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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Herr Aust, vielleicht ganz kurz: Wenn man Falsches wiederholt, wird es nicht richtiger. Sie hatten damals vor zwei Jahren – ich erinnere Sie gern – als AfD einen Antrag zur Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen gestellt, der aber fachlich, inhaltlich nicht ausgewogen war, weil Sie noch nicht einmal die Gesundheitsfachberufe aufgeführt haben, für die die Schulgeldfreiheit hergestellt werden soll, sondern einfach pauschal dargestellt haben. (Beifall CDU) In dem Zusammenhang hat die CDU-Fraktion einen Alternativantrag zu Ihrem Antrag gestellt, der wurde dann an den Ausschuss überwiesen und der hat eine Mehrheit bekommen. Dann zu sagen, dass erst viele Monate später ein Antrag eingebracht wurde, ist einfach falsch und stimmt so nicht; das möchte ich auch hier nicht stehen lassen. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft, in der eine hochwertige medizinische und gesundheitliche Versorgung eine immer größer werdende Herausforderung wird. Wie wichtig eine gute gesundheitliche Versorgung ist, hat uns die Coronapandemie tagtäglich gezeigt. Mit Blick auf das Long-COVID-Syndrom oder Reha-Maßnahmen im Nachgang von schweren Infektionen werden wir neben dem bereits bestehenden hohen Bedarf an Fachkräften in den Gesundheitsfachberufen sogar einen zusätzlichen Bedarf unter anderem bei Physio- und Ergotherapeuten haben. Aus diesen Gründen ist es essenziell, dass sich genügend Menschen für die Gesundheitsfachberufe entscheiden, weshalb wir die Ausbildungsbedingungen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in diesen Berufen deutlich attraktiver gestalten müssen. Für uns als CDU-Fraktion ist die Stärkung der Gesundheitsfachberufe eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben, um eine hochwertige medizinisch-therapeutische Versorgung abzusichern. Deswegen haben wir uns zur Steigerung der Ausbildungsattraktivität für einen Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen eingesetzt; ich habe es gerade ausgeführt. Mit viel Vehemenz und gegen große Widerstände aus der Landesregierung und anfangs auch aus der Minderheitskoalition ist es uns gelungen, die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen mit dem Beschluss zum Haushalt 2021 durchzusetzen. Zum ersten Mal mit dem laufenden Schuljahr 2021/2022 bekommen die Träger in den Gesundheitsfachschulen Ausgleichszahlungen, um bei ihren Auszubildenden auf das Schulgeld verzichten zu können. (Beifall CDU) Dies war ein wichtiges politisches Zeichen für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen, die in den letzten Jahren in Thüringen einen massiven Nachteil gegenüber anderen Bundesländern hatten, die die Schulgeldfreiheit bereits früher umgesetzt hatten. Frau Güngör hat gesagt, wir haben 1,85 Millionen Euro in diesem Jahr im Haushalt für die Schulgeldfreiheit eingestellt, dem ist so. Umso unverständlicher ist es – das muss ich an dieser Stelle deutlich sagen, Minister Holter ist leider nicht da, auch niemand anderes aus dem Bildungsministerium –, dass diese verankerten Mittel von 1,845 Millionen Euro für die Schuldgeldfreiheit seit 01.01.2022 nicht an die Schulträger ausgeschüttet wurden. Das hat weder etwas mit Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft noch etwas mit Verlässlichkeit und Respekt für die Auszubildenden zu tun. Deswegen geht die Aufforderung an Herrn Minister Holter, dass diese Gelder schnellstmöglich freigegeben werden. Denn wer die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen der Globalen Minderausgabe opfert, der setzt in seinem Haus die falschen Prioritäten. (Beifall CDU) Deswegen können wir ein praktisches Beispiel machen: Die Schulen haben ihre Auszubildenden mit der Schulgeldfreiheit geworben. Daraufhin haben sich viele entschieden, diese Berufe zu ergreifen. Dann wurde das bis Dezember gewährleistet und im Januar sagte man: Ja, wir schütten nicht weiter aus, liebe Schulen in freier Trägerschaft, holt euch das Geld von euren Auszubildenden wieder. So geht man nicht mit den Menschen um. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sauerei!) Das ist eine Sauerei. Es gibt andere Möglichkeiten zu sparen, aber nicht in diesem Bereich. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, bereits bei der Diskussion zur Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen habe ich deutlich gemacht, dass es zu einer schnellen Umsetzung des Eckpunktepapiers der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Titel „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ kommen muss. Ich bedauere, dass die damit verbundene Reform der Gesundheitsfachberufe in der letzten Legislaturperiode der schwarz-roten Bundesregierung nicht mehr umgesetzt wurde. Diese Reform war damals im Koalitionsvertrag von SPD und CDU vereinbart worden. Mit Blick in den Koalitionsvertrag der nun auf der Bundesebene regierenden Ampel existiert ein ähnlicher Reformauftrag nicht. Es findet sich dort lediglich die Formulierung: „Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg und entwickeln das elektronische Gesundheitsberuferegister weiter.“ Ich hoffe, dass sich dahinter auch die Umsetzung des Eckpunktepapiers zum Gesamtkonzept der Gesundheitsfachberufe verbirgt bzw. diese Umsetzung nicht vergessen wird. Denn eines ist klar: Der Freistaat Thüringen kann die einzelnen Maßnahmen des Eckpunktepapiers wie unter anderem Schulgeldfreiheit, Ausbildungsvergütung und Revision der Berufsgesetze aufgrund von fehlenden Gesetzgebungskompetenzen und fehlenden finanziellen Möglichkeiten nicht allein umsetzen. Ich erinnere daran, dass wir die Schulgeldfreiheit im Vorgriff auf eine in Aussicht gestellte bundeseinheitliche Lösung mit Landesmitteln ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende AfD-Antrag zur Initiierung eines landesweiten Modellprojekts zur Realisierung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen greift die im Eckpunktepapier empfohlene Maßnahme „Ausbildungsvergütung“ auf. Allerdings macht die AfD in ihrem Antrag keine Aussagen darüber, wie dies rechtlich und finanziell umgesetzt werden soll. Außerdem geht die AfD nicht darauf ein, warum bisher kaum Ausbildungsvergütungen gezahlt werden. Das Hauptproblem, das gelöst werden muss, ist, dass in den jeweiligen berufsspezifischen Bundesgesetzen der Gesundheitsfachberufe bisher nicht ausdrücklich eine Ausbildungsvergütung vorgesehen ist. Dieser Rechtsanspruch ist nur in den Berufsgesetzen der Pflegeberufe, der Hebammen sowie Notfallsanitäter verankert. Trotzdem besteht laut Eckpunktepapier auch ohne gesetzliche Regelung die Möglichkeit, eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Dies geschieht aktuell, wenn leider auch nur in geringem Ausmaß, zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung von Gesundheitsfachberufen an Universitäts- oder kommunalen Kliniken über den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes bzw. über den Tarifvertrag der Länder, hier im Speziellen Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsfachberufen. Es braucht somit kein Modellprojekt zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen – wie eben beschrieben existieren bereits Modelle –, sondern es bedarf einer grundlegenden Reform der berufsspezifischen Bundesgesetze und damit verbunden eine Festschreibung einer Ausbildungsvergütung. Es muss aus Sicht der CDU-Fraktion mindestens ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden. Dabei ist es aus Sicht der CDU-Fraktion durchaus sinnvoll, die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen in das Berufsbildungsgesetz zu überführen und damit Klarheit über Ausbildungsvergütung, Mindeststandards und Anforderungen an Ausbildungsbetriebe zu erzielen. Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion spricht sich zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung in Gesundheitsfachberufen für die Einführung einer Ausbildungsvergütung aus. Hierfür bedarf es aber keiner unausgegorenen Modellprojekte, sondern einer grundlegenden Reform der jeweiligen berufsspezifischen Bundesgesetze, wo die Ausbildungsvergütung verbindlich zu verankern ist. Dem vorliegenden Antrag der AfD werden wir deshalb nicht zustimmen. (Beifall CDU)

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