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Robert-Martin Montag

FDP 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. In der Pause haben wir etwas von dem unerschütterlichen Optimismus gehabt, was uns Liberalen oft zu eigen ist. Das hier ist ein gutes Beispiel dafür, denn bereits im Jahr 2014 hat mein sehr geschätzter Kollege Dirk Bergner hier am Rednerpult das Thüringer Rettungsdienstgesetz kritisch besprochen (Beifall Gruppe der FDP) und schon damals zum § 34 Thüringer Rettungsdienstgesetz auf die entstehenden Probleme hingewiesen. Damals haben wir auch eine Streichung verlangt, einen Antrag dazu eingereicht. Acht Jahre später freuen wir uns also, dass Rot-Rot-Grün, aber auch natürlich die Kollegen der CDU hier diesen entsprechenden Handlungsbedarf festgestellt haben. Manchmal dauert es also ein bisschen länger, (Beifall CDU, Gruppe der FDP) liebe Frau Rothe-Beinlich, das ist auch nicht schlimm, aber das begründet eben das, was ich vorhin gesagt habe, man darf auch optimistisch sein. Richtig ist, dass man das angeht, um zu harmonisieren. Es hat auch einen Vorteil, nämlich der Fachkräftemangel wird um ein Jahr nach hinten verschoben und Rettungsassistenten können damit ein Jahr länger eingesetzt werden. Richtig ist natürlich aber auch, dass weder die alte noch die neu vorgeschlagene Fassung dieser Übergangsfrist auf einer Vorgabe aus dem Bund beruht. Das ist ein sehr formales Unterfangen, denn substanziell wird natürlich am Fachkräftemangel hier nichts verbessert. Deswegen kann das tatsächlich nur der entsprechend formale Schritt sein. Das, was am Ende Probleme lösen hilft, den Handlungsbedarf im Bereich des Rettungsdienstes, den müssen wir anderweitig lösen. Insofern ist die Novellierung bei der Frage der Absicherung der Dienste ein Stück weit weiße Salbe. Ich bin sehr gespannt, ob die Landesregierung zur Stärkung des Rettungsdienstes eigene Initiativen, die über reinen Formalismus hinausgehen, wird einbringen können. Die grundsätzliche Frage der Reformbedürftigkeit von Strukturen ist natürlich Aufgabe des Bundes. Wir haben ja in Thüringen – Gott sei Dank, muss man sagen – eine etwas andere Struktur und Verantwortlichkeit, indem hier die KV auch verantwortlich zeichnet, den Rettungsdienst abzusichern. Trotzdem haben auch wir hier schon diskutiert, leider ohne Erfolg, Stichwort „Digitalisierung“. Wir haben hier die IVENA-Lösung, also die schnelle Datenerfassung im Rettungswagen und Übertragung in die Rettungsstelle, diskutiert, leider ohne Erfolg, obwohl viele andere Bundesländer das angesprochen haben und das System auch schon nutzen. Es erleichtert die Arbeit vor Ort, reduziert die Fehlanfahrten und erhöht damit die Patientensicherheit deutlich. Hier will man eigene Lösungen schaffen, wir sind sehr gespannt, wie diese ausgestaltet werden sollen. Wir sind sehr froh, dass die KV daran beteiligt ist, dann wird es meistens was. Wenn es nur das Ministerium allein wäre, hätte ich ein bisschen Sorgen. Aber das soll hier nicht das Thema sein. Trotzdem bleibt es dabei, die Frage, Einsatzfristen, Fehlanfahrtsvermeidung und Qualitätssicherung hat eben viel mit Personal zu tun. Das bleibt eine Aufgabe. Sie haben uns – da können Sie sicher sein – an Ihrer Seite, konstruktiv gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Denn die Frage der Attraktivität des Berufs, der Nachwuchssicherung, das ist die entscheidende zur Sicherung, auch der Lebensqualität, auch in einem Fall, in dem man einmal auf ein solches Rettungsmittel angewiesen ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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