Diana Lehmann
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die AfD plant eine Verfassungsänderung, mit der die Anpassung der Abgeordnetendiäten an die Einkommensentwicklung im Jahr 2022 ausgesetzt werden soll. Das wirft aus meiner Sicht von vornherein mehrere Fragen auf, zum Beispiel, warum die Anpassung ausgerechnet in diesem Jahr ausgesetzt werden soll und warum nicht auch in anderen Jahren.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das kann
ich Ihnen auch noch sagen!) Das könnten Sie natürlich auch entscheiden, so einen Verfassungsänderungsantrag hätten wir auch einbringen können. Jetzt kann man grundsätzlich darüber reden, ob es sich lohnt, wegen einer einjährigen Änderung die Verfassung anzufassen. Da bin ich bei unserer Juristin Dorothea Marx, zu sagen, so leichtfertig macht man das dann nicht, sondern wenn, dann überlegt man es sich ganz grundsätzlich, ob man das will. Wenn man dann die Begründung Ihres Gesetzentwurfs und Ihres Antrags liest, dann begründen Sie es wiederum mit den politischen Entscheidungen, die aus der Coronapandemie entstanden sind bzw. mit den politischen Entbehrungen, denen die Bürgerinnen und Bürger aufgrund dieser politischen Entscheidungen ausgesetzt waren. Wie jetzt aber der Verzicht auf unsere Diätenerhöhung die Situation der Bürgerinnen und Bürger entlasten soll, erwähnen Sie mit keinem Wort und das erwähnen Sie im Übrigen auch mit keiner anderen Maßnahme, die Sie hier im Thüringer Landtag einbringen. Jetzt will ich an der Stelle gar nicht ausführlicher darauf verweisen, dass sich sicherlich die Situation der Bürgerinnen und Bürger natürlich auch wegen Maßnahmen, die wir aufgrund der Pandemie ergriffen haben, verschlechtert hat. Viele von uns haben das für unterschiedliche Gruppen hier im Landtag immer wieder deutlich gemacht. Dass wir diese Maßnahmen aber ergreifen mussten, weil es eine Pandemie gab und weil die das Leben von Bürgerinnen und Bürgern gefährdet hat, und dass wir die deswegen ergreifen mussten und nicht, weil wir einfach nur Spaß daran hatten, auch unser eigenes Leben massiv einzuschränken, das steht auf einem anderen Blatt, darüber sollen wir heute auch nicht ausführlicher diskutieren. Ich will nur noch mal deutlich machen, dass ich diese Verknüpfung durchaus schwierig und die Art und Weise, wie sie mit dieser Pandemie umgehen und auch in diesem Thema wieder umgehen, wirklich alles andere als erfreulich finde.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kollegin Rothe-Beinlich hatte schon darauf verwiesen, was wir uns stattdessen vorgenommen haben, und zwar schon deutlich länger als im Oktober, weil das natürlich auch innerhalb einer Koalition manchmal einen gewissen Diskussionsprozess braucht, nämlich dass wir ganz grundsätzlich über die Frage der Abgeordnetenentschädigung und auch über das Abgeordnetenrecht sprechen wollen, zum Beispiel über die Frage der Einzahlung in soziale Sicherungssysteme, auch wie mit Pauschalen umgegangen wird, die wir als Abgeordnete bekommen. Deswegen haben wir einen Antrag eingebracht, das ist die Drucksache 7/3730, die Sie unter Tagesordnungspunkt 37 auf der Tagesordnung finden, die eine Expertenkommission einsetzt und in der wir tatsächlich auch ergebnisoffen beraten wollen, wie sich nicht nur die Abgeordnetenentschädigung, sondern ganz viele andere Rechte und Privilegien, die wir als Abgeordnete ja auch aus guten Gründen genießen – wie wir damit umgehen wollen, wie wir die anpassen wollen und damit auch eine aus meiner Sicht notwendige und transparente Debatte darüber führen wollen, wie wir das grundsätzlich machen. Und das anstelle von dem, was Sie wollen: alljährlich hier eine Debatte anzuzetteln, in der Sie jedes Jahr wieder aufführen, warum man jetzt in diesem Jahr die Diätenerhöhung aussetzen sollte. Ich glaube, dass das weder dem Thema angemessen ist, noch der Arbeit, die wir als Abgeordnete hier im Haus leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
