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Madeleine Henfling

GRÜNE 05.05.2022 Sitzungen 7/79

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich bin gespannt, ob wir nachher die Verwirrung um Änderungsanträge noch auflösen können. Aber das wird dann der Part der Präsidentin, das zu sortieren. Herr Walk hat es schon angesprochen, der Kollege Bilay hat es in der Berichterstattung auch schon gesagt, wir diskutieren heute hier im Plenum jetzt mittlerweile zum vierten Mal über die Altersobergrenze für die Wahlen von Landrätinnen und hauptamtlichen Bürgermeisterinnen. Es bleibt festzustellen, dass sich ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn auch in dieser neuerlichen Diskussion noch nicht wirklich eingestellt hat. Wie beim letzten Mal hat sich der Landkreistag positiv dazu geäußert, während der Gemeinde- und Städtebund keine Notwendigkeit sieht. Im OnlineDiskussionsforum sind keine Stellungnahmen dazu eingegangen, also ein breites Interesse an dieser Gesetzesänderung scheint es dann auch nicht zu geben. Die FDP hat allerdings die Debatte jetzt noch etwas erweitert und vorgeschlagen, dass die Regelung zur Veröffentlichung von Adressen von Wahlbewerberinnen – das sei auch noch erwähnt – geändert wird, sodass nur noch Name und Wohnort veröffentlicht werden sollen. Wir erinnern uns, das ist schon eine längere Diskussion und auch gerade mit Blick auf die Privatsphäre und Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ein wichtiges Thema. Das Innenministerium hat das Ganze bereits in der Kommunalwahlordnung angepasst. Wir halten es aber durchaus für sinnvoll, das tatsächlich im Gesetz zu regeln. Zudem fanden wir auch die Idee der FDP, das Wählbarkeitsalter abzusenken, charmant. Deshalb hat Rot-Rot-Grün den Änderungsantrag entsprechend dazu eingebracht. Gern hätten wir uns diesbezüglich mit der Gruppe der FDP geeinigt, aber das scheint nicht so richtig gewollt zu sein, weswegen wir jetzt hier so ein bisschen ein Änderungsantragschaos haben. Der Änderungsantrag, der jetzt zurückgezogen wurde, hat aus unserer Sicht überhaupt keinen Sinn ergeben und der Änderungsantrag, der jetzt auf dem Tisch liegt, will das Alter von 65 auf 67 erhöhen. Da sage ich Ihnen ganz klar: Das können wir so nicht mittragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden die Erhöhung der Altersgrenze nicht mittragen. Jetzt werden bei der CDU wahrscheinlich wieder die Vorwürfe der Altersdiskriminierung hervorgeholt, hier sind auch gerade schon sehr schräge Vergleiche gemacht worden zwischen dem Ministerpräsidentenposten und Ministerinnen und Ministern. Vielleicht führen wir uns noch mal vor Augen, dass der Ministerpräsident in einem Kabinett arbeitet und, wenn er beispielsweise erkrankt, auch gut vertreten werden kann durch viele andere. Aber Landrätinnen und Landräte zum Beispiel können nicht einfach so ihr Amt abgeben, das kann ein Ministerpräsident machen. Ich glaube, da haben wir schon noch mal erhebliche Unterschiede in der tatsächlichen Ausführung. Ich finde es auch schwierig – die Altersdiskriminierung ist Ihnen ja bei anderen Sachen auch nicht so wichtig, also zum Beispiel bei der Frage, ob man mit 18 in ein Amt gewählt werden kann, finden Sie das keine Altersdiskriminierung. Bei der Frage, ob das Wahlalter auf 16 geändert würde, reden Sie auch nicht von Altersdiskriminierung, nur, wenn es nach oben geht. Da müssten Sie dann schon ein bisschen konsequent sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Lesung hat Herr Walk als Positivbeispiel für gewählte Personen fortgeschrittenen Alters in verantwortungsvollen Ämtern auch noch Konrad Adenauer angeführt. Ich empfehle Ihnen wirklich ganz dringend, sich mal mit Konrad Adenauer in seiner späten Zeit auseinanderzusetzen und vielleicht mal diverse Veröffentlichungen, unter anderem von seinem Sohn, dazu zu lesen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich habe Herrn Ramelow, Herrn Holter und Herrn Tiefensee genannt!) In der ersten Lesung – lesen Sie mal das Protokoll – haben Sie Konrad Adenauer angeführt. Vielleicht ist es gut, sich das noch mal vor Augen zu führen, was der „Alte“, wie man ihn nannte, auch an ordentlichem Altersstarrsinn dort aufgeführt hat und sich auch ganz hart an die Macht geklammert hat, obwohl die West-CDU in dem Fall, glaube ich, an dieser Stelle gern einen Wechsel vorgenommen hätte. Ich glaube, ich muss Ihnen nichts über die Spiegel-Affäre, die Präsidentschaftskrise und den Fernsehstreit sagen, die sicherlich durchaus auch damit zu tun haben. Wie gesagt, lesen Sie doch auch das, was sein Sohn über ihn sagt, gerade, was da zum Beispiel beim Gebrauch von diversen Drogen, die wir heute als Crystal Meth bezeichnen würden, um die Leistung zu steigern und leistungsfähig zu bleiben – das ist ja das Schlimme daran –, tatsächlich passiert ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran will ich mich aber gar nicht festbeißen. Ich finde, Adenauer liefert gute Argumente für unsere ablehnende Haltung, das sind aber gar nicht meine Hauptargumente dafür. Wir reden hier über die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte, das sind sehr anspruchsvolle Jobs, das wissen wir alle. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Landkreisen sind wirklich sehr gefordert, und irgendwann sollten diese Menschen auch in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen können. Sie können sich danach ja auch weiterhin ehrenamtlich für ihre Gemeinden oder ihren Kreis engagieren, das ist ja gar keine Frage. Wir sehen einfach nicht die Notwendigkeit, dass diese deswegen hauptamtlich weiterhin tätig sein müssen. Im Übrigen bin ich allgemein der Meinung, dass Menschen, die an verantwortlicher Position sitzen, auch irgendwann mal jüngeren Menschen eine Chance geben müssen. Das ist eben ein guter Anlass, dann auch einen Generationswechsel zu erzwingen. Ich will mal sagen, manchmal muss man einen Generationswechsel erzwingen, der ergibt sich nicht immer zwangsläufig von selbst. Deswegen finde ich diese Regelung mit einer Obergrenze durchaus sinnvoll. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das schmälert ja überhaupt nicht den Verdienst der jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Landrätinnen und Landräte an dieser Stelle, das will ich auch noch mal sagen, aber frische Ideen und frischer Wind in einem Rathaus oder in einem Landratsamt sind durchaus sinnvoll und, ich glaube, da sollten wir bei dieser Grenze bleiben. Wir werben also sehr dafür, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum CDU-Gesetzentwurf zuzustimmen und damit den Gesetzentwurf abzulehnen sowie den Änderungsantrag von RotRot-Grün zur Beschlussempfehlung zum FDP-Gesetzentwurf entsprechend mitzutragen. Wir schauen dann mal, wie wir das hinbekommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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