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Christian Tischner

CDU 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Die vergangenen Reden, aber auch die Debatte im März haben gezeigt, dass es bei dem heute zu beratenden Thema große Einigkeit gibt. In der Tat ist das ja bei Bildungsthemen hier im Landtag nicht immer der Fall, aber es ist gut und richtig, dass wir uns einig sind, dass die freien Schulen wettbewerbsfähig bleiben, auch zu den staatlichen Schulen, und dass wir die Schülerkostenbeträge auch dahin gehend anpassen, dass dieselben Gehälter gezahlt werden können. Dafür haben wir uns – es ist darauf hingewiesen worden – fraktionsübergreifend bereits in einem Entschließungsantrag im Dezember 2020 ausgesprochen, und wir wollen dies heute noch mal in einer gesetzlichen Formulierung festschreiben. Hitzig wurde die Debatte im letzten Plenum aber dann durchaus doch geführt, leider nicht über die Inhalte des Gesetzes, sondern eher um das parlamentarische Verfahren. Wenn das arbeitsteilige Parlament – so war ja damals auch meine Argumentation – sich selbst ernst nimmt, so gehören Gesetzentwürfe auch zur Beratung in die Ausschüsse. Das ist mit diesem Gesetzentwurf nicht passiert. Wir als CDU-Fraktion haben aber trotzdem ein Anhörungsverfahren dann über unsere Fraktion durchgeführt und bei den zahlreichen Rückmeldungen gab es insbesondere immer wieder den Hinweis – und darauf haben die Vorredner schon hingewiesen –, dass es einen Regelungsbedarf braucht für die Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen, die jetzt nach und nach und mehr und mehr bei uns in den Thüringer Schulen ankommen. Mit dem in der Ukraine stattfindenden russischen Angriffskrieg steht auch unser Bildungssystem nach mehr als zwei Jahren Coronapandemie vor einer neuen großen Mammutaufgabe, nämlich die ankommenden schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in unserem Bildungssystem aufzunehmen und damit die Bildungsbiografien auch möglichst nicht zu unterbrechen. Die Zahl an Kindern, die wir derzeit aus der Ukraine in Thüringen haben, liegt bei ungefähr 5.000 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, davon sind bisher nur ca. 200 an unseren Schulen angekommen. Sie alle kennen die Gründe: Das liegt daran, dass die ukrainischen Kinder und Jugendlichen vor allem noch digital von den Lehrern aus der Ukraine unterrichtet werden, die da in ganz prekären Situationen natürlich das stemmen, manche Lehrer auch, die auf der Flucht sind. Aber noch läuft das alles nach den ukrainischen Plänen bis zum Ende des ukrainischen Schuljahres Ende Mai. Wir müssen also als Land Thüringen davon ausgehen – und das Ministerium informiert dazu ja auch regelmäßig –, dass ab Juni bzw. spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres unsere Schulen vor erheblichen Herausforderungen bei der Beschulung der ukrainischen Flüchtlinge und der Betreuung der Kinder in den Kindergarteneinrichtungen stehen werden. Genau deshalb ist es aus unserer Sicht dringend notwendig und geboten, dass wir auch die Potenziale, die uns die freien Schulen anbieten und anbieten wollen, nutzen und dass wir das Ganze auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen. In der Tat, Franziska Baum hat darauf hingewiesen, in manch anderen Bundesländern geht das auch mit einem Schreiben des Abteilungsleiters. Aber wenn es der Sache dient – und ich bin da auch dem Ministerium dankbar –, dass wir eine Formulierung in das Gesetz reinbringen, die für alle eine Klarheit schafft, damit dann die Stichtagsregelungen auch entsprechend ausgesetzt bzw. flexibel angewendet werden können, dann sollten wir dies tun. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag meiner Fraktion zum Gesetzentwurf der Minderheitskoalition wollen wir nun die Möglichkeit schaffen, in speziellen Ausnahmen und Katastrophenfällen, wie beispielsweise dem jetzigen Ukraine-Krieg, die Schülerkostensätze, die dafür da sind, um die Lehrer und die Schulen in freier Trägerschaft zu finanzieren, den tatsächlichen Schülerzahlen anzupassen und zu erhöhen. Es soll eine monatliche Berechnung stattfinden, und das ist aus unserer Sicht dann auch geboten. Meine Damen und Herren, trotz des etwas holprigen parlamentarischen Verfahrens haben wir nun einen Gesetzentwurf und eine Gesetzesänderung vorliegen, die gleich Antwort auf zwei wichtige Herausforderungen in unseren Schulen gibt, nämlich einerseits – Torsten Wolf hat es ausgeführt – Antworten gibt auf den Lehrermangel, den wir nicht auch in den freien Schulen herbeiführen sollten, und der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag geben Antwort auf die Frage der Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche. In der Hinsicht sind wir sehr dankbar, dass alle Fraktionen große Zustimmung signalisiert haben. Jetzt geht es darum, schnell und flexibel die Dinge umzusetzen. Und diese kleine Spitze sei mir am Ende erlaubt: Ich glaube, da können wir im staatlichen System durchaus von den freien Schulen so manches lernen, wenn es um Flexibilität und pragmatische Lösungen an unseren Schulen geht. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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