Georg Maier
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann und will es auch relativ kurz machen, denn diese Diskussion haben wir heute hier, die haben wir im Ausschuss, die findet schon seit sehr langer Zeit statt. Es ist auch gut so, dass wir über diese Frage der Altersbegrenzung sowohl nach unten als auch nach oben diskutieren. Hier gibt es meines Erachtens keine absolute Wahrheit, sondern es gibt natürlich Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Das hat sich eben auch bei der schriftlichen Anhörung, die der Innen- und Kommunalausschuss durchgeführt hat, gezeigt. Der Staatssekretär Götze hat in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 26. September des letzten Jahres ausführlich zu beiden Gesetzentwürfen, die vorlagen, und zum jeweiligen Pro und Kontra Stellung genommen. Ich möchte diese Diskussion jetzt nicht noch mal im Detail wiederholen. Ich denke, dass die Argumente, wie gesagt, dafür und dagegen hinreichend ausgetauscht wurden. Meine Sicht ist die: Aus Sicht des Innenministeriums ist es durchaus sinnvoll, dass das, was sich jetzt abzeichnet, also ein Kompromiss, dann auch heute hier zustande kommt. Letztendlich ist es jetzt Ihre Entscheidung, die hier herbeizuführen ist. Was mir aber natürlich auch noch am Herzen liegt, ist der zweite Aspekt, der heute diskutiert wurde. Es ist ein Detail, aber es ist ein sehr wichtiges Detail. Nach dem Vorschlag der FDP soll § 18 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes so ergänzt werden, dass die Veröffentlichung der Wahlvorschläge grundsätzlich nur noch den Namen und den Wohnort der Bewerberin oder des Bewerbers beinhaltet, die vollständige Anschrift soll danach nur noch auf Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers veröffentlicht werden. Allein diese Ergänzung macht es jetzt wieder kompliziert. Grundsätzlich bin ich auch der Auffassung, dass es nicht zielführend ist – ich habe das selbst erfahren am eigenen Beispiel –, dass überall bekannt ist, wo man denn genau wohnt. Ich glaube, der Wohnort an sich reicht hier vollkommen aus, um eben Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, aber auch andere Politikerinnen und Politiker vor Übergriffen und Anfeindungen, wie wir sie leider jeden Tag erleben müssen, zu schützen. Wir haben die Verordnung entsprechend geändert. Aus meiner Sicht würde das ausreichen. Wenn aber das Parlament der Meinung ist, auch das muss auf eine gesetzliche Basis gestellt werden, würde ich dem nicht widersprechen. Nur, wie gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass jetzt wieder auf Wunsch die Adresse vollständig angegeben werden kann, führt, wie gesagt, auch in der Umsetzung dann wieder zu Schwierigkeiten. Deshalb wäre mein Rat an dieser Stelle, die Verordnung so zu lassen, wie sie jetzt ist, und nicht noch eine weitere Option aufzumachen. Die genaue Postanschrift wird in Zukunft nicht mehr genannt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
