Dorothea Marx
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Ich darf doch darum bitten, bei der Wortwahl darauf zu achten, dass die Würde des Verfassungsorgans Verfassungsgerichtshof nicht in Abrede gestellt wird. Der nächste Redner in unserer Aussprache ist Herr Abgeordneter Schard von der CDUFraktion.
