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Stefan Schard

CDU 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle erst mal Danke sagen. Danke dem Hohen Haus, dass wir heute mit einer Mehrheit – mit einer überwältigenden Mehrheit – einen neuen Präsidenten des Verfassungsorgans Verfassungsgerichtshof hier in Thüringen wählen konnten. Ich bin auch sehr froh, dass wir mit dem neuen Präsidenten Klaus-Dieter von der Weiden einen integren Menschen gefunden haben, der dieses Amt nicht nur gut auskleiden wird – davon bin ich überzeugt –, sondern auch dieses Amt gut repräsentieren wird und eben auch für eine gut nachvollziehbare, solide Rechtsprechung hier in Thüringen sorgen wird – also herzlichen Dank noch mal an Sie alle. (Beifall CDU) Ich denke, das ist ein wichtiges Zeichen, dass dieses Verfassungsorgan auch mit dem nötigen Rückenwind aus diesem Hause ausgestattet ist. Ich möchte noch etwas zu Ihnen sagen, Herr Möller: Ich finde es gerade in diesem Zusammenhang tatsächlich auch unwürdig, von Postengeschacher etc. zu reden und diese Ausführungen hier zu machen, (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) wo wir alle wissen, welche Bedeutung diesem Haus zukommt. Das in so ein Licht zu stellen, ist ungebührlich, und das diskreditiert auch dieses Organ. Das ist aus meiner Sicht nicht nur ungebührlich, sondern das gehört sich aus meiner Sicht auch nicht, weil sich das, was Sie gesagt haben, in keiner Weise hier widerspiegelt und hier so verfahren wird. Wie gesagt, dieses Haus so zu diskreditieren, ist aus meiner Sicht schon ein starkes Stück. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie können ja gern eine andere Meinung vertreten, Herr Kollege!) Aber ich möchte zur Sache sprechen, ich möchte zur Einführung des Vizepräsidenten sprechen. Ich denke, dass die Implementierung eines Vizepräsidenten jetzt auch an unserem Verfassungsgerichtshof vorgenommen wird, das stärkt in zweierlei Hinsicht den Freistaat Thüringen: zum einen die Institution Verfassungsgerichtshof selbst, damit nämlich klargestellt ist, wie vertreten wird – auch nach außen –, und es stärkt auch die Position des Landtags, denn der Landtag hat es nun auch in der Hand, nicht nur durch Altersregelungen etc., die ja eintreten – sondern der Landtag hat es jetzt in der Hand zu bestimmen, wer in Abwesenheit des Präsidenten das Haus und den Verfassungsgerichtshof, dieses Verfassungsorgan vertritt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das ist aus meiner Sicht ein Fortschritt. Nicht umsonst haben sich viele andere Länder, die meisten anderen Länder entschieden, einen Vizepräsidenten einzuführen. Ich halte das für sinnvoll und für gut, dass wir hier klare und nach außen nachvollziehbare Regelungen schaffen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Einführung eines Vizepräsidenten entspricht auch unserer Verfassung, sie ist mit der Verfassung mehr als vereinbar. Wir haben, was die Ausführung anbelangt, was vielleicht auch noch Vorstellungen anbelangt, alle Möglichkeiten, im Ausschuss hierüber zu sprechen. Ich möchte an dieser Stelle noch mal unserem neuen Verfassungsgerichtshofspräsidenten gratulieren auch als Vorsitzender des Verfassungsausschusses und wünsche ihm viel Glück und auch die notwendige Freude bei der Ausübung dieses Amtes im Interesse dieses Hauses, aber auch im Interesse des Freistaats Thüringen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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