Marcus Malsch
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, die zweite Änderung innerhalb von zwei Jahren, weil man das Thema „Carsharing“ im Freistaat Thüringen verstärken will. Der Gesetzentwurf soll den Kommunen bei der Bemessung von Gebühren für die Bereitstellung von Flächen als Carsharing-Plätzen einen größeren Spielraum geben. Wenn man das Carsharing-Angebot ausbauen möchte und auch an dem Thema dranbleiben will, ist es zunächst ein richtiger Ansatz, den man aber auch – ich sage mal – differenziert betrachten muss. Der Kollege Bergner ist darauf schon eingegangen, und der Kollege Liebscher hat jetzt auch schon die Perlenkette Thüringens entlang der A4 genannt. Immer wieder werden Kommunen und Städte in einen gemeinsamen Nenner beim Carsharing gebracht, wohlwissend, dass das Thema in den Kommunen, in den kleineren Gemeinden natürlich nicht das Thema ist, sich ein Auto zu teilen, um die Kinder – ich sage jetzt mal – aus den Kindergärten zu holen. In der Regel gibt es dafür Zeiten, gibt es kurze Wege, weil die Gemeinden auch kurze Wege zu den einzelnen Einrichtungen haben. Aber was will ich damit sagen? Es gibt auch in Thüringen, Herr Kollege Liebscher, schon auch außer teilAuto – ich will es jetzt mal so nennen – in den größeren Städten Carsharing-Angebote. Sie können mal ins älteste Kurheilbad, nach Bad Liebenstein, kommen. Dort gibt es seit vier Jahren ein Carsharing-Modell. Da kann ich Ihnen auch aus Erfahrung sagen, wer die Nutzer sind. Das sind nämlich die Gäste, die entweder in das Heilbad kommen, weil sie mit dem ÖPNV anreisen und dann – ich sage mal – ihren Bewegungsradius erweitern können, weil vor Ort für eine Zeit ein Fahrzeug angemietet werden kann oder es sind eben die Haushalte, die ein Fahrzeug haben, was mal in die Werkstatt muss zur Reparatur, zur Durchsicht, was dann praktisch ausgeglichen wird, oder es sind die, die sagen, für uns lohnt sich, kein Auto in Gänze das ganze Jahr über zu betreiben, wir nutzen jetzt das Angebot vor Ort. Anders ist es in den Städten. Jetzt will ich mal auf Erfurt eingehen.
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Das
heißt, Sie brauchen das in Bad Liebenstein nicht?) Ich habe gesagt, anders ist das Carsharing in den Städten. Das hat überhaupt nichts mit dem Angebot zu tun – lassen Sie mich mal ausreden – da ist es nämlich so,
(Beifall CDU)
dass letztendlich die Gäste, die in die Städte kommen sollen, am besten das Angebot des „Park and Ride“ nutzen sollen. Das heißt, der öffentliche Straßenbahn- und Busverkehr ist hier. Das heißt, der Besucher wird angehalten, sich draußen an der Messe einen Parkplatz zu suchen und mit dem öffentlichen Verkehr hier reinzufahren. Jetzt muss doch umgekehrt, wenn wir die Diskussion ordentlich betrachten, das auch für die gelten, die Carsharing-Angebote nutzen wollen, die können doch auch mit der Straßenbahn rausfahren und können dann das Carsharing-Angebot zum Beispiel adäquat an den Flächen, die auch da sind – ich sage mal, nicht rausfahren, aber eine Straßenbahnhaltestelle weiterfahren –, das können sie dann an derselben Stelle machen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Dann fördern Sie also eine autofreie Innenstadt!) Letztendlich ist es doch so, dass wir hier mal schauen müssen, ob wir hier denn eine Kannibalisierung von öffentlichen Parkflächen herbeiführen müssen, wo wir genau wissen, dass die in den Städten sowieso entweder nur unzureichend vorhanden sind, teuer sind oder monatlich angemietet werden müssen. Müssen wir da eine Kannibalisierung der Flächen herstellen, nämlich genau in dem Bereich, wo wir vielleicht bei den Kommunen und Städten auch noch ein Beihilfethema haben? Das hat der Kollege Bergner angeschnitten, es kann ja nicht sein, dass wir jetzt an der einen Stelle sagen, hier bevorteilen wir eine Richtung, weil wir das haben möchten. Der Gastronom, der Marktbetreiber, letztendlich vielleicht auch noch die, die ein zeitweises Gewerbe haben, die müssen dann entsprechend der Sondernutzungsgebühren gleichbehandelt werden, also unter sich, wie es die Satzung dann auch zulässt. Von daher bin ich schon der Meinung, wir sollten das im Ausschuss auf jeden Fall – wir sind für die Überweisung an den zuständigen Ausschuss – bereden, weil wir, glaube ich, bei den Anhörungen, die es dazu gegebenenfalls geben wird, auch genau die anhören müssen, die von den Sondernutzungsgebühren betroffen sind. Dann wird sich das Bild letztendlich relativ schnell klären und auch die Frage der beihilferechtlichen Thematik wird geklärt, weil wir, glaube ich, eines nicht machen sollten, wir sollten nicht den Schein erwecken, dass wir jetzt das Carsharing vorantreiben müssen in den Städten an den Stellen, wo sowieso wenig Platz ist. Und ich sage mal – autofreie Stadt, hat Frau Wahl gerade dazwischengerufen –, wir müssen auch kein Angebot in die Stadt holen, was dann wieder Verkehr verursacht.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Sie haben Carsharing nicht verstanden!) Ich habe Carsharing sehr gut verstanden, ich habe es wahrscheinlich schon mehr genutzt als Sie.
(Beifall CDU)
Es steht nämlich bei mir vor dem Büro und ist seit vier Jahren dort eingerichtet und ich kann Ihnen ganz genau sagen, wie es funktioniert.
(Unruhe DIE LINKE)
Da kann ich Ihnen sagen, man kann immer von etwas reden, wenn man etwas tut. Wenn man nichts tut, kann man auch nichts sagen, Herr Bilay.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sind Sie
bei Carsharing auch Geschäftsführer wie bei den vielen Immobiliengesellschaften in Bad Liebenstein?) Ich kann Ihnen das mal sagen. Herr Bilay, wir haben noch 3 Minuten.
(Unruhe DIE LINKE)
Das ist doch kein Problem, es kann doch jeder mithören, wir sind doch hier öffentlich. Herr Bilay, der Bund hat Geld gegeben, um Machbarkeitsstudien zu machen. Eine Machbarkeitsstudie für 100.000 Euro zu haben und dann ins Schubfach zu legen und nichts damit zu tun, das ist die eine Seite.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie ha-
ben die Fördermittel des Bundes privat genutzt?)
(Unruhe CDU)
Wissen Sie, Sie sind so daneben.
