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Denny Möller

SPD 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Danke, Frau Präsidentin – meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne und Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Novelle zielt auf eine einzige – gleichwohl wichtige – Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft ab. Es geht uns darum, auch den freien Schulträgern die Einführung der A13 für das Grundschulpersonal finanziell zu ermöglichen. Ich will gleich dazusagen, ich würde mich freuen, wenn dieses Ermöglichen von den freien Trägern auch so genutzt wird, gleichzeitig die Tarifbindung in Thüringen zu steigern und entsprechend auf dieser Grundlage mit den zuständigen Einheitsgewerkschaften im DGB auch in Tarifverhandlungen eingetreten wird. (Beifall DIE LINKE) Ich denke, dass eine höhere Tarifbindung in Fragen der Fachkräftegewinnung in Thüringen ganz wesentlich ist, und ich würde mich auch freuen, wenn dieses Vorbild, was wir hier jetzt in den gesetzlichen Grundlagen bringen, auch für andere Bereiche der Finanzierung der sozialen und der Bildungsinfrastruktur in Thüringen Beispiel nehmen wird. Dazu aber an anderer Stelle mehr. Zu diesem Ansatz, dass wir hier die A13 gesetzlich zu finanzieren ermöglichen, haben wir uns seinerzeit als Regierungsfraktion bereits Ende 2020 bekannt. Wir sind seinerzeit allerdings noch davon ausgegangen, dass sich diese Frage untergesetzlich regeln lässt. Das hat sich dann aber als nicht tragbar erwiesen, sodass wir nun eben doch den Weg einer eng begrenzten und pointierten Novellierung gehen wollen. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs haben auch CDU und FDP signalisiert, dass sie sich unserem Gesetzentwurf grundsätzlich anschließen können. Dafür bin ich ausdrücklich dankbar, denn diese konstruktive Haltung ermöglicht es uns, heute schon in die zweite Lesung der Novelle einzutreten und sie sicherlich anschließend mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen sowie der demokratischen Gruppe zu verabschieden. Das ist auch ganz im Sinne der freien Schulträger, die in den Beratungsrunden mit Koalition und demokratischer Opposition mehrfach um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren gebeten haben. Trotz des selbst gesteckten engen Beratungszeitraums ist es uns heute möglich, eine weitere Anregung der freien Schulträger zu berücksichtigen, meine Kollegin Rothe-Beinlich hat schon darauf hingewiesen. Dabei geht es darum, die bisherige starre Stichtagsregelung bei der Zählung von Schülerinnen und Schülern zugunsten von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund der Ausnahmesituation in ihrer Heimat wie Krieg, Bürgerkrieg oder einer Naturkatastrophe nach Thüringen wechseln und hier schulpflichtig werden, aufzuweichen. Bei diesen Schülerinnen und Schülern soll zukünftig das reale Datum des Schulstarts in Thüringen für die Berechnung für die staatlichen Finanzhilfen herangezogen werden können. Es wird also eine gewisse Flexibilisierung vorgenommen, die es dem Land und den freien Trägern ermöglicht, nicht nur in der jetzigen Situation bei der Aufnahme aus der Ukraine geflüchteter Kinder und Jugendlicher pragmatisch zu verfahren, sondern auch eventuell in Zukunft eintretende, ähnlich gelagerte Problemlagen besser zu bewältigen. Daher auch noch mal herzlichen Dank an die Träger der freien Schulen, dass sie sich hier gemeinsam mit engagieren. Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU haben die neuen Punkte in einen Änderungsantrag gefasst, er entspricht aber auch der Intention der Koalitionsfraktionen, sodass wir dieses Oppositionsanliegen gern mittragen werden. In diesem Sinne bitte ich das Haus um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition unter Annahme des CDU-Änderungsantrags. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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