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Denny Möller

SPD 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/ innen auf der Tribüne ‑ und auch am Livestream! Wir schließen heute die Beratung zu einer überschaubaren, aber dennoch wichtigen Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes ab. Es geht dabei lediglich um einen Punkt, nämlich darum, die in Thüringen bislang begrenzten Möglichkeiten privater Hörfunkveranstalter zu einer nicht programmlichen Zusammenarbeit deutlich auszuweiten. Antenne Thüringen und LandesWelle befürworten diese Gesetzesänderung ausdrücklich. Kollege Blechschmidt hat es gerade schon sehr formal hier dargestellt. Durch eine Erweiterung ihrer Kooperationsfelder wollen diese beiden Sender zusätzliche Synergieeffekte erzeugen und sich so ökonomisch zukunftsfest aufstellen. Diesem Anliegen kommen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Gesetzentwurf gern nach. Gleichzeitig ist es uns aber auch wichtig gewesen, die bisherigen redaktionellen Unabhängigkeiten von LandesWelle und Antenne auch weiterhin zu wahren und Kooperationen nur dort zu ermöglichen, wo sie die Medien- und Anbietervielfalt nicht beeinträchtigen. Wenn ich mir die Stellungnahmen anschaue, die den Medienausschuss im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zur Novelle erreicht haben, dann ist uns das, was ich glaube, ganz gut gelungen. Sämtliche Anzuhörenden haben unser Vorhaben grundsätzlich begrüßt und es im Hinblick auf die zunehmende Konvergenz der Medienlandschaft und den dadurch wachsenden Konkurrenzdruck als folgerichtig gewertet. Über so eine durch die Bank positive Anhörungsrechnung freuen wir uns natürlich. Gleichzeitig nehmen wir aber selbstverständlich auch wahr, dass es auch kritische Fragen im Hinblick auf die Umsetzung der Novelle gegeben hat. Da ist zum einen die Landesmedienanstalt, die zusätzliche Kontrollaufgaben auf sich zukommen sieht. Da sind zum anderen die Vertreter der Beschäftigten der beiden Sender, die Mediengewerkschaften, die vor einer möglichen Tarifflucht bei Antenne und LandesWelle durch Outsourcing, bisher eigenständig wahrgenommene Verwaltungstechnik und Marketingaufgaben im gemeinsamen Tochterunternehmen wahren. Diese kritischen Überlegungen nehmen wir sehr ernst. Die SPD wird daher in der Umsetzungsphase der Gesetzesänderung sehr genau darauf achten, wie LandesWelle und Antenne mit ihren Beschäftigten umgehen und welche zusätzlichen Belastungen auf die TLM zukommen. Da können Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von ver.di und auch vom DJV, und auch Sie, Herr Fasco, auf unsere Fraktion, auf uns verlassen. Einem Kritikpunkt werden wir dagegen nicht nachkommen. Das ist der Wunsch der FUNKE Mediengruppe, bei den beiden Privatsendern in großem Umfang als Gesellschafter einzusteigen. Das Thüringer Landesmediengesetz schiebt dem ausdrücklich einen Riegel vor, um einem Monopolisten im Printbereich nicht auch noch einen erheblichen Markteinfluss beim Privatradio zu eröffnen. Aus meiner Sicht hat sich diese Regelung absolut bewährt, denn der Funke-Konzern ist in Thüringen dafür bekannt, vielfältige eigenständige Redaktionen zu zerschlagen und Journalismus in Zentralen zu vereinheitlichen. Das brauchen wir nicht noch beim Thüringer Hörfunk. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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