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Laura Wahl

GRÜNE 05.05.2022 Sitzungen 7/79

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Besucher und Besucherinnen auf der Tribüne, wir sprechen heute über das Carsharing und ich freue mich, dass das nach der Mittagspause dann doch eine ganz lebhafte Debatte wurde, denn eigentlich geht es hier nur um eine kleine Anpassung im Gesetz, nämlich den Kommunen mehr Ermessensspielräume bei den Gebühren zu ermöglichen. Herr Malsch, ich will mal mit dem Positiven beginnen. In der Analyse sind wir uns ja komplett einig, das kommt nicht so häufig vor, aber Sie haben recht. Gerade der Platz in den Städten, der öffentliche Raum ist extrem knapp bemessen und führt immer wieder zu einer Abwägung, was kann in den öffentlichen Raum hin, wird dort Platz für Stellplätze genommen oder hat man Platz für Radwege, Baumpflanzungen – es sind viele Interessen, die da miteinander in Abwägung gebracht werden müssen. Aber aus der Analyse heraus – Ihre Folgerung ist dann doch komplett falsch. Denn wenn wir mehr öffentlichen Raum in den Städten ermöglichen wollen, dann ist das Carsharing ein Ansatzpunkt, der das ermöglichen kann. Frau Lukin hatte es schon gesagt, ein Carsharing-Auto ersetzt im Schnitt – Studien vom VDV sagen vier bis zehn Autos, teilAuto selbst sagt, aus Erfahrungswerten sind diese Zahlen teilweise sogar höher. Fakt ist, mehrere private Pkw, die sonst ruhend rumstehen – meistens stehen Autos ja tatsächlich 23 Stunden am Tag rum – werden nicht gefahren. Dieser ruhende Verkehr in den Städten kann dadurch ersetzt werden, dass Menschen sich ein Auto teilen, Carsharing nutzen. Das führt dazu, dass wir neuen Platz für andere Nutzungen in den Städten gewinnen. Deswegen ist gerade das Carsharing eine Lösung dafür, um das Parkplatzproblem auch in den Griff zu bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will auch darauf hinweisen, dass Carsharing keine Sache ist, die nur in den größeren Städten relevant sein kann, sondern gerade auch für Mittelstädte sehr wünschenswert wäre. Es stimmt, dass wir dieses Angebot bisher noch nicht haben, aber das muss ja nicht so bleiben. Carsharing-Anbieter machen immer wieder deutlich, dass es sehr hilfreich ist, wenn zum Beispiel Verwaltungen, große Verbände, Arbeitgebergemeinschaften, Organisationen Carsharing für ihre Mitarbeitenden ermöglichen, weil man dadurch in Kombination mit privater Carsharing-Nutzung eine gute Auslastung der Autos gewährleisten kann und sich so das Angebot in der Zukunft hoffentlich auch auf weitere Städte und gerade auf die Mittelstädte in Thüringen ausweiten wird. Ich setze darauf, dass das passieren wird. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) In der letzten Legislatur, das wurde schon angesprochen, hat der Thüringer Landtag ein Gesetz verabschiedet, um für Carsharing Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei geht es vor allem um das stationsbasierte Carsharing, wo gegen ein angemessenes Entgelt ein Stellplatz im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber immer wieder gezeigt, dass die Formulierung, die jetzt im Straßengesetz ist, nämlich, dass ein marktgleicher Gegenwert gefunden werden muss, sehr schwierig ist. Ich kann da auch aus der Erfahrung im Erfurter Stadtrat berichten, wo wir vorhatten, die Sondernutzungsgebühr anzupassen und die Verwaltung dann auf Rechtsunsicherheit hingewiesen hat, sich mit der aktuellen Formulierung sehr schwer getan hat, weil sie gesagt hat: Was soll denn der marktgleiche Gegenwert eines Parkplatzes sein? Wenn wir hier das Beispiel Erfurt nehmen: Gerade hier um den Thüringer Landtag herum kostet ein Parkplatz gar nichts, da darf man das Auto einfach im öffentlichen Raum abstellen. Es gibt das Bewohner/ ‑ innenparken, wo der Parkplatz im Schnitt 8 Cent pro Tag kostet, es gibt aber auch die Zonen in Erfurt, wo man für den Parkplatz 2 Euro pro Stunde bezahlen muss, und da stellt sich dann eben die Frage, was ist dieser marktgleiche Gegenwert? Eigentlich muss man feststellen, gerade bei Parkplätzen gibt es im volkswirtschaftlichen Sinne keinen Markt, und das ist eben die Schwierigkeit mit der bisherigen Formulierung. Deswegen ist die neue Anpassung, dass einfach eine Gebühr erhoben werden muss, sinnvoll und lässt da eine Menge Ermessensspielraum. Ich bin gespannt auf die Debatte im Ausschuss. Ich freue mich auch, dass Sie zugesagt haben, dass wir die konstruktiv führen, denn ich glaube nicht, dass das Beihilferecht da ein großes Problem machen wird. Man kann auch nicht von Bevorteilung des Carsharings sprechen, denn die Kommunen legen ja bei den Sondernutzungsgebühren, eben bei ganz verschiedenen Sondernutzungen, die Gebühren selbstständig, eigenverantwortlich fest, und genau das Gleiche wird dann eben beim Carsharing sein, dass sie bestimmen können, wie hoch die Gebühr ausfallen soll. Eins möchte ich noch betonen, weil es auch vielleicht nicht allen bekannt ist: In Thüringen gibt es aktuell faktisch nur ein Carsharing-Unternehmen, das überörtlich tätig ist, und etwas Konkurrenz könnte da vielleicht auch gar nicht schaden. Deswegen sollte dieses Gesetz auch die Markteintrittsschranke für neue Anbieter senken, denn gerade wenn das Angebot in neuen Städten aufgenommen wird, ist es zu Beginn sehr teuer und schwierig, und wenn dann Kommunen über die neue Regelung die Preise auch günstig halten können, dass es sich lohnt, dann ist es hoffentlich eine Förderung für Carsharing-Unternehmen, damit es in ganz Thüringen ausgeweitet wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Carsharing ist eine super Ergänzung zu Bus und Bahn, ist also als eine Ergänzung zum ÖPNV zu sehen, und ich begrüße sehr, dass auch in Thüringen der VMT und teilAuto sehr eng zusammenarbeiten, weil man, wenn man ein Abo hat, auch Carsharing sehr günstig nutzen kann. Denn ich glaube, wir müssen hier den Umweltverbund gemeinsam denken. Davon ist Carsharing ein kleiner Teil, der gestärkt werden muss, und wenn wir hier mit dem neuen Gesetzentwurf Rechtssicherheit schaffen können, ist das sicherlich zu begrüßen. Daher freue ich mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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