Denny Jankowski
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream! Ich werde mich zu diesem Thema relativ kurzfassen, da man meinen sollte, dass es bei dieser Gesetzesänderung um eine reine Formalie geht. Die Schülerkostenjahresbeträge sollen für die Grundschulen in freier Trägerschaft angepasst werden, damit die Träger auch die seit diesem Schuljahr in den staatlichen Schulen geltende A13 für Grundschullehrer umsetzen können. In meinen Augen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir den Trägern der freien Schulen ermöglichen, die gleichen Gehälter für die Grundschullehrer zu zahlen, wie es an den staatlichen Schulen der Fall ist. Ich dachte eigentlich, dass dieses Thema relativ geräuschlos durchläuft, weil ich glaube, dass es einer der wenigen Fälle ist, wo sich sogar mal alle Parteien hier im Parlament einig sind. Deswegen war ich, ehrlich gesagt, ein wenig überrascht über die doch sehr hitzige Debatte in der letzten Plenarsitzung. Ich muss gestehen, ich fand die Debatte zwar sehr amüsant, aber weder ist sie dem eigentlichen Thema gerecht geworden, noch hat sie irgendwie weitergeholfen. Es geht um die Gleichbehandlung oder besser um die gleiche Bezahlung von Lehrern an staatlichen Schulen und an den freien Schulen, nicht um mehr, aber auch nicht um weniger. Die freien Schulen sind in den Augen meiner Fraktion ein unverzichtbarer und wichtiger Bestandteil des Thüringer Bildungssystems, und natürlich sollen die Lehrer auch die gleiche Bezahlung bekommen können wie an den staatlichen Schulen. Wir werden deswegen einer Gesetzesänderung auf jeden Fall zustimmen. Auch dem eingebrachten Änderungsantrag der CDU werden wir zustimmen, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass er schon bei der ersten Beratung hier vorgelegen hätte, aber wahrscheinlich wollte man diesen im Ausschuss einbringen und leider lief der Gesetzentwurf nicht über den Ausschuss, was mich doch sehr verwundert hat, weil es normalerweise eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre. Der Änderungsantrag soll dafür sorgen, dass die Schulen in freier Trägerschaft nicht finanziell benachteiligt werden, wenn sie ukrainische Flüchtlinge beschulen. Auch das halte ich für eine Selbstverständlichkeit und deswegen werden wir dem auch zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
