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Thomas Rudy

AfD 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, das sogenannte Carsharing ist für manche Leute sicher eine interessante Alternative zum eigenen Auto. In der Tat ist der Carsharing-Markt gewachsen. 2019 gab es deutschlandweit 2,5 Millionen angemeldete Carsharing-Kunden. Das waren laut Branchenverband 350.000 mehr als im Vorjahr. Anfang 2019 stellten stationsbasierte Anbieter 11.200 Fahrzeuge und weitere 9.000 Fahrzeuge im offenen Carsharing, bei dem Anbieter auch Carsharing privater Kfz organisieren, zur Verfügung. Wenn man allerdings bedenkt, dass zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 47 Millionen private Pkw in Deutschland zugelassen waren, erkennt man auch, dass Carsharing nur ein kleines Marktsegment ausmacht, nur einen Bruchteil der individuellen Mobilität gewährleistet. Ob sich das ändern kann, wird sich erst noch zeigen müssen. Gewiss kann die Politik günstigere Rahmenbedingungen schaffen, um Carsharing voranzubringen, allerdings darf erstens keine Subventionswirtschaft entstehen und zweitens darf nicht übersehen werden, dass Carsharing ein Angebot ist, das vor allem in Städten und urbanen Zentren attraktiv sein kann. In der Fläche des ländlichen Raums ist Carsharing kaum wirtschaftlich zu betreiben und für Kunden wenig praktikabel und wenig attraktiv. Je geringer die Bevölkerungsdichte, desto länger sind die durchschnittlichen Wege zum Carsharing-Stellplatz und desto unattraktiver ist die Dienstleistung. Hier bleibt das eigene Auto die erste Wahl. Dementsprechend beschränkt sich das im Übrigen schwächelnde Carsharing-Angebot in Thüringen auf einige wenige Städte wie Erfurt, Jena, Weimar, Gotha und Gera. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Gotha!) Ja, Gotha haben wir nicht vergessen. Die staatliche Förderung von Carsharing ist mithin Förderung der Mobilität und der Lebensqualität in den Städten, während der ländliche Raum weitgehend außen vor bleibt. Daran wird wieder einmal mehr deutlich, dass es entscheidend ist, die Mobilität aller Menschen im Blick zu behalten und entsprechende Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Mobilität für alle erhalten werden kann. Es hilft den Menschen, die mit dem Auto unterwegs sein müssen oder wollen, gewiss am meisten, wenn die Steuerlast auf Diesel und Benzin dauerhaft reduziert wird. Gleichwohl spricht prinzipiell nichts gegen eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Carsharing. Ob der im vorliegenden Gesetzentwurf offerierte Vorschlag das Thüringer Carsharing-Geschäft tatsächlich belebt und die Nachfrage steigern kann, dürfte allerdings dahinstehen. Denn auch wenn die Bemessung der Sondernutzungsgebühr bei Carsharing-Stellplätzen in die Hand der Städte und Gemeinden gelegt wird und sie dadurch einen größeren Ermessensspielraum erhalten, bleiben die Wege in ländlichen Gebieten lang, während sie in den überschaubaren Thüringer Städten kurz bleiben. Da ist fraglich, ob das anvisierte Ziel einer Etablierung und Ausweitung von Carsharing-Angeboten mit der Gesetzesänderung zu erreichen ist. Vielleicht kann uns die Regierung im Ausschuss davon überzeugen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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