Astrid Rothe-Beinlich
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eines an der Einbringung von Herrn Kießling war richtig, Sie bringen immer und immer wieder, auch wenn Sie es immer noch nicht unterscheiden können, die gleichen Gesetzentwürfe. Es sind keine Anträge, es sind zwei Gesetzentwürfe, die Sie vorgelegt haben. Und ja, Sie liegen uns auch nicht zum ersten Mal vor. Worum geht es? Sie wollen für das Jahr 2022 die Erhöhung der Aufwands- und Grundentschädigung für Abgeordnete des Thüringer Landtags aussetzen und dazu Änderungen vorschlagen für die Thüringer Verfassung – da geht es konkret um die Neufassung von Artikel 54 Abs. 2 – und das Thüringer Abgeordnetengesetz in § 26 um einen neuen Absatz 4 entsprechend ergänzen. Worum geht es aber? Ich will es trotzdem noch mal wiederholen, auch wenn es tatsächlich schon ein Ritual ist. Das Thüringer Abgeordnetengesetz regelt das Verfahren der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, und zwar ist dieses an den Preisindex gekoppelt. Das ist eine Berechnungsgrundlage, die im Übrigen transparent und nachvollziehbar ist. Sie wird berechnet vom Landesamt für Statistik auf Grundlage der Entwicklungsraten wie der allgemeinen Veränderung des Arbeitslosengelds II, dazu gehört der Index der tariflichen Stundenlöhne in der Landwirtschaft in den neuen Ländern, die durchschnittliche Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst und die allgemeine Preisentwicklung nach Maßgabe des Gesetzes über die Preisstatistik. Es ist also keine automatische Diätenerhöhung, sondern eine Anpassung, die die wirtschaftliche Lage des Landes berücksichtigt, das heißt, es kann auch dazu führen, dass Diäten sinken. Und wie ist man darauf gekommen? Diese Indexkopplung ist das Ergebnis einer langen Verfassungsdebatte bei der Neugründung des Freistaats Thüringen, die quasi 1994 darin gipfelte, dass eine Volksabstimmung die Verfassung mit großer Mehrheit bestätigte. Ich habe es eingangs schon gesagt, die AfD versucht immer wieder, diese Indexkopplung abzuschaffen. Und ich muss Sie jetzt an die Debatte im Juni-Plenum 2021 erinnern, damals wurde der Gesetzentwurf der AfD, das war die Drucksache 7/3070, abgelehnt. Dieser sah ebenfalls vor, war ja das Gleiche, die Indexregelung grundsätzlich abzuschaffen, die Höhe der monatlichen steuerpflichtigen Entschädigung sollte im Abgeordnetengesetz festgeschrieben werden. Jetzt kommt es: Die Diäten sollten per Parlamentsbeschluss erhöht werden können. Ich meine, stellen Sie sich das mal vor, das passiert übrigens in einigen Landtagen und auch im Bundestag, dass die Abgeordneten selbst darüber entscheiden, wie hoch sie sich sozusagen die Diäten ansetzen. Es gab dazu eine heftige Plenardebatte am 4. Juni 2021 in der 49. Plenarsitzung, gesprochen hat damals der selbsternannte Oppositionsführer Höcke und der sprach davon, Zitat: Es geht um Parteienherrschaft, die das Prinzip der Volkssouveränität ausgehöhlt habe. Weiteres Zitat: „Wir als AfD möchten den gewucherten Parteienstaat zurückdrängen.“ Er sprach von, weiteres Zitat: „Selbstbedienungsladen“.
(Beifall AfD)
Im Übrigen, ich kommentiere das jetzt mal: Das, was Sie wollen, das ist Selbstbedienungsladen, nämlich selbst entscheiden, wie hoch die Diäten jeweils so sind.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und er sprach davon, Herr Kießling – Zitat –: „Wir bleiben in unseren Berufen und, ja, wir als AfD-Politiker haben alle bürgerliche Berufe. Wir machen das hier im Teilzeitmodus.“ Das merkt man auch immer wieder, wie Sie Politik hier begreifen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Sie benutzen das Parlament als Bühne, Sie nehmen dies jedenfalls mitnichten ernst. Wie gesagt, in der vergangenen Legislatur, ebenfalls Drucksache 6/780, ähnliche Debatte, wurde der Gesetzentwurf der AfD zur Abschaffung der Indexkopplung abgelehnt. Ich will es noch mal sagen, die Kopplung an den Preisindex ist wesentlich transparenter als eine willkürliche Erhöhung der Diäten durch Parlamentsbeschluss, wie es eben immer wieder von der AfD auch vorgeschlagen wurde. Und trotzdem, sage ich auch ganz deutlich, sehen wir als Bündnis 90/Die Grünen erheblichen Reformbedarf. Daher haben wir auch den Antrag auf den Weg gebracht – die Einreichung erfolgte übrigens schon im Oktober 2021, das ist sozusagen die Krux der langen Tagesordnungen –, der die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf vorsieht, es handelt sich um die Drucksache 7/3730. In diesem Antrag heißt es dazu unter Punkt II: „Die Kommission soll die nachfolgenden Themen mit Blick auf deren mögliche Umsetzbarkeit in Thüringen aufarbeiten und entsprechende Handlungsempfehlungen vorlegen“. Unter 4.: „Vorschläge zur Ausgestaltung und Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der finanziellen Pauschalen, die die Abgeordneten bisher für ihre mandatsbedingten Aufwendungen erhalten, jeweils unter Berücksichtigung von Transparenz, Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung und Planbarkeit. Dabei soll die Kommission auch prüfen, ob der bestehende Automatismus gemäß Artikel 54 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen diesen Anforderungen bereits genügt oder ob als Alternative eine Abgeordnetenentschädigung aus einem voll steuerpflichtigen Einkommen in Betracht zu ziehen ist.“ Ich will es noch einmal betonen: Wir wollen eine echte Reform statt bloßer ritualisierter Schaufensterpolitik, die uns die AfD permanent wieder aufnötigt. Mit unserem Antrag, der sich im Tagesordnungspunkt 37 bereits auf der Tagesordnung befindet, stellen wir die derzeitigen Regelungen auf den Prüfstand, und zwar mit Blick auf die Altersversorgung, mit Blick auf die soziale Absicherung. Wir wollen die Gleichstellung der Abgeordneten mit sogenannten normalen Steuerbürgerinnen und eine möglichst umfassende Transparenz bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigung. Für uns ist nämlich klar, Demokratie ist ein hohes und schützenswertes Gut. Dazu gehört auch – das will ich mal sagen –, dass die Arbeit der Abgeordneten auskömmlich finanziert werden soll, um Bestechlichkeiten entgegenzuwirken.
(Beifall SPD)
Und – das will ich auch und gerade noch mal Richtung AfD sagen – die Abgeordnetentätigkeit sollte Haupttätigkeit sein und nicht – ich stelle es mal in Anführungszeichen – nebenbei und im Teilzeitmodus betrieben, wie Sie das vielleicht verstehen. Ich habe mir übrigens noch mal die Mühe gemacht herauszusuchen, wie sich die Abgeordnetenentschädigungen in den einzelnen Ländern darstellen, weil das vielleicht auch ganz spannend ist. Ich erlebe das immer wieder, wenn wir Besucherinnengruppen haben, die fragen, wie das eigentlich ist, wie sich das darstellt. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass Abgeordnetendiäten auch versteuert werden müssen – vielleicht auch eine Erinnerung hier an den einen oder anderen Kollegen –, dass selbstverständlich auch eine Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Ich sage trotzdem noch mal, wie sich das im bundesweiten Vergleich darstellt: Nur in der Hamburgischen und Bremischen Bürgerschaft, die übrigens keine Hauptzeitparlamente sind, sind die Abgeordnetenentschädigungen geringer. In Hamburg liegt die Entschädigung derzeit bei 3.555 Euro, in Bremen bei 5.150 Euro, dann kommt auch schon der Thüringer Landtag mit im Moment 6.036 Euro Entschädigung, im Sächsischen Landtag betragen die Diäten derzeit 6.237 Euro, im Saarland 6.238 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 6.466 Euro, im Abgeordnetenhaus von Berlin – übrigens seit 2019 auch ein Vollzeitparlament – 6.657 Euro, im Niedersächsischen Landtag 7.175 Euro, in SachsenAnhalt 7.230 Euro, im Landtag Rheinland-Pfalz 7.394 Euro, in Brandenburg 7.604 Euro, im Landtag von Baden-Württemberg 7.972 Euro, in Hessen sind es 8.297 Euro, in Bayern 8.886 Euro, in Schleswig-Holstein ebenfalls 8.886 Euro, im Europäischen Parlament, um das mal mit hinzuzufügen, 8.932 Euro, in Nordrhein-Westfalen 9.602 Euro und im Bundestag 10.012 Euro. Zur Wahrheit gehört allerdings dazu, dass die Systematiken unterschiedlich sind. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise zahlt man in ein Versorgungswerk ein, dort sind sie wesentlich weiter, was eine, wie ich finde, fairere Besteuerung und auch ein faires Einzahlen in die sozialen Sicherungssysteme anbelangt. Da kämen wir auch gern noch hin, das heißt aber nicht, dass wir gleich die Diät von Nordrhein-Westfalen übernehmen müssen. Aber ich sage ganz deutlich: Wenn man natürlich auf so ein System umsteigen will – das ist in Sachsen-Anhalt beispielsweise lange diskutiert worden –, dann muss man auch darüber reden, was das bedeutet, wie hoch die Zahlungen sind, die dann an die Rentenversicherung, Krankenversicherung etc. geleistet werden müssen. Ich habe das dargelegt, weil das zur Transparenz, finde ich, dazugehört und weil man es einordnen muss. Ich will auch deutlich sagen, wir sollten uns nicht nach ganz oben orientieren, darum geht es überhaupt nicht, weil die Diäten selbstverständlich im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung und zu dem, was diese verdient, angemessen sein müssen, also wie sich die Durchschnittslohnentwicklung in einem Land gestaltet. Trotzdem möchte ich, dass wir nicht immer so tun und uns selbst sozusagen und Politik in Misskredit bringen, wenn wir sagen: Ja, pfui, igitt, die Diäten sind etwas ganz Fürchterliches, sondern wir müssen ehrlich darüber reden, wie wir die Abgeordnetenentschädigungen gestalten wollen und wie wir uns selbst verstehen. Mein Wunsch wäre, dass wir uns als Bürgerinnen und Bürger verstehen, die alle in eine Bürgerversicherung einzahlen. Das mag manchem nicht gefallen, aber ich freue mich auf die Debatte, wenn wir sie dann tatsächlich ernsthaft dazu führen, aber um all das geht es ja der AfD überhaupt nicht. Insofern, muss ich Ihnen ganz offen sagen, haben wir einmal mehr das Schaufenster offen bei der AfD. Sie werden uns heute damit beschäftigen und sicherlich auch noch einmal. Ich hoffe, wir verweisen es nicht auch noch an einen Ausschuss, weil es viel Lebenszeit kostet. Ich setze darauf, dass wir bald über unseren Antrag für die Einsetzung der Expertinnenkommission hier diskutieren und dann tatsächlich zu echten Veränderungen kommen, denn da hat Elmar Otto recht, der heute in einer großen Zeitung schrieb: Man muss es dann eben auch anpacken. Dazu sind wir bereit, aber nicht dazu, über jedes Stöckchen der AfD zu springen, der es nur darum geht, alle anderen verächtlich zu machen und sich selbst damit auch. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
