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Franziska Baum

FDP 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Rothe-Beinlich hat ja schon relativ viel über den Rahmen des Gesetzentwurfs gesprochen, deswegen brauche ich darauf auch nicht allzu weit eingehen. Wir waren hier im Rund tatsächlich schon einmal davon ausgegangen, dass das Thema der Grundschullehrerbezahlung für die freien Schulen abgearbeitet war, weil wir schon mal in einer Mehrheit signalisiert hatten, dass sich natürlich, wenn sich im staatlichen Schuldienst die Gehälter ändern, das auf die freien Schulen überträgt. Nun war das in dem Fall jetzt nicht der Fall, und ich sage Ihnen ganz ehrlich – das ist auch eine Debatte, die wir ja 2020 auch schon hatten –, mir wäre es immer noch lieber, wir hätten eine grundlegende Regelung im Gesetzesraum, die einfach eine Debatte und Diskussion dazu nicht jedes Mal notwendig macht, sondern dass einfach klar wäre, auf welcher Grundlage die Schülerkostenjahresbeiträge berechnet werden. Darauf konnte man sich 2020 nicht so richtig einigen. Damals hatte ich auch gesagt: Wir brauchen eine Lösung, die eine auskömmliche Finanzierung von freien Schulen ermöglicht, aber eben auch darüber hinaus eine Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre schafft. Vor allem brauchen wir eine Lösung, mit der sowohl die freien Schulen leben als auch wir bzw. der Freistaat Thüringen, wo nicht immer prall gefüllte Kassen sind. Wir sind immer noch daran interessiert, diese Grundlage zu schaffen, also die Berechnung der Kostensätze so festzuziehen, dass alle sich darauf einigen, was eigentlich diese besagten 80 Prozent sind oder von was es diese 80 Prozent für die freien Schulen gibt. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Steht im Gesetz!) Die Chance haben wir in der letzten Runde verpasst, und ich glaube, in dem Fall sind sie jetzt hier auch nicht wirklich angemessen, weil wir eigentlich schon eine Einigkeit dazu hergestellt haben. (Beifall Gruppe der FDP) Dem vorliegenden Gesetzentwurf – da sage ich, das steht, glaube ich, auch außer Frage – stimmen wir als Freie Demokraten zu. Noch ein Wort zu dem Änderungsantrag der Kollegen von der CDU. Wir stimmen diesem Änderungsantrag auch zu, weil er hier an dieser Stelle Flexibilität schafft, nämlich die Schülerzahlen als Grundlage noch mal anzupassen, in dem Moment, wo besondere Vorkommnisse dies erfordern. In der aktuellen Situation reagieren wir da auf die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist auch richtig. Aber erlauben Sie mir diesbezüglich eine Anmerkung. Es ist schon sinnbildlich für den Freistaat Thüringen, das wir da jetzt eine gesetzliche Grundlage brauchen, während in anderen Bundesländern relativ unkompliziert eine Regelung im Einvernehmen zwischen dem Ministerium und den Trägern geschaffen werden kann, die auf die neue Situation reagiert. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Gibt es in Thüringen auch!) (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Also Rechtssicherheit an der Stelle in allen Ehren, aber wir können uns hier natürlich auch selbst lahmlegen. Nichtsdestotrotz, im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer kommen wir heute zu einem guten Ergebnis, und ich bin schon gespannt auf die widerlegenden Argumente des Kollegen Wolf. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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