Bergner
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Jetzt habe ich die Wortmeldung von Frau Kollegin Müller. Sie haben das Wort.
