Dirk Bergner
Fragestunde
Vielen Dank. Aufarbeitung der Wismut-Geschichte Im September 2021 unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, Sachsens, Thüringens und der Wismut GmbH ein Verwaltungsabkommen zum Umgang mit dem Erbe des früheren Bergbauunternehmens Wismut. Ihm zu Grunde liegt ein vom Deutschen Bergbau-Museum Bochum entwickeltes „Umsetzungskonzept Wismut-Erbe“. 24 Millionen Euro wollen der Bund, Thüringen und Sachsen in einem Zeitraum von vier Jahren investieren, um die Wismut-Geschichte sowie die Ergebnisse der erfolgten Sanierungen nach Ende des Uran-Abbaus zu bewahren und zu präsentieren. Zur Umsetzung des Konzepts gründete die Wismut GmbH Ende 2021 eine Tochtergesellschaft, die Wismut Stiftung gGmbH. Ich frage die Landesregierung: 1. Werden die im Verwaltungsabkommen festgeschriebenen 24 Millionen Euro ausschließlich durch die Wismut Stiftung gGmbH bewirtschaftet, wenn ja, wie und durch wen wird in welchen Zeitschienen der ordnungsgemäße Mitteleinsatz kontrolliert, und wenn nein, wie viel Geld von der im Verwaltungsabkommen festgeschriebenen Summe steht der Wismut Stiftung gGmbH und wie viel Geld welchen anderen Institutionen oder Einrichtungen zur Verfügung? 2. Zu welchen Prozentanteilen werden die insgesamt 24 Millionen Euro durch den Bund, die Länder Thüringen und Sachsen in welchen Jahresscheiben aufgebracht? 3. Welche Vereine oder Kommunen, die sich in Thüringen bereits seit Jahren dem Erhalt der Wismut-Geschichte widmen, werden bei der Umsetzung des Projekts „Wismut-Erbe“ auf welche Weise, gegebenenfalls auch durch den Einfluss der Landesregierung, mit eingebunden? 4. Welche Objekte oder Projekte in Thüringen sollen nach dem Willen der Thüringer Landesregierung in welcher Weise, gegebenenfalls auch durch den Einfluss der Landesregierung, vom Verwaltungsabkommen profitieren?
