Dirk Bergner
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist in der Tat immer ein tolles Erlebnis, als Vertreter einer kleineren Gruppe so eine lange Redezeit hier auf dieser Uhr lesen zu können. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nachdem die CDU das passive Wahlalter für Bürgermeister und Landräte von 65 auf 67 anheben wollte, reichte die Fraktion der FDP einen eigenen, weitergehenden Gesetzentwurf ein. In diesem forderten wir die Senkung des passiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre und die Anhebung der Obergrenze. Wir forderten zudem, dass im Gesetz verankert wird, dass Adressen von Bewerbern auf kommunaler Ebene nicht mehr veröffentlicht werden. Insbesondere auf den letzten Punkt möchte ich hier zunächst noch einmal kurz eingehen. Wir brachten diesen Vorschlag ein, weil immer wieder Kommunalpolitiker vor ihrer eigenen Haustür angegriffen wurden, weil es immer wieder zu Einschüchterungsversuchen auch an der Privatadresse, auch gegenüber Familienangehörigen kam. Und weil niemand bis dato auch nur auf die Idee gekommen war, unsere Kommunalpolitiker zumindest durch diese eine kleine Änderung zu schützen – nämlich einfach die Veröffentlichung der Privatadresse abzuschaffen, wie es in anderen Ländern schon längst der Fall war –, haben wir diesen Stein ins Rollen gebracht. Es ist dann erst mal mit der Verordnung schon ein Stück weit geheilt worden, aber Gesetz und Verordnung sind immer noch zwei Paar Schuhe, deswegen wollten wir es auch im Gesetz weiter festgegossen haben. Wir sind froh, dass auch das jetzt eine Chance hat, heute im Gesetz verankert zu werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dass das Innenministerium reagierte, nachdem in den Anhörungen vielfach darauf hingewiesen wurde, hier die Verordnung durch das Innenministerium anzupassen, dafür danke ich an der Stelle noch mal, aber – wie gesagt – Gesetz ist Gesetz und hat damit noch mal eine andere Wertigkeit. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass nach der sehr umfangreichen Debatte im Innenausschuss die Fraktionen der Linken, SPD und Grünen zumindest in Bezug auf die Veröffentlichung der Adressen und auch die Senkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre hier inzwischen unserer Auffassung auch folgen können, anders als das noch im Ausschuss selbst diskutiert worden ist. Das zeigt ja: Wir sind in der Lage, uns in dem Haus auch zu bewegen und Entwicklungen zu ermöglichen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Herrn Sesselmann möchte ich noch ein paar Worte sagen: Wenn Sie sich hinstellen und junge Leute schon fast so ein bisschen despektierlich behandeln … Wir sollten mal nicht ganz vergessen, dass wir in diesem Land auch einen 19-jährigen Unteroffizier in einen Kampfeinsatz schicken und ihm Verantwortung über Leben und Tod der ihm Unterstellten anheimstellen, aber einen Bürgermeisterposten soll er nicht besetzen können. Das ist in meinen Augen schizophren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich bitte aber auch, in die andere Richtung zu denken. Unser Änderungsantrag verfolgt nämlich auch dieses Ziel: noch einmal über eine Öffnung der Altersgrenze nach oben nachzudenken. Wir erachten nach wie vor diese Altersgrenze nicht als zeitgerecht. Jetzt will ich auch erklären, warum wir das heute hier so gemacht haben: Das ist nicht, weil wir einlenken und jetzt etwa zu der Auffassung gekommen wären, dass eine Freistellung der Obergrenze nicht mehr sinnvoll wäre, sondern aus verfahrenstechnischen Gründen geht eben nur noch die Möglichkeit einer teilweisen Öffnung. Dabei haben wir diesen Kompromissvorschlag, der ja schon mal auf dem Tisch lag, wieder aufgegriffen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will mal ganz klar und deutlich sagen: Diese Argumentation, was den Unterschied zwischen Regierungsmitgliedern und Bürgermeistern anbelangt, kann ich – ehrlich gesagt – nicht so richtig nachvollziehen. Sie haben jede Menge Verantwortung zu tragen – wovor ich auch einen großen Respekt habe – und damit auch ein Tagespensum zu tragen, das mit Sicherheit nicht unter dem eines Bürgermeisters liegt, vor allem nicht eines hauptamtlichen Bürgermeisters. Das fand ich dann eigentlich schräg, liebe Frau Kollegin Henfling. Ich finde, dass es jede Menge Bürgermeister gibt, die auch in einem höheren Alter durchaus in der Lage sind, eine solche Verantwortung zu tragen, gleich gar, wenn sie eingerahmt sind von einer Verwaltung, die sie ja stützt und wenn sie auch die Unterstützung ihrer Stadt- und Gemeinderäte haben. Ich möchte auch in dieser Diskussion sehr dafür werben, dass wir bei allen Formulierungen den Respekt vor älteren Menschen nicht vermissen lassen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Manche Formulierung – auch wenn ich an den zwangsbeatmeten 95-Jährigen denke usw. – ließ heute genau diesen Respekt schmerzlich missen, meine Damen und Herren. Ich kenne jede Menge reifere Menschen, die wirklich eine tolle Arbeit erledigen, auch noch im höheren Alter. Ich bin erst vor Kurzem bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister gewesen, der neben einem großen landwirtschaftlichen Betrieb, den er noch leitet, immerhin auch noch eine Gemeinde mit mehreren Ortsteilen führt und der das darf, weil er ehrenamtlicher Bürgermeister ist, also auch da passt für meine Begriffe etwas nicht ganz zusammen. Deswegen grundsätzlich auch an dieser Stelle noch mal dargestellt, was unsere Position ist: Wir sind nach wie vor für eine Öffnung, was aber heute hier keine Chance mehr hat. Insofern begrüßen wir es, wenn es zu der Lösung kommt mit der Absenkung der Altersgrenze nach unten. Wir begrüßen es, dass künftig auch Adressen nicht mehr veröffentlicht werden sollen, und werben auch noch einmal dafür, den kleinen Zwischenschritt einer kleinen Öffnung nach oben zu gehen. Ich will an der Stelle auch dem Vorwurf oder dieser Mutmaßung, dass es auf eine bestimmte Person zugeschnitten sein könnte,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Welche denn?) noch einmal entgegentreten. Wenn Sie die Hintergründe wüssten, dann wüssten Sie auch, dass ich schon seit 2004 in dem Kreistag, in dem die entsprechende Person als Landrätin tätig ist, bin und dass wir bei Weitem nicht nur freundschaftliche Gespräche miteinander geführt haben. Es geht hier also nicht um eine Person, es geht um eine Lösung für dieses Land und dafür werbe ich noch einmal.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Ich werbe also dafür, dass wir zu der Öffnung nach unten kommen, aber ich stehe nach wie vor auch für die Öffnung nach oben. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
