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Heike Werner

05.05.2022 Sitzungen 7/79

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Da es sich bei dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht um eine bundesgesetzliche Vorgabe handelt, wäre diese auch bundesseitig zu evaluieren. Entsprechend geeignete Indikatoren sind daher von der Bundesebene festzulegen. Die Berichtspflicht zum Anteil geimpfter Personen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 28 b Abs. 3 Satz 7 Infektionsschutzgesetz wurde aktualisiert und ist seit dem 20.03.2022 in § 20 Abs. 7 IfSG geregelt. Demzufolge sind die Impfquoten in Thüringen monatlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu übermitteln. Die Einrichtungen werden aktuell über den Meldeweg und den dafür notwendigen Registrierungsprozess durch das RKI informiert. Dieses Vorgehen ermöglicht eine bundesweit einheitliche Erfassung und Bewertung der Impfsituation in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und ermöglicht Vergleiche zwischen verschiedenen Bundesländern. Auch bisher wurden Daten zur Impf- und COVID-19-Situation in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen durch das RKI im Rahmen eines Monitorings gesammelt und ausgewertet sowie regelmäßig in Berichten veröffentlicht. Diese können Sie auf den Seiten des RKI nachlesen. Zu Frage 2 und 3, die würde ich gern gemeinsam beantworten: Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen gehören aufgrund ihres Alters und eventuellem Vorliegen von Vorerkrankungen, zum Beispiel Diabetes, Herz-KreislaufErkrankungen, zu dem Personenkreis mit einem erhöhten Risiko für einen erschwerten Krankheitsverlauf. Darüber hinaus besteht bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung in der Einrichtung aufgrund der gemeinsamen räumlichen Unterbringung, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und zum Teil auch nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion. Hohe Durchimpfungsraten bei Bewohnerinnen und Bewohnern und Personal sollen also ein möglichst sicheres Umfeld schaffen und das Auftreten und die Ausbreitung von COVID-19 in den Einrichtungen reduzieren. Die Impfquote unter den Bewohnerinnen und Bewohnern sollte möglichst bei über 90 Prozent liegen. Dies ist aus verschiedenen Gründen nicht immer erreichbar oder erreicht und sollte auch unter Berücksichtigung der lokalen Umstände, also zum Beispiel hinsichtlich des Genesenenanteils, der räumlichen Gegebenheiten und der epidemiologischen Lage, beurteilt werden. Im Hinblick auf den im Zeitverlauf abnehmenden Impfschutz wird die Aufrechterhaltung eines kontinuierlich hohen Impfschutzes in der Einrichtung empfohlen. Obgleich allgemein von einer geringen Pathogenität der Omikron-Variante im Vergleich zu vorherigen Varianten auszugehen ist, steigt die Wahrscheinlichkeit für schwere und auch tödliche Krankheitsverläufe mit zunehmendem Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen an. Daher ist ein ausreichender Impfschutz bei dieser Risikogruppe besonders wichtig. Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19. Dies gilt auch für die Omikron-Variante. Es ist offenkundig, dass seit 2021 ein Rückgang des Infektionsgeschehens und der Todesfälle in den Einrichtungen zu verzeichnen ist. Dies resultiert zum einen aus den erreichten hohen Impfquoten in den Einrichtungen der Pflege, Sie haben es schon genannt, die liegen im Durchschnitt bei ca. 91 Prozent. Die Bewohnerinnen der Einrichtungen waren und sind darüber hinaus von einem Konvolut an Maßnahmen zusätzlich geschützt, und das Zusammenspiel dieser Maßnahmen und des unermüdlichen Einsatzes des Pflegepersonals, aber auch die allgemein geringere Pathogenität der Omikron-Variante sowie die bei akuten Atemwegserkrankungen zu beobachtende Saisonalität beeinflussen den Rückgang des Infektionsgeschehens und der Todeszahlen maßgeblich. Vor allem die Anzahl der Todesfälle an und mit COVID-19 hat im Vergleich zu den Todeszahlen vor der Verfügbarkeit von Impfungen ab Januar 2021 deutlich abgenommen. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Daten zur Beantwortung dieser Frage vor. Eine Statistik zur allgemeinen Sterberate in Thüringer Pflegeeinrichtungen wird von der Heimaufsicht nicht geführt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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