Astrid Rothe-Beinlich
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Vertreterinnen und Vertreter auch der freien Schulen, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, auf den wir lange gewartet haben und wozu es auch schon eine erste Beratung in der letzten Plenarsitzung gegeben hat. Ich will noch einmal erinnern: Im Dezember 2020 haben wir als Landtag mehrheitlich beschlossen, die Einführung der Besoldungsgruppe A13 für die staatlichen Lehrkräfte an Grundschulen zum 1. August 2021 auch für die freien Schulen nachzuvollziehen. Die Angleichung der Lehrerinnen- und Lehrergehälter im staatlichen Schulbereich war schon lange überfällig. Es war und ist niemandem zu erklären, warum die Grundschullehrer/-innen im Vergleich mit anderen Lehrkräften schlechter verdienen sollten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Debatten haben wir ja über viele Jahre immer wieder geführt und ich glaube, wir sind froh, dass es nun endlich anders ist. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2022 auch die Schülerkostenjahresbeträge für die freien Schulen, konkret die Grundschulen, anpassen und damit ermöglichen, dass die Grundschullehrkräfte auch an den freien Schulen zielgenau eine verbesserte Finanzhilfe bekommen und die Schulen verlässlich planen können. Jährlich werden die Finanzhilfesätze um 372 Euro angehoben je Schülerin und Schüler; das gilt dann für alle 6.300 Schülerinnen und Schüler. Die Kosten für das Land betragen ca. 2,4 Millionen Euro. Ich hatte es ja schon in der ersten Debatte zu diesem Gesetz erläutert: Wir hatten ursprünglich gedacht, das bereits mit dem Haushalt als Haushaltsbegleitgesetz verabschieden zu können. Das war aber von der Gesetzessystematik her so nicht möglich, weil es tatsächlich darum geht, zielgenau immer die Schülerkostenbeiträge entsprechend anzupassen. Nun ist es soweit, und ich bin froh, dass wir dafür heute sicher eine breite Mehrheit der demokratischen Fraktionen bekommen können. Ich weiß auch, dass einige Schulträger bereits in Vorleistung gegangen sind, hier ein herzliches Dankeschön, weil sie gesagt haben: Uns ist das so wichtig, dass die Lehrkräfte an unseren Schulen auch gut bezahlt werden, dass es da keine Unterschiede gibt zum staatlichen System, was die Eingruppierung angeht. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, wenn wir das heute hier auch mit breiter Mehrheit verabschieden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte mich an der Stelle aber auch bei der CDU ausdrücklich noch einmal bedanken für den Änderungsantrag, der uns heute hier vorliegt. Denn es ist ja gerade jetzt noch ein weiteres Thema hinzugekommen, ich will es einfach so deutlich sagen. Für alle, die die Gesetzessystematik und die Finanzierung der freien Schulen vielleicht nicht so gut kennen, will ich noch mal darauf hinweisen: Es gibt sogenannte Stichtage und zu diesen Stichtagen wird jeweils die Zahl der Schülerinnen und Schüler gemessen und danach orientiert sich die Finanzhilfe. Der Stichtag liegt beim 1. März und wir wissen alle, dass wir im Moment die Situation haben, dass gerade viele Geflüchtete aus der Ukraine zu uns kommen, hauptsächlich Kinder und Jugendliche, die wir natürlich auch schnell in unsere Schulen integrieren wollen. Und es sind auch viele freie Schulen, die sich bereit erklärt haben und auch schon Kinder aufgenommen haben, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind. Allerdings waren diese nun nicht zufällig alle vor dem sogenannten Stichtag, dem 1. März, da. Deshalb ist es gut, richtig und wichtig, weil mit dem Änderungsantrag eine sinnvolle, bürokratiearme – so will ich es mal nennen – Regelung gefunden wird, die auch eine unterjährige Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Krisenzeiten sicherstellt. So wird ermöglicht, dass in besonderen Lagen wie zum Beispiel jetzt, wo viele Geflüchtete aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine zu uns kommen, aufgenommen werden können und gleichzeitig auch verlässlich finanziert werden. Ich will es noch mal deutlich sagen: Jede Schülerin, jeder Schüler ist uns gleich viel wert, egal welche Schule er oder sie besucht, ob in staatlicher oder freier Trägerschaft. Deswegen ist es auch wichtig, dass dies auch in besonderen Zeiten entsprechende Anerkennung findet. Deshalb noch mal ein Danke für den Änderungsantrag, Danke auch allen, die am Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Ich habe es in der ersten Beratung schon mal gesagt: Dieser ist in enger Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen entstanden. Danke auch für die Unterstützung aus dem Haus bei der einen oder anderen Formulierung. Ich hoffe, dass heute wieder ein guter Tag für Thüringen wird, indem wir mit breiter Mehrheit aller demokratischen Fraktionen diese überfällige Unterstützung für die freien Schulen beschließen, für deren Arbeit ich mich noch mal ausdrücklich bedanken möchte. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
