Christoph Zippel
Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es heute mit einem sehr schlanken Gesetzentwurf zu tun. Aber dennoch hat es das Thema in sich. Es geht um den Rettungsdienst in Thüringen, und der Gesetzentwurf – und das ist der Kern – soll die Übergangszeit für den Einsatz von Rettungsassistenten verlängern. Nach aktueller Gesetzeslage ist in Thüringen der Einsatz von Rettungsassistenten auf Rettungsfahrzeugen und in den Leitstellen nur noch bis Ende 2022 zulässig. Dies soll nun an die geänderte bundesrechtliche Frist angepasst werden, und zwar genau um ein Jahr, das heißt, bis Ende 2023. Ich will noch mal darauf hinweisen – der Kollege Montag erinnert sich vielleicht nicht daran, weil es in der letzten Legislaturperiode war. Da befand sich die FDP hier nicht im Landtag. Wir hatten schon mal eine Anpassung dieser Frist, weil wir festgestellt hatten, dass wir bei der Qualifikation der Notfallsanitäter einen Flaschenhals hatten, und haben damals die Frist in Thüringen um einige Jahre – ich glaube, es waren damals zwei Jahre – nach hinten geschoben, weil wir klare Signale von den Leistungserbringern und auch von den Rettungsdienstschulen bekommen hatten, dass wir hier auf einen Engpass hinauslaufen. Wir haben das damals nachgesteuert und waren uns damals hier im Hohen Hause auch einig, dass wir nicht ohne eine Frist auskommen wollten, weil wir gesagt hatten, es macht Sinn, dass in diesem gesamten Prozess auch ein gewisser Druck einfach drinnen ist, dass wir die Leistungserbringer und alle, die es betrifft, dahin bringen, entsprechende Nachqualifikationen zu betreiben. Deswegen finde ich das richtig und wichtig, dass wir hier bei einer Frist bleiben. Aber es ist genauso richtig und wichtig, dass wir sie nach all den Signalen, die wir aus den entsprechenden Bereichen bekommen, noch mal um ein Jahr nach hinten verschieben. Zugleich soll durch diesen Gesetzentwurf die Übergangsbestimmung auf die Transportführer der Rettungstransportwagen beschränkt werden. Das heißt, auch ab 2024 könnten Rettungsassistenten, die nicht über den Abschluss als Notfallsanitäter verfügen, weiterhin als Fahrer der RTW, Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge, Transportführer von Krankentransportwagen, auch auf Rettungshubschraubern sowie als Disponenten in den Rettungsleitstellen tätig werden. Das ist wichtig, weil wir eine ganze Reihe von Rettungsassistenten haben, die sich in einem Altersbereich befinden. Die sagen: „Ich will nicht noch mal diesen Schritt gehen. Ich bin in einem Alter, wo ich nicht noch mal den Notfallsanitäter machen möchte.“ Aber gleichzeitig wollen die Kolleginnen und Kollegen dort die letzten – zwei, drei, vier Jahre sind es manchmal nur noch bis zum Ruhestand, aber noch in dem Beruf tätig sein. Und für diejenigen dort ein Angebot zu unterbreiten, ist – glaube ich – wichtig. Bei allem, was ich gerade aufgezählt habe, würde ich aber zumindest bei den Rettungshubschraubern mal spontan ein Fragezeichen setzen. Das sollten wir aber dann in den Ausschüssen entsprechend diskutieren. Prinzipiell ist es so, dass sich im Bereich des Rettungsdienstes ein grundlegender Reformbedarf abzeichnet. Das haben wir hier im Hohen Haus schon mehrfach diskutiert. Die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels variiert zwischen den verschiedensten Regionen Thüringens teils enorm. Das haben sowohl ich als auch andere Kolleginnen und Kollegen auch schon öfters in Kleinen Anfragen nachgewiesen bzw. erfragt. Die Ansprüche an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes steigen und werden immer komplexer. Wir sehen auch einen strukturellen Wandel bei den Auszubildenden, der auch die Frage nach der Familienfreundlichkeit des Berufs immer dringender und dringlicher in den Mittelpunkt rückt. Wir müssen auch über die in Thüringen zur Verfügung stehenden Rettungsmittel reden, deren Fähigkeiten und Einsatzzeiten. Das in Gänze ist ein komplexes Problembündel, das es nicht nur allein mit einer Fristverlängerung zu lösen gilt. So ist es eben auch sinnvoll, die Diskussion hier zu weiten. Deswegen hatten wir als CDU-Fraktion – und das wurde schon erwähnt – auch unseren Antrag „Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und -personal ertüchtigen“ eingebracht. Ich will aber auch ganz bewusst betonen, dass wir hier von zwei unterschiedlichen Thematiken sprechen. Wir reden hier von einer sehr direkten Problemlösung, wie wir mit den Rettungsassistenten umgehen und wie wir es den Leistungserbringern vor Ort ermöglichen, dass sie diese Kräfte einsetzen. Auf der anderen Seite müssen wir aber darüber reden, wie wir die Mittel, die wir in Thüringen im Einsatz haben, noch effektiver einsetzen, wie wir da technologischen Fortschritt mittragen und unter Umständen auch manch gute Idee aus anderen Bundesländern übernehmen können. Ich will hier nur mal das Stichwort „Weiterentwicklung der Luftrettung“ in den Raum werfen. Dies wird nun parallel auch im Innen- und Kommunalausschuss beraten und angehört. Ich bin sehr gespannt auf die abschließenden Beratungen dort. Da gibt es, glaube ich, noch ein bisschen Arbeit zu tun, auf die ich mich da sehr freue. Und das wichtige Thema – denn nach unserer Ansicht geht es beim Thema „Rettungsdienst“ um grundlegendes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat – sollten wir uns hier auch immer wieder bewusst machen, dass es um grundsätzliches Staatsvertrauen und beim Thema „Rettungsdienst“ eben nicht nur um Leben und Tod geht. Und wenn wir sagen „nicht nur um Leben und Tod“, dann ist das schon wichtig, sondern es geht um den grundsätzlichen Anspruch der Menschen eben an die Versorgungssicherheit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür sicherlich ein Baustein, aber wir dürfen dabei nicht stehen bleiben. In diesem Sinne befürworten wir die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss, ebenfalls an den Innenausschuss und freuen uns auf die inhaltliche Debatte. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
