Patrick Beier
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vorkommnis mit Sicherheitsdienst am 22.10.2021 in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl Bei einem Vorfall vor der Erstaufnahmeeinrichtung am 22. Oktober 2021 in Suhl sind nach Kenntnis des Fragestellers Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung durch einen Mitarbeiter des eingesetzten Sicherheitsdienstes mutmaßlich rassistisch beleidigt und bedroht worden. Auch ein später durch den Flüchtlingsrat Thüringen e. V. im Internet veröffentlichtes Video zeigt das Geschehen. n-tv.de berichtete am 19. November 2021 darüber. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zur Aufklärung und welche Konsequenzen – wie eine etwaige Suspendierung – zog die Landesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden bezüglich des über das Landesverwaltungsamt beauftragten privaten Sicherheitsdienstes und des am Vorfall beteiligten eingesetzten Wachdienstmitarbeiters? 2. Hält die Landesregierung Zweifel an der Eignung eines Sicherheitsdienstmitarbeiters, dessen Aufgabe der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl darstellt, grundsätzlich für begründet, wenn dieser bereits im Jahr 2014 auf der Wählerliste „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ (BZH) des bundesweit bekannten Neonazis T. F. für den Kreistag Hildburghausen kandidierte und im selben Jahr im sozialen Netzwerk Facebook öffentlich zugänglich mit der Abbildung einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge und einer schwarz-weiß-roten Fahne mit der Aufschrift „Landser – eine deutsche Legende“ zu erkennen ist und wie bewertet sie dies? 3. Trifft es zu, dass der Mitarbeiter des am besagten Abend zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung eingesetzten Wachdienstes in personalverantwortlicher Position zugleich Schichtleiter war und auf der in Frage 2 genannten Wählerliste des BZH – also „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ – stand sowie auch mit entsprechenden Fahnen öffentlich einsehbar in Erscheinung trat? 4. Wie und durch welche Maßnahmen und Regelungen stellt das Land sicher, dass zur Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ausschließlich geeignetes und entsprechend für die Arbeit mit Schutzsuchenden qualifiziertes Personal eingesetzt und weiterqualifiziert wird?
