thueringer-landtag.de ↗

von Ammon

05.05.2022 Sitzungen 7/79

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Die Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit e. V. – TALISA – hat zwischen 2015 und 2021 Mittel über Maßnahmen zur Integrationsförderung des TMMJV Kapitel 05 02 Titel 684 72, über Zuschüsse an Träger von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen des TMMJV Kapitel 05 12 Titel 686 31, über das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie Kooperationspartner für Gewaltprävention und Mitbestimmung des TMBJS Kapitel 04 31 Titel 684 82, über die Förderung öffentlich geförderter und gemeinwohlorientierter Beschäftigung des TMASGFF Kapitel 08 10 Titel 684 74, über die Zuschüsse an Landesverbände im Sozialbereich Kapitel 08 20 Titel 684 02, über Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen des TMIL Kapitel 10 09 Titel 684 80 sowie über Zuweisungen auf Beschluss der Landesregierung für kulturelle, soziale, umweltschützerische und sportliche Zwecke gemäß Thüringer Glücksspielgesetz durch die TSK, das TMASGFF, TMBJS, TMIK und das TMMJV Kapitel 17 16 Titel 685 04 erhalten. Nun zu den Jahren: Im Jahr 2015 beliefen sich die dem Verein TALISA aus dem Landeshaushalt bereitgestellten Mittel auf insgesamt 62.283,86 Euro. Im Jahr 2016 waren es 183.099,31 Euro, im Jahr 2017 322.336,29 Euro, im Jahr 2018 547.933,58 Euro, im Jahr 2019 768.639,87 Euro, im Jahr 2020 938.292,66 Euro und im Jahr 2021 995.875,73 Euro. Gemäß einer Mitteilung des TMASGFF vom heutigen Tag sind in diesen Zahlen noch nicht die Zuschüsse an Landesverbände im Sozialbereich von bis zu 10.000 Euro jährlich enthalten. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich die kapitelscharfe Detailübersicht zu den einzelnen Jahresscheiben umgehend schriftlich nachreichen. Antwort auf Frage 2: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat eine Überprüfung sämtlicher Projekte von TALISA e. V. veranlasst, welche über die Projektförderrichtlinie Integration zwischen 2016 und 2021 durch das Landesverwaltungsamt gefördert wurden. Aus diesem Grund wurde der Träger am 8. April 2022 aufgefordert, sämtliche Belege und Unterlagen zu den betreffenden Projekten der fünf Projektstandorte zur Einsichtnahme am 13. April 2022 in der Geschäftsstelle in Erfurt bereitzuhalten, sodass über eine Vor-Ort-Kontrolle eine erste kursorische Prüfung der Unterlagen vorgenommen werden konnte. Da eine notwendige Tiefenprüfung vor Ort nicht möglich war, wurden sämtliche Unterlagen zu den Projekten nach Rücksprache mit dem Träger durch diesen am selben Tag an das Landesverwaltungsamt übergeben. Seitdem findet eine umfangreiche Prüfung dieser Projekte statt. Verknüpft damit prüft die GFAW als Bewilligungsbehörde für die ÖGB-Richtlinie – das ist das Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“ – des TMASGFF sämtliche diesbezügliche Förderungen an TALISA und befindet sich dazu mit dem Landesverwaltungsamt im Austausch. Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft momentan von Amts wegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Unabhängig davon wird das Landesverwaltungsamt Strafanzeige wegen Betrugs und weiterer in Betracht kommender Straftaten erstatten. Zu Frage 3: Die Landesregierung hält es für geboten, die im Landesverwaltungsamt eingesetzten Personalkapazitäten zur Umsetzung der Integrationsförderung zu verstärken und befindet sich dazu mit dem Landesverwaltungsamt in einem stetigen Austausch. Zu Frage 4: Das hier in Rede stehende Projekt wurde auf Grundlage der Projektförderrichtlinie Integration gefördert. Die Feststellung des Landesrechnungshofs ist insofern in diesem Zusammenhang nicht einschlägig. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗