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Dorothea Marx

05.05.2022 Sitzungen 7/79

Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Das ist der Fall, dann benötigen wir eine Zweidrittelmehrheit für die Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung. Wer möchte diesen Punkt aufgenommen haben? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Wer enthält sich? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Und damit bleibt es bei der ursprünglich festgestellten oder vorgestellten vereinbarten Tagesordnung, es sei denn, es gibt jetzt noch weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann stimme ich ab über die Tagesordnung, so wie ich sie eben vor dem Antrag der AfD vorgestellt habe. Wer stimmt dieser Tagesordnung zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt gegen diese Tagesordnung? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Wir kommen zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 15, 18 und 22 . Zunächst Tagesordnungspunkt 15 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5104 Der 6. Landtag hat in seiner 122. Sitzung am 21.06.2018 gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes Herrn Dr. h.c. Stefan Kaufmann zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gewählt. Gemäß § 4 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes kann nur Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sein, wer das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Herr Dr. h.c. Kaufmann hat am 29. Dezember 2021 sein 68. Lebensjahr vollendet, weshalb die heutige Wahl notwendig ist. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags gewählt, benötigt werden demnach mindestens 60 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/5104 vor. Vorgeschlagen ist Herr Dr. Klaus-Dieter von der Weiden. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5414 Die geänderten Stärkeverhältnisse der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP infolge des Austritts von Herrn Abgeordnetem Birger Gröning aus der Fraktion der AfD wirken sich auf die Anzahl der Ausschussvorsitze und die der stellvertretenden Ausschussvorsitze aus, die von den Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe unter Anwendung des Zugriffsverfahrens gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung sowie § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes gestellt werden können. Infolgedessen hat Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann von der Fraktion der AfD mit Schreiben vom 28. April 2022 ihr Amt als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 7/2 niedergelegt. Die diesbezügliche Unterrichtung trägt die Drucksachennummer 7/5400. Gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Abs. 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag für den Vorsitz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/5414 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Olaf Müller. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/5409 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Der Verzicht auf Mitgliedschaft in dem Beirat durch Herrn Abgeordneten Sascha Bilay macht die heutige neue Bestellung notwendig. Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/5409 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Philipp Weltzien. Wünscht hierzu jemand eine Aussprache? Das ist nicht der Fall. Dann können wir jetzt zur Durchführung der Wahlgänge kommen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Sie können auf jedem der drei Stimmzettel mit Ja oder Nein oder Enthaltung stimmen. Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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