Beate Meißner
Fragestunde
Angesichts der enormen Förderhöhe für diese Thüringer Arbeitsloseninitiative in den einzelnen Jahren will ich noch mal an meine Frage 2 anknüpfen, inwieweit in allen Thüringer Ministerien jetzt Prüfungen dieser Förderungen erfolgen – meine erste Frage. Meine zweite Frage: Wie läuft denn die Verwendungsnachweisprüfung im Rahmen der Integrationsförderung ab, insbesondere, welche Nachweise müssen gebracht werden, auch im Hinblick auf die Qualitätsanforderungen der Mitarbeiter?
