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Beate Meißner

CDU 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Fragestunde

Möglicher Fördermittelbetrug bei Integrationsprojekten in Thüringen Nach Berichten des Mitteldeutschen Rundfunks vom 27. April 2022 („Betrugsverdacht bei Thüringer Arbeitslosenverein: Projekte im Millionenwert werden geprüft“) sollen in Thüringen Integrationsprojekte gefördert worden sein, die niemals stattgefunden haben. So prüfe das Landesverwaltungsamt Vorwürfe mit Bezug zu zwei Projekten einer namentlich benannten Arbeitsloseninitiative, für die im Zeitraum von 2017 bis 2021 Mittel ausgereicht worden sein sollen, ohne dass es entsprechende Projekte gegeben habe. Laut einer Auskunft der Landesregierung anlässlich der Beratungen zum Haushalt 2022 vom 2. Dezember 2021 hat diese Initiative, neben den in Rede stehenden Projekten, in den Jahren 2020 und 2021 auch für weitere Maßnahmen Gelder aus dem Haushaltstitel 05 02 684 72 erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe hat die in Rede stehende Arbeitsloseninitiative seit dem Jahr 2015 öffentliche Gelder aus Haushaltmitteln erhalten – bitte nach Jahren und, sofern neben dem oben genannten weitere einschlägig sind, nach Titeln getrennt auflisten –? 2. In welchem Umfang und Zeitraum werden seitens der Landesregierung anlässlich der Untersuchungen des Landesverwaltungsamtes zu zwei Projekten dieser Arbeitsloseninitiative im Raum Sömmerda auch alle weiteren geförderten Projekte dieses Trägers einer intensiven und gegebenenfalls ressortübergreifenden Prüfung unterzogen bzw. warum unterbleibt eine solche Prüfung? 3. Kann die Landesregierung erläutern, inwieweit sie die Verwendungsnachweisprüfung bei den Mitteln für die Integrationsförderung, einschließlich der hierfür vorhandenen Personalkapazitäten beim Landesverwaltungsamt für ausreichend hält? 4. Inwieweit wurde der mögliche Fördermittelbetrug nach Einschätzung des Ministeriums auch dadurch erleichtert, dass das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – wie vom Thüringer Rechnungshof wiederholt und zuletzt im Jahresbericht 2021 bemängelt – Zuwendungen im Bereich der Integrationsförderung ohne entsprechende Förderrichtlinie und ohne ausreichende Prüfung eines Zusammenhangs mit dem Zuwendungszweck ausgereicht hat?

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