von Ammon
Fragestunde
Ich habe schon versucht darzulegen, dass das allein Aufgabe der zuständigen Behörde ist, die Zuverlässigkeit festzustellen und gegebenenfalls zu verneinen. Weiterhin gilt aber natürlich dann, dass in die Zuverlässigkeitsprüfung Kriterien wie die Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung oder in einer vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei einzufließen haben.
