Lutz Liebscher
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Zuschauer, Carsharing hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein für ein nachhaltiges Mobilitätskonzept entwickelt. Die Nachfrage ist groß, vor allem in den Städten. Im ländlichen Raum ist das Angebot eher spärlich vertreten. Ohne ein Auto kommt man im ländlichen Raum nicht aus. Busse und Bahnen fahren zu selten oder gar nicht. Wir hatten es erst gestern im Rahmen der Debatte zum 9-Euro-Ticket. Als Bürgerin oder Bürger in diesen ländlichen Regionen hat dieses bescheidene Angebot an Anbindung Nachteile. Entsprechend greifen viele in Ermangelung attraktiver Alternativen auf das eigene Auto zurück. Viele Familien besitzen dadurch sogar zwei oder mehr Autos. Im Jahr 2021 gab es mehr als 18 Millionen Haushalte bundesweit mit einem zweiten Pkw, mehr als drei Millionen Haushalte hatten sogar ein drittes Fahrzeug. Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Familien nutzen das Zweitauto meist aber nur für das kurze Einkaufen, für das Abholen der Kinder aus Kindergarten oder Schule. Hier könnte ein breites Carsharing-Angebot helfen, Zweit- oder gar Drittfahrzeuge überflüssig zu machen. Deswegen ist es richtig, dass wir darüber nachdenken, wie wir das Carsharing-Angebot vor allem im ländlichen Raum ausbauen, wie wir es auch mit dieser Gesetzesänderung tun wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Nutzungsdauer von diesen Fahrzeugen beläuft sich in den meisten Fällen nur auf Minuten oder Stunden, selten mal auf einen oder mehrere Tage. Dadurch, dass die Fahrzeuge nicht nur von einer Person, sondern von mehreren Personen genutzt werden, werden Dutzende private Fahrzeuge überflüssig. Carsharing ist im Vergleich zur Unterhaltung eines eigenen Fahrzeugs in der Regel auch deutlich kostengünstiger. Die technische Wartung und behördlichen Formalitäten werden vom Anbieter erledigt und die Nutzung ist je nach Bedarf und Situation möglich. Außerdem benötigt man keinen eigenen Stellplatz. Nachteile bietet ein solches Carsharing wenige. Einige Nachteile sind, dass die Unabhängigkeit natürlich eingeschränkt ist, wenn mein Slot schon ausgebucht ist, es natürlich keine Alternative für Berufspendler ist und dass es, wie gesagt, die geringe Verfügbarkeit auf dem Land gibt, die wir versuchen, hier auch ein bisschen anzugehen. Das sind Nachteile, die sich aber bewältigen lassen und nicht gegen den Ausbau von Carsharing-Angeboten sprechen. Modellprojekte oder auch Pilotprojekte in kleineren Städten und Gemeinden gibt es dazu schon genug. Beispiele dafür sind Städte und Gemeinden wie Jesberg in Hessen, Neuenwalde in Niedersachsen oder Ebersberg in Bayern. Das alles sind Orte mit weniger als 12.000 Einwohnern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vergleich mit den anderen Bundesländern zeigt, dass Carsharing in Thüringen ausbaufähig ist. Zum Vergleich: Ein Drittel aller Carsharing-Orte in Deutschland befindet sich in Baden-Württemberg. Zum Stand 1. Juli 2020 gab es dort in 285 Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sich ein Auto zu mieten. Carsharing hat sich dort auch in kleineren Städten und im ländlichen Raum etabliert. Auch im Freistaat Bayern ist das entsprechende Angebot groß. Städte und Gemeinden beteiligen sich an Modellprojekten und überzeugen damit andere Städte. In ländlichen Gebieten mit unter 20.000 Einwohnern wird das Carsharing dort getestet und erfreut sich einer hohen Nachfrage. Bei uns in Thüringen besteht die Möglichkeit, in den größeren Städten Erfurt, Jena, Gotha und Weimar ein Carsharing-Auto zu mieten.
(Beifall SPD)
– Gotha – genau. Im ländlichen Raum – Gotha? –
(Heiterkeit SPD)
Um diese Städte herum – Entschuldigung! – ist die Auswahl von ganz wenig bis gar nicht vorhanden. Wir streben an, das Carsharing-Angebot sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum auszubauen, um einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität zu gehen. Mit der vorliegenden Anpassung des Straßengesetzes sollen Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die Sondernutzungsgebühr je nach Lage der Carsharing-Stationen selbst zu bemessen, die mindestens aber dem marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen Parkraums entspricht. Wir wollen den Städten und Gemeinden so die Etablierung und Ausweitung von Carsharing-Angeboten erleichtern. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
