von Ammon 05.05.2022 · Sitzungen 7/79 Fragestunde Das Mitführen von Waffen oder auch waffenähnlichen Gegenständen durch die Mitarbeitenden in Erstaufnahmeeinrichtungen ist weder nach dem Waffengesetz noch nach dem Bewachungsvertrag zulässig. Protokoll ↗ Teilen