Torsten Czuppon
Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, das bestehende Regelungsproblem einer Anpassung des § 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes an die bundesrechtliche Regelung des § 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes ist seit Ende 2019 bekannt. Andere Bundesländer, wie Bayern oder Baden-Württemberg, haben dies schon längst erledigt. Grund dafür war auch dort die zunehmende Personalnot bei ausgebildeten Notfallsanitätern; die wachsen bekanntermaßen nicht auf den Bäumen. Dass es um den Rettungsdienst in Thüringen nicht gut bestellt ist, hat auch die Fraktion der CDU erkannt. Seit Monaten beschäftigt sich der Innen- und Kommunalausschuss mit deren Antrag „Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und -personal ertüchtigen“. Jetzt kommen Sie, meine Damen und Herren von den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, auf der Seite 4 Ihres Gesetzentwurfs mit der Begründung, dass es eine Verlängerung des Einsatzstichtags für Rettungsassistenten durch Harmonisierung des § 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes mit der in § 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes bundeseinheitlich geregelten Nachqualifizierung geben soll, da sonst – ich zitiere – „ohne eine Anpassung der landesgesetzlichen Stichtagsregelung […] in Thüringen Rettungsassistenten eher aus dem Einsatz- und Leitstellendienst ausscheiden [müssten]“. Demgegenüber hat Herr Minister Maier in seinem nach § 34 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vorgeschriebenen Evaluierungsbericht vom 25. März 2021 gegenüber dem Innen- und Kommunalausschuss ausgeführt, dass – ich zitiere – „die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern in Thüringen erfolgreich umgesetzt wurde.“
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: März
2021!) Nach dem Bericht hatte Thüringen mit Stand vom 31. Dezember 2020 einen Bestand an 919 ausgebildeten Notfallsanitätern, was auch die Kollegin der Linken schon gesagt hat, bei einem Bedarf von insgesamt 870 Notfallsanitätern. Das steht der Begründung zum vorliegenden Gesetzesentwurf entgegen. Was stimmt denn nun? Wie sind denn die aktuellen Zahlen?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das steht bestimmt auf Ihrem Zettel!) Nein, noch nicht! – Das gilt es zur dauerhaften Rettungsdienstabdeckung in Thüringen noch aufzuklären. Unsere Fraktion wird sich daher dem Gesetzentwurf nicht verschließen. Wir werden ihn zum Anlass nehmen, in der Ausschussberatung weitere notwendige Änderungen des Thüringer Rettungsdienstgesetzes einzubringen. Einer Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs stimmen wir zu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
