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Thomas L. Kemmerich

FDP 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Fragestunde

Komplett produktiv nutzbare OnlinezugangsgesetzLeistungen Laut Medienberichten – vergleiche „Thüringer Allgemeine“, Erfurter Ausgabe, 19. April 2022, Seite 2 – liegt mit 52 landesweiten OnlinezugangsgesetzLeistungen Thüringen an der Spitze der Onlinezugangsgesetz-Anwendungen. Hinzu kämen 80 Leistungen, für die der Bund zuständig ist und 37 weitere werden in mindestens einer Gemeinde angeboten. Das Onlinezugangsgesetz-Dashboard – vergleiche Darstellung des Dashboards unter www.onlinezugangsgesetz.de – zeigt mit Stand 20. April 2022 für Thüringen 28 landesweite Leistungen und 65 in mindestens einer Gemeinde an. Die betroffenen Anwendungen sind allerdings nicht verlinkt, sodass es schwer ist, als Bürger diese auszuprobieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Um welche konkreten Leistungen handelt es sich bei den genannten 52 landesweiten Onlinezugangsgesetz-Leistungen und unter welchen Links sind diese abrufbar? 2. Welche konkreten 37 Onlinezugangsgesetz-Leistungen werden in mindestens einer Gemeinde angeboten und unter welchen Links sind diese abrufbar? 3. Wie viele Anträge von Bürgern oder Organisationen sind über die Anwendungen aus Frage 1 bereits beim Freistaat Thüringen eingegangen?

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