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Weil

05.05.2022 Sitzungen 7/79

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja, die im Verwaltungsabkommen festgeschriebenen 24 Millionen Euro werden ausschließlich durch die Wismut Stiftung gGmbH bewirtschaftet. Die Geschäftsführung der Wismut Stiftung gGmbH erstellt für das jeweils kommende Geschäftsjahr den Entwurf eines Wirtschaftsplans, bestehend aus Erfolgs-, Finanz-, Investitionsstellenplan, und legt diesen dem Stiftungsbeirat und nachrichtlich der Gesellschafterversammlung bis Ende August vor Beginn des betreffenden Geschäftsjahrs vor. Die Genehmigung des Wirtschaftsplans obliegt dem Stiftungsbeirat. Der Stiftungsbeirat der Gesellschaft berät und überwacht die Geschäftsführung. Der Stiftungsbeirat kann jederzeit durch seinen Vorsitzenden bzw. vom Vorsitzenden der Geschäftsführung Berichte entsprechend § 90 Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2 Aktiengesetz fordern. Der Stiftungsbeirat kann in entsprechender Anwendung von § 111 Abs. 2 Aktiengesetz auch Prüfungen veranlassen. Der Wirtschaftsplan der Wismut Stiftung gGmbH ist nach Maßgabe der Genehmigung des Stiftungsbeirats für die Geschäftsführung verbindlich. Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes haben die zwei Geschäftsführer/-innen den Jahresabschluss, Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und den Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des III. Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften § 267 Abs. 3 HGB innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss des Geschäftsjahrs aufzustellen und dem Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen. Die Geschäftsführer/-innen haben dem Stiftungsbeirat den Jahresabschluss und den Lagebericht gemeinsam mit dem schriftlichen Prüfbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Fertigstellung mit ihren Vorschlägen zur Ergebnisverwendung vorzulegen. Der Stiftungsbeirat nimmt zum Jahresabschluss und zum Lagebericht aufgrund des Prüfungsberichts Stellung und legt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Bericht über das Ergebnis seiner Prüfung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresberichts und Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Stiftungsbeirats vor. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss innerhalb der ersten acht Monate nach Abschluss des Geschäftsjahrs fest. Dem Bundesrechnungshof stehen im Rahmen des Prüfungsrechts die Befugnisse aus § 54 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz zu. Zu Frage 2: Das am 3. September 2021 unterzeichnete Verwaltungsabkommen sieht unter Haushaltsvorbehalt entsprechend des Umsetzungskonzepts Obergrenzen der Finanzierung für die Jahre 2022 bis 2025 vor. Grundlage sind demnach erstens Gesamtkosten in Höhe von 24,1 Millionen Euro. Zweitens: Der Bund hat eine Zusage in Höhe von 14,0 Millionen Euro gegeben. Und drittens: Auf Thüringen entfällt ein Finanzierungsbeitrag für diese Jahre von ca. 5,2 Millionen Euro. Der Thüringer Anteil der Finanzierung gliedert sich wie folgt auf: Zum einen geht es um Zuschüsse für laufende Zwecke an die Wismut Stiftung gGmbH, also Personal- und Gemeinkosten. Das sind für die Jahre 2022 268.000 Euro, für 2023 300.000 Euro, für 2024 348.000 Euro und für 2025 330.000 Euro, in Summe also 1.246.000 Euro. Zum Weiteren gibt es Zuschüsse für Investitionen an die Wismut Stiftung gGmbH, und zwar zur Umsetzung möglicher Investitionen am Standort Ronneburg. Das sind für das Jahr 2022 116.000 Euro, für 2023 836.000 Euro, für 2024 1,2 Millionen Euro, für 2025 1,8 Millionen Euro, und damit insgesamt 3.952.000 Euro. Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam: Die Aufgaben der Wismut Stiftung gGmbH sind insbesondere die Entwicklung des Wismut-Erbes für Präsentation und Vermittlung, insbesondere an den beiden Standorten Hartenstein – da geht es um den Schacht 371 – und Ronneburg, die Entwicklung und Erhaltung einer digitalen Informations- und Kommunikationsbasis, die Projektträgerschaft für Projekte mit Wismut-Erbe-Bezug und dabei auch die Einwerbung von Drittmitteln dafür, die Vernetzung mit weiteren Akteurinnen mit Wismut-Bezug – Traditionsvereine, wissenschaftliche Einrichtungen, Kommunen –, die Entwicklung von Dialogformaten mit der Bevölkerung und den Stakeholdern, die Betreuung einzelner Erbe-Bestandteile, wie zum Beispiel die Kunstsammlung der ehemaligen Wismut AG und die Entwicklung von übergreifenden Formaten der Öffentlichkeitsarbeit, der Präsentation und Vermittlung für das Wismut-Erbe im engeren und im weiteren Sinne. Beratend zur inhaltlichen Umsetzung der Aufgaben der WismutErbe Stiftung gGmbH wird ein wissenschaftlicher Beirat berufen. Gemäß § 17 der Satzung der Wismut Stiftung gGmbH unterstützt und berät der wissenschaftliche Beirat den Stiftungsbeirat und die Geschäftsführung. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus drei bis sieben Personen und soll aus national und international renommierten Expertinnen und Experten auf den Gebieten des Wismut-Erbes bestehen, namentlich auf den Gebieten der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes, der Industriegeschichte, der Gesundheitsforschung, einschließlich des Strahlenschutzes, der geisteswissenschaftlichen Forschung, der Regionalentwicklung und des Tourismus. Die Mitglieder werden einvernehmlich durch die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Sachsen und den Freistaat Thüringen entsandt. Die Berufung des wissenschaftlichen Beirats ist noch nicht erfolgt und soll in einer der nächsten Stiftungsbeiratssitzungen erfolgen. Die Landesregierung geht davon aus und wird sich auch dafür einsetzen, dass die bisher am WismutErbe engagierten Kommunen, Vereine und Verbände beim zukünftigen Umgang mit dem Wismut-Erbe einbezogen werden. Konkret geplante Umsetzungsprojekte können derzeit noch nicht benannt werden, da sich die Wismut Stiftung gGmbH noch im Aufbau befindet. Ich kann aber hier schon mal darüber informieren, dass am 18. Mai die Finanzministerin und ich vor Ort in Ronneburg sein werden und mit Akteurinnen und Akteuren dort auch darüber sprechen, welche Projekte möglicherweise für uns da interessant sein können.

Protokoll ↗