist, auch das muss auf eine gesetzliche Basis gestellt werden, würde ich dem nicht widersprechen. Nur, wie gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass jetzt wieder auf Wunsch die Adresse vollständig angegeben werden kann, führt, wie gesagt, auch in der Umsetzung dann wieder zu Schwierigkeiten. Deshalb wäre mein Rat an dieser Stelle, die Verordnung so zu lassen, wie sie jetzt ist, und nicht noch eine weitere Option aufzumachen. Die genaue Postanschrift wird in Zukunft nicht mehr genannt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Vielen Dank. Dann würden wir jetzt in das Abstimmungsprozedere eintreten und zunächst werden wir abstimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2208 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Kann ich bitte noch mal die Stimmen für diesen Gesetzentwurf sehen? Ich würde sagen, das ist die gesamte CDUFraktion, soweit anwesend, und die Abgeordneten Dr. Bergner und Frau Kniese. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Da stimmen wir jetzt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP sowie Frau Dr. Bergner. Gibt es Enthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, Teile der AfD-Fraktion und Frau Kniese. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Dann kommen wir jetzt zum Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU sowie die fraktionslosen Abgeordneten Bergner und Kniese. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wäre schön, wenn Sie die Drucksachennummern dazusagen würden!) Sie haben das alles auf dem Tisch liegen. Die Drucksachennummer des Antrags der FDP kann ich Ihnen gern noch mal sagen, das ist die 7/5429. Einfache Änderung, nämlich die Zahl 65 durch die 67 ersetzen. Jetzt haben Sie mich aber aus dem Konzept gebracht. Wir haben gerade dagegen gestimmt, richtig? Dafür, okay. Dann noch mal: Für diesen Änderungsantrag haben die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion gestimmt. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Und wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Gut. Dann ist dieser Änderungsantrag nach meinem Dafürhalten abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/5061 unter Berücksichtigung der gerade abgestimmten Änderungsanträge. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das sind die Fraktion der CDU, Abgeordnete Kniese und Abgeordneter Frosch aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die restliche AfD-Fraktion und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit würden wir jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3348 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung, die hier gerade angenommen wurde, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die CDU-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Dann kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die CDUFraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Wer enthält sich? Das sind die AfD-Fraktion und Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mit den verschiedenen Änderungen angenommen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD, Gruppe der FDP) Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4759 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5428 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne dazu die Aussprache. Als Erste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Vertreterinnen und Vertreter auch der freien Schulen, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, auf den wir lange gewartet haben und wozu es auch schon eine erste Beratung in der letzten Plenarsitzung gegeben hat. Ich will noch einmal erinnern: Im Dezember 2020 haben wir als Landtag mehrheitlich beschlossen, die Einführung der Besoldungsgruppe A13 für die staatlichen Lehrkräfte an Grundschulen zum 1. August 2021 auch für die freien Schulen nachzuvollziehen. Die Angleichung der Lehrerinnen- und Lehrergehälter im staatlichen Schulbereich war schon lange überfällig. Es war und ist niemandem zu erklären, warum die Grundschullehrer/-innen im Vergleich mit anderen Lehrkräften schlechter verdienen sollten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Debatten haben wir ja über viele Jahre immer wieder geführt und ich glaube, wir sind froh, dass es nun endlich anders ist. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2022 auch die Schülerkostenjahresbeträge für die freien Schulen, konkret die Grundschulen, anpassen und damit ermöglichen, dass die Grundschullehrkräfte auch an den freien Schulen zielgenau eine verbesserte Finanzhilfe bekommen und die Schulen verlässlich planen können. Jährlich werden die Finanzhilfesätze um 372 Euro angehoben je Schülerin und Schüler; das gilt dann für alle 6.300 Schülerinnen und Schüler. Die Kosten für das Land betragen ca. 2,4 Millionen Euro. Ich hatte es ja schon in der ersten Debatte zu diesem Gesetz erläutert: Wir hatten ursprünglich gedacht, das bereits mit dem Haushalt als Haushaltsbegleitgesetz verabschieden zu können. Das war aber von der Gesetzessystematik her so nicht möglich, weil es tatsächlich darum geht, zielgenau immer die Schülerkostenbeiträge entsprechend anzupassen. Nun ist es soweit, und ich bin froh, dass wir dafür heute sicher eine breite Mehrheit der demokratischen Fraktionen bekommen können. Ich weiß auch, dass einige Schulträger bereits in Vorleistung gegangen sind, hier ein herzliches Dankeschön, weil sie gesagt haben: Uns ist das so wichtig, dass die Lehrkräfte an unseren Schulen auch gut bezahlt werden, dass es da keine Unterschiede gibt zum staatlichen System, was die Eingruppierung angeht. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, wenn wir das heute hier auch mit breiter Mehrheit verabschieden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte mich an der Stelle aber auch bei der CDU ausdrücklich noch einmal bedanken für den Änderungsantrag, der uns heute hier vorliegt. Denn es ist ja gerade jetzt noch ein weiteres Thema hinzugekommen, ich will es einfach so deutlich sagen. Für alle, die die Gesetzessystematik und die Finanzierung der freien Schulen vielleicht nicht so gut kennen, will ich noch mal darauf hinweisen: Es gibt sogenannte Stichtage und zu diesen Stichtagen wird jeweils die Zahl der Schülerinnen und Schüler gemessen und danach orientiert sich die Finanzhilfe. Der Stichtag liegt beim 1. März und wir wissen alle, dass wir im Moment die Situation haben, dass gerade viele Geflüchtete aus der Ukraine zu uns kommen, hauptsächlich Kinder und Jugendliche, die wir natürlich auch schnell in unsere Schulen integrieren wollen. Und es sind auch viele freie Schulen, die sich bereit erklärt haben und auch schon Kinder aufgenommen haben, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind. Allerdings waren diese nun nicht zufällig alle vor dem sogenannten Stichtag, dem 1. März, da. Deshalb ist es gut, richtig und wichtig, weil mit dem Änderungsantrag eine sinnvolle, bürokratiearme – so will ich es mal nennen – Regelung gefunden wird, die auch eine unterjährige Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Krisenzeiten sicherstellt. So wird ermöglicht, dass in besonderen Lagen wie zum Beispiel jetzt, wo viele Geflüchtete aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine zu uns kommen, aufgenommen werden können und gleichzeitig auch verlässlich finanziert werden. Ich will es noch mal deutlich sagen: Jede Schülerin, jeder Schüler ist uns gleich viel wert, egal welche Schule er oder sie besucht, ob in staatlicher oder freier Trägerschaft. Deswegen ist es auch wichtig, dass dies auch in besonderen Zeiten entsprechende Anerkennung findet. Deshalb noch mal ein Danke für den Änderungsantrag, Danke auch allen, die am Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Ich habe es in der ersten Beratung schon mal gesagt: Dieser ist in enger Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen entstanden. Danke auch für die Unterstützung aus dem Haus bei der einen oder anderen Formulierung. Ich hoffe, dass heute wieder ein guter Tag für Thüringen wird, indem wir mit breiter Mehrheit aller demokratischen Fraktionen diese überfällige Unterstützung für die freien Schulen beschließen, für deren Arbeit ich mich noch mal ausdrücklich bedanken möchte. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die FDP-Gruppe die Abgeordnete Baum das Wort.

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Rothe-Beinlich hat ja schon relativ viel über den Rahmen des Gesetzentwurfs gesprochen, deswegen brauche ich darauf auch nicht allzu weit eingehen. Wir waren hier im Rund tatsächlich schon einmal davon ausgegangen, dass das Thema der Grundschullehrerbezahlung für die freien Schulen abgearbeitet war, weil wir schon mal in einer Mehrheit signalisiert hatten, dass sich natürlich, wenn sich im staatlichen Schuldienst die Gehälter ändern, das auf die freien Schulen überträgt. Nun war das in dem Fall jetzt nicht der Fall, und ich sage Ihnen ganz ehrlich – das ist auch eine Debatte, die wir ja 2020 auch schon hatten –, mir wäre es immer noch lieber, wir hätten eine grundlegende Regelung im Gesetzesraum, die einfach eine Debatte und Diskussion dazu nicht jedes Mal notwendig macht, sondern dass einfach klar wäre, auf welcher Grundlage die Schülerkostenjahresbeiträge berechnet werden. Darauf konnte man sich 2020 nicht so richtig einigen. Damals hatte ich auch gesagt: Wir brauchen eine Lösung, die eine auskömmliche Finanzierung von freien Schulen ermöglicht, aber eben auch darüber hinaus eine Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre schafft. Vor allem brauchen wir eine Lösung, mit der sowohl die freien Schulen leben als auch wir bzw. der Freistaat Thüringen, wo nicht immer prall gefüllte Kassen sind. Wir sind immer noch daran interessiert, diese Grundlage zu schaffen, also die Berechnung der Kostensätze so festzuziehen, dass alle sich darauf einigen, was eigentlich diese besagten 80 Prozent sind oder von was es diese 80 Prozent für die freien Schulen gibt. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Steht im Gesetz!) Die Chance haben wir in der letzten Runde verpasst, und ich glaube, in dem Fall sind sie jetzt hier auch nicht wirklich angemessen, weil wir eigentlich schon eine Einigkeit dazu hergestellt haben. (Beifall Gruppe der FDP) Dem vorliegenden Gesetzentwurf – da sage ich, das steht, glaube ich, auch außer Frage – stimmen wir als Freie Demokraten zu. Noch ein Wort zu dem Änderungsantrag der Kollegen von der CDU. Wir stimmen diesem Änderungsantrag auch zu, weil er hier an dieser Stelle Flexibilität schafft, nämlich die Schülerzahlen als Grundlage noch mal anzupassen, in dem Moment, wo besondere Vorkommnisse dies erfordern. In der aktuellen Situation reagieren wir da auf die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist auch richtig. Aber erlauben Sie mir diesbezüglich eine Anmerkung. Es ist schon sinnbildlich für den Freistaat Thüringen, das wir da jetzt eine gesetzliche Grundlage brauchen, während in anderen Bundesländern relativ unkompliziert eine Regelung im Einvernehmen zwischen dem Ministerium und den Trägern geschaffen werden kann, die auf die neue Situation reagiert. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Gibt es in Thüringen auch!) (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Also Rechtssicherheit an der Stelle in allen Ehren, aber wir können uns hier natürlich auch selbst lahmlegen. Nichtsdestotrotz, im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer kommen wir heute zu einem guten Ergebnis, und ich bin schon gespannt auf die widerlegenden Argumente des Kollegen Wolf. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielleicht können die Herren Abgeordneten bitte berücksichtigen, dass vor allen Dingen diejenige, die hier vorn steht, spricht. Ich finde die bilateralen Gespräche sehr störend für die Abgeordneten, die hier vorn das Wort haben. Vielleicht können Sie sich da ein bisschen disziplinieren. Als Nächster erhält Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.

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Denny Möller SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Danke, Frau Präsidentin – meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne und Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Novelle zielt auf eine einzige – gleichwohl wichtige – Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft ab. Es geht uns darum, auch den freien Schulträgern die Einführung der A13 für das Grundschulpersonal finanziell zu ermöglichen. Ich will gleich dazusagen, ich würde mich freuen, wenn dieses Ermöglichen von den freien Trägern auch so genutzt wird, gleichzeitig die Tarifbindung in Thüringen zu steigern und entsprechend auf dieser Grundlage mit den zuständigen Einheitsgewerkschaften im DGB auch in Tarifverhandlungen eingetreten wird. (Beifall DIE LINKE) Ich denke, dass eine höhere Tarifbindung in Fragen der Fachkräftegewinnung in Thüringen ganz wesentlich ist, und ich würde mich auch freuen, wenn dieses Vorbild, was wir hier jetzt in den gesetzlichen Grundlagen bringen, auch für andere Bereiche der Finanzierung der sozialen und der Bildungsinfrastruktur in Thüringen Beispiel nehmen wird. Dazu aber an anderer Stelle mehr. Zu diesem Ansatz, dass wir hier die A13 gesetzlich zu finanzieren ermöglichen, haben wir uns seinerzeit als Regierungsfraktion bereits Ende 2020 bekannt. Wir sind seinerzeit allerdings noch davon ausgegangen, dass sich diese Frage untergesetzlich regeln lässt. Das hat sich dann aber als nicht tragbar erwiesen, sodass wir nun eben doch den Weg einer eng begrenzten und pointierten Novellierung gehen wollen. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs haben auch CDU und FDP signalisiert, dass sie sich unserem Gesetzentwurf grundsätzlich anschließen können. Dafür bin ich ausdrücklich dankbar, denn diese konstruktive Haltung ermöglicht es uns, heute schon in die zweite Lesung der Novelle einzutreten und sie sicherlich anschließend mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen sowie der demokratischen Gruppe zu verabschieden. Das ist auch ganz im Sinne der freien Schulträger, die in den Beratungsrunden mit Koalition und demokratischer Opposition mehrfach um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren gebeten haben. Trotz des selbst gesteckten engen Beratungszeitraums ist es uns heute möglich, eine weitere Anregung der freien Schulträger zu berücksichtigen, meine Kollegin Rothe-Beinlich hat schon darauf hingewiesen. Dabei geht es darum, die bisherige starre Stichtagsregelung bei der Zählung von Schülerinnen und Schülern zugunsten von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund der Ausnahmesituation in ihrer Heimat wie Krieg, Bürgerkrieg oder einer Naturkatastrophe nach Thüringen wechseln und hier schulpflichtig werden, aufzuweichen. Bei diesen Schülerinnen und Schülern soll zukünftig das reale Datum des Schulstarts in Thüringen für die Berechnung für die staatlichen Finanzhilfen herangezogen werden können. Es wird also eine gewisse Flexibilisierung vorgenommen, die es dem Land und den freien Trägern ermöglicht, nicht nur in der jetzigen Situation bei der Aufnahme aus der Ukraine geflüchteter Kinder und Jugendlicher pragmatisch zu verfahren, sondern auch eventuell in Zukunft eintretende, ähnlich gelagerte Problemlagen besser zu bewältigen. Daher auch noch mal herzlichen Dank an die Träger der freien Schulen, dass sie sich hier gemeinsam mit engagieren. Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU haben die neuen Punkte in einen Änderungsantrag gefasst, er entspricht aber auch der Intention der Koalitionsfraktionen, sodass wir dieses Oppositionsanliegen gern mittragen werden. In diesem Sinne bitte ich das Haus um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition unter Annahme des CDU-Änderungsantrags. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank. Ich möchte die neuen Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne begrüßen, eine Besuchergruppe aus dem Unstrut-Hainich-Kreis, herzlich willkommen. (Beifall im Hause) Damit Sie besser folgen können: Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 2, es geht um die Änderung zum Gesetz der Schulen in freier Trägerschaft und wir diskutieren vor allen Dingen deren Finanzierung. Als Nächstes erhält Abgeordneter Jankowski für die Fraktion der AfD das Wort.

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Denny Jankowski AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream! Ich werde mich zu diesem Thema relativ kurzfassen, da man meinen sollte, dass es bei dieser Gesetzesänderung um eine reine Formalie geht. Die Schülerkostenjahresbeträge sollen für die Grundschulen in freier Trägerschaft angepasst werden, damit die Träger auch die seit diesem Schuljahr in den staatlichen Schulen geltende A13 für Grundschullehrer umsetzen können. In meinen Augen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir den Trägern der freien Schulen ermöglichen, die gleichen Gehälter für die Grundschullehrer zu zahlen, wie es an den staatlichen Schulen der Fall ist. Ich dachte eigentlich, dass dieses Thema relativ geräuschlos durchläuft, weil ich glaube, dass es einer der wenigen Fälle ist, wo sich sogar mal alle Parteien hier im Parlament einig sind. Deswegen war ich, ehrlich gesagt, ein wenig überrascht über die doch sehr hitzige Debatte in der letzten Plenarsitzung. Ich muss gestehen, ich fand die Debatte zwar sehr amüsant, aber weder ist sie dem eigentlichen Thema gerecht geworden, noch hat sie irgendwie weitergeholfen. Es geht um die Gleichbehandlung oder besser um die gleiche Bezahlung von Lehrern an staatlichen Schulen und an den freien Schulen, nicht um mehr, aber auch nicht um weniger. Die freien Schulen sind in den Augen meiner Fraktion ein unverzichtbarer und wichtiger Bestandteil des Thüringer Bildungssystems, und natürlich sollen die Lehrer auch die gleiche Bezahlung bekommen können wie an den staatlichen Schulen. Wir werden deswegen einer Gesetzesänderung auf jeden Fall zustimmen. Auch dem eingebrachten Änderungsantrag der CDU werden wir zustimmen, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass er schon bei der ersten Beratung hier vorgelegen hätte, aber wahrscheinlich wollte man diesen im Ausschuss einbringen und leider lief der Gesetzentwurf nicht über den Ausschuss, was mich doch sehr verwundert hat, weil es normalerweise eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre. Der Änderungsantrag soll dafür sorgen, dass die Schulen in freier Trägerschaft nicht finanziell benachteiligt werden, wenn sie ukrainische Flüchtlinge beschulen. Auch das halte ich für eine Selbstverständlichkeit und deswegen werden wir dem auch zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Als Nächstes erhält jetzt Abgeordneter Wolf für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ich möchte noch mal sagen, weil Sie, Frau Präsidentin, darauf hingewiesen haben, hier die Kolleginnen auch ausreden zu lassen: Ich habe reingerufen, weil ich einiges noch mal klarstellen will. Frau Baum, denken Sie wirklich, dass 2015/2016 die freien Schulen ihre Schülerkostensätze nicht angepasst bekommen haben und erstattet bekommen haben? (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Das habe ich doch gar nicht gesagt!) Das hat natürlich das Bildungsministerium gemacht. Das, was wir jetzt neu haben, ist, dass wir auf Vorschlag der CDU noch mal einen Satz ins Gesetz aufnehmen, damit das Ministerium prinzipiell und auch die Träger Rechtssicherheit haben. Wir schaffen Rechtssicherheit – nicht Flexibilität, die gab es schon immer, die steht schon im Gesetz –, wir schaffen jetzt Rechtssicherheit, indem wir noch mal klar definieren, was wir als Gesetzgeber damit gemeint haben, als wir gesagt haben, dass in besonderen Ausnahmesituationen natürlich auch Finanzhilfesätze oder Schülerkostenjahressätze gewährt werden. Das gab es schon immer, wir nehmen es jetzt ins Gesetz – das machen wir gern. Dass es jetzt von der CDU kommt – Kollege Tischner hat es ja schon in der letzten Debatte angekündigt, dass er da Überlegungen hat –, ist auch abgestimmt. Genauso wie unser Vorschlag, die Anpassung an die E13, mit der LAG freie Schulen, so hat das auch die CDU mit der LAG freie Schulen abgestimmt. Aber ansonsten – und das auch noch mal zu Ihrem Punkt, dass man das jetzt alles noch mal diskutieren muss, was die Finanzhilfesätze anbelangt – gibt es seitens der LAG keine Änderungsbedarfe, das fragen wir natürlich ab. Wir haben allerdings eine Klausel, dass wir eine Evaluation durchführen – wenn ich das richtig sehe, in zwei Jahren, Herr Minister Holter –, eine Evaluation zu dem, was es jetzt gibt. Dann können Sie sich doch gern einbringen mit Ihren Ideen. Da bin ich sehr gespannt, nicht nur Kritik zu hören, sondern ganz substanziell zu hören, wie es sich die FDP vorstellt. Das, was es jetzt gibt, wird vonseiten der freien Träger – auch im Übrigen die Dynamisierungsklausel, die wir neu geschaffen haben, die ist deutschlandweit einmalig – als gut und richtig erachtet, weil sie angekoppelt sind an den Tarifvertrag. Wir regeln das heute, dass wir alle Lehrkräfte in der Finanzierung wie die staatlichen Lehrkräfte auch behandeln und die Dynamisierung ist auch geregelt. Also mehr kann man als Gesetzgeber, glaube ich, wirklich nicht machen. (Beifall SPD) Wenn Sie andere Vorstellungen haben, dann bringen Sie sie gern ein, aber so eine Pauschalkritik halte ich für ein bisschen schwierig, ehrlich gesagt. Ich habe eben schon gesagt, die CDU hat jetzt etwas aufgegriffen, was gerade in den letzten Wochen noch mal besonders prägnant als Regelungstatbestand zum Vorschein gekommen ist. Nicht, dass es das vorher nicht schon gegeben hätte, aber besser im Gesetz, da müssen wir uns damit auch nicht ständig neu beschäftigen. Das ist gut, auch die Regelung, die begrüßen wir, die unterstützen wir auch. Sie ist auch – wie schon gesagt – abgestimmt. Von daher haben alle Seiten Rechtssicherheit. Wenn wir das heute so im demokratischen Konsens beschließen, haben alle Seiten Rechtssicherheit, die Träger können das anmelden, wenn die Schüler kommen, aber pauschal, möglichst bürokratiearm, sodass die Berechnung und die Abrechnung dann auch gewährleistet sind. Was mich wirklich entsetzt hat – weil ich ja noch ein kleines bisschen Redezeit habe –, war gestern der Antrag der AfD-Fraktion, welcher sich damit beschäftigen sollte, dass alle ukrainischen Kinder eigentlich separiert werden sollten. Das ist so überhaupt nicht mein Bildungsverständnis. Die Kinder und die Familien, die hierherkommen – es sind im Übrigen überwiegend Frauen mit ihren Kindern –, wollen, nach meiner Überzeugung müssen sie sogar längere Zeit hier in Deutschland leben und auch ihre Kinder entsprechend bei uns in die Bildungseinrichtungen geben. Warum? Dieser verheerende und menschenverachtende und vernichtende Angriffskrieg – das sieht man ja auch in den Städten, das sieht man an den Bildern, die wir leider wahrnehmen müssen – wird eine Rückkehr so schnell gar nicht möglich machen; man braucht ja Lebensgrundlagen in der Ukraine. Das heißt, das, was die AfD hier postuliert hat – möglichst alle separieren, möglichst nach ukrainischen Lehrplänen im Fernunterricht, damit niemand Ihre rein deutsche Kultur belästigt – ist wirklich … (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Unfug!) – Setzen Sie sich ruhig hin, Sie können doch nachher noch mal vorgehen, Herr Aust. – ist wirklich, in meinem Verständnis – ich kann da auch für viele andere Demokraten hier im Haus reden –, ist überhaupt nicht nachvollziehbar, und wir werden es auch nicht machen. Es macht kein Land. Und zum Glück haben Sie auch nirgendwo Verantwortung, sodass sich die Menschen das nicht antun müssen. Die Menschen, die zu uns kommen, sind – also gerade in Thüringen – insbesondere derzeit in den Städten. Das heißt, in den Kindergärten, vor allen Dingen auch in den Schulen – und da sind wir wieder beim Thema „Freie Schulen“, warum ist das richtig, dass das jetzt auch noch mal konkretisiert wird – sind die Städte in der prekären Situation, dass sie Schulplätze vorhalten müssen, dass sie Lehrkräfte vorhalten müssen. Und der Beitrag auch der freien Schulen, gerade in den Städten in Erfurt, in Weimar, in Jena, in Gera – da sind sie ja vorrangig –, da tut das richtig gut, dass die freien Schulen sich jetzt auch auf gesetzlicher Grundlage sofort daran beteiligen können. Noch mal zu unserem eigentlichen Inhalt. Wir sind – es ist ja schon darauf eingegangen worden – mit der A13 für die Grundschullehrer in Thüringen einen Riesenschritt gegangen. Es hat nicht jeder zugestimmt – da mag es Gründe gegeben haben, liebe Frau Baum –, aber was wir damit erreicht haben, hat die GEW Hessen jetzt mal in einer Studie festgestellt: Wenn wir noch die alte Regelung A12 hätten, dann wären wir im Ländervergleich derzeit auf Platz 14. Mit der neuen Regelung, die wir hier im Landtag abgestimmt haben, die ab 01.08.2021 gilt, sind wir auf Platz 3. Bis auf Sachsen hat kein anderes Bundesland so gute Bezahlung für Grundschullehrkräfte wie Thüringen. Ich will das mal für Sachsen-Anhalt beziffern, die bezahlen auch noch nach A12. Da liegt der Unterschied im Jahr bei 6.524 Euro, sagt die GEW Hessen – 6.524 Euro. Was heißt das? Wir kriegen unsere Stellen tatsächlich auch besetzt, überwiegend mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften, und zu 30 bis 40 Prozent mit Lehrkräften, die gar nicht in Thüringen ausgebildet worden sind. Wir hatten 20 Jahre die Situation, dass Lehrkräfte aus Thüringen abwandern mussten, weil sie hier keine Stellen gefunden haben. Jetzt sind wir in der Situation, dass wir mit unseren attraktiven Angeboten tatsächlich Lehrkräfte ziehen. Und warum bitte soll denn das nicht auch für die freien Schulen gelten? Das ist doch überhaupt nicht einzusehen. An den freien Schulen leisten die Grundschullehrkräfte genauso gute Arbeit wie an den staatlichen Schulen. Und deswegen haben wir uns als Rot-Rot-Grün entschlossen – und begrüßen es ausdrücklich, dass die demokratischen Fraktionen da mitstimmen –, dass die freien Schulen dort auch die Finanzierung für die E13 für ihre Lehrkräfte sichergestellt bekommen. Wir sagen: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit! Das ist ein Grundsatz – nicht nur ein gewerkschaftlicher, sondern auch ein Grundsatz für uns als Koalition, für uns als Fraktion Die Linke –, den erfüllen wir damit, und wir stärken damit das Thüringer Bildungssystem für alle Schülerinnen und Schüler, egal wo sie herkommen, egal welche Talente sie mitbringen und egal welchen Abschluss sie anstreben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank. Und als Nächster erhält Abgeordneter Tischner für die Fraktion der CDU das Wort.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Die vergangenen Reden, aber auch die Debatte im März haben gezeigt, dass es bei dem heute zu beratenden Thema große Einigkeit gibt. In der Tat ist das ja bei Bildungsthemen hier im Landtag nicht immer der Fall, aber es ist gut und richtig, dass wir uns einig sind, dass die freien Schulen wettbewerbsfähig bleiben, auch zu den staatlichen Schulen, und dass wir die Schülerkostenbeträge auch dahin gehend anpassen, dass dieselben Gehälter gezahlt werden können. Dafür haben wir uns – es ist darauf hingewiesen worden – fraktionsübergreifend bereits in einem Entschließungsantrag im Dezember 2020 ausgesprochen, und wir wollen dies heute noch mal in einer gesetzlichen Formulierung festschreiben. Hitzig wurde die Debatte im letzten Plenum aber dann durchaus doch geführt, leider nicht über die Inhalte des Gesetzes, sondern eher um das parlamentarische Verfahren. Wenn das arbeitsteilige Parlament – so war ja damals auch meine Argumentation – sich selbst ernst nimmt, so gehören Gesetzentwürfe auch zur Beratung in die Ausschüsse. Das ist mit diesem Gesetzentwurf nicht passiert. Wir als CDU-Fraktion haben aber trotzdem ein Anhörungsverfahren dann über unsere Fraktion durchgeführt und bei den zahlreichen Rückmeldungen gab es insbesondere immer wieder den Hinweis – und darauf haben die Vorredner schon hingewiesen –, dass es einen Regelungsbedarf braucht für die Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen, die jetzt nach und nach und mehr und mehr bei uns in den Thüringer Schulen ankommen. Mit dem in der Ukraine stattfindenden russischen Angriffskrieg steht auch unser Bildungssystem nach mehr als zwei Jahren Coronapandemie vor einer neuen großen Mammutaufgabe, nämlich die ankommenden schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in unserem Bildungssystem aufzunehmen und damit die Bildungsbiografien auch möglichst nicht zu unterbrechen. Die Zahl an Kindern, die wir derzeit aus der Ukraine in Thüringen haben, liegt bei ungefähr 5.000 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, davon sind bisher nur ca. 200 an unseren Schulen angekommen. Sie alle kennen die Gründe: Das liegt daran, dass die ukrainischen Kinder und Jugendlichen vor allem noch digital von den Lehrern aus der Ukraine unterrichtet werden, die da in ganz prekären Situationen natürlich das stemmen, manche Lehrer auch, die auf der Flucht sind. Aber noch läuft das alles nach den ukrainischen Plänen bis zum Ende des ukrainischen Schuljahres Ende Mai. Wir müssen also als Land Thüringen davon ausgehen – und das Ministerium informiert dazu ja auch regelmäßig –, dass ab Juni bzw. spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres unsere Schulen vor erheblichen Herausforderungen bei der Beschulung der ukrainischen Flüchtlinge und der Betreuung der Kinder in den Kindergarteneinrichtungen stehen werden. Genau deshalb ist es aus unserer Sicht dringend notwendig und geboten, dass wir auch die Potenziale, die uns die freien Schulen anbieten und anbieten wollen, nutzen und dass wir das Ganze auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen. In der Tat, Franziska Baum hat darauf hingewiesen, in manch anderen Bundesländern geht das auch mit einem Schreiben des Abteilungsleiters. Aber wenn es der Sache dient – und ich bin da auch dem Ministerium dankbar –, dass wir eine Formulierung in das Gesetz reinbringen, die für alle eine Klarheit schafft, damit dann die Stichtagsregelungen auch entsprechend ausgesetzt bzw. flexibel angewendet werden können, dann sollten wir dies tun. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag meiner Fraktion zum Gesetzentwurf der Minderheitskoalition wollen wir nun die Möglichkeit schaffen, in speziellen Ausnahmen und Katastrophenfällen, wie beispielsweise dem jetzigen Ukraine-Krieg, die Schülerkostensätze, die dafür da sind, um die Lehrer und die Schulen in freier Trägerschaft zu finanzieren, den tatsächlichen Schülerzahlen anzupassen und zu erhöhen. Es soll eine monatliche Berechnung stattfinden, und das ist aus unserer Sicht dann auch geboten. Meine Damen und Herren, trotz des etwas holprigen parlamentarischen Verfahrens haben wir nun einen Gesetzentwurf und eine Gesetzesänderung vorliegen, die gleich Antwort auf zwei wichtige Herausforderungen in unseren Schulen gibt, nämlich einerseits – Torsten Wolf hat es ausgeführt – Antworten gibt auf den Lehrermangel, den wir nicht auch in den freien Schulen herbeiführen sollten, und der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag geben Antwort auf die Frage der Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche. In der Hinsicht sind wir sehr dankbar, dass alle Fraktionen große Zustimmung signalisiert haben. Jetzt geht es darum, schnell und flexibel die Dinge umzusetzen. Und diese kleine Spitze sei mir am Ende erlaubt: Ich glaube, da können wir im staatlichen System durchaus von den freien Schulen so manches lernen, wenn es um Flexibilität und pragmatische Lösungen an unseren Schulen geht. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank. Jetzt hat sich noch mal Abgeordneter Jankowski für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Denny Jankowski AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Ich wollte mich ja eigentlich zu diesem Thema recht kurzfassen, aber nach der Rede von Herrn Wolf bin ich nun doch noch mal hier vorgegangen, weil ich es nicht einfach so stehen lassen wollte. Er wirft uns wieder vor, dass wir angeblich separieren, ausgrenzen, dass wir rassistisch sind, nationalistisch usw. – (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Doch, da hat er recht!) die ewig gleichen Phrasen. Man kann langsam Bullshit-Bingo springen. (Beifall AfD) Sie gingen auf unseren Antrag ein, den wir gestern eingebracht hatten. Und dieser Antrag ist eins zu eins die Forderung der Generalkonsulin der Ukraine Iryna Tybinka. Sie hat in der Ukraine in etwa den Stellenwert, den bei uns der Bildungsminister hätte. Nichts anderes haben wir gefordert. Sie hat das mehrmals ganz klar gefordert, auch in der Kultusministerkonferenz. Sie hat immer gefordert, sie will die separaten Klassen haben, sie möchte die ukrainischen Flüchtlinge in ihrer Heimatsprache unterrichtet haben und nach ihren Lehrplänen, weil sie der Meinung ist, dass das für die Bedürfnisse der ukrainischen Kinder und Jugendlichen am besten ist. Das haben wir auch gefordert. (Beifall AfD) (Unruhe Bündnis 90/Die Grünen) Ich darf jetzt sicherlich Herrn Wolf auch mal entgegnen, wenn er irgendwelche Vorwürfe reinbringt. Wir haben nichts anderes getan, als die Forderungen der Ukraine in unseren Anträgen umzusetzen. Und wenn Sie das rassistisch finden, dann finden Sie wahrscheinlich auch die Bildungsministerin dort rassistisch. Das finde ich schon eine Zumutung. Das heißt, natürlich hat die Ukraine ein Mitspracherecht und natürlich auch Forderungen, was sie hier möchte. Sie meinen, ihre Kinder sind vor allem nur vorübergehend hier in Deutschland und sollen deswegen nicht noch mehr gestresst werden. Deswegen soll eine Kontinuität ihrer Bildung gewahrt werden. Etwas anderes als die Bildungsministerin der Ukraine haben wir nicht gefordert. (Beifall AfD) Deswegen da rassistisch Nationalismus reinzusetzen, halte ich für ein bisschen suspekt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Das Bildungsministerium verzichtet auf eine Rede dazu. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Es ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Zunächst würden wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5428 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten im Haus. Ich mache noch mal die Gegenprobe. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag so angenommen. Dann stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4759 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des gerade eben abgestimmten Änderungsantrags. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten im Hause. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses sowie die fraktionslosen Abgeordneten. Dann mache ich noch mal die Gegenprobe. Wer möchte dagegen stimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit hier angenommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5032 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/5408 ZWEITE BERATUNG Zunächst erhält Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, in der 75. Sitzung des Thüringer Landtags wurde die Drucksache 7/5032, Novelle des Thüringer Landesmediengesetzes, an den dafür zuständigen Fachausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Dieser Fachausschuss hat beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Dabei wurden unter anderem die – ich bezeichne es mal in Anführungszeichen – „Betroffenen“ Antenne Thüringen, LandesWelle, aber darüber hinaus auch ver.di, der DJV, der Medienverband, das Mediennetzwerk Thüringen, die IHK, aber eben auch die FUNKE Mediengruppe angehört. Im Ergebnis der Diskussionen sind drei Gesichtspunkte besonders hervorzuheben. Da ist erstens die Problematik, dass durch die Anzuhörenden eine grundsätzliche Zustimmung zur Veränderung des Landesmediengesetzes geäußert worden ist. Zweitens ist durch einige Anzuhörende darauf verwiesen worden, dass es weitere Veränderungsmöglichkeiten und -bedarfe beim Landesmediengesetz gebe. Aber hier in der Diskussion haben die Ausschussmitglieder das ein wenig in die Zukunft gesetzt, weil man bei dieser relativ kompakten Novellierung bleiben wollte. Drittens hat besonders die Landesmedienanstalt darauf verwiesen, dass bei der konkreten Umsetzung sicherlich noch Augenmerk und Präzision vonstattengehen müssen. Das waren die Ergebnisse. Einstimmig kann ich mitteilen: In der Drucksache 7/5408 wurde entsprechend eine Empfehlung zur Annahme der Novelle bekundet. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Chapeau! Das nenne ich „gut vorbereitet“. Als Nächstes eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Abgeordneter Herrgott für die CDU-Fraktion.

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Christian Herrgott CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Abgeordneter Blechschmidt hat ja bereits als Berichterstatter zu den wesentlichen Inhalten dieses doch sehr übersichtlichen Änderungsvorschlags für das Gesetz ausgeführt, und in der nicht programmlichen Zusammenarbeit von LandesWelle und Antenne Thüringen, die wir durch die Anhörung noch mal intensiv betrachtet haben, sind neben einer Reihe von weiteren Kleinigkeiten, die angemerkt wurden, aber auch einer Reihe von nicht mit dem Gesetzentwurf zusammenhängenden Thematiken zu anderen Teilen im Landesmediengesetz keine wesentlichen Knackpunkte aufgetreten, warum wir diese Änderung nicht durchführen sollten. Somit haben wir uns am Ende des Tages auch einheitlich und einstimmig darauf verständigt, diese Änderung so durchzuführen, wofür ich auch noch mal werbe, um diesen Gesetzentwurf heute hier auf den Weg zu bringen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank. Dann erhält jetzt als Nächster Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.

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Denny Möller SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/ innen auf der Tribüne ‑ und auch am Livestream! Wir schließen heute die Beratung zu einer überschaubaren, aber dennoch wichtigen Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes ab. Es geht dabei lediglich um einen Punkt, nämlich darum, die in Thüringen bislang begrenzten Möglichkeiten privater Hörfunkveranstalter zu einer nicht programmlichen Zusammenarbeit deutlich auszuweiten. Antenne Thüringen und LandesWelle befürworten diese Gesetzesänderung ausdrücklich. Kollege Blechschmidt hat es gerade schon sehr formal hier dargestellt. Durch eine Erweiterung ihrer Kooperationsfelder wollen diese beiden Sender zusätzliche Synergieeffekte erzeugen und sich so ökonomisch zukunftsfest aufstellen. Diesem Anliegen kommen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Gesetzentwurf gern nach. Gleichzeitig ist es uns aber auch wichtig gewesen, die bisherigen redaktionellen Unabhängigkeiten von LandesWelle und Antenne auch weiterhin zu wahren und Kooperationen nur dort zu ermöglichen, wo sie die Medien- und Anbietervielfalt nicht beeinträchtigen. Wenn ich mir die Stellungnahmen anschaue, die den Medienausschuss im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zur Novelle erreicht haben, dann ist uns das, was ich glaube, ganz gut gelungen. Sämtliche Anzuhörenden haben unser Vorhaben grundsätzlich begrüßt und es im Hinblick auf die zunehmende Konvergenz der Medienlandschaft und den dadurch wachsenden Konkurrenzdruck als folgerichtig gewertet. Über so eine durch die Bank positive Anhörungsrechnung freuen wir uns natürlich. Gleichzeitig nehmen wir aber selbstverständlich auch wahr, dass es auch kritische Fragen im Hinblick auf die Umsetzung der Novelle gegeben hat. Da ist zum einen die Landesmedienanstalt, die zusätzliche Kontrollaufgaben auf sich zukommen sieht. Da sind zum anderen die Vertreter der Beschäftigten der beiden Sender, die Mediengewerkschaften, die vor einer möglichen Tarifflucht bei Antenne und LandesWelle durch Outsourcing, bisher eigenständig wahrgenommene Verwaltungstechnik und Marketingaufgaben im gemeinsamen Tochterunternehmen wahren. Diese kritischen Überlegungen nehmen wir sehr ernst. Die SPD wird daher in der Umsetzungsphase der Gesetzesänderung sehr genau darauf achten, wie LandesWelle und Antenne mit ihren Beschäftigten umgehen und welche zusätzlichen Belastungen auf die TLM zukommen. Da können Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von ver.di und auch vom DJV, und auch Sie, Herr Fasco, auf unsere Fraktion, auf uns verlassen. Einem Kritikpunkt werden wir dagegen nicht nachkommen. Das ist der Wunsch der FUNKE Mediengruppe, bei den beiden Privatsendern in großem Umfang als Gesellschafter einzusteigen. Das Thüringer Landesmediengesetz schiebt dem ausdrücklich einen Riegel vor, um einem Monopolisten im Printbereich nicht auch noch einen erheblichen Markteinfluss beim Privatradio zu eröffnen. Aus meiner Sicht hat sich diese Regelung absolut bewährt, denn der Funke-Konzern ist in Thüringen dafür bekannt, vielfältige eigenständige Redaktionen zu zerschlagen und Journalismus in Zentralen zu vereinheitlichen. Das brauchen wir nicht noch beim Thüringer Hörfunk. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Erst noch mal Chapeau dafür, lieber Herr Kollege Blechschmidt, aus dem Kopf hier eine Berichterstattung zu machen. Dass das jetzt nicht allzu lang war, lag aber auch daran, dass so viel dann tatsächlich a) nicht geregelt wird und b) auch tatsächlich im Prozess nicht passiert ist. Trotzdem zeigt es aber, dass Sie hier ad hoc reagieren können. Das tue ich auch, nämlich auf die Rede vom werten Kollegen Möller. Das war mir ein bisschen zu viel des Eigenlobs ob dieser Novellierung. Ich bin völlig d'accord, das zu machen. Man selbst ist ja auch nicht befreit davon, wenn ein eigener Entwurf vorliegt, aber man muss ein bisschen die Kirche im Dorf lassen, denn die Debatte läuft schon viele Jahre. Man muss natürlich sagen, dass das Ganze hier am Ende eine Erste-Hilfe-Aktion für diese beiden Privatsender ist. Woran liegt das? Nach langem Bitten und Betteln und nach vielen Diskussionen, in denen man den Medienpolitikerinnen und Medienpolitikern die Situation des Privatrundfunks aus wirtschaftlicher Sicht darstellen musste, ist klar, dass das eigentliche Problem die Medienkonvergenz ist. Deswegen halte ich auch Ihr Argument, was Sie gesagt haben, dass man einem Printmonopolisten keinen Einstieg in den Privatrundfunk erlauben will, für problematisch, weil es den Blick allein auf unser Bundesland richtet. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Ja!) Jetzt kommen wir zur eigentlichen Problematik „Medienkonvergenz“. Sie wissen ganz genau, dass heute der Zugang zu Medien absolut demokratisiert ist, durch Ausspielformen, durch Digitalisierung. Genau das ist die Herausforderung, der man sich im Print, aber natürlich auch im Radio stellen muss. Unsere Hauptkritik ist einfach, dass Sie Gleiches ungleich behandeln. Ich will nur sagen: Natürlich werden wir dem zustimmen, weil es der erste Schritt ist. Es ist aber eben – ein Schritt ist vielleicht schon zu viel gesagt – womöglich das Heben des ersten Beins, es kommt dann irgendwann mal ein echter Schritt, eine echte Weiterentwicklung dabei heraus. Aber das Problem ist doch, dass wir darauf reagieren müssen. Wie wollen wir eigentlich die Medienmachenden hier begleiten und unterstützen, das zu tun? Mit sicheren Jobs, mit guten Jobs, mit gut bezahlten Jobs. Wir wollen sie hier in unserem Bundesland halten, damit es eben nicht so ist, dass manch einer hier eine Lizenz hat, aber am Ende die Jobs in Berlin bzw. bei Radio Teddy, meine ich, sogar in Potsdam entstehen. Das ist doch die eigentliche Frage, die wir hiermit zu klären haben. Das sind die Rahmenbedingungen, um die es hier geht. Insofern hoffe ich sehr, dass das nur der erste Schritt war. Diese strikte Trennung, die wir immer diskutiert haben, wo wir sehr skeptisch sind, haben wir beim größten Konkurrenten von privaten Medienschaffenden, nämlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, eben nicht. Beitragsfinanzierte Sender wie „MDR Thüringen“ profitieren ja heute nicht nur davon, dass man die Facility-Kosten zusammensetzt, weil man ein gemeinsames Gebäude nutzt. Sie arbeiten natürlich über die ganzen Einzelsender und Ausspielformate hinweg über Werbekombis der MDR-Media und Nutzerzahlen weiterer MDR-Programme zusammen. Da ist schon die Frage, warum man das eine so behandelt und das andere eben anders. Die Frage ist bis heute nicht geklärt. Wir werden da versuchen, einen eigenen Vorschlag einzubringen. Wir glauben, dass andere Länder sehr viel weiter sind. Das wissen wir sogar. Thüringen hat im Prinzip eines der restriktivsten Mediengesetze. Die handwerklichen Ungenauigkeiten, die eben in der Debatte zur Sprache gekommen sind, nämlich was ist denn das eigentlich, wer bewertet das und was sind die Kriterien, anhand dessen eine solche Prüfung beispielsweise durch die TLM stattzufinden hat, das ist hier nicht geregelt. Da bleiben Hausaufgaben zu machen. Wir als konstruktive Opposition werden hier die Regierung gern dabei begleiten, bessere Politik zu machen, so wie es bisher auch der Fall war. Vielen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Jetzt erhält für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Blechschmidt das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Ich würde mich anlehnen an die Berichterstattung und das nicht allzu umfänglich weiter auswuchten. Wie gesagt, wir haben in der ersten Lesung auch über die technischen Entwicklungen gerade im Mediensektor gesprochen, und hier finden doch sehr rasant und schnell umfangreiche Veränderungen statt, hier nur mal das Stichwort „Plattform“ genannt, und auch da muss die Thüringer Landesmedienlandschaft noch mehr Augenmerk verwenden und sich entsprechend positionieren. Wie gesagt, um die Geschichte nicht zu weit auszudehnen: Klar hat die Diskussion schon seit Jahren stattgefunden. Aber sie hat sich qualitativ etwas verändert. Vor fünf bzw. sieben Jahren war noch eine deutliche Stellung der privaten Rundfunkanstalten, was ihre finanzielle Kraft anbelangt, eindeutig zu beschreiben. Und es war nicht notwendig, sie sozusagen unter die Fittiche zu nehmen und zu sagen: Ihr bekommt andere Möglichkeiten nicht redaktioneller Art zusammenzuarbeiten. Das war vor sieben Jahren anders, als es jetzt ist. Wir haben die wirtschaftliche Lage – verstärkt sicherlich auch noch durch Corona, feststellen müssen, Werbeeinnahmen sind zusammengebrochen, dass hier entsprechende, um die Medienlandschaft in Thüringen aufrechtzuerhalten, Veränderungen vorgenommen werden. Das war sozusagen die Motivation, weil, auch da sage ich noch mal, vor sieben Jahren war die Linke strikt dagegen, dass hier entsprechend Veränderungen stattfinden. Wir stellen uns natürlich auch hier einer gewissen Realitätsveränderung, das will ich deutlich sagen. Dennoch, diese Gesetzesnovelle hält den Spannungsbogen zwischen Medienvielfalt und einer gewissen wirtschaftlichen Sicherheit von privaten Medienanbietern in Thüringen. Das, Herr Montag, wenn es so sein soll, ist ein erster Schritt. Ich finde es erst mal einen guten Schritt. Zweitens, finde ich, haben wir aber immer wieder betont, auch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, dass wir eben diese strikte und vollständige Trennung des Redaktionsbereiches der Anbieter mit den gegebenenfalls unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten – ob nun Hausmeister, wie auch immer, da können wir viele Sachen bringen –, dass wir das strikt betont haben. Wir wollen hier keine Vermischung haben. Und demzufolge wollen wir auch die vorhandene Medienlandschaft im Freistaat Thüringen im Blick haben und wollen mit Blick vielleicht auf andere Länder auf keinen Fall irgendwelche, auch wenn es dann kleine wären, Monopolstrukturen hier in Thüringen haben, wo wir dann gegebenenfalls nur noch einen Anbieter haben. Da auch noch mal ein Satz zum MDR und zur Funke Mediengruppe: Ja, die Konvergenz der Medien zwingt natürlich dazu, so zu handeln, wie wir handeln müssen. Aber ich glaube auch, dass wir den Unterschied zwischen Printund elektronischen Medien durchaus im Grundsatz aufrechterhalten sollten. Das heißt nicht, dass man nicht Formen finden könnte, die ein Zusammenwirken möglich machen; das macht man heute auch schon. Prozentual kann sich ein Verlag mit bis zu 15 Prozent an einem Rundfunkanbieter beteiligen, aber eben nur 15 Prozent. Was den MDR betrifft, der macht das alles intern. Der macht ja mit keinem außen, der arbeitet nicht mit „WELT“, der arbeitet nicht mit Springer und arbeitet auch nicht mit der Zeitung mit vier Buchstaben zusammen, sondern das macht der aus seinem eigenen Bereich heraus. Und diese technischen Entwicklungsmöglichkeiten sind dem MDR ja durch das Bundesverfassungsgericht garantiert worden, die Bestands- und Entwicklungsgarantie auch auf diesem Sektor. Letzter Gedanke: Gerade als Mitglied der Vollversammlung der TLM werde ich natürlich die Thematik, die die TLM in der Anhörung aufgeführt hat, was die Aufgaben und die Kontrollfunktion betrifft, beobachten. Wir werden sehen, welche konkreten Schritte Antenne und LandesWelle dort gehen, dort wird dann die Kontrollfunktion wirken. Aber ich glaube auch, dass die Ergebnisse, das, was auf dem Tisch liegt, und das, was dann umgesetzt wird, Thüringen und die Medienlandschaft stabilisieren und sichern werden. Ich kann nur noch mal aufrufen, meine Damen und Herren, in die Runde des Saals: Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank. Vonseiten der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Redemeldungen und auch die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag dazu, weswegen wir dann in die Abstimmung eintreten können. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5032 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Das kann ich auch nicht erkennen. Damit ist dem zugestimmt. Wir kommen dann auch gleich zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen würden wir jetzt schon in die Mittagspause eintreten, weil wir davon ausgehen, dass der nächste Tagesordnungspunkt nicht in einer halben Stunde abgearbeitet ist, wo wir wieder in die Lüftungspause übergehen sollten. Gibt es Widerspruch, dass wir so verfahren? Dann machen wir das so und machen Mittagspause bis 13.20 Uhr. Der Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ trifft sich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause in der F 101. Bis dahin und guten Appetit.

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Wir beenden die Mittagspause und machen mit den Wahlen weiter. Wir kommen zum Aufruf der sowie zum erneuten Aufruf des Tagesordnungspunkts 22 . Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5378 Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann mit Wirkung vom 6. November 2021, der zu diesem Zeitpunkt Vizepräsident des Landtags war, ist immer noch ein neuer Vizepräsident des Landtags zu wählen. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5378 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Olaf Kießling. Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der CDU - Drucksachen 7/5410/5418 Die Wahl von Schriftführerinnen und Schriftführern geht einerseits auf die Änderung der Geschäftsordnung vom 18.03.2022 und andererseits auf die Rücktritte von Herrn Abgeordnetem Aust, Frau Abgeordneter Hoffmann und Herrn Abgeordnetem Schütze als Schriftführerin bzw. Schriftführer zurück. Aufgrund der Erhöhung der Gesamtzahl der Schriftführerinnen und Schriftführer in § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung sind grundsätzlich die Fraktionen Die Linke, der CDU und der SPD jeweils für eine weitere Schriftführerin bzw. einen weiteren Schriftführer wahlvorschlagsberechtigt. Die Fraktion der AfD ist für die Wahl von vier Schriftführerinnen bzw. Schriftführern vorschlagsberechtigt. Ein Wahlvorschlagsrecht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergibt sich daraus, dass die Fraktion Die Linke derzeit zugunsten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer mehr stellt als ihr aufgrund ihrer Fraktionsstärke zukommt. Der Landtag wählt die Schriftführerinnen und Schriftführer mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in Drucksache 7/5410 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Lutz Liebscher und Frau Abgeordnete Laura Wahl. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/5418 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Martin Henkel. Wünscht jemand die Aussprache? Das ist nicht der Fall, aber es sind dennoch sehr wichtige Funktionen für den parlamentarischen Ablauf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5379 Im Tagesordnungspunkt 19 wählen wir einen stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsschusses 7/2 – „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassung im Gebiet des heutigen Thüringens“. Die Hinweise zum Tagesordnungspunkt 18 von heute Vormittag haben auch für diese Wahl Gültigkeit, sodass ich dem Grunde nach von einer Wiederholung absehen möchte. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5379 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann, die bis zu ihrer Amtsniederlegung am 28. April 2022 den Vorsitz im Untersuchungsausschuss 7/2 innehatte. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5380 Der Landtag hat bislang vier von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5380 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wünscht jemand hierzu die Aussprache? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5381 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt nach wie vor bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5381 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 7/5382/5409 Wie ich bereits heute Vormittag ausgeführt habe, werden gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes sechs der insgesamt neun Mitglieder des Beirats beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz vom Landtag bestellt. Der Mandatsverzicht von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann einerseits und die Wahl von Herrn Abgeordnetem Philipp Weltzien zum Mitglied, der zuletzt stellvertretendes Mitglied des Beirats war, machen die Bestellung eines Mitglieds auf Vorschlag der Fraktion der AfD und eines stellvertretenden Mitglieds auf Vorschlag der Fraktion Die Linke notwendig. Mit Annahme der Wahl zum ordentlichen Mitglied durch Herrn Abgeordneten Weltzien ist die Stellvertreterposition vakant geworden. Das muss ich hier noch einmal formell feststellen, dass er nicht weiter darauf besteht, auch sich selbst zu stellvertreten. Er nickt. Damit haben wir auch das im Protokoll vermerkt. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Vorschlag der Fraktion Die Linke zur Nachwahl eines stellvertretenden Beiratsmitglieds liegt Ihnen in der Drucksache 7/5409 vor. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Sascha Bilay. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zum normalen ordentlichen Beiratsmitglied liegt Ihnen in der Drucksache 7/5382 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Möchte sich jemand hierzu äußern? Das ist nicht der Fall. Gleich haben wir es geschafft. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5383 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches insgesamt aus 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreter bzw. Vertreterinnen der Landtagsfraktionen an. Die Wahl ist aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann notwendig. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5383 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Nein – dann kann es jetzt losgehen mit der Durchführung der Wahlgänge. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf acht Stimmzettel, Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme, können also jeweils mit Ja oder Nein oder Enthaltung stimmen. Diese Formulierung ist wichtig für die Wahl von Schriftführerinnen bzw. Schriftführern sowie für die Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dort stehen jeweils zwei Wahlvorschläge auf einem Stimmzettel, aber es ist keine Listenwahl, sondern Sie können hinter jedem einzelnen Namen entweder Ja oder Nein oder Enthaltung ankreuzen. Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer sind wiederum Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum eingesetzt. Hiermit eröffne ich die Wahlhandlungen und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Katja Maurer Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick, Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Phillip; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Dagegen regt sich kein Widerspruch. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen – sorry, ich war zu früh. Jetzt aber – entschuldigen Sie, Frau Baum –, denke ich, dass ich feststellen kann, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Kein Widerspruch. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den auf. Ich begrüße an dieser Stelle die Besuchergruppe, die jetzt hier oben sitzt, die Studierenden der Universität Jena. Wenn Sie sich bisher langweilen mussten, so hoffen wir, dass wir Ihnen jetzt mit den Mündlichen Anfragen der Abgeordneten eine etwas bessere Performance anbieten können. Erster Fragesteller in der heutigen Fragestunde – ich bitte um etwas Ruhe auf der Regierungsbank – ist Herr Abgeordneter Gleichmann mit der Drucksache 7/5263. Bitte, Herr Kollege Gleichmann.

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Markus Gleichmann Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule in Kahla Der Saale-Holzland-Kreis hat zur Kreistagssitzung am 30. März 2022 einen neuen Schulnetzplan beschlossen. In diesem Plan wird zu der Staatlichen Regelschule Kahla ausgeführt, dass die Schulkonferenz im August 2021 beschlossen hat, die Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) zu prüfen. Am 12. Januar 2022 beschloss die Schulkonferenz, ab dem Schuljahr 2022/2023 das Schulkonzept einer TGS für die Klassenstufen 5 bis 10 umzusetzen. Weiterhin ist im Schulnetzplan festgehalten, dass „kooperierende Schulen bislang nicht benannt wurden“ und dass ein Zeitplan nicht im Konzeptpapier beschrieben wurde und nun nachgefordert wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es eine Würdigung des Konzepts durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und, wenn ja, wann wurde diese dem Schulträger übermittelt? 2. Wurde die Regelschule Kahla zu dem Wunsch seitens des TMBJS konzeptionell beraten, wenn ja, wie wurde die Umbildung seitens des TMBJS beurteilt, und wenn nein, warum nicht? 3. Wessen Aufgabe ist die Benennung von kooperierenden Schulen und kann diese auch noch nach dem Grundsatzbeschluss zur Umbildung im Kreistag erfolgen? 4. Wann ist der spätmöglichste Termin einer Entscheidung des Kreistags, um im Schuljahr 2022/2023 mit dem neuen Konzept starten zu können? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Minister Holter.

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Holter

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Gleichmann, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport begrüßt ausdrücklich die Gründung von Thüringer Gemeinschaftsschulen und unterstützt Schulen und Schulträger, die das längere gemeinsame Lernen fördern wollen. Das Konzept wurde im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gewürdigt. Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen mitgeteilt. Die Frage, wann das TMBJS den Schulträger über die Bewertung des Konzepts unterrichtet hat, wird im Zusammenhang mit den Ausführungen zu Frage 2 beantwortet. Zu Frage 2: Der Schulträger hat dem TMBJS den Entwurf der Schulnetzplanung des Saale-Holzland-Kreises für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 informell zugeleitet. Dem Schulträger wurde mitgeteilt, dass das TMBJS sich grundsätzlich erst nach Beschlussfassung des kommunalen Selbstverwaltungsorgans rechtsverbindlich zur Schulnetzplanung des Schulträgers äußert. Dies schließt jedoch nicht aus, dass das TMBJS beratend hinzugezogen werden kann. Die fachlich dem TMBJS unterstehenden Regionalberater TGS, also Thüringer Gemeinschaftsschule, haben die Erstellung des Konzepts betreut. Das für die Entscheidung zuständige TMBJS hat das Konzept schließlich befürwortet. Am 30. März 2022 wurde dem Saale-Holzland-Kreis die Befürwortung des Änderungsantrags zur Regelschule Kahla mitgeteilt. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass das TMBJS für die Regelschule in Kahla die Schulartänderung zum 1. August 2022 befürwortet. Diese Entscheidung beruht auf den vollständig eingereichten Antragsunterlagen und der erfolgten Vorabwürdigung des geplanten Vorhabens der Umwandlung der Staatlichen Regelschule Kahla in eine Thüringer Gemeinschaftsschule. Zu Frage 3: Die Umwandlung der Regelschule Kahla in eine Gemeinschaftsschule erfolgt durch Schulartänderung. Nach § 6 a Abs. 3 Satz 4 Thüringer Schulgesetz hat bei der Schulartänderung der Schulträger ein von den beteiligten Schulen entwickeltes pädagogisches Konzept vorzulegen. Dieses liegt dem Schulträger vor. Nach Satz 5 dieser Vorschrift hat für eine Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe der Schulträger in dem Konzept ein Gymnasium, eine kooperative Gesamtschule oder eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Thüringer Schulgesetz als kooperierende Schule zu bestimmen. Der Kreistag kann bei Fassung seines Beschlusses zur Umwandlung der Regelschule Kahla in eine Gemeinschaftsschule die kooperierende Schule bestimmen. Die Frage, ob die kooperierende Schule auch nach dem Kreistagsbeschluss bestimmt werden kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Da sich der Kreistag aber in Widerspruch zu seinem Kreistagsbeschluss setzen würde, wenn er nachträglich keine kooperierende Schule bestimmt, sprechen keine rechtlichen Gesichtspunkte dagegen, die kooperierende Schule später zu bestimmen. Dies sollte möglichst innerhalb eines Zeitraums von einem Schuljahr, also spätestens zum Schuljahr 2024/2025 geschehen. Zu Frage 4, den Termin betreffend: Nach § 41 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Schulgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Mindestschülerzahl und -zügigkeit spätestens bis zum 31. März des Jahres für das folgende Schuljahr beim TMBJS zu stellen. Nach Satz 3 dieser Vorschrift soll die Genehmigung bis zum 31. Mai des Jahres für das folgende Schuljahr erteilt oder versagt werden. Abweichend von der gesetzlichen Regelung hat das Ministerium in der Vergangenheit auch nach den gesetzlich bestimmten Fristen Anträge geprüft, wenn die Entscheidungsreife des Antrags gegeben ist. Die Herbeiführung der Entscheidungsreife ist Aufgabe des Schulträgers. Herzlichen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kemmerich in der Drucksache 7/5341. Bitte schön.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Fragestunde

Komplett produktiv nutzbare OnlinezugangsgesetzLeistungen Laut Medienberichten – vergleiche „Thüringer Allgemeine“, Erfurter Ausgabe, 19. April 2022, Seite 2 – liegt mit 52 landesweiten OnlinezugangsgesetzLeistungen Thüringen an der Spitze der Onlinezugangsgesetz-Anwendungen. Hinzu kämen 80 Leistungen, für die der Bund zuständig ist und 37 weitere werden in mindestens einer Gemeinde angeboten. Das Onlinezugangsgesetz-Dashboard – vergleiche Darstellung des Dashboards unter www.onlinezugangsgesetz.de – zeigt mit Stand 20. April 2022 für Thüringen 28 landesweite Leistungen und 65 in mindestens einer Gemeinde an. Die betroffenen Anwendungen sind allerdings nicht verlinkt, sodass es schwer ist, als Bürger diese auszuprobieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Um welche konkreten Leistungen handelt es sich bei den genannten 52 landesweiten Onlinezugangsgesetz-Leistungen und unter welchen Links sind diese abrufbar? 2. Welche konkreten 37 Onlinezugangsgesetz-Leistungen werden in mindestens einer Gemeinde angeboten und unter welchen Links sind diese abrufbar? 3. Wie viele Anträge von Bürgern oder Organisationen sind über die Anwendungen aus Frage 1 bereits beim Freistaat Thüringen eingegangen?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Wer wird denn heute für das Finanzministerium die Fragen beantworten? Herr Staatssekretär Götze in Vertretung des Finanzministeriums. Herr Innenstaatssekretär, bitte schön.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Kemmerich möchte ich wie folgt beantworten. Die Antwort zu Frage 1: Die Aufzählung der 52 Leistungen einschließlich der zugehörigen Internetlinks würde den Rahmen der Beantwortung der Mündlichen Anfrage sprengen. Ich kann es hier vorlesen, Herr Kemmerich, aber spätestens bei der ordentlichen Zitierung der Links dürfte es dann schwierig werden, weshalb ich Ihnen gleich einen Link nenne, unter dem Sie sich eine Datei mit den erbetenen Informationen anschauen und herunterladen können. Der Link lautet https://tinyurl.com/liste-ozg-dashboard. Ich könnte, wie gesagt, Gleiches für die 52 Einzelleistungen vortragen. Herr Kemmerich, ich biete Ihnen an, dass ich Ihnen diese Liste, wenn Sie es denn in analoger Form haben möchten, jetzt gleich in die Hand gebe. Frage 2 möchte ich wie folgt beantworten: Die Antwort zu Frage 1 enthält auch die Informationen zu Frage 2. Frage 3 möchte ich wie folgt beantworten: Hierzu liegen der Landesregierung aufgrund der aus der Auflistung erkennbaren Unterschiedlichkeit der elektronischen Dienste keine gebündelten Informationen vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Fragestunde

Vielen Dank. Ich hätte noch zwei Nachfragen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Ja, bitte, Herr Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Fragestunde

Auch wenn ich jetzt gern die Stunde damit verbracht hätte und mir die Links hätte vorlesen lassen, freue ich mich auch über die analoge Übergabe. Ich habe zwei sehr konkrete Nachfragen: Werden die Leistungen alle auch auf einer Internetseite aufgelistet mit den Links, damit man sie als Bürger auch findet? Sie haben den Link angegeben, das werden wir uns dann anschauen. Ansonsten möchten wir noch mal darauf hinweisen und die Meinung abfragen: ThAVEL ist ein schwieriger Suchprozess, weil man dort nur Postleitzahl und das Anliegen eingeben kann und der direkte Zugriff auf die Anwendung damit schwer zu finden ist. Und die zweite Frage ist: Welchen Reifegrad haben die Anwendungen jeweils insbesondere, wie viele haben den sogenannten Reifegrad 3?

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Götze

Fragestunde

Die erste Frage möchte ich mit Ja beantworten. Die zweite Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, möchte Ihnen aber anbieten, dass das Finanzministerium als zuständiges Ressort die Antwort schriftlich nachreicht.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Herr Staatssekretär, ich bitte, parallel zur analogen Übergabe dieser wunderbaren Links an den Fragesteller diese auch in welcher Form auch immer der Landtagsverwaltung zukommen zu lassen, damit wir sie für das Protokoll auch allen Abgeordneten zur Verfügung stellen können. Das war eine Linkübergabe, eine Premiere hier im Thüringer Landtag. Wir kommen zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bergner in der Drucksache 7/5366, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank. Aufarbeitung der Wismut-Geschichte Im September 2021 unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, Sachsens, Thüringens und der Wismut GmbH ein Verwaltungsabkommen zum Umgang mit dem Erbe des früheren Bergbauunternehmens Wismut. Ihm zu Grunde liegt ein vom Deutschen Bergbau-Museum Bochum entwickeltes „Umsetzungskonzept Wismut-Erbe“. 24 Millionen Euro wollen der Bund, Thüringen und Sachsen in einem Zeitraum von vier Jahren investieren, um die Wismut-Geschichte sowie die Ergebnisse der erfolgten Sanierungen nach Ende des Uran-Abbaus zu bewahren und zu präsentieren. Zur Umsetzung des Konzepts gründete die Wismut GmbH Ende 2021 eine Tochtergesellschaft, die Wismut Stiftung gGmbH. Ich frage die Landesregierung: 1. Werden die im Verwaltungsabkommen festgeschriebenen 24 Millionen Euro ausschließlich durch die Wismut Stiftung gGmbH bewirtschaftet, wenn ja, wie und durch wen wird in welchen Zeitschienen der ordnungsgemäße Mitteleinsatz kontrolliert, und wenn nein, wie viel Geld von der im Verwaltungsabkommen festgeschriebenen Summe steht der Wismut Stiftung gGmbH und wie viel Geld welchen anderen Institutionen oder Einrichtungen zur Verfügung? 2. Zu welchen Prozentanteilen werden die insgesamt 24 Millionen Euro durch den Bund, die Länder Thüringen und Sachsen in welchen Jahresscheiben aufgebracht? 3. Welche Vereine oder Kommunen, die sich in Thüringen bereits seit Jahren dem Erhalt der Wismut-Geschichte widmen, werden bei der Umsetzung des Projekts „Wismut-Erbe“ auf welche Weise, gegebenenfalls auch durch den Einfluss der Landesregierung, mit eingebunden? 4. Welche Objekte oder Projekte in Thüringen sollen nach dem Willen der Thüringer Landesregierung in welcher Weise, gegebenenfalls auch durch den Einfluss der Landesregierung, vom Verwaltungsabkommen profitieren?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja, die im Verwaltungsabkommen festgeschriebenen 24 Millionen Euro werden ausschließlich durch die Wismut Stiftung gGmbH bewirtschaftet. Die Geschäftsführung der Wismut Stiftung gGmbH erstellt für das jeweils kommende Geschäftsjahr den Entwurf eines Wirtschaftsplans, bestehend aus Erfolgs-, Finanz-, Investitionsstellenplan, und legt diesen dem Stiftungsbeirat und nachrichtlich der Gesellschafterversammlung bis Ende August vor Beginn des betreffenden Geschäftsjahrs vor. Die Genehmigung des Wirtschaftsplans obliegt dem Stiftungsbeirat. Der Stiftungsbeirat der Gesellschaft berät und überwacht die Geschäftsführung. Der Stiftungsbeirat kann jederzeit durch seinen Vorsitzenden bzw. vom Vorsitzenden der Geschäftsführung Berichte entsprechend § 90 Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2 Aktiengesetz fordern. Der Stiftungsbeirat kann in entsprechender Anwendung von § 111 Abs. 2 Aktiengesetz auch Prüfungen veranlassen. Der Wirtschaftsplan der Wismut Stiftung gGmbH ist nach Maßgabe der Genehmigung des Stiftungsbeirats für die Geschäftsführung verbindlich. Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes haben die zwei Geschäftsführer/-innen den Jahresabschluss, Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und den Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des III. Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften § 267 Abs. 3 HGB innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss des Geschäftsjahrs aufzustellen und dem Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen. Die Geschäftsführer/-innen haben dem Stiftungsbeirat den Jahresabschluss und den Lagebericht gemeinsam mit dem schriftlichen Prüfbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Fertigstellung mit ihren Vorschlägen zur Ergebnisverwendung vorzulegen. Der Stiftungsbeirat nimmt zum Jahresabschluss und zum Lagebericht aufgrund des Prüfungsberichts Stellung und legt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Bericht über das Ergebnis seiner Prüfung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresberichts und Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Stiftungsbeirats vor. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss innerhalb der ersten acht Monate nach Abschluss des Geschäftsjahrs fest. Dem Bundesrechnungshof stehen im Rahmen des Prüfungsrechts die Befugnisse aus § 54 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz zu. Zu Frage 2: Das am 3. September 2021 unterzeichnete Verwaltungsabkommen sieht unter Haushaltsvorbehalt entsprechend des Umsetzungskonzepts Obergrenzen der Finanzierung für die Jahre 2022 bis 2025 vor. Grundlage sind demnach erstens Gesamtkosten in Höhe von 24,1 Millionen Euro. Zweitens: Der Bund hat eine Zusage in Höhe von 14,0 Millionen Euro gegeben. Und drittens: Auf Thüringen entfällt ein Finanzierungsbeitrag für diese Jahre von ca. 5,2 Millionen Euro. Der Thüringer Anteil der Finanzierung gliedert sich wie folgt auf: Zum einen geht es um Zuschüsse für laufende Zwecke an die Wismut Stiftung gGmbH, also Personal- und Gemeinkosten. Das sind für die Jahre 2022 268.000 Euro, für 2023 300.000 Euro, für 2024 348.000 Euro und für 2025 330.000 Euro, in Summe also 1.246.000 Euro. Zum Weiteren gibt es Zuschüsse für Investitionen an die Wismut Stiftung gGmbH, und zwar zur Umsetzung möglicher Investitionen am Standort Ronneburg. Das sind für das Jahr 2022 116.000 Euro, für 2023 836.000 Euro, für 2024 1,2 Millionen Euro, für 2025 1,8 Millionen Euro, und damit insgesamt 3.952.000 Euro. Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam: Die Aufgaben der Wismut Stiftung gGmbH sind insbesondere die Entwicklung des Wismut-Erbes für Präsentation und Vermittlung, insbesondere an den beiden Standorten Hartenstein – da geht es um den Schacht 371 – und Ronneburg, die Entwicklung und Erhaltung einer digitalen Informations- und Kommunikationsbasis, die Projektträgerschaft für Projekte mit Wismut-Erbe-Bezug und dabei auch die Einwerbung von Drittmitteln dafür, die Vernetzung mit weiteren Akteurinnen mit Wismut-Bezug – Traditionsvereine, wissenschaftliche Einrichtungen, Kommunen –, die Entwicklung von Dialogformaten mit der Bevölkerung und den Stakeholdern, die Betreuung einzelner Erbe-Bestandteile, wie zum Beispiel die Kunstsammlung der ehemaligen Wismut AG und die Entwicklung von übergreifenden Formaten der Öffentlichkeitsarbeit, der Präsentation und Vermittlung für das Wismut-Erbe im engeren und im weiteren Sinne. Beratend zur inhaltlichen Umsetzung der Aufgaben der WismutErbe Stiftung gGmbH wird ein wissenschaftlicher Beirat berufen. Gemäß § 17 der Satzung der Wismut Stiftung gGmbH unterstützt und berät der wissenschaftliche Beirat den Stiftungsbeirat und die Geschäftsführung. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus drei bis sieben Personen und soll aus national und international renommierten Expertinnen und Experten auf den Gebieten des Wismut-Erbes bestehen, namentlich auf den Gebieten der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes, der Industriegeschichte, der Gesundheitsforschung, einschließlich des Strahlenschutzes, der geisteswissenschaftlichen Forschung, der Regionalentwicklung und des Tourismus. Die Mitglieder werden einvernehmlich durch die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Sachsen und den Freistaat Thüringen entsandt. Die Berufung des wissenschaftlichen Beirats ist noch nicht erfolgt und soll in einer der nächsten Stiftungsbeiratssitzungen erfolgen. Die Landesregierung geht davon aus und wird sich auch dafür einsetzen, dass die bisher am WismutErbe engagierten Kommunen, Vereine und Verbände beim zukünftigen Umgang mit dem Wismut-Erbe einbezogen werden. Konkret geplante Umsetzungsprojekte können derzeit noch nicht benannt werden, da sich die Wismut Stiftung gGmbH noch im Aufbau befindet. Ich kann aber hier schon mal darüber informieren, dass am 18. Mai die Finanzministerin und ich vor Ort in Ronneburg sein werden und mit Akteurinnen und Akteuren dort auch darüber sprechen, welche Projekte möglicherweise für uns da interessant sein können.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Finanzministerin wird ja vor Ort dann auch gute Kenntnis haben. Herr Staatssekretär, vielen Dank. Und jetzt die Nachfrage: Ist vorgesehen, dass die Wismut Stiftung Objekte übernimmt, die aktuell den Haushalt von Kommunen oder Vereinen belasten und wenn ja, welche sind das?

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Weil

Fragestunde

Da wir noch keine Klarheit darüber haben, welche Projekte wir umsetzen wollen, kann ich die Frage weder mit Ja noch mit Nein beantworten, sondern das wird genau jetzt in den nächsten Wochen und Monaten die Aufgabe sein, und ich denke, das werden wir auch in Ronneburg konkret mit der Stadt dann besprechen, worum es da gehen kann.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Dann erlaube ich mir eine zweite Nachfrage. Herr Staatssekretär, sobald Sie darüber Kenntnis haben, würden Sie uns selbstständig informieren?

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Weil

Fragestunde

Das bekommen wir hin.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen der Kolleginnen und Kollegen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk mit der Drucksache 7/5384. Bitte schön.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Krankenquoten in der Thüringer Polizei im Jahr 2021 und im I. Quartal 2022 Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Krankenquote hatten die Bediensteten der Thüringer Polizei im Jahr 2021 und im I. Quartal 2022 – bitte gliedern nach Polizeivollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten –? 2. Wie bewertet die Landesregierung mit welcher Begründung die Entwicklung der Krankenquote innerhalb der Thüringer Polizei? 3. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2021 – beispielsweise im Gesundheitsmanagement – eingeleitet, um die Krankenquoten zu senken? 4. Welche Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang noch eingeleitet werden?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Die Krankenquote in der Thüringer Polizei wird stets rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt. Die durchschnittliche Krankenquote bei der Thüringer Polizei lag mit Blick auf die Gesamtheit der Bediensteten im Jahr 2021 bei 10,63 Prozent. Die durchschnittliche Krankenquote der Vollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Thüringer Polizei betrug für das Jahr 2021 10,38 Prozent. Die Krankenquote der Verwaltungsbeamtinnen und -beamten der Thüringer Polizei belief sich auf 7,64 Prozent und die Zahl der durchschnittlich im Kalenderjahr im Krankenstand befindlichen Tarifbeschäftigten lag bei 10,3 Prozent. Angaben zur Krankenquote des Jahres 2022 sind erst nach Ablauf des aktuellen Kalenderjahres möglich. Die Antwort zu Frage 2: Die durchschnittliche Krankenquote bei der Thüringer Polizei lag für das Jahr 2021 bei 10,63 Prozent. Dieser Wert ist im Vergleich mit der Krankenquote 2020 – damals lag sie bei 11,07 Prozent – leicht rückläufig und bewegte sich im Rahmen der Jahre 2018 – im Jahr 2018 hatten wir eine Krankenquote von 10,63 Prozent – und 2019, wo wir eine Krankenquote von 10,56 Prozent zu verzeichnen hatten. Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten Daten. Eine konkrete Erhebung der Gründe für den Krankenstand gestaltet sich deshalb schwierig. Verschiedene Faktoren beeinflussen den Krankenstand, beispielsweise auch demografische Aspekte der Belegschaft. Die Bestrebungen der Akteure des Gesundheitsmanagements bei der Thüringer Polizei zielen auf eine bedarfsund zielgruppengerechtere Planung von Maßnahmen auf der Grundlage einer Ursachenanalyse ab. Die Frage 3 – welche Maßnahmen seit dem Jahr 2021 beispielsweise im Gesundheitsmanagement eingeleitet wurden, um die Krankenquote zu senken – möchte ich wie folgt beantworten: Das behördliche Gesundheitsmanagement fokussierte 2021 zwei wesentliche Schwerpunkte: Zum einen stand die Weiterentwicklung der Strategie zur Implementierung gesundheitsförderlicher Arbeits- und Organisationsbedingungen im Fokus. Zum anderen erfolgte der Auf- und Ausbau von Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Im Bereich der Gesundheitsförderung konnten in den Behörden und Dienststellen bereits zahlreiche bedarfsorientierte Maßnahmen umgesetzt werden. So fanden zum Beispiel Gesundheitstage statt. Darüber hinaus konnten die themenbezogene Sachkenntnis verbunden mit dem erforderlichen Verständnis für diese Materie sowie entsprechende alltagsorientierte Inhalte in geeigneten Workshops und Seminaren vermittelt werden. Informationen über diese Themen des Gesundheitsmanagements sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet der Thüringer Polizei zugänglich. Als strategischer Meilenstein wurden Gesundheitsmanagementmultiplikatoren bzw. ‑ multiplikatorinnen in den Behörden implementiert, die die Themen und Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements in die Dienststellen tragen und damit einen wertvollen Beitrag zur Wirkungsentfaltung leisten. Ihre Frage 4 möchte ich wie folgt beantworten: Ziel im Jahr 2021 war es, auf verschiedenen Wegen Impulse für eine gesündere Lebensweise zu vermitteln sowie durch konkrete Angebote zur Stärkung der Resilienz zur Bewältigung der gestiegenen Anforderungen im Arbeitsalltag beizutragen. Dies wird auch 2022 fortgesetzt. Zur Umsetzung von zielgruppengerechten und bedarfsorientierten Maßnahmen wurden die Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei Ende 2021 im Rahmen einer internen Abfrage um Zuarbeit gebeten. Auf dieser Grundlage konnte ein Jahresplan mit attraktiven Maßnahmen und Aktivitäten zum behördlichen Gesundheitsmanagement erstellt werden. Hierbei erfolgt stets eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen internen Fachexpertinnen und ‑ experten, die bereits in den zurückliegenden Jahren die verschiedenen Themenfelder des behördlichen Gesundheitsmanagements optimieren konnten. Aufgabe der im Jahr 2020 eingestellten Gesundheitsmanagerin ist es hierbei im Besonderen, die Vernetzung dieser Bereiche zu verbessern. Zudem konnten bereits Kooperationen mit externen Anbieterinnen und Anbietern erreicht werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt im behördlichen Gesundheitsmanagement bleibt auch im Jahr 2022 das Handlungsfeld Prävention psychischer Belastungen. Die notwendigen Angebote zur Stärkung der mentalen Gesundheit werden ausgebaut werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Walk, bitte.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Staatssekretär. Ich habe noch eine Nachfrage. Zu Frage 2 haben Sie ausgeführt, die Gründe der Krankheiten seien schwierig in Erfahrung zu bringen bzw. es sei schwierig, darüber zu berichten. Das war mir jetzt nicht ganz klar, ob Sie die Gründe kennen oder nicht berichten können oder wollen, und Sie haben das mit der besonderen Sensibilität der Gesundheitsdaten begründet. Das ist natürlich nachvollziehbar. Aber es geht ja nicht darum, dass Sie sagen, Herr A ist an den und den Krankheiten erkrankt, sondern die Frage ist doch: Wie wollen Sie denn prophylaktisch die Ursachen bekämpfen, wenn Sie nicht wissen, an welchen Krankheiten Ihre Beamten/Beamtinnen oder Ihre Bediensteten erkrankt sind? Das ist doch die Grundvoraussetzung. Das kann man ja anonymisiert machen. Vielleicht können Sie darauf noch mal eingehen. Die zweite Frage, die ich stellen möchte: Wenn ich die Zahlen vergleiche zu 2020, haben wir einen Rückgang bei den Polizeivollzugsbeamten und wir haben auch einen Rückgang bei den Bediensteten insgesamt. Sind Sie der Ansicht, dass die unter 2. und 3. genannten Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten bzw. insgesamt Gesundheitsmanagement schon dazu beigetragen haben, die Zahlen zu senken?

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Götze

Fragestunde

Die Antwort zu Frage 1: Sie haben natürlich Recht. Ganz allgemein beschäftigen wir uns selbstverständlich mit der Frage, warum die Krankenquote – und sie ist ja hoch – sich immer in dem Bereich um 10 Prozent bewegt, und dazu gehört natürlich auch eine Ursachenforschung. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass wir keine Detaildaten von unseren Mitarbeitern erheben dürfen. Aber was die großen Themenblöcke angeht, damit muss man sich selbstverständlich beschäftigen. Was jetzt die Wirkung der Maßnahmen, die hier bereits veranlasst wurden, angeht, bitte ich um Verständnis, dass ich die Frage so spontan nicht beantworten kann. Also sie tragen sicher dazu bei, dass die Krankenquote rückläufig ist, aber welchen Beitrag sie jetzt hier geleistet haben rein quantitativ und welche anderen Ursachen hier noch eine Rolle spielen könnten, das würde ich gern mit meinen Mitarbeitern noch mal diskutieren, und wenn mir dann eine genauere Antwort auf Ihre Frage möglich sein sollte, dann würde ich die gern schriftlich nachreichen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Frage? Eine solche sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner in der Drucksache 7/5387. Bitte, Frau Kollegin.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Möglicher Fördermittelbetrug bei Integrationsprojekten in Thüringen Nach Berichten des Mitteldeutschen Rundfunks vom 27. April 2022 („Betrugsverdacht bei Thüringer Arbeitslosenverein: Projekte im Millionenwert werden geprüft“) sollen in Thüringen Integrationsprojekte gefördert worden sein, die niemals stattgefunden haben. So prüfe das Landesverwaltungsamt Vorwürfe mit Bezug zu zwei Projekten einer namentlich benannten Arbeitsloseninitiative, für die im Zeitraum von 2017 bis 2021 Mittel ausgereicht worden sein sollen, ohne dass es entsprechende Projekte gegeben habe. Laut einer Auskunft der Landesregierung anlässlich der Beratungen zum Haushalt 2022 vom 2. Dezember 2021 hat diese Initiative, neben den in Rede stehenden Projekten, in den Jahren 2020 und 2021 auch für weitere Maßnahmen Gelder aus dem Haushaltstitel 05 02 684 72 erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe hat die in Rede stehende Arbeitsloseninitiative seit dem Jahr 2015 öffentliche Gelder aus Haushaltmitteln erhalten – bitte nach Jahren und, sofern neben dem oben genannten weitere einschlägig sind, nach Titeln getrennt auflisten –? 2. In welchem Umfang und Zeitraum werden seitens der Landesregierung anlässlich der Untersuchungen des Landesverwaltungsamtes zu zwei Projekten dieser Arbeitsloseninitiative im Raum Sömmerda auch alle weiteren geförderten Projekte dieses Trägers einer intensiven und gegebenenfalls ressortübergreifenden Prüfung unterzogen bzw. warum unterbleibt eine solche Prüfung? 3. Kann die Landesregierung erläutern, inwieweit sie die Verwendungsnachweisprüfung bei den Mitteln für die Integrationsförderung, einschließlich der hierfür vorhandenen Personalkapazitäten beim Landesverwaltungsamt für ausreichend hält? 4. Inwieweit wurde der mögliche Fördermittelbetrug nach Einschätzung des Ministeriums auch dadurch erleichtert, dass das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – wie vom Thüringer Rechnungshof wiederholt und zuletzt im Jahresbericht 2021 bemängelt – Zuwendungen im Bereich der Integrationsförderung ohne entsprechende Förderrichtlinie und ohne ausreichende Prüfung eines Zusammenhangs mit dem Zuwendungszweck ausgereicht hat?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

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von Ammon

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Die Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit e. V. – TALISA – hat zwischen 2015 und 2021 Mittel über Maßnahmen zur Integrationsförderung des TMMJV Kapitel 05 02 Titel 684 72, über Zuschüsse an Träger von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen des TMMJV Kapitel 05 12 Titel 686 31, über das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie Kooperationspartner für Gewaltprävention und Mitbestimmung des TMBJS Kapitel 04 31 Titel 684 82, über die Förderung öffentlich geförderter und gemeinwohlorientierter Beschäftigung des TMASGFF Kapitel 08 10 Titel 684 74, über die Zuschüsse an Landesverbände im Sozialbereich Kapitel 08 20 Titel 684 02, über Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen des TMIL Kapitel 10 09 Titel 684 80 sowie über Zuweisungen auf Beschluss der Landesregierung für kulturelle, soziale, umweltschützerische und sportliche Zwecke gemäß Thüringer Glücksspielgesetz durch die TSK, das TMASGFF, TMBJS, TMIK und das TMMJV Kapitel 17 16 Titel 685 04 erhalten. Nun zu den Jahren: Im Jahr 2015 beliefen sich die dem Verein TALISA aus dem Landeshaushalt bereitgestellten Mittel auf insgesamt 62.283,86 Euro. Im Jahr 2016 waren es 183.099,31 Euro, im Jahr 2017 322.336,29 Euro, im Jahr 2018 547.933,58 Euro, im Jahr 2019 768.639,87 Euro, im Jahr 2020 938.292,66 Euro und im Jahr 2021 995.875,73 Euro. Gemäß einer Mitteilung des TMASGFF vom heutigen Tag sind in diesen Zahlen noch nicht die Zuschüsse an Landesverbände im Sozialbereich von bis zu 10.000 Euro jährlich enthalten. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich die kapitelscharfe Detailübersicht zu den einzelnen Jahresscheiben umgehend schriftlich nachreichen. Antwort auf Frage 2: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat eine Überprüfung sämtlicher Projekte von TALISA e. V. veranlasst, welche über die Projektförderrichtlinie Integration zwischen 2016 und 2021 durch das Landesverwaltungsamt gefördert wurden. Aus diesem Grund wurde der Träger am 8. April 2022 aufgefordert, sämtliche Belege und Unterlagen zu den betreffenden Projekten der fünf Projektstandorte zur Einsichtnahme am 13. April 2022 in der Geschäftsstelle in Erfurt bereitzuhalten, sodass über eine Vor-Ort-Kontrolle eine erste kursorische Prüfung der Unterlagen vorgenommen werden konnte. Da eine notwendige Tiefenprüfung vor Ort nicht möglich war, wurden sämtliche Unterlagen zu den Projekten nach Rücksprache mit dem Träger durch diesen am selben Tag an das Landesverwaltungsamt übergeben. Seitdem findet eine umfangreiche Prüfung dieser Projekte statt. Verknüpft damit prüft die GFAW als Bewilligungsbehörde für die ÖGB-Richtlinie – das ist das Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“ – des TMASGFF sämtliche diesbezügliche Förderungen an TALISA und befindet sich dazu mit dem Landesverwaltungsamt im Austausch. Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft momentan von Amts wegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Unabhängig davon wird das Landesverwaltungsamt Strafanzeige wegen Betrugs und weiterer in Betracht kommender Straftaten erstatten. Zu Frage 3: Die Landesregierung hält es für geboten, die im Landesverwaltungsamt eingesetzten Personalkapazitäten zur Umsetzung der Integrationsförderung zu verstärken und befindet sich dazu mit dem Landesverwaltungsamt in einem stetigen Austausch. Zu Frage 4: Das hier in Rede stehende Projekt wurde auf Grundlage der Projektförderrichtlinie Integration gefördert. Die Feststellung des Landesrechnungshofs ist insofern in diesem Zusammenhang nicht einschlägig. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Meißner, bitte.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Angesichts der enormen Förderhöhe für diese Thüringer Arbeitsloseninitiative in den einzelnen Jahren will ich noch mal an meine Frage 2 anknüpfen, inwieweit in allen Thüringer Ministerien jetzt Prüfungen dieser Förderungen erfolgen – meine erste Frage. Meine zweite Frage: Wie läuft denn die Verwendungsnachweisprüfung im Rahmen der Integrationsförderung ab, insbesondere, welche Nachweise müssen gebracht werden, auch im Hinblick auf die Qualitätsanforderungen der Mitarbeiter?

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von Ammon

Fragestunde

Ich werde die Antworten schriftlich nachreichen, einfach aus dem Grund, weil verschiedene Häuser betroffen sind und das ein sehr formalisiertes Verfahren ist, was die Verwendungsnachweisprüfung betrifft.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Frau Abgeordnete Güngör. Sie hatten ja schon zwei Fragen gestellt, jetzt ist nur noch der Kollegenkreis dazu berechtigt. Frau Güngör, bitte.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Danke Ihnen. Von mir keine Nachfrage, sondern nur die Bitte, ob Sie die Kapitelübersicht, die Sie in Ihrer zweiten Antwort benannt haben, auch noch mal zum Protokoll für alle Abgeordneten hinzufügen können. Danke.

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von Ammon

Fragestunde

Ich habe gesagt, ich werde natürlich die titelgenaue Übersicht, aufgeteilt auf die Jahre, schriftlich nachreichen, und zwar umgehend.

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Dorothea Marx

Fragestunde

So, das Thema wird, glaube ich, auch noch Ausschüsse beschäftigen. Dann machen wir weiter mit der nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald mit der Drucksache 7/5388. Bitte, Herr Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, verehrte Kollegen! Coronageschehen in Thüringer Alten- und Pflegeheimen in Anbetracht der COVID-19-Impfungen Aus einer Erhebung zur Impfquote in den Thüringer Pflegeeinrichtungen (am 1. März 2022 veröffentlicht auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Rahmen der Veröffentlichung des Erlasses zur Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht) geht hervor, dass die durchschnittlichen Impfquoten in den Einrichtungen insgesamt sehr hoch sind. Danach sind in den Stadtkreisen 93 Prozent und in den Landkreisen 91 Prozent der Betreuten geimpft. Ich frage die Landesregierung: 1. Anhand welcher Maßnahmen und welcher Indikatoren stellt die Landesregierung sicher, dass die Wirkung der COVID-19-Impfung in den Thüringer Alten- und Pflegeheimen mit welchen bisherigen Ergebnissen evaluiert wird bzw. wurde? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die bei den in Thüringer Alten- und Pflegeheimen betreuten Personen erreichten Impfquoten im Hinblick auf den vom Bundesgesundheitsministerium prognostizierten Rückgang der Gefahr von symptomatischen COVID-19-Infektionen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die bei den in Thüringer Alten- und Pflegeheimen betreuten Personen erreichten Impfquoten im Hinblick auf den vom Bundesgesundheitsministerium prognostizierten Rückgang der Gefahr von Todesfällen durch COVID-19? 4. Wie hat sich in den Thüringer Alten- und Pflegeheimen die allgemeine Sterberate im Vergleich des Jahres 2020 – Zeitraum vor dem Beginn der COVID-19-Impfungen – mit dem Jahr 2021 – Zeitraum mit COVID-19-Impfungen – verändert? Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Da es sich bei dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht um eine bundesgesetzliche Vorgabe handelt, wäre diese auch bundesseitig zu evaluieren. Entsprechend geeignete Indikatoren sind daher von der Bundesebene festzulegen. Die Berichtspflicht zum Anteil geimpfter Personen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 28 b Abs. 3 Satz 7 Infektionsschutzgesetz wurde aktualisiert und ist seit dem 20.03.2022 in § 20 Abs. 7 IfSG geregelt. Demzufolge sind die Impfquoten in Thüringen monatlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu übermitteln. Die Einrichtungen werden aktuell über den Meldeweg und den dafür notwendigen Registrierungsprozess durch das RKI informiert. Dieses Vorgehen ermöglicht eine bundesweit einheitliche Erfassung und Bewertung der Impfsituation in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und ermöglicht Vergleiche zwischen verschiedenen Bundesländern. Auch bisher wurden Daten zur Impf- und COVID-19-Situation in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen durch das RKI im Rahmen eines Monitorings gesammelt und ausgewertet sowie regelmäßig in Berichten veröffentlicht. Diese können Sie auf den Seiten des RKI nachlesen. Zu Frage 2 und 3, die würde ich gern gemeinsam beantworten: Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen gehören aufgrund ihres Alters und eventuellem Vorliegen von Vorerkrankungen, zum Beispiel Diabetes, Herz-KreislaufErkrankungen, zu dem Personenkreis mit einem erhöhten Risiko für einen erschwerten Krankheitsverlauf. Darüber hinaus besteht bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung in der Einrichtung aufgrund der gemeinsamen räumlichen Unterbringung, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und zum Teil auch nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion. Hohe Durchimpfungsraten bei Bewohnerinnen und Bewohnern und Personal sollen also ein möglichst sicheres Umfeld schaffen und das Auftreten und die Ausbreitung von COVID-19 in den Einrichtungen reduzieren. Die Impfquote unter den Bewohnerinnen und Bewohnern sollte möglichst bei über 90 Prozent liegen. Dies ist aus verschiedenen Gründen nicht immer erreichbar oder erreicht und sollte auch unter Berücksichtigung der lokalen Umstände, also zum Beispiel hinsichtlich des Genesenenanteils, der räumlichen Gegebenheiten und der epidemiologischen Lage, beurteilt werden. Im Hinblick auf den im Zeitverlauf abnehmenden Impfschutz wird die Aufrechterhaltung eines kontinuierlich hohen Impfschutzes in der Einrichtung empfohlen. Obgleich allgemein von einer geringen Pathogenität der Omikron-Variante im Vergleich zu vorherigen Varianten auszugehen ist, steigt die Wahrscheinlichkeit für schwere und auch tödliche Krankheitsverläufe mit zunehmendem Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen an. Daher ist ein ausreichender Impfschutz bei dieser Risikogruppe besonders wichtig. Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19. Dies gilt auch für die Omikron-Variante. Es ist offenkundig, dass seit 2021 ein Rückgang des Infektionsgeschehens und der Todesfälle in den Einrichtungen zu verzeichnen ist. Dies resultiert zum einen aus den erreichten hohen Impfquoten in den Einrichtungen der Pflege, Sie haben es schon genannt, die liegen im Durchschnitt bei ca. 91 Prozent. Die Bewohnerinnen der Einrichtungen waren und sind darüber hinaus von einem Konvolut an Maßnahmen zusätzlich geschützt, und das Zusammenspiel dieser Maßnahmen und des unermüdlichen Einsatzes des Pflegepersonals, aber auch die allgemein geringere Pathogenität der Omikron-Variante sowie die bei akuten Atemwegserkrankungen zu beobachtende Saisonalität beeinflussen den Rückgang des Infektionsgeschehens und der Todeszahlen maßgeblich. Vor allem die Anzahl der Todesfälle an und mit COVID-19 hat im Vergleich zu den Todeszahlen vor der Verfügbarkeit von Impfungen ab Januar 2021 deutlich abgenommen. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Daten zur Beantwortung dieser Frage vor. Eine Statistik zur allgemeinen Sterberate in Thüringer Pflegeeinrichtungen wird von der Heimaufsicht nicht geführt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Dr. Lauerwald, aus dem Rund auch nicht? Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Beier in der Drucksache 7/5393. Ich begrüße jetzt die Studierenden aus Jena herzlich auf unserer Tribüne.

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Patrick Beier Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vorkommnis mit Sicherheitsdienst am 22.10.2021 in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl Bei einem Vorfall vor der Erstaufnahmeeinrichtung am 22. Oktober 2021 in Suhl sind nach Kenntnis des Fragestellers Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung durch einen Mitarbeiter des eingesetzten Sicherheitsdienstes mutmaßlich rassistisch beleidigt und bedroht worden. Auch ein später durch den Flüchtlingsrat Thüringen e. V. im Internet veröffentlichtes Video zeigt das Geschehen. n-tv.de berichtete am 19. November 2021 darüber. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zur Aufklärung und welche Konsequenzen – wie eine etwaige Suspendierung – zog die Landesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden bezüglich des über das Landesverwaltungsamt beauftragten privaten Sicherheitsdienstes und des am Vorfall beteiligten eingesetzten Wachdienstmitarbeiters? 2. Hält die Landesregierung Zweifel an der Eignung eines Sicherheitsdienstmitarbeiters, dessen Aufgabe der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl darstellt, grundsätzlich für begründet, wenn dieser bereits im Jahr 2014 auf der Wählerliste „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ (BZH) des bundesweit bekannten Neonazis T. F. für den Kreistag Hildburghausen kandidierte und im selben Jahr im sozialen Netzwerk Facebook öffentlich zugänglich mit der Abbildung einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge und einer schwarz-weiß-roten Fahne mit der Aufschrift „Landser – eine deutsche Legende“ zu erkennen ist und wie bewertet sie dies? 3. Trifft es zu, dass der Mitarbeiter des am besagten Abend zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung eingesetzten Wachdienstes in personalverantwortlicher Position zugleich Schichtleiter war und auf der in Frage 2 genannten Wählerliste des BZH – also „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ – stand sowie auch mit entsprechenden Fahnen öffentlich einsehbar in Erscheinung trat? 4. Wie und durch welche Maßnahmen und Regelungen stellt das Land sicher, dass zur Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ausschließlich geeignetes und entsprechend für die Arbeit mit Schutzsuchenden qualifiziertes Personal eingesetzt und weiterqualifiziert wird?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

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von Ammon

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Beier beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Nach Bekanntwerden des Vorfalls stimmte sich das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr mit dem beauftragten Wachschutzunternehmen ab und entschied, den betreffenden Mitarbeiter im Rahmen eines Personalgesprächs zu befragen. Im Rahmen der weiteren Sachverhaltsaufklärung erlangten die zuständigen Stellen Kenntnis von einem Video, welches in den sozialen Netzwerken verbreitet wurde und den Vorfall zeigte. Daraufhin wurde mit dem Wachschutzunternehmen vereinbart, den betreffenden Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung für eine Dauer von vier Wochen nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl einzusetzen. Während dieser Zeit wurde der betreffende Mitarbeiter im Deeskalationsverhalten und Verhaltenstraining geschult. Zu dem Vorfall selbst wurde zunächst ein polizeiliches Ermittlungsverfahren geführt. Das Verfahren wurde im März 2022 an die zuständige Staatsanwaltschaft Meiningen abgegeben. Da es sich noch um ein laufendes Verfahren handelt, kann seitens der Landesregierung momentan keine weitere Auskunft gegeben werden. Antwort auf Frage 2: Zu den privaten Aktivitäten des betreffenden Mitarbeiters liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Hinsichtlich der Eignung der vom Vertragspartner eingesetzten Mitarbeitenden orientiert sich die Landesregierung an den hierfür gültigen gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich hierfür ist § 34a der Gewerbeordnung. Nach § 34a Abs. 1a der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, nur solches Personal einzusetzen, welches die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung der notwendigen fachlichen und rechtlichen Grundlagen der Gewerbeausübung nachweist. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung sind von der zuständigen Behörde mindestens eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der für den Wohnort des Mitarbeitenden zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder dem jeweils zuständigen Landeskriminalamt einzuholen. Zusätzlich ist bei Wachpersonal, welches in Aufnahmeeinrichtungen eingesetzt ist, über die Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz eine Stellungnahme der für den Sitz der zuständigen Behörde zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz zu Erkenntnissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung sein können, einzuholen. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen wurde seitens der zuständigen Behörde eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des betreffenden Mitarbeiters mit Einstellung 2016 und letztmalig im November 2020 vorgenommen und dessen Zuverlässigkeit bescheinigt. Das Führungszeugnis des betreffenden Mitarbeiters ist eintragungsfrei. Die Prüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Mitarbeiters obliegt ausschließlich der zuständigen Behörde. Ich gehe davon aus, dass diese prüft, ob die Zuverlässigkeit des Betreffenden weiterhin gegeben ist. Antwort auf Frage 3: Der betreffende Mitarbeiter war an dem in Rede stehenden Abend nicht als Schichtleiter eingesetzt. Gemäß den der Landesregierung vorliegenden Informationen war der betreffende Mitarbeiter als Vorposten im Eingangsbereich tätig. Zu den privaten Aktivitäten des Schichtleiters des besagten Abends liegen der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls keine Informationen vor. Antwort auf Frage 4: Im Rahmen der Ausschreibung von Bewachungsdienstleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften werden zunächst ausschließlich Angebote von geeigneten und zuverlässigen Wachschutzunternehmen berücksichtigt. Bei der Auswahl des Personals, welches in der Aufnahmeeinrichtung eingesetzt werden soll, hat das Wachschutzunternehmen die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 34a Gewerbeordnung in Verbindung mit § 16 Bewachungsverordnung zu beachten. Es darf nur solches Wachschutzpersonal einsetzen, welches die entsprechenden Voraussetzungen, also insbesondere die erforderliche Zuverlässigkeit, besitzt. Außerdem ist das Wachschutzunternehmen verpflichtet, die Personen, die als Wachschutzpersonal beschäftigt werden sollen, über das Bewacherregister bei der nach § 16 Bewachungsverordnung zuständigen Behörde anzumelden. Nach erfolgter Prüfung der zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen wird dem Gewerbetreibenden das Ergebnis unter Angabe des Datums der letzten Zuverlässigkeitsüberprüfung mitgeteilt. Neben den gesetzlichen Vorgaben bestehen zudem vertragliche Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal hinreichend qualifiziert ist. Die Wachschutzunternehmen werden vertraglich verpflichtet, nur zuverlässiges Personal in den Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu beschäftigen. Ferner besteht die Verpflichtung, nur sozialversicherungspflichtiges Personal mit einem Mindestalter von 18 Jahren einzusetzen. Hinzu kommt, dass das bestehende Vertragsverhältnis das Wachschutzunternehmen ausdrücklich zur Bereitschaft verpflichtet, die eingesetzten Mitarbeitenden in regelmäßigen Seminaren zu schulen, welche der Verbesserung interkultureller Kompetenzen und deeskalierenden Verhaltens dienen. Nach Auskunft des betreffenden Wachschutzunternehmens werden entsprechende Schulungen des in der Erstaufnahmeeinrichtung tätigen Personals sichergestellt. Die Seminare und Schulungen werden durch ehrenamtlich tätige Vereine und Institutionen betreut und auch innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung angeboten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Beier.

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Patrick Beier Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank schon mal für Ihre Ausführungen. Eine Nachfrage habe ich noch: Ist es richtig, dass die Mitarbeiter in der Erstaufnahmeeinrichtung Handschellen und Schlagstöcke tragen und auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?

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von Ammon

Fragestunde

Das Mitführen von Waffen oder auch waffenähnlichen Gegenständen durch die Mitarbeitenden in Erstaufnahmeeinrichtungen ist weder nach dem Waffengesetz noch nach dem Bewachungsvertrag zulässig.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage? Frau Abgeordnete KönigPreuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Ausgehend davon, was Sie heute hier gehört haben, dass der zuständige Mitarbeiter in extrem rechten Organisationen aktiv war, für diese kandidiert hat und auch mit den entsprechenden Symboliken weiterhin in sozialen Netzwerken auftritt, würden Sie dem Mitarbeiter immer noch Zuverlässigkeit im Kontext des Umgangs mit Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl attestieren, und wenn dem nicht so ist, was geschieht denn jetzt?

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von Ammon

Fragestunde

Ich habe schon versucht darzulegen, dass das allein Aufgabe der zuständigen Behörde ist, die Zuverlässigkeit festzustellen und gegebenenfalls zu verneinen. Weiterhin gilt aber natürlich dann, dass in die Zuverlässigkeitsprüfung Kriterien wie die Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung oder in einer vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei einzufließen haben.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage, bitte.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Das heißt, es ist kein Problem, wenn ein Neonazi, solange er nicht vorbestraft ist, sondern nur sich entsprechend äußert, auch öffentlich nachweisbar äußert, in Bereichen wie der Erstaufnahmeeinrichtung arbeitet, wo er seinen ideologischen Rassismus natürlich dann auch in der Praxis ausübt? Das ist kein Problem?

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von Ammon

Fragestunde

Frau Abgeordnete, ich denke, wir sind uns einig, dass Rassismus und Menschenfeindlichkeit immer entgegenzutreten ist, und ganz besonders in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Ich gehe aber auch davon aus, dass wir uns weiter einig sind, dass im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung allein die gesetzlichen Vorschriften gelten, und dieser Rahmen ist für mich bindend.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine letzte Nachfrage von Herrn Abgeordnetem Beier.

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Patrick Beier Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Anschließend an meine Nachfrage noch eine weitere Nachfrage: Was ist denn vertraglich geregelt? Welche Hilfsmittel und Waffen sind denn zulässig?

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von Ammon

Fragestunde

Die Frage, da man da erst in den Bewachungsvertrag Einsicht nehmen muss, würde ich schriftlich beantworten.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Damit sind die Nachfragemöglichkeiten zu dieser Frage erschöpft. Wir kommen zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Rudy in der Drucksache 7/5394. Das ist die letzte Frage, die heute aufgerufen wird.

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Thomas Rudy AfD

Fragestunde

Wie soll das 9-Euro-Ticket in Thüringen umgesetzt werden? Mit der Einführung eines 9-Euro-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr, das ab dem 1. Juni deutschlandweit gilt, wird am Pfingstwochenende ein erster Ansturm auf touristisch attraktive Strecken in Thüringen erwartet, dem die vorhandene Infrastruktur der Verkehrsanbieter nicht gewachsen sein könnte. Nach Medienberichten erwartet die Bahn-Gewerkschaft EVG Chaos in vielen überlasteten Zügen, Erfahrungen, die bereits beim 1995 eingeführten „Wochenend-Ticket“ der Bundesbahn gemacht wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchen Strecken im Freistaat rechnet die Landesregierung mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen infolge der Einführung des 9-Euro-Tickets? 2. Wie wollen die von der Landesregierung mit der Umsetzung des 9-Euro-Tickets beauftragten Unternehmen in Thüringen sicherstellen, dass am Pfingstwochenende Anfang Juni, wie sodann in den bald darauffolgenden Ferienmonaten, keine abschreckenden Engpässe der Nutzung des für drei Monate gültigen Angebots im Wege stehen? 3. Welche konkreten Regelungen und Maßnahmen sind geplant, um auf touristisch besonders gefragten Strecken einem erhöhten Aufkommen an Reisenden nachzukommen? 4. Plant die Landesregierung finanzielle Entschädigungen für besonders belastete Streckenabschnitte? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, noch einmal Herr Staatssekretär Weil. Bitte.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudy beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich ist auf allen Strecken im Freistaat Thüringen mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen zu rechnen. Die Ausprägung der Nachfrageeffekte wird allerdings unterschiedlich hoch sein und kann im Vorfeld nicht belastbar prognostiziert werden. Besonders viele zusätzliche Fahrgäste sind auf überregionalen Verbindungen zu erwarten, so zum Beispiel Göttingen–Neudietendorf–Würzburg, Kassel–Leinefelde–Halle an der Saale, Erfurt–Sangerhausen–Magdeburg oder Leipzig–Gera–Hof. Die Fragen 2 und 3 beantworte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam: Inwiefern bei den verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen Möglichkeiten bestehen, die Sitzplatzkapazitäten einzelner Züge zu erhöhen, wird derzeit überprüft. Die Umsetzbarkeit hängt dabei entscheidend von der Fahrzeugverfügbarkeit ab. Die Ergebnisse dieser Abstimmung werden erst wenige Tage vor der Einführung des 9-Euro-Tickets feststehen. Die Bestellung zusätzlicher Züge wird unter anderem aufgrund der extrem knappen Vorlaufzeit sowie der begrenzten Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit nach bisherigem Kenntnisstand nicht möglich sein. Diese limitierenden Rahmenbedingungen gelten grundsätzlich unabhängig von der touristischen Bedeutung einer Strecke. Und zu Frage 4: Eine finanzielle Entschädigung für Fahrgäste oder für Unternehmen, die von eventuellen Qualitätseinbußen betroffen sein werden, ist seitens der Landesregierung nicht geplant. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Die kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Fragestunde für heute und kann den PGFs verraten, dass für morgen noch sieben Fragen übrig sind. Wir kommen jetzt zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse. Dazu rufe ich erneut die Tagesordnungspunkte 16, 17, 19, 20, 21, 22 und 23 auf und gebe die Wahlergebnisse bekannt. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5378 Abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 82. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 27 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der CDU - Drucksachen 7/5410/5418 a) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen 3, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 74 Jastimmen, 2 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Herr Abgeordneter Martin Henkel, zu Ihrer Wahl als Schriftführer. Ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt und höre nichts Entgegenstehendes. (Zuruf Abg. Malsch, CDU: Das macht er!) b) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen: abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 82. Auf den Wahlvorschlag entfallen 62 Jastimmen, 17 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Herr Abgeordneter Lutz Liebscher und Frau Abgeordnete Laura Wahl, zu Ihrer Wahl. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Liebscher und Frau Wahl sind beide da und nehmen die Wahl an? (Zuruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ja!) Herzlichen Dank. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5379 Abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 43 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5380 Abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 57 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5381 Abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 82. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 7/5382/5409 a) Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke, bezogen auf das vorgeschlagene stellvertretende Mitglied: abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen 2, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 45 Jastimmen, 30 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Herrn Abgeordneten Sascha Bilay zu seiner Wahl, die er auch annimmt? Er nickt. (Beifall DIE LINKE) b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD im selben Gremium: abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 82. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5383 Abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen 3, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Jetzt muss ich noch mal nachfragen – vorhin war Herr Möller der Parlamentarische Geschäftsführer und hat mir gesagt, morgen sollten keine Wiederholungswahlen durchgeführt werden. Jetzt gab es aber andere Signale bei Ihnen. Dann bitte ich, den aktuellen Stand bekannt zu geben.

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Denny Jankowski AfD

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Wir beantragen, die Wahlgänge morgen noch mal zu wiederholen.

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Dorothea Marx

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Welche, alle?

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Denny Jankowski AfD

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Die, bei denen es möglich ist.

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Dorothea Marx

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Die Wahlgänge, bei denen es möglich ist, sollen morgen wiederholt werden. Gut, das werden Sie dann in Ihrem Rollenplan vorfinden, und wir werden das dann entsprechend nach der Mittagspause morgen erneut zum Aufruf bringen. Damit schließe ich diese Tagesordnungspunkte, und da wir nur noch 3 Minuten bis zur Lüftungspause haben, beginnen wir diese jetzt und machen weiter um 15.50 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 5.

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Madeleine Henfling

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden dann in der Sitzung fortsetzen, und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5375 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Die Abgeordnete Lukin.

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Gudrun Lukin Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Carsharing hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Baustein moderner individueller Mobilität entwickelt, als eine Ergänzung zum ÖPNV, zum Fuß- und Radverkehr und als eine Reaktion auf zunehmende Umweltbelastungen und auf die Verknappung von Parkraum, vor allen Dingen in den Städten. Es wird angenommen, dass jedes gemeinsam benutzte Carsharing-Fahrzeug bis zu 18,6 Autos im Straßenverkehr in dichtbesiedelten Gebieten ersetzen kann. Zum Stichtag 1. Januar 2022 gab es in Deutschland 3.393.000 zum Carsharing angemeldete Fahrberechtigte, die auf 6.170 Stationen rund 14.300 stationsbasierte Fahrzeuge in 934 Städten nutzen können. Bereits zum 1. September 2017 hat der Bundesgesetzgeber erste gesetzliche Regeln zur Etablierung und Förderung von Carsharing erlassen. Damit wurden sowohl die Möglichkeiten der Bevorrechtung als auch für stationsbasiertes Carsharing die Voraussetzungen für die alleinige Nutzung bestimmter Parkflächen im Verantwortungsbereich des Bundes geschaffen. Am 04.02.2019 hat der Thüringer Landtag das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes beschlossen. In Drucksache 6/6827 wurden in der 6. Legislatur die Voraussetzungen und das Verfahren zur rechtssicheren Vergabe von Plätzen für Carsharing-Anbieter für Thüringen geregelt. Kommunen stellen jetzt die Flächen im Rahmen eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens zur Verfügung. Sie können Auswahlkriterien wie Verkehrsentlastung und Umweltfragen bei der Entscheidung berücksichtigen. Bereits in dieser Phase hat die Stadt Erfurt in einer Zuschrift darauf hingewiesen, dass der § 18 mit der Festlegung, dass die zu erhebende Sondernutzgebühr dem marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen Parkraums entsprechen soll, aus ihrer Sicht problematisch ist. Dadurch kann es für die jeweiligen Anbieter entweder teurer werden oder die Zahl der Interessenten bleibt sehr klein. Auch wird der Ermessensspielraum der Kommunen eingeschränkt, zum Beispiel die örtlichen Gegebenheiten mit verschiedenen Gebühren auszuweisen. Mit dem jetzigen Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes in Drucksache 7/5375 wird diesem Anliegen der Kommunen Rechnung getragen. Die oben genannte Festsetzung einer marktgerechten Gebührenhöhe wird gestrichen und es wird lediglich im Gesetz festgehalten, dass eine Gebühr zu erheben ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit, wünsche eine gute Beratung und bitte die Redner um die Überweisung des Gesetzentwurfs an die zuständigen Ausschüsse. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und als Erstes erhält das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Liebscher, der nicht da ist. Dann springe ich und würde Herrn Bergner von der Gruppe der FDP aufrufen.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes befasst sich mit einer Anpassung der zu erhebenden Sondernutzungsgebühr für Carsharing-Stellplätze. Nachdem die Landesregierung 2019 mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes in der Drucksache 6/6827 das Thema aufgegriffen und mit § 18 im Straßengesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen hat, soll nun hier mit dem zweiten Versuch nachjustiert werden. Sie möchten den Thüringer Städten und Gemeinden für die Bemessung der Sondernutzungsgebühr Ermessensspielraum einräumen, was ja grundsätzlich eine schöne Sache ist, hier kommen aber ein paar Probleme auf uns zu, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen, wir Freien Demokraten haben keineswegs etwas gegen das System des Carsharings. Als Ergänzung zum ÖPNV und MIV kann es sicherlich einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität im urbanen Raum leisten, nach dem Motto „benutzen statt besitzen“. Allerdings ist eine einseitige politische Bevorzugung gegenüber anderen Sondernutzungsarten zumindest zu hinterfragen. Wie erklären Sie beispielsweise den Anbietern von Mobilitätsangeboten der letzten Meile, also beispielsweise E-Scootern, Bikesharing oder den Betreibern von Leihrollern, dass ihre Angebote weniger förderwürdig sind? In Berlin hat die links-grüne Koalition im Rathaus diesen Vorstoß bereits mit der Novellierung des dortigen Straßengesetzes unternommen und einen Sturm der Entrüstung der Betroffenen geerntet. Gut, Verkehrspolitik in Berlin ist in vielen Punkten eine Vorlage für den Rest der Republik, wie man es bitte nicht machen sollte, trotzdem befürchte ich, Ihr Vorschlag könnte ähnliche Wellen schlagen. Fragen wir weiter. Was soll der Gastronom oder der Einzelhändler denken, der nach zwei schweren Coronajahren für jeden Tisch und jeden Kleiderständer, den er in den öffentlichen Verkehrsraum stellt, zur Kasse gebeten wird? Lassen Sie mich meine Zweifel untermauern mit einem Auszug aus einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes von November 2020 mit dem Titel „Rechtliche Hemmnisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität“. Dort heißt es bezogen auf die Gestaltungsspielräume bei der Festsetzung der Gebührenhöhe – Zitat –: „Hinsichtlich der Ausgestaltung der Gebühren ist zu beachten, dass die Ermächtigungsvorschriften im [Fernstraßengesetz] bzw. in den jeweiligen Landesgesetzen üblicherweise vorgeben, dass sich die Höhe der Gebühren am wirtschaftlichen Interesse der Erlaubnisnehmer auszurichten hat oder dieses insofern zu berücksichtigen ist. Die Verfolgung von speziellen Lenkungszwecken – wie die Förderung von Carsharing aus Umweltschutzgründen – gestatten die Ermächtigungen regelmäßig nicht. Die Ermächtigungen müssten folglich insoweit geändert werden, wenn eine bevorzugte Behandlung bei den Sondernutzungsgebühren angestrebt werden sollte.“ Und hinsichtlich einer derartigen Vorgehensweise ist jedoch aus EU-beihilferechtlichem Blickwinkel ebenfalls Vorsicht geboten. Denn die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Nutzungsinteresses bei der Gebührenhöhe gehört zu den tragenden Gründen, das Vorliegen einer notifizierungspflichtigen Beihilfe im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für Sondernutzungserlaubnisse verneinen zu können. Abweichungen von diesem Bemessungsgrundsatz würden von daher ein unnötiges beihilferechtliches Risiko mit sich bringen. Insofern, meine Damen und Herren, lässt sich zusammenfassend sagen, da gibt es noch einiges zu diskutieren, und es ist aus unserer Sicht tatsächlich nicht in dem Topf, wo es kocht. Wir sind aber gern bereit, uns in den Ausschüssen, an die der Entwurf bestimmt gleich verwiesen wird, konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen, aber bitte unter Berücksichtigung der Probleme, die wir auch benannt haben, denn wenn, soll es ja auch funktionieren. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank. Jetzt gebe ich dem Abgeordneten Liebscher von der SPD-Fraktion das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Zuschauer, Carsharing hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein für ein nachhaltiges Mobilitätskonzept entwickelt. Die Nachfrage ist groß, vor allem in den Städten. Im ländlichen Raum ist das Angebot eher spärlich vertreten. Ohne ein Auto kommt man im ländlichen Raum nicht aus. Busse und Bahnen fahren zu selten oder gar nicht. Wir hatten es erst gestern im Rahmen der Debatte zum 9-Euro-Ticket. Als Bürgerin oder Bürger in diesen ländlichen Regionen hat dieses bescheidene Angebot an Anbindung Nachteile. Entsprechend greifen viele in Ermangelung attraktiver Alternativen auf das eigene Auto zurück. Viele Familien besitzen dadurch sogar zwei oder mehr Autos. Im Jahr 2021 gab es mehr als 18 Millionen Haushalte bundesweit mit einem zweiten Pkw, mehr als drei Millionen Haushalte hatten sogar ein drittes Fahrzeug. Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Familien nutzen das Zweitauto meist aber nur für das kurze Einkaufen, für das Abholen der Kinder aus Kindergarten oder Schule. Hier könnte ein breites Carsharing-Angebot helfen, Zweit- oder gar Drittfahrzeuge überflüssig zu machen. Deswegen ist es richtig, dass wir darüber nachdenken, wie wir das Carsharing-Angebot vor allem im ländlichen Raum ausbauen, wie wir es auch mit dieser Gesetzesänderung tun wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Nutzungsdauer von diesen Fahrzeugen beläuft sich in den meisten Fällen nur auf Minuten oder Stunden, selten mal auf einen oder mehrere Tage. Dadurch, dass die Fahrzeuge nicht nur von einer Person, sondern von mehreren Personen genutzt werden, werden Dutzende private Fahrzeuge überflüssig. Carsharing ist im Vergleich zur Unterhaltung eines eigenen Fahrzeugs in der Regel auch deutlich kostengünstiger. Die technische Wartung und behördlichen Formalitäten werden vom Anbieter erledigt und die Nutzung ist je nach Bedarf und Situation möglich. Außerdem benötigt man keinen eigenen Stellplatz. Nachteile bietet ein solches Carsharing wenige. Einige Nachteile sind, dass die Unabhängigkeit natürlich eingeschränkt ist, wenn mein Slot schon ausgebucht ist, es natürlich keine Alternative für Berufspendler ist und dass es, wie gesagt, die geringe Verfügbarkeit auf dem Land gibt, die wir versuchen, hier auch ein bisschen anzugehen. Das sind Nachteile, die sich aber bewältigen lassen und nicht gegen den Ausbau von Carsharing-Angeboten sprechen. Modellprojekte oder auch Pilotprojekte in kleineren Städten und Gemeinden gibt es dazu schon genug. Beispiele dafür sind Städte und Gemeinden wie Jesberg in Hessen, Neuenwalde in Niedersachsen oder Ebersberg in Bayern. Das alles sind Orte mit weniger als 12.000 Einwohnern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vergleich mit den anderen Bundesländern zeigt, dass Carsharing in Thüringen ausbaufähig ist. Zum Vergleich: Ein Drittel aller Carsharing-Orte in Deutschland befindet sich in Baden-Württemberg. Zum Stand 1. Juli 2020 gab es dort in 285 Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sich ein Auto zu mieten. Carsharing hat sich dort auch in kleineren Städten und im ländlichen Raum etabliert. Auch im Freistaat Bayern ist das entsprechende Angebot groß. Städte und Gemeinden beteiligen sich an Modellprojekten und überzeugen damit andere Städte. In ländlichen Gebieten mit unter 20.000 Einwohnern wird das Carsharing dort getestet und erfreut sich einer hohen Nachfrage. Bei uns in Thüringen besteht die Möglichkeit, in den größeren Städten Erfurt, Jena, Gotha und Weimar ein Carsharing-Auto zu mieten. (Beifall SPD) – Gotha – genau. Im ländlichen Raum – Gotha? – (Heiterkeit SPD) Um diese Städte herum – Entschuldigung! – ist die Auswahl von ganz wenig bis gar nicht vorhanden. Wir streben an, das Carsharing-Angebot sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum auszubauen, um einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität zu gehen. Mit der vorliegenden Anpassung des Straßengesetzes sollen Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die Sondernutzungsgebühr je nach Lage der Carsharing-Stationen selbst zu bemessen, die mindestens aber dem marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen Parkraums entspricht. Wir wollen den Städten und Gemeinden so die Etablierung und Ausweitung von Carsharing-Angeboten erleichtern. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank. Ein herzliches Willkommen an die neue Besuchergruppe auf der Tribüne! Damit Sie besser folgen können, wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 5. Es geht um die Änderung des Thüringer Straßengesetzes, und wir diskutieren vor allen Dingen über das Thema „Carsharing“. Als Nächster erhält Abgeordneter Malsch für die CDUFraktion das Wort.

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Marcus Malsch CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, die zweite Änderung innerhalb von zwei Jahren, weil man das Thema „Carsharing“ im Freistaat Thüringen verstärken will. Der Gesetzentwurf soll den Kommunen bei der Bemessung von Gebühren für die Bereitstellung von Flächen als Carsharing-Plätzen einen größeren Spielraum geben. Wenn man das Carsharing-Angebot ausbauen möchte und auch an dem Thema dranbleiben will, ist es zunächst ein richtiger Ansatz, den man aber auch – ich sage mal – differenziert betrachten muss. Der Kollege Bergner ist darauf schon eingegangen, und der Kollege Liebscher hat jetzt auch schon die Perlenkette Thüringens entlang der A4 genannt. Immer wieder werden Kommunen und Städte in einen gemeinsamen Nenner beim Carsharing gebracht, wohlwissend, dass das Thema in den Kommunen, in den kleineren Gemeinden natürlich nicht das Thema ist, sich ein Auto zu teilen, um die Kinder – ich sage jetzt mal – aus den Kindergärten zu holen. In der Regel gibt es dafür Zeiten, gibt es kurze Wege, weil die Gemeinden auch kurze Wege zu den einzelnen Einrichtungen haben. Aber was will ich damit sagen? Es gibt auch in Thüringen, Herr Kollege Liebscher, schon auch außer teilAuto – ich will es jetzt mal so nennen – in den größeren Städten Carsharing-Angebote. Sie können mal ins älteste Kurheilbad, nach Bad Liebenstein, kommen. Dort gibt es seit vier Jahren ein Carsharing-Modell. Da kann ich Ihnen auch aus Erfahrung sagen, wer die Nutzer sind. Das sind nämlich die Gäste, die entweder in das Heilbad kommen, weil sie mit dem ÖPNV anreisen und dann – ich sage mal – ihren Bewegungsradius erweitern können, weil vor Ort für eine Zeit ein Fahrzeug angemietet werden kann oder es sind eben die Haushalte, die ein Fahrzeug haben, was mal in die Werkstatt muss zur Reparatur, zur Durchsicht, was dann praktisch ausgeglichen wird, oder es sind die, die sagen, für uns lohnt sich, kein Auto in Gänze das ganze Jahr über zu betreiben, wir nutzen jetzt das Angebot vor Ort. Anders ist es in den Städten. Jetzt will ich mal auf Erfurt eingehen. (Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Das heißt, Sie brauchen das in Bad Liebenstein nicht?) Ich habe gesagt, anders ist das Carsharing in den Städten. Das hat überhaupt nichts mit dem Angebot zu tun – lassen Sie mich mal ausreden – da ist es nämlich so, (Beifall CDU) dass letztendlich die Gäste, die in die Städte kommen sollen, am besten das Angebot des „Park and Ride“ nutzen sollen. Das heißt, der öffentliche Straßenbahn- und Busverkehr ist hier. Das heißt, der Besucher wird angehalten, sich draußen an der Messe einen Parkplatz zu suchen und mit dem öffentlichen Verkehr hier reinzufahren. Jetzt muss doch umgekehrt, wenn wir die Diskussion ordentlich betrachten, das auch für die gelten, die Carsharing-Angebote nutzen wollen, die können doch auch mit der Straßenbahn rausfahren und können dann das Carsharing-Angebot zum Beispiel adäquat an den Flächen, die auch da sind – ich sage mal, nicht rausfahren, aber eine Straßenbahnhaltestelle weiterfahren –, das können sie dann an derselben Stelle machen. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann fördern Sie also eine autofreie Innenstadt!) Letztendlich ist es doch so, dass wir hier mal schauen müssen, ob wir hier denn eine Kannibalisierung von öffentlichen Parkflächen herbeiführen müssen, wo wir genau wissen, dass die in den Städten sowieso entweder nur unzureichend vorhanden sind, teuer sind oder monatlich angemietet werden müssen. Müssen wir da eine Kannibalisierung der Flächen herstellen, nämlich genau in dem Bereich, wo wir vielleicht bei den Kommunen und Städten auch noch ein Beihilfethema haben? Das hat der Kollege Bergner angeschnitten, es kann ja nicht sein, dass wir jetzt an der einen Stelle sagen, hier bevorteilen wir eine Richtung, weil wir das haben möchten. Der Gastronom, der Marktbetreiber, letztendlich vielleicht auch noch die, die ein zeitweises Gewerbe haben, die müssen dann entsprechend der Sondernutzungsgebühren gleichbehandelt werden, also unter sich, wie es die Satzung dann auch zulässt. Von daher bin ich schon der Meinung, wir sollten das im Ausschuss auf jeden Fall – wir sind für die Überweisung an den zuständigen Ausschuss – bereden, weil wir, glaube ich, bei den Anhörungen, die es dazu gegebenenfalls geben wird, auch genau die anhören müssen, die von den Sondernutzungsgebühren betroffen sind. Dann wird sich das Bild letztendlich relativ schnell klären und auch die Frage der beihilferechtlichen Thematik wird geklärt, weil wir, glaube ich, eines nicht machen sollten, wir sollten nicht den Schein erwecken, dass wir jetzt das Carsharing vorantreiben müssen in den Städten an den Stellen, wo sowieso wenig Platz ist. Und ich sage mal – autofreie Stadt, hat Frau Wahl gerade dazwischengerufen –, wir müssen auch kein Angebot in die Stadt holen, was dann wieder Verkehr verursacht. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben Carsharing nicht verstanden!) Ich habe Carsharing sehr gut verstanden, ich habe es wahrscheinlich schon mehr genutzt als Sie. (Beifall CDU) Es steht nämlich bei mir vor dem Büro und ist seit vier Jahren dort eingerichtet und ich kann Ihnen ganz genau sagen, wie es funktioniert. (Unruhe DIE LINKE) Da kann ich Ihnen sagen, man kann immer von etwas reden, wenn man etwas tut. Wenn man nichts tut, kann man auch nichts sagen, Herr Bilay. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sind Sie bei Carsharing auch Geschäftsführer wie bei den vielen Immobiliengesellschaften in Bad Liebenstein?) Ich kann Ihnen das mal sagen. Herr Bilay, wir haben noch 3 Minuten. (Unruhe DIE LINKE) Das ist doch kein Problem, es kann doch jeder mithören, wir sind doch hier öffentlich. Herr Bilay, der Bund hat Geld gegeben, um Machbarkeitsstudien zu machen. Eine Machbarkeitsstudie für 100.000 Euro zu haben und dann ins Schubfach zu legen und nichts damit zu tun, das ist die eine Seite. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie ha- ben die Fördermittel des Bundes privat genutzt?) (Unruhe CDU) Wissen Sie, Sie sind so daneben.

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in erster Linie hat jetzt Herr Malsch das Wort und wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 5 und ich möchte auch, dass wir dort bleiben!

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Marcus Malsch CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Wir haben eines gemacht: Die städtische GmbH hat zusammen mit dem Wartburgkreis ein Modellprojekt gemacht und hat eine Carsharing-Station eingerichtet – im Übrigen, Frau Wahl mit Elektrofahrzeugen, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) weil es nämlich für kurze Wege auch für die Städte interessant ist, dort Elektromobilität einzusetzen. Da hat es eine Idee gebraucht, da hat es jemanden gebraucht, der im Übrigen auch Parkplätze zur Verfügung stellt, damit genau Sondernutzungsgebühren gar nicht erst anfallen, und wenn man sich vor Ort einig ist, braucht man über den Rest nämlich nicht reden, man muss es nur machen. Und das, was Sie machen, ist, hier alles, was gemacht wird, zu diskreditieren, Herr Bilay, darin sind Sie eine große Nummer, aber das haben mittlerweile alle verstanden. Deswegen werden wir das hier an den Ausschuss überweisen und uns im dafür zuständigen Ausschuss, wo auch die fach- und sachgerechten Fragen gestellt werden, damit befassen. Danke. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Als Nächster erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Schubert das Wort.

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Andreas Schubert Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer hier im Saal und an den mobilen Endgeräten, vor allen Dingen die, die möglicherweise Interesse haben, auch zukünftig Carsharing noch stärker zu nutzen! Die Debatte heute hier im Hohen Haus findet statt im Kontext der globalen Diskussion zu den großen Anstrengungen, die für eine Energieund Verkehrswende notwendig sind. Denn die Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, läuft ab. Schon ab Mittwoch hatte Deutschland laut Umweltschützern alle Ressourcen verbraucht, die bei einer nachhaltigen Nutzung für das ganze Jahr zur Verfügung gestanden hätten – schon wieder ein Tag früher als letztes Jahr. Wir leben sozusagen ressourcentechnisch auf Pump, auch auf Kosten des globalen Südens und die Existenz dieser, unserer einzigen Erde, hängt inzwischen davon ab, ob wir willens und in der Lage sind, unser Alltagsverhalten zu verändern. Machen wir das nicht, macht das jeder so weiter wie bisher, und würden andere bevölkerungsstarke Länder uns mit diesem Beispiel folgen, was zum Beispiel die Dichte von individuellen Automobilnutzungen anbelangt, dann wird es so sein, dass diese Erde in diesem Zustand nicht zu erhalten sein wird. Deshalb sagen wir als Linke, es braucht hier mehr als Appelle und Sonntagsreden, denn der Markt regelt auch das nicht und schon gar nicht allein. Es gibt einen riesigen Investitionsbedarf und wir sehen, wie falsch die Prioritäten beim Mitteleinsatz in der Vergangenheit hierzulande gesetzt wurden, unter anderem an dem Abstand zu anderen Volkswirtschaften, die uns auf dem Weg der Dekarbonisierung und der Energie- und Verkehrswende weit enteilt sind. Wer zum Beispiel in den letzten Monaten oder Jahren mal in Skandinavien unterwegs war, wird das sofort feststellen. Deshalb sagen wir als Linke auch, es muss endlich umgesteuert werden, und zwar massiv. Wir haben in diesem gesamten Kontext der Energie- und Verkehrswende einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Bodo Ramelow hat diesen artikuliert, gemeinsam mit Regierungsmitgliedern von drei weiteren Landesregierungen, wo die Linke mit in Verantwortung steht. Es geht darum, 100 Milliarden Euro als Sondervermögen für Energiesicherheit, Energiesouveränität und ökologische Transformation einzusetzen. Das wäre tatsächlich notwendig, um Anreize zu setzen, (Beifall DIE LINKE) damit wir unser Alltagsverhalten anpassen, klimaschonender gestalten, und zwar schnell. Wir als Linke sagen ganz klar, es braucht dafür Angebote, viel mehr Angebote statt Verbote. Deshalb haben wir uns jetzt auch mit dieser Initiative für mehr Angebote auf den Weg gemacht und haben hier einen Vorschlag zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes zur Diskussion gestellt. Wir wollen mit mehr Spielraum für die Kommunen – das war schon Thema – die Flexibilität bei der Festsetzung der Gebühren, Herr Bergner, bei Stellplatznutzung für Carsharing-Anbieter erhöhen, nicht abschaffen, sondern wir wollen die Flexibilität erhöhen und damit den Markteintritt weiterer Anbieter in Thüringen erleichtern, und zwar mit dem Ziel, das Mobilitätsverhalten zu ändern und eine Neuverteilung des Verkehrsraums zu befördern. Denn Carsharing wird Autos ersetzen, wird somit Innenstädte entlasten und den Parkraumdruck mindern. Das hilft am Ende allen. Selbst denjenigen, die nicht Carsharing nutzen, wird eine vermehrte Nutzung von Carsharing helfen. Carsharing mehr zu nutzen, ist am Ende ein Beitrag für mehr Mobilität für alle. Deswegen, sagen wir als Linke, ist die vorgeschlagene Änderung scheinbar trivial mit einem Halbsatz, ist es aber nicht. Es kann tatsächlich eine Entwicklung beschleunigen, die wir in den letzten Jahren zwar hatten, aber die aus unserer Sicht viel zu langsam vorangeht. Ich kann Ihnen das auch ganz persönlich aus der Erfahrung in einer Stadt wie Gera schildern, wo wir vor Jahren eine lange Debatte hatten, wo ein Carsharing-Anbieter überlegt hat, ob er einen Markteintritt in unserer Stadt organisiert, finanziert. Wir haben uns lange mit der Stadtverwaltung auseinandersetzen müssen, bis wir unter der Überschrift „Pilotprojekt“ einen Modus Vivendi gefunden haben, weil es eben jetzt eine ganz konkrete Vorschrift zur Ermittlung dieser Gebühr im Thüringer Straßengesetz gibt. Das möchten wir flexibler gestalten. Ich verstehe gar nicht die kritischen Hinweise, Herr Malsch oder auch Herr Bergner, wo Sie doch sonst bei jeder anderen Gelegenheit hier vorn am Pult stehen und das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und der Eigenverantwortung in die Höhe halten, um zu sagen, das wissen die vor Ort doch am besten, was wie gemacht werden muss. Dann lassen Sie das doch die Kommunen vor Ort am besten entscheiden und gehen wir weg von der jetzt festgelegten Durchschnittsgröße, die jetzt im Gesetz steht. Es ist deswegen aus meiner Sicht – und wir haben das als Koalition natürlich vorher prüfen lassen, bevor wir hier diesen Vorschlag machen – auch überhaupt nicht einschlägig, dass Sie jetzt mit beihilferechtlichen Schwierigkeiten um die Ecke kommen, weil es ja nicht so ist, dass diese Gebühr abgeschafft wird, sie wird auch nicht ausgesetzt, sondern wir erhöhen lediglich die Flexibilität für die kommunale Ebene, diese Gebühr festzulegen. Es kann sogar sein, dass sie am Ende auch höher wird als der Durchschnitt. Ja, warum nicht? Aber wenn wir sagen, wir brauchen erst mal einen Anreiz, damit wir vielleicht auch eine Vielfalt von Angeboten, von Anbietern in den Kommunen haben, dann kann sie nach unserem Vorschlag in Zukunft deutlich unter dem Durchschnitt liegen. Deswegen sagen wir, Ihre Vorbehalte sind hier nicht einschlägig und auch das, was Herr Bergner hier für die FDP vorgetragen hat mit dem Vergleich von E-Scootern und Fahrrädern ist wenig überzeugend, weil diese, wenn Sie zum Beispiel in Erfurt (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das können wir im Ausschuss diskutieren!) – genau, dann lassen Sie mich doch ausreden – unterwegs sind, ganz selten auf Parkplätzen angeboten werden, sondern meistens in der Fußgängerzone stehen. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist keine Sondernutzung!) Das ist sicherlich auch von Ihnen beobachtet worden. Das sind keine Parkplätze, Herr Bergner, darum geht es doch. Auf dem flachen Land – weil die Debatte von Herrn Malsch noch mal in diese Richtung geführt wurde: Wir müssen doch auch Zukunftsentwicklungen mitdenken. Es wird eine Zeit kommen, und die ist nicht mehr weit weg, wo wir auch über autonomes Fahren reden, wo das Fahrzeug viel stärker KI-gesteuert im Einsatz sein wird und wo wir solche Stellen haben müssen, wo diese Fahrzeuge Passagiere aufnehmen können, Passagiere wieder aussetzen können. Vor dem Hintergrund ist es tatsächlich nicht nur eine Entwicklung, die wir mit Blick auf große urbane Zentren im Auge behalten müssen, sondern eben auch als Möglichkeit, in Zukunft einen weiteren Mobilitätsbaustein auch im flachen Land anzubieten. Das ist es doch, was ein modernes Land – und das wollen wir doch hoffentlich alle gemeinsam – im Sinne einer Energie- und Mobilitätswende hier in Thüringen auch braucht. Deshalb bitten wir hier um Ihre Zustimmung für eine Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, wo wir uns dann diesen technischen Fragen auch noch mal in der Hoffnung stellen wollen, dass wir dort nicht ewig lange diskutieren, sondern dass wir an dieser Stelle schnell zu einer Entscheidung kommen, damit wir weitere Anreize setzen, das Mobilitätsverhalten zu ändern. Es ist dringend notwendig, denn die Zeit läuft ab für diesen Planeten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Rudy für die AfD-Fraktion das Wort.

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Thomas Rudy AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, das sogenannte Carsharing ist für manche Leute sicher eine interessante Alternative zum eigenen Auto. In der Tat ist der Carsharing-Markt gewachsen. 2019 gab es deutschlandweit 2,5 Millionen angemeldete Carsharing-Kunden. Das waren laut Branchenverband 350.000 mehr als im Vorjahr. Anfang 2019 stellten stationsbasierte Anbieter 11.200 Fahrzeuge und weitere 9.000 Fahrzeuge im offenen Carsharing, bei dem Anbieter auch Carsharing privater Kfz organisieren, zur Verfügung. Wenn man allerdings bedenkt, dass zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 47 Millionen private Pkw in Deutschland zugelassen waren, erkennt man auch, dass Carsharing nur ein kleines Marktsegment ausmacht, nur einen Bruchteil der individuellen Mobilität gewährleistet. Ob sich das ändern kann, wird sich erst noch zeigen müssen. Gewiss kann die Politik günstigere Rahmenbedingungen schaffen, um Carsharing voranzubringen, allerdings darf erstens keine Subventionswirtschaft entstehen und zweitens darf nicht übersehen werden, dass Carsharing ein Angebot ist, das vor allem in Städten und urbanen Zentren attraktiv sein kann. In der Fläche des ländlichen Raums ist Carsharing kaum wirtschaftlich zu betreiben und für Kunden wenig praktikabel und wenig attraktiv. Je geringer die Bevölkerungsdichte, desto länger sind die durchschnittlichen Wege zum Carsharing-Stellplatz und desto unattraktiver ist die Dienstleistung. Hier bleibt das eigene Auto die erste Wahl. Dementsprechend beschränkt sich das im Übrigen schwächelnde Carsharing-Angebot in Thüringen auf einige wenige Städte wie Erfurt, Jena, Weimar, Gotha und Gera. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Gotha!) Ja, Gotha haben wir nicht vergessen. Die staatliche Förderung von Carsharing ist mithin Förderung der Mobilität und der Lebensqualität in den Städten, während der ländliche Raum weitgehend außen vor bleibt. Daran wird wieder einmal mehr deutlich, dass es entscheidend ist, die Mobilität aller Menschen im Blick zu behalten und entsprechende Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Mobilität für alle erhalten werden kann. Es hilft den Menschen, die mit dem Auto unterwegs sein müssen oder wollen, gewiss am meisten, wenn die Steuerlast auf Diesel und Benzin dauerhaft reduziert wird. Gleichwohl spricht prinzipiell nichts gegen eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Carsharing. Ob der im vorliegenden Gesetzentwurf offerierte Vorschlag das Thüringer Carsharing-Geschäft tatsächlich belebt und die Nachfrage steigern kann, dürfte allerdings dahinstehen. Denn auch wenn die Bemessung der Sondernutzungsgebühr bei Carsharing-Stellplätzen in die Hand der Städte und Gemeinden gelegt wird und sie dadurch einen größeren Ermessensspielraum erhalten, bleiben die Wege in ländlichen Gebieten lang, während sie in den überschaubaren Thüringer Städten kurz bleiben. Da ist fraglich, ob das anvisierte Ziel einer Etablierung und Ausweitung von Carsharing-Angeboten mit der Gesetzesänderung zu erreichen ist. Vielleicht kann uns die Regierung im Ausschuss davon überzeugen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Als Nächstes erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Besucher und Besucherinnen auf der Tribüne, wir sprechen heute über das Carsharing und ich freue mich, dass das nach der Mittagspause dann doch eine ganz lebhafte Debatte wurde, denn eigentlich geht es hier nur um eine kleine Anpassung im Gesetz, nämlich den Kommunen mehr Ermessensspielräume bei den Gebühren zu ermöglichen. Herr Malsch, ich will mal mit dem Positiven beginnen. In der Analyse sind wir uns ja komplett einig, das kommt nicht so häufig vor, aber Sie haben recht. Gerade der Platz in den Städten, der öffentliche Raum ist extrem knapp bemessen und führt immer wieder zu einer Abwägung, was kann in den öffentlichen Raum hin, wird dort Platz für Stellplätze genommen oder hat man Platz für Radwege, Baumpflanzungen – es sind viele Interessen, die da miteinander in Abwägung gebracht werden müssen. Aber aus der Analyse heraus – Ihre Folgerung ist dann doch komplett falsch. Denn wenn wir mehr öffentlichen Raum in den Städten ermöglichen wollen, dann ist das Carsharing ein Ansatzpunkt, der das ermöglichen kann. Frau Lukin hatte es schon gesagt, ein Carsharing-Auto ersetzt im Schnitt – Studien vom VDV sagen vier bis zehn Autos, teilAuto selbst sagt, aus Erfahrungswerten sind diese Zahlen teilweise sogar höher. Fakt ist, mehrere private Pkw, die sonst ruhend rumstehen – meistens stehen Autos ja tatsächlich 23 Stunden am Tag rum – werden nicht gefahren. Dieser ruhende Verkehr in den Städten kann dadurch ersetzt werden, dass Menschen sich ein Auto teilen, Carsharing nutzen. Das führt dazu, dass wir neuen Platz für andere Nutzungen in den Städten gewinnen. Deswegen ist gerade das Carsharing eine Lösung dafür, um das Parkplatzproblem auch in den Griff zu bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will auch darauf hinweisen, dass Carsharing keine Sache ist, die nur in den größeren Städten relevant sein kann, sondern gerade auch für Mittelstädte sehr wünschenswert wäre. Es stimmt, dass wir dieses Angebot bisher noch nicht haben, aber das muss ja nicht so bleiben. Carsharing-Anbieter machen immer wieder deutlich, dass es sehr hilfreich ist, wenn zum Beispiel Verwaltungen, große Verbände, Arbeitgebergemeinschaften, Organisationen Carsharing für ihre Mitarbeitenden ermöglichen, weil man dadurch in Kombination mit privater Carsharing-Nutzung eine gute Auslastung der Autos gewährleisten kann und sich so das Angebot in der Zukunft hoffentlich auch auf weitere Städte und gerade auf die Mittelstädte in Thüringen ausweiten wird. Ich setze darauf, dass das passieren wird. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) In der letzten Legislatur, das wurde schon angesprochen, hat der Thüringer Landtag ein Gesetz verabschiedet, um für Carsharing Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei geht es vor allem um das stationsbasierte Carsharing, wo gegen ein angemessenes Entgelt ein Stellplatz im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber immer wieder gezeigt, dass die Formulierung, die jetzt im Straßengesetz ist, nämlich, dass ein marktgleicher Gegenwert gefunden werden muss, sehr schwierig ist. Ich kann da auch aus der Erfahrung im Erfurter Stadtrat berichten, wo wir vorhatten, die Sondernutzungsgebühr anzupassen und die Verwaltung dann auf Rechtsunsicherheit hingewiesen hat, sich mit der aktuellen Formulierung sehr schwer getan hat, weil sie gesagt hat: Was soll denn der marktgleiche Gegenwert eines Parkplatzes sein? Wenn wir hier das Beispiel Erfurt nehmen: Gerade hier um den Thüringer Landtag herum kostet ein Parkplatz gar nichts, da darf man das Auto einfach im öffentlichen Raum abstellen. Es gibt das Bewohner/ ‑ innenparken, wo der Parkplatz im Schnitt 8 Cent pro Tag kostet, es gibt aber auch die Zonen in Erfurt, wo man für den Parkplatz 2 Euro pro Stunde bezahlen muss, und da stellt sich dann eben die Frage, was ist dieser marktgleiche Gegenwert? Eigentlich muss man feststellen, gerade bei Parkplätzen gibt es im volkswirtschaftlichen Sinne keinen Markt, und das ist eben die Schwierigkeit mit der bisherigen Formulierung. Deswegen ist die neue Anpassung, dass einfach eine Gebühr erhoben werden muss, sinnvoll und lässt da eine Menge Ermessensspielraum. Ich bin gespannt auf die Debatte im Ausschuss. Ich freue mich auch, dass Sie zugesagt haben, dass wir die konstruktiv führen, denn ich glaube nicht, dass das Beihilferecht da ein großes Problem machen wird. Man kann auch nicht von Bevorteilung des Carsharings sprechen, denn die Kommunen legen ja bei den Sondernutzungsgebühren, eben bei ganz verschiedenen Sondernutzungen, die Gebühren selbstständig, eigenverantwortlich fest, und genau das Gleiche wird dann eben beim Carsharing sein, dass sie bestimmen können, wie hoch die Gebühr ausfallen soll. Eins möchte ich noch betonen, weil es auch vielleicht nicht allen bekannt ist: In Thüringen gibt es aktuell faktisch nur ein Carsharing-Unternehmen, das überörtlich tätig ist, und etwas Konkurrenz könnte da vielleicht auch gar nicht schaden. Deswegen sollte dieses Gesetz auch die Markteintrittsschranke für neue Anbieter senken, denn gerade wenn das Angebot in neuen Städten aufgenommen wird, ist es zu Beginn sehr teuer und schwierig, und wenn dann Kommunen über die neue Regelung die Preise auch günstig halten können, dass es sich lohnt, dann ist es hoffentlich eine Förderung für Carsharing-Unternehmen, damit es in ganz Thüringen ausgeweitet wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Carsharing ist eine super Ergänzung zu Bus und Bahn, ist also als eine Ergänzung zum ÖPNV zu sehen, und ich begrüße sehr, dass auch in Thüringen der VMT und teilAuto sehr eng zusammenarbeiten, weil man, wenn man ein Abo hat, auch Carsharing sehr günstig nutzen kann. Denn ich glaube, wir müssen hier den Umweltverbund gemeinsam denken. Davon ist Carsharing ein kleiner Teil, der gestärkt werden muss, und wenn wir hier mit dem neuen Gesetzentwurf Rechtssicherheit schaffen können, ist das sicherlich zu begrüßen. Daher freue ich mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank. Als Nächste hat sich noch Abgeordnete Dr. Bergner zu Wort gemeldet.

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Ute Bergner fraktionslos

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich begrüße den Antrag der Regierungskoalition, denn Carsharing wird in Zukunft bei einer guten und durchdachten Mobilitätswende, die die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer sicherstellt, eine wichtige Rolle spielen. Carsharing ist vor allem eine effektive Nutzung von Ressourcen und spart vor allem Abstellflächen ungenutzter Fahrzeuge. Gerade junge Menschen verzichten zunehmend auf ein eigenes Fahrzeug und setzen besonders in Ballungs- und Stadträumen auf ereignisbezogene Nutzung von Carsharing-Angeboten. Herr Malsch, ich teile Ihre Meinung nicht, dass die Lage von Carsharing-Plätzen an Ortsrändern geeignet ist. Wichtig ist doch für Carsharing, dass es für den Nutzer bequem ist und ich auf das Auto um die Ecke zugreifen kann. Ich selbst habe schon vor zehn Jahren in Norwegen erlebt, wie Carsharing funktioniert. Da sind Parkplätze mit drei, vier Autos maximal fünf Minuten fußläufig von den Wohnungen entfernt und da macht es richtig Sinn, das zu nutzen. Und ich habe mich damals immer schon gefragt, warum so was in Deutschland nicht möglich ist und was das so kompliziert macht. Den Kommunen hier einen unbürokratischen und flexiblen Weg im Rahmen des Rechts einzuräumen, um entsprechende Carsharing-Plätze auszuweisen, kann ich nur begrüßen. Ich rufe auch gleichzeitig die Kommunen auf, diese neuen Rahmenbedingungen zur Förderung des Carsharings zu nutzen und dies nicht als neue gewinnbringende Einnahmequelle zu verstehen. Es liegt auch in der Verantwortung der Kommunen, ein ausgeglichenes lokales Verhältnis zu den Parkgebühren zu schaffen. An der Stelle, muss ich sagen, bin ich für Machen, statt Bedenken auszutauschen, wie ich es heute hier in der Debatte wahrgenommen habe. (Beifall Abg. Kniese, fraktionslos) Der Diskussion im Ausschuss wünsche ich daher viel Erfolg. Ich möchte noch eine Anregung geben: Es wäre auch sinnvoll, wenn festgelegt wird, wie wir die Wirksamkeit dieses Gesetzes nachweisen können – nach zum Beispiel zwei Jahren in Betrieb sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Abg. Kniese, fraktionslos)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie in der ersten Beratung dazu nicht das Wort wünscht. Deswegen würde ich jetzt zur Ausschussüberweisung kommen. Es ist zwar von mehreren Ausschüssen gesprochen worden, aber beantragt wurde die Überweisung nur an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wird noch eine andere Überweisung an einen anderen Ausschuss gewünscht? (Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Wenn wir von Kommunen reden, gehört es in den Innen- und Kommunalausschuss!) Die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss wird noch beantragt. Dann würde ich jetzt erst mal die Überweisungen abstimmen und dann stimmen wir über die Federführung ab. Wer also der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Die Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Überweisung so erfolgt. Wir stimmen über die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Die fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich. Damit ist diese Überweisung abgelehnt. Dann erübrigt sich auch die Federführung und wir können an dieser Stelle diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376 ERSTE BERATUNG Für die Einbringung hat sich Abgeordnete Vogtschmidt zu Wort gemeldet.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratieliebenden Parteien, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und ja auch jetzt vor Ort! Zum 1. Januar 2014 wurde bundesweit das neue Berufsbild des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin eingeführt, um die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatientinnen/ ‑ patienten in Deutschland vor allem qualitativ zu verbessern. Anders als Rettungsassistentinnen/ ‑ assistenten, die zwei Jahre lang ausgebildet werden, können die Notfallsanitäterinnen/ ‑ sanitäter, die über drei Jahre lang ausgebildet werden, ganz andere Kompetenzen ausüben. Konkret bedeutet das beispielsweise die Möglichkeit, etwa im arztfreien Intervall eigenverantwortlich die Heilkunde auszuüben oder auf Delegationsbasis eigenständig ärztliche Behandlungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Kompetenzen erlangen Rettungsassistentinnen/ ‑ assistenten erst dann, wenn sie sich zu Notfallsanitäterinnen/ ‑ sanitätern nachqualifizieren lassen, also durch eine Ergänzungsprüfung oder eine staatliche Vollprüfung. Wie sieht das im Grunde eigentlich aus? Vor der Zulassung zu einer staatlichen Ergänzungsprüfung wird eine weitere Ausbildung von 480 Stunden bzw. 960 Stunden gefordert. In Thüringen ist der Einsatz von Rettungsassistentinnen/ ‑ assistenten auf den in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeugen und in den zentralen Leitstellen bis einschließlich 31.12.2022 befristet, da der Landtag im Frühjahr 2014 in Artikel 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes eine solche Frist beschlossen hatte. Diese Frist wurde auch 2018 fortgeschrieben, allerdings von Rot-Rot-Grün um eine Evaluierungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag ergänzt. Der Bundesgesetzgeber hatte zeitlich nach der letzten Gesetzesnovelle in Thüringen eine Fristverlängerung auf den 31.12.2023 vorgenommen, in der sich Rettungsassistentinnen/ ‑ assistenten als Notfallsanitäterinnen/ ‑ sanitäter nachqualifizieren lassen können. Gegenüber dem Landtag hat die Landesregierung wiederholt über den aktuellen Umsetzungsstand der Nachqualifizierungen und der Neuausbildungen von Notfallsanitätern/ ‑ innen berichtet. Zum Jahreswechsel am 31.12.2020 hatte das Landesverwaltungsamt etwa 919 Menschen die Berufszulassung „Notfallsanitäter/ ‑ in“ erteilt gehabt. Im Januar 2022 signalisierte das Innenministerium im zuständigen Fachausschuss, dass die Erfolgsquote landesweit gut ausfalle, es aber punktuell, etwa im Raum Südostthüringen trotz der nunmehr über sechs Jahre andauernden Möglichkeit zur Neuausbildung bzw. Nachqualifizierung noch weiteren Nachholbedarf gebe. Aus diesem Grund schlagen Ihnen die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, den Rettungsdienst in Thüringen mit der vorliegenden Gesetzesänderung zu entlasten, um gleichzeitig den Strukturen, aber auch den Mitarbeitenden mehr Planungssicherheit zu geben und für die Menschen in Thüringen optimale Versorgungssicherheit zu gewährleisten und herzustellen. Die Gesetzesänderung beinhaltet deshalb erstens eine Harmonisierung des Artikels 34 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes mit der bundesrechtlichen Nachqualifizierungsfrist und Artikel 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes. Das bedeutet ganz konkret eine Verlängerung des landesgesetzlichen Einsatzstichtags um ein Jahr bis zum 31.12.2023. Damit wären, Stand heute, mehr als eineinhalb Jahre Zeit für weitere Nachqualifizierungen. Und zweitens auch eine konkrete Beschränkung dieser Frist auf den Bereich der Transportführer/-innen der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungswagen. Gerade in diesem Spezialbereich sind eine höhere Qualifizierung und umfangreiche Ausbildung unerlässlich, da hier viel tiefgehende Befugnisse und Kompetenzen angewendet werden. Das heißt im Ergebnis, dass Rettungsassistentinnen/ ‑ assistenten, die trotz bestehender Nachqualifizierungsmöglichkeiten nicht über den Berufsabschluss Notfallsanitäter/ ‑ in verfügen, auch im Einsatzdienst weiter die Chance erhalten, zum Beispiel als Fahrerin oder Fahrer der Rettungswagen, als Fahrerin oder Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge, als Transportführerin oder Transportführer der Krankentransportwagen und auf den Rettungstransporthubschraubern tätig sein zu können. Sie würden damit künftig von dieser Frist ausgenommen werden. Das gilt auch für die Tätigkeit der Disponentinnen/Disponenten im Bereich der zentralen Leitstellen. Damit würde etwaiger Druck von den Rettungsdienststrukturen genommen, über den auch die „Ostthüringer Zeitung“ am Montag im Bereich Saalfeld berichtete, die eine wichtige Arbeit für die Sicherheit der Menschen in Thüringen gewährleisten. Deswegen jetzt auch vielleicht ein Blick von mir in Richtung der Oppositionsparteien: Vielleicht beim nächsten Mal vor Äußerungen in der Presse mal auf die Tagesordnung schauen und auf die vorliegenden Gesetzesänderungen der Koalitionsfraktionen, wo wir schon Lösungen bzw. auf die von Ihnen gestellten Fragen bereits geantwortet haben. So können wir sicherlich gemeinsam zu einem guten sachlichen Punkt kommen. Namens der Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne werbe ich daher um Zustimmung bzw. um Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält für die Fraktion der AfD Abgeordneter Czuppon das Wort.

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Torsten Czuppon AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, das bestehende Regelungsproblem einer Anpassung des § 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes an die bundesrechtliche Regelung des § 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes ist seit Ende 2019 bekannt. Andere Bundesländer, wie Bayern oder Baden-Württemberg, haben dies schon längst erledigt. Grund dafür war auch dort die zunehmende Personalnot bei ausgebildeten Notfallsanitätern; die wachsen bekanntermaßen nicht auf den Bäumen. Dass es um den Rettungsdienst in Thüringen nicht gut bestellt ist, hat auch die Fraktion der CDU erkannt. Seit Monaten beschäftigt sich der Innen- und Kommunalausschuss mit deren Antrag „Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und -personal ertüchtigen“. Jetzt kommen Sie, meine Damen und Herren von den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, auf der Seite 4 Ihres Gesetzentwurfs mit der Begründung, dass es eine Verlängerung des Einsatzstichtags für Rettungsassistenten durch Harmonisierung des § 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes mit der in § 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes bundeseinheitlich geregelten Nachqualifizierung geben soll, da sonst – ich zitiere – „ohne eine Anpassung der landesgesetzlichen Stichtagsregelung […] in Thüringen Rettungsassistenten eher aus dem Einsatz- und Leitstellendienst ausscheiden [müssten]“. Demgegenüber hat Herr Minister Maier in seinem nach § 34 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vorgeschriebenen Evaluierungsbericht vom 25. März 2021 gegenüber dem Innen- und Kommunalausschuss ausgeführt, dass – ich zitiere – „die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern in Thüringen erfolgreich umgesetzt wurde.“ (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: März 2021!) Nach dem Bericht hatte Thüringen mit Stand vom 31. Dezember 2020 einen Bestand an 919 ausgebildeten Notfallsanitätern, was auch die Kollegin der Linken schon gesagt hat, bei einem Bedarf von insgesamt 870 Notfallsanitätern. Das steht der Begründung zum vorliegenden Gesetzesentwurf entgegen. Was stimmt denn nun? Wie sind denn die aktuellen Zahlen? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das steht bestimmt auf Ihrem Zettel!) Nein, noch nicht! – Das gilt es zur dauerhaften Rettungsdienstabdeckung in Thüringen noch aufzuklären. Unsere Fraktion wird sich daher dem Gesetzentwurf nicht verschließen. Wir werden ihn zum Anlass nehmen, in der Ausschussberatung weitere notwendige Änderungen des Thüringer Rettungsdienstgesetzes einzubringen. Einer Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs stimmen wir zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Als Nächstes erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. In der Pause haben wir etwas von dem unerschütterlichen Optimismus gehabt, was uns Liberalen oft zu eigen ist. Das hier ist ein gutes Beispiel dafür, denn bereits im Jahr 2014 hat mein sehr geschätzter Kollege Dirk Bergner hier am Rednerpult das Thüringer Rettungsdienstgesetz kritisch besprochen (Beifall Gruppe der FDP) und schon damals zum § 34 Thüringer Rettungsdienstgesetz auf die entstehenden Probleme hingewiesen. Damals haben wir auch eine Streichung verlangt, einen Antrag dazu eingereicht. Acht Jahre später freuen wir uns also, dass Rot-Rot-Grün, aber auch natürlich die Kollegen der CDU hier diesen entsprechenden Handlungsbedarf festgestellt haben. Manchmal dauert es also ein bisschen länger, (Beifall CDU, Gruppe der FDP) liebe Frau Rothe-Beinlich, das ist auch nicht schlimm, aber das begründet eben das, was ich vorhin gesagt habe, man darf auch optimistisch sein. Richtig ist, dass man das angeht, um zu harmonisieren. Es hat auch einen Vorteil, nämlich der Fachkräftemangel wird um ein Jahr nach hinten verschoben und Rettungsassistenten können damit ein Jahr länger eingesetzt werden. Richtig ist natürlich aber auch, dass weder die alte noch die neu vorgeschlagene Fassung dieser Übergangsfrist auf einer Vorgabe aus dem Bund beruht. Das ist ein sehr formales Unterfangen, denn substanziell wird natürlich am Fachkräftemangel hier nichts verbessert. Deswegen kann das tatsächlich nur der entsprechend formale Schritt sein. Das, was am Ende Probleme lösen hilft, den Handlungsbedarf im Bereich des Rettungsdienstes, den müssen wir anderweitig lösen. Insofern ist die Novellierung bei der Frage der Absicherung der Dienste ein Stück weit weiße Salbe. Ich bin sehr gespannt, ob die Landesregierung zur Stärkung des Rettungsdienstes eigene Initiativen, die über reinen Formalismus hinausgehen, wird einbringen können. Die grundsätzliche Frage der Reformbedürftigkeit von Strukturen ist natürlich Aufgabe des Bundes. Wir haben ja in Thüringen – Gott sei Dank, muss man sagen – eine etwas andere Struktur und Verantwortlichkeit, indem hier die KV auch verantwortlich zeichnet, den Rettungsdienst abzusichern. Trotzdem haben auch wir hier schon diskutiert, leider ohne Erfolg, Stichwort „Digitalisierung“. Wir haben hier die IVENA-Lösung, also die schnelle Datenerfassung im Rettungswagen und Übertragung in die Rettungsstelle, diskutiert, leider ohne Erfolg, obwohl viele andere Bundesländer das angesprochen haben und das System auch schon nutzen. Es erleichtert die Arbeit vor Ort, reduziert die Fehlanfahrten und erhöht damit die Patientensicherheit deutlich. Hier will man eigene Lösungen schaffen, wir sind sehr gespannt, wie diese ausgestaltet werden sollen. Wir sind sehr froh, dass die KV daran beteiligt ist, dann wird es meistens was. Wenn es nur das Ministerium allein wäre, hätte ich ein bisschen Sorgen. Aber das soll hier nicht das Thema sein. Trotzdem bleibt es dabei, die Frage, Einsatzfristen, Fehlanfahrtsvermeidung und Qualitätssicherung hat eben viel mit Personal zu tun. Das bleibt eine Aufgabe. Sie haben uns – da können Sie sicher sein – an Ihrer Seite, konstruktiv gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Denn die Frage der Attraktivität des Berufs, der Nachwuchssicherung, das ist die entscheidende zur Sicherung, auch der Lebensqualität, auch in einem Fall, in dem man einmal auf ein solches Rettungsmittel angewiesen ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes bekommt Abgeordneter Zippel für die Fraktion der CDU das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es heute mit einem sehr schlanken Gesetzentwurf zu tun. Aber dennoch hat es das Thema in sich. Es geht um den Rettungsdienst in Thüringen, und der Gesetzentwurf – und das ist der Kern – soll die Übergangszeit für den Einsatz von Rettungsassistenten verlängern. Nach aktueller Gesetzeslage ist in Thüringen der Einsatz von Rettungsassistenten auf Rettungsfahrzeugen und in den Leitstellen nur noch bis Ende 2022 zulässig. Dies soll nun an die geänderte bundesrechtliche Frist angepasst werden, und zwar genau um ein Jahr, das heißt, bis Ende 2023. Ich will noch mal darauf hinweisen – der Kollege Montag erinnert sich vielleicht nicht daran, weil es in der letzten Legislaturperiode war. Da befand sich die FDP hier nicht im Landtag. Wir hatten schon mal eine Anpassung dieser Frist, weil wir festgestellt hatten, dass wir bei der Qualifikation der Notfallsanitäter einen Flaschenhals hatten, und haben damals die Frist in Thüringen um einige Jahre – ich glaube, es waren damals zwei Jahre – nach hinten geschoben, weil wir klare Signale von den Leistungserbringern und auch von den Rettungsdienstschulen bekommen hatten, dass wir hier auf einen Engpass hinauslaufen. Wir haben das damals nachgesteuert und waren uns damals hier im Hohen Hause auch einig, dass wir nicht ohne eine Frist auskommen wollten, weil wir gesagt hatten, es macht Sinn, dass in diesem gesamten Prozess auch ein gewisser Druck einfach drinnen ist, dass wir die Leistungserbringer und alle, die es betrifft, dahin bringen, entsprechende Nachqualifikationen zu betreiben. Deswegen finde ich das richtig und wichtig, dass wir hier bei einer Frist bleiben. Aber es ist genauso richtig und wichtig, dass wir sie nach all den Signalen, die wir aus den entsprechenden Bereichen bekommen, noch mal um ein Jahr nach hinten verschieben. Zugleich soll durch diesen Gesetzentwurf die Übergangsbestimmung auf die Transportführer der Rettungstransportwagen beschränkt werden. Das heißt, auch ab 2024 könnten Rettungsassistenten, die nicht über den Abschluss als Notfallsanitäter verfügen, weiterhin als Fahrer der RTW, Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge, Transportführer von Krankentransportwagen, auch auf Rettungshubschraubern sowie als Disponenten in den Rettungsleitstellen tätig werden. Das ist wichtig, weil wir eine ganze Reihe von Rettungsassistenten haben, die sich in einem Altersbereich befinden. Die sagen: „Ich will nicht noch mal diesen Schritt gehen. Ich bin in einem Alter, wo ich nicht noch mal den Notfallsanitäter machen möchte.“ Aber gleichzeitig wollen die Kolleginnen und Kollegen dort die letzten – zwei, drei, vier Jahre sind es manchmal nur noch bis zum Ruhestand, aber noch in dem Beruf tätig sein. Und für diejenigen dort ein Angebot zu unterbreiten, ist – glaube ich – wichtig. Bei allem, was ich gerade aufgezählt habe, würde ich aber zumindest bei den Rettungshubschraubern mal spontan ein Fragezeichen setzen. Das sollten wir aber dann in den Ausschüssen entsprechend diskutieren. Prinzipiell ist es so, dass sich im Bereich des Rettungsdienstes ein grundlegender Reformbedarf abzeichnet. Das haben wir hier im Hohen Haus schon mehrfach diskutiert. Die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels variiert zwischen den verschiedensten Regionen Thüringens teils enorm. Das haben sowohl ich als auch andere Kolleginnen und Kollegen auch schon öfters in Kleinen Anfragen nachgewiesen bzw. erfragt. Die Ansprüche an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes steigen und werden immer komplexer. Wir sehen auch einen strukturellen Wandel bei den Auszubildenden, der auch die Frage nach der Familienfreundlichkeit des Berufs immer dringender und dringlicher in den Mittelpunkt rückt. Wir müssen auch über die in Thüringen zur Verfügung stehenden Rettungsmittel reden, deren Fähigkeiten und Einsatzzeiten. Das in Gänze ist ein komplexes Problembündel, das es nicht nur allein mit einer Fristverlängerung zu lösen gilt. So ist es eben auch sinnvoll, die Diskussion hier zu weiten. Deswegen hatten wir als CDU-Fraktion – und das wurde schon erwähnt – auch unseren Antrag „Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und -personal ertüchtigen“ eingebracht. Ich will aber auch ganz bewusst betonen, dass wir hier von zwei unterschiedlichen Thematiken sprechen. Wir reden hier von einer sehr direkten Problemlösung, wie wir mit den Rettungsassistenten umgehen und wie wir es den Leistungserbringern vor Ort ermöglichen, dass sie diese Kräfte einsetzen. Auf der anderen Seite müssen wir aber darüber reden, wie wir die Mittel, die wir in Thüringen im Einsatz haben, noch effektiver einsetzen, wie wir da technologischen Fortschritt mittragen und unter Umständen auch manch gute Idee aus anderen Bundesländern übernehmen können. Ich will hier nur mal das Stichwort „Weiterentwicklung der Luftrettung“ in den Raum werfen. Dies wird nun parallel auch im Innen- und Kommunalausschuss beraten und angehört. Ich bin sehr gespannt auf die abschließenden Beratungen dort. Da gibt es, glaube ich, noch ein bisschen Arbeit zu tun, auf die ich mich da sehr freue. Und das wichtige Thema – denn nach unserer Ansicht geht es beim Thema „Rettungsdienst“ um grundlegendes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat – sollten wir uns hier auch immer wieder bewusst machen, dass es um grundsätzliches Staatsvertrauen und beim Thema „Rettungsdienst“ eben nicht nur um Leben und Tod geht. Und wenn wir sagen „nicht nur um Leben und Tod“, dann ist das schon wichtig, sondern es geht um den grundsätzlichen Anspruch der Menschen eben an die Versorgungssicherheit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür sicherlich ein Baustein, aber wir dürfen dabei nicht stehen bleiben. In diesem Sinne befürworten wir die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss, ebenfalls an den Innenausschuss und freuen uns auf die inhaltliche Debatte. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank. Gibt es noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat auch hier gesagt, dass sie auf einen Redebeitrag verzichtet. Dann würden wir zur Ausschussüberweisung kommen. Es ist Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Ich würde zuerst die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss abstimmen. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen. Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten, die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? Ich würde fast sagen, ich muss das auszählen. Dann würden wir das machen. Wer stimmt gegen die Überweisung? Vielleicht setzen sich bitte alle auf ihren Platz, das erleichtert uns das Ganze ein bisschen. 30, jetzt sind wir uns einig. Dann hätte ich gern noch mal die Stimmen für die Überweisung. Das sind 27, da sind wir uns einig. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen zum Tagesordnungspunkt 7 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5367 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5370 ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung erhält Herr Abgeordneter Kießling.

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Olaf Kießling AfD

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und an den Bildschirmen! Die AfD-Fraktion beantragte erstmalig bereits im Juni 2015 im Landtag, die Abschaffung des Indexverfahrens nach Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung zur jährlichen automatischen Anpassung der Abgeordnetendiäten und Aufwandsentschädigungen durchzuführen. Diese Forderung wurde zuletzt im April 2021 erneut von der AfDFraktion beantragt und durch unseren Fraktionsvorsitzenden, Herrn Höcke, entsprechend ausführlich begründet. An diesem Ziel hält die AfD-Fraktion auch weiterhin fest und wird diesen Antrag zu gegebener Zeit wieder stellen, da der Automatismus der Anpassung in dieser Form nicht gerechtfertigt ist. Zu dieser Erkenntnis ist wohl auch einmal die Linke gekommen, und zwar erklärte uns in der Plenardebatte vom 18.07.2015 der Herr Abgeordnete Korschewsky – er wird sich sicherlich noch daran erinnern – Zitat –: „Wir als Linke wollen seit Jahrzehnten“ – also schon als PDS – „die Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung durchsetzen, die Abschaffung des Verfahrens der automatischen Diätenanpassung.“ Doch was hat die Linke seither hierzu unternommen, gerade in der Zeit, in der sie selbst Regierungsverantwortung trägt? Nichts. Nichts außer Wasser gepredigt und Wein getrunken, meine Damen und Herren. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Wir waren hier ja nicht ganz allein!) (Beifall AfD) Daher wollen wir als AfD-Fraktion mit dem heutigen Einbringen der beiden Anträge in den Drucksachen 7/5367 und 7/5370 nun unter anderem den Kollegen von den Linken die Möglichkeit geben, ihren seit Jahrzehnten geplanten Wunsch der Abschaffung der automatischen Diätenanpassung nun umsetzen zu können. Sie brauchen nachher also nur unseren Anträgen zuzustimmen. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir erkennen an, dass der Landtag sich bisher nicht zu einer Entscheidung im Sinne dieses Vorschlags durchringen konnte. Es bleibt aus unserer Sicht falsch, dass die jährliche automatische Anpassung der Abgeordnetendiäten und der Aufwandsentschädigungen – in aller Regel sind es nämlich Erhöhungen – ohne parlamentarische Debatte und Entscheidungen erfolgen. Es wird Sie daher also nicht wundern, dass wir nun genau diese offene Aussprache und Entscheidung hier im Landtag herbeiführen wollen, denn die Bürger wollen das auch gern wissen. Zahllose Menschen in Thüringen haben aufgrund der Entscheidung der Regierung und der rot-rotgrünen regierungstragenden Fraktionen herbe finanzielle Verluste hinnehmen müssen, bis hin zur Vernichtung ihrer Existenz. Der Reallohn ist 2021 im Coronajahr laut Statistischem Bundesamt um 0,1 Prozent gesunken. Die offiziellen Verbraucherpreise sind von 2021 auf 2022 um 7,4 Prozent gestiegen, es kann daher also nicht sein, dass dafür die Diäten wieder einmal einfach so im Automatismus steigen sollen. Für was für eine Leistung, fragt sich der Bürger? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Ihnen fragt man sich zu Recht!) Und, er fragt sich auch: Mit welchem Recht erhöhen sich die Politiker ihre Diäten mit den Steuergeldern, welche er mehr als sauer erarbeitet hat, gerade in der Coronazeit. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Meine Güte, diese Larmoyanz!) Und die Bürger fragen sich auch, warum wollen diese Politiker mehr Entgelt haben, wo sie doch von diesen Politikern die Coronamaßnahmen auferlegt bekommen haben, wo sie auch noch nur unter erschwerten Bedingungen diese Steuergelder erarbeiten mussten. Allein der Anstand verbietet eine solche Erhöhung, meine Damen und Herren! Wohl dem, der noch Anstand hat! (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Und Sie reden von Anstand?) Diesen Anstand können Sie von den angeblich superdemokratischen rot-rot-grünen Fraktionen heute den Wählern in Thüringen einmal unter Beweis stellen und zeigen, ob Sie die moralische Verantwortung übernehmen für den angerichteten Schaden. Wir lassen uns überraschen. (Unruhe DIE LINKE) Wir freuen uns auf eine angeregte Aussprache, die hier schon geführt wird. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Ich würde um noch ein bisschen mehr Ruhe bitten, wenn hier vorn jemand redet, und darum, dass Sie vielleicht Ihre Gespräche nach draußen verlegen. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache und als Erstes erhält das Wort die Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eines an der Einbringung von Herrn Kießling war richtig, Sie bringen immer und immer wieder, auch wenn Sie es immer noch nicht unterscheiden können, die gleichen Gesetzentwürfe. Es sind keine Anträge, es sind zwei Gesetzentwürfe, die Sie vorgelegt haben. Und ja, Sie liegen uns auch nicht zum ersten Mal vor. Worum geht es? Sie wollen für das Jahr 2022 die Erhöhung der Aufwands- und Grundentschädigung für Abgeordnete des Thüringer Landtags aussetzen und dazu Änderungen vorschlagen für die Thüringer Verfassung – da geht es konkret um die Neufassung von Artikel 54 Abs. 2 – und das Thüringer Abgeordnetengesetz in § 26 um einen neuen Absatz 4 entsprechend ergänzen. Worum geht es aber? Ich will es trotzdem noch mal wiederholen, auch wenn es tatsächlich schon ein Ritual ist. Das Thüringer Abgeordnetengesetz regelt das Verfahren der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, und zwar ist dieses an den Preisindex gekoppelt. Das ist eine Berechnungsgrundlage, die im Übrigen transparent und nachvollziehbar ist. Sie wird berechnet vom Landesamt für Statistik auf Grundlage der Entwicklungsraten wie der allgemeinen Veränderung des Arbeitslosengelds II, dazu gehört der Index der tariflichen Stundenlöhne in der Landwirtschaft in den neuen Ländern, die durchschnittliche Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst und die allgemeine Preisentwicklung nach Maßgabe des Gesetzes über die Preisstatistik. Es ist also keine automatische Diätenerhöhung, sondern eine Anpassung, die die wirtschaftliche Lage des Landes berücksichtigt, das heißt, es kann auch dazu führen, dass Diäten sinken. Und wie ist man darauf gekommen? Diese Indexkopplung ist das Ergebnis einer langen Verfassungsdebatte bei der Neugründung des Freistaats Thüringen, die quasi 1994 darin gipfelte, dass eine Volksabstimmung die Verfassung mit großer Mehrheit bestätigte. Ich habe es eingangs schon gesagt, die AfD versucht immer wieder, diese Indexkopplung abzuschaffen. Und ich muss Sie jetzt an die Debatte im Juni-Plenum 2021 erinnern, damals wurde der Gesetzentwurf der AfD, das war die Drucksache 7/3070, abgelehnt. Dieser sah ebenfalls vor, war ja das Gleiche, die Indexregelung grundsätzlich abzuschaffen, die Höhe der monatlichen steuerpflichtigen Entschädigung sollte im Abgeordnetengesetz festgeschrieben werden. Jetzt kommt es: Die Diäten sollten per Parlamentsbeschluss erhöht werden können. Ich meine, stellen Sie sich das mal vor, das passiert übrigens in einigen Landtagen und auch im Bundestag, dass die Abgeordneten selbst darüber entscheiden, wie hoch sie sich sozusagen die Diäten ansetzen. Es gab dazu eine heftige Plenardebatte am 4. Juni 2021 in der 49. Plenarsitzung, gesprochen hat damals der selbsternannte Oppositionsführer Höcke und der sprach davon, Zitat: Es geht um Parteienherrschaft, die das Prinzip der Volkssouveränität ausgehöhlt habe. Weiteres Zitat: „Wir als AfD möchten den gewucherten Parteienstaat zurückdrängen.“ Er sprach von, weiteres Zitat: „Selbstbedienungsladen“. (Beifall AfD) Im Übrigen, ich kommentiere das jetzt mal: Das, was Sie wollen, das ist Selbstbedienungsladen, nämlich selbst entscheiden, wie hoch die Diäten jeweils so sind. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und er sprach davon, Herr Kießling – Zitat –: „Wir bleiben in unseren Berufen und, ja, wir als AfD-Politiker haben alle bürgerliche Berufe. Wir machen das hier im Teilzeitmodus.“ Das merkt man auch immer wieder, wie Sie Politik hier begreifen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Sie benutzen das Parlament als Bühne, Sie nehmen dies jedenfalls mitnichten ernst. Wie gesagt, in der vergangenen Legislatur, ebenfalls Drucksache 6/780, ähnliche Debatte, wurde der Gesetzentwurf der AfD zur Abschaffung der Indexkopplung abgelehnt. Ich will es noch mal sagen, die Kopplung an den Preisindex ist wesentlich transparenter als eine willkürliche Erhöhung der Diäten durch Parlamentsbeschluss, wie es eben immer wieder von der AfD auch vorgeschlagen wurde. Und trotzdem, sage ich auch ganz deutlich, sehen wir als Bündnis 90/Die Grünen erheblichen Reformbedarf. Daher haben wir auch den Antrag auf den Weg gebracht – die Einreichung erfolgte übrigens schon im Oktober 2021, das ist sozusagen die Krux der langen Tagesordnungen –, der die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf vorsieht, es handelt sich um die Drucksache 7/3730. In diesem Antrag heißt es dazu unter Punkt II: „Die Kommission soll die nachfolgenden Themen mit Blick auf deren mögliche Umsetzbarkeit in Thüringen aufarbeiten und entsprechende Handlungsempfehlungen vorlegen“. Unter 4.: „Vorschläge zur Ausgestaltung und Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der finanziellen Pauschalen, die die Abgeordneten bisher für ihre mandatsbedingten Aufwendungen erhalten, jeweils unter Berücksichtigung von Transparenz, Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung und Planbarkeit. Dabei soll die Kommission auch prüfen, ob der bestehende Automatismus gemäß Artikel 54 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen diesen Anforderungen bereits genügt oder ob als Alternative eine Abgeordnetenentschädigung aus einem voll steuerpflichtigen Einkommen in Betracht zu ziehen ist.“ Ich will es noch einmal betonen: Wir wollen eine echte Reform statt bloßer ritualisierter Schaufensterpolitik, die uns die AfD permanent wieder aufnötigt. Mit unserem Antrag, der sich im Tagesordnungspunkt 37 bereits auf der Tagesordnung befindet, stellen wir die derzeitigen Regelungen auf den Prüfstand, und zwar mit Blick auf die Altersversorgung, mit Blick auf die soziale Absicherung. Wir wollen die Gleichstellung der Abgeordneten mit sogenannten normalen Steuerbürgerinnen und eine möglichst umfassende Transparenz bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigung. Für uns ist nämlich klar, Demokratie ist ein hohes und schützenswertes Gut. Dazu gehört auch – das will ich mal sagen –, dass die Arbeit der Abgeordneten auskömmlich finanziert werden soll, um Bestechlichkeiten entgegenzuwirken. (Beifall SPD) Und – das will ich auch und gerade noch mal Richtung AfD sagen – die Abgeordnetentätigkeit sollte Haupttätigkeit sein und nicht – ich stelle es mal in Anführungszeichen – nebenbei und im Teilzeitmodus betrieben, wie Sie das vielleicht verstehen. Ich habe mir übrigens noch mal die Mühe gemacht herauszusuchen, wie sich die Abgeordnetenentschädigungen in den einzelnen Ländern darstellen, weil das vielleicht auch ganz spannend ist. Ich erlebe das immer wieder, wenn wir Besucherinnengruppen haben, die fragen, wie das eigentlich ist, wie sich das darstellt. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass Abgeordnetendiäten auch versteuert werden müssen – vielleicht auch eine Erinnerung hier an den einen oder anderen Kollegen –, dass selbstverständlich auch eine Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Ich sage trotzdem noch mal, wie sich das im bundesweiten Vergleich darstellt: Nur in der Hamburgischen und Bremischen Bürgerschaft, die übrigens keine Hauptzeitparlamente sind, sind die Abgeordnetenentschädigungen geringer. In Hamburg liegt die Entschädigung derzeit bei 3.555 Euro, in Bremen bei 5.150 Euro, dann kommt auch schon der Thüringer Landtag mit im Moment 6.036 Euro Entschädigung, im Sächsischen Landtag betragen die Diäten derzeit 6.237 Euro, im Saarland 6.238 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 6.466 Euro, im Abgeordnetenhaus von Berlin – übrigens seit 2019 auch ein Vollzeitparlament – 6.657 Euro, im Niedersächsischen Landtag 7.175 Euro, in SachsenAnhalt 7.230 Euro, im Landtag Rheinland-Pfalz 7.394 Euro, in Brandenburg 7.604 Euro, im Landtag von Baden-Württemberg 7.972 Euro, in Hessen sind es 8.297 Euro, in Bayern 8.886 Euro, in Schleswig-Holstein ebenfalls 8.886 Euro, im Europäischen Parlament, um das mal mit hinzuzufügen, 8.932 Euro, in Nordrhein-Westfalen 9.602 Euro und im Bundestag 10.012 Euro. Zur Wahrheit gehört allerdings dazu, dass die Systematiken unterschiedlich sind. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise zahlt man in ein Versorgungswerk ein, dort sind sie wesentlich weiter, was eine, wie ich finde, fairere Besteuerung und auch ein faires Einzahlen in die sozialen Sicherungssysteme anbelangt. Da kämen wir auch gern noch hin, das heißt aber nicht, dass wir gleich die Diät von Nordrhein-Westfalen übernehmen müssen. Aber ich sage ganz deutlich: Wenn man natürlich auf so ein System umsteigen will – das ist in Sachsen-Anhalt beispielsweise lange diskutiert worden –, dann muss man auch darüber reden, was das bedeutet, wie hoch die Zahlungen sind, die dann an die Rentenversicherung, Krankenversicherung etc. geleistet werden müssen. Ich habe das dargelegt, weil das zur Transparenz, finde ich, dazugehört und weil man es einordnen muss. Ich will auch deutlich sagen, wir sollten uns nicht nach ganz oben orientieren, darum geht es überhaupt nicht, weil die Diäten selbstverständlich im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung und zu dem, was diese verdient, angemessen sein müssen, also wie sich die Durchschnittslohnentwicklung in einem Land gestaltet. Trotzdem möchte ich, dass wir nicht immer so tun und uns selbst sozusagen und Politik in Misskredit bringen, wenn wir sagen: Ja, pfui, igitt, die Diäten sind etwas ganz Fürchterliches, sondern wir müssen ehrlich darüber reden, wie wir die Abgeordnetenentschädigungen gestalten wollen und wie wir uns selbst verstehen. Mein Wunsch wäre, dass wir uns als Bürgerinnen und Bürger verstehen, die alle in eine Bürgerversicherung einzahlen. Das mag manchem nicht gefallen, aber ich freue mich auf die Debatte, wenn wir sie dann tatsächlich ernsthaft dazu führen, aber um all das geht es ja der AfD überhaupt nicht. Insofern, muss ich Ihnen ganz offen sagen, haben wir einmal mehr das Schaufenster offen bei der AfD. Sie werden uns heute damit beschäftigen und sicherlich auch noch einmal. Ich hoffe, wir verweisen es nicht auch noch an einen Ausschuss, weil es viel Lebenszeit kostet. Ich setze darauf, dass wir bald über unseren Antrag für die Einsetzung der Expertinnenkommission hier diskutieren und dann tatsächlich zu echten Veränderungen kommen, denn da hat Elmar Otto recht, der heute in einer großen Zeitung schrieb: Man muss es dann eben auch anpacken. Dazu sind wir bereit, aber nicht dazu, über jedes Stöckchen der AfD zu springen, der es nur darum geht, alle anderen verächtlich zu machen und sich selbst damit auch. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht zunächst mal – ich habe noch 1 Minute 40 Sekunden Restredezeit – man soll zwar schweigen, wenn man die Dinge nicht kurz und bündig ausdrücken kann, aber so ein paar Minuten wollte ich schon sprechen. Jetzt ist die richtige Zeit. Vielen Dank. Werte Kollegen der AfD! Man ertappt sich – zumindest geht mir das jedenfalls immer wieder so –, wenn Sie hier vorgehen, dass man überrascht ist, obwohl man gar nicht mehr überrascht sein sollte, was Sie tatsächlich hier für ein Niveau in diesen Landtag bringen. Es ist kein positives. Ich frage mich tatsächlich, wer Ihnen solche Reden aufschreibt. (Beifall Gruppe der FDP) Ich verstehe, dass Sie manchmal ein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie sagen, dass die Entschädigungen über dem Durchschnitt eines Verdienstes von Thüringer Bürgerinnen und Bürgern liegen. Da kann man in Ihre Reihen schauen und kann mal schauen: Was wird denn eigentlich hier von Ihnen politisch an Ideen diskutiert? (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wenn ich mir das ansehe und ich mich anschaue, ist es sogar noch viel zu wenig, bei der Qualität, die wir hier als Freie Demokraten einbringen. (Unruhe AfD) Das ist vielleicht der Unterschied, vielleicht kommen deswegen auch die unterschiedlichen Reden zustande. (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das war jetzt ganz dünnes Eis!) Ich sage das jetzt mal ganz deutlich: Ich bin es wirklich leid, dass Sie sich hier hinstellen und tatsächlich keinen eigenen Vorschlag bringen. Herr Kießling – Sie bringen keinen eigenen, adäquaten Vorschlag nach den Fragen der Objektivität für eine solche Debatte. Es geht um die Frage, dass man gerade als Parlament nicht die Möglichkeit hat, sich hier sozusagen die Beiträge selbst zu gestalten, sondern möglichst objektive Kriterien sprechen lassen soll, die tatsächlich die Angemessenheit nach Rechtslage feststellen, das immer wieder. (Beifall Gruppe der FDP) Jetzt kommen wir doch zu einem Zirkelschluss – würde man jetzt sagen – Ihrer Argumentation. Es gibt ein solches Verfahren, an dem der Landtag überhaupt nichts zu rütteln hat – ob das hoch- oder runtergeht, oder nach links oder rechts geht, völlig irrelevant. Wir können das gut finden. Wir können das schlecht finden. Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Das hat sogar die allerhöchste Legitimität aller Verfahren bekommen – Volksentscheid. Verrückt. Das heißt, Sie wollen und fordern ein, die sollen sich nicht die Taschen vollmachen. Das machen wir gar nicht. Wir haben eben das objektive Verfahren besprochen. Ich habe eben gesagt, Frau Rothe-Beinlich hat es ja auch gesagt, was die Grundlagen sind – dass das nicht wir sind, sondern das Statistische Landesamt das festlegt, dass der Bezugsraum die letzten beiden Jahre umfasst, dass wir das spüren, wenn Preiserhöhungen ausbleiben, wenn beispielsweise Produktivität nicht steigt, das heißt, die Löhne auch nicht steigen und ausbleiben, vielleicht sogar abfallen. Das ist auch richtig so. Ich sage sogar manchmal: Das ist ein gutes Zeichen, wenn sich Politik dann vielleicht herausgehalten hat und die Löhne sich gut entwickeln, weil sich die Wirtschaft gut entwickelt. Aber grundsätzlich gilt, wir sind gekoppelt an die Lebenswirklichkeit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger da draußen. Das ganze Gegenteil von dem, was Sie behaupten, dass wir uns hier sozusagen in einer entkoppelten Blase des Politikerdaseins die Täubchen ins Maul fliegen lassen. Ich bin ganz persönlich immer wieder erschüttert, dass es überhaupt jemand wagt, auf dieser Ebene, ein solches Niveau hier diskutieren zu wollen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich bin auch jedes Mal immer wieder enttäuscht. Ich ertappe mich – das habe ich eben schon mal gesagt. Ich bin ja ein Liberaler, wir sind ja Optimisten. Wir sagen ja, dass der Mensch im Grunde ein zur Vernunft befähigtes Wesen ist. Deswegen hoffe ich eigentlich jedes Mal, wenn ich einen Redebeitrag höre – na, jetzt kommt bestimmt … – und ich bin jedes Mal enttäuscht. Das lag vielleicht an mir, dass ich vielleicht zu optimistisch bin, das hat ja Herr Blechschmidt vorhin auch kritisiert. Und trotzdem sind wir, wenn wir etwas ändern wollen, doch alle bereit, uns Dinge anzuschauen, die ein Verfahren besser machen, denn die Legitimität dessen, was wir als Entschädigung bekommen, hängt natürlich davon ab, dass diese Legitimität hergestellt wird, dass es eben überhaupt keinen einzigen Grund für das geben kann, was in anderen Staaten der Fall ist, wo sich die politische Kaste tatsächlich die Taschen vollmacht. Es ist verwunderlich, wenn man mal in die russische Duma schaut, wie viele Einkommensmillionäre, teilweise ‑ milliardäre dort sitzen. Das ist der große Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland und zu dem politischen System hier. Wir haben Transparenz, und diese Transparenz ist auch immer offen für Kritik, weil Kritik und die Fähigkeit zur Kritik Wesenskern der parlamentarischen Debatte und der parlamentarischen Auseinandersetzung sind. Dazu gehört aber, dass man die Realität anerkennt. Dazu gehört nicht, dass man die Realität so negativ verstärkt, dass draußen genau das passiert, was objektiv nicht der Fall ist. Ich mache mir hier die Taschen nicht voll, ich kann Ihnen sagen, auf meinen alten Job verzichte ich sogar noch. Es mag bei anderen anders sein. Es ist auch meine Entscheidung, das zu tun oder nicht zu tun, völlig klar, aber ich lasse mir natürlich nur ungern unterstellen, dass ich mir mit dem Zutun meiner Stimmen hier selbst die Taschen vollmache. (Unruhe AfD) Das habe ich früher nicht getan, das habe ich heute nicht getan und das habe ich auch zukünftig nicht vor, Herr Kollege Höcke. (Unruhe AfD) Bitte nicht Populismus, sondern wenn, dann konstruktive kritische Position, aber das und die Rede von Herrn Kießling gehen wirklich auf keine Kuhhaut. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der SPD das Wort.

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Diana Lehmann SPD

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die AfD plant eine Verfassungsänderung, mit der die Anpassung der Abgeordnetendiäten an die Einkommensentwicklung im Jahr 2022 ausgesetzt werden soll. Das wirft aus meiner Sicht von vornherein mehrere Fragen auf, zum Beispiel, warum die Anpassung ausgerechnet in diesem Jahr ausgesetzt werden soll und warum nicht auch in anderen Jahren. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das kann ich Ihnen auch noch sagen!) Das könnten Sie natürlich auch entscheiden, so einen Verfassungsänderungsantrag hätten wir auch einbringen können. Jetzt kann man grundsätzlich darüber reden, ob es sich lohnt, wegen einer einjährigen Änderung die Verfassung anzufassen. Da bin ich bei unserer Juristin Dorothea Marx, zu sagen, so leichtfertig macht man das dann nicht, sondern wenn, dann überlegt man es sich ganz grundsätzlich, ob man das will. Wenn man dann die Begründung Ihres Gesetzentwurfs und Ihres Antrags liest, dann begründen Sie es wiederum mit den politischen Entscheidungen, die aus der Coronapandemie entstanden sind bzw. mit den politischen Entbehrungen, denen die Bürgerinnen und Bürger aufgrund dieser politischen Entscheidungen ausgesetzt waren. Wie jetzt aber der Verzicht auf unsere Diätenerhöhung die Situation der Bürgerinnen und Bürger entlasten soll, erwähnen Sie mit keinem Wort und das erwähnen Sie im Übrigen auch mit keiner anderen Maßnahme, die Sie hier im Thüringer Landtag einbringen. Jetzt will ich an der Stelle gar nicht ausführlicher darauf verweisen, dass sich sicherlich die Situation der Bürgerinnen und Bürger natürlich auch wegen Maßnahmen, die wir aufgrund der Pandemie ergriffen haben, verschlechtert hat. Viele von uns haben das für unterschiedliche Gruppen hier im Landtag immer wieder deutlich gemacht. Dass wir diese Maßnahmen aber ergreifen mussten, weil es eine Pandemie gab und weil die das Leben von Bürgerinnen und Bürgern gefährdet hat, und dass wir die deswegen ergreifen mussten und nicht, weil wir einfach nur Spaß daran hatten, auch unser eigenes Leben massiv einzuschränken, das steht auf einem anderen Blatt, darüber sollen wir heute auch nicht ausführlicher diskutieren. Ich will nur noch mal deutlich machen, dass ich diese Verknüpfung durchaus schwierig und die Art und Weise, wie sie mit dieser Pandemie umgehen und auch in diesem Thema wieder umgehen, wirklich alles andere als erfreulich finde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kollegin Rothe-Beinlich hatte schon darauf verwiesen, was wir uns stattdessen vorgenommen haben, und zwar schon deutlich länger als im Oktober, weil das natürlich auch innerhalb einer Koalition manchmal einen gewissen Diskussionsprozess braucht, nämlich dass wir ganz grundsätzlich über die Frage der Abgeordnetenentschädigung und auch über das Abgeordnetenrecht sprechen wollen, zum Beispiel über die Frage der Einzahlung in soziale Sicherungssysteme, auch wie mit Pauschalen umgegangen wird, die wir als Abgeordnete bekommen. Deswegen haben wir einen Antrag eingebracht, das ist die Drucksache 7/3730, die Sie unter Tagesordnungspunkt 37 auf der Tagesordnung finden, die eine Expertenkommission einsetzt und in der wir tatsächlich auch ergebnisoffen beraten wollen, wie sich nicht nur die Abgeordnetenentschädigung, sondern ganz viele andere Rechte und Privilegien, die wir als Abgeordnete ja auch aus guten Gründen genießen – wie wir damit umgehen wollen, wie wir die anpassen wollen und damit auch eine aus meiner Sicht notwendige und transparente Debatte darüber führen wollen, wie wir das grundsätzlich machen. Und das anstelle von dem, was Sie wollen: alljährlich hier eine Debatte anzuzetteln, in der Sie jedes Jahr wieder aufführen, warum man jetzt in diesem Jahr die Diätenerhöhung aussetzen sollte. Ich glaube, dass das weder dem Thema angemessen ist, noch der Arbeit, die wir als Abgeordnete hier im Haus leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Bühl das Wort.

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Andreas Bühl CDU

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, eigentlich ist ja schon alles gesagt. Die Argumente der AfD waren sehr dünn – bis jetzt kam da noch nicht viel –, und die Kollegen haben das schon sehr gut entkräftet. Man kommt sich ja vor, als ob jährlich das Murmeltier grüßt, wenn man hier hört, was Sie hier auf den Tisch bringen. 2015 haben Sie es schon mal eingefordert, 2021 – ich habe mir, ähnlich wie Kollegin Rothe-Beinlich, auch das Protokoll von der letzten Diskussion durchgelesen. Da steht eigentlich schon alles drin, man könnte es genauso vorlesen. Es hätte sich nichts daran geändert, weil die Situation genau so ist, wie sie vor einem Jahr war, und Sie machen hier trotzdem Ihren billigen Populismus. (Beifall CDU) Es geht Ihnen nur darum, eine einfache Botschaft zu transportieren für ein Facebook-Bildchen, wahrscheinlich wird auch gleich wieder mitgefilmt und das auf YouTube gestellt, damit Sie dafür Ihre Klickzahlen kriegen. Sie können sich dafür feiern, das macht es dann allerdings nicht besser und das macht es auch inhaltlich nicht richtiger. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das, was Sie eigentlich bezwecken oder was ja auch im Hintergrund ein Thema ist, das man hier auch besprechen kann – nämlich dass viele Thüringerinnen und Thüringer gerade aufgrund von Preissteigerungen große Sorgen haben –, das haben wir gestern schon in einer Aktuellen Stunde thematisiert beim Thema „Bauen für Familien“. Dort haben wir auch konkrete Dinge benannt, die wir für Thüringen einfordern, damit es Familien hier besser gehen kann, damit man sich auch weiter sein Eigenheim leisten kann. Das könnte man sich über viele Felder auch weiter anschauen, wo Thüringen einen Beitrag leisten kann, dass man Entlastungen schafft, dass man den Menschen in dieser schwierigen Situation mit hohen Inflationsraten hilft. Aber das ist gar nicht Ihr Thema, Sie versuchen hier nur, billigen Populismus auf Kosten des Parlaments zu machen, und das kann man nur ablehnen. Denn – ich meine – bei Ihnen hat das ja Konjunktur, Ihr ehemaliger Pressesprecher im Bund sagte ja, wenn es Deutschland schlecht geht, dann geht es der AfD gut. Das scheint mir hier überall immer ein Thema zu sein. Man versucht hier, billigen Populismus zu betreiben, das Parlament herabzuwürdigen, das Parlament, in dem Sie sitzen, wo Sie gewählt worden sind, schlecht zu machen, um damit billigen Populismus für sich zu betreiben. Das lehnen wir eindeutig ab. Es ist auch kein automatischer Diätenautomatismus im Sinne von Erhöhungen, wie Sie ja immer unterstellen, es kann genauso gut auch sinken, es ist ein sehr transparentes System. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: „Kann“ – nennen Sie mal ein Beispiel!) Wir haben den Nachweis – Frau Rothe-Beinlich hat es vorhin gesagt: Wir haben vom Landesamt für Statistik eindeutig die Auflistungen, wie sich die Preisentwicklungen, wie sich die Lohnentwicklungen beziehen, und daran macht sich dann auch die Entwicklung der Diäten fest. Ein transparenteres System kann es gar nicht geben, als wenn man sich selbst hier das Geld erhöhen würde. Ich finde, das ist recht und fair, und wenn es den Thüringern besser geht, dann können auch die Abgeordneten davon profitieren, dann haben die Abgeordneten zumindest nicht so einen schlechten Job gemacht, dass es irgendwie für das Land schlechter geworden ist. (Beifall CDU, SPD) Von daher sollte man dann auch profitieren können. Im Übrigen geht es auch darum, dass das Mandat attraktiv bleibt. Es steht ja in der Thüringer Verfassung – Artikel 54 –, aber die hat für Sie scheinbar keinen großen Wert: (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich lese gleich noch mal vor!) „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Auf den Anspruch kann nicht verzichtet werden.“ Das steht in der Verfassung geschrieben und daran sollten wir uns auch halten. Daran festmachend, muss man noch mal feststellen: Die AfD-Fraktion könnte sich inhaltlich mit Themen auseinandersetzen, wie man die Thüringerinnen und Thüringer entlasten kann, wie man sie in dieser schwierigen Lage, die ohne Frage besteht aufgrund von – ich habe es gesagt – Inflation, den Folgen vom Krieg in der Ukraine, den Sie ja nicht so kritisch bewerten wie wir vielleicht, wie man den Menschen da helfen kann. Das machen Sie nicht, Sie suchen sich ein billiges Populismusfeld, in dem Sie Ihren verstaubten Antrag von 2015, von 2021 und wahrscheinlich auch nächstes Jahr wieder rausholen können mit den ewig gleichen Argumenten, die man immer nur wieder gleich entkräften kann. Deswegen lohnt es sich auch nicht, hier weiter Minuten darauf zu verschwenden. Lassen Sie uns lieber zu wirklich inhaltlicher Politik für Thüringen kommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Und jetzt hat sich für die AfD-Fraktion Abgeordneter Kießling zu Wort gemeldet.

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Olaf Kießling AfD

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, die AfD-Fraktion hat heute beantragt, die Anpassung der Abgeordnetenbezüge gemäß Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung und die Anpassung nach § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes für 2022 auszusetzen. Wir hatten in den vergangenen Debatten bereits darüber gesprochen, den Automatismus, diesen automatischen Modus bei der Abgeordnetenentschädigung aufzuheben, doch Rot-Rot-Grün und die CDU beharren darauf, wie wir auch jetzt gerade wieder gehört haben, weiterhin auf diesem Automatikmodus weiterfahren zu können und sich eben nicht den Wählern erklären zu müssen, wenn Sie die Entschädigung an die Preisentwicklung anpassen wollen. Und wir reden nur davon, an die Preisentwicklung anpassen zu wollen, nicht diese Selbstbedienung, die Sie hier uns immer unterstellen wollen. (Beifall AfD) Dann müsste man nämlich den Bürgern begründen, warum die Abgeordneten eine höhere Entschädigung begehren. Jeder Arbeitnehmer muss in der freien Wirtschaft auch seinen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber erklären und bei einer Anpassung dies auch begründen, welche seiner Leistungen für das Unternehmen die Gehaltserhöhung rechtfertigt. Wenn wir diesen Maßstab bei den Abgeordnetenentschädigungen ansetzen würden, dann kämen manche sicherlich in Erklärungsnöte, Herr Bühl. Wie ist es den Menschen nämlich zu erklären, dass Abgeordnete mehr Geld erhalten sollen, obwohl es vielen Bürgern so schlecht wie lange nicht mehr geht? Die Abgeordneten sind doch gemäß Artikel 53 Abs. 3 der Verfassung verpflichtet, alles zum Wohl der Bürger zu unternehmen. Diese Leistung muss in Ihrem Sinne nicht erbracht werden. (Unruhe CDU, SPD) Wie gesagt, die regierungstragenden Fraktionen haben hier entsprechende Minderleistungen erbracht. Aufgrund der in den letzten beiden Jahren durchgeführten Coronamaßnahmen und weiteren Entscheidungen dieser rot-rot-grünen Landesregierung wurde die Wirtschaft in Thüringen in die Rezession geschickt und die Einkommenssituation vieler Angestellter und Selbstständiger verschlechtert bis hin zum Existenzverlust. Für weite Teile des Thüringer Wirtschaftslebens bedeuten diese Maßnahmen noch heute eine erhebliche Beeinträchtigung. Viele Branchen sehen sich nach wie vor in der Krise, die mit zum Teil beträchtlichen Schäden für betroffene Unternehmen und Selbstständige einhergeht. Diese Leistungen rechtfertigen in keiner Weise eine Anpassung der Entschädigung, sie wäre auch eine Respektlosigkeit gegenüber unseren Thüringer Bürgern. Diverse andere Länder, zum Beispiel Brandenburg, die keine oder nur eine abgewandelte Form des hier in Thüringen geltenden Automatismus kennen, haben in den vergangenen Jahren bewusst und teilweise auch für mehrere Jahre auf Erhöhungen verzichtet. Nehmen Sie sich bitte mal ein Beispiel, meine Damen und Herren Abgeordneten, an dem Land Brandenburg! In Artikel 54 der Thüringer Verfassung heißt es im Abs. 1 Satz 1 – Herr Bühl, ich lese ihn auch noch mal vor –: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Ich bin der Meinung, dass die aktuelle Entschädigung in Höhe von 6.036,72 Euro brutto diese Unabhängigkeit auch weiterhin sichert und eben auch eine aktuelle Anpassung nicht notwendig ist. (Beifall AfD) Wenn wir uns den Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung ansehen, heißt es dort unter anderem, dass sich die Höhe der Entschädigung jährlich auf der Grundlage der jeweils letzten Festlegung nach Maßgabe der allgemeinen Einkommensentwicklung im Freistaat verändert. Gern können wir auch mal für die aktuelle Berechnung das Statistische Bundesamt hernehmen, die die Entwicklung des Reallohns 2021 im Coronajahr festgestellt haben. Der Reallohn in Thüringen ist nämlich um 0,1 Prozent gesunken; und da sind wir wieder beim Thema. Gern können wir auch diese Senkung in Ansatz bringen, die ja auch Frau Henfling das letzte Mal hier in die Debatte eingebracht hat. Herr Bühl, Sie haben es ja auch gerade noch mal gesagt, dass sie auch mal sinken könnte, dann können wir das doch gern mal machen, aber dann werden Sie sicher wieder mal nicht mitmachen. Wenn ich noch mal auf das Wort „angemessen“ in Artikel 54 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung hinweisen darf. Ich habe bereits mehrfach dazu ausgeführt, dass die Entschädigung für abgelieferte Leistungen von Rot-Rot-Grün mehr als angemessen ist. Und da wir gerade wieder bei abgelieferten Leistungen sind, Herr Bühl: Sie von Rot-Rot-Grün und auch die CDU haben für den Haushalt 2022 eine Globale Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro abgeliefert. Es sollen 330 Millionen im Freistaat und bei den Bürgern gespart werden, jedoch haben Sie von der CDU als Einbringer dieser Sparmaßnahmen nicht gesagt, wo gespart werden soll, und haben das Rot-Rot-Grün überlassen. Selbst dies hat auch der Thüringer Rechnungshof kritisiert, dass Sie als CDU nicht gesagt haben, wo bitte schön gespart werden soll. (Zwischenruf aus dem Hause: Das ist Blöd- sinn!) Das ist kein Blödsinn, das ist halt so. Da können Sie mal den Rechnungshof fragen. Das ist eine klare Minderleistung gewesen, und daher hat die AfD-Fraktion auch diesem Haushalt 2022 nicht zugestimmt, da wir im Gegensatz zur CDU konkrete Vorschläge gemacht haben, welche die Wirtschaft und die Bürger nicht schädigen. Daher fordern wir als AfD-Fraktion die Damen und Herren auf, die Globale Minderausgabe doch bitte bei sich selbst auch mal entsprechend anzuwenden, nämlich bei den Abgeordnetenentschädigungen auf diese Anpassung zu verzichten. (Beifall AfD) Wenn wir uns die Anpassung der letzten beiden Jahre mal ansehen, so dürften bei dem Verzicht auf die Anpassung der Entschädigung zwischen 871.000 und ca. 1 Million Euro zusammenkommen. Zusätzlich hierfür dürfte eine Nullrunde aber auch zu Einsparungen im Titel 411 03 bei den ehemaligen Abgeordneten führen, da etwa die Versorgungsleistungen an ehemalige Abgeordnete gemäß § 13 Thüringer Abgeordnetengesetz ebenfalls anhand der Höhe der Grundentschädigung berechnet werden. Da die Anzahl derer natürlich sinkt, lässt sich diese Einsparung nicht konkret beziffern. Daher müssen hier unsere Anträge zur Einsparung eigentlich eine große Zustimmung finden, denn wie gesagt, wir wollen halt dieses Geld, was dort eingespart wird, gern bei der Jugendarbeit oder für die Bildung unserer Kinder in dem Maße dort entsprechend einsetzen, wo Sie entsprechend, liebe CDU und Rot-Rot-Grün hier auch die Kürzung aktuell machen. Da wäre die Million Euro besser aufgehoben und verwendet. Und wenn Sie, Frau Müller von den Linken, behaupten, man könnte unseren Anträgen nicht zustimmen, da der Anspruch für 2022 bereits zum 1. Januar 2022 entstanden sei, da kann ich nur sagen: Was für eine krude Ausrede! Selbstverständlich dürfen Sie auch Verzicht üben, und zwar auch ab dem nächsten Monat von mir aus, und ausgezahlt ist die Anpassung ja auch noch nicht, daher ist ein Verzicht auf die Anpassung komplett möglich. Im Übrigen gibt es auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken für ein Rückführungsverbot. Sie können es gern gerichtlich prüfen lassen, wenn Sie der Meinung sind, es wäre so. Dann werden Sie eines Besseren belehrt werden. Wir als AfD-Fraktion haben mit den Anträgen im Hinblick auf die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung den Versuch unternommen, die Anpassung durch die automatische Diätenanpassung für das Jahr 2022 auszusetzen und die dadurch frei werdenden Mittel einer notwendigen Verwendung für unsere Jugend zuzuführen. Ich bitte hiermit um direkte Abstimmung, wenn wir dann mit der Diskussion fertig sind, und um breite Zustimmung unserer Anträge. Herr Montag, wie gesagt, die Angemessenheit habe ich Ihnen gerade noch mal erklärt, und ich denke, die Höhe der Bruttogrundentschädigung ist mehr als angemessen. Wir haben hier ein bisschen ein anderes Niveau als das, was Sie uns immer unterstellen. Und transparent sind wir auch. Wie gesagt, wir verzichten da gern. Also bitte auch beim nächsten Mal hier von Ihrer Seite aus am Rednerpult mehr Niveau. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Vielen Dank, Herr Kießling. Jetzt hat sich für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Müller zu Wort gemeldet.

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Anja Müller Die Linke

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Interessierte vielleicht noch am Livestream, die AfD hat hier zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die verfassungsrechtlich gar nicht umsetzbar sind, und das ist heute schon mehrfach gesagt worden. Das weiß die AfD und da ist eigentlich das größere Problem, weil, sie spielt hier wieder ein einfaches populistisches Schauspiel. Mehr kann man dazu nicht sagen, denn einfach gesagt – und da komme ich jetzt drauf –, die AfD möchte für das Jahr 2022 die automatischen Diätenerhöhungen der Abgeordneten ausgesetzt haben. Doch diese Gesetzentwürfe hätten Sie vor einem Jahr bringen müssen. Da bin ich dabei. Der Anspruch der Abgeordneten entsteht zum 01.01. eines jeden Jahres. Also ist der Erhöhungsanspruch für das Jahr 2022 schon entstanden. Jetzt könnte man locker flockig sagen, na dann schaffen wir halt den Anspruch einfach nachträglich ab und das haben Sie ja auch gerade getan. Das geht aber nicht. Denn egal, ob es um Sozialhilfe, Rentenansprüche oder aber Abgeordnetendiäten geht, der nachträgliche Eingriff in schon entstandene Rechts- und Leistungsansprüche ist grundsätzlich nicht erlaubt. Natürlich stellt sich dann vor allem die Frage: Warum bringen die das denn jetzt zu solch einem Zeitpunkt? In der Hauptsache geht es der AfD wieder darum, die Menschen gegeneinander auszuspielen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ma- chen Sie doch schon!) Mit diesen Gesetzentwürfen wollen Sie die Abgeordneten oder die da oben gegen die da unten ausspielen. Das macht die AfD in ihrer Begründung zum Gesetz auch deutlich, aber darauf gehe ich gleich noch ein. Doch selbst wenn die AfD die Zahl 2022 im Gesetzestitel in die Zahl 2023 ändern würde, werden wir als Linke die Gesetzentwürfe ablehnen, denn für das gerade laufende und das kommende Jahr gehen Experten von einer deutlich schlechteren Wirtschaftsleistung aus. Das schlägt sich dann auch in der Lohn- und Gehaltsniveauentwicklung wieder. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Kein Wun- der bei den Maßnahmen!) Ausgerechnet dann die automatische Diätenerhöhung auszusetzen, wo eine Senkung der Diäten anstehen könnte, das geht gar nicht. An dieser Stelle mache ich für meine Fraktion deutlich, wir als Linke fordern seit Jahren eine umfassende Reform – und das ist, glaube ich, ein ganz großer Unterschied zu Ihrem Ein-Punkte-Gesetz, Sie haben einen Punkt gebracht – des Thüringer Abgeordnetenrechts. Da sind die Schwerpunkte die Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung und stattdessen Diätenerhöhung durch Gesetzesänderung in einem transparenten Gesetzgebungsverfahren. Die Abschaffung der steuerfreien Aufwandspauschalen – stattdessen sollen die Aufwendungen für das Mandat beim Finanzamt als Werbungskosten geltend gemacht werden, so wie das jeder andere normale Steuerbürger macht und mit Ausgaben für die Berufstätigkeit. Die Einführung von eigenen Beiträgen der Abgeordneten für die Rentenversicherung und die Versorgung der Hinterbliebenen statt Vollfinanzierung aus Steuergeldern. Seit Anfang der 90er-Jahre kämpfen wir dafür. Verschiedene Gesetzesinitiativen, Anfragen und Anträge wurden durch die PDS und Linke im Laufe der Jahre eingebracht. Daran arbeiten wir auch weiter. Frau Astrid Rothe-Beinlich und auch Frau Lehmann haben es deutlich gesagt, es steht schon seit Monaten ein gemeinsamer Antrag zur Einsetzung einer Expertenkommission, die sich mit dem Abgeordnetenrecht auseinandersetzten soll, auf der Tagesordnung. Da braucht es diese Aktion der AfD nun wirklich nicht. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die braucht es immer wieder!) Solange – und das sage ich jetzt auch als linke Abgeordnete gern – der Diätenautomatismus in Artikel 54 leider noch besteht, werden unsere linken Abgeordneten weiterhin ihre automatische Diätenerhöhung spenden. Über 20 Jahre machen wir das schon. (Beifall DIE LINKE) Die Abgeordneten haben dazu einen eigenen Verein. Ich rede von allen Abgeordneten, die hier drinnen gesessen haben. (Unruhe CDU) Selbstverständlich, dazu komme ich gleich. Die Abgeordneten haben dazu einen eigenen Verein gegründet, der sich „Alternative 54“ nennt. Und jetzt kommt eine unglaubliche Summe: 1.604.980,45 Euro sind dadurch schon verschiedenen Sportvereinen, Sozialvereinen, Feuerwehren und sonstigen Menschen zugutegekommen, die einfach Hilfe brauchen. Wir reden nicht nur oder machen Populismus wie die AfD, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das könn- ten wir in einem Jahr einsparen!) wir als Linke sind konkret für die Menschen da und helfen ihnen in Notlagen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was mich alarmiert, ist aber auch die Begründung des Gesetzentwurfs. Sehr wohl gab es in der Coronapandemie Hilfen vom Land Thüringen. Auch jetzt setzt sich die Landesregierung für Hilfen gegen die Inflation und Kriegsfolgen ein. Die Behauptung der AfD in der Begründung stimmt schlicht nicht. Das ist Stimmungsmache mit falschen Informationen. In Sachen aktuelle Krisenauswirkung – Stichwort „steigende Energiekosten und Inflation“ – folgende Anmerkung: Der linke Ministerpräsident Bodo Ramelow hat in Richtung Bundesregierung klar öffentlich gesagt, was jetzt dringend notwendig ist. Es braucht ein Energiegeld für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen. Es braucht ein gesetzliches Verbot von Energiesperren für die Privathaushalte. Es braucht ein Sonderprogramm für kommunale Energieversorger, um unter anderem den Ausbau von Wärmenetzwerken voranzubringen. Also er macht, er handelt. Darüber hinaus wäre wichtig, so finden wir als Linke, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Er handelt nicht, er fordert!) die neoliberale Öffnung des Energiemarkts muss rückgängig gemacht werden. Die in der Bundesrepublik früher bestehende staatliche Aufsicht über die Versorgung und die Preise im Energiesektor muss wieder eingeführt werden. Und Energie darf kein Spekulationsobjekt sein. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das ist am Thema vorbei!) Wir als Linke wünschten uns Mut, die Rekordgewinne der Konzerne den Menschen zukommen zu lassen, um die Verbraucher jeden Monat spürbar zu entlasten. Frankreich und Italien – vielleicht können Sie das, Herr Montag, an die Bundesregierung mal mitgeben – machen es vor, wie es in der Praxis gerade funktioniert. Mit den beiden populistischen Gesetzentwürfen der AfD zum Diätenmoratorium, die praktisch gar nicht funktionieren, wird es keinem Menschen in Thüringen besser gehen. Es geht der AfD wieder nur mal um die Spaltung der Gesellschaft, wie leider so oft. Dem stellen wir uns entgegen. Wir unterstützen die Menschen mit all unseren Möglichkeiten und unserer Politik. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Machen wir nicht!)

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Bergner

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Vielen Dank, Frau Müller. Wortmeldungen? Ich sehe jetzt Herrn Höcke. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie beim letzten Mal!)

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Björn Höcke AfD

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, es ist doch gut, dass wir in die Diskussion eingetreten sind. Das ist doch auch das Ziel unseres Antrags gewesen. Deswegen verstehe ich auch nicht, dass hier mit so viel Schaum vor dem Mund geredet worden ist. Lassen Sie uns einfach noch mal kurz zusammentragen, warum wir diese Diskussion zu führen haben und warum es richtig und wichtig ist, dass die AfD-Fraktion immer mal wieder dieses Thema ins Hohe Haus einspeist. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Montag vor allen Dingen, weil Sie sich ja besonders aufgeregt haben heute zu schon fortgeschrittener Stunde nach einigen Stunden Plenardebatte, haben Sie sich unseren Antrag überhaupt durchgelesen? Das wäre meine erste Frage. Dann hätten Sie nämlich relativ leicht bemerken können und müssen als Parlamentarier, dass wir jetzt an diesem Punkt am heutigen Tage (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Weil der Bezugsraum nicht stimmt!) überhaupt gar nicht das große Fass der Diskussion über die automatische Diätenerhöhung aufmachen wollten, sondern wir wollten tatsächlich nur dafür Werbung machen, über ein Moratorium nachzudenken bei einer einmaligen Aussetzung der Diätenerhöhung. Aber anscheinend haben Sie das nicht auffassen können, was schade ist. (Beifall AfD) Ziel unseres Gesetzentwurfs bzw. unserer beiden Gesetzentwürfe ist vor allen Dingen erstens, dass wir daran erinnern, dass wir in diesem Hohen Hause mal vor vielen Jahren – ich war gerade Neuling hier im Thüringer Landtag, ich glaube, das war 2014 – eine Institution gegründet hatten, eine AG würde man sagen, eine Arbeitsgemeinschaft – ich glaube, die hieß sogar „Parlamentsreform“ oder ähnlich. Sie können mich sicherlich noch mal mit dem richtigen Begriff konfrontieren, aber ich meine, sie hieße „Parlamentsreform“. Herr Dr. Poschmann, AG „Parlamentsreform“, gab es so etwas? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, gab es!) Gab es, ja? Dieses Projekt tagte, ich weiß nicht, wie oft. Und was kam raus? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nichts!) Nichts. Es wurde diskutiert über die Abgeordnetenbezüge. Es wurde diskutiert über die Altersvorsorge der Abgeordneten. Aber es kam genau nichts raus. Deswegen bin ich dankbar, sehr geehrte Frau Kollegin Rothe-Beinlich, wenn Sie von hier vorn immerhin in Aussicht stellen, dass Sie diesen Reformprozess, der versandet ist – leider versandet ist –, zumindest mit Ihrer Fraktion unterstützen würden. Und wir sagen als AfD-Fraktion: Das war eine der wichtigsten Zielsetzungen dieses Gesetzantrags. Wir wollen diesen versandeten Reformprozess wieder aufnehmen. Lassen Sie es uns anpacken! (Beifall AfD) Die zweite wichtige Zielsetzung, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, ist, darauf hinzuweisen, dass die Preissteigerung, unter der die Thüringer im Augenblick leiden, 3 Euro mittlerweile für ein halbes Pfund Butter, über 2 Euro für 1 Liter Super-Benzin, über 2,20 Euro für 1 Liter Diesel, 1 Kilowattstunde Strom kostet im Augenblick 36 Cent, wenn man im sogenannten Basistarif ist, also wenn man das Pech hatte, bei einem insolventen Stromanbieter als Stromkunde untergekommen zu sein, und dieser Stromanbieter dann zahlungsunfähig geworden ist und man zu einem Stromanbieter musste, ist man im sogenannten Basistarif. Da bezahlt man mittlerweile 60 Cent und mehr für die Kilowattstunde Strom in Deutschland. Das ist das Zwei-, nein, das Drei-, das Vierfache von dem, was die Polen oder die Franzosen bezahlen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Das ist eben nicht nur mit dem Ukraine-Krieg zu erklären. (Beifall AfD) Sie versuchen gerade, die Problemhalden, die Sie mit einem irrrationalen Politikansatz im Bereich der Währungspolitik, im Bereich der Energiepolitik, im Bereich der Coronapolitik hoch aufgetürmt haben, unter den Teppich des Ukraine-Krieges zu kehren. Das wird Ihnen nicht gelingen, weil wir die Wähler draußen darauf aufmerksam machen, dass Sie für die Teuerungsrate im Freistaat Thüringen ursächlich sind. (Beifall AfD) Wenn Sie die Euro-Rettungspolitik mit der Geldmengenausweitung nicht hätten, wenn Sie die Energiewende-Politik nicht hätten, die für den kleinen und mittleren Einkommensinhaber in Thüringen eine Katastrophe ist, und wenn Sie die Coronapolitik/Maßnahmenpolitik, die von Ihnen allen eingeleitet und unterstützt worden ist, die zu einer systematischen Zerschlagung der Lieferketten geführt hat, mit den desaströsen wirtschaftlichen Folgen nicht hätten, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Zur Sache!) wenn Sie nicht gemeinsam hinter diesen Politikansätzen gestanden hätten und sie gegen die Vernunft exekutiert hätten, dann hätten wir heute nicht diese exorbitanten Teuerungsraten in Thüringen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, weil wir draußen eine stetig wachsende Politikverdrossenheit haben – oder sollte ich besser Parteienverdrossenheit sagen? –, hätten wir es uns als AfD-Fraktion gewünscht, dass wir in dieser schwierigen Zeit gemeinsam außerhalb des Hohen Hauses ein Zeichen der Solidarität mit unseren gebeutelten Mitbürgern setzen würden. Das wäre unser Wunsch und das war ein Kernanliegen dieser Gesetzesanträge, die wir heute eingespeist haben. (Beifall AfD) Abschließend noch: Frau Rothe-Beinlich, Sie haben mich zitiert aus einer Rede von 2015 – war es? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, 2021!) 2021, gut. Ich habe das jetzt nicht nachverfolgt, ob Sie richtig zitiert haben, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können davon ausgehen, dass das stimmt!) aber ich glaube Ihnen das durchaus. Ich habe mich durchaus auch schon, glaube ich, 2015 oder 2016 in einer Debatte zu der Möglichkeit eines Teilzeitparlaments geäußert. Ja, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wenn wir noch mal diese AG Parlamentsreform initiieren, dann sollten wir darüber nachdenken. Diese Diskussion ist in den 90er- und Anfang der 2000er-Jahre nicht nur im Thüringer Landtag geführt worden. Manchmal habe ich – und vielleicht nicht nur ich – das Gefühl, dass hier Arbeit im Hohen Haus gemacht wird, die nicht notwendig ist, weil sie keinen Nutzen für die Thüringer hat. (Beifall AfD) Darüber können wir reden und wir können uns darüber Gedanken machen, ob wir unser Hohes Haus nicht als Teilzeitparlament organisieren könnten (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie wäre es, wenn Sie weiter in Teilzeit arbeiten und der Rest macht seine Arbeit?) und wir dann halbtags unserem bürgerlichen Beruf nachgehen könnten. Wir als AfD-Abgeordnete haben ja alle bürgerliche Berufe, denen wir gern nachgegangen sind und denen wir dann auch wieder nachgehen können. Lassen Sie uns darüber diskutieren, lassen Sie uns ergebnisoffen diskutieren! Und wenn das Ganze heute einen Nutzen gehabt hat, dass wir noch mal anfangen, zusammen daran zu arbeiten, dann hat das doch ein gutes Ziel gehabt und ein gutes Ende gehabt. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Jetzt habe ich die Wortmeldung von Frau Kollegin Müller. Sie haben das Wort.

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Anja Müller Die Linke

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Für die Zuschauer, ich werde doch nicht auf Herrn Höcke reagieren, aber mir geht es um die Summe und das, was suggeriert wird. Wir haben es gerade durchgerechnet: Wir reden über 108.000 Euro, diesen Antrag hätte die AfD bereits im letzten Jahr bringen müssen, und über mehr reden wir nicht. Das Leben der Menschen wird in Thüringen nicht durch diesen scheinheiligen Antrag der AfD verbessert. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Vielen Dank, Frau Müller. Jetzt schaue ich noch mal in die Runde, eine weitere Wortmeldung sehe ich jetzt nicht mehr. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Keine Ausschussüberweisung. (Unruhe im Hause) Jetzt versuchen wir trotzdem mal etwas Ruhe in die Diskussion zu bringen. Da keine Ausschussüberweisung beantragt wurde, schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute. Meine Damen und Herren! – Frau Kollegin König-Preuss, wenn Sie mir etwas sagen wollten, ist es nicht angekommen. Der Hinweis ist richtig. – Wir sind, bevor ich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, punktgenau an der nächsten Lüftungspause. Das heißt, wir treffen uns hier 18.15 Uhr wieder. Meine Damen und Herren, auch wenn Donnerstagabend ist, fahren wir mit der Beratung fort. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 8 noch einmal zu schieben. Deswegen machen wir jetzt weiter mit *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3310 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4978 Das Wort hat Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

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Volker Emde CDU

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der FPD-Fraktion in Drucksache 7/3310 wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wir haben ihn insgesamt dreimal beraten, haben dazu auch eine Anhörung durchgeführt, haben ihn inhaltlich beraten, hatten aber auch eine Parallelität zu einem schon verabschiedeten Antrag zu diesem Thema, der hier beraten wurde. Im Ergebnis lautet die Beschlussempfehlung für das Parlament, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Vielen Dank, Herr Kollege Emde. Damit eröffne ich die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Kowalleck zu Wort gemeldet.

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Maik Kowalleck CDU

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion hat nächste Woche sozusagen den ersten Geburtstag. Sie sehen also, dass das parlamentarische Verfahren in Bezug auf diesen Antrag doch recht langwierig war. Nichtsdestotrotz beschäftigt uns das Thema „öffentlicher Dienst“, wie die FDP das nennt, „die Weichen für die Zukunft stellen“, in regelmäßiger Form. Ich erinnere nur an die Thematik „Digitalisierung“, die uns auch mit den verschiedenen Anträgen immer wieder beschäftigt und die wir hier an dieser Stelle beraten. Grundsätzlich, sagen wir als CDU-Fraktion, ist es wichtig, diese Thematik hier im Hohen Hause und natürlich auch in den Ausschüssen zu beraten. Wir haben daher im Haushalts- und Finanzausschuss eine umfangreiche Anhörung durchgeführt und diese ausgewertet. Ich muss aber kritisch anmerken, dass die Wortmeldungen nicht von allen Anzuhörenden so umfangreich waren, wie wir uns das gewünscht hätten. Nichtsdestotrotz gab es trotzdem einen Erkenntnisgewinn in verschiedenen Bereichen. Ich nenne da nur als Beispiel die Wortmeldung des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes. Hierzu gab es gerade im Bereich der Personalplanung wichtige Hinweise, die wir auch weiterdiskutieren werden. Es gab durchaus eine Kritik zu dem Punkt des Vorschlags, eine weitere Kommission zur umfassenden Evaluierung der Aufgaben einzusetzen. Dem schließen wir uns als CDU-Fraktion an, denn wir denken, wir haben hier auch in den verschiedenen Initiativen, die der Landtag auf den Weg gebracht hat, schon Aufgaben für die Landesregierung aufgezeigt. Ich erinnere an dieser Stelle an den Entschließungsantrag „Personalentwicklungskonzept als Zukunftsaufgabe fortschreiben“, der von den Koalitionsfraktionen und der CDU im Rahmen des Haushalts auf den Weg gebracht wurde. Ich möchte auch an die Ausführungen vonseiten der Landesregierung hier an dieser Stelle erinnern. Wir werden uns natürlich weiterhin intensiv mit dem Personalentwicklungskonzept beschäftigen. Sie wissen, gerade beim Landeshaushalt und im Rahmen unserer Beratungen spielt das natürlich regelmäßig eine wichtige Rolle. Wir haben gerade bezüglich der Pensionskosten noch mal einen Antrag eingebracht, der uns hier im Hohen Hause im Rahmen der Diskussion beschäftigen wird. Ich sagte das gerade auch: Die Zukunft des Personals und die Besetzung von Stellen beschäftigen uns dauerhaft. Grundsätzlich, sagen wir als CDU-Fraktion, ist es ein Antrag, der durchaus wichtig ist, den wir diskutiert haben, wir haben die Anhörung durchgeführt, aber mit verschiedenen Punkten, gerade mit dieser Einrichtung einer Kommission, können wir so nicht mitgehen. Deshalb werden wir uns enthalten. Danke sehr. (Beifall CDU)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Vielen Dank, Kollege Kowalleck. Für die Fraktion Die Linke hat sich Kollege Bilay zu Wort gemeldet.

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Sascha Bilay Die Linke

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP will mit ihrem Antrag den öffentlichen Dienst für die Zukunft fit machen. Dazu kann ich sagen: Das will Rot-Rot-Grün auch. Aber damit endet schon die Gemeinsamkeit zwischen Ihnen und uns. Ich will das ausführen. Herr Emde hat das erwähnt, wir hatten im Haushalts- und Finanzausschuss eine sehr intensive Beratung dazu und hatten auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Anzuhörenden haben durchaus eine erhebliche Kritik an dem Vorschlag geäußert, dass eine externe Kommission eingerichtet werden soll. Diese Notwendigkeit für eine externe Kommission teilen wir ausdrücklich nicht. Herr Kowalleck ist darauf eingegangen: Zusammen mit dem Haushalt haben Rot-Rot-Grün und CDU gemeinsam einen Entschließungsantrag für dieses Jahr beschlossen. Der sieht unter anderem vor, dass dem Haushalts- und Finanzausschuss bis Mitte Juli dieses Jahres ein entsprechender Bericht zur Entwicklung des Personals im öffentlichen Dienst vorgelegt werden soll. Dieser Bericht soll quartalsweise fortgeschrieben und im Haushalts- und Finanzausschuss entsprechend diskutiert werden. Das ist aus unserer Sicht ein tatsächlicher, konkreter Beitrag, um sich dem Thema „Fortentwicklung des öffentlichen Personals oder Dienstrechts“ zu stellen. Da brauchen wir keine externe Kommission, die noch mal externe Gutachter beauftragt, sondern wir stellen uns hier im Parlament den Herausforderungen. Deswegen ist das aus unserer Sicht auch abzulehnen. Die FDP hat in ihrem Antrag noch mal an ganz vielen Stellen darauf abgestellt, dass sie sich im Grunde genommen ausschließlich auf Personalstellen fokussiert. Sie haben unter anderem den Konkurrenzkampf der Behörden sowohl des Landes untereinander, aber auch der kommunalen Ebene und zwischen Land und Kommunen erwähnt. Aber Sie haben eben keinen Vorschlag unterbreitet – und das ist aus unserer Sicht das Entscheidende –, wie aus Ihrer Sicht die kommunalen Verwaltungen, die Landesverwaltungen insgesamt effizienter und leistungsfähiger gemacht werden sollen. Darauf will ich noch mal hinweisen: Es gab in der 4. Legislaturperiode – das ist zu vermissen – (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das steht in der Aufgabenkritik!) dazu eine Enquetekommission, die die Frage umfangreich und sehr intensiv diskutiert hat. Und bei aller Unterschiedlichkeit zwischen der damaligen Regierung und der damaligen Opposition haben am Ende alle erkannt und die Notwendigkeit gesehen, dass es ohne Strukturveränderungen, gerade auf kommunaler Ebene, nicht dazu kommen wird, dass wir den öffentlichen Dienst leistungsfähiger ausgestalten. Ich will Ihnen noch mal eines sagen, das ist in Ihrem Antrag auch nicht enthalten: Wir müssen auch darüber reden, wie wir das Personal auf kommunaler und Landesebene entsprechend qualifizieren und fortbilden. Gerade auf kommunaler Ebene gibt es da eine aktuelle Wortmeldung der Spitzenverbände, die erklärt haben, dass sie zum Beispiel die Grundsteuerreform nicht umsetzen können, weil sie mit anderen Dingen beschäftigt sind. Ich möchte darauf hinweisen, dass die kommunale Ebene derzeit von der Grundsteuerreform überhaupt nicht betroffen ist, sondern derzeit machen das die Landesbehörden, insbesondere die Finanzämter des Landes, die also die Daten erheben und bearbeiten. Frühestens im nächsten Jahr oder dann spätestens 2024 werden die kommunalen Behörden erst beteiligt, wenn sie dann mit den Daten der Finanzämter, die übrigens alle elektronisch erfasst werden – also der händische Aufwand ist verhältnismäßig gering –, versorgt werden und dann aufgrund der kommunalen Hebesätze die Steuerbescheide verschicken. Das hat aber mit der jetzigen Situation der Pandemie, die man als Fluchtgrund benutzt, um sich dem Thema zu verweigern, überhaupt nichts zu tun, sondern ist aus unserer Sicht ein Hilfsargument, die Aufgaben, die überhaupt nicht über Nacht hereingebrochen sind, sondern schon lange Zeit bekannt sind, dann umzusetzen. Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, das sind insbesondere die kleinen Kommunen in Thüringen, die diese Probleme artikulieren, das sind nicht die großen Städte. Die haben das umgesetzt. Die haben das Personal fortgebildet, die haben die technische Ausstattung gekauft, die haben im Übrigen auch die Fortbildungsangebote und die Beratungsangebote des Finanzministeriums genutzt. Das sind die kleinen Strukturen, die hier insbesondere ihrer Aufgabe nicht nachgekommen sind. Insofern müssen wir tatsächlich darüber reden, wie wir das Personal besser ausbilden, wie wir es fortbilden, wie wir es für die Zukunft fit machen. Das sind alles Dinge, die im Antrag der FDP nicht enthalten sind. Deswegen ist es auch folgerichtig, dass wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Vielen Dank, Herr Bilay. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Sesselmann zu Wort gemeldet.

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Robert Sesselmann AfD

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte mich kurzfassen – ich habe die Rede vom Abgeordneten Kießling erhalten – und nur kurz auf einen wichtigen Punkt eingehen, denn es ist bereits vieles gesagt worden: Dass auch die AfD-Fraktion keinen Sinn darin sieht, eine Kommission zur umfassenden Evaluierung der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung und des langfristigen Personalbedarfs zu schaffen. Wir sind genauso gegen die Schaffung einer externen Kommission. Die Gründe wurden bereits in ausführlicher Form vorgetragen und wir lehnen auch diesen Entschließungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Vielen Dank, Herr Sesselmann. Es hat sich Frau Dr. Bergner zu Wort gemeldet.

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Ute Bergner fraktionslos

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich finde es schade, dass die Initiative der Gruppe der FDP im Ausschuss kein konstruktives Ergebnis gebracht hat. Ich hätte mir gewünscht, dass der Ausschuss zu der Erkenntnis kommt, dass wir uns in einem gesellschaftlichen Wandel befinden und schon deshalb konzeptionelle Arbeit dringend erforderlich ist. Wenn wir immer wieder Methodenkästen der Vergangenheit bedienen, kann eine solche Arbeit nicht erfolgreich sein. Aber nichts zu tun ist noch schlimmer. Ich möchte mal die Problematik an dem Punkt 3 des Antrags bei den Forderungen an die Landesregierung erläutern. Die Übertragung öffentlicher Dienstleistungen an private Dienstleister löst nicht unser Problem, sondern schiebt es nur wie eine heiße Kartoffel hin und her. Wir haben nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern im ganzen Land ein Arbeitskräfteproblem, viele sagen auch ein Fachkräfteproblem. Es fehlt überall an Lehrern, an Ärzten, an Pflegepersonal, an Richtern, an Polizisten, an Handwerkern, an IT-Fachleuten, an Facharbeitern. Hier sind in der Vergangenheit sehr viele Fehler gemacht worden, die es im Rahmen einer konzeptionellen Arbeit zu korrigieren gilt. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Lehrer nicht mehr als Lehrer arbeiten? Wissen Sie, warum diese Fachkräfte ihren Beruf an den Nagel gehängt haben, obwohl sie leidenschaftlich gern lehren? Wissen Sie, wie viele Ärzte nicht mehr als Arzt in Thüringen arbeiten und warum? Es gibt über 300 ausländische Mediziner, die gern hier arbeiten würden. Wir hatten erst kürzlich im Petitionsausschuss eine Anhörung zu diesem Thema. Nur hier habe ich als Ergebnis nicht mitgenommen, dass das oberste Gebot ist, einen Handlungsplan zu entwickeln, wie wir diese Fachkräfte schnellstmöglich ihrer Wirksamkeit zuführen. Pflegepersonal reduzieren wir weiter durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht – ich sprach bereits gestern dazu. Wir wundern uns, dass wir keine Nachwuchsrichter bekommen, und sehen nicht, dass ein Richter im Einstieg weniger Geld bekommt als ein juristischer Referent im Landtag? Wir finanzieren über Monate hinweg Fachkräfte in der Autoindustrie mit Steuergeldern, damit sie zu Hause bleiben, und hindern innovative Firmen im Land daran zu wachsen, weil wir diese Kräfte dem Arbeitsmarkt entziehen. Ein steuerfinanziertes Transferprogramm würde unserer Wirtschaft einen positiven Impuls verleihen. Wir akademisieren die Berufe, verlängern die Ausbildungszeiten und wundern uns, dass niemand mehr anpacken kann. Die Digitalisierung nutzen wir nicht zur Freisetzung von Arbeitskräften, sondern zum Aufblähen von Bürokratie, und dem Kontrollwahn sind keine Grenzen gesetzt. Ich appelliere dringend, konstruktiv an diesem Problem weiterzuarbeiten, auch wenn das Anliegen der FDP heute leider abgelehnt wird. Danke. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Sehr verehrter Herr Präsident, vielen Dank auch für die bisherigen Debattenbeiträge. Ich will noch mal auf ein paar Dinge eingehen, die über die Frage „Kommission – ja, nein, vielleicht“ hinausgehen. Der Antrag hat ja nicht nur einen Anstrich, wie man es bei manch anderen gewohnt ist, sondern er ist etwas komplexer. Ich darf auch daran erinnern, dass er nur ein Teil einer ganzen – wie wir immer gesagt haben – Antragskaskade zur Reformierung des öffentlichen Dienstes war, denn auch der öffentliche Dienst verdient Respekt. Was wollte unser Antrag? Er wollte eine Aufgabenkritik im öffentlichen Dienst sowie – adäquat darauf abgestimmt – eine Personalbedarfsplanung. Wir wollten einen thüringenweiten Bewerberpool einrichten, wir wollten zur Entlastung des öffentlichen Dienstes Personaldienstleistung an private Dienstleister übertragen – da, wo es notwendig ist, weil es kein oder nicht genug Personal gibt. Wir wollten die interkommunale Zusammenarbeit zur Entlastung vorantreiben und – ja – auch eine Kommission zur Evaluierung von Aufgaben, Personal- und Sachausstattung bilden, um den langfristigen Personalbedarf bis 2035 zu eruieren und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten. Und jetzt muss ich gar nicht mehr mit eigenem Inhalt weitersprechen, sondern ich schaue einfach in das, was diejenigen, die in der Anhörung waren, zu der Frage gesagt haben: Ist das tatsächlich noch ein Problem oder haben Sie faktisch schon alle Probleme gelöst, wie Herr Bilay das angedeutet hat? Das ist nicht der Fall. Zwei Punkte: Der Rechnungshof sagt: In den nächsten 15 Jahren werden knapp 49 Prozent der Bediensteten in den Ruhestand gehen. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Thüringen wird stark abnehmen. Eine Aufgabenkritik im öffentlichen Dienst ist absolut notwendig, ein Bewerberpool ist eine tolle Idee. Auf jeden Fall ist – so auch der Rechnungshof – bei freien und frei werdenden Stellen vor der Besetzung immer zu prüfen, ob die zu erledigenden Aufgaben unter den sich ändernden Rahmenbedingungen unverändert notwendig sind. Also eine dauerhafte Aufgabenkritik. Was sagt denn die Gewerkschaft der Polizei? Eine Kommission ist eine gute Idee, sie muss aber durchsetzungsstark werden. Warum? Na klar, weil die letzte Kommission zwar einen Bedarf ermittelt hat, der Bedarf aber durch Neueinstellung nicht gedeckt wird. Machen wir weiter – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen: Es muss eine neue Wertschätzung des öffentlichen Dienstes erfolgen – das nehme ich jetzt in der Diskussion schon bei allen wahr – und es muss genügend qualifizierter Nachwuchs für den öffentlichen Dienst gewonnen werden. Da habe ich jetzt nicht so viel gehört, außer dem Bewerberpool, der ja zwischenzeitlich in einer Pressekonferenz auch verkündet worden ist. Landespolizeidirektion: Oft können die im Haushaltsplan vorgesehenen Stellen gar nicht besetzt werden usw. usf. – Also das Problem ist weiter virulent. Weiter – Bund der Strafvollzugsbediensteten: Aufgeblähte Statistik wenigstens sollte reduziert werden – auch wieder Stichwort „Aufgabenkritik“. Thüringer Lehrerverband: Die Landesregierung tut zu wenig gegen den Lehrermangel. Beamtenbund und Tarifunion: Mehr als 60 Prozent der Menschen halten den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben für überfordert usw. usf. Jetzt sage ich Ihnen, was Herr Bärwald gesagt hat: Wir haben uns nur auf das Land konzentriert. Das ist richtig, aber ein Bewerberpool ist für beide – für kommunale als auch für die Landesebene – zugänglich, das steht dahinter. Also Fazit noch mal: Die Anhörung hat ergeben, dass der öffentliche Dienst tatsächlich einigen von uns geforderten Updates bedarf, und zwar in vielerlei Hinsicht, dass das Personalentwicklungskonzept, das zwar vorliegt, aber schon seit Jahren nicht umgesetzt wird, dass eine Aufgabenkritik und eine daraus resultierende ableitende Personalbedarfsplanung im öffentlichen Dienst dringend vonnöten sind – demografischer Wandel –, dass der Thüringer Rechnungshof genau das während der kompletten Amtszeit von Herrn Dette – das sind mittlerweile zwölf Jahre – angemahnt hat und bisher zu wenig passiert ist. Das kann nicht so bleiben. Mit der Ablehnung unseres Antrags heute wird das aber so bleiben. Das bedauern wir. Das entbindet Sie aber nicht davon, dass wir demnächst wieder neue Vorschläge dazu unterbreiten werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Die Landesregierung hat erklärt, ebenfalls zu verzichten. Damit, Herr Kollege Montag, würde ich Sie bitten, den Platz wieder einzunehmen, weil wir nämlich jetzt schon gleich zur Abstimmung kommen. Ich bitte alle, die diesen Antrag annehmen wollen, um das Handzeichen. Das sind erwartungsgemäß die Stimmen der Gruppe der FDP. (Heiterkeit im Hause) Ich bitte alle, die es ablehnen wollen, jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der AfD. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3586 Die Fraktion hat schon angekündigt, auf die Begründung zu verzichten, und ich rufe für die Fraktion der AfD Abgeordneten Aust auf.

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René Aust AfD

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor ziemlich genau zwei Jahren stand ich vor Ihnen und hatte die Abschaffung des Schulgelds für Gesundheitsfachberufe gefordert, für jene Teile, die in den Schulen auch ausgebildet werden. Damals wurde der Antrag meiner Fraktion abgelehnt – unter den üblichen fadenscheinigen Begründungen: Er sei populistisch, er sei nicht finanzierbar, wie auch immer. Damals wurde unser Antrag abgelehnt und einige Wochen bzw. einige Monate später von anderen Fraktionen in ähnlicher Art und Weise dann merkwürdigerweise doch wieder eingebracht. So bewirken wir dann eben doch auch das Umdenken hier in diesem Hause. (Beifall AfD) Das war der erste Teil unseres Erfolgs in dem Bereich „Gesundheitsfachberufe stärken“. Heute kommt der zweite Teil, denn es ist uns ein Herzensanliegen, mehr jungen Leuten, die diesen Beruf/diese Berufe ergreifen möchten, auch die Voraussetzungen dafür zu bieten. Wir wollen die Attraktivität für die Gesundheitsfachberufe und für die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe deutlich erhöhen. Dies ist der zweite Teil; wir hatten ja heute Morgen schon auch eine Idee, wie wir weiterhin auch die Tätigkeit in Gesundheitsfachberufen stärken können, nämlich mit unserer allseits bekannten Forderung, die einrichtungsbezogene Impfpflicht endlich doch auch abzuschaffen. Das wollte ich auch noch mal kurz unterbringen. (Beifall AfD) Nun, mit der Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen könnte Thüringen Vorreiterland in ganz Deutschland werden, und das ist auch dringend notwendig. Wenn wir uns die demografische Entwicklung ansehen, dann wissen wir, dass wir auf diese Berufe ganz besonders angewiesen sind, dass diese Berufe eben auch eine immer größere Bedeutung gewinnen. Dies hat auch die Bund-Länder-Kommission schon seit einigen Jahren für sich entdeckt und deswegen hatte diese Kommission Ihnen bereits allen ins Stammbuch Folgendes geschrieben: „Eine Ausbildungsvergütung dient der finanziellen Unterstützung der Auszubildenden, fördert deren finanzielle Eigenständigkeit, ist ein finanzieller Ausgleich, eine Anerkennung für die geleistete Arbeit und ein Aspekt für die Entscheidung von jungen Menschen für einen Ausbildungsberuf. Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ist ein Element, um einem Fachkräftemangel und einer möglichen Konkurrenz zwischen den Gesundheitsfachberufen und den verschiedenen Ausbildungsträgern effektiv entgegenzuwirken.“ Vollkommen richtig, deswegen fordern wir auch, diese Ausbildungsvergütung zumindest in einem Modellprojekt in Thüringen einzuführen, aber leider macht die Landesregierung dort nicht mit. Die Landesregierung wartet das Gesetzgebungsverfahren des Bundes zur Frage der Neuregelung und Stärkung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen ab und sieht unabhängig davon keinen Handlungsbedarf. Wir sehen diesen sehr wohl. (Beifall AfD) Und wir wissen, wie es wie in vielen anderen Bereichen auch kommen wird. In fünf oder zehn Jahren, wenn dieser Antrag von unserer Seite abgelehnt worden ist, dann wird es heißen, jetzt haben wir Fachkräftemangel und wir brauchen Einwanderung, so wie es leider in vielen anderen Bereichen seit vielen Jahren auch der Fall ist, zum Beispiel bei den Handwerkern. Erst wird zu wenig für die eigenen jungen Leute gemacht und dann wird nach Einwanderung gerufen. Wir wollen genau den anderen Weg gehen. Wir wollen, dass unsere eigene Jugend (Beifall AfD) eine ordentliche Chance hat, sich mit ihrer Hände Arbeit ein Leben aufzubauen, damit sie alle Chancen bekommt, sich ihr Leben so verwirklichen zu können in den Berufen, wie sie es sich wünscht. Dafür braucht sie eben auch in den Gesundheitsfachberufen die bestmöglichen Ausbildungsvoraussetzungen und dazu zählt für uns auch die Ausbildungsvergütung. (Beifall AfD) Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen nicht nur an der Seite der heutigen Fachkräfte, wenn es darum geht, ihre Wünsche zu respektieren, sich beispielsweise nicht impfen zu lassen, und wir dafür eintreten, die einrichtungsbezogene Impfpflicht abzuschaffen, sondern wir stehen auch an der Seite derjenigen, die in den Gesundheitsfachberufen in den kommenden Jahren Fachkräfte werden wollen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Vielen Dank, Herr Aust. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordnete Güngör zu Wort gemeldet.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das Thema „Gesundheitsfachberufe“ war nun schon zu Recht mehrfach Thema im Thüringer Landtag. Im Sozialausschuss und im Bildungsausschuss wurde dieses Thema beraten, es wurde auch ein Anhörungsverfahren durchgeführt und am Ende haben wir einen Antrag zur Stärkung der Gesundheitsberufe für das Plenum gefasst. Im Ergebnis dieser Beratung wurde beschlossen, dass der Landtag zur Übernahme der Schulgelder in den Ausbildungseinrichtungen Mittel zur Verfügung stellt. Im Jahr 2021 wurden dafür über 1 Million Euro bereitgestellt und fast vollständig verausgabt. Für diesen jetzigen Haushalt 2022 wurde dieser Topf auf 1,8 Millionen Euro aufgestockt und es wurden weitere Ausbildungsrichtungen einbezogen. Auch hier, denke ich, werden wir den vollen Abfluss dieser Mittel erleben und damit einen guten Zweck erfüllen, nämlich diese Ausbildung schon jetzt und nicht erst in Zukunft attraktiver gestalten. Wir sehen also, Rot-Rot-Grün hat sich um das Thema bereits gekümmert. Mit der Übernahme der Schulgelder wurde das Anliegen längst geregelt. Der vorliegende Antrag der AfD ist ein erneuter – gelinde gesagt – platter Versuch, bereits beratene Inhalte wieder aufzurufen und sich zu profilieren. Dafür wird inhaltlich abgeschrieben und dann in ein landesweites Modellprojekt gepackt. Ich musste da beim Lesen etwas schmunzeln, denn das Konzept „Modellprojekt“ muss hier dafür herhalten, dass die AfD versucht, die Finanzierung auf die Landesregierung abzuwälzen. Dabei ist hier klar der Bund in der Pflicht, auch die Forderungen der AfD betreffen Bundesrecht. Das können wir hier also gar nicht im Alleingang in Thüringen regeln. Der Bund ist auch schon auf dem Weg, wie wir beispielsweise an der Ausbildungsvergütung bei Hebammen oder Notfallsanitäterinnen sehen. Ich gehe trotzdem davon aus, dass Sie das als AfD-Fraktion wissen und wie so oft auf diesem Niveau der Bearbeitung bleiben. Ich würde gern einen abschließenden Satz zu dem wirklich unsäglichen Kommentar vom Abgeordneten Aust geben, der hier versucht, Einwanderung versus – ich zitiere – „unsere eigene Jugend“ darzustellen. Wenn man Sie so reden hört, ist es kein Wunder, dass beim heutigen Rassismus-Monitor herausgekommen ist, dass 90 Prozent der Deutschen sagen: Ja, Rassismus ist hier Realität. Die Koalitionsfraktionen werden diesen Antrag entsprechend ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Vielen Dank, Frau Kollegin Güngör. Für die CDUFraktion hat sich Dr. König zu Wort gemeldet.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Herr Aust, vielleicht ganz kurz: Wenn man Falsches wiederholt, wird es nicht richtiger. Sie hatten damals vor zwei Jahren – ich erinnere Sie gern – als AfD einen Antrag zur Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen gestellt, der aber fachlich, inhaltlich nicht ausgewogen war, weil Sie noch nicht einmal die Gesundheitsfachberufe aufgeführt haben, für die die Schulgeldfreiheit hergestellt werden soll, sondern einfach pauschal dargestellt haben. (Beifall CDU) In dem Zusammenhang hat die CDU-Fraktion einen Alternativantrag zu Ihrem Antrag gestellt, der wurde dann an den Ausschuss überwiesen und der hat eine Mehrheit bekommen. Dann zu sagen, dass erst viele Monate später ein Antrag eingebracht wurde, ist einfach falsch und stimmt so nicht; das möchte ich auch hier nicht stehen lassen. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft, in der eine hochwertige medizinische und gesundheitliche Versorgung eine immer größer werdende Herausforderung wird. Wie wichtig eine gute gesundheitliche Versorgung ist, hat uns die Coronapandemie tagtäglich gezeigt. Mit Blick auf das Long-COVID-Syndrom oder Reha-Maßnahmen im Nachgang von schweren Infektionen werden wir neben dem bereits bestehenden hohen Bedarf an Fachkräften in den Gesundheitsfachberufen sogar einen zusätzlichen Bedarf unter anderem bei Physio- und Ergotherapeuten haben. Aus diesen Gründen ist es essenziell, dass sich genügend Menschen für die Gesundheitsfachberufe entscheiden, weshalb wir die Ausbildungsbedingungen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in diesen Berufen deutlich attraktiver gestalten müssen. Für uns als CDU-Fraktion ist die Stärkung der Gesundheitsfachberufe eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben, um eine hochwertige medizinisch-therapeutische Versorgung abzusichern. Deswegen haben wir uns zur Steigerung der Ausbildungsattraktivität für einen Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen eingesetzt; ich habe es gerade ausgeführt. Mit viel Vehemenz und gegen große Widerstände aus der Landesregierung und anfangs auch aus der Minderheitskoalition ist es uns gelungen, die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen mit dem Beschluss zum Haushalt 2021 durchzusetzen. Zum ersten Mal mit dem laufenden Schuljahr 2021/2022 bekommen die Träger in den Gesundheitsfachschulen Ausgleichszahlungen, um bei ihren Auszubildenden auf das Schulgeld verzichten zu können. (Beifall CDU) Dies war ein wichtiges politisches Zeichen für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen, die in den letzten Jahren in Thüringen einen massiven Nachteil gegenüber anderen Bundesländern hatten, die die Schulgeldfreiheit bereits früher umgesetzt hatten. Frau Güngör hat gesagt, wir haben 1,85 Millionen Euro in diesem Jahr im Haushalt für die Schulgeldfreiheit eingestellt, dem ist so. Umso unverständlicher ist es – das muss ich an dieser Stelle deutlich sagen, Minister Holter ist leider nicht da, auch niemand anderes aus dem Bildungsministerium –, dass diese verankerten Mittel von 1,845 Millionen Euro für die Schuldgeldfreiheit seit 01.01.2022 nicht an die Schulträger ausgeschüttet wurden. Das hat weder etwas mit Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft noch etwas mit Verlässlichkeit und Respekt für die Auszubildenden zu tun. Deswegen geht die Aufforderung an Herrn Minister Holter, dass diese Gelder schnellstmöglich freigegeben werden. Denn wer die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen der Globalen Minderausgabe opfert, der setzt in seinem Haus die falschen Prioritäten. (Beifall CDU) Deswegen können wir ein praktisches Beispiel machen: Die Schulen haben ihre Auszubildenden mit der Schulgeldfreiheit geworben. Daraufhin haben sich viele entschieden, diese Berufe zu ergreifen. Dann wurde das bis Dezember gewährleistet und im Januar sagte man: Ja, wir schütten nicht weiter aus, liebe Schulen in freier Trägerschaft, holt euch das Geld von euren Auszubildenden wieder. So geht man nicht mit den Menschen um. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sauerei!) Das ist eine Sauerei. Es gibt andere Möglichkeiten zu sparen, aber nicht in diesem Bereich. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, bereits bei der Diskussion zur Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen habe ich deutlich gemacht, dass es zu einer schnellen Umsetzung des Eckpunktepapiers der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Titel „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ kommen muss. Ich bedauere, dass die damit verbundene Reform der Gesundheitsfachberufe in der letzten Legislaturperiode der schwarz-roten Bundesregierung nicht mehr umgesetzt wurde. Diese Reform war damals im Koalitionsvertrag von SPD und CDU vereinbart worden. Mit Blick in den Koalitionsvertrag der nun auf der Bundesebene regierenden Ampel existiert ein ähnlicher Reformauftrag nicht. Es findet sich dort lediglich die Formulierung: „Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg und entwickeln das elektronische Gesundheitsberuferegister weiter.“ Ich hoffe, dass sich dahinter auch die Umsetzung des Eckpunktepapiers zum Gesamtkonzept der Gesundheitsfachberufe verbirgt bzw. diese Umsetzung nicht vergessen wird. Denn eines ist klar: Der Freistaat Thüringen kann die einzelnen Maßnahmen des Eckpunktepapiers wie unter anderem Schulgeldfreiheit, Ausbildungsvergütung und Revision der Berufsgesetze aufgrund von fehlenden Gesetzgebungskompetenzen und fehlenden finanziellen Möglichkeiten nicht allein umsetzen. Ich erinnere daran, dass wir die Schulgeldfreiheit im Vorgriff auf eine in Aussicht gestellte bundeseinheitliche Lösung mit Landesmitteln ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende AfD-Antrag zur Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen greift die im Eckpunktepapier empfohlene Maßnahme „Ausbildungsvergütung“ auf. Allerdings macht die AfD in ihrem Antrag keine Aussagen darüber, wie dies rechtlich und finanziell umgesetzt werden soll. Außerdem geht die AfD nicht darauf ein, warum bisher kaum Ausbildungsvergütungen gezahlt werden. Das Hauptproblem, das gelöst werden muss, ist, dass in den jeweiligen berufsspezifischen Bundesgesetzen der Gesundheitsfachberufe bisher nicht ausdrücklich eine Ausbildungsvergütung vorgesehen ist. Dieser Rechtsanspruch ist nur in den Berufsgesetzen der Pflegeberufe, der Hebammen sowie Notfallsanitäter verankert. Trotzdem besteht laut Eckpunktepapier auch ohne gesetzliche Regelung die Möglichkeit, eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Dies geschieht aktuell, wenn leider auch nur in geringem Ausmaß, zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung von Gesundheitsfachberufen an Universitäts- oder kommunalen Kliniken über den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes bzw. über den Tarifvertrag der Länder, hier im Speziellen Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsfachberufen. Es braucht somit kein Modellprojekt zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen – wie eben beschrieben existieren bereits Modelle –, sondern es bedarf einer grundlegenden Reform der berufsspezifischen Bundesgesetze und damit verbunden eine Festschreibung einer Ausbildungsvergütung. Es muss aus Sicht der CDU-Fraktion mindestens ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden. Dabei ist es aus Sicht der CDU-Fraktion durchaus sinnvoll, die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen in das Berufsbildungsgesetz zu überführen und damit Klarheit über Ausbildungsvergütung, Mindeststandards und Anforderungen an Ausbildungsbetriebe zu erzielen. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion spricht sich zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung in Gesundheitsfachberufen für die Einführung einer Ausbildungsvergütung aus. Hierfür bedarf es aber keiner unausgegorenen Modellprojekte, sondern einer grundlegenden Reform der jeweiligen berufsspezifischen Bundesgesetze, wo die Ausbildungsvergütung verbindlich zu verankern ist. Dem vorliegenden Antrag der AfD werden wir deshalb nicht zustimmen. (Beifall CDU)

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Bergner

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Vielen Dank, Herr Dr. König. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es eint uns tatsächlich in diesem Hause, immer nach einer guten Lösung zu streiten, gerade wenn es um die Frage der Sicherung der Gesundheits- und Versorgungsstrukturen im medizinischen Bereich geht, denn wir wissen natürlich, dass Grundlage der Lebensqualität eine gute, flächendeckende, wohnortnahe und eine qualitativ hochwertige medizinische bzw. Gesundheitsversorgung ist. Dazu gehören vielerlei Akteure. Dazu gehören Krankenhäuser in einer Struktur, wie sie auch adäquat zum Versorgungsbedarf ist, dazu gehören niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und natürlich alle Gesundheitsfachberufe, die gemeinsam auch in der Pflege beispielsweise Gesundheitsleistungen sicherstellen. Insofern finde ich Ihre Initiative gut, denn sie bietet einen Debattenbeitrag. Allerdings – das hat Herr König schon angesprochen – ist aus meiner Sicht die Substanz im Antrag selbst noch nicht so wirklich vorhanden. In welchen Rahmenbedingungen sollen denn bitte Vergütungen stattfinden, was ist denn der Rahmen eines Modellprojekts, welche Gesundheitsfachberufe – gesondert vielleicht oder alle, das wären dann schon ziemlich viele – wollen Sie denn finanzieren, wie lange soll das gehen usw.? Also das, was man sagt, bevor ich eine Idee postuliere, reicht aus meiner Sicht nicht, um das im parlamentarischen Prozess weiter auszubuchstabieren, dass ich sage, ich wünsche mir eine Modellregion oder ein Modellprojekt, um XY abstrakt zu tun. Das muss schon ein bisschen genauer sein. Dennoch: Darüber könnte man sogar noch sprechen, auch wenn ich aus meiner Erfahrung weiß, dass beispielsweise viele Praxen die Aus- und Weiterbildung zur Medizinischen Fachangestellten – MFA – finanzieren. Da ist der Zwang, Personal in der eigenen Praxis zu halten. Wir haben das gehört, das machen auch Krankenhäuser. Das ist der Zwang, Personal zu bekommen und zu behalten. Da ist – vielleicht quietscht es hier links gleich wieder – der Markt sicherlich weiter als die Politik sein kann. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass wir in der Debatte grundsätzlich die ... (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was hätte ich jetzt reinrufen sollen?) Dass ich recht habe, das passt immer. Danke schön. Aber der Punkt ist noch ein anderer. Es ist doch die Frage, wie man die einzelnen Berufsfelder attraktiv macht. Wir wissen aus den Befragungen, dass der Eintritt, das Interesse an den Gesundheitsfachberufen rückläufig ist. Das hat zum einen demografische Hintergründe – überhaupt keine Frage. Das geht allen Berufsfeldern so. Aber wie kriegen wir es hin, dass sich mehr Menschen für einen solchen Beruf entscheiden? Das ist, dass wir noch eine etwas – na ja, ich will nicht sagen „antiquiert“, das wäre vielleicht ein Stück weit unverschämt –, aber wir brauchen einen Prozess, der die Qualität der Ausbildung, die wir in der Bundesrepublik haben, gerade in diesen Berufen mehr in Anwendung bringt, indem man denjenigen mehr Aufgaben überträgt, mehr vertraut. Ich sage mal, die Delegation ärztlicher Leistungen – Sie wissen, dass das ein hoch umstrittenes Thema ist, auch weil es dann um die Fragen von Absicherung bei möglichen Fehlleistungen geht. Aber attraktiv mache ich einen solchen Beruf, indem ich die Leute entsprechend ihrer Qualifikation einsetze. Weil Sie die Zuwanderung angesprochen haben: Das Interessante ist doch, dass viele weiterziehen, die zu uns kommen und hier arbeiten wollen, beispielsweise im Pflegebereich, in Krankenhäusern, weil sie nur auf einem sehr niedrigen Tätigkeitsniveau hier tätig sein dürfen, obwohl sie teilweise in ihren Heimatländern universitäre Ausbildung erfahren haben und hier im System „Krankenhaus in Deutschland“ ihrer Qualifikation nicht entsprechend eingesetzt werden dürfen. Ältere Kollegen wissen noch, was sie zu DDR-Zeiten durften und was sie heute nur noch dürfen. Dann müssen wir doch da ran und können dann diejenigen, die mit Qualifikation zu uns kommen, nicht auch noch vergraulen, indem wir ihnen ihre Qualifikation im täglichen Tun absprechen. Da ist aus meiner Sicht tatsächlich das Eigentliche. Und der Hase liegt im Pfeffer – nein, wie auch immer –, jedenfalls müssen wir da ran. Ich glaube, da ist ein Hebelpotenzial, dass die Menschen, wenn sie reingehen – das ist ja auch ein Problem –, nicht wieder frühzeitig aus dem Beruf rausgehen. Also: Mehr Kolleginnen und Kollegen, zum Zweiten mehr Kompetenzen im täglichen Tun – dann werden die Berufe erfolgreicher, sie werden attraktiver. Und die Attraktivität einer Tätigkeit – die Debatte hatten wir vorhin – ist nicht allein der finanziellen Absicherung geschuldet. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Aber auch!)

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Bergner

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann, bitte schön, Herr Minister.

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Prof. Dr. Hoff

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Aust, ich will jetzt in der Sache zu Ihren Ausführungen gar nichts sagen, dazu haben Frau Güngör und Herr König ja gesprochen. Aber zu Ihrem letzten Punkt: Es gibt hier eine Drucksache im Haushaltsausschuss, da hat der Thüringer Rechnungshof mit Blick auf die Personalentwicklung im öffentlichen Dienst – der Punkt war ja vorher auf der Tagesordnung – ausgeführt, dass von 2020 bis 2037 221.000 Beschäftigte in Thüringen – und zwar im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft – aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden werden. Wenn Sie sich die demografische Entwicklung des Freistaats anschauen, dann merken Sie den Gap in Ihrer Argumentation. Sie sagen, wir finden nicht genug Menschen, um sie in den Handwerksberufen, in den Gesundheitsfachberufen usw. zu beschäftigen, und das liegt daran, dass man einen Fachkräftemangel erzeugt hat, und vernachlässigen völlig, dass es eine demografische Entwicklung gibt, in der die nachwachsenden Zahlen der Geburten und diejenigen, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gar keine andere Möglichkeit eröffnen, als durch Zuwanderung Fachkräftebedarf – und nicht nur Fachkräfte, sondern Arbeitskräftemarkt und Arbeitskräftebedarf – zu decken. An der Stelle hier so ein Bild zu erzeugen, als ob das quasi daran liegen würde, dass die Politik falsch gehandelt hat, das können Sie gern machen, das funktioniert auch auf Ihren Social-Media-Kanälen, aber Sie haben ja heute auf Ihrem Tisch „Die Odyssee“ von Homer hinreichend für alle sichtbar dargelegt, aber hier sind Sie an der Wahrheit wirklich weit vorbeigesegelt, das muss man an der Stelle deutlich sagen. Ebenso gilt das aber auch für den Kollegen König. Ich zitiere mal Ihren Fraktionsvorsitzenden: Die CDU hat Rot-Rot-Grün zum Sparen gezwungen; das Haushaltsvolumen sinkt; die Landesregierung muss mit weniger Geld auskommen; 330 Millionen muss sie auf Drängen der CDU-Fraktion über die verschiedenen Ressorts einsparen. – Und wenn das so gilt – und das haben Sie in diese Haushaltsberatung eingebracht, Sie waren stolz darauf –, sich dann aber aufzuregen, indem Sie das über eine Globale Minderausgabe machen, dass die Landesregierung der von Ihnen so gefeierten Reduktion des Haushaltsvolumens um 330 Millionen Euro nachkommt, dann aber bei jeder Entscheidung, die die Landesregierung bei der Umsetzung der Globalen Minderausgabe trifft, zu schreien, dass das aber nicht sein darf, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie dürfen es nicht mit dem Rasenmäher machen!) dass das ideenlos, dass das aber falsch ist, das ist wirklich so megaabsurd. Ja, Sie können ja laut schreien. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber entweder Sie sagen, wo gekürzt werden soll, dann tragen Sie mit die Verantwortung, oder Sie machen hier die Nummer „Wasch‘ mir den Pelz, aber mach‘ mich nicht nass!“ – das hat Herr König und das haben andere von Ihnen jetzt in den letzten Monaten schon ausreichend deutlich gemacht, aber an der Stelle sage ich es Ihnen auch. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben noch Ausgabereste in diesem Jahr! Das sind ein paar Millionen!) Sie sind ja schon lange genug in der Opposition, deshalb wissen Sie es einfach nicht mehr, aber es macht ja vielleicht Sinn. Sie haben ja noch ein paar Leute aus Ihrer Partei in der Landesverwaltung, sprechen Sie die doch mal an. Dann werden Sie feststellen, dass es offensichtlich ein Dilemma gibt – und das weiß der langjährige Haushaltsausschussvorsitzende auch, der bei Ihnen in der Fraktion sitzt –, dass wir doch eine Situation haben, in der eben nicht zwischen den Haushaltsanmeldungen und den Ausgaberesten und dem regelmäßigen Durchflöhen von Soll-Ist-Vergleichen eine sozusagen Signifikanz unterliegt, bei der man sagt, also das sind die Titel, die notorisch höher angesetzt werden, deshalb schrauben wir da einfach mal ein paar Hundert Millionen runter und dann sind wir auf der sicheren Seite, sondern wir haben einen Haushaltsansatz und wir sehen insbesondere bei Investitionen, dass dort Mittel nicht abfließen. Jetzt können Sie sich überlegen: Entweder Sie wollen über alle Etats – und das hätten Sie auch einfach machen können – die Investitionen runterschrauben, das wollen Sie aber auch nicht. Oder Sie sagen Globale Minderausgabe, die wird umgesetzt, aber dann – wenn ich das mal so sagen darf mit Erlaubnis des Präsidenten – hören Sie auf zu heulen bei jeder Entscheidung, die die Landesregierung trifft, und so zu tun, als ob Sie damit nichts zu tun haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wirklich: Hier oben steht es einem, wenn man Sie dabei anschaut, wie Sie daraus versuchen noch politisches Kapital zu schlagen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wir sehen uns am Rande des Haushaltsjahres!) Jetzt ist die Abgeordnete Dr. Bergner nicht mehr da. Sie hat vorhin etwas ganz Richtiges angesprochen und das ist der Zirkelschluss noch mal zu dem, womit ich eingestiegen bin, die Formulierung und die Kritik an den Feststellungen von Herrn Aust. Es ist völlig richtig, dass hier die Petition zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse thematisiert worden ist im Landtag, weil es hier tatsächlich einen Nachholbedarf gibt. Und ich habe ein großes Interesse daran, dass diese tatsächlichen auch Fachkräfteintegrationshürden abgesenkt werden. Insofern wird die Landesregierung aus der Anhörung hier im Petitionsausschuss auch die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Ich sehe jetzt die Wortmeldung des Abgeordneten Aust.

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René Aust AfD

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. Jetzt weiß ich gar nicht, als wer Sie, Herr Minister, gerade gesprochen haben, ob Sie eine Rede als Minister gehalten haben oder als Parteisprecher Ihrer Partei, der Sie anscheinend werden wollen. Denn das war eine Parteitagsrede, die Sie hier eben gerade gehalten haben (Beifall AfD) und nicht die Rede eines Ministers. Im Übrigen, sollten Sie, wenn Sie dann hier als Ersatzmann bei einem Thema einspringen, dann schon auch die grundlegenden Statistiken draufhaben. Wenn wir darüber reden, dass in Deutschland aktuell 2 Millionen junge Deutsche keine Berufsausbildung haben, dann müssen wir diese jungen Leute erst mal zu Fachkräften machen, (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Alle in Thüringen?!) bevor wir nach Einwanderung rufen. Nichts anderes habe ich gesagt. (Beifall AfD) Und weil wir genau diesen Fokus hier in Thüringen leben, sind wir im Übrigen auch vollkommen zu Recht die stärkste Kraft bei den jungen Wählern. (Beifall AfD) Entschuldigen werden wir uns für diesen erfolgreichen Ansatz nicht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Vielen Dank, Herr Aust. Weitere Wortmeldungen? Okay, gut. Sie wissen, dass Sie 40 Sekunden Zeit haben?

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Ich habe nur wenige Sekunden, aber ich muss doch noch mal auf Prof. Hoff eingehen. Zwei Punkte: Erster Punkt ist, Sie können mit Ihrer Minderheitsregierung froh sein, dass Sie überhaupt einen Landeshaushalt 2022 zustande bekommen haben. (Beifall CDU) Deswegen wäre manchmal ein bisschen Demut auch angebracht. (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Punkt zwei ist: Wer bei Schülern in den Gesundheitsfachberufen das Schulgeld spart, aber sagt, Demokratieprojekte sind für uns sakrosankt, da darf nicht gespart werden, der setzt die falsche Priorität in seinem Haus und die falschen Prioritäten für Thüringen. (Beifall CDU, AfD)

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Bergner

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Vielen Dank, das haben Sie geschafft, es sind noch 6 Sekunden Redezeit. Nur jetzt mal ein bisschen Ruhe für die letzten paar Augenblicke! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt bitte etwas Ruhe für die letzten paar Minuten, die wir hier noch zu klären haben. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Kein weiterer. Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte – (Unruhe CDU, AfD) Sie können sich draußen unterhalten beim Kaffee, aber jetzt wird abgestimmt –, (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Danke schön. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion. Dann frage ich jetzt nach den Enthaltungen. Enthaltungen aus der Gruppe der FDP. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Damit sind wir an dem Punkt, dass über den Antrag abzustimmen ist. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Erwartungsgemäß die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer den Antrag ablehnt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen, der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Damit haben wir das heutige Soll geschafft. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit, auch wenn es zum Schluss noch mal etwas temperamentvoll wurde. Einen schönen Abend!

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