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Olaf Kießling

AfD 05.05.2022 Sitzungen 7/79

b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, die AfD-Fraktion hat heute beantragt, die Anpassung der Abgeordnetenbezüge gemäß Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung und die Anpassung nach § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes für 2022 auszusetzen. Wir hatten in den vergangenen Debatten bereits darüber gesprochen, den Automatismus, diesen automatischen Modus bei der Abgeordnetenentschädigung aufzuheben, doch Rot-Rot-Grün und die CDU beharren darauf, wie wir auch jetzt gerade wieder gehört haben, weiterhin auf diesem Automatikmodus weiterfahren zu können und sich eben nicht den Wählern erklären zu müssen, wenn Sie die Entschädigung an die Preisentwicklung anpassen wollen. Und wir reden nur davon, an die Preisentwicklung anpassen zu wollen, nicht diese Selbstbedienung, die Sie hier uns immer unterstellen wollen. (Beifall AfD) Dann müsste man nämlich den Bürgern begründen, warum die Abgeordneten eine höhere Entschädigung begehren. Jeder Arbeitnehmer muss in der freien Wirtschaft auch seinen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber erklären und bei einer Anpassung dies auch begründen, welche seiner Leistungen für das Unternehmen die Gehaltserhöhung rechtfertigt. Wenn wir diesen Maßstab bei den Abgeordnetenentschädigungen ansetzen würden, dann kämen manche sicherlich in Erklärungsnöte, Herr Bühl. Wie ist es den Menschen nämlich zu erklären, dass Abgeordnete mehr Geld erhalten sollen, obwohl es vielen Bürgern so schlecht wie lange nicht mehr geht? Die Abgeordneten sind doch gemäß Artikel 53 Abs. 3 der Verfassung verpflichtet, alles zum Wohl der Bürger zu unternehmen. Diese Leistung muss in Ihrem Sinne nicht erbracht werden. (Unruhe CDU, SPD) Wie gesagt, die regierungstragenden Fraktionen haben hier entsprechende Minderleistungen erbracht. Aufgrund der in den letzten beiden Jahren durchgeführten Coronamaßnahmen und weiteren Entscheidungen dieser rot-rot-grünen Landesregierung wurde die Wirtschaft in Thüringen in die Rezession geschickt und die Einkommenssituation vieler Angestellter und Selbstständiger verschlechtert bis hin zum Existenzverlust. Für weite Teile des Thüringer Wirtschaftslebens bedeuten diese Maßnahmen noch heute eine erhebliche Beeinträchtigung. Viele Branchen sehen sich nach wie vor in der Krise, die mit zum Teil beträchtlichen Schäden für betroffene Unternehmen und Selbstständige einhergeht. Diese Leistungen rechtfertigen in keiner Weise eine Anpassung der Entschädigung, sie wäre auch eine Respektlosigkeit gegenüber unseren Thüringer Bürgern. Diverse andere Länder, zum Beispiel Brandenburg, die keine oder nur eine abgewandelte Form des hier in Thüringen geltenden Automatismus kennen, haben in den vergangenen Jahren bewusst und teilweise auch für mehrere Jahre auf Erhöhungen verzichtet. Nehmen Sie sich bitte mal ein Beispiel, meine Damen und Herren Abgeordneten, an dem Land Brandenburg! In Artikel 54 der Thüringer Verfassung heißt es im Abs. 1 Satz 1 – Herr Bühl, ich lese ihn auch noch mal vor –: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Ich bin der Meinung, dass die aktuelle Entschädigung in Höhe von 6.036,72 Euro brutto diese Unabhängigkeit auch weiterhin sichert und eben auch eine aktuelle Anpassung nicht notwendig ist. (Beifall AfD) Wenn wir uns den Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung ansehen, heißt es dort unter anderem, dass sich die Höhe der Entschädigung jährlich auf der Grundlage der jeweils letzten Festlegung nach Maßgabe der allgemeinen Einkommensentwicklung im Freistaat verändert. Gern können wir auch mal für die aktuelle Berechnung das Statistische Bundesamt hernehmen, die die Entwicklung des Reallohns 2021 im Coronajahr festgestellt haben. Der Reallohn in Thüringen ist nämlich um 0,1 Prozent gesunken; und da sind wir wieder beim Thema. Gern können wir auch diese Senkung in Ansatz bringen, die ja auch Frau Henfling das letzte Mal hier in die Debatte eingebracht hat. Herr Bühl, Sie haben es ja auch gerade noch mal gesagt, dass sie auch mal sinken könnte, dann können wir das doch gern mal machen, aber dann werden Sie sicher wieder mal nicht mitmachen. Wenn ich noch mal auf das Wort „angemessen“ in Artikel 54 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung hinweisen darf. Ich habe bereits mehrfach dazu ausgeführt, dass die Entschädigung für abgelieferte Leistungen von Rot-Rot-Grün mehr als angemessen ist. Und da wir gerade wieder bei abgelieferten Leistungen sind, Herr Bühl: Sie von Rot-Rot-Grün und auch die CDU haben für den Haushalt 2022 eine Globale Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro abgeliefert. Es sollen 330 Millionen im Freistaat und bei den Bürgern gespart werden, jedoch haben Sie von der CDU als Einbringer dieser Sparmaßnahmen nicht gesagt, wo gespart werden soll, und haben das Rot-Rot-Grün überlassen. Selbst dies hat auch der Thüringer Rechnungshof kritisiert, dass Sie als CDU nicht gesagt haben, wo bitte schön gespart werden soll. (Zwischenruf aus dem Hause: Das ist Blöd- sinn!) Das ist kein Blödsinn, das ist halt so. Da können Sie mal den Rechnungshof fragen. Das ist eine klare Minderleistung gewesen, und daher hat die AfD-Fraktion auch diesem Haushalt 2022 nicht zugestimmt, da wir im Gegensatz zur CDU konkrete Vorschläge gemacht haben, welche die Wirtschaft und die Bürger nicht schädigen. Daher fordern wir als AfD-Fraktion die Damen und Herren auf, die Globale Minderausgabe doch bitte bei sich selbst auch mal entsprechend anzuwenden, nämlich bei den Abgeordnetenentschädigungen auf diese Anpassung zu verzichten. (Beifall AfD) Wenn wir uns die Anpassung der letzten beiden Jahre mal ansehen, so dürften bei dem Verzicht auf die Anpassung der Entschädigung zwischen 871.000 und ca. 1 Million Euro zusammenkommen. Zusätzlich hierfür dürfte eine Nullrunde aber auch zu Einsparungen im Titel 411 03 bei den ehemaligen Abgeordneten führen, da etwa die Versorgungsleistungen an ehemalige Abgeordnete gemäß § 13 Thüringer Abgeordnetengesetz ebenfalls anhand der Höhe der Grundentschädigung berechnet werden. Da die Anzahl derer natürlich sinkt, lässt sich diese Einsparung nicht konkret beziffern. Daher müssen hier unsere Anträge zur Einsparung eigentlich eine große Zustimmung finden, denn wie gesagt, wir wollen halt dieses Geld, was dort eingespart wird, gern bei der Jugendarbeit oder für die Bildung unserer Kinder in dem Maße dort entsprechend einsetzen, wo Sie entsprechend, liebe CDU und Rot-Rot-Grün hier auch die Kürzung aktuell machen. Da wäre die Million Euro besser aufgehoben und verwendet. Und wenn Sie, Frau Müller von den Linken, behaupten, man könnte unseren Anträgen nicht zustimmen, da der Anspruch für 2022 bereits zum 1. Januar 2022 entstanden sei, da kann ich nur sagen: Was für eine krude Ausrede! Selbstverständlich dürfen Sie auch Verzicht üben, und zwar auch ab dem nächsten Monat von mir aus, und ausgezahlt ist die Anpassung ja auch noch nicht, daher ist ein Verzicht auf die Anpassung komplett möglich. Im Übrigen gibt es auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken für ein Rückführungsverbot. Sie können es gern gerichtlich prüfen lassen, wenn Sie der Meinung sind, es wäre so. Dann werden Sie eines Besseren belehrt werden. Wir als AfD-Fraktion haben mit den Anträgen im Hinblick auf die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung den Versuch unternommen, die Anpassung durch die automatische Diätenanpassung für das Jahr 2022 auszusetzen und die dadurch frei werdenden Mittel einer notwendigen Verwendung für unsere Jugend zuzuführen. Ich bitte hiermit um direkte Abstimmung, wenn wir dann mit der Diskussion fertig sind, und um breite Zustimmung unserer Anträge. Herr Montag, wie gesagt, die Angemessenheit habe ich Ihnen gerade noch mal erklärt, und ich denke, die Höhe der Bruttogrundentschädigung ist mehr als angemessen. Wir haben hier ein bisschen ein anderes Niveau als das, was Sie uns immer unterstellen. Und transparent sind wir auch. Wie gesagt, wir verzichten da gern. Also bitte auch beim nächsten Mal hier von Ihrer Seite aus am Rednerpult mehr Niveau. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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