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119. Sitzung (WP20)

08.05.2026 · 177 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (23)SSW (20)CDU (17)FDP (15)GRÜNE (14)

Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Krankheitsbedingt kann von der CDU-Fraktion die Abgeordnete Andrea Tschacher nicht an der Sitzung teilnehmen. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind heute von der Landesregierung für den ganzen Tag Ministerpräsident Daniel Günther, Minister Tobias

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Goldschmidt

30 Uhr. Nach § 47 Absatz 2 Geschäftsordnung hat sich der Abgeordnete Christian Dirschauer für heute ab 11 Uhr abgemeldet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vereinbart, dass ich ein paar Worte zum 8. Mai spreche. Ich werde ans Rednerpult gehen. Kristina Herbst, Landtagspräsidentin: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute vor 81 Jahren endete mit der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht der Zweite Weltkrieg in Europa. Mit dem 8. Mai 1945 gingen nicht nur fast sechs Kriegsjahre zu Ende, sondern vor allem auch 12 Jahre nationalsozialistische Terrorherrschaft und der Massenmord an Millionen von Menschen: die Schoa, der Mord an Sinti und Roma, die sogenannte Euthanasie, die Verfolgung und Ermordung von Homosexuellen und politisch Oppositionellen, der vieltausendfache Mord an Menschen in den durch die Wehrmacht besetzen Gebieten, insbesondere in Osteuropa. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 8. Mai 1945 war und ist ein Tag der Befreiung – daran gibt es nicht den leisesten Zweifel. Er befreite Zehntausende von geschundenen und gequälten Menschen aus den Folter- und Mordlagern der Nazis, er befreite Völker und Nationen von der brutalen Besetzung durch deutsche Truppen, und er befreite nicht zuletzt die Deutschen selbst von einer Diktatur, die viele von ihnen begrüßt und bis zum Ende aktiv unterstützt hatten. Auch in Schleswig-Holstein hat sich die selbst im Untergang ungebrochene Mordlust des NS-Regimes noch in den letzten Kriegstagen auf entsetzliche Weise manifestiert: Am 3. Mai 1945 ereignete sich in der Neustädter Bucht die Katastrophe der 8938 Schleswig-Holsteinischer (Landtagspräsidentin Kristina Herbst) Cap Arcona und der Thielbek. Ihr fielen Tausende von KZ-Häftlingen zum Opfer, die zuvor in Todesmärschen durch unser Land getrieben worden waren; und noch nach dem 8. Mai 1945 wurden in Schleswig-Holstein Todesurteile durch deutsche Militärbehörden verhängt und ausgeführt. Meine Damen und Herren, ohne den 8. Mai 1945 wäre die Rückkehr zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land nicht möglich gewesen. Im kommenden Monat feiern wir als Parlament das 80-jährige Bestehen des Landes Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Weniger als ein Jahr nach Kriegsende – im Februar 1946 – beriefen die britischen Besatzungsbehörden den ersten ernannten Schleswig-Holsteinischen Landtag ein. Dieses war ein Teil des Demokratisierungsprozesses, der über die Zulassung von Parteien im Herbst 1945 und die ersten Kommunalwahlen im Herbst 1946 in den ersten Landtagswahlen im April 1947 mündete. Der Tag der Befreiung und der demokratische Neuanfang unseres Landes gehören also untrennbar zusammen. Nichts symbolisiert dies deutlicher als der Umstand, dass der erste gewählte Schleswig-Holsteinische Landtag zum ersten Mal am 8. Mai 1947 zusammengetreten ist – auf den Tag genau zwei Jahre nach Kriegsende. Meine Damen und Herren, deshalb verpflichtet der 8. Mai uns heute zur besonderen Wachsamkeit und zum entschlossenen Widerstand gegenüber allen, die unsere Demokratie und unsere Freiheitsordnung infrage stellen und bedrohen. (Beifall ganzes Haus) Dabei ist es egal, ob die Bedrohung von innen oder von außen kommt. Spätestens der russische Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 hat es ganz klar gemacht: Frieden und Freiheit bekommt man nicht geschenkt – man muss sie stets neu erstreiten. Allen Bekenntnissen zu den Grundwerten unserer Verfassung, zu Menschenwürde und Demokratie, zum „Nie wieder!“ fehlt die Substanz, wenn wir nicht in der Lage sind, gemeinsam mit unseren Partnern unsere freiheitliche Grundordnung zu verteidigen. Das erfordert Anstrengungen. Aber es ist eine Lehre des 8. Mai 1945, die wir uns immer wieder vor Augen führen müssen. Meine Damen und Herren, der 8. Mai verpflichtet uns gegenüber den Opfern der NS-Verbrechen und deren Nachfahren dazu, das Geschehene niemals zu vergessen und alles dafür zu tun, dass sich die von Deutschen begangenen Menschheitsverbrechen niemals wiederholen. Der 8. Mai macht uns ebenso deutlich: Demokratie und Frieden sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern sie fordern den täglichen Einsatz aller politisch Verantwortlichen und aller Bürgerinnen und Bürger. Lassen Sie uns als Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags unseren Beitrag dazu leisten. – Vielen Dank. (Lang anhaltender Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie es an solchen Tagen manchmal ist, haben sie mehrere Bedeutungen. Der 8. Mai hat für eine Person bei uns im Saal eine besondere Bedeutung: Es ist der Geburtstag von unserem Abgeordnetenkollegen Lasse Petersdotter. – Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! (Anhaltender Beifall – Überreichung eines Blumenstraußes) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren mit der Tagesordnung fort. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 19 und 63 auf: Gemeinsame Beratung a) Mündlicher Bericht über die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden im Nationalsozialismus Antrag der Fraktionen von FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW Drucksache 20/4204 b) Studie: Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma Bericht der Landesregierung Drucksache 20/4145 Wird das Wort zur Begründung gewünscht! – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu a) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ichlasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann verfahren wir so. (Präsidentin Kristina Herbst) Bevor ich das Wort an die Ministerin erteile, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Tribüne Petra Bolek-Dentler und Mark Christoph Klee, Vorstandsmitglieder für die Freien Darstellenden Künste in Schleswig-Holstein, sowie Theaterintendantin Dr. Ute Lemm. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich erteile nunmehr das Wort zu a) und b) an Finanzministerin Dr. Silke Schneider. – Bitte schön. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Im Jahr 2023 hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag einstimmig beschlossen, die Rolle unserer Finanzverwaltung in der Zeit des Nationalsozialismus wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Ich danke der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg, insbesondere Professor Dr. Marc Buggeln und Dr. Hanno Balz, für ihre sorgfältige Arbeit. Ebenso gilt mein Dank dem Beirat aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik für die konstruktive Begleitung des Projekts sowie allen weiteren Beteiligten, die dazu beigetragen haben, diese Forschung zu ermöglichen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Einige von ihnen hören sicherlich über ParlaRadio zu; einige der Beiratsmitglieder aus den Landtagsfraktionen werden gleich nach mir sprechen. Das Ergebnis des Forschungsprojekts ist diese Studie, rund 100 Seiten plus Anhänge, die ich Ihnen allen wirklich zur Lektüre empfehle. Eine fünfminütige Rede kann dem Inhalt dieser Studie niemals gerecht werden. Meine Damen und Herren, zu den zentralen Erkenntnisse dieser Studie: Zu der Zeit des Nationalsozialismus wurden Jüdinnen und Juden, Sintize und Sinti, Romnja und Roma in Schleswig-Holstein mit staatlicher Legitimation systematisch beraubt, entrechtet, finanziell ausgeplündert und schließlich deportiert. Beamte der Finanzverwaltung – hier muss ich nicht gendern; denn es sind uns tatsächlich nur Männer bekannt – spielten eine wichtige Rolle in dieser Eskalation der Gewalt. Das Ausmaß der Empathielosigkeit, mit der sie vorgingen, wird in den sorgsam geführten Akten aus dieser Zeit deutlich, soweit diese Akten überhaupt noch existieren; denn im letzten Kriegsjahr wurde gezielt versucht, die Spuren des Handelns systematisch zu vernichten. Die meisten der Täter beziehungsweise der beteiligten Täter kamen übrigens nach 1945 zurück in ihre alten Ämter. Damit waren sie auch für den Prozess der Wiedergutmachung verantwortlich. Aus den Akten wissen wir, dass diese Verfahren aufseiten der Finanzbehörden von einer generellen Abwehrhaltung und einer oft aggressiven Skepsis gegenüber den Antragstellerinnen und Antragstellern geprägt waren. Meine Damen und Herren, nun kann man fragen: Wozu diese Studie? Wen überraschen dieses Ergebnisse überhaupt noch? Dass die deutsche Verwaltung zwischen 1933 und 1945 eine ganz wesentliche Stütze der Diktatur war, wissen wir längst. Und dass die Entnazifizierung in Schleswig-Holstein gescheitert ist, ist ebenfalls bekannt. Und trotzdem! Trotzdem bin ich der Auffassung, dass diese Aufarbeitung wichtig bleibt, gerade in einer Zeit, in der nur noch wenige Zeitzeuginnen und Zeitzeugen selbst vom Unrecht und vom Leid berichten können. Diese Studie macht abermals deutlich: Ein Staat kann Unrecht nicht nur durch offensichtliche, brutale Gewalt ausüben, sondern auch durch Verwaltung, am Schreibtisch, durch Akten, durch Vorschriften und Bürokratie, durch scheinbar routinemäßige Entscheidungen. Gerade darin liegt die besondere Gefährlichkeit. Alle Finanzbeamten im sogenannten Dritten Reich – ungeachtet ihrer Überzeugung und Motivation; da gab es tatsächlich Unterschiede – handelten in einem System, das Unrecht zur Norm gemacht hatte. Erschütternd ist: Es ist uns auch durch die Recherche kein einziger Fall bekannt geworden, in dem auch nur einer von ihnen sein Handeln im Nachgang bereut oder hinterfragt hätte. Meine Damen und Herren, demokratische Institutionen sind nur so stark wie die Menschen, die sie tragen und verteidigen. Das ist hier und heute leicht gesagt in einem Parlament, in dem wir uns zwar gern und gut streiten, in dem wir uns aber immer sicher sein können, das uns gegenüber ein überzeugter Demokrat/eine überzeugte Demokratin steht. Das ist großes Glück. Aber es ist eben keine Garantie für alle Zeiten. Diese Studie erinnert uns daran, dass staatliche Macht immer – immer! – an Werte gebunden sein muss, in der Politik ohnehin, aber eben auch in der staatlichen Verwaltung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) 8940 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Silke Schneider) Für unsere Steuerverwaltung bedeutet das: Fachliche Professionalität, Verantwortung und Haltung können nicht voneinander getrennt werden. Sie müssen zusammen gedacht und gelebt werden. Wir werden die Ergebnisse dieser Studie auch in die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden einfließen lassen, damit die historische Aufarbeitung Teil unserer Verwaltungskultur wird – nicht aus Misstrauen gegenüber unserem Staat, sondern aus Verantwortung für ihn. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die FDPFraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für den Bericht, und vielen Dank an alle Beteiligten, vor allem an das Finanzministerium, das hier wirklich gute Arbeit geleistet hat. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD) Ich finde, es hat sich gelohnt, dass wir dieses dunkle Kapitel der schleswig- holsteinischen Verwaltung endlich einmal genauer beleuchtet haben. Es war richtig, dass wir diese Aufarbeitung vor rund drei Jahren auf unsere Initiative hin nach dem Hamburger Vorbild hier gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Denn der Völkermord an den Juden und an den Sinti und Roma begann auch in Schleswig-Holstein nicht mit der Deportation oder in den Konzentrationslagern. Erst waren es Worte, dann kamen die rechtliche Unterdrückung und die finanzielle Vernichtung hinzu, bis es zur physischen Vernichtung kam. Bei dieser finanziellen Vernichtung haben die NSFinanzbehörden auch in Schleswig-Holstein eine ganz zentrale Rolle gespielt; das ist vielen Menschen bis heute, glaube ich, gar nicht richtig klar. Es waren eben nicht nur marodierende SA‑Männer, perfide Gestapo‑Beamte und brutale SS‑Leute, die den Holocaust vorbereitet und durchgeführt haben; es waren auch die Beamten der damaligen NS‑Finanzbehörden. Es geht hier um die NS-Verwaltungspraxis, also um das konkrete Handeln des Fiskus, der Devisenstellen, der Finanzämter und der Zollbehörden und damit um nachgeordnete Behörden. Der Bericht macht deutlich, wie scheinbar nüchternes Verwaltungshandeln staatliche Repression sehr effektiv stützen kann und wie auf diese Weise die Finanzbehörden entscheidend dazu beigetragen haben, dass Deutschland zu einem Unrechtsstaat werden konnte, und das mit enormer Geschwindigkeit. Auch wenn gegen Kriegsende – Sie haben es gesagt, Frau Ministerin – viele Akten vernichtet wurden und es mittlerweile kaum noch Zeitzeugen gibt, zeigt der Bericht ein klares, erschreckendes Bild: In Schleswig-Holstein wurden rund 2.500 Menschen Opfer dieser perfiden antisemitischen und rassistischen NS-Verwaltungspraxis. Schleswig-Holstein war ja schon recht früh eine Hochburg der Nationalsozialisten im Deutschen Reich. Der Reichspogromnacht am 9. November 1938 und der Deportation der Jüdinnen und Juden im Dezember 1941, die zentrale Ereignisse bei der Verfolgung waren, gingen eine ganze Reihe von Maßnahmen voran, bei der die Finanzbehörden eine entscheidende Rolle gespielt hatten. Die Verfolgung von Sinti und Roma erfolgte, anders als bei den jüdischen Bürgern, übrigens nicht durch die Finanzbehörden, sondern durch die Polizei und die Gestapo. Auch das ist meines Erachtens eine wichtige Erkenntnis aus der Aufarbeitung. Heutzutage sind für uns die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung grundsätzlich positiv besetzt. Viele Bürger mussten jedoch zwischen 1933 und 1945 das Gegenteil erleben. Damals wurden Behörden dazu benutzt, um für das Regime unliebsame Menschen Schritt für Schritt aus der Gesellschaft auszustoßen. Das geschah nicht unbedingt unter großem Aufsehen oder mit offensichtlichen, sichtbaren Spuren für den Rest der Gesellschaft. Bei einem reinen Verwaltungsakt wird, zumindest nicht unmittelbar, niemand direkt von der Gestapo oder der SS aus der Wohnung gezerrt oder vor den Augen der Nachbarn in ein Lager verschleppt. Das heißt aber nicht, dass behördliche Anweisungen weniger effektiv waren. Sie waren einfach nur weniger sichtbar als andere Maßnahmen. Das macht es aus meiner Sicht noch perfider, wie hier Menschen im Gewand nüchterner Verwaltung gezielt und systematisch ihrer Lebensgrundlagen beraubt wurden. Meine Damen und Herren, die Zollfahndung und die Devisenstellen arbeiteten mit der Gestapo zusammen. Konten wurden gesperrt und Reichsfluchtsteuern und Ausgleichsabgaben mit Zwangs- (Christopher Vogt) verkäufen eingezogen. In der Konsequenz wurde für die betroffenen Menschen ein menschenwürdiges Leben in Deutschland Schritt für Schritt unmöglich gemacht. Frau Ministerin, Sie sagten es: Ein nennenswerter Widerstand innerhalb der Behörden ist nicht überliefert. Es wurde sogar eingezogenes Mobiliar jüdischer Familien für die Ausstattung der Finanzämter benutzt, und es gab Fälle von Korruption, wo man sich persönlich bereichert hat. Das fast schon Bitterste und zugleich Erschreckendste an dem Bericht ist aus meiner Sicht, wie schnell, umfassend und geräuschlos sich die Beamten auch in den Finanzbehörden nach der Machtergreifung der Nazis mit ihrer neuen Rolle arrangiert haben. In weiten Teilen haben sie widerspruchslos und sogar bereitwillig willkürliche zerstörerische Verwaltungsakte vollzogen und wurden somit Teil einer bürokratisch organisierten Entrechtung und Verfolgung. Man fragt sich natürlich schon: Wie wäre das eigentlich heute? Wie wären wir heute eigentlich auf so etwas vorbereitet? Wir sehen es auch in anderen Staaten. Ich finde, ehrlich gesagt, dass wir diese Aufarbeitung nutzen und sich gerade junge Menschen in den Schulen mit dem Thema auseinandersetzen sollten. Die jungen Menschen in Schleswig-Holstein sollten darüber Bescheid wissen und aufgeklärte Bürger sein, die sich für Freiheit und Demokratie und gegen den erneut grassierenden Antisemitismus in diesem Land einsetzen, denn wir sehen ja, wohin das führen kann. (Beifall ganzes Haus) Sie sagten auch, dass es nach dem Krieg bei den Beteiligten eigentlich kein Unrechtsbewusstsein gab. Es ist wirklich erschreckend, dass im Schleswig-Holstein der Nachkriegszeit dieselben Beamten, die die Menschen entrechtet und verfolgt haben, dann die „Wiedergutmachung“ – das haben Sie zu Recht in Anführungsstriche gesetzt – umsetzen sollten. Die Menschen, die verfolgt wurden, saßen damit also teilweise denselben Menschen gegenüber, die sie verfolgt haben und die eigentlich gar kein Unrechtsbewusstsein hatten. Das ist auch ein schwarzer Fleck in der Geschichte SchleswigHolsteins in der Nachkriegszeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Uta Wentzel das Wort.

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Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute, am 8. Mai 2026, dem 81. Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und somit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa, über einen Bericht, der schmerzhafte, aber notwendige Erkenntnisse über das durch staatliche Institutionen begangene Unrecht während der NS-Zeit offenlegt. Es geht dabei um die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sinti und Roma. Als wir im Jahr 2023 gemeinsam den Auftrag zu dieser wissenschaftlichen Aufarbeitung auf den Weg gebracht haben, ging es um mehr als um historische Forschung. Es ging um Verantwortung, um das genaue Hinsehen, um das benennen von Schuld auch dort, wo sie lange hinter Aktenzeichen, Formularen und Zuständigkeiten verborgen blieb. Den Verfassern der Studie, den Historikern Dr. Hanno Balz und Professor Dr. Marc Buggeln von der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg, ist es gelungen, trotz der schwierigen Aktenlage die bürokratische Entmenschlichung und das grausame Leid vieler Verfolgten des Regimes mit Beispielen aus der Praxis anschaulich darzustellen und eine wichtige Lücke in der Forschung zu schließen. – Herzlichen Dank dafür! Ein herzliches Dankeschön auch an unsere Finanzministerin und Ihr Haus sowie den anderen Beiratsmitgliedern für die gute konstruktive Zusammenarbeit! (Beifall ganzes Haus) Die nun vorliegende Studie zeigt eindrücklich: Die Finanzverwaltung war nicht nur ein passiver Teil des nationalsozialistischen Staates. Sie war ein Motor der bürokratisch organisierten Verfolgung. Sie war ein aktiver Bestandteil der Entrechtung und Ausplünderung durch das NS-Regime. Vor der physischen Vernichtung stand die finanzielle und psychische Vernichtung in Form von immer weiter gängelnden Verboten, der Einschränkung von Rechten, Berufsverboten, Diffamierungen, dem Raub der Existenzgrundlage und der Würde. Die Finanzbehörden setzten Sonderabgaben wie die sogenannte Judenvermögensabgabe und die Reichsfluchtsteuer durch. Sie überwachten Vermögen, kontrollierten Auswanderungsabsichten, organisierten Zwangsverkäufe und verwalteten eingezogenes Eigentum. 8942 Schleswig-Holsteinischer (Uta Wentzel) Widerständiges Handeln einzelner Beamter gegen die menschenverachtenden Anordnungen ist aus den schleswig-holsteinischen Finanzbehörden nicht überliefert. Vielmehr forderte der damalige Oberfinanzpräsident Richard Giese die Leiter der Finanzämter auf, dafür zu sorgen, dass in ihren Behörden ein guter nationalsozialistischer Geist herrsche, und er freute sich, dass die Angehörigen der Finanzämter in großer Mehrheit in Parteiämtern aktiv waren. Die Ergebnisse der Forschung zeigen deutlich, wie eng die Finanzbehörden mit anderen Stellen zusammenarbeiteten. Partei, Polizei, SS, Gestapo, Kommunen und Verwaltung griffen ineinander. Die Verfolgungsmaschinerie funktionierte gerade deshalb, weil so viele kleine Räder sie am Laufen hielt. Auch nach 1945 endete das Unrecht nicht. Die Studie zeigt, dass Rückerstattungen und Entschädigungen oft schleppend, abwehrend und bürokratisch kalt verliefen. Viele derjenigen, die zuvor an der Ausplünderung beteiligt waren, blieben im Amt oder kehrten in die Verwaltung zurück. Für die Betroffenen bedeutete das: Sie mussten sich erneut an Institutionen wenden, die zuvor für die Ausbeutung und ihr Leid verantwortlich waren. Besonders schwer wog dabei die Beweislast. In Schleswig-Holstein wurden bereits vor Kriegsende gezielt Akten vernichtet, unter anderem zur Verwertung jüdischen Vermögens. Die personellen Kontinuitäten spielten eine entscheidende Rolle bei der Behinderung der Wiedergutmachung und Aufarbeitung – oft aus Angst, persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Auch wenn sich der neue Oberfinanzpräsident für eine zügige und korrekte Behandlung der Rückerstattungsfragen aussprach, sperrten sich die zuständigen Finanzbeamten oft. Nach 1945 verwiesen sie dann auf fehlende Unterlagen und verlangten gleichzeitig Nachweise, die viele Überlebende unmöglich erbringen konnten. Die Zahlen aus dem Bericht sind eindeutig: 1937 lebten 1.940 Menschen jüdischen Glaubens in Schleswig-Holstein. Nach dem Krieg wurden aber nur 421 Rückerstattungsanträge gestellt. Bei vormals 491 Sinti und Roma waren es lediglich 68 Anträge. Selbst nach der NS-Zeit setzte sich das Unrecht also in einer wenig zufriedenstellenden Wiedergutmachungspolitik fort. Die Ergebnisse der Studie mahnen uns, dass der Verwaltung und ihren Mitarbeitern eine besondere Verantwortung zu kommt, denn sie sind das Gesicht unseres Staates und im Besonderen der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung ist daher vorgesehen, die Erkenntnisse der Studie in die Aus- und Fortbildung zu implementieren. „Erinnern ist Arbeiten an der Zukunft“, stellte schon die Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann fest. – Herzlichen Dank an alle Beteiligten, und Ihnen Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute vor 41 Jahren hielt Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Bundestag eine Rede, die wir als historisch bezeichnen. Er nannte den 8. Mai für die Deutschen einen Tag der Befreiung. Ich war damals Oberstufenschüler am Gymnasium Schwarzenbek, und an diesem Tag, dem 8. Mai 1985, zeigte unser Leistungskurs Geschichte in der Schule anlässlich des 40. Jahrestages der Kapitulation eine von uns selbst produzierte Dokumentation mit Berichten von Zeitzeugen, die damals im Rentenalter oder sogar noch jünger waren. Diese Interviews mit Zeitzeugen machten für mich zum ersten Mal ein historisches Ereignis greifbar; ganz anders als im Unterricht, in dem wir natürlich auch die nationalsozialistische Terrorherrschaft behandelten, allerdings eher anhand von Zahlen, Daten und Fakten. Aus meiner Sicht ist deshalb auch die jetzt vorliegende Studie über die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie von Romnja und Roma so wichtig. Denn diese Studie beschreibt nicht nur abstrakt die Beteiligung der Finanzverwaltung an der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft, sondern auch konkret anhand von Einzelpersonen, die Teil des NS-Regimes waren. Des Weiteren reiht sich die Studie in vergleichbare Untersuchungen des Bundes über das ehemalige Reichsfinanzministerium und die Finanzbehörden anderer Länder ein. Hamburg wurde an dieser Stelle schon genannt. Es war wichtig, dass wir vor fast genau drei Jahren als Landtag einstimmig eine solche Arbeit auch in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben haben. Vie- (Oliver Brandt) len Dank noch einmal an die Initiative, die von der FDP ausging. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Ich bedanke mich auch beim Team der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg um Professor Marc Buggeln für die seitdem geleistete Arbeit, aber ebenso beim Beirat, der diese Arbeit begleitet hat, und beim Finanzministerium. Trotz der nach Aussage der Autoren dürftigen Quellenlage aufgrund systematischer Aktenvernichtung ermöglichen die noch erhaltenen Akten einen Blick auf fortschreitende Entrechtung der Verfolgten durch die Finanzbehörden damals, von der Diskriminierung durch steuerliche Maßnahmen über den Zugriff auf Eigentum bis hin zur kompletten Einziehung des noch verbliebenen jüdischen Eigentums nach den Deportationen im Dezember 1941, aber auch auf die für Überlebende bedrückende und teilweise erniedrigende Praxis der Wiedergutmachung nach dem Krieg. Ein solche Forschungsarbeit ist auch und gerade heute noch wichtig, denn es bestehen noch immer Lücken in der historischen Forschung. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten wurde die Rolle von einzelnen Funktionsträgern – es waren meist Funktionsträger, kaum Frauen – in der Verwaltung und ihre individuelle Verantwortung an der Verfolgung und Vernichtung von Verfolgten des NS-Regimes in Schleswig-Holstein genauer untersucht. Dies hatte Gründe; denn bereits die vom Landtag in Auftrag gegebenen und 2016 beziehungsweise 2021 veröffentlichten Studien zur Rolle von Politik, Justiz und Polizei in Schleswig-Holstein haben eine erschreckende personelle Kontinuität der Täterinnen und Täter in der Nachkriegsgesellschaft offenbart. Auch dies hat eine wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen lange erschwert. Die beschriebene Kontinuität offenbart sich auch in der nun vorliegenden Studie; denn es waren teilweise die gleichen Personen, die für die Ausplünderung der rassisch Verfolgten während der Zeit des Nationalsozialismus verantwortlich waren und danach die Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverfahren bearbeiteten. Es ist heute erschreckend, in dieser Studie zu lesen, wie diejenigen, die noch vor Kurzem Täter waren, in den Verwaltungsmodus schalteten, sich auf verwaltungsrechtliche und verfahrenstechnische Fragen konzentrierten und sich keiner Schuld in Bezug auf ihr Handeln während der NS-Herrschaft bewusst waren. Hier zeigt sich aus meiner Sicht exemplarisch, was die Philosophin Hannah Arendt als die „Banalität des Bösen“ bezeichnet hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich möchte mit den letzten Sätzen aus der Studie abschließen, da diese die heutige Bedeutung für uns noch einmal unterstreichen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Ihrer Verantwortung können sich die damals an der Verfolgung und Ausbeutung beteiligten Beamten nicht mehr stellen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Behörde, die in der Nachfolge jener Institution steht, welche zwischen 1933 und 1945 für eine fiskalische Entmenschlichung stand und auch in den Rückerstattungsverfahren nach 1945 den Verfolgten kaum Empathie entgegenbrachte, zu ihrer historischen Verantwortung bekennt.“ Deswegen begrüße ich es auch, dass die Finanzministerin angekündigt hat, dass das, was in dieser Studie aufgearbeitet wird, zukünftig Teil der Ausbildung junger Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten werden soll. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute, am 8. Mai, vor 81 Jahren, endete in Deutschland und Europa der Zweite Weltkrieg. Der 8. Mai markiert das Ende der menschenverachtenden Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten und ist eine historische Wegmarke für den demokratischen Wiederaufbau unseres Landes. Die Befreiung von den Nazis war ein Segen. Sie hat uns eine Friedensordnung in Freiheit und Demokratie ermöglicht, die uns acht Jahrzehnte des steigenden Wohlstands und der sozialen Sicherheit geschenkt hat. Aber wir dürfen uns auf diesem Erbe nicht ausruhen. Wir befinden uns in einer Zeit, in der die politische Stimmung in unserem Land Anlass zu großer Sorge gibt. Rechtspopulismus und Rechtsextremismus verzeichnen einen Zulauf und Einfluss, wie wir ihn seit 1945 in dieser Form nicht mehr erlebt haben. Und mit Blick auf hohe Umfragewer-8944 Schleswig-Holsteinischer (Beate Raudies) te für Parteien wie die AfD müssen wir feststellen: Die Erinnerungskultur ist zu einem zentralen Feld eines „Kulturkampfes“ geworden. Rechte Akteure versuchen, die Geschichte umzudeuten und die Verbrechen der NS-Zeit zu relativieren. Dem müssen wir entschlossen entgegentreten. (Beifall ganzes Haus) Zum Beispiel, indem wir die Grausamkeiten dokumentieren und indem wir darüber reden. Ich bin froh und dankbar, dass es uns gemeinsam wieder einmal gelungen ist, einen wichtigen Teil der Geschichte unseres Landes zu dokumentieren und so für die Nachwelt zu erhalten. Danke allen Beteiligten für die Arbeit an dieser Studie. (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen: Ich bin selbst Finanzbeamtin. Ich habe öffentliches Recht gelernt, ich hatte sogar Geschichte-Leistungskurs im Abitur. Ich hatte im Amt auch schon mal ein Dienstsiegel mit Hakenkreuz an der Rückwand eines alten Schrankes gesehen und alte Vermögensteuererklärungen, in denen gefragt wurde, wie viele Juden zum Haushalt gehören. Manches von dem, was die Untersuchung zutage gebracht hat, habe ich schon mal gehört oder vielleicht geahnt. Dennoch erschüttert mich das Ergebnis. Denn dieser Bericht zeigt schonungslos, wie aus einem regulären Verwaltungsapparat ein Instrument der Verfolgung wurde. Die rechtliche Diskriminierung basierte auf einer sukzessiven Radikalisierung der Gesetzgebung, die dann durch die ach so braven Beamtinnen und Beamten in der Finanzbehörde in eine „administrative Normalität“ überführt wurde. Mit dem Steueranpassungsgesetz von 1934 wurden Finanzbeamte verpflichtet, Steuergesetze nach „nationalsozialistischer Weltanschauung“ auszulegen. Dies hebelte rechtsstaatliche Normen zugunsten einer ideologischen Ausrichtung aus und ermöglichte die antisemitische Willkürpraxis. Die Finanzverwaltung wurde „gleichgeschaltet“. Das Oberfinanzpräsidium Nordmark in Kiel unterstand direkt dem Reichsfinanzministerium und steuerte bis in alle 28 regionalen Finanzämter. Und mit der Reichsfluchtsteuer oder der Judenvermögensabgabe nutzte das Regime gezielt fiskalische Instrumente, um vor allem die jüdische Bevölkerung systematisch auszuplündern. Für die Betroffenen besonders perfide: Nach dem Krieg trafen sie während der Wiedergutmachungsverfahren viele derjenigen wieder, die für die Ausplünderung verantwortlich waren – eine erschreckende personelle Kontinuität. Hinzu kam: In den Rückerstattungsverfahren der 1950er-Jahre agierte die Finanzverwaltung oft als Verfahrensgegnerin und versuchte mit einem Primat des Sparens – so nennt es das Gutachten –, berechtigte Ansprüche abzuwehren. Wie muss sich das für die Menschen auf der anderen Seite des Tisches angefühlt haben? Aber jetzt zum Wichtigsten. Aus dem Bericht lassen sich zentrale Lehren für das Verwaltungshandeln ziehen, und die sind mir besonders wichtig: Erstens. Bürokratie kann und darf nicht neutral sein, auch Verwaltungshandeln ist niemals wertfrei. Zweitens. Behördliches Handeln muss jede Form von Diskriminierung im Keim ersticken. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Drittens. Beamtinnen und Beamte müssen erkennen, wenn reguläre Prozesse zur Entrechtung führen, und ihre moralische Eigenverantwortung über den bloßen „Dienst nach Vorschrift“ stellen. Viertens. Wachsamkeit gegenüber Sonderrecht: Die Entstehung von Sondergruppen im Steuerrecht, wie 1938 für die Juden, war ein Warnsignal für das, was dann kam. Fünftens. Auch Behörden haben eine historische Verantwortung und müssen sich ihrer Geschichte stellen, um eine Kultur der Empathie gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln, anstatt sich hinter anonymen bürokratischen Regeln zu verschanzen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Es ist gut, dass die Erkenntnisse dieser Studie jetzt in die Aus- und Fortbildung unserer Finanzbeamtinnen und ‑beamten einfließen werden. Denn unser gemeinsames historisches Erbe ist die immerwährende Verantwortung, Menschenrechte und unsere Demokratie zu schützen und sie energisch Tag für Tag zu verteidigen. „Nie wieder!“ ist jetzt! (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Landesregierung für den Bericht und für das Engagement bei dieser Aufarbeitung. Im Mai 2023 haben wir die Landes- (Jette Waldinger-Thiering) regierung mit unserem interfraktionellen Antrag dazu aufgefordert, ein dunkles, ein beschämendes Kapitel unserer Landesgeschichte ausführlich aufzuarbeiten: die Rolle der Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, Sintize und Sinti sowie von Romnja und Roma in Schleswig-Holstein. Wir wollten wissen: Wie tief waren unsere Finanzämter in das NSSystem der Vernichtung verstrickt? Heute, nach drei Jahren intensiver Forschungsarbeit, halten wir die Antwort in den Händen. Die Studie von Professor Dr. Marc Buggeln und Dr. Hanno Balz liegt uns vor, und ich muss sagen: Die Lektüre schmerzt. Die Ergebnisse sind ebenso erschütternd wie notwendig, denn sie bestätigen schwarz auf weiß, was zu befürchten war: Die Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein war kein passives Rädchen im Getriebe, sie war ein aktiver, treibender Motor der wirtschaftlichen Vernichtung. Bevor ich auf Details eingehe, möchte ich den Forschern meinen tiefsten Dank aussprechen. Sie mussten gegen das absichtliche Vergessen anarbeiten. Die Studie belegt, dass die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung im Jahr 1945 eine Aktenvernichtung betrieb, deren Ausmaß im Vergleich zum gesamten damaligen Staatsgebiet beispiellos war. Man wollte die Spuren der eigenen Schande im wahrsten Sinne des Wortes schreddern. Dass es dennoch gelungen ist, dieses Dunkelfeld zu erhellen, verdient unsere allerhöchste Anerkennung. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und vereinzelt CDU) Für uns als SSW ist diese Aufarbeitung ein zentrales minderheitenpolitisches Statement. Die Studie zeigt grauenvoll auf, wie systematisch Mitbürgerinnen und Mitbürger durch Verwaltungshandeln vernichtet wurden – schlicht, weil sie Angehörige einer Minderheit waren. Wir lesen von der sogenannten „Aktion 3“, unter deren Deckmantel Finanzbeamte, Menschen, die sich selbst oft als pflichtbewusste Staatsdiener begriffen, das Hab und Gut der deportierten Jüdinnen und Juden sowie der Sinti und Roma inventarisierten und versteigerten. Der Staat wurde zum Hehler des Raubgutes seiner eigenen Bürgerinnen und Bürger. Der Staat bereicherte sich schamlos am Mord an seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern. Die bürokratische Ordnung diente den Tätern dabei als Schutz vor persönlicher Verantwortung – den Opfern nahm sie ihre Menschlichkeit. Das Unrecht endete nicht 1945. Die Studie belegt eine erschreckende personelle Kontinuität. Bis zu 80 Prozent der Belegschaft waren NSDAP-Parteimitglieder, und fast alle kehrten nach kurzer Zeit in ihre Sessel zurück. Dies ist die zweite Schuld: dass die Überlebenden bei ihren Anträgen auf sogenannte Wiedergutmachung oft genau jenen Beamten gegenüberstanden, die sie zuvor ausgeplündert hatten. Diese bürokratische Kälte der Nachkriegszeit war eine unerträgliche Fortsetzung der Demütigung. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich unsere heutigen Behörden der Verantwortung dieser Aufarbeitung so aufrichtig stellen. Dass man sich hier wirklich reinhängt, ist ein wichtiges Signal. Doch diese Studie darf nun kein Schlussstrich sein. Sie ist die Erfüllung eines Auftrags von 2023, aber sie ist zugleich eine dauerhafte Mahnung. Sie zeigt, wie schnell eine Verwaltung zur Waffe gegen Minderheiten werden kann. Minderheitenschutz beginnt eben nicht erst bei Gewalttaten auf der Straße. Er beginnt am Schreibtisch der Behörden. Er beginnt dort, wo wir sicherstellen, dass Institutionen niemals wieder zur Ausgrenzung und Beraubung missbraucht werden können. Als SSW danken wir den Forschern für die Studie sowie der Landesregierung für diesen Bericht und die gute Zusammenarbeit in unserem Beirat. Wir erkennen heute das Leid der über 1.900 Jüdinnen und Juden und der fast 500 Sinti und Roma aus unserem Land an. Ihr Schicksal ist Teil unserer offiziellen Geschichte. Wir müssen diese Erkenntnisse nun in die Aus- und Fortbildung tragen, damit „Nie wieder!“ nicht nur eine Floskel bleibt, sondern gelebte Praxis in unseren Behörden – jeden Tag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte unseres Landestheaters ist eine, die mir besonders gut gefällt. Schon 1900 hatte es in der Provinz SchleswigHolstein Pläne für ein Städtebundtheater Schleswig-Rendsburg-Husum gegeben, die im ersten Anlauf nicht umgesetzt werden konnten. 1945 gab es dann die ersten Gehversuche des Städtebundtheaters, zunächst als privates Unternehmen, später dann als GmbH, die jedoch vier Jahre später aus finanzieller Not heraus wieder aufgelöst wurde. Kurz darauf wurde die Landesbühne SchleswigHolstein unter Verantwortung der Stadt Rendsburg, aber in einem Zusammenschluss mit dem Kreis Rendsburg und der Stadt Neumünster gegründet. Die Beiträge konnten schon bald aber nicht mehr nur von Rendsburg getragen werden, und 1974 wurde der Vertrag geschlossen, der den Grundstein für die heutige Schleswig-Holsteinische Landestheater und Sinfonieorchester GmbH legte. Eigentlich war die Geschichte unseres Landestheaters also immer schon eine, die von Umstrukturierung und von Neuanfängen geprägt war; eine, die sich mit strukturellen Defiziten und Rationalisierung des Betriebs auseinandersetzen musste. 2010 drohte die Insolvenz, und 2015 stieg der Kreis Dithmarschen aus dem Landestheater aus. Zehn Jahre später stieg man wieder ein. Zuletzt stieß Anke Spoorendonk, damals noch als Abgeordnete des SSW, einen Bericht der Landesregierung an, um die strukturelle Weiterentwicklung des Landestheaters und Maßnahmen der Landesregierung in den Blick nehmen zu können. Wenig später konnte sie diesen Bericht, nun als Ministerin, dem SchleswigHolsteinischen Landtag präsentieren. Es folgte ein Konzept zur langfristigen finanziellen Absicherung des Landestheaters, das unserer Wahrnehmung nach viele Jahre gut funktioniert hat. Ich habe vorhin gesagt, dass mir die Geschichte des Landestheaters besonders gut gefällt. Ich hoffe, es ist deutlich geworden, warum: In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein gibt es für kulturelle Einrichtungen viele Herausforderungen, besonders im ländlichen oder nicht so dicht besiedelten Raum. Aber wir haben es in der Vergangenheit immer wieder hinbekommen, den Betrieb von Theatern abzusichern oder neu aufzustellen. Uns als SSW ist sehr daran gelegen, dass uns das wieder gelingt. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir fordern nun die Landesregierung auf, diesen Bericht, dieses Konzept zur Sicherung, weiterzuentwickeln. Wir glauben, dass es die Unterstützung der Landesregierung nun braucht, und wahrscheinlich auch, mit Blick auf den Landeshaushalt, die Unterstützung aus dem Parlament, (Beifall SSW und vereinzelt SPD) denn dass das Landestheater erneut vor großen Herausforderungen steht, sollte mittlerweile allen klar sein. Wer etwa einmal in die jeweiligen Jahresabschlüsse des Landestheaters guckt, dem werden negative Jahresergebnisse auffallen, die jährlich zwischen 1 bis 2 Millionen Euro liegen. Das Landestheater befindet sich erneut in einem strukturellen Defizit. Auch im Beteiligungsbericht der Stadt Flensburg spielen diese Zahlen eine Rolle. Das ist wenig verwunderlich, denn die Stadt Flensburg ist die größte kommunale Gesellschafterin und damit kommunale Hauptträgerin des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters. Von den insgesamt 5,8 Millionen Euro, die die beteiligten Kommunen jährlich aufbringen, steuert Flensburg rund 2,6 Millionen Euro dazu. Nun unterhält man sich in Flensburg und innerhalb der Gesellschaft mit Blick darauf, vor welcher finanziellen Situation das Landestheater steht, aus meiner Sicht verständlicherweise darüber, ob alles so weiter laufen kann wie bisher, und kommt zu dem Schluss, dass das wahrscheinlich nicht der Fall sein kann. Da finde ich wirklich ein Schießen ge- (Jette Waldinger-Thiering) gen die Stadt Flensburg, gegen die kommunalen Vertretungen dort, wie es die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Antrag tun, ziemlich unfair. (Beifall SSW und SPD) Die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in Flensburg haben scheinbar noch vor den anderen Gesellschaftern den Ernst der Lage erkannt und verantwortungsvoll gehandelt. Man kann in der derzeitigen Haushaltslage der Kommunen nicht die Stadt Flensburg rügen, ohne selbst Lösungswege aufzuzeigen oder unterstützende Landesmittel in Aussicht zu stellen. (Beifall SSW und SPD) Von einer Landesregierung erwarte ich wirklich mehr. (Beifall SSW und SPD)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Anette Röttger das Wort.

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Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Landestheater hat 2024 sein 50-jähriges Bestehen gefeiert und gerade jetzt liegt ein umfangreiches, vielversprechendes Programm für die neue Spielzeit vor. Mit 700 Veranstaltungen an zehn Orten in halb SchleswigHolstein präsentiert das Landestheater eine breite Vielfalt für alle Alters- und Zielgruppen: klassische und moderne Dramen, Opern, Musicals, Ballett, Sinfoniekonzerte, Puppentheater und natürlich auch ein Weihnachtsmärchen. Freuen wir uns auf diese neue Spielzeit. Ich danke an dieser Stelle allen an unseren Theatern im Land Beteiligten für ihre unverzichtbare kulturelle Leistung und all denen, die immer wieder für tosenden Applaus sorgen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danken möchte ich auch dem SSW, der einen Antrag zum Theaterland eingebracht hat. Da wir aber nicht in allen Punkten übereinstimmen, haben wir einen Alternativantrag vorgelegt. Die Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein ist vielfältig. Sie umfasst unsere großen Häuser in den Städten Kiel und Lübeck und als größte Landesbühne das Schleswig-Holsteinische Landestheater und die Symphonieorchester GmbH mit Spielstätten in Flensburg, Rendsburg, Itzehoe, Neumünster, Heide, Husum, Meldorf, Nübel und Sankt Peter-Oding. Hinzu kommt die hervorragende Arbeit der vielen kleineren, privat geführten Theater- und Laienbühnen, die unsere Theaterlandschaft trotz bescheidener finanzieller Mittel mit einem hohen persönlichen und oft ehrenamtlichen Einsatz bereichern. Herzlichen Dank auch dafür. (Beifall ganzes Haus) Für das Landestheater hat sich die große Solidargemeinschaft aus 17 Gesellschaftern bewährt. Trotz einer vielerorts finanziell schwierigen Lage ist es hier in Schleswig-Holstein immer wieder gelungen, ein fast flächendeckendes und gut angenommenes Theaterangebot vorzuhalten. Allerdings stehen auch die Theater mit steigenden Personal- und Betriebskosten, einem Sanierungsstau in den Häusern und dringend notwendigen Investitionsbedarfen vor großen Herausforderungen. Ein kostendeckendes Wirtschaften war für die Theater im Land bisher nie möglich und wird es in auch Zukunft nicht sein. Daher haben sich das Land und die beteiligten kommunalen Partner nicht nur auf die Finanzierung über den kommunalen Finanzausgleich, sondern bereits mit dem bereits angesprochenen Theaterkonzept von 2013 auf eine Wiedereinführung der Dynamisierung verständigt. Das gilt nach wie vor. Die FAG-Mittel wurden zunächst auf 1,5 Prozent festgelegt und 2021 auf 2,5 Prozent erhöht. In Summe haben sich daraus seit 2022 die finanziellen Mittel für die drei großen Häuser zusammen um über 20 Prozent auf insgesamt 51,8 Millionen Euro im Land erhöht. Damit konnten unter anderem die höheren Tarifabschlüsse aufgefangen werden. Das Land Schleswig-Holstein steht zu seiner Verantwortung und hat diese Zusagen eingehalten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sybilla Nitsch [SSW]: Nein, das stimmt nicht!) Auch die beteiligten Kommunen in der Solidargemeinschaft haben sich bislang an die vereinbarten Gesellschaftsverträge gehalten – auch das ist gut so und sehr wertvoll. Die Aufrechterhaltung unserer Theaterlandschaft erfordert weiterhin die bewährte gute Symbiose von Stadt und Land und ausdrücklich auch die Verlässlichkeit aller beteiligter Gesellschafter im Sinne der vereinbarten gesellschaftlichen gemeinsamen Finanzierung. In der Presseberichterstattung der vergangenen Woche klang an, dass die geplante Absenkung des Solidarbeitrages der Stadt Flensburg diskutiert werde. Das wäre aus unserer Sicht nicht nur für das Lan-8948 Schleswig-Holsteinischer (Anette Röttger) destheater, sondern vermutlich auch für die Stadt Flensburg selbst folgenreich und problematisch. Mit unserem Antrag fordern wir daher die Gesellschafter auf, auch in diesen Zeiten die Regeln der bewährten und vereinbarten Solidargemeinschaft zu erfüllen. Gleichzeitig regen wir eine Untersuchung zur internen Organisation des Landestheaters an. Zudem fordern wir eine Bestandsaufnahme über Finanzierungsstrukturen der öffentlich und privat geführten Theater- und Laienbühnen als transparente Grundlage für eine strategische Weiterentwicklung der Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein insgesamt.

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung der Frau Abgeordneten Nitsch?

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Sybilla Nitsch SSW

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Sie haben in Ihrem Redebeitrag die Situation der Stadt Flensburg angesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass im Kulturhaushalt der Stadt Flensburg die Gesellschaftsbeiträge für das Landestheater gut 50 Prozent ausmachen? Ich möchte an der Stelle gerne wissen, ob Sie mit Vertretern der Stadt Flensburg gesprochen haben und ob Sie als Koalition eine Antwort haben, wie die angespannte Haushaltslage unter anderem in Flensburg und bei den anderen Gesellschaftern aufzufangen ist? – Wir sind natürlich über unsere Fraktionskollegen in Gesprächen mit der Stadt Flensburg. Ich kann nur sagen, dass das im Moment es in erster Linie im nicht öffentlichen Teil besprochen wurde. Wir wissen noch nicht öffentlich, wie die Positionierung Flensburgs aussieht. Das werden wir in den nächsten Tagen hören, aber das Land hat seine Hausaufgaben bereits erfüllt. Das Ganze liegt über das FAG finanziert gut platziert und bewährt. Flensburg sollte sehr gründlich darüber nachdenken, ob es da ausschert. (Beifall CDU) Lassen Sie uns gemeinsam zum Erhalt und zu einer guten Weiterentwicklung unserer Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein beitragen. Ich freue mich auf die neue Spielzeit und bitte um rege Beteiligung und um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Uta Röpcke das Wort.

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Uta Röpcke GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Theater sind eine unverzichtbare Säule der kulturellen Landschaft in Schleswig-Holstein. Sie sind Orte der Begegnung, kultureller Bildung und Orte, an denen aktuelle gesellschaftliche und auch politische Fragen – beispielsweise in Aufarbeitung der eigenen Geschichte, über die wir gerade gesprochen haben – früher, direkter und vielschichtiger verhandelt werden als anderswo. Theater allein retten nicht die Welt, aber sie können unseren Blick auf sie verändern. Genau deshalb ist es richtig, dass wir heute über die Zukunft der Theater in Schleswig-Holstein sprechen. Ich danke dem SSW ausdrücklich für diesen Aufschlag. Denn die Herausforderungen, vor denen alle Theater im Land stehen, sind real: Die Folgen der Pandemie noch nicht überwunden, gestiegene Personalund Sachkosten, öffentliche Haushalte unter Druck – wir haben es gehört –, wirtschaftliche Unsicherheiten. Das betrifft die öffentlichen Häuser genauso wie die kleineren privaten Spielorte und die freie Szene. Deshalb stimme ich Ihnen zu: Ja, wir brauchen einen ehrlichen Blick auf die Lage unserer Theaterlandschaft. Ja, wir müssen darüber sprechen, wie öffentliche Theater, freie Szene, private Theater und andere Akteurinnen und Akteure gut zusammenwirken können. Und ja, wir müssen kulturelle Angebote in der Fläche sichern und weiterentwickeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Denn gerade in dieser Vielfalt liegt die Stärke unserer Theaterlandschaft mit den Standorten Kiel, Lübeck und dem Schleswig-Holsteinischen Landestheater. Vielen Dank noch mal für die Geschichte des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters, die wir hier hören durften. Mir ist dabei auch die freie Szene wichtig, die mit Formaten experimentiert und so neue Perspektiven eröffnet und mit der es eine gute Zusammenarbeit gibt, zum Beispiel mit Produktionen wie „Prinzip (Uta Röpcke) Rauschen“ in Dithmarschen, wo ein Bus über Land fährt und auf Höfen spielt, oder das tief bewegende und persönliche Tanztheaterstück „Herbert“ von Mark Christoph Klee oder dem Nordischen Theaterfrühling im Lübeck mit dem Kindertheaterfestival, das begeistert. Theater ist dort stark, wo es nah an Lebenswirklichkeiten bleibt, ästhetisch etwas wagt und aktuell relevante Fragen bewegt. Genau deshalb brauchen wir verlässliche, institutionelle Förderung der großen etablierten Häuser des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters und eine lebendige freie Szene. Beides kann und soll sich ergänzen und gegenseitig bereichern, das ist bereits gelebte Praxis. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber – Sie haben es geschildert – die Rahmenbedingungen haben sich seit 2013 grundlegend verändert, finanziell, strukturell wie kulturpolitisch, und die Lage ist hochdynamisch. Das haben Sie auch beschrieben. Das Schleswig-Holsteinische Landestheater steht unter erheblichem finanziellen Druck, die kommunalen Gesellschafter tragen einen großen Teil der Verantwortung für die Beschäftigten, für die kulturelle Infrastruktur und für die Menschen, die dieses Angebot nutzen. Deswegen, und da sind wir uns einig, kommt es jetzt auf Stabilität, Verlässlichkeit und gemeinsames Handeln der Beteiligten an. Das heißt, das Land und die Kommunen müssen ihren Teil der Verantwortung weiter tragen. (Sybilla Nitsch [SSW]: Genau! Das Land auch!) – Da sind wir uns einig. (Sybilla Nitsch [SSW]: Guter Punkt!) Ich glaube, es muss uns um die gesamte Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein gehen, um kulturelle Teilhabe, um Kinder und Jugendliche, um Kooperationen und darum, wie unter schwierigen finanziellen Bedingungen Qualität, Vielfalt und regionale Erreichbarkeit erhalten werden kann. Und, das ist hier noch nicht gesagt worden, Theater ist auch eine Teilbranche der Kultur- und Kreativwirtschaft. Es schafft Arbeitsplätze, Aufträge für regionale Betriebe, Impulse für die Innenstädte, Gastronomie, Tourismus und regionale Entwicklungen. Das heißt: Theaterförderung ist eine Investition in die kulturelle Infrastruktur. Also: Wir teilen viele Gedanken Ihres Antrags, schlagen aber genau aus diesem Grund nicht eine Fortschreibung des Konzeptes vor, sondern eine Bestandsaufnahme, und zwar der öffentlichen sowie der privat geführten Theater- und Laienbühnen, die erstens die Finanzierungsstrukturen, zweitens die Besucherzahlen und drittens die regionale Verteilung der Theater erfasst. Die Organisationsuntersuchung dazu ist bereits in Auftrag gegeben. Die werden wir durchführen. Ich glaube, wir sollten die Ergebnisse abwarten, bevor wir konzeptionelle Vorfestlegungen treffen und uns dann auf dieser Grundlage mit der strategischen Weiterentwicklung der gesamten Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein beschäftigen und vielleicht im Kulturdialog, so regen wir das an, oder in einem anderen Format zu einer guten Lösung für unser gemeinsames Theaterland Schleswig-Holstein kommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wäre ich eine Theaterautorin, dann hätte ich jetzt die Idee zu einem Stück: die zwei Welten auf der Bühne, getrennt durch einen Vorhang, ein Gitter, eine undurchdringliche Wand. Auf der einen Seite die Realität unserer Theater, vor allen Dingen des Landestheaters, seit Jahren immer knapp bei Kasse, immer auf Kante genäht. Aber was da geleistet wird: großartig. Das gilt genauso für die freien Theater, die privaten Theater und die Spielstätten, an denen die Aufführungen stattfinden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Jeden Abend geht der Vorhang auf, und das ist mehr als Unterhaltung, da sind wir uns einig. Theater sind das schlagende Herz unserer Demokratie, sie sind die Orte des gesellschaftlichen Diskurses, Räume für Bildung und unverzichtbare kulturelle Ankerpunkte. In einer Zeit, in der der gesellschaftliche Zusammenhalt immer wieder auf die Probe gestellt wird, sind die Bühnen und die Theater genau die Orte, an denen wir uns über diese Werte streiten und in denen wir uns auch verständigen können. Deswegen sind Theater eben so wichtig. Dann die andere Realität, die ich hier gehört habe: Verträge sind einzuhalten, alle müssen sich an ihre 8950 Schleswig-Holsteinischer (Beate Raudies) Pflichten halten, ist doch alles nicht so schlimm, wir machen noch mal eine Bestandserhebung. – Das erinnert mich so ein bisschen an die zwei Welten, an die Realität. Die Kollegin Röpcke sagt gerade, dann machen wir mal eine gute Basis für das Konzept. – Das, was Sie vorschlagen, könnte Teil eines Konzeptes sein. Das ist eine Vorbereitung für ein Konzept. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe ernsthaft nicht, warum Sie den wirklich guten Vorschlag von Jette Waldinger-Thiering hier nicht aufnehmen und nach zehn Jahren die Theater im Land auf neue Spuren setzen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Jahre nach der Pandemie waren hart, und die wirtschaftlichen Herausforderungen durch massive Kostensteigerungen und die Tarifabschlüsse sind gewaltig gewachsen. Bei den Preisen ist ein Ende. Da kann man nicht unendlich alles immer auf die Nutzerinnen und Nutzer umlegen, vor allen Dingen wenn ich mir die Bevölkerungsstruktur in Schleswig-Holstein angucke, das Gehaltsniveau: Wer kann sich denn eine Theaterkarte für 50 Euro leisten? Wer will sich denn für 50 Euro eine Theaterkarte leisten? Da ist doch ein Ende, wir können doch nicht sagen: Wer was sehen will, bezahlt. – Dann bleiben viele Menschen draußen. Das wollen gerade wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht. (Beifall SPD) Auch meine Vorrednerinnen haben darauf hingewiesen: Die finanzielle Situation der Kommunen wird gerade immer angespannter. Der Bundesfinanzminister hat gestern die neue Steuerschätzung vorgestellt, wir werden nächste Woche die Auswirkungen für Schleswig-Holstein hören. Da bange ich um die Kultur in der Fläche. Denn wir schaffen es ja nicht, den Kommunen zu vermitteln, dass Kultur eine Pflichtaufgabe und wichtig ist. Was wird als Erstes gestrichen? – Die Kulturausgaben, die Zuschüsse für die Theater, für die Bibliotheken, für die Kinderangebote und für so vieles anderes, was das Leben so besonders macht. (Beifall SPD und SSW – Sybilla Nitsch [SSW]: So ist es!) Jette Waldinger-Thiering hat früher mal davon gesprochen, die Kultur sei das Schwarzbrot, das uns am Leben hält, nicht die Sahne auf der Torte. Ohne Sahne können wir gut auskommen, aber ohne Schwarzbrot ist das schon deutlich schwieriger. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es Zeit, dass wir diesen Vorhang in der Mitte dieser beiden Realitäten jetzt mal aufreißen und dass das Land aus der gemütlichen, bequemen, sauberen Ecke rauskommt und sich auch in die andere Ecke bewegt, wo das Leben spielt, auf der Theaterbühne. (Beifall SPD, FDP und SSW – Sybilla Nitsch [SSW]: Ganz genau!) Dass das Land seine Verantwortung wahrnimmt und sich nicht immer damit rausredet, man sei ja nicht Gesellschafter beim Landestheater oder es seien kommunale Bühnen oder man sei gar nicht zuständig. Wenn wir eine Landeskulturpolitik wollen und wollen, dass das Land sich engagiert, dann müssen wir uns jetzt auch mal ein bisschen kümmern.

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Kristina Herbst

Möchten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Röpcke zulassen?

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Beate Raudies SPD

Selbstverständlich, Frau Präsidentin.

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Uta Röpcke GRÜNE

Frau Kollegin, Sie wissen ja selbst, dass wir eine Organisationsentwicklung des Landes in Auftrag gegeben haben. Das heißt, das Land hat damit sehr wohl auch ein Interesse gezeigt, sich mit eigenen Mitteln die Strukturen des Landestheaters einmal genau anzusehen. Richtig? – Wenn das die Frage ist: Ja.

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Kristina Herbst

Möchten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Röpcke zulassen, Frau Abgeordnete?

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Uta Röpcke GRÜNE

Sie haben ja gerade gesagt, dass das Land überhaupt nichts tut. Mit dieser Organisationsentwicklungsuntersuchung wird aus meiner Sicht auch mit Landesmitteln tatsächlich was getan. Die Frage ist ja: Macht es wirklich Sinn, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt der Organisationsentwicklungsuntersuchung, die wir hier mehrheitlich befürworten, entscheiden, dass wir noch mal ein komplettes Konzept überarbeiten? Macht es nicht eher (Beate Raudies) Sinn, die Ergebnisse abzuwarten, die voraussichtlich im Herbst kommen und sich dann auf der Grundlage gemeinsam noch mal daran zu machen zu entscheiden: Machen wir ein großes Konzept? Womit müssen wir uns eigentlich beschäftigen? – Liebe Kollegin Röpcke, ich komme ja aus der Organisationsuntersuchung. Deswegen finde ich, man muss immer die Strukturen und die Abläufe untersuchen und gegebenenfalls optimieren. Organisationsuntersuchungen sind nichts Schlechtes. Da hat man immer spannende Ergebnisse zu gewärtigen. Trotzdem schließt das eine das andere ja nicht aus. Wenn wir uns heute auf den Weg machen und sagen, wir möchten ein Konzept für die Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein, dann haben wir ja erstens noch keinen Cent Geld dafür im Haushalt. Das müssten wir ja erst bereitstellen. Wir müssten klären, was inhaltlich Punkt dieses Konzeptes sein soll. Selbstverständlich können wir dann die Ergebnisse dieser Organisationsuntersuchung und alle Zahlen aus den Theatern über Besucherzahlen und die Haushalte, als Vorgabe dem Organisationsuntersuchungsteam mitgeben, damit das dann einfließt. Deswegen schließt das eine das andere nicht aus, sondern das, was Sie uns hier vorschlagen, ist das übliche Muster: Probleme kleinreden und Lösungen in die Zukunft zu vertagen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir brauchen keine weiteren Prüfaufträge und Untersuchungsaufträge, wenn dem keine echte Finanzierungszusage folgt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und FDP) Keine von Ihnen beiden hat gesagt, wir machen jetzt diese Untersuchung und wenn wir das Ergebnis haben – das versprechen wir –, dann gucken wir uns das Geld an. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Herr Koch, das kann man machen, Sie machen das bei Tausend anderen Sachen auch, aber bei der Kultur ist es immer vorbei. Der Alternativantrag ist eine Nebelkerze und dient nur dazu, sich über die Legislaturperiode zu retten, ohne den Theatern die dringend nötige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kultur ist kein Luxus, den man sich nur in guten Zeiten leistet. Kultur ist die Grundlage unserer Gesellschaft. Wer die Theater im Regen stehen lässt, gefährdet die kulturelle Identität unseres Landes. Lassen Sie uns daher den Weg des SSW gehen. Liebe Koalition, schmeißen Sie Ihr Herz über die Hürde, stimmen Sie dem SSW-Antrag zu! Wir tun es gerne – für ein starkes Theaterland, für eine echte Zukunftsperspektive und für eine verlässliche Finanzierung der Theater in Schleswig-Holstein. – Danke schön. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kunst und Kultur sind ein wichtiger Teil einer freien Gesellschaft. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie sind Orte demokratischer Öffentlichkeit, weil sie gesellschaftliche Konflikte sichtbar machen und Menschen miteinander ins Gespräch bringen. Sie fördern Bildung, Empathie und kulturelle Teilhabe, indem sie unterschiedliche Perspektiven, Geschichten und Lebenswirklichkeiten erfahrbar machen. Zugleich prägen sie die kulturelle Identität einer Stadt oder auch einer Region und sind damit weit mehr als nur eine schnöde Unterhaltung. Deshalb sollten uns die Sicherung der Vielfalt der Theaterlandschaft, die künstlerische Freiheit und der Zugang zu unseren Theatern für alle Bürgerinnen und Bürger ein politisches Grundanliegen sein. (Beifall FDP, SPD und SSW) Gleichzeitig müssen wir ehrlich bleiben: Öffentliche Theater kosten Geld, und sie werden in nicht unerheblichem Maße subventioniert. Sie werden auch in Zukunft öffentliche Mittel brauchen, wenn wir sicherstellen wollen, dass wir den Zugang zu unseren Theatern weiten Teilen der Gesellschaft ermöglichen möchten. Natürlich kann ein öffentliches Theater nicht wie ein rein gewinnorientiertes Unternehmen geführt werden. Das wäre kulturpolitisch falsch und würde dem Auftrag nicht unbedingt gerecht werden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Aber es ist legitim zu fragen, wie Einnahmen verbessert werden können, ohne den Zugang zu Kultur zu erschweren. Dazu gehören moderne Vertriebs-8952 Schleswig-Holsteinischer (Anne Riecke) wege, attraktive Angebote für junge Menschen, Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und Tourismus, aber auch weniger Bürokratie bei Förderprogrammen und eine kluge Digitalisierung der Angebote. (Beifall FDP und SSW) Auch darf die Theaterpolitik nicht nur die großen Häuser sehen, sie muss die ganze Kulturlandschaft betrachten, auch jenseits der institutionell gut bekannten Strukturen. Förderprogramme sollten daher stärker für kleine Unternehmen und Soloselbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft geöffnet werden. Wir brauchen vereinfachte Antragsverfahren, damit jeder in der Lage ist, Förderungen zu erhalten. Dieser Gedanke gehört klar mit in ein Theaterkonzept. Meine Damen und Herren, die Coronajahre haben auch in der Theaterlandschaft tiefe Spuren hinterlassen. Die Schließungen haben zu Einnahmeausfällen geführt und die Besucherzahlen maximal gedrückt. Es zeigte sich, dass die Theater, aber auch die Kinos große Probleme hatten, wieder auf die alten Besucherzahlen zu kommen. Auch die Energiepreise haben viele Kulturbetriebe getroffen. Tarifsteigerungen müssen bewältigt werden, und die Kommunen haben ohnehin angespannte Haushalte vor sich. Zugleich zeigt die aktuelle Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins, dass die Menschen wieder ins Theater und ins Orchester zurückkehren. Für die Spielzeit 2024 wurden bundesweit 25,3 Millionen Besucher ausgewiesen, ein Plus von circa 13 Prozent gegenüber den Vorjahren. Das ist ein wichtiges Signal. Das Interesse ist da. Aber steigende Besuche lösen nicht automatisch die Finanzierungsprobleme unserer Theater. Um diese zu lösen, brauchen wir eine umfassende Bestandsaufnahme der Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein. Dazu gehört eine Betrachtung der Gebäudesituation und der Investitionsbedarfe, aber auch eine Analyse der Kostenentwicklung, insbesondere beim Personal. Wir müssen uns auch die Frage stellen, wie Theater ihr Publikum wieder dauerhaft erreichen können, wie kulturelle Bildung gestärkt wird und wie Angebote gerade in der Fläche erhalten bleiben, ohne dass es Doppelstrukturen gibt oder Angebote vorgehalten werden, die sich aufgrund der zu niedrigen Nachfrage eventuell überhaupt gar nicht halten. Deshalb sollten wir den Antrag im Ausschuss weiter beraten. Wir sollten dort die Theater selbst, die Kommunen, die freien und privaten Bühnen, die Beschäftigungsvertretungen und die Kulturverbände anhören, um möglichst zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin tatsächlich ein bisschen fassungslos, was die Koalition uns hier vorlegt, wenn wir daran denken, dass die Theaterlandschaft mit den öffentlichen Theatern und den freien Theatern ein wichtiger Bestandteil für die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein ist. Ich hätte mir gewünscht, dass man ein wenig mehr Ambitionen an den Tag legt, dass man hier wirklich einen starken kulturpolitischen Akzent setzt. Ich möchte mit ein, zwei Punkten aufräumen, wo die Debatte aus meiner Sicht fehlgeleitet wird. Sie sprechen davon, dass die tariflichen Kostensteigerungen für die Angestellten in den Theatern durch die FAG-Erhöhung aufgefangen worden sind. Ich rate dazu, einmal einen Blick in die Zahlen zu werfen. Die Tarifsteigerungen sind nicht aufgefangen worden. Frau Lemm vom Landestheater hat bereits 2020 in der FAG-Anhörung sehr deutlich dargestellt, dass man an den Punkt kommen wird, dass die Tarifkostensteigerungen aufgefangen werden müssen. Die jetzige Dynamisierung der FAGMittel reicht nicht aus. Eine andere Sache. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die FAG-Mittel mehr oder weniger Landesmittel seien. Nach Artikel 106 Grundgesetz stehen die FAG-Mittel den Gemeinden aus den Gemeinschaftssteuern zur Verfügung. Das ist keine echte Landesfinanzierung für die Theater; das möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen. Sie sprechen von einem Solidarsystem, an dem sich das Land faktisch nicht beteiligt. Wir fordern, dass Sie als Landesregierung, dass Sie als Regierungskoalition die Not der Theater erkennen und mit einer Landesfinanzierung einsteigen. Ich kann Ihnen ein Beispiel dazu nennen; das ist durch die Grünen-Fraktion in Sachsen öffentlich formuliert worden. In Sachsen hat man vor Jahren eine echte Landesfinanzierung vorgenommen, und man hat die Landesfinanzierung 2025 um 5 Millionen Euro und 2026 um 5,8 Millionen erhöht, (Sybilla Nitsch) sodass man jetzt bei einer Landesfinanzierung von 14,5 Millionen Euro steht. Das zeigt: Ein Landesparlament mit einer grünen Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein könnte tatsächlich für die Theater hier bei uns im Land viel mehr machen. Das fordern wir ein. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, die Redezeit ist beendet.

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Sybilla Nitsch SSW

Dann möchte ich einen letzten Satz sagen:

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Sybilla Nitsch SSW

Unser Konzept ist sowohl Bestand und Konzept und Weiterentwicklung, und natürlich muss es auch um die qualitative Weiterentwicklung gehen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat nun die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere drei öffentlichen Theater Kiel, Lübeck und das Landestheater sorgen dafür, dass alle in Schleswig-Holstein Zugang zur Bühnenkunst haben können. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ist es von besonderer Bedeutung, damit Kultur auch außerhalb der städtischen Zentren in ländlichen Räumen und Gemeinden stattfinden kann. Das Land unterstützt dabei die öffentlichen Theater auf vielfältige Weise – das werde ich gleich ausführen –, und es stellt erhebliche finanzielle Mittel bereit, um sie abzusichern und die Weiterentwicklung zu ermöglichen. Dabei spielt das FAG natürlich eine wichtige Rolle, gerade für das Landestheater, weil es sich hierbei um einen Zusammenschluss der Kommunen handelt, die sich hier auf den Weg gemacht haben, ein solches Theaterangebot in der Fläche zu entwickeln und in der Fläche vorzuhalten. Wir haben die Geschichte dazu gehört, und ich glaube, es ist wichtig, sich dieser Geschichte noch einmal bewusst zu werden, weil darin liegt natürlich auch ein Schlüssel dafür, was wir jetzt für die Weiterentwicklung angehen müssen. Es ist nötig, dass wir alle uns daran beteiligen, denn die öffentlichen Bühnen, auch das ist jetzt mehrfach betont worden, stehen natürlich vor vielfältigen wirtschaftlichen Herausforderungen, wie viele andere Einrichtungen in diesem Land auch. Sie kämpfen mit steigenden Personal- und Betriebskosten und müssen zum Teil dringend in ihre Infrastruktur investieren. Das Ziel des schon 2013 erarbeiteten Konzeptes war es darum auch, die Sicherung der öffentlichen Theater und des Theaterstandortes Schleswig in den Blick zu nehmen und die Theaterstruktur im Land umfassend zu analysieren. Dabei zeigte sich damals im Ergebnis, dass vor allem die erneute Dynamisierung der Mittel im Rahmen des FAG ein gutes Instrument ist, um Theater langfristig finanziell abzusichern. Ich führe das gleich noch aus. (Vereinzelter Beifall CDU, Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gleichzeitig zeigt die Analyse ganz klar, dass die kommunale Verankerung der Theater besonders effektiv ist. Das ist nicht nur ein Alleinstellungsmerkmal, was wir hier in Schleswig-Holstein haben – ich finde, darauf können wir und sollen wir zu Recht stolz sein –, sondern sie ist auch das Erfolgsgeheimnis: weil es dadurch in die Fläche kommt, weil es in die ländlichen Räume kommt und weil es tatsächlich ein Zusammenschluss von 17 Gesellschaftern ist, die hier gemeinsam Verantwortung übernommen haben. Diese Erkenntnisse gelten ja auch weiterhin und sind der Schlüssel für ein hochwertiges Bühnenprogramm in allen Regionen unseres Landes. Die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem damaligen Bericht haben wir gemeinsam und in gutem Einvernehmen deswegen mit den kommunalen Landesverbänden und den beteiligten Kommunen umgesetzt. So haben wir die Dynamisierung der FAG-Mittel beschlossen und haben sie seinerzeit nach dem Bericht der Intendantin ab 2021 auf jährlich 2,5 Prozent erhöht. Das gehört natürlich auch dazu, wenn wir über die Beteiligung des Landes sprechen. 8954 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit haben sich die FAG-Mittel stärker entwickelt als die Mittel, die die Gesellschafter im gleichen Zeitraum bereitgestellt haben. Auch das müssen wir, glaube ich, sehen, wenn wir darüber sprechen, ob und in welchem Umfang das Land hier Verantwortung übernimmt. Auch um die Infrastruktur der Spielstätten zu stärken – das war nämlich ein zweiter Punkt in dem damaligen Bericht –, wird ebenfalls mit Unterstützung des Landes ein Kulturhaus in Schleswig gebaut. Das wird dafür sorgen, dass das Landestheater in Zukunft weiter auch an dieser Stelle Einnahmen erzielen kann und eine weitere gute Spielstätte bereithalten wird. (Birte Pauls [SPD]: Aber nicht ohne Flensburg!) Zu einer vielfältigen und lebendigen Kulturlandschaft gehören starke Theater, und genau diese haben wir nämlich in Schleswig-Holstein. Deshalb wollen und werden wir die öffentlichen Theater weiter unterstützen. Das ist und bleibt eine unserer wichtigsten Investitionen in die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins. Aktuell ist insbesondere das Schleswig-Holsteinische Landestheater besonders darauf angewiesen. Wir haben das jetzt hier ausführlich gehört. Deswegen wird jetzt eine eigene Organisationsuntersuchung in Auftrag gegeben. Diese ermöglichen wir durch zusätzlich durch das Land bereitgestellte Mittel. Wir stehen dabei eng an der Seite des Landestheaters und das heißt aller Gesellschafter. Das heißt, wir sprechen auch mit allen Gesellschaftern, und wir unterstützen und beraten das Landestheater ausführlich und begleiten es sehr eng, damit es tatsächlich zu guten Lösungen kommen kann. Ich glaube, eine gemeinsame Gesellschaft braucht eben auch gemeinsame gute Lösungen. Damit wir auf diesen Weg kommen können, wird es jetzt diese Organisationsuntersuchung geben. Wir wollen wissen, wie wirksam die eingesetzten öffentlichen Mittel sind, wie die Gesellschafteranteile verteilt sind und verteilt werden können und welche Erwartungen Gesellschafter, Land und Kommunen an ihr Landestheater haben, nämlich alle gemeinsam. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem sollen verschiedene Szenarien – auch das möchte ich betonen – für die zukünftige Struktur des Landestheaters entwickelt werden, wobei unterschiedliche finanzielle Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Das berücksichtigt meines Erachtens dann auch die Situation in Flensburg genau wie die Situation in den anderen Kommunen. Darauf muss es doch ankommen, dass wir eine gemeinsame Sicht auf dieses Thema haben und nicht die Sicht eines einzelnen Gesellschafters. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen finden wir es richtig, jetzt noch einmal eine Bestandsaufnahme über alle Theater im Land zu machen, über die öffentlichen und privat geführten Theater. Wir haben das gerade eben gehört: Die Landschaft ist noch vielfältiger, als wir sie hier bisher beschrieben haben, und das werden wir jetzt ebenfalls auf den Weg bringen. Wir werden die dafür notwendigen Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden führen, und wir werden die entsprechenden Daten erheben, damit wir eine wirklich belastbare Basis für weitere Gespräche haben. Auf dieser Grundlage werden wir dann die strategische Weiterentwicklung der Theaterlandschaft gemeinsam diskutieren können. Langfristige Planung, verlässliche Finanzierung und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten sind gerade in finanziell angespannten Zeiten entscheidend. Alle Partner müssen sich an ihre gemeinsam getroffenen Verabredungen halten, damit Theater auch künftig Orte der Begegnung, Inspiration und der gesellschaftlichen Reflexion für alle hier in diesem Land bleiben – für alle Erwachsenen, für Kinder und Jugendliche – und dass sie ihre besondere Bedeutung für Austausch, Bildung und kulturelle Identität weiterhin entfalten können. Denn eines steht fest: Wir sind ein Theaterland, und wir wollen das auch bleiben. Wir werden alles dafür tun, die Theaterszene zwischen den Meeren zu erhalten und weiter zu stärken. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Schulgesetzes ist schon sehr lange fällig, und wir können nicht weiter dulden, dass wir im Schulgesetz eine Lücke haben, die dazu führt, dass besonders Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen diskriminiert und rechtlich von der Bildungsteilhabe ausgeschlossen werden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist ein bildungspolitischer Missstand, dass Kinder und Jugendliche in unserem Land bislang unterschiedlich behandelt werden – je nachdem, was im Melderegister steht. Schleswig-Holstein gehört zu den letzten drei Bundesländern, in denen dieser rechtliche Missstand noch nicht behoben wurde. Alle Kinder, die in Schleswig-Holstein leben, brauchen Schule, Struktur, Förderung und eine echte Perspektive. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ohne Rechtssicherheit könnten Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen viel zu oft in Nebensysteme abgeschoben werden, in denen Abschlüsse schwer erreichbar und Chancen von Anfang an geringer sind. Der Gesetzentwurf behebt genau diese Ungerechtigkeit. Der geltende Erlass und die Empfehlung der Landesregierung haben keinen Einfluss auf die rechtliche Schieflage, denn bisher konnte noch nicht einmal erhoben werden, wie viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus anderen Bundesländern überhaupt dauerhaft in Schleswig-Holstein leben und wie diese beschult werden. Somit ist auch die Wirksamkeit des Erlasses nicht erkennbar. Durch die Schulpflicht hätten wir auch darüber endlich Klarheit. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass mir sehr wohl bewusst ist, dass alle Beteiligten in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen sehr bemüht sind, eine gute und bedarfsgerechte Beschulung mit den lokalen Schulträgern für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Aber solange freiwillige Bemühungen der Einrichtungen und Schulträger die Basis sind, wird es immer wieder Kinder geben, die durch das Raster fallen und keinen Zugang zur Bildung haben. Letztendlich soll eine rechtliche Schulpflicht nichts daran ändern, dass die Zuständigen der Jugendhilfe zum Wohle des Kindes oder Jugendlichen entscheiden, wann es dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen entspricht, regulär beschult zu werden und in welchem Rahmen dies geschieht oder ob noch längerfristig im geschützten Rahmen einer Einrichtung beschult wird. Das hat unsere damalige Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2022/23 als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe klargestellt. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich: 8956 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) „… dass die Konsequenz der Einführung der Schulpflicht nicht etwa wäre, dass alle Kinder und Jugendlichen in den Regelschulen beschult werden. Es geht vielmehr darum, dass das verantwortliche Schulsystem und damit eine staatliche Behörde um jedes einzelne Kind weiß und in jedem Einzelfall prüft, wie eine Beschulung im Schulsystem gelingen kann. Eine Differenzierung sollte sich dann nur nach den Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen richten und nicht an der Frage der Herkunft aus einem anderen Bundesland orientieren.“ (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Die Einführung der Schulpflicht bedeutet in der Praxis, dass nur dann, wenn es im Einzelfall erforderlich ist, ein Setting außerhalb des Schulsystems gewählt wird. Diese Art des Vorgehens würde zugleich eine regelmäßige Überprüfung dahin gehend gewährleisten, ob eine Ausnahme von der Schulpflicht weiter vorliegt oder eine Rückkehr in das Schulsystem geboten ist, eben genauso, wie es sich bei allen anderen Kindern und Jugendlichen verhält.“ Wichtig ist, dass unabhängig vom Melderegister grundsätzlich ein rechtlich gesicherter Zugang zur Bildung besteht, denn nur so kann eine Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein erreicht werden. Da der Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss überwiesen wird, erhoffe ich mir eine gute Anhörung mit dem Ergebnis, dass wir nicht mehr zu diesen drei Bundesländern gehören, sondern dass wir zu den Bundesländern gehören, die die Schulpflicht in Schulgesetze schreiben, damit die Kinder eine Zukunft haben. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Kinder und Jugendliche, die nicht ihre Wohnung oder Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein haben und in einem Heim, einer Fanen öffentliche Schulen in Schleswig-HolDie Landesregierung hält die geltenden Regeln für angemessen.“ Das ist eine Antwort zu Zeiten der Küstenkoalition auf eine Kleine Anfrage. Damals wurde das Bildungsministerium von SPD-Seite besetzt. So war es damals. Die entscheidende Frage ist: Was hat sich seitdem geändert? Die kurze Antwort lautet: an den Fakten gar nichts. Die Regelung ist weiterhin angemessen, und ich möchte im Folgenden erläutern, warum das der Fall ist. Zunächst hält der Vorwurf, die Beschulung von Heimkindern sei in Schleswig-Holstein nicht ausreichend gesichert, einer genaueren Betrachtung nicht stand. Bereits Ende 2021 wurde deutlich: Rund 83 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen besuchen allgemeinbildende Schulen oder Förderzentren. Weitere 17 Prozent werden in den Einrichtungen der Erziehungshilfe unterrichtet. Das zeigt: Der Zugang zu Bildung ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Für die Fälle, bei denen ein regulärer Schulbesuch vorübergehend nicht möglich ist, gibt es eine klare Verpflichtung: Die Heimträger müssen sicherstellen, dass Unterricht anderweitig stattfindet. Kein Kind darf durchs Raster fallen. Auch rechtlich ist die Lage eindeutig geregelt. Der Erlass aus dem Jahr 2021 „Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ stellt klar: Diese Kinder haben einen Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Schule. Ziel ist ein zügiger, strukturierter Zugang mit einheitlichen Verfahren. Genau das ist doch der richtige Ansatz, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen bei aller berechtigten Diskussion über Strukturen eines nicht vergessen: Es geht um Kinder, und es geht um individuelle Lebensgeschichten. Viele Heimkinder tragen schwere Erfahrungen mit sich – Brüche in der Biografie, Unsicherheiten, manchmal Traumata. Für sie ist Schule nicht immer sofort der sicherste Ort. Deshalb braucht es in manchen Fällen zunächst etwas anderes: Stabilität, Vertrauen und Schutzräume. Diese Kinder müssen oft erst wieder schulfähig gemacht werden – und das behutsam, individuell und mit eigenem Tempo. (Martin Balasus) (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb ist es richtig, den Einzelfall in den Mittelpunkt zu stellen und keine starre Lösung über alle zu legen. Das bedeutet auch: Es bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Einrichtungen der Erziehungshilfe. Es braucht feste Ansprechpartner sowie klare und verbindliche Absprachen. Diese Strukturen gibt es in SchleswigHolstein, und diese Strukturen funktionieren auch. Hinzu kommt übrigens, dass der überwiegende Teil der betroffenen Kinder seinen Hauptwohnsitz ohnehin hier im Land hat. Es handelt sich also um eine Aufgabe, die wir bereits verantwortungsvoll wahrnehmen. Bleibt die Frage: Würde die vom SSW, von der Opposition vorgeschlagene Gesetzesänderung die Situation verbessern? Das ist die wichtigste Frage. Meine Einschätzung lautet: nein. Die Heimaufsicht ist schon heute verpflichtet, schulpflichtige Kinder unverzüglich an die Schulaufsicht zu melden. Sie ist verpflichtet, für deren Beschulung zu sorgen, und sie überprüft diese auch – notfalls auch unangemeldet. Deshalb ist das, was Sie vorhin über Freiwilligkeit sagten, in der Praxis nicht der Fall. Wenn wir nun zusätzliche Zuständigkeiten bei der Schulaufsicht schaffen würden, würden wir für eines sorgen, nämlich für doppelte Verantwortung und damit auch für doppelte Bürokratie, aber für keinerlei Mehrwert bei den Kindern. (Beifall CDU) Das wäre sogar kontraproduktiv; denn in der Praxis wären der Schulaufsicht sogar sehr viel engere Grenzen gesetzt. Ohne Zustimmung des Heimträgers darf sie die Einrichtung nicht einmal betreten. Anlasslose Kontrollen, wie Sie gegenwärtig stattfinden, wären überhaupt nicht möglich. Das Ergebnis wäre also kein besseres, sondern ein komplizierteres System. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wollen das Beste für die Kinder hier im Land; das ist ganz klar, das eint uns. Aber gute Politik bedeutet auch, funktionierende Strukturen anzuerkennen. Die bestehende Regelung gewährleistet Bildung, ermöglicht individuelle Lösungen und stellt das Kind in den Mittelpunkt. Genau das sollte doch unser Maßstab sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir alle haben ein Interesse daran, dass sich Menschen in SchleswigHolstein bilden können, ob sie nun aus SchleswigHolstein oder dem innerdeutschen Ausland kommen. Es geht bei diesem Thema also auch und vor allem um Gleichberechtigung zwischen Kindern und Jugendlichen – unabhängig vom eigentlichen Wohnort. Ich bin dem SSW, ehrlich gesagt, sehr dankbar, dass wir dieses Thema hier noch einmal besprechen können, nachdem wir es zuletzt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, im Januar 2023 besprochen haben. Uns beschäftigt es hier nun in der dritten Legislaturperiode. In den letzten zehn Jahren wurden zwei Erlasse vonseiten des Bildungsministeriums erstellt. Wenn ich die Debatten in den Jahren 2017 und 2021 aus der Ferne richtig verfolgt habe, ging es neben einer rechtlichen Klarstellung auch um eine verbesserte Datengrundlage, die wir für eine politische Bewertung brauchen. Als wir dieses Thema im Bildungsausschuss im Januar 2023, also in dieser Legislaturperiode, besprachen, sagten das Bildungsministerium und das Sozialministerium, dass geschaut werden müsse, ob die Erlasse zu einer Verbesserung der Situation führen. Tatsächlich scheint zumindest die Datenlage etwas klarer geworden zu sein. Es haben Gespräche und Runde Tische stattgefunden. Ich fände es gut, wenn wir bei der kommenden Befassung im Bildungsausschuss von diesen Gesprächen berichtet bekämen. Während vor ein paar Jahren das Land nicht wusste, wo und wie die Kinder in Heimeinrichtungen beschult werden, ist die Meldepflicht jetzt gültige Rechtslage. Damit müssen alle Kinder im schulpflichtigen Alter unverzüglich nach der Aufnahme in die Einrichtung dem Schulamt gemeldet werden. Zum Stichtag 1. September 2025 wurden 414 sogenannte Heimkinder aus anderen Bundesländern an allgemeinbildenden schulamtsgebundenen Schulen beschult. 213 wurden zu diesem Zeitpunkt anderweitig gebildet. Problematisch ist es, wenn eine Erziehungshilfeeinrichtung ihrer Meldepflicht nicht nachkommt. Laut unserer damaligen Bürgerbeauftragten, Frau El Samadoni, kommt es vor, dass Erziehungshilfeeinrich-8958 Schleswig-Holsteinischer (Malte Krüger) tungen ihrer Meldepflicht nicht nachkommen und dies angeblich keine Konsequenzen habe. Das Problem ist, dass diese versäumten Meldungen schwer zu identifizieren sind. Über das Problem der schweren Identifizierbarkeit von möglicherweise versäumten Meldungen müssen wir sprechen, da es nicht durch eine Schulpflicht gelöst werden würde. Wir müssen hier gar nicht unbedingt über Sanktionsmöglichkeiten reden; denn diese könnte es geben, bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis. Dafür müsste natürlich das Bildungsministerium oder die Heimaufsicht Kenntnis darüber bekommen, dass in Erziehungshilfeeinrichtungen Kinder untergebracht sind, die nicht gemeldet wurden. Da ist aber das Problem; es kann nämlich sein, dass diese Kenntnis nicht vorliegt. Eine Lösung könnte sein – wir schlagen diese Lösung vor –, dass die Bildungsangebote der Heime stärker kontrolliert beziehungsweise die Bildungsverläufe der betroffenen Kinder vonseiten des Bildungsministeriums stärker verfolgt werden. Ein Stichwort wäre hier eine bundesweite Bildungsoder Schüler-ID, an der wir schon länger dran sind. Die Opposition hat erst einmal recht mit dem Verweis auf die Landesverfassung und das darin verankerte Recht auf Bildung. Bildung erstreckt sich aber nicht nur auf Schule. Deshalb wäre dies ein Ansatz, den wir im Bildungsausschuss meiner Meinung nach vertiefen könnten. Für die Behandlung im Ausschuss sind mir drei Dinge wichtig: Erstens. Natürlich sehen wir auch, dass die Schulpflicht eine Wirkung auf die Einrichtungen der Erziehungshilfe selbst hat – und vor allem auf die Kinder und Jugendlichen, die dort leben. Was meine ich damit? Die unterschiedlichen Regelungen für Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins bleiben nicht nur eine juristische Frage; diese Unterschiedlichkeit wirkt sich auch auf das Erleben der jungen Menschen aus. Wenn unterschieden wird, wer schulpflichtig ist und wer nicht, dann bleibt das in den Einrichtungen nicht folgenlos; diese Erkenntnis ist sehr wichtig für unsere Diskussion. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

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Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich habe Ihre Ausführungen erst einmal verdauen müssen; deswegen kommt meine Frage etwas verzögert. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie vorschlagen, das Bildungsministerium könne in Zukunft die Einrichtungen im Hinblick auf die Bildungskarrieren der Schülerinnen und Schüler, über die wir gerade sprechen, kontrollieren? Neben der Heimaufsicht soll also in Zukunft auch noch das Bildungsministerium die Schülerinnen und Schüler, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen, in den Einrichtungen kontrollieren? – Mein Vorschlag ist, dass wir schauen, wie die Bildungsangebote ausgestaltet sind. Sie haben es soeben sehr stark auf die Schüler_innen gemünzt. Meine Idee geht eher in die Richtung, dass nicht unbedingt die Schülerinnen und Schüler selbst, sondern die Angebote stärker in den Blick genommen werden. Das ist eine Idee, über die wir im Bildungsausschuss diskutieren können. Es gibt sicherlich auch Argumente, die dagegen sprechen. Eines haben Sie schon angesprochen; es wären zwei Behörden zugange. Aber wir müssen ja irgendwie sicherstellen, dass die Qualität der Angebote für die Schülerinnen und Schüler, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen, überprüft wird. Da bin ich der Meinung, dass wir noch Bedarf haben, das heißt, es muss sichergestellt werden, dass diese Qualität so ist, wie wir es uns vorstellen. Wir sprechen hier oft vor allem über rechtliche Rahmenbedingungen. Aber wir müssen auch sehen: Diese Untersuchung wird in den Heimen wahrgenommen. Sie prägt den Alltag und beeinflusst, wie Kinder und Jugendliche sich selbst und ihre Situation erleben. Als zweiten Punkt müssten wir über eine Regelung für private Internate diskutieren. Dritter Punkt. Ich finde, eine Schulpflicht sollte niemals dazu führen, dass Kinder, die Schulangst haben oder die gerade in einer Phase sind, in der eine Regelschule der völlig falsche Ort für sie wäre – Kollege Balasus hat darauf hingewiesen –, dennoch in eine Schule gehen müssen; das wäre wirklich fatal. Es muss also klar sein, dass es Ausnahmen für Schüler_innen gibt, die aufgrund von persönlichen Herausforderungen Probleme mit dem System Schule haben. Auch hier müssen wir wieder – na- (Malte Krüger) türlich – für Gleichberechtigung sorgen zwischen den Kindern mit Wohnort in Schleswig-Holstein und den Kindern, die ihren Wohnort außerhalb von Schleswig-Holstein haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU])

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Laut NDR lebten im Jahr 2025 etwa 8.000 Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein. Laut aktueller Website der Landesregierung waren es etwa 6.000 und laut der Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering etwa 4.800. Meine Damen und Herren, entweder sind die Zahlen tatsächlich rapide sinkend, oder wir haben in diesem Bereich ein Statistikproblem; ich glaube, wir haben ein solches Problem. Da ich gerade erlebe, was die Landesregierung in Sachen Krankenhausunterricht berichtet – oder auch nicht berichtet; Sie wissen ja nicht einmal, wo die Lehrkräfte eingesetzt sind, die Sie für Krankenhausunterricht in Schleswig-Holstein vorgesehen und wofür Sie im Haushalt Mittel eingestellt haben –, befürchte ich, dass es keine gute Idee wäre, Herr Krüger, wenn wir jetzt eine neue Abteilung schafften, die quasi eine neue Art von Mini-Ersatzschulen an stationären Erziehungseinrichtungen separat betreuen würde. Das ist kein Weg, den ich für besonders aussichtsreich halte. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich bleibe bei den Zahlen aus der Antwort auf die Kleine Anfrage von Jette Waldinger-Thiering: 1.500 dieser Kinder und Jugendlichen kommen aus anderen Bundesländern. Um sie geht es, nur um sie! Sie brauchen jetzt nicht darauf zu verweisen, dass die meisten ja in Schleswig-Holstein wohnen und wir uns um sie kümmern. Um diese Kinder und Jugendlichen geht es jetzt gar nicht. Es geht nur um diejenigen, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen und nicht hier gemeldet sind. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Diese Kinder und Jugendlichen sind hier nicht schulpflichtig. Das ist eine Lücke im Schulgesetz. Als Frau Raudies in der Debatte zum ersten Tagesordnungspunkt den Satz sagte: „Behördliches Handeln muss jede Form der Diskriminierung im Keim ersticken“, haben Sie alle geklatscht, meine Damen und Herren. Alle! Und hier diskriminieren wir behördlich. Damit muss Schluss sein! (Beifall SPD und SSW) Das fand als junge aufstrebende Ministerin übrigens auch Aminata Touré. Sie hat zu Beginn dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Vorstoß gestartet, der aber leider (Zuruf: Im Sande verlaufen ist!) im Sande verlaufen ist. So kann man das sagen. Das muss ja Gründe haben, und ich glaube, diese Gründe findet man, wenn man sich die Zahlen anguckt. (Zuruf: Ja!) Wenn man sich die 1.500 Kinder und Jugendlichen aus anderen Bundesländern betrachtet, die in Schleswig-Holstein untergebracht sind, dann stellt man fest: In der Hansestadt Lübeck leben elf dieser Kinder und Jugendlichen. Für Schulen in der Hansestadt Lübeck dürfte es kein Problem sein, diese elf Kinder aufzunehmen, zumal 80 Prozent von ihnen ohnehin schon in Schulen gehen. Demgegenüber sind es im Kreis Rendsburg-Eckernförde ungefähr fünfzigmal so viele. 540 Kinder und Jugendliche leben im Kreis Rendsburg-Eckernförde in solchen Heimeinrichtungen. (Zuruf: Das ist schon krass!) Da liegt auch der Grund, warum wir das Schulgesetz nicht ändern, meine Damen und Herren. Im Gegensatz zu einer Schule in Lübeck müssten Sie nämlich eine Schule in Barkelsby überhaupt erst einmal in die Lage versetzen, diese Schülerinnen und Schüler optimal betreuen zu können, und das wollen Sie nicht. Sie müssten Schulsozialarbeit überall verbindlich stattfinden lassen. Das wollen Sie nicht. Außerdem müssten Sie gegebenenfalls beim Sozialindex berücksichtigen, welche Kinder und Jugendliche da eigentlich in der Nähe wohnen. Ich nenne als Beispiel Lütjenburg. Dort beschulen die Schulen die Kinder und Jugendlichen aus einem ganzen SOSKinderdorf. Das wird im Sozialindex überhaupt nicht abgebildet. Die Schule hat besondere Herausforderungen zu bestehen, und da wollen Sie nicht ran. Deswegen lassen Sie alles so, wie es ist, und das ist falsch. 8960 Schleswig-Holsteinischer (Martin Habersaat) (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir reden zwar über wenige Kinder und Jugendliche, aber eigentlich nicht über Einzelfälle, sondern über eine Lücke im System. Das ist kein Verwaltungsdetail, sondern das ist ein Zustand, den man ändern muss. Kinder und Jugendliche, die ohnehin schon viel tragen, werden hier diskriminiert. Sie haben die Trennung von der Familie, Brüche in der Biografie, Unsicherheiten im Alltag zu ertragen, und ihnen sagen Sie nun: Deine Schulbildung ist optional. – Ich glaube, das ist falsch.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine Zwischenfrage, Anmerkung des Herrn Abgeordneten Balasus?

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Martin Balasus CDU

Ich habe in meinem Wortbeitrag ausgeführt, dass wir in Schleswig-Holstein auf eine individuelle und passgenaue Lösung setzen. Es gibt Kinder – Sie haben das eben auch –, die wirklich ihr Päckchen mitbringen. Bei ihnen muss man ein großes Fragezeichen setzen, ob sie wegen Traumata und allen möglichen negativen Erfahrungen schon schulfähig sind, wenn sie in eine Einrichtung ziehen. Wie wäre, wenn ich jetzt Ihrem Gedankengang folgen würde, Ihre Vorstellung eines regulären Schulbesuchs eines solchen Kindes? Soll es, wenn es in ein Heim geht oder dort untergebracht wird, zum Beispiel ab Tag 2 direkt eine reguläre Schule besuchen? Ich halte das in einem Klassenverband von 25 Personen für sehr schwierig. Wie sieht da Ihr Konzept aus? (Zuruf SPD) – Das ist genau der spannende Punkt, Herr Balasus, und da sollten wir dranbleiben. Warum ist aus Ihrer Sicht ein Kind, das in Lübeck gemeldet ist und in so einer Heimeinrichtung wohnt, anders zu behandeln als ein Kind, das in Köln gemeldet ist und in so einer Heimeinrichtung wohnt? Wo ist da der Unterschied? (Beifall SPD, FDP und SSW – Sybilla Nitsch [SSW]: Genau so ist es!) Wenn Sie diese beiden Kinder individuell betrachten, warum brauchen Sie dann eine unterschiedliche Rechtsgrundlage für die beiden Kinder? Natürlich müssen Sie die Kinder individuell betrachten. Für das Kind, das in Lübeck gemeldet ist, gibt es diese Lösung. Es kann von der Schulpflicht befreit werden, um in der Heimeinrichtung betreut zu werden, und genau das wollen wir doch auch für die anderen. Erklären Sie doch einmal, warum es einen Unterschied geben muss zwischen den Kindern, die aus Köln kommen, und den Kindern, die aus Lübeck kommen. Wenn Sie da einen finden, diskriminieren Sie.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine weitere Anmerkung, Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

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Dr. Heiner Garg FDP

Herr Kollege, eigentlich haben Sie es schon gesagt. Dennoch möchte ich mich noch einmal an sie wenden, weil Sie Pädagoge sind und weil es bei diesem Thema auch in der letzten Legislaturperiode immer wieder eine Auseinandersetzung zwischen Sozialministerium und Bildungsministerium gab. Welchen Unterschied könnte es nach Auffassung eines Pädagogen zwischen einem Kind aus Schleswig-Holstein, das in einer solchen Einrichtung untergebracht ist, und einem Kind aus NordrheinWestfalen, das in der gleichen Einrichtung untergebracht ist, geben? – Keinen. (Sybilla Nitsch [SSW]: Genau!) Wiederholung ist ein wichtiges didaktisches Prinzip, Herr Kollege Garg. Deswegen sage ich es noch ein drittes Mal. Es gibt keinen Unterschied zwischen Kindern, die aus Nordrhein-Westfalen kommen, und Kindern, die aus Schleswig-Holstein kommen. Deshalb dürfen sie auch nicht unterschiedlich behandelt werden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Vielleicht kann die Ministerin auch gleich begründen: Warum muss man Kinder aus Nordrhein-Westfalen anders behandeln als Kinder, die aus Schleswig-Holstein kommen? (Martin Habersaat) Meine Auffassung ist: Schule bedeutet gesellschaftliche Teilhabe, einen geregelten Tagesablauf, Stabilität, Normalität. Schleswig-Holstein sollte allen Kindern sagen: Du gehörst dazu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf eine Ungerechtigkeit beheben, die viel zu lange übersehen wurde oder übersehen werden wollte. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es geht um die Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Es geht also um junge Menschen, die bereits sowieso einen schwierigen Start oder schwierige Lebenssituationen haben und denen das Recht auf Bildung nicht verwehrt werden darf. Die aktuelle Regelung in § 20 unseres Schulgesetzes schafft eine unhaltbare Situation. Schüler und Jugendliche, die aus anderen Bundesländern zu uns kommen und in Heimen oder in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, fallen durch ein rechtliches Raster, denn sobald sie ihren Wohnsitz nicht hier anmelden, sind sie nach dem Gesetz faktisch einfach nicht mehr schulpflichtig. Gerade in dieser entscheidenden Phase benötigen sie jedoch am dringendsten Stabilität, Struktur und Bildung. Einige können nicht in den Schulalltag – der Kollege Balasus hat das sehr nett beschrieben –, aber sie müssen dennoch schulpflichtig sein, um eine externe Beschulung zu beauftragen. (Zuruf: Eine externe Beschulung findet ja statt!) – Aber nicht durch Lehrkräfte. (Zuruf: Sondern?) – Das ist es ja gerade. Sie müssen extern beschult werden, aber wenn sie hier nicht schulpflichtig sind, können sie das nicht. Im Prinzip verstößt das gegen unsere Landesverfassung. Darin ist nämlich ganz klar verankert: Alle Kinder und Jugendlichen, Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung“. – So steht es in der Landesverfassung, und eine Unterscheidung nach dem Wohnstatus ist mit diesem Anspruch unvereinbar. Unser Gesetzentwurf ist pragmatisch und zielgerichtet. Wir ergänzen die Schulpflicht um den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts. Das ist ein bewährtes Konzept aus – das wurde schon gesagt – anderen Bundesländern. Es orientiert sich nämlich an der tatsächlichen Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und nicht an administrativen Feinheiten. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Gleichzeitig streichen wir die Ausnahmeregelung für Heime und Familienpflegestellen. Damit schaffen wir Klarheit und vor allem Gleichberechtigung. (Zuruf CDU: Rechtswidrigkeit!) Die Botschaft ist unmissverständlich: Egal, wo ein junger Mensch in unserem Land lebt – sei es bei den Eltern, in einer Pflegefamilie oder in einer Jugendhilfeeinrichtung –, hat er oder sie das Recht und die Pflicht, hier zur Schule zu gehen. Schule bedeutet nämlich mehr als Unterricht. Sie ist ein Ort der Orientierung, des sozialen Lernens, der Chancengleichheit, und gerade für Kinder in schwierigen Situationen ist ein strukturierter Schulalltag oft das Stabilisierendste, das wir ihnen bieten können. Ich möchte aber auch deutlich sagen: Ein Gesetz allein reicht hier nicht aus. Wir müssen unsere Schulen auch mit den notwendigen Ressourcen ausstatten. Das bedeutet konkret zusätzliches Personal in den Klassenzimmern, spezialisierte Lehrkräfte, die mit traumatisierten und verhaltensauffälligen Kindern arbeiten können. Vor allem bedeutet es in einigen Regionen mehr Schulsozialarbeit. Diese jungen Menschen brauchen Ansprechpartner vor Ort, Menschen, die ihre Geschichte kennen, die zwischen Schule und Jugendhilfe vermitteln, die niedrigschwellig erreichbar sind. Schulsozialarbeiter sind nicht Luxus an Schulen, sondern sie sind notwendig. (Beifall FDP und SSW) Sie helfen beim Übergang in den Schulalltag, sie bauen Vertrauen auf, sie erkennen, wenn ein Kind zusätzliche Unterstützung braucht. Ohne diese Unterstützung würden wir diese jungen Menschen mit einem Gesetz zwar formal ins Klassenzimmer bringen, aber ihnen nicht wirklich helfen können. 8962 Schleswig-Holsteinischer (Anne Riecke) Wir wissen, diese Änderung hat praktische Konsequenzen. Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen müssen zusammenarbeiten. Das erfordert Abstimmung, manchmal auch Flexibilität. Aber das ist nicht unmöglich. Andere Bundesländer zeigen, dass es funktioniert. Voraussetzung ist jedoch, dass wir in Personal, in Schulsozialarbeit und in spezialisierte Unterstützung investieren. Das hilft nicht nur den Kindern, die eh schon einen schweren Start ins Leben haben, es hilft der ganzen Schulgemeinschaft. Mit dem Gesetz und der notwendigen Personalausstattung investieren wir in die Zukunft von jungen Menschen. Wir sagen ihnen dann nämlich: Ihr seid Teil dieser Gesellschaft. Eure Bildung zählt, eure Chancen sind genauso wichtig wie die anderer Kinder. Und wir meinen es ernst mit euch. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Für die Regierung erteile ich das Wort der Ministerin Dr. Dorit Stenke von der CDU. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns absolut einig, jedes Kind hat ein Recht auf Schulunterricht. Dieses Recht auf Schulunterricht und auf Bildung ist auch grundgesetzlich verankert. Das heißt, die Schulpflicht, wenn ich es von der anderen Seite her betrachte, gilt immer. Wie wir alle wissen, gilt es in unserem Land auch für Kinder, die hier einwandern, ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes. (Beifall CDU) Das ist eine basale Aussage, über die wir uns erst einmal klar werden müssen, wenn wir weitersprechen. Denn das heißt, das gilt selbstverständlich auch für Kinder, die in Erziehungseinrichtungen leben, egal, ob sie von außerhalb des Landes oder von innerhalb des Landes in diese Einrichtungen gekommen sind. Alle diese Kinder haben bereits heute einen Anspruch auf Beschulung und sind damit den Kindern in Erziehungshilfeeinrichtungen mit einem Wohnsitz in Schleswig-Holstein gleichgestellt. (Beifall CDU) Lassen Sie mich das noch einmal erläutern und auf das Verfahren eingehen, das wir dazu haben. Wir haben das Schulgesetz, das die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein regelt. Andere Kinder und Jugendlichen, die hier in einem Heim, einer Familienpflegestelle oder einem Internat untergebracht sind, können ebenfalls öffentliche Schulen im Land besuchen. Wir haben über diese Formulierung hier seinerzeit schon diskutiert, und wir haben gesehen, dass das offensichtlich von einzelnen Trägern als Spielraum betrachtet wurde. Deswegen haben wir 2017 in einem Erlass das genaue Vorgehen beschrieben. In den Folgejahren haben wir den Erlass noch einmal konkretisiert und aktualisiert, zuletzt 2021, und dieser Erlass gilt bis heute. Was regeln wir in diesem Erlass? Den grundsätzlichen Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Schule von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen auch ohne melderechtliche Hauptwohnung in Schleswig-Holstein. Wir haben das Melde- und Eingliederungsverfahren geregelt – darauf komme ich gleich noch –, und wir haben die Zuständigkeiten geklärt, gemeinsam im Sozial- und im Bildungsministerium.

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Eka von Kalben

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Habersaat? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Selbstverständlich.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Dr. Stenke. – Ich könnte Ihren weiteren Ausführungen viel besser folgen, wenn Sie mir einmal in einem Satz sagen würden: Warum finden Sie, dass Kinder, die nicht in Schleswig-Holstein gemeldet sind, anders behandelt werden müssen als alle anderen? – Sie werden nicht anders behandelt. Ich finde auch nicht, dass sie anders behandelt werden müssen. Wir behandeln sie nicht anders. (Beifall CDU)

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Eka von Kalben

Erlauben Sie eine weitere Nachfrage? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja. (Ministerin Dr. Dorit Stenke)

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Martin Habersaat SPD

Und warum können wir dann nicht dieselbe Schulpflicht für alle Kinder gelten lassen? – Es gilt dieselbe Schulpflicht für alle Kinder, denn alle Kinder sind schulpflichtig. Dazu braucht es keine weitere Regelung. (Beifall CDU)

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Eka von Kalben

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Frage von Frau Waldinger-Thiering? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Absolut.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Frau Ministerin, es ist ja kein Geheimnis, dass das ein Thema ist, das mich durch meine ganze Abgeordnetenzeit immer wieder begleitet und das wir auch schon häufig diskutiert haben. Sie haben gerade gesagt, grundsätzlich besteht für die Heimkinder eine Schulpflicht. – Ja. Da wir alle wissen, dass die Juristen in den Wörtern Fallgruben einbauen, möchte ich einmal bitte von Ihnen wissen, wie sich das Grundsätzliche darstellt bei einem Kind, das hier nicht seinen ersten Wohnsitz hat, nicht im Melderegister steht und bei dem, wenn es in der Schule vorgestellt wird, die Schule sagt: „Hm, grundsätzlich besteht für dich vielleicht die Schulpflicht, aber die Grundsätzlichkeit ist bei uns nicht gegeben“. Ich bitte Sie, mir das einmal zu beantworten und zu erklären. – Also, diese Situation kann es nicht geben. Lassen Sie mich einmal ausreden, ich sage dann gleich, dass es vielleicht doch mal vorgekommen ist. Aber erst einmal reden wir jetzt über das Grundsätzliche und über das Rechtliche. Diese Situation kann es nicht geben; denn wenn ein Kind dort vorstellig wird oder durch das Heim vorstellig gemacht wird – je nachdem, wie alt es ist, geht es da nicht alleine hin –, dann gibt es möglicherweise Gründe, dass die Schule sagt, ich kann dich jetzt nicht aufnehmen, weil ich vielleicht keinen Platz in der Klasse habe, weil ich gerade ausnahmsweise sehr viele Kinder habe und kein weiteres Kind aufnehmen kann. Was passiert dann? Dann wird eine andere Schule für dieses Kind gesucht. Dafür ist die Schulaufsicht zuständig. Die Schulaufsicht, nämlich in dem Fall in einer Region, kümmert sich dann darum, dass ein anderer Platz gefunden wird. Das ist die rechtliche Situation, die für jedes Kind, das sich hier aufhält, gilt. (Beifall CDU) Deswegen sage ich, die Schulpflicht gilt. Jetzt kann es natürlich trotzdem sein, und das konzediere ich ja, dass Menschen sich falsch verhalten, dass ein Schulleiter sagt – – (Serpil Midyatli [SPD]: Auf dem Rücken der Kinder!) – Das kann es doch geben, das wollen Sie doch nicht bestreiten, dass ein Mensch sich in einer Situation falsch verhält. Aber das regeln wir doch nicht durch ein zusätzliches Gesetz. Ein Mensch macht einen Fehler. Dieser Fehler, da stimme ich Ihnen vollkommen zu, muss sofort sanktioniert werden, natürlich. Aber das macht die Schulaufsicht ja auch, wenn sie von diesem Fehler erfährt. (Beifall CDU)

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Eka von Kalben

Frau Waldinger-Thiering, darf ich davon ausgehen, dass Ihre Frage beantwortet ist, oder wollen Sie eine Nachfrage stellen? (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Nein, Dreiminutenbeitrag!) Jetzt, Frau Ministerin, möchte gerne Frau Schiebe etwas fragen. Ist das in Ordnung? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja, sehr gerne.

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Sophia Schiebe SPD

Vielen herzlichen Dank. – Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es gar keine Herausforderung, und die Schulpflicht wäre so oder so gegeben. Für mich stellt sich trotzdem die Frage, warum wir es nicht einfach im Schulgesetz ändern, wenn es jetzt eh schon möglich ist. Also, ich verstehe die Hürde gerade nicht, warum man das nicht einfach ändert, wenn es jetzt eh schon umgesetzt wird. – Weil man nicht etwas in ein Gesetz schreibt, was rechtlich schon gegeben ist, und was die Situation in keinster Weise inhaltlich-fachlich verändern würde. 8964 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Martin Balasus [CDU]: Eher verschlechtern, Doppelstruktur!) – Warum? – Na ja, wir haben gerade eben die Diskussion darum schon geführt. Was passiert denn, wenn die Schulaufsicht ebenfalls noch zusätzliche Rechte bekommt? Denn das würde dann passieren. Das macht überhaupt keinen Sinn. Wenn Sie mich einmal ausführen lassen, wie jetzt das Verfahren ist; dann sehen wir nämlich, dass wir ein Verfahren haben, was absolut trägt, was absolut tragfähig ist und was sich durch eine veränderte Fassung in einem Gesetz nicht verändern würde.

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Eka von Kalben

Frau Schiebe, ist Ihre Frage damit beantwortet? (Sophia Schiebe [SPD]: Ja!) Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Die Bedürfnisse eines jeden Kindes stehen bei der Entscheidungsfindung immer im Vordergrund – das ist das Entscheidende – und natürlich auch ihre rechtliche Verfasstheit, nämlich ihr Recht auf Schulunterricht. Das ist überhaupt keine Frage. Ich möchte jetzt einmal durch das Verfahren durchgehen. Am Anfang des Verfahrens steht die Anzeige der Erziehungshilfeeinrichtung über die Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Das ist ein sehr zentraler Punkt. Dieser Punkt ist ebenfalls rechtlich geregelt, nämlich in § 6 Absatz 3 Satz 2 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung. Im nächsten Schritt erörtert das Schulamt, wenn dieses Kind gemeldet wurde, mit der Erziehungshilfeeinrichtung, ob das Kind in einer öffentlichen Schule oder einer Ersatzschule beschult werden kann. Wenn keine Hinweise auf einen sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegen, nimmt die ausgewählte Schule das Kind auf und begründet ein Schulverhältnis. Die Schulämter können eine andere Schule zuweisen, wenn es Gründe dafür gibt, dass an einem einzelnen Standort, das habe ich gerade schon ausgeführt, ein Schulplatz nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das kann in Ausnahmefällen sicherlich der Fall sein. Aber auf jeden Fall ist diesem Kind ein Schulplatz sicher. (Beifall CDU) Liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, und ich glaube, auch das ist nicht strittig, wird gemeinsam mit einem Förderzentrum eruiert, ob und durch welche Unterstützungsmaßnahmen ein Schulbesuch ermöglicht werden kann. Auch hier gilt das Recht auf Beschulung gleichermaßen. Die Schulämter haben dazu in ihrem jeweiligen Kreis Konzepte zur schulischen Integration entwickelt. Es gibt also ein Vorgehen, es gibt eine konzeptionelle Verankerung in den Schulämtern. Jetzt gibt es Gründe, weshalb ein einzelnes Kind in einer Heimeinrichtung noch nicht fähig sein könnte, eine öffentliche Schule zu besuchen, weil es vielleicht traumatisiert ist, weil es eine besondere Belastung hat, weil vielleicht der Grund des Heimbesuches ist, dass es schon an seinem Herkunftsort schwierige Erfahrungen mit Schule hatte. Dann kommen beide, nämlich Schulaufsicht und der Träger, zu einer Übereinkunft darüber, wie dieses Kind vorübergehend anderweitig beschult wird. Über diese Beschulung wird dann ein Einvernehmen hergestellt, und es wird mit dem Träger besprochen: Was passiert mit dem Kind, solange es eben nicht die Schule besuchen kann, weil es das vielleicht gar nicht schaffen würde oder weil schon abzusehen ist, dass es diesen Schulbesuch gar nicht gut nutzen kann, um in seiner Bildung fortgeführt zu werden? Das nennen wir einen anderweitigen Unterricht, der dann im Rahmen der Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung vom Träger gewährleistet wird. Das sind unsere Rechtsgrundlagen. Auch eine besondere pädagogische Förderung kann möglich sein, damit eine schnelle Wiedereingliederung in Schule erfolgen kann. Das ist hier die Rechtsgrundlage, und das ist die Praxis, die wir gemeinsam mit den Trägern und den Schulaufsichten vereinbart und konzeptionell hinterlegt haben und für die es ebenfalls eine rechtliche Grundlage gibt, nämlich den § 23 des Jugendförderungsgesetzes. Frau Schiebe, es muss in jedem Fall ein Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde hergestellt werden, weil es sich ja um schulpflichtige Kinder handelt. Deswegen wird die Schulaufsichtsbehörde dazu befragt. Das heißt also, der Träger kann auch nicht einfach sagen: „Du gehst“, „du gehst nicht“, „du bleibst hier“, „für dich mache ich was anderes“, sondern es muss konzeptionell unterlegt und mit der Schulaufsicht besprochen werden. (Beifall CDU) Wenn anderweitiger Unterricht vereinbart wurde, berät das Förderzentrum mindestens einmal pro Schulhalbjahr mit der Einrichtung über den Stand der Entwicklung und informiert das Schulamt darüber. Also auch hier ist das Förderzentrum einbezogen. Es guckt auf das Kind, das Kind ist in staatli- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) cher Obhut. Das ist ja der Sinn einer solchen Einrichtung. Sobald eine Wiedereingliederung in die Schule möglich erscheint, zeigt der Träger das an, es erfolgt eine erneute Koordinierung, und das Ziel aller Beteiligten ist immer, dem Kind so zügig wie möglich den Besuch einer öffentlichen Schule zu ermöglichen. Dass die Erziehungshilfeeinrichtungen diesen Auftrag erfüllen, wird nun wiederum durch die Heimaufsicht gewährleistet. Jedes Kind in einem Heim, ich habe es eben schon gesagt, befindet sich in staatlicher Obhut. Das ist die Rechtsgrundlage, und das sind die Regelungen, die wir dafür vorsehen. Eine Veränderung des Schulgesetzes zöge überhaupt keine Verbesserung für die Rechte des Kindes nach sich, weil es diese Rechte ja schon alle hat. (Zuruf) Es würde vielmehr zu einer Doppelung in der Verantwortung führen, nämlich zusätzlich zu der der Heimaufsicht auch die der Schulaufsicht, die allerdings dadurch keine Eingriffsrechte erhielte. Herr Garg, Sie haben das gerade eben ja schon angefragt: Natürlich soll die Schulaufsicht keine Aufsicht über die Heime führen können. Das hielte ich tatsächlich für schwierig. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir wissen aus der Eingangsdebatte des heutigen Tages, warum es schwierig ist und warum wir diese Systeme an dieser Stelle getrennt haben. Das möchte niemand. Deswegen sind wir hier in einer sehr klaren rechtlichen Situation, die diese Eingriffsrechte differenziert und trennt. Damit wir trotzdem dafür sorgen können, dass alle Kinder ein Schulangebot bekommen und das Schulangebot zu ihren Bedürfnissen und zu ihrer tatsächlichen Situation passt, dass Heimkinder in einer schwierigen Situation sind – da sind wir uns, glaube ich, einig –, haben wir Kooperationen und Konzepte vor Ort entwickelt, die genau das sicherstellen, dass genau das auch passiert. Gestatten Sie mir dazu noch einmal eine Zwischenbemerkung, weil mich das persönlich so bewegt. Frau Waldinger-Thiering, ich weiß, dass wir schon so lange darüber sprechen, und liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich versuche wirklich zu verstehen, was das Problem ist. Ich versuche das wirklich, weil es mir so wahnsinnig am Herzen liegt, dass wir sicher sein können, gerade nach den Vorkommnissen in den Heimen, die ich persönlich in diesem Land nur in ihren Ausläufern erfahren habe, dass wir ein gutes Verfahren haben, dass wir sicher sein können, dass es funktioniert. Deswegen ist mir diese Debatte wahnsinnig wichtig. Aber ich kann einfach nicht verstehen, was eine Änderung des Schulgesetzes an dieser Stelle besser machen würde. Ich kann es einfach nicht verstehen, und ich habe es bis heute nicht verstanden. Ich würde mich sofort dafür einsetzen, wenn es einen Hinweis darauf gäbe. Ich habe das Haus getriezt, Herr Stäcker kann das bestätigen. Ich habe das Bildungsministerium, die Juristen, wirklich getriezt, um zu verstehen, was wir tun können, um das Problem zu lösen. Ich glaube, wir können es nur durch ein eindeutiges Regelwerk, durch den klaren Handlungsauftrag lösen, mit dem Schulen und Schulaufsichten rechtlich gebunden sind, und mit den entsprechenden Regeln in den Jugendhilfegesetzen. Ich bin überzeugt, dass alle zuständigen Akteure, die Jugendhilfe, der Erziehungshilfeträger, die Heimaufsicht, die Schulaufsicht und die Schulämter, ihre Aufgaben verantwortungsvoll und zum Wohle der Kinder wahrnehmen, und zwar genau dann, wenn Eltern das für ihre Kinder nicht tun können. Das ist unsere Verpflichtung, das ist meine Haltung dazu, wie wir mit Kindern und Jugendlichen in unserem Land umgehen müssen. Ich spare mir jetzt die Zahlen, das passt jetzt einfach nicht mehr an dieser Stelle, aber vielen, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Eka von Kalben

Die Ministerin hat ihre Redezeit um fünf Minuten erweitert, diese steht allen Fraktionen zur Verfügung. Die erste, die davon Gebrauch machen könnte, ist Frau Waldinger-Thiering vom SSW, und sie nickt.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, ich rechne Ihnen das hoch an, dass Sie sagen, dass ich vielleicht noch einmal versuchen könnte, Ihnen verständlicher zu machen, weshalb ich das im Schulgesetz und nicht in einem Erlass geregelt haben will. Deshalb habe ich auch vorhin grundsätzlich gefragt. Wir alle kennen die Juristen, die uns davon abraten, Dinge zu tun, um einen politischen Willen umzusetzen. Ich kenne auch die Debatten, und ich habe diese noch mal nachgelesen, die wir dazu geführt haben, auch mit der damaligen Bildungsministerin, die sich ganz klar dagegen ausgesprochen hat, dass wir alle Kin-8966 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) der gleich behandeln, die bei uns in Schleswig-Holstein schulpflichtig sind, weil sie gesagt hat, sie will nicht alle Kinder gleich behandeln. Da springt bei mir echt die Kette ab. Die Kinder werden aus ihren Familien, aus ihrer gewohnten Umgebung entfernt, weil vielleicht sogar die Kindeswohlgefährdung im Raum steht, weil der Schulabsentismus da ist, und sie wechseln aus einem anderen Bundesland nach Schleswig-Holstein. Ich habe dazu schon viele Kleine Anfragen geschrieben und kriege eigentlich immer die gleiche Antwort: Es fehlen uns Kinder; wir können nicht nachvollziehen, wo sie geblieben sind. – Dann ist da die Freiwilligkeit, die besagt: Sie sollen ja melden, aber sie melden nicht, es ist freiwillig, es wird nicht nachvollzogen. Ich habe schon viele Kleinstheime besucht, und ich habe es auch vorhin in meiner Rede gesagt: Wir wissen ganz genau, dass es schulpflichtige Kinder gibt, die nicht gleich eine normale Schule besuchen können. Von denen spreche ich nicht. Ich spreche von den Kindern, die wirklich hierher kommen, wo es Pädagogen gibt in den Kleinstheimen, die ihnen jeden Tag zur Seite stehen, damit sie jeden Tag in die Schule gehen können, damit sie ihre Hausaufgaben machen können. –

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Eka von Kalben

Frau Waldinger-Thiering, war das ein Luftholen?

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Eka von Kalben

Darf ich Herr Balasus etwas fragen?

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Martin Balasus CDU

Er hat sich auch gemeldet. Vielen Dank, dass ich die Möglichkeit habe. – Also, ich fange mal so an: Ich finde es ganz klasse, dass Sie das Ganze so vom Kind her denken. Ich glaube aber, das tun wir alle, also gerade wir Pädagogen unter uns. Ich glaube, das gilt für alle Menschen, aber wir haben vielleicht einen besonderen Blick darauf. Also, wir haben ja eben schon über die Situation gesprochen, dass jemand vielleicht in der Schule nicht aufgenommen wird. Dazu möchte ich gern nachher noch einmal etwas sagen. Aber zu diesem Punkt, es wird nicht direkt gemeldet, wenn ein Kind in ein Heim oder eine Jugendeinrichtung kommt, das werde unterlassen: Freiwilligkeit ist nicht mehr das Prinzip, das vorherrscht. Es muss unverzüglich angezeigt werden, wenn ein schulpflichtiges Kind im schulpflichtigen Alter in einer Einrichtung untergebracht wird. Das ist so nicht mehr der Fall. Es ist geändert, es ist Pflicht. Damit hat man auf diesen Punkt schon, ich glaube, 2021 reagiert. Das ist nicht mehr der Fall. Es wurde geändert; es ist jetzt Pflicht. Damit ist man an diesem Punkt: Man hat schon 2021 reagiert. Das ist also nicht mehr Sachlage. Es muss gemeldet werden. – Ja, es muss gemeldet werden. Wir brauchen nur die Zahlen von meiner Kleinen Anfrage anzuschauen. Ich habe aus der Opposition heraus Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt, die tatsächlich beantwortet werden, und die Zahlen entsprechen nicht dem, was gemeldet werden muss. Martin Habersaat hat es vorhin gesagt; unsere ehemalige Landesbeauftragte, Ombudsfrau für Kinder und Jugendliche, hat es immer wieder in ihrem Tätigkeitsbericht geschrieben: Es fehlen Kinder. Wo sind die abgeblieben? Wo sind sie gemeldet? Wir hantieren immer wieder mit unterschiedlichen Zahlen. Das macht mich echt nachdenklich. Wir Pädagogen denken an die Kinder. Es gab ja einen Grund, aus dem sie von zu Hause entfernt worden sind: Weil es Ihnen bei uns in Schleswig-Holstein besser gehen soll.

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Eka von Kalben

Erlauben Sie eine weitere Nachfrage von Herrn Balasus?

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Martin Balasus CDU

Ich hoffe, ich fange jetzt kein Zwiegespräch an. Ich wollte nur noch einmal eines unterstreichen: Wenn es da ein Problem gibt, muss es gelöst werden. Unsere Wahrnehmung ist aber, dass es bestimmt einmal einen Einzelfall gibt. Die Ministerin hat gesagt, vielleicht ist da ein Schulleiter, der aus einem ersten Impuls nicht richtig agiert. Das Problem, was wir als CDU und Grüne mit der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung haben, ist, dass sie das Problem nicht löst. Die Ausweitung der Schulpflicht sorgt für keinerlei Verbesserung in der Sache – wenn es dieses Problem überhaupt gäbe. Das ist eben der Punkt. Würden Sie noch einmal deutlich machen, inwiefern die Ausweitung der Schulpflicht, die sowieso für alle gilt, für (Vizepräsidentin Eka von Kalben) eine Verbesserung sorgen würde? Das teilen wir eindeutig nicht. Wir sagen, es würde eine Doppelstruktur entstehen.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Da unterscheiden wir uns dann eben. Ich möchte – deshalb der Gesetzentwurf –, dass für alle Kinder nicht nur grundsätzlich eine Schulpflicht gibt, sondern tatsächlich eine Schulpflicht gilt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ja, ich weiß, wie die Juristen dann da stehen und sagen: Nein es könnte grundsätzlich etwas anderes vorherrschen. Ich möchte nur, dass wir eine Gesetzesklarheit haben. Wir haben genauso viele andere Kinder und Jugendliche, die vielleicht erst einmal – das wurde schon gesagt – nicht zur Schule gehen können, weil sie besondere Herausforderungen haben, die gerade nicht beschulungsfähig sind. Dann macht man erst einmal etwas anderes. Das wäre dann für die Kinder in den Kleinstheimen auch so. Aber generell können wir uns Artikel angucken. Ich habe mir viele Kleinstheime angeguckt. Da gibt es Kinder, die Monat um Monat darauf warten, in die Schule zu kommen. Ich glaube, jetzt habe ich die Frage beantwortet.

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Eka von Kalben

Sie dürfen sich setzen, Herr Balasus. Vielleicht melden Sie sich dann zu einem Dreiminutenbeitrag, ja? – Danke.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Die Standpunkte sind klar und eindeutig. Ich möchte einmal an alle Kolleginnen und Kollegen, die in dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Friesenhof-Skandal waren, daran erinnern, was es mit Kindern macht, wenn sie nicht jeden Tag in die Institution Schule kommen können. Wenn sie nicht lernen, dass es andere normale Verhältnisse gibt als das in einer Institution, wo sie in Teilen manchmal oder ganz häufig vergessen werden. Ich glaube, das ist mein Gesetzentwurf. Ich weiß, ich kann mir das schon ausrechnen, wie die Koalition damit umgehen wird, auch wenn wir das vielleicht im Ausschuss beraten werden. Aber ich bin trotzdem auf der Seite der Kinder, die hier bei uns in Schleswig-Holstein leben. Die müssen alle in die Schule gehen und nicht nur grundsätzlich. Wenn Schulen die Aufnahme der Kinder ablehnen, bedeutet das, dass Schulen in gewissen Teilen – das hat Martin Habersaat auch gesagt – so überlastet sind, dass sie vielleicht nicht gerade noch ein Kind mit großen Herausforderungen nehmen können. Deshalb muss man sicherlich in der Schulentwicklungsplanung und bei dieser neuen Überprüfung des sozialen Deckels einfach mal gucken: Wo haben wir diese Kleinstheime, wo die Kinder in den umliegenden Schulen zur Schule gehen können? Insofern: Mein Herz schlägt für alle Kinder und damit sie in die Schule kommen können, um ein selbstständiges Leben führen zu können. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort für die SPD hat der Kollege Martin Habersaat. Ich nehme an, er nimmt die Restzeit.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ich will auch noch einmal versuchen, deutlich zu machen, worum es uns eigentlich geht. Im schönen Bundesland Bayern ist die Schulpflicht mit folgenden Worten geregelt: „Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat …, unterliegt der Schulpflicht.“ So einfach. Noch einfacher machen es unsere Nachbarn in Hamburg. Da steht im Schulgesetz: „Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.“ Punkt. So schlicht, so ergreifend. In Schleswig-Holstein steht im Schulgesetz unter § 20: „Für Kinder und Jugendliche, die im Land Schleswig-Holstein ihre Wohnung oder ihre Ausbildungsstätte haben, besteht Schulpflicht. Andere Kinder und Jugendliche, die in einem Heim, einer Familienpflegestelle, einem Internat oder einem Krankenhaus untergebracht sind, können öffentliche Schulen im Lande besuchen.“ Da liegt unser Punkt. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja, genau! So ist es!) In solchen Heimeinrichtungen sind Kinder und Jugendliche teilweise über Jahre untergebracht. (Martin Balasus [CDU]: Ja!) – Ja, und ich finde es falsch, Herr Balasus. 8968 Schleswig-Holsteinischer (Martin Habersaat) (Sybilla Nitsch [SSW]: Das ist eine Einstellungssache!) Sie sind da teilweise über Jahre untergebracht, ohne in eine Schule zu gehen. Wenn Sie sagen, es würde sich doch gar nichts ändern, wenn wir unsere Schulpflicht genauso regeln wie die Mehrheit der anderen Bundesländer, warum tun wir es denn nicht, um dem Vorwurf der Diskriminierung zu entgehen und um ein einheitliches Rechtssystem für alle zu schaffen? Ich verstehe immer noch nicht, warum Sie darauf bestehen, dass es für Kinder und Jugendliche, die aus einem anderen Bundesland als Schleswig-Holstein kommen und die in einer Einrichtung untergebracht sind, eine andere Regel geben muss als für Kinder und Jugendliche, die aus Schleswig-Holstein kommen. Wo ist da der Unterschied? Ich sehe völlig ein, dass nicht jedes Kind und jeder Jugendliche schulfähig ist. Ich sehe völlig ein, dass es begründete Einzelfälle gibt, in denen man sagt: Du bist jetzt erst einmal in dieser Einrichtung besser aufgehoben als in der Schule. Ich finde es total toll, dass in Schleswig-Holstein Kinder und Jugendliche, die von woher auch immer zu uns flüchten oder einwandern, ab Tag eins schulpflichtig sind. Aber warum können es dann nicht auch Kinder und Jugendliche sein, die aus einem anderen Bundesland nach Schleswig-Holstein kommen und hier in einer Heimeinrichtung untergebracht sind? Ich verstehe es einfach nicht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist kein neues Gesetz, das wir von Ihnen erbitten. Es ist keine Doppelstruktur. Wir wünschen uns, dass wir die Schulpflicht im Schulgesetz für alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein gleich regeln. Das ist doch eigentlich gar nicht so schwer. Ich hoffe, dass wir da im Ausschuss gemeinsam eine Lösung finden. Sie können sich das bayerische Schulgesetz ja noch einmal angucken, Herr Balasus. Vielleicht wäre das etwas. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Nelly Waldeck.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich weiß, dass wir in dieser Gemengelage eine wirklich schwierige Situation haben. Wir haben seit einigen Jahren einen Erlass, der das ganze Thema sehr umfassend regelt. Trotzdem haben wir auf der einen Seite die Einrichtungen, also die Träger, die die Lage im Schulgesetz kennen und für die es Auswirkungen hat, und auf der anderen Seite Jugendliche, die in diesen Einrichtungen leben und selber aktiv sagen: Ich habe keine Schulpflicht. Sie stehen anders für ihre Rechte ein als Kinder, die sagen, sie haben per Gesetz eine Schulpflicht. Das ist eine Situation, die in Einrichtungen trotz des Erlasses, der das sehr umfassend regelt, vorkommt. Deswegen muss man die Realität anerkennen, dass wir Fälle haben, in denen Schüler_innen mir oder Kinder und Jugendliche mir erzählen, dass sie monatelang nicht zur Schule gegangen sind. Das ist eine Realität, die wir anerkennen müssen, weil sie so stattfindet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW – Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Deswegen bin ich unsicher, ob es reicht zu sagen: Wir ändern das Gesetz, es kommt dort mit rein. Ich bin mir unsicher, ob eine reine Gesetzesänderung dafür sorgt, dass wir diese Situation – diese Fälle, die wir haben und die Samiah El Samadoni schildert, die auch ich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschildert bekommen habe – geregelt bekommen. Unser gemeinsames Verständnis habe ich in allen Reden gehört: Es ist maximal wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche – gerade wenn sie in staatlicher Obhut sind, gerade wenn sie soziale Probleme haben – in einen Kontext auf eine Schule gehen. Wenn sie die Möglichkeit haben, ihre Einrichtung zu verlassen und in einer Regelschule unterrichtet zu werden, ist das ganz wichtig für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. (Beifall) Deswegen ist es mein großer Wunsch, dass wir diese Ausschussberatung im Bildungs- und im Sozialausschuss sehr ernst nehmen, dass wir uns diese Fälle angucken und dass wir uns gemeinsam nicht als Regierung und Opposition und nicht nur anhand der Frage Gesetz, ja oder nein, verhalten, sondern dass wir danach fragen, wie wir diese Fälle so geregelt bekommen, dass wir sicherstellen können, dass alle Kinder und Jugendlichen, für die das richtig und wichtig ist, in Schleswig-Holstein zur Schule gehen. Das sind die allermeisten, und das orientiert sich nicht an der Frage, ob sie aus Schleswig-Holstein oder aus anderen Bundesländern kommen. Das sehen wir, glaube ich, alle gleichermaßen so, dass wir (Nelly Waldeck) es hinbekommen wollen, dass diese Kinder alle zur Schule gehen und wir einen Datenüberblick darüber haben. Denn das Allerfrustrierendste ist doch, und da sind wir uns auch alle einig, dass die Daten, auch wenn sie jetzt sehr viel besser sind, darlegen, dass es nach wie vor Fälle gibt, bei denen wir einfach nicht wissen, wie die Situation aussieht. Das würde ich mir sehr wünschen für die Beratung. – Vielen Dank.

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Eka von Kalben

Ja, dann kann ich Ihnen sagen, es war eben sehr laut. Genau das habe ich vorgelesen, und das habe ich eben mitgeteilt. (Birte Pauls [SPD]: Ich danke Ihnen! Ich wollte nur sichergehen!) – Es ist sehr gut, dass Sie darauf achten. – Kommen wir also jetzt zur Abstimmung zu a), Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW, Drucksache 20/4282 (neu). Ist Ausschussüberweisung beantragt worden? – Nein. Ich lasse in der Sache abstimmen. Wer stimmt dem Antrag zu, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, SSW und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann komme ich zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4386. Wer dem Antrag zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion des SSW. Damit ist der Antrag angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 und 34 auf: 8970 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Gemeinsame Beratung a) Bundesratsinitiative zur kostendeckenden Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4367 b) Keine Einführung von Karenztagen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4374 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete der FDP, Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ein funktionierender, leistungsfähiger und vor allem verlässlicher Sozialstaat ist eine ganz zentrale Voraussetzung für eine stabile Demokratie. (Beifall CDU und SPD) Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte sind in diesem Zusammenhang genauso konstitutiv wie gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Dazu gehört auch der Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung, und zwar für alle, unabhängig von Alter, von Herkunft, unabhängig von Vorerkrankungen oder Einkommen. Das ist ein zentraler Baustein, damit diese Demokratie funktionieren kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall ganzes Haus) Weil wir mittendrin nach dem nicht stattgefundenen Herbst der Reformen und dem Frühling des Ichweiß-es-nicht sind, will ich vorweg schicken, bevor ich zur Bundesratsinitiative komme: wir müssen diejenigen bekämpfen, die sich Verunsicherung und Angst zu eigen machen. Das ist sozusagen der Nährboden der Extremisten. Diesen Nährboden müssen wir ihnen entziehen, indem wir diese ganze Negativität endlich rausnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall ganzes Haus) Reformen dürfen kein Schimpfwort sein, Reformen dürfen aber vor allem die Bevölkerung nicht verängstigen, und deswegen ist es mehr als nur fahrlässig, wie manche Mitglieder der Bundesregierung inklusive des Bundeskanzlers derzeit kommunizieren. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Ich will das sehr deutlich sagen. Mit null Empathie wird in einer öffentlichen Veranstaltung einer krebskranken Frau begegnet. Das macht nicht unbedingt Lust auf Reformen. Ein niederländischer Liberaler hat gezeigt, wie man genau diese negative Stimmung rausnimmt und damit Rechten den Nährboden entzieht, liebe Kolleginnen und Kollegen. So macht man das. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Beifall Birte Pauls [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Aber wie führen wir Reformdebatten? – Skurril und vor allem nicht zielführend. Die Bevölkerung wird nicht mitgenommen, und die Abstiegsängste werden eher noch größer. Was müsste also passieren, um endlich das umzusetzen, was seit 30 Jahren diskutiert wird, nämlich den demografischen Wandel in eine solide, funktionierende soziale Absicherung einzupreisen? Jetzt stabilisieren wir erst mal die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich habe harsche Worte verloren, wie das der Kollege Lauterbach unter der Ampel gemacht hat, nämlich mit einem Sammelsurium an Einzelmaßnahmen, zu denen ich nur gesagt habe: In zwei Jahren treffen wir uns wieder. – Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es ist wieder soweit. Jetzt heißt der Gesundheitsminister nicht mehr Lauterbach, sondern sie heißt Warken und macht im Prinzip genau dasselbe: ein Sammelsurium an Einzelmaßnahmen, die nicht dauerhaft strukturell wirken. Ich will Ihnen mal drei Maßnahmen nennen, mit denen Sie sofort strukturell die GKV-Finanzen stabilisieren könnten. Erstens, und darauf bezieht sich die Bundesratsinitiative: die Verbeitragung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern – die heißen in Zukunft Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfänger – komplett durch Steuerzahlermittel zu übernehmen, und zwar nicht erst 2051. (Beifall FDP, SPD und SSW) Nicht 2051, sondern jetzt und sofort. 12 Milliarden Euro. Zweitens, wie das fast alle anderen europäischen Länder machen: zumindest den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel halbieren, wären weitere 2 bis 3 Milliarden Euro. (Beifall FDP, SPD und SSW) (Dr. Heiner Garg) Drittens, und das sagen inzwischen Kassenvertreter selber: Brauchen wir über 90 gesetzliche Krankenversicherungen? Fünf bis zehn würden wahrscheinlich auch reichen, und schon hätten Sie zunächst mal die Finanzlage stabilisiert. (Beifall Christopher Vogt [FDP], Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Beate Raudies [SPD]) Aber, liebe – jetzt hätte ich beinahe „liebe Freunde“ gesagt – (Vereinzelte Heiterkeit – Zuruf: Wir sind Freunde!) Kolleginnen und Kollegen – und nein, wir haben keine Aufstellung nächstes Wochenende –: Das wird nicht reichen. Sind wir Demokratinnen und Demokraten der Mitte noch mutig genug und verabschieden uns mal von all unseren Dogmen und all unseren Klischees, setzen uns zusammen und fragen uns, ob eine Gesundheitsversorgung wirklich so finanziert werden muss, dass wir eine gesetzliche Krankenversicherung, eine private Krankenversicherung, eine Beihilfe und eine Heilkostenfürsorge haben, oder gibt es vielleicht nicht etwas Intelligenteres, was zukunftweisend und generationengerecht ist, und worauf die Leute wirklich Lust haben? Also, statt Angst vor Reformen zu haben, fragen wir uns, ob uns das jetzige System weiterbringt, und bauen uns zusammen verdammt noch mal ein neues auf. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für die SPD als antragstellende Fraktion hat die Kollegin Birte Pauls.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es fehlte nur noch das Wort „Bürgerversicherung“. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Wir arbeiten daran. – Meine Damen und Herren, der Sozialstaat ist eine der größten historischen Errungenschaften unseres Landes. Er sichert den sozialen Frieden, indem er soziale Gerechtigkeit durch Umverteilung fördert, existenzielle Risiken absichert und Teilhabe ermöglicht. Klar, der Sozialstaat muss zeitgemäß angepasst werden, weil er über die Jahrzehnte sehr komplex geworden ist, sich Dinge natürlich verändert haben und er vor allen Dingen zukünftig leistungsfähig sein muss. Er muss für die Menschen, die ihn brauchen, verlässlich da sein. Darum geht es uns bei den Reformen, dafür setzen wir uns ein. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wer die Axt an den Sozialstaat legen oder diejenigen härter belasten will, die jeden Tag hart schuften, der hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Blicken wir einfach nur einmal auf das Gesundheitswesen: Kein vergleichbares Land gibt mehr Geld dafür aus als Deutschland. Leben wir länger? Sind wir gesünder? Nein. Die Finanzierung ist nicht gerecht verteilt, und der Verteilungskampf um die Mittel ist enorm. Eigentlich müsste der Staat ein klares Ziel verfolgen, nämlich Menschen sollten durch frühe Gesundheitskompetenz, Prävention und anständige Arbeitsbedingungen möglichst lange fit bleiben. Das wäre das Günstigste für das gesamte System, und danach müsste sich die gesamte Gesundheitspolitik ausrichten. Aber solange man in Deutschland mit Krankheit so richtig viel Geld verdienen kann, bleibt unser System so teuer. (Beifall Sandra Redmann [SPD]) Wir müssen weiter darüber sprechen, wie wir die Kosten stemmen. Aktuell tragen die rund 90 Prozent gesetzlich Versicherten die Hauptlast über ihren Arbeitslohn. Es gilt das Solidaritätsprinzip, die Beitragshöhe hängt vom Einkommen ab, die Behandlung ist für alle gleich – sollte sie jedenfalls. Doch das System ist in Schieflage. Mit der aktuellen Debatte zur Stabilisierung der GKV haben wir jetzt die Chance, die Balance wiederherzustellen. Während Arbeitnehmende den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent plus Zusatzbetrag zahlen, zahlen Menschen, die viel Geld bekommen, wie wir Abgeordnete zum Beispiel, nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein, wenn sie denn überhaupt Mitglied in der GKV sind. Es ist gut, dass die Beitragsbemessungsgrenze jetzt angehoben werden soll, aber eigentlich gehört sie abgeschafft. (Beifall SPD) Wenn die 8,79 Millionen meist gut verdienenden Privatversicherten ebenfalls in die GKV einzahlen würden, wäre das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung von Solidarität und stabilen Einnahmen. Die Einführung der Bürgerversicherung bleibt das Ziel der SPD. (Beifall SPD) 8972 Schleswig-Holsteinischer (Birte Pauls) Meine Damen und Herren, ich finde es sehr gut, dass sich die SPD bei den aktuellen Reformdiskussionen mit dem Vorschlag durchsetzen konnte, jedenfalls schrittweise die Kostenerstattung für die Bürgergeldempfängerinnen und ‑empfänger aus Steuermitteln zu erhöhen. Wir können den FDPAntrag deshalb inhaltlich mittragen, auch wenn Herr Lindner darauf schon früher hätte kommen können. Ich vertraue darauf, dass die Parlamentarier des Deutschen Bundestags während der parlamentarischen Befassung weitere Korrektive einziehen, denn die einseitige Belastung von Arbeitnehmenden muss weiter ausgebremst werden. Meine Damen und Herren, auch wenn es uns nicht passt, auch wenn wir in dieser Koalition echt nicht glücklich sind und die Umfragewerte es nicht hergeben, zeigt sich an dieser Stelle, wie wichtig die Beteiligung der SPD an der Bundesregierung ist, denn die ursprünglichen Pläne der Union hätten die Lasten einseitig den Beschäftigten aufgebürdet, und das ist mit der SPD nicht zu machen. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Frau Pauls, lassen Sie eine Frage von Herrn Dr. Garg zu?

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Dr. Heiner Garg FDP

Liebe Frau Kollegin Pauls, ich will dem Letzten überhaupt nicht widersprechen, sondern zu dem Stellung nehmen, was Sie davor gesagt haben, nämlich dass man schon früher hätte auf die Idee kommen können, die Verbeitragung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern auf den Weg zu bringen. Diese Auffassung teile ich ausdrücklich, und Sie wissen ja, dass das sogar im Koalitionsvertrag der Ampel stand, nach der sich jetzt immer mehr zurücksehnen dürften, wenn man sich die jetzige Regierung anschaut. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass auch schon zu Ampelzeiten – da wurde von Ihnen ja immer Christian Lindner besonders ins Visier genommen – Christian Lindner und Hubertus Heil, der damals Arbeits- und Sozialminister war, an der Stelle nicht weitergekommen sind und es heute genau um dasselbe Problem geht? Heute kriegen der Bundesfinanzminister, der nicht mehr Christian Lindner, sondern Lars Klingbeil heißt, und die Bundesarbeitsministerin – beide kommen übrigens von der SPD – das genauso wenig hin. Sind Sie da mit mir einer Meinung? Sind Sie auch der Meinung, dass das Jahr 2051 nicht besonders ambitioniert ist? – Ich bin Ihrer Meinung. Für gute Ideen braucht es immer gute Mehrheiten, und die haben wir gerade auch an dieser Stelle nicht. Wir kämpfen weiter für diese gute Idee und würden uns eine sehr viel frühere Umsetzung wünschen, weil das für alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einfach nur gerecht ist. Alles andere ist Murks. (Beifall SPD) Es geht bei diesen ganzen Reformen selbstverständlich um Kompromisse, aber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall muss auch in Zukunft sichergestellt sein. Das muss klar sein, hier ist die SPD nicht kompromissbereit. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Im Gesetzentwurf bleibt das Krankengeld dank SPD in voller Höhe erhalten. Liebe CDU, wir fordern Sie mit unserem Antrag auf, dass die Einführung von Karenztagen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nie wieder als Idee bei irgendwelchen Reformen aufkommt. Die pauschale Unterstellung an die Arbeitnehmenden, dass sie krank machten, ohne krank zu sein, ist einfach nur respektlos. Der Karenztag fördert eine Misstrauenskultur, die sowieso schon viel zu stark verbreitet ist und unserer Gesellschaft maximal schadet. Wenn in Betrieben hohe Fehlzahlen auftauchen, dann muss man sich als Betrieb einmal überlegen, dass man die Belastungen reduziert, die Prävention stärkt und die Gesundheit der Beschäftigten aktiv fördert. Dass wir nun im Rahmen der Prävention endlich eine Zuckerabgabe einführen und Rauchen teurer machen, ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Das ist aber nicht der Erfolg von Daniel Günther, sondern dafür darf er sich bei der SPD bedanken. (Widerspruch CDU) Die CDU hat das auf Bundesebene nicht mitgemacht, sondern das hat die SPD reinverhandelt, und darauf bin ich auch sehr stolz. – Danke schön. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Eka von Kalben

Ehe ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass TOP 3 auf den Nachmittag verschoben wird. – Jetzt hat Ole Plambeck von der CDU das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere als CDU SchleswigHolstein haben wir uns sehr stark für die Zuckerabgabe, Zuckersteuer eingesetzt. Das ist auf jeden Fall der richtige Weg, und wir freuen uns sehr, dass das jetzt kommt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf einem zentralen Prinzip – Dr. Garg hat es gesagt –: Solidarität. Alle Versicherten leisten Beiträge nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, und alle erhalten im Krankheitsfall die gleichen medizinischen Leistungen. Dieses Prinzip trägt unser Gesundheitssystem seit mehreren Jahrzehnten für rund 75 Millionen Menschen in Deutschland. Deswegen sage auch ich klar: Selbstverständlich müssen auch Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung medizinisch abgesichert sein; daran darf kein Zweifel bestehen. In der aktuellen Debatte soll es auch nicht um das Ob, sondern um das Wie der Finanzierung gehen. In der Tat liegt hier ein Problem, denn die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehenden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie ist eine staatliche Aufgabe. Deshalb zahlt der Bund ja auch bereits Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung, nur – das wissen wir – sie reichen vorne und hinten nicht. Im Jahr 2026 zahlte der Bund gerade einmal rund 144 Euro pro Bürgergeldbezieher im Monat in die gesetzliche Krankenversicherung. Tatsächlich liegen die Gesundheitsausgaben um ein Vielfaches höher. Die aktuelle Pauschale deckt lediglich ungefähr ein Drittel der realen Kosten. Die Folge ist eine strukturelle Unterdeckung von inzwischen ungefähr 12 Milliarden Euro jährlich – 12 Milliarden Euro, die letztlich von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht werden müssen. Auch wir sagen hier: Das geht nicht. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Denn das bedeutet, die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Versicherten finanziert faktisch Aufgaben aus dem Bundeshaushalt. Das wird auch auf Dauer nicht funktionieren. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Forderung der gesetzlichen Krankenversicherung nach einer kostendeckenden Finanzierung aus Steuermitteln. Deswegen ist es folgerichtig, dass die Krankenkassen nun den Rechtsweg beschreiten. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, weil der Bund seiner Finanzierungsverantwortung seit Jahren nicht ausreichend nachkommt. Es geht dabei nicht um Symbolpolitik, sondern einfach darum, dass wir mit den Beitragszahlern vernünftig umgehen. Die Bundesländer haben das Problem immer wieder angesprochen, auch im Bundesrat. Am 30. Januar diesen Jahres hat der Bundesrat in einer Entschließung ausdrücklich gefordert, dass die Beitragspauschale des Bundes künftig angemessen ausgestaltet werden muss und dass der Finanzierungsverantwortung dort nachgekommen wird. Auch die Finanzkommission Gesundheit hat das in ihrem Bericht als Empfehlung ausdrücklich gesagt, dass die Bürgergeldbezieher bei den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen, aber dass die Beiträge kostendeckend zu zahlen sind. Es ist eine klare fachliche Empfehlung, und deswegen – das sagen wir auch – müssen die Mittel aus dem Bundeshaushalt in die Krankenkasse. Es ist auch richtig, weil das bestehende System beibehalten wird. Wir haben keine Strukturdebatte in dem Sinne, sondern es ist eine kurzfristig umsetzbare Lösung. Daher ist umso unverständlicher, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil das schlichtweg ablehnt. Im Ergebnis bedeutet das: Der Bund entlastet die Krankenkasse nicht, sondern er belastet sie. Und warum? – Weil zusätzlich der Zuschuss in die GKV um 2 Milliarden Euro gekürzt wird. (Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Auch wenn gesagt worden ist, dass die Mittel erhöht werden – unter dem Strich haben wir eine Kürzung von 1,75 Milliarden Euro. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist das!) Das geht auf Kosten der Beitragszahler und auf die Leistung, und das kann jetzt nicht sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen halten wir den Antrag der FDP hier für richtig, und wir werden ihm zustimmen. 8974 Schleswig-Holsteinischer (Ole-Christopher Plambeck) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Dem Oppositionsantrag!) Was den SPD-Antrag betrifft, dort, liebe Frau Pauls, können Sie sich auf einen wunderbaren Dreiminutenbeitrag aus unserer Fraktion freuen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Jasper Balke.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor gut zwei Wochen war ich tatsächlich das erste Mal richtig sprachlos. (Lukas Kilian [CDU]: Das erste Mal?) Ich habe nämlich einen Fehler gemacht und mir die Pressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz und Gesundheitsministerin Nina Warken angeschaut, nachdem das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz das Bundeskabinett passiert hat. Ich war deswegen so sprachlos, weil ich dachte, mich verhört zu haben. Denn Friedrich Merz hat den Gesetzesentwurf, der den Verbänden und Organisationen im Übrigen an einem Freitag mit Bitte um Stellungnahme bis Montag 15 Uhr zugesandt wurde, doch tatsächlich in dieser Pressekonferenz als größte Sozialstaatsreform seit 20 Jahren bezeichnet. (Martin Habersaat [SPD]: Ach, aller Zeiten!) Seit 20 Jahren die größte Sozialstaatsreform – und niemand außer Friedrich Merz bekommt es mit. Ich habe mich danach wirklich lange gefragt, was eigentlich schlimmer ist: dass er das genau so gesagt hat oder ob er das tatsächlich glaubt. Denn wirklich angeschaut haben kann er sich seinen Gesetzesentwurf nämlich nicht, denn dann hätte er gesehen, dass die sogenannte Reform eigentlich im Grunde genommen daraus besteht, dass ohne ein wirklich erkennbares System über alle Bereiche des Gesundheitswesens hinweg – die Pharmabranche ausgenommen und übrigens auch die Anzahl der Krankenkassen, weswegen die auch positiv auf dieses Sparpaket reagiert haben – gekürzt wird und gleichzeitig von seiner Ministerin die Aussage getroffen wird, dass dies die Versorgung qualitativ nicht beeinträchtigen würde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss wirklich so deutlich sagen: Wer pauschal mit dem Rasenmäher und ohne Sinn und Verstand kürzt, nichts an strukturell nachhaltigen Änderungen vorschlägt und das dann tatsächlich als größte Sozialstaatsreform seit 20 Jahren bezeichnet, der hat wirklich nicht verstanden, welche Verantwortung Politik in diesen Zeiten eigentlich hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Hinzu kommt noch, dass der Gesetzentwurf tatsächlich Ungerechtigkeiten noch zementiert. Wir haben es gerade gehört: 1,75 Milliarden Euro werden aus dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem herausgenommen. Lars Klingbeil saniert damit ein wenig seinen Bundeshaushalt, obwohl eigentlich genau das Gegenteil passieren müsste. 250 Millionen Euro werden für die versicherungsfremden Leistungen in den Topf der gesetzlichen Krankenversicherungen überführt. Das ist ein Achtundvierzigstel dessen, was tatsächlich an versicherungsfremden Leistungen von den gesetzlichen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern finanziert wird. Das ist sehr, sehr ungerecht. Deswegen ist es einfach nur richtig, diese versicherungsfremden Leistungen endlich in den Bundeshaushalt zu überführen, und das muss jetzt schnell passieren. (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gleichzeitig muss ich im Zusammenhang mit der Debatte um die Karenztage – ich freue mich auf den Dreiminutenbeitrag gleich – ein paar deutliche Worte an die CDU beziehungsweise an die Union auf Bundesebene richten. Denn es geht wirklich einfach nicht, dass man die eigene Reformunwilligkeit oder Reformunfähigkeit ständig dadurch zu übertünchen versucht, den Menschen, die von gewissen Leistungen abhängig sind, Angst zu machen und absolut sinnvolle Leistungen offen infrage zu stellen. (Beifall SPD, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dazu gehört unter anderem die Debatte um die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Stichwort Karenztage, die ich eigentlich am liebsten überhaupt gar nicht führen würde, weil sie verunsichert und jeglicher wissenschaftlicher Evidenz entbehrt. Die Karenztagdebatte ist nämlich eine komplette Scheindebatte und leider Ausfluss davon, dass Friedrich Merz, der sich ja in den drei Jahren der Ampelzeit (Jasper Balke) darauf fokussiert hat, die Grünen als Deindustrialisierungspartei zu bezeichnen, jetzt in Regierungsverantwortung dazu übergegangen ist, die deutsche Arbeitsmoral pauschal infrage zu stellen. Nur so kann ich mir erklären, dass eine solche Debatte tatsächlich geführt wird. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Dr. Michael Schunck [SSW]) Sie tut nämlich so, als sei Krankheit vor allem ein Motivationsproblem der Beschäftigten. Wissenschaftlich ist aber klar: Wer finanzielle Strafen auf Krankheit legt, produziert Präsentismus, also Menschen, die krank zur Arbeit gehen, Infektionen verbreiten, Krankheiten verschleppen und am Ende noch länger ausfallen. Das ist keine moderne Arbeitsmarktpolitik, sondern eine teure Einladung zur Verschleppung von Krankheit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Karenztagdebatte führt auch deshalb zu nichts, weil sie eine scheinbar einfache Antwort auf ein komplexes Problem liefert: Hohe Krankenstände, Fachkräftemangel, Arbeitsverdichtung, psychische Belastungen, Infektionswellen, schlechte Prävention und teils bessere Erfassung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden nun darauf verengt, Anreize zum krank Arbeiten zu setzen. Doch bei diesen Ursachen helfen keine finanziellen Strafreize, sondern bessere Arbeitsbedingungen, bessere Prävention, Infektionsschutz, eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung, ergonomische Arbeitsplätze und realistische Personalbemessung. Wer diese Debatte so verkürzt, zeigt nicht nur analytische Schwäche, sondern handelt auch toxisch. Wir haben einfach als Politik in diesen Zeiten die Aufgabe, nicht nur Schlagzeilen zu produzieren, sondern Probleme klar zu benennen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Es ist jetzt eigentlich an der Zeit, grundlegende Reformen im Gesundheitswesen anzustreben. Ich glaube, die Bereitschaft in der Bevölkerung dazu ist hoch. Es wäre jetzt an der Zeit, eine allgemeine Gesundheitsversicherung einzuführen, fernab von parteipolitischer Taktiererei, eine Kasse, in die alle einzahlen, meinetwegen mit privaten Krankenversicherungen on top, die sich dann diejenigen leisten können, die das gerne wollen.

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Jasper Balke GRÜNE

Das würde strukturell sehr, sehr viele Probleme beheben und nicht nur Scheindebatten auf den Weg bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW])

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Eka von Kalben

Für den SSW erteile ich Herrn Dr. Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich muss mich erst einmal an die neuen Wege gewöhnen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesundheit ist keine Ware. Gesundheit ist ein Menschenrecht, und genau daran müssen wir die Reformen messen, die die Bundesregierung auf den Weg bringen will. Richtig ist: Die gesetzlichen Krankenkassen fahren seit Jahren ein Defizit ein, das sich über die Jahre weiter aufbauen wird. Daher ist es grundsätzlich richtig, entgegenzusteuern, aber mit Augenmaß und dort, wo es angebracht ist. Der SSW steht seit jeher für ein solidarisches, gerechtes und flächendeckendes Gesundheitssystem. Für uns ist klar: Die gesetzliche Krankenversicherung ist kein Kostenfaktor, den man möglichst klein halten muss, sondern eine tragende Säule, die auf dem Solidarprinzip fußt. Sie lebt nach dem Prinzip: Alle Versicherten zahlen Leistungsfähigkeit ein und erhalten die Versorgung, die sie brauchen. Das nun vorgelegte Gesundheitssparpaket der Bundesregierung stellt dieses Prinzip in wichtigen Teilen infrage. Es folgt einer Logik der kurzfristigen Haushaltskonsolidierung statt einer langfristigen Sicherung von Versorgungsqualität und Zugangsgerechtigkeit. Sparen um des Sparens willen ist im Gesundheitswesen der falsche Ansatz. Ein zentraler Kritikpunkt ist die geplante stärkere Belastung der Versicherten. Steigende Zusatzbeiträge mögen auf dem Papier wie eine einfache Lösung erscheinen. In der Realität treffen sie aber vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Das ist sozial unausgewogen und widerspricht dem Solidarprinzip, für das wir als SSW entschieden eintreten. Richtig ist: Starke Schultern müssen im Solidarsystem auch die größeren Lasten tragen, das 8976 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Michael Schunck) heißt, Sparmaßnahmen müssen dementsprechend ausgewogen verteilt werden. Stattdessen haben wir es mit Leistungskürzungen zu tun wie beim Zahnersatz, für den der Zuschuss der Krankenversicherung von 60 auf 50 Prozent gekürzt werden soll. Der Medikamentenkauf in der Apotheke wird auch teurer: Er steigt um 50 Prozent. Das trifft erneut die Schwächsten. Das Hautkrebs-Screening steht auf dem Prüfstand, obwohl die Zahlen der Hautkrebsfälle steigen. Dabei verhindert eine Früherkennung schwere Verläufe und im Endeffekt teure Therapien. Durch den Wegfall dieser Leistung könnte es letztendlich sogar teurer werden. Das sind die falschen Ansätze, weil sie die Schwächsten der Gesellschaft treffen und darüber hinaus hohe Folgekosten auslösen können. Kommen wir nun zum Antrag der FDP, den wir vollumfänglich mittragen. Der Unterschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen einfahren, weil sich der Bund bei den Bürgergeldbeziehenden einen schlanken Fuß macht und die Kosten nicht umfänglich trägt, ist nicht nur nicht fair, sondern er ist ungerecht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Leistungen für Bürgergeldbeziehende sind richtig und wichtig, aber sie müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch Steuern zu finanzieren ist. Wir reden hier über eine Deckungslücke von rund 12 Milliarden Euro – das haben wir heute schon mehrfach gehört. Allein mit dieser Maßnahme wäre den gesetzlichen Krankenkassen ein ordentliches Stück geholfen. Wir brauchen eine faire Ausgestaltung bei der Gesundheitsreform statt einer Sparpolitik auf Kosten der Solidargemeinschaft und der Patientinnen und Patienten. Der Mensch und nicht das Sparschwein muss im Mittelpunkt stehen. Ebenso kritisch und ablehnend sehen wir die Diskussion um die Einführung von Karenztagen – Kollege Balke hat es gerade schon erwähnt – und die Streichung der Lohnfortzahlung ab der ersten Krankmeldung. Dieses ist eine Kampfansage an den Gesundheitsschutz und stellt quasi alle Beschäftigten unter den Generalverdacht der Blaumacherei. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Damit werden gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen unter Druck gesetzt, sodass sie sich auch im Krankheitsfall zur Arbeit schleppen, weil sie den Ausfall der Lohnfortzahlung finanziell nicht verkraften können. Dabei muss doch der Grundsatz gelten: Wer krank ist, bleibt zu Hause, um selbst zu gesunden und um Kolleginnen und Kollegen nicht anzustecken oder zu gefährden. Arbeitgeber haben eine Verantwortung gegenüber ihren Angestellten, und dazu gehört auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn die Krankmeldungen steigen, dann sollten sich die Arbeitgeber einmal überlegen, was sie tun können, um Arbeitsbedingungen zu verbessern, statt die Zitrone immer mehr auszuquetschen und den Druck zu erhöhen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir zusammen auf der Besucher_innentribüne zum einen Dr. Wilko Teifke, unseren Landeskirchlichen Beauftragten von der Evangelischen Kirche, und zum anderen Gäste meiner Kollegin Frau Papo vom Kommunalverein Meimersdorf e. V. – Herzlich willkommen! (Beifall) Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich Lukas Kilian von der CDU das Wort.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! (Dr. Heiner Garg [FDP]: Er muss jetzt Friedrich Merz verteidigen!) – Ich muss nicht Friedrich Merz verteidigen. Ich kann hier in Schleswig-Holstein machen, was ich will, und das tue ich auch. (Zurufe: Oh! – Beifall SPD, SSW und FDP) Deswegen haben wir uns zum Beispiel in der CDU hier mit der Zuckerabgabe durchgesetzt, auch wenn das auf dem Bundesparteitag die meisten noch nicht wahrhaben wollten. Aber das wirkt dann; manchmal brauchen die ein wenig länger. Das ist kein Problem. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und FDP – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich habe mich aber aus einem anderen Grund gemeldet. Ich habe mich aufgrund einer Aussage von Frau Pauls gemeldet, die zum Ausdruck brachte: (Lukas Kilian) Wir haben diesen Antrag bezüglich der Karenztage gestellt, weil wir Sie auffordern wollen, dieses nie wieder als Idee irgendwo vorzuschlagen. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Ich habe ein Zitat über Kompromisse gelesen. Es ist nicht klar, wem das zuzuschreiben ist, aber da heißt es: „Ein Kompromiss ist immer dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind.“ Meiner Meinung ist daran etwas. Ich habe nicht das Gefühl, dass es uns in der jetzigen Debatte, in der wir uns in der Bundesrepublik Deutschland befinden, an roten Linien fehlt, sprich: dass es zu wenig rote Linien gibt. Ich sage Ihnen: Es gibt viele Argumente gegen Karenztage. Der Kollege Balke hat den Begriff bereits genannt: Präsentismus – gerade Menschen mit niedrigem Einkommen schleppen sich krank zur Arbeit, stecken ihre Kollegen an, und, und, und. Aber es muss im Zweifel nicht so gelöst werden. Man kann auch formulieren: ab einer gewissen Einkommensstufe oder nur der erste Krankheitstag. Ich glaube aber, dass wir gerade in der politischen Mitte nicht den Kompromiss verächtlich machen und damit anfangen sollten, dem politischen Mitbewerber zu sagen: Diese Idee dürfen Sie nie wieder vorschlagen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Birte Pauls [SPD]) Solche Debatten sind meiner Meinung nach nicht toxisch. Der Ausdruck ist ein wenig überzogen. Erinnern wir uns: In Deutschland gab es das Ganze schon einmal und wurde im Jahr 1998 unter Gerhard Schröder wieder zurückgedreht und Ähnliches. Es ist ein Konzept, über das man streiten kann und über das man diskutieren muss. Wir stimmen als Koalition heute dem Vorschlag der FDP zu, weil es konstruktive Vorschläge sind, die wir für viel besser erachten. Aber hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag über einen Vorschlag, der auf Bundesebene gar nicht mehr auf der Tagesordnung steht, zu sagen, dass wir den bitte nie wieder machen dürfen oder so ähnlich – das halten wir für falsch. Damit würden wir in Schleswig-Holstein anfangen, neue rote Linien zu ziehen und zu sagen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat aber mal gesagt, dass der Vorschlag nie wieder gemacht werden darf und der nicht und der nicht. Damit sollten wir meines Erachtens nicht anfangen. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Eka von Kalben

Herr Kilian, lassen Sie eine Frage von Frau Pauls zu?

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Birte Pauls SPD

Herr Kollege, vielen Dank. – Genau wie Sie bin ich Landtagsabgeordnete, und deswegen gehören Kompromisse zum Alltag unseres politischen Daseins und sind für mich eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem gibt es gewisse Bereiche, zu denen man eine ganz klare Haltung hat – und das aus Überzeugung. Für diese tritt man letzten Endes ein. Ich habe Ihren Anfangsbeitrag nicht ganz verstanden, weil Sie nicht zum Ausdruck gebracht haben, ob Sie nun für diese Karenztage sind oder nicht. – Ich habe versucht, das ziemlich deutlich zu machen. Ich sagte: Es gibt gute Argumente, die gegen Karenztage sprechen, aber ich lehne es grundsätzlich ab, hier eine rote Linie zu ziehen und zu sagen, dass das nie wieder vorgeschlagen werden darf. Ich finde, dass das falsch ist. Selbstverständlich hat jeder von uns nicht nur eine Meinung, sondern auch eine Haltung, mit der man in Debatten geht. Man sieht gerade auch an den Bundesregierungen – das hat man bei der Ampel gesehen, und das sieht man an der jetzigen Bundesregierung –, (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) dass sich alle in ihren Haltungen einmauern und erklären: Bis hierhin und nicht weiter. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Das brauchen wir in Deutschland gerade nicht. Ich glaube, wir brauchen mehr das aufeinander zugehen, das miteinander um Lösungen ringen. Wenn man meint, einen Vorschlag, der auf Bundesebene schon wieder beerdigt ist, in einem Landtag für alle Zeiten blockieren zu wollen – tut mir leid, das hilft uns nicht weiter. Das ist die Position, die ich auf Ihre Frage einnehme. (Beifall CDU) Lassen Sie uns gerne mit unseren Haltungen und unseren Meinungen munter weiter diskutieren. 8978 Schleswig-Holsteinischer (Lukas Kilian) Ich freue mich, dass ich weitere Dreiminutenbeiträge ausgelöst habe und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Mir liegen bisher drei weitere Dreiminutenbeiträge vor. Zunächst erteile ich Frau Midyatli von der SPD das Wort. – Bitte schön.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur Lukas Kilian, sondern auch ich, aber auch meine gesamte Fraktion nehmen sich sozusagen das Recht heraus, eine eigene Meinung im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu vertreten. Ich glaube, dass ist nicht nur exklusiv für Sie. Verehrter Kollege Lukas Kilian, gerade wir hier in Schleswig-Holstein reagieren deswegen so allergisch auf diesen Vorschlag mit den Karenztagen, weil – blicken Sie einmal hinüber – wir damals die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hier in Kiel gestartet und durchgesetzt haben. Das ist ein hartes Recht gewesen, der längste Streit in der Geschichte der Gewerkschaften. (Beifall SPD) Deswegen bin ich der Meinung, das bei dieser Thematik klar und deutlich von sich zu weisen. Weil Sie viel über Kompromissbereitschaft gesprochen haben, sage ich Ihnen dazu: Wir regieren nicht das erste Mal zusammen in Berlin. Das heißt, wir wissen um unsere Empfindlichkeiten – gerade bei sensiblen Themen. Sie wissen doch von vornherein, dass wir, wenn die Arbeitnehmer_innen und vor allem ihre Arbeitnehmer_innenrechte angegriffen werden und der O‑Ton des Bundeskanzlers Friedrich Merz ist, die Arbeitnehmer_innen seien zu faul, zu krank und arbeiteten zu wenig, (Werner Kalinka [CDU]: Das hat er gar nicht gesagt!) darauf sehr empfindlich reagieren und dass Sie dann immer auf den Widerstand der Sozialdemokratie – nicht nur hier in Schleswig-Holstein, sondern in der gesamten Republik – stoßen. Das einmal klar dazu. (Beifall SPD) Dann will ich Ihnen noch etwas sagen: Dass wir hier gemeinsam um Kompromisse ringen, hat auch etwas damit zu tun, dass wir uns kennen. Wenn Sie von der Union von vornherein wissen – alle in der CDU-Fraktion wissen es –, dass wir einen bestimmten Vorschlag, mit dem Sie kommen, nur ablehnen können – warum machen Sie ihn dann, wenn wir gemeinsam regieren? Um ein ganz anderes Beispiel zu nennen: Das wäre so ähnlich, als ob die CDU sich hinstellen und sagen würde: Wir müssen kompromissbereit sein, und jedes Thema soll auf den Tisch. Deshalb schlagen wir jetzt vor, den Mindestlohn abzuschaffen. – Sie müssten den Satz noch nicht einmal zu Ende sprechen, um zu wissen, dass wir dagegen wären. Das ist mein Problem mit der Union in Berlin: Sie kommt mit Vorschlägen, die sie als Reformvorschläge bezeichnet, weiß aber von vornherein, dass die Umsetzung mit der Sozialdemokratie nicht zu machen ist. Verehrter Kollege Kilian, das hat nichts mehr mit der Suche nach Kompromissen zu tun. Warum machen Sie Vorschläge, von denen von vornherein klar ist, dass wir sie nicht mittragen können? (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Frau Midyatli, lassen Sie eine Frage von Herrn Kilian zu?

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Kollegin, ich möchte eine Anmerkung machen. Vielleicht bin ich von Ihnen falsch verstanden worden. Was die Kompromissbereitschaft angeht, habe ich Kritik an beiden Partnern der Bundesregierung geübt. Ich finde, dass sowohl die SPD als auch die CDU fehlende Kompromissbereitschaft bei wesentlichen Themen haben. Ich könnte Ihnen jetzt unzählige Beispiel dafür nennen, dass die SPD Dinge behauptet, die bei der Union genau das Gleiche auslösen. Erst gestern hat Frau Bas vorgetragen, dass es keine Einwanderung in die Sozialsysteme in Deutschland gebe. Reden Sie darüber einmal mit Landräten, auch mit solchen, die Ihrer Partei angehören! Deutschlandweit sagen die Leute: Was ist denn das für eine Realitätsverweigerung? (Serpil Midyatli) Über all diese Punkte kann man sich wahnsinnig streiten. Aber ich käme nicht auf die Idee, einen Antrag in den Schleswig-Holsteinischen Landtag einzubringen und zu sagen: Diese Vorschläge dürfen Sie bitte nie wieder irgendwo unterbreiten! – Das, so muss ich gestehen, ergäbe doch gar keinen Sinn. (Beifall CDU) – Da gebe ich Ihnen gern recht. Die SPD-Landtagsfraktion hat aber keinen Antrag eingebracht, sondern das war ein Auszug aus der Rede von Birte Pauls. Daran können Sie sich gern abreagieren. Und ganz ehrlich: Wenn es darum geht, Kompromissbereitschaft zu zeigen, dann, so glaube ich, haben Sie angesichts der heutigen Abstimmung im Bundesrat gerade ein ganz, ganz anderes Problem; denn Sie sind doch diejenigen, die, obwohl der von Ihrer Partei gestellte Bundeskanzler den Kompromiss ausgehandelt hatte, diesen Kompromiss im Bundesrat abgelehnt haben. Klären Sie also erst einmal Ihre internen Probleme, bevor Sie Angriffe auf uns fahren! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD – Peter Lehnert [CDU]: Das bringt uns doch alles nicht weiter, diese Argumentation!)

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Eka von Kalben

Frau Midyatli, bezogen auf die Abstimmung, die gleich stattfindet, habe ich eine Rückfrage: Der Antrag zu den Karenztagen ist noch drin? – Frau Midyatli? (Lukas Kilian [CDU]: Der ist zurückgezogen! – Heiterkeit CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Wie bitte?) – Der Antrag zu den Karenztagen ist aber noch im System, oder? (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) – Okay. Na gut, das hatte ich soeben falsch verstanden. Dann hat jetzt Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion das Wort. (Serpil Midyatli [SPD]: Wir haben hier schon über Gesetze geredet, die es noch gar nicht gibt! – Zuruf Lukas Kilian [CDU] – Lasse

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Als Scheidungskind weiß ich: Man geht jetzt in sein Zimmer und hört Musik! – Heiterkeit)

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Dr. Heiner Garg FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt nicht zwischen die Fronten der Protagonistinnen und Protagonisten der schwarz-roten Koalition geraten. – Ich würde gern zunächst einmal den Ball des Kollegen Kilian aufnehmen. Wir sind uns an dieser Stelle einig. Ich glaube aber, das wird – leider! – viel zu wenig gelebt, auch und gerade in Berlin: Ich halte Kompromisse in einer Demokratie nicht für einen Ausdruck von Schwäche, sondern für einen Ausdruck von Stärke. (Beifall FDP, CDU, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Es ist vollkommen klar, dass am Ende Kompromisse herauskommen, wenn unterschiedliche Partnerinnen und Partner aus dem demokratischen Lager zusammen eine Regierung bilden. Ich bin übrigens der Meinung: Das sollten alle Parteien aus dem demokratischen Lager grundsätzlich immer können; zumindest sollten sie gesprächsbereit und im Zweifel kompromissfähig sein. Sonst verlieren wir einen wesentlichen Bestandteil dieser Demokratie. Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich gern kurz begründen will, warum wir auch dem Antrag der Sozialdemokratie zustimmen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in Europa sehr unterschiedlich geregelt. Überall gibt es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Dauer und Höhe des Bezugs sind unterschiedlich ausgestaltet. Und ja, es gibt in Europa durchaus Länder, die Karenztage kennen. Was mich gestört hat – und warum ich meiner Fraktion empfehle, diesem Antrag zuzustimmen –, ist die Art und Weise, wie dieser Vorschlag in die Diskussion eingebracht wurde, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Serpil Midyatli [SPD]: Genauso ist es!) Herr Kollege Kilian, ich bin bedauerlicherweise deutlich älter als Sie. (Lukas Kilian [CDU]: Man sieht es nicht!) – Man sieht es nicht? (Heiterkeit und Beifall) Ich erinnere mich noch gut daran – damals war ich Student –, wie die damalige schwarz-gelbe Regierung unter Helmut Kohl genau diesen Vorschlag machte. Es war ein Versuch, die Finanzen im Gesundheitssystem zu stabilisieren. Dabei erlitt die 8980 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Heiner Garg) damalige Bundesregierung eine der krachendsten Niederlagen. Deswegen sage ich: Wenn man über solche Instrumente diskutieren will, dann macht man das grundlegend, in einem strukturelles Gesamtpaket, aber nicht so, wie es gerade in Berlin passiert ist. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)

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Eka von Kalben

Ich kann Ihnen zwischenzeitlich mitteilen, dass auch Tagesordnungspunkt 38 auf den Nachmittagsteil der Sitzung verschoben wird. Weiteres gibt es demnächst. Jetzt kommt Kollege Jasper Balke von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einem Dreiminutenbeitrag nach vorn.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich gern dem Kollegen Lukas Kilian einmal zustimmen möchte in dem, was er in seiner grundsätzlichen Analyse gerade vorgetragen hat. (Vereinzelter Beifall CDU) Vielleicht ist es notwendig, dass ich mich korrigiere oder einem falschen Verständnis meiner Ausführungen entgegentrete. Die Debatte darüber, ob Karenztage jetzt sinnvoll sind, ob man sie also einführen sollte, ist natürlich legitim, und sie darf im Rahmen eines demokratischen Auseinandersetzungsprozesses immer geführt werden. Ich glaube, ich habe sehr, sehr deutlich gemacht, wie meine Position zu diesem Thema ist. Ich habe es ausdrücklich so gesagt und bleibe bei dieser Position. Ich würde auch nicht sagen, dass es toxisch ist, genau diesen Vorschlag in dieser Form zu machen. Worum es mir in meinem Beitrag eigentlich ging, ist die Aussage: Die Systematik, die wir gerade in Bezug auf Reformen im Sozialstaatsbereich erleben, würde ich doch als toxisch bezeichnen. Wir stehen vor enorm großen Herausforderungen. Große Reformen müssen angestoßen werden. Es ist wirklich extrem leicht – wir alle hier im Saal kennen das –, mit einzelnen Schlagzeilen beziehungsweise einzelnen kleinen Vorschlägen für Maßnahmen Presseöffentlichkeit zu erregen, um Aufmerksamkeit zu generieren und einmal vorzukommen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass solche Vorschläge auch Auswirkungen auf Menschen im System haben. Ich nehme konkret auf Vorschläge zur Reform des SGB VIII Bezug. Es gibt in Deutschland viele Menschen mit Behinderung, die gerade ganz große Angst haben, weil so viele Punkte unstrukturiert zur Debatte stehen, dass niemand mehr versteht, wo die Politik eigentlich hinwill. Wenn wir Sozialstaatsdebatten weiterhin so führen, dann, so glaube ich, werden wir die Akzeptanz für grundlegende Reformen – die in der Bevölkerung ja eigentlich da ist – verlieren. Deswegen ist es total wichtig, kompromissbereit zu sein, Positionen sehr klar auszudrücken und gemeinsam eine Zielrichtung zu beschreiben, damit klar wird, wohin wir mit unserem Sozialstaat und speziell mit unserer gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich gehen wollen. Das wollte ich hier gern noch einmal zum Ausdruck bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Eka von Kalben

Jetzt gebe ich für die Landesregierung Ministerin Professor Dr. von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten über zwei Anträge, zwischen denen zwar kein unmittelbarer, aber doch ein mittelbarer Zusammenhang besteht; denn es geht in beiden Fällen um Krankheit und um Kostentragung. Ich werde zunächst auf den Antrag zu den Karenztagen eingehen und im Anschluss auf den Antrag zur Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgeldbeziehende, die ja demnächst Grundsicherungsempfänger genannt werden. Meine Damen und Herren, über die Einführung von Karenztagen wird immer wieder politisch diskutiert. Es gibt Argumente dafür, es gibt Argumente dagegen. Befürworter führen an, dass durch die Einführung von Karenztagen kurzfristig Kosten gesenkt und Fehlzeiten reduziert werden könnten. Gegen die Einführung von Karenztagen spricht, dass insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen mögliche finanzielle Einbußen besonders stark spüren würden. Zudem besteht die Gefahr, dass die Beschäftigten aus Sorge vor Einkommensverlusten trotz Erkrankungen zur Arbeit erscheinen. Das wäre weder im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) noch im Interesse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Insgesamt jedoch ist die Thematik deutlich komplexer, als es die Diskussion um eine einzelne Maßnahme vermuten lässt. Hohe Krankenstände und daraus folgende finanzielle Belastungen haben vielfältige Ursachen. Wir haben es mit einem komplexen Gesamtgefüge zu tun, dessen soziale, wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen nur im Zusammenspiel aller Maßnahmen bewertet werden können. Eine isolierte Debatte über einzelne Instrumente wird dieser Komplexität nicht gerecht. Lassen Sie mich nun, meine Damen und Herren, auf den Antrag zur Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende eingehen. Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie ist keine Aufgabe, die im Wesentlichen von den beitragszahlenden Versichernden zu schultern ist. Derzeit ist das aber der Fall. Wir alle wissen, dass der Bund zwar Zuschüsse an die GKV zahlt, diese jedoch bei Weitem nicht kostendeckend sind. Wir als Länder und insbesondere Schleswig-Holstein haben dieses Problem immer wieder thematisiert. Der Bundesrat hat dann am 30. Januar dieses Jahres in einer Entschließung konsequenterweise gefordert, dass die Beitragspauschale des Bundes für Bürgergeldbeziehende künftig angemessen ausgestaltet werden müsse. Der Bund müsse seiner vollen Finanzierungsverantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nachkommen. Was ist seitdem politisch auf der Bundesebene passiert? In ihrem ersten Bericht vom 30. März 2026 hat die „FinanzKommission Gesundheit“ 66 kurzfristige und bereits ab dem Jahr 2027 wirksame Reformempfehlungen vorgelegt. Der Vorschlag Nummer 62 lautet – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die Kommission empfiehlt, die Bürgergeldbeziehenden als Pflichtmitglieder in der GKV zu belassen und die vom Bund gezahlten Beiträge künftig kostendeckend auszugestalten. Die Finanzierungsverantwortung des Bundes für die Gesundheitsausgaben der Bürgergeldbeziehenden soll demgemäß vollständig umgesetzt werden. Hierfür sind die bisherigen Pauschalen deutlich zu erhöhen. Unter Berücksichtigung eines proportionalen Ausgabenanstiegs der Bürgergeldbeziehenden zur Gesamtheit der GKV-Versicherten liegt der kostendeckende Beitrag bei über 400 €. Die geschätzte Entlastungswirkung für die GKV würde damit schätzungsweise rund 12 Mrd. € pro Jahr betragen.“ Dieser Vorschlag wurde allerdings nicht in den Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes übernommen, der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Zuschüsse des Bundes für Bürgergeldbeziehende sollen zwar sukzessive erhöht werden – in Zahlen: 2027 um 250 Millionen, 2028 um 500 Millionen, 2029 um 1 Milliarde, 2030 um 1,5 Milliarden und ab 2031 dann jeweils 2 Milliarden Euro –, aber gleichzeitig wird der Bundeszuschuss zur GKV um jährlich 2 Milliarden Euro gekürzt. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Bund im Jahr 2027 seine Zuschüsse an die GKV nicht erhöht, sondern um 1,75 Milliarden Euro kürzt. Das parlamentarische Verfahren zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist noch nicht abgeschlossen, meine Damen und Herren. Für uns ist aber klar: Wir müssen bei der Frage der Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende weiter am Ball bleiben, und wir werden entsprechende Schritte ergreifen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir wurde gerade mitgeteilt, dass sich die PGF darauf geeinigt haben, das vor der Mittagspause noch TOP 56, Bericht des Petitionsausschusses, aufgerufen wird. Wir kommen zurück zu diesem Tagesordnungspunkt. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Deswegen kommen wir erstens zur Abstimmung zu a), Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4367. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist der Antrag angenommen. Zweitens Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/4374. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, SSW und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. 8982 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 56 auf: Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 20/4327 Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Abgeordneten Hauke Göttsch.

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Hauke Göttsch CDU

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute den genannten Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses vor. Von Januar bis März hat der Ausschuss insgesamt 154 neue Petitionen erhalten und 77 Petitionen abschließend beraten. Die gefassten Beschlüsse und die Statistik finden Sie in unserem Bericht. Den Ausschuss erreichen täglich neue Petitionen. Die Bandbreite an Themen, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger an uns wenden, ist groß, und ich möchte Ihnen gerne ein paar Beispiele geben. Ein Petent hat die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens gefordert. Eine weitere öffentliche Petition wandte sich gegen die Verwaltungsgebühren für Studierende. Ein anderer Bürger wollte bestimmte Eintragungen in seine Waffenbesitzkarte erreichen. Ein Petent forderte aufgrund der Zunahme von Schadens- und Gefahrenereignissen die Aufstockung der finanziellen Mittel für Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutzbehörden. (Beate Raudies [SPD]: Eine sehr gute Idee!) Dann gab es noch eine Beschwerde über die Maßnahmen der Polizei bei einer nächtlichen Personenkontrolle. Auch ein Schweinestall im Außenbereich hat den Ausschuss beschäftigt. Nachbarn waren nicht zufrieden, wie die Baubehörde mit ihrem Widerspruch umgegangen ist. Außerdem wurde die schlechte Beschilderung der Radwege am Nord-Ostsee-Kanal bemängelt. In einem anderen Fall hat eine Mutter um Hilfe bei der Beantragung einer Schulbegleitung für ihren Sohn gebeten. Mittlerweile wenden sich auch mehrere Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland an den Ausschuss, die um Hilfe bei ihren Anerkennungsverfahren bitten. Auf eine kleine Auswahl an Petitionen möchte ich noch kurz näher eingehen. Ein Fall betrifft den Bereich der Staatsanwaltschaft. Ein Bürger hatte einen Streit am Gartenzaun mit seinem Nachbarn, der – so sagt er – mit einem Faustschlag endete. (Zurufe: Oh!) Das Ermittlungsverfahren gegen seinen Nachbarn wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat ihn mangels öffentlichen Interesses auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen. Darin sah er eine Abwertung seines persönlichen Falls. Hierzu erreichen uns häufiger Petitionen. Wir haben dem Petenten das Verfahren näher erklärt, aber uns ist aufgefallen, dass die Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt bei Bürgerinnen und Bürgern zu Missverständnissen führen können. Daher haben wir das Justizministerium gebeten, zu prüfen, ob die Hinweise in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft verständlicher formuliert werden können. Das nennt man Entbürokratisierung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) In einer anderen öffentlichen Petition setzte sich die Petentin für die Einrichtung von Schulstraßen ein. Sie hält die Schulwege oftmals nicht für sicher und wünscht sich schnelle und wirksame Maßnahmen, damit unsere Kinder in Schleswig-Holstein sicher in die Schule kommen. Wir haben nach einer Anhörung und einer intensiven Befassung mit dem Thema festgestellt, dass es keine Standortlösung für alle Schulstandorte geben kann. Wichtig sind verlässliche Informationen für die Akteure vor Ort, denn sie müssen sich über die Maßnahmen einigen, die zu ihrem Standort passen. Der Ausschuss hat das Verkehrsministerium gebeten, den Entscheidungsträgern vor Ort gut verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die beste Lösung im Einzelfall der konkreten Schule gefunden werden kann. Der Schulwegeerlass ist sicher ein erster Schritt. Wir im Petitionsausschuss sind Ansprechpartner für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir helfen gerne, erklären, sagen aber auch einmal oder auch zweimal, was nicht geht. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit und dem Petitionsausschussbüro für die professionelle Arbeit. – Redezeit eingehalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Manfred Uekermann CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag zur Regulierung invasiver Arten wie Nutria, Waschbär, Marderhund. Das tun wir nicht aus abstraktem Interesse, sondern weil sich in Schleswig-Holstein längst sehr konkrete Auswirkungen zeigen. Sie betreffen unsere Ökosysteme, die Artenvielfalt und zentrale Schutzinfrastrukturen des Küsten- und Hochwasserschutzes unseres Landes. Diese Arten sind nicht Teil unserer heimischen Tierwelt. Sie haben sich angesiedelt, sie breiten sich aus, und sie tun dies mit einer Dynamik, die wir nicht unterschätzen dürfen. Entscheidend ist dabei ihre biologische Ausstattung. Die hohe Reproduktionsrate, die große Anpassungsfähigkeit und das Fehlen natürlicher Feinde führen dazu, dass sich diese Arten in einer Kulturlandschaft wie Schleswig-Holstein schnell etablieren und heimische Arten verdrängen. Besonders deutlich wird dies an unseren Gewässern und Küsten. Die Nutria ist hier zum zentralen Problem geworden. Er gräbt weit verzweigte Bausysteme in Ufer und Böschung. Diese Schäden sind zunächst nicht sichtbar, entfalten aber eine klare Wirkung. Ufer werden instabil, Böschungen verlieren ihre Tragfähigkeit und Lebensräume geraten aus dem Gleichgewicht. Was zunächst lokal erscheint, hat eine landesweite Bedeutung, denn diese Entwicklungen betreffen auch unsere Deiche und damit den Küsten- und Hochwasserschutz. Mehr als tausend Kilometer Deichlinie schützen Schleswig-Holstein täglich vor Sturmfluten und Hochwasser. Sie sind ein zentraler Bestand unserer Daseinsvorsorge und unserer Sicherheit. Die besondere Gefahr liegt darin, dass die Schäden im Inneren entstehen. Von außen bleibt die Oberfläche oft intakt, während sich unter der Grasnarbe Hohlräume bilden, die in der Stabilität langsam untergraben. Diese Prozesse verlaufen fast unbemerkt, aber sie entfalten mit der Zeit erhebliche Auswirkungen. Wer Deichschutz ernst nimmt, muss deshalb auch invasive Arten reduzieren. (Beifall CDU und Dr. Michael Schunck [SSW]) Ähnlich ist die Lage bei Waschbären und Marderhund. Beide greifen massiv in Brutbiotope ein, gefährden bodenbrütende Vogelarten, erhöhen den Druck auf empfindliche Ökosysteme. Sie sind auch längst nicht mehr auf abgelegene Bereiche beschränkt, sondern sie haben sich in Siedlungsräumen etabliert. Der Marderhund verstärkt diese Entwicklung zusätzlich durch seine Rolle als Prädator und als möglicher Überträger von Krankheitserregern. Der Waschbär zeigt, wie stark invasive Arten urbane Räume besiedeln und dort heimische Arten verdrängen können. Die Konsequenz daraus eindeutig. Wir brauchen kein punktuelles Reagieren, sondern ein dauerhaftes Management dieser Art. (Beifall CDU) Die EU‑Verordnung 1143 aus dem Jahre 2014 gibt dafür den klaren Rahmen vor. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur aktiven Eindämmung invasiver Arten. Im Zentrum steht dabei nicht das Ob, sondern das Wie. In Schleswig-Holstein sind Fang- und Fallenjagd bereits heute ein wichtiges Instrument. Die Fallenjagd ist rechtlich klar geregelt, fachlich anspruchsvoll und an einen hohen Standard gebunden. Nur geprüftes Personal und geprüfte Fallen dürfen ein-8984 Schleswig-Holsteinischer (Manfred Uekermann) gesetzt werden. Jägerinnen und Jäger müssen eine umfangreiche Sachkunde nachweisen. Das ist keine Formalie, sondern das ist die Grundlage für ein wirksames Handeln vor Ort. Ohne die Jägerschaft wird dieses Problem nicht lösbar sein. (Zuruf CDU: So ist es !) Jägerinnen und Jäger kennen die Reviere, sie kennen die lokalen Gegebenheiten, und sie leisten jetzt schon einen wesentlichen Beitrag für das praktische Wildtiermanagement. (Beifall CDU) Diese Arbeit erfolgt fast ausschließlich ehrenamtlich mit großem Fachwissen und hoher Verantwortung, und sie verdient Anerkennung und politische Unterstützung. Deshalb ist es richtig, die Fallenjagd strukturell zu unterstützen und die praktische Umsetzung gezielt zu stärken. Es geht um Verlässlichkeit, Kontinuität und Wirksamkeit und nicht um kurzfristige Einzelmaßnahmen, denn diese Aufgabe wird nicht kurzfristig gelöst. Sie ist dauerhaft, komplex und nur gemeinsam zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund ist der Jägerschaft ein Dank für die Unterstützung der zentralen Ziele des Arten- und Naturschutzes auszusprechen. (Beifall CDU, SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dieser Dank an die Jägerschaft ist ein Bekenntnis zu einer ausgewogenen, praxisnahen Umweltpolitik, die auf Verantwortung, Fachwissen und Zusammenhalt setzt. – Vielen Dank; Waidmannsheil! (Beifall CDU – Zuruf CDU: Sehr gute Rede!)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Silke Backsen das Wort.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute Nachmittag über die Regulierung invasiver Arten von Nutria, Marderhund und Waschbär. Aber was sind invasive Arten eigentlich überhaupt? Im Naturschutz werden diejenigen gebietsfremden Arten als invasiv bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, auf andere Lebensgemeinschaften oder auch Biotope haben. So treten invasive Arten mit unseren einheimischen Arten in Konkurrenz um den Lebensraum und um die Ressourcen, und sie verdrängen diese eben auch. Sie können ganze Lebensräume, aber auch Struktur und Funktionen von Ökosystemen komplett verändern. Außerdem können – wir haben es gerade gehört – die Übertragung von Krankheiten, aber vor allem die Prädationen eine sehr große Rolle spielen. Der Marderhund kommt ursprünglich aus dem fernöstlichen Asien, er breitet sich in Deutschland seit 1960 aus, und er hat als Neozoe keinerlei natürlichen Feinde. Nach der Berner Konvention von 1999 soll die Ausbreitung invasiver Tierarten, wie auch die des Marderhundes, streng kontrolliert werden. Im Jahr 2017 beschloss die Europäische Kommission mit einer Durchführungsverordnung die Aufnahme des Marderhunds in die Liste invasiver gebietsfremder Arten mit einer unionsweiten Bedeutung, also wirklich mit einer deutschlandweiten Bedeutung. Die Nutria – wir haben auch das gerade schon gehört – kommt ursprünglich aus Südamerika, also aus subtropischen Gebieten. Bei uns in Deutschland ist die Nutria mittlerweile an wirklich vielen Gewässern, eigentlich an fast allen Gewässern und in allen Bundesländern zu finden. Eine sehr rasante Verbreitung findet zwar nicht statt, denn bei uns sind es hauptsächlich verwilderte Farmtiere, die eben kein optimales Klima finden. Allerdings hat sich die Population in Deutschland auch aufgrund der milderen Winter zwischen 2015 und 2021 mehr als verdoppelt. Die Nutria ist ebenfalls in diese Liste der invasiven gebietsfremden Arten aufgenommen worden. Sie zählt wirklich zu den hundert der weltweit schlimmsten invasiven gebietsfremden Arten. Sie richtet erhebliche Schäden an Wasserbauanlagen an, da sie Deichanlagen und Uferbereiche richtig stark unterhöhlen kann. Sie kann aber auch die Uferröhrrichte zum Beispiel durch ihren Fraß sehr stark schädigen und damit auch die Lebensräume für seltene einheimische Arten zerstören. Die von den Nutrias geschaffenen Hohlräume sind relativ groß, und die dadurch entstehenden Einbrüche im Erdreich und an den Deichen stellen wirklich eine ernstzunehmende Gefahr dar. Marderhund, Waschbär und Nutria gehören nach unserer Jagdzeitenverordnung zu den jagbaren Tierarten über die im Bundesjagdgesetz hinaus aufgeführten Tiere. Es gelten für diese Tierarten keine weiteren Schonzeiten. Eine ganzjährige Bejagung ist also möglich, außer zu den nach § 22 Bundes- (Silke Backsen) jagdgesetz zu berücksichtigenden Schonzeiten, das heißt also Zeiten, in denen noch nicht selbstständige Jungtiere geführt werden. Für Nutria, wie aber auch für die Wildkaninchen, Füchse und Dachse gilt diese Schonfrist in der Setzzeit im Bereich von unseren Deichen jedoch nicht. Dies haben wir in dieser Wahlperiode schon vor zwei Jahren geändert, um auf die aktuellen Gefahren Rücksicht nehmen beziehungsweise dementsprechend politisch agieren zu können. Sogar der Einsatz von Nachtsichttechnik ist seitdem bei der Bejagung von Nutria erlaubt. Der Schutz unserer Deiche ist in unser aller Interesse, und die Verhinderung von Schäden dient dem allgemeinen Wohl. Wir nehmen die Gefährdung der Deichsicherheit ernst. Genau deshalb hatten wir bereits Änderungen vorgenommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es hat sich allerdings gezeigt, dass mit der rechtlichen Ermöglichung all der oben genannten Punkte allein noch keine ausreichende Bestandsreduktion erzielt werden konnte. Die Bejagung ist aufwendig, wir haben es gerade gehört, der Einsatz entsprechender Fangtechnik ist kostenintensiv. Damit also die Mittel sinnvoll und entsprechend der Intention verausgabt werden, soll jetzt unter Federführung der obersten Jagdbehörde und gemeinsam mit den relevanten Akteuren und Akteurinnen an Lösungen gearbeitet werden, wie eine Reduktion der Bestände tatsächlich nachhaltig und langfristig erreicht werden kann. Dies alles geschieht unter Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes sowie des Artenschutzes. Die Fallenjagd darf wirklich nur fachlich fundiert und auch tierschutzgerecht durchgeführt werden. Abschließend möchte ich noch einmal, ich glaube, für uns alle sagen, dass wir gemeinsam wirklich dafür einstehen, dass unsere Deiche geschützt sind und sicher bleiben. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Sandra Redmann das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Antrag von Schwarz-Grün fragt man sich, ehrlich gesagt, schon nach den ersten Zeilen: Was genau ist eigentlich der politische Mehrwert? Denn Sie legen uns hier einen Antrag vor, der vor allem eines macht: Er beschreibt ein Problem, das längst bekannt ist, begrüßt Geld, das bereits beschlossen wurde, und fordert Maßnahmen, die schon laufen sollen. Mit Verlaub, dafür braucht man keinen Landtagsantrag, dafür reicht eine Mail zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. (Beifall SPD, FDP und SSW) Genau deshalb ist dieser Antrag so bemerkenswert unnütz. Dabei ist das Thema schon wichtig. Waschbär, Marderhund, Nutria und weitere invasive Arten können tatsächlich Probleme bereiten, unbestritten, insbesondere dort, wo Deiche, Uferböschungen und wasserwirtschaftliche Anlagen betroffen sind und auch, gar nicht erwähnt, beim Wiesenvogelschutz. Aber wenn man durchaus ernste Fragen ernsthaft lösen will, dann braucht man mehr als jagdpolitische Symbolpolitik. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die gesamte Logik dieses Antrags lautet im Kern: mehr Fallen, mehr Jagd, mehr Bestandsreduktion – als wäre das automatisch schon eine Strategie. Aber wo ist eigentlich die wissenschaftliche Grundlage? Wo steht denn in Ihrem Antrag, welche Methoden bereits angewandt wurden, welche davon überhaupt wirksam waren, welche nicht, wo evaluiert wurde, wie Erfolg gemessen werden soll, wie Reinvasionen verhindert werden sollen? Nichts davon steht in Ihrem Antrag. Das ist schon deshalb bemerkenswert, weil wir über Arten sprechen, bei denen Fachleute seit Jahren darauf hinweisen, dass reine Bejagung gerade keine nachhaltige Lösung bringt. Der Deutsche Tierschutzbund weist beispielsweise darauf hin, dass trotz massiv steigender Jagdstrecken bei der Nutria kein dauerhafter Rückgang der Population erkennbar ist. Warum nun glauben CDU und Grüne eigentlich, dass mehr des Gleichen plötzlich andere Ergebnisse produziert? Darauf gibt dieser Antrag null Antwort. Stattdessen erleben wir die klassische politische Versuchung: Ein komplexes ökologisches Problem wird auf eine einfache Parole reduziert: Wir jagen jetzt härter. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Das soll Entschlossenheit suggerieren, ist aber nichts weiter als Aktionismus ohne eine echte Lösung. (Beifall SPD und FDP) Ein modernes Wildtiermanagement besteht nicht darin, möglichst viele Tiere zu erlegen. Es bedeutet stattdessen, datenbasiert handeln, regional differenzieren, Wirkung evaluieren und Maßnahmen gezielt dort einsetzen, wo tatsächlich Schäden entstehen. 8986 Schleswig-Holsteinischer (Sandra Redmann) An dieser Stelle muss man auch einmal die politische Schieflage Ihres Antrags benennen. Wir reden über evidenzbasierte Politik und über ökologische Zusammenhänge. Aber sobald es um invasive Arten geht, landet die Koalition plötzlich wieder bei der ewiggestrigen Antwort: Mehr Jagd wird es schon richten.

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Peter Lehnert

Kollegin Redmann, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung, Zwischenfrage des Kollegen Uekermann?

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Manfred Uekermann CDU

Frau Kollegin, Sie behaupten ja, wir sollten die Opposition nicht einbinden und hier lieber nicht diskutieren. Das können wir beim nächsten Mal gerne machen, aber ich halte es eigentlich für wichtig, dass so etwas auch diskutiert wird. Ich habe eine Frage, weil Sie sagen, es gibt keine Erkenntnisse. Ist Ihnen das Forschungsprojekt ZOWIAC der Goethe-Universität Frankfurt bekannt? – Ich habe nicht gesagt, dass es keine Erkenntnisse gibt, davon ist gar nicht die Rede. Ich habe gesagt, in Ihrem Antrag stehen keinerlei Daten dazu. Von daher ist für mich die Frage beantwortet. (Beifall SPD)

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Manfred Uekermann CDU

Also, Sie kennen es nicht. – Vielen Dank.

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Sandra Redmann SPD

Damit ist die Frage für mich beantwortet, Herr Uekermann. Um den Satz zu wiederholen: Die Koalition bleibt bei der ewiggestrigen Antwort: Mehr Jagd wird es schon richten. Das ist erstaunlich schlicht für eine Regierung, die sonst gerne den Eindruck erweckt, Umweltpolitik differenziert zu denken. Natürlich kann Jagd in sensiblen Gebieten ein Instrument sein, aber sie darf nicht automatisch zum politischen Reflex werden. Zudem sind viele der Probleme nicht angesprochen, menschengemacht. Diese Arten wurden hier eingeführt, gehalten, zum Beispiel zur Pelzgewinnung, und ausgesetzt. Erst schafft der Mensch die Voraussetzungen, anschließend erklärt er das Tier zum Problem. Was wir wirklich brauchen, sind klare Daten und klare Ziele. Wir brauchen ein abgestimmtes Management, und – jetzt würde ich Sie bitten, Herr Uekermann, einmal zuzuhören, denn das ist ein wichtiger Punkt – wir brauchen ein abgestimmtes Management zwischen Küstenschutz, Naturschutz, Wissenschaft, Wasserwirtschaft und Jägerschaft. Wir sollten auch einmal ganz offen darüber reden, wer eigentlich wo in Schleswig-Holstein und warum die Entscheidungskompetenz hat. Zudem müssen wir einsehen, dass manche invasiven Arten längst Teil unserer Realität geworden sind und nicht einfach wegreguliert werden können. Daher sollte dieser Antrag heute nicht durchgewunken werden – wir wollen nämlich mit Ihnen diskutieren –, denn er ist fachlich erschreckend eindimensional. Es wäre klüger, diesen zunächst in den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Da können wir dann über Monitoring, ökologische Bewertung, über Ihre Gutachten, über Präventionsmaßnahmen, nicht letale Maßnahmen – die gibt es nämlich auch –, Zuständigkeitskoordination und Evaluation sprechen. (Manfred Uekermann [CDU]: Wenn man nicht weiter weiß, bildet man einen Arbeitskreis!) Dann hätte Ihr Antrag etwas mehr Substanz. Das wäre dringend notwendig. – Danke. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion hat die Kollegin Anne Rieke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Invasive Arten sind kein abstraktes Naturschutzthema und erst recht keine theoretische Herausforderung. Sie sind längst konkrete Realität hier in Schleswig-Holstein. (Beifall Christopher Vogt [FDP], Rixa Kleinschmit [CDU] und Manfred Uekermann [CDU]) Sie verdrängen heimische Arten, verändern ganze Ökosysteme und verursachen erhebliche Schäden für die Natur ebenso wie für die Landwirtschaft (Anne Riecke) und die Fischerei. Allein in Deutschland sprechen wir über Schäden in immenser Höhe. Ein konkretes Beispiel ist hier in Schleswig-Holstein der Selenter See. Dort frisst die Nutria großflächig alle Schilfbestände ab, und der Landesjagdverband betreut sogar das Naturschutzgebiet. Das zeigt doch, Praxisnähe und Naturschutz schließen sich nicht aus. Sie gehören eng zusammen. Das ist ernst, und das verlangt politisches Handeln. Der Antrag der Koalition enthält dafür richtige Ansätze, etwa den Schutz unserer Deiche und Binnengewässer. Darin sind wir uns alle einig, und das unterstützen wir hier auch ausdrücklich. Entscheidend ist allerdings nicht nur, dass wir handeln, sondern das Wie ist entscheidend, denn nicht jede gebietsfremde Art ist automatisch problematisch, und nicht jede Maßnahme ist automatisch sinnvoll. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wir Freie Demokraten sagen deshalb, wir brauchen einen Ansatz, der wirksam, verhältnismäßig und praxisnah ist. Dazu gehören aus unserer Sicht drei Punkte. Erstens. Prävention vor späterem Eingreifen, wenn sich invasive Arten einmal etabliert haben und sie kaum noch zurückzudrängen sind. Deshalb müssen wir früher ansetzen. Dort ist der Einsatz von Mitteln am effektivsten. (Beifall Christopher Vogt [FDP]) Zweitens. Klare Prioritäten statt Gießkanne. Wir können nicht alles gleichzeitig bekämpfen, deshalb müssen wir uns auf die Arten konzentrieren, die den größten Schaden verursachen, ökologisch wie wirtschaftlich. (Zuruf: Die schmecken!) – Die schmecken. Für die Nutria sind es mittlerweile, glaube ich, 34 Euro pro Kilo. Drittens. Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort. Landwirte, Jäger und Fischer sind hier keine Zuschauer, sondern sie sind zentrale Akteure. Sie erleben die Auswirkungen unmittelbar und wissen oft sehr genau, wo hier der Handlungsbedarf vor Ort besteht. Genau an dieser Stelle lohnt sich ein Blick in andere Bundesländer wie beispielsweise Hamburg und Niedersachsen. Dort hat man einen zusätzlichen, sehr praxisnahen Ansatz gewählt. Man setzt gezielte Anreize für diejenigen, die aktiv zur Eindämmung invasiver Arten beitragen. Das ist kein Selbstzweck, es ist ein Instrument, um Engagement vor Ort zu stärken und Maßnahmen tatsächlich wirksam zu machen, denn eins müssen wir uns ehrlich fragen: Was passiert eigentlich, wenn wir invasive Tiere zwar erfassen, wie durch die Fallenjagd, aber keine praktikablen Wege schaffen, mit ihnen umzugehen? (Beifall FDP) Bei einer Fangkorbjagd werden die gefangenen Tiere anschließend entnommen. Eine Wiederfreilassung ist bei invasiven Arten rechtlich nicht vorgesehen und nicht erlaubt. Die Realität ist doch: Wer vor Ort Verantwortung übernimmt, steht am Ende vor der Frage, wie mit den Tieren konkret zu verfahren ist. Diese Verantwortung einfach auszublenden oder allein den Praktikern zu überlassen, wäre politisch einfach zu kurz gedacht. Deshalb brauchen wir hier klare, realistische und unterstützende Rahmenbedingungen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, Anreizsysteme zumindest ernsthaft vielleicht einmal zu prüfen – nicht ideologisch, sondern ganz pragmatisch. Führt es zu besseren Ergebnissen, erhöht es die Wirksamkeit vor Ort, dann sollten wir uns dem nicht verschließen. Gleichzeitig müssen wir auch über die konkrete Ausstattung sprechen. Die 50.000 Euro Unterstützung der Landesregierung sind ein Anfang, aber auch nicht viel mehr. Wenn eine Falle ungefähr 500 Euro kostet, reden wir bei dieser Summe gerade einmal von etwa 100 Fallen für das ganze Land. Das ist nicht unbedingt der große Wurf. Ein Fallenmelder liegt dann etwa bei 150 bis 200 Euro pro Stück, und diese Technik ist entscheidend. Fallenmelder reduzieren den Kontrollaufwand erheblich und minimieren Störungen im Revier, denn der Jäger muss nur dann rausfahren, wenn tatsächlich ein Fang erfolgt ist. Das ist effizient, das ist tierschutzgerecht, und das ist praxisnah. Aber in der Größenordnung bleibt die Förderung einfach nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zur Einordnung: Der Landesjagdverband hat bereits vor einigen Jahren rund 100.000 Euro aus eigenen Mitteln für entsprechende Fangsysteme bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Förderung zwar zu begrüßen, in ihrer Höhe aber schlicht zu gering, zumal wir hier über langlebige Investitionen sprechen. Ich benutze diese Falle ja nicht nur ein einziges Mal. Fanggeräte sind nachhaltig nutzbar, sie sind also keine kurzfristige Ausgabe, sondern eine sinnvolle Infrastrukturmaßnahme, denn am Ende geht es nicht um Symbolik, sondern um kon-8988 Schleswig-Holsteinischer (Anne Riecke) krete Ergebnisse beim Schutz unserer heimischen Artenvielfalt. Dafür brauchen wir einen Ansatz, der funktioniert, und zwar mit klaren Prioritäten, mit effizientem Mitteleinsatz und mit Vertrauen in die Menschen vor Ort. Dann können wir auch die invasiven Arten wirksam begrenzen. Dafür erwarte ich eine ausführliche Diskussion auch in dem Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Landesregierung 50.000 Euro für die Regulierung invasiver Arten bereitstellt, ist ein richtiger Schritt, den der SSW ausdrücklich unterstützt. (Zuruf) – Jawohl, zusätzlich. Lassen Sie mich eines vorab unterstreichen. Die Gefahr, die von der Nutria für unseren Küsten- und Uferschutz ausgeht, darf nicht kleingeredet werden. Diese Tiere sind keine harmlosen Wasserbewohner, sondern durch ihre massive Wühltätigkeit eine reale Bedrohung für die Standsicherheit unserer Deichanlagen und Uferböschungen. (Vereinzelter Beifall CDU) Wenn Deichfüße ausgehöhlt werden, riskieren wir die Sicherheit der Menschen hinter den Deichen. Die Unterstützung der Jägerschaft bei der Fallenjagd ist hier eine reine Maßnahme der Gefahrenabwehr, die wir vollumfänglich mittragen. Doch werfen wir einen Blick auf die anderen im Titel genannten Arten, den Waschbären und den Marderhund, die heute hier im Plenum im Gegensatz zur Nutria nicht Thema sind. Während die Nutria im Text ausführlich behandelt wird, bleiben diese beiden Neozoen fast gänzlich unerwähnt. Dabei ist der Waschbär ein hocheffizienter opportunistischer Allesfresser, der durch seine Kletterfähigkeit sogar Nester in Bäumen erreicht und dort Gelege plündert, die für andere Raubsäuger unerreichbar sind. Doch kritischer ist die Lage bei den bodennahen und ausnahmslosen Bodenbrütern. Diese werden von allen genannten Neozoen direkt oder indirekt bedroht. Die Nutria unterhöhlt nämlich nicht nur Deiche und Böschungen, nein, sie vernichtet durch massiven Fraß auch die Schilfgürtel, was nicht nur die natürliche Uferbefestigung schwächt, sondern die Kinderstube unserer Vogelwelt zerstört. Wenn das Schilf stirbt, verschwinden der Rohrsänger, das Blässhuhn und der Haubentaucher. Besonders dramatisch ist es um die Rohrdommel bestellt, die auf der Roten Liste als vom Aussterben bedroht eingestuft ist. Doch die existenziellste Bedrohung für unsere heimische Vogelwelt geht vom Marderhund aus. Die Populationsdichte des Marderhundes hat sich seit 2010 von ursprünglich etwa 850 Tieren landesweit auf mittlerweile mehr als 10.000 Tiere erhöht, was anhand von zur Strecke gebrachten Marderhunden pro Jahr belegt ist. Wir müssen uns daher klarmachen: Unsere Nordseeinseln und Halligen sind derzeit die letzte Bastion für den Bruterfolg vieler bedrohter bodenbrütender Arten. Während auf dem Festland die Verluste durch Fuchs und Marderhund so hoch sind, dass kaum noch Jungvögel flügge werden, dienen die Inseln relativ frei von diesen Hauptprädatoren als ökologische Source Populations. Hier finden Limikolen wie die Uferschnepfe, der Sandregenpfeifer, der Rotschenkel und der Kiebitz sowie seltene Seeschwalbenarten noch die Bedingungen vor, die sie für eine erfolgreiche Reproduktion benötigen. Küsten‑, Lach- und Brandseeschwalben und die genannten Limikolen stehen allesamt wie die Rohrdommel als stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Vogelarten auf der Roten Liste für vom Aussterben bedrohte Tiere. Die Inseln und Halligen sind das Reservoir, aus dem heraus die Bestände auf dem Festland überhaupt erst wieder gestärkt werden könnten. Wenn wir zulassen, dass der Marderhund auch diese letzten Rückzugsgebiete dauerhaft besetzt, besiegeln wir das Ende dieser Arten in unserem Land. Ein einzelner Marderhund kann in einer Nacht eine ganze Brutkolonie vernichten, da die Gelegedichte auf den begrenzten Flächen der Halligen enorm hoch ist. Die Tiere wandern über Lorendämme ein oder schwimmen durch Priele. Herkömmliche Elektrozäune und die klassische Fallenjagd reichen hier nachweislich nicht mehr aus, um diese sensiblen Räume marderhundfrei zu halten. Wir fordern daher, die Bejagung nach dem skandinavischen Vorbild des Nordic Raccoon Dog Projects auszuweiten. Wir brauchen moderne Methoden wie den Einsatz von Wärmebildkameradrohnen aus dem finnischen Helmi-Programm und sollten uns auch nicht scheuen, Tiere als Lockvögel für (Dr. Michael Schunck) Artgenossen einzusetzen wie im Raccoon Dog Project. Wenn wir bei der Katzenschutzordnung Sterilisation zur Bestandskontrolle akzeptieren, dann muss uns der Schutz unserer vom Aussterben bedrohten Bodenbrüter auf den Inseln ebenso konsequente Maßnahmen wert sein. Wir dürfen nicht warten, bis die letzte Source-Population zusammenbricht. Daher sage ich, die Mittel zur Bekämpfung der Nutria für den Deichschutz und den Schilfgürtel sind gut investiert. (Vereinzelter Beifall CDU) Aber wir brauchen auch eine spezifische Strategie für den Insel- und Halligschutz, um Waschbär und Marderhund wirksam zu begegnen und unsere letzte Bastion des Vogelschutzes von Wat- und Wiesenvögeln zu verteidigen. – Danke. (Beifall SSW und vereinzelt CDU)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich der zuständigen Ministerin Cornelia Schmachtenberg das Wort. (Zuruf)

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Cornelia Schmachtenberg

Nein, das bekommen Sie nicht von mir. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Ausbreitung invasiver Arten stellt SchleswigHolstein, aber auch die gesamte Bundesrepublik vor große Herausforderungen. Wir haben es schon gehört, invasive Arten sind Tierarten, die ursprünglich nicht in unseren heimischen Lebensräumen vorkommen, die sich aber hier angesiedelt haben und zunehmend verbreiten. Man unterscheidet bei den invasiven Arten zwischen jagdbaren und nicht jagdbaren Arten. Heute reden wir über die jagdbaren Arten, unter anderem über Nutria, Waschbär und Marderhund. Die invasiven Arten zeichnet aus, dass sie ein hohes Anpassungspotenzial haben, hier wenig Lebensfeinde haben, hier gute Bedingungen haben und sich dementsprechend sehr rasant ausbreiten. Die Auswirkungen sind durchaus enorm, denn sie passen nun mal nicht in unsere heimischen Ökosysteme, und sie verursachen dadurch Schäden in der Landschaft und in der Natur. Das wird unterschiedlich deutlich. Beispielsweise beeinträchtigen der Marderhund und der Waschbär die Brutbiotope. Wir haben es gerade wieder gehört. Sie gefährden bodenbrütende Vogelarten, die wir schützen wollen. Sie greifen in empfindliche Lebensräume ein, häufig in unmittelbarer Nähe zu menschlichen Siedlungen. Eine besondere Dynamik besteht bei uns in Schleswig-Holstein an den Gewässern, wovon wir durchaus sehr viele haben. Hier werden seit einiger Zeit Nutria zu einem besonderen Problem. Sie graben ausgedehnte Gänge, unterhöhlen Uferbereiche und schwächen so ganze Böschungen. Lebensbereiche geraten somit völlig aus dem Gleichgewicht, und die Ufer verlieren ihre Stabilität. Die Auswirkungen beschränken sich aber nicht nur auf die Gewässerrandlagen, sondern auch angrenzende landwirtschaftliche Flächen können davon betroffen sein, wenn Nutria weite Gräben ziehen. Diese Entwicklungen – wir haben es gehört – sind für Deiche besonders bedeutend. Die schützen nun einmal unsere Menschen hier vor Ort. Deiche sind wichtig: Wir haben über 1.000 Kilometer Deichlinie, und sie schützen unsere Menschen hier Tag für Tag. Die Gefahr ist nicht immer von außen sichtbar; man sieht es nicht von außen. Die Deiche sehen von außen intakt aus, sind aber zum Teil aufgrund der Wildtätigkeit von Nutria untergraben; sie haben Hohlräume, und damit beeinträchtigen sie die Stabilität. Das heißt, von außen wirkt alles intakt, aber unter der Oberfläche sind die Strukturen nun einmal anders. Das sind Veränderungen, die wir durchaus ernst nehmen müssen. Denn sie geschehen leise, unbemerkt und entfalten ihre Wirkung erst mit der Zeit – und dann ist es vielleicht zu spät. Deswegen müssen wir mehr Maßnahmen ergreifen als bisher, um diese Entwicklung wirksam zu begrenzen. Deswegen ist Abwarten auch mit Blick auf den Schutz unserer Deiche keine Option. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bereitstellung von 50.000 Euro bietet eine verlässliche Grundlage, um gezielte örtliche Projekte zu schaffen. Natürlich werden 50.000 Euro landesweit nicht reichen, aber sie sind zumindest ein Anfang, wie wir die Jägerschaft unterstützen können. Kern des Projektes, das wir machen wollen, ist die praktische Umsetzung vor Ort. Geeignete Fallen sollen bereitgestellt werden, die den Jagdausübungsberechtigten unbürokratisch ausgeliehen und dann eingesetzt werden können. So wollen wir die Jägerschaft gezielt unterstützen und die Mittel effizient einsetzen. Wenn wir die Mittel dauerhaft zur Verfügung stellen, dann können wir damit etwas erreichen. 8990 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) (Unruhe) Dabei steht die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft in Schleswig-Holstein im Mittelpunkt. Denn – das wurde auch schon gesagt – Jägerinnen und Jäger leisten bereits heute einen wahnsinnig wichtigen Beitrag. Sie sind ein Naturschutzverband, der sich sehr intensiv um unseren Naturschutz kümmert – auch um den Umgang mit invasiven Arten. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort. Sie kennen die praktischen Erfahrungen, und sie begleiten auch jetzt schon die Maßnahmen. Das alles tun sie ehrenamtlich. Das müssen wir immer wieder sagen: Die gesamte Naturschutzarbeit von Jägerinnen und Jägern ist ehrenamtlich. Sie schützen damit unsere Deiche, unsere landwirtschaftlichen Flächen und unsere Gräben – und dafür gebührt ihnen unser Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir diese Arbeit gezielt weiter unterstützen und weiterentwickeln. Wir wollen gemeinsam mit der Jägerschaft die Erfahrungen nutzen und wirksame Maßnahmen weiter intensivieren, damit wir eine bessere Begrenzung der invasiven Arten bekommen. Klar ist auch: Die Jagd ist nur ein Baustein; auch die 50.000 Euro sind nur ein Baustein. Damit werden wir das Problem der invasiven Arten nicht morgen lösen. (Sandra Redmann [SPD]: Die sind doch nicht neu, Mensch!) Aber wir müssen mit den Beteiligten vor Ort ein Gesamtkonzept erarbeiten, natürlich mit den Wasser- und Bodenverbänden, natürlich mit dem Naturschutz, aber auch mit der Jägerschaft. Denn wir brauchen ganzheitliche Lösungen für dieses Land, und wir brauchen ein kontinuierliches Weitergehen, damit wir diese Arten begrenzen. Darum wird sich mein Haus jetzt kümmern. Ich hoffe, dass wir das gemeinsam machen, dass wir da gemeinsam vorangehen und gemeinsam weitere Lösungen erarbeiten. Das ist nicht das Ende der Geschichte, sondern es kann ein Anfang sein. Klar ist nämlich eines: Die Bekämpfung von Nutria, die Bekämpfung von Waschbären und von Marderhunden sind keine kurzfristige Aufgaben. Es ist nicht nur mit einer einzelnen Maßnahme geschafft, sondern wir brauchen ein buntes Potpourri. Damit fangen wir an und machen weiter. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Ich danke der Frau Ministerin, dass sie trotz der Unruhe im Saal weitergesprochen hat. Ich wollte Sie nicht in der Rede unterbrechen, möchte aber alle Kollegen für die künftigen Tagesordnungspunkte bitten, der Rednerin oder dem Redner hier vorne wirklich den nötigen Respekt und die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Die Ministerin hat 33 Sekunden überzogen. Das stünde theoretisch den Fraktionen zur Verfügung. – Das wird aber nicht in Anspruch genommen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/4401 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist mehrheitlich die Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich komme dann zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4401, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Die SPD-Fraktion. Dann ist der Antrag mit Mehrheit angenommen. (Anhaltende Unruhe) Wenn Sie mir erlauben, würde ich gern den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen. Das gilt auch für die Vertreter der FDP. – Gut. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 38 auf: Verlässliche Finanzierung der Ersatzschulen in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 20/4380 (neu) Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ist sichergestellt Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4448 (Anhaltende Unruhe) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eben gerade gesagt, dass ich um etwas Aufmerksamkeit (Vizepräsident Peter Lehnert) bitte. Ich könnte hier einige Kollegen namentlich nennen. Das ist jetzt meine letzte Warnung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die SPD-Fraktion der Kollege Martin Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Heute erreichte uns noch ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Ich würde Ihnen vorschlagen, damit Sie künftig vielleicht etwas vorzeitiger zu solchen alternativen Anträgen kommen, einfach per Zufallsgenerator zwischen zwei Überschriften zu wählen: Variante A „Was die Regierung tut, ist wohlgetan“ und Variante B „Hip, hip, hurra, alles ist super, alles ist wunderbar“. Das können Sie dann immer abwechselnd ausdrucken, einreichen, fertig! Dann können Sie das auch eine Woche vorher einreichen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW – Martin Balasus [CDU]: Sie könnten immer schreiben: Alles ist schlecht, alles ist schlecht, alles ist schlecht!) Sie behaupten in Ihrer Überschrift, die Finanzierung der Ersatzschulen sei sichergestellt. (Sybilla Nitsch [SSW]: Das stimmt nicht!) Gleichzeitig erreichen uns dieser Tage Hinweise von Ersatzschulen, die sagen, sie werden nach den Sommerferien kein Recht auf Ganztag einführen, weil sie nicht wissen, wie sie das finanzieren sollen. Wie bringen Sie das übereinander? – Herr Balasus, ich will gar nicht immer alles schlechtreden, aber ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre Aufgabe neben der Verteidigung der Landesregierung auch darin sehen würden, Probleme im Land zu erkennen und zu lösen. Das wäre so schön. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir hören es von mehreren Trägern von Ersatzschulen, dass sie nicht wissen, wie sie den Ganztag nach den Sommerferien finanzieren sollen, und dass sie deswegen darauf verzichten, das Recht auf Ganztag einzurichten. Da fehlt genau die Verlässlichkeit, die Bildung bräuchte. Einen Tag vor der letzten Bildungsausschusssitzung hat das Ministerium eine Gesprächsrunde mit den Ersatzschulen zu genau dem Thema abgesagt und vorgeschlagen, im August 2026 den nächsten Termin stattfinden zu lassen. Das war ein bisschen ungünstig, weil im August 2026 das ja alles schon läuft. Das wurde dann auch richtiggestellt. Inzwischen gibt es einen Termin im Juni 2026, habe ich vernommen. Das ist dann immerhin noch vor Beginn des Ganztags, aber es ist reichlich knapp. Es ist reichlich knapp, meine Damen und Herren. Zumal die Landesregierung bisher unterschiedliche Thesen vertreten hat, wie denn die Ersatzschulen das mit dem Ganztag machen sollen. Da gab es die Variante A: Das Recht der Eltern auf einen Ganztagsplatz richte sich gegen die Träger der Jugendhilfe, und deswegen seien die Träger der Jugendhilfe sicherlich bereit, den Ersatzschulen die 25 Prozent der Kosten zur Verfügung zu stellen, die sie bräuchten, um zusammen mit den 75 Prozent des Landes den Ganztag zu finanzieren. Variante B: Man sehe die Not der Ersatzschulen und man wolle das im Vorfeld verbindlich regeln, also werde im Rahmen der Gespräche über die Sachkostenfinanzierung auch über den Ganztagskostenanteil gesprochen und die 25 Prozent den Ersatzschulen auf diesem Weg zur Verfügung gestellt. – Das müssten die Ersatzschulen aber langsam wissen, weil die Anmeldung für das nächste Schuljahr längst läuft. Bisher wissen sie es aber nicht. Die Ersatzschulen sind auch nicht so gut in der Lage, irgendwas vorzufinanzieren und das locker zu sehen, weil Sie ihnen auf zwei Wegen die Mittel gekürzt haben. Sie haben zum einen im allgemeinbildenden Schulwesen gekürzt, indem sie beispielsweise den Gemeinschaftsschulen sechs Stunden und den Gymnasien vier Stunden gestrichen haben. Das wirkt sich mit zwei Jahren Verzug auch auf die Ersatzschulen aus. Außerdem haben Sie den Ersatzschulen den Anteil der Finanzierung von 82 Prozent der Kosten, die sie für allgemeinbildende Schulen ausgeben, auf 80 Prozent gesenkt. Übrigens entgegen Ihrer Festlegung im Koalitionsvertrag: Im Koalitionsvertrag hatten sie den Ersatzschulen versprochen, genau das nicht zu tun und die Finanzierung stabil zu halten, meine Damen und Herren. Da sind sie vertragsbrüchig geworden. Das ist genau nicht die Verlässlichkeit, die man braucht, um gute Bildung zu organisieren. (Beifall SPD) Man kann über unterschiedliche Modelle streiten. Man sollte das dann nach Möglichkeit aber tun, bevor man ein fertiges Modell braucht, um einen Rechtsanspruch umzusetzen. Man kann über Zahlen streiten, aber das sollte man auf Grundlage von fairen Ansagen und verlässlichem Verhalten tun. Man sollte sich vor allem bemühen, kein Vertrauen zu verspielen. Zusagen müssen gelten, Finanzierungssysteme müssen stabil sein, und Dinge wie 8992 Schleswig-Holsteinischer (Martin Habersaat) ein Rechtsanspruch müssen gemeinsam verlässlich gelöst werden. Alles andere stört Vertrauen. Wir schlagen Ihnen vor, an einem Runden Tisch mit den Ersatzschulen an der Wiederherstellung dieses Vertrauens zu arbeiten. Meine Damen und Herren von CDU und Grünen, Sie sind herzlich eingeladen, daran mitzuarbeiten. Sie können immer noch „Hip, hip, hurra“ rufen, alles sei wunderbar, aber sollten sich zumindest vorher einmal anhören, wie die Lage an den Ersatzschulen wirklich ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort dem Abgeordneten Martin Balasus. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nicht so schnell! – Heiterkeit)

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schulen in freier Trägerschaft sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer vielfältigen Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein. Sie setzen pädagogische Schwerpunkte und bringen Impulse für unser gesamtes Bildungssystem. Deshalb nehmen wir die Diskussion über die Ersatzschulfinanzierung sehr ernst. Der Antrag von SPD und FDP fordert neue Gutachten und einen neuen Runden Tisch, sagte Kollege Habersaat gerade. Die entscheidende Frage lautet aber: Brauchen wir das wirklich? Unsere Antwort lautet: nein. Denn das Bildungsministerium und auch wir in den Fraktionen von CDU und Grünen beschäftigen uns kontinuierlich im vertrauensvollen Dialog mit den Arbeitsgemeinschaften der freien Schulen und dem Dänischen Schulverein mit diesen Fragen. Dabei wurden konkrete Handlungsfelder identifiziert, insbesondere bei den Sachkosten und beim Ganztagsausbau. Die Probleme sind also bekannt, und wir arbeiten an Lösungen. Deshalb brauchen wir keinen zusätzlichen Gesprächskreis, der erst Ende 2026 zusammentritt und womöglich so kurz vor Ende der Legislaturperiode kaum umsetzbare Ergebnisse mehr erreichen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade beim Ganztag handeln wir ganz konkret. Schleswig-Holstein hat eines der schulträgerfreundlichsten Fördermodelle bundesweit, also im Bundesvergleich, entwickelt. Wir haben schon häufig darüber gesprochen: Das Land übernimmt 85 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Ganztag. Hinzu kommt die Betriebskostenförderung. Künftig übernimmt das Land 75 Prozent der tatsächlichen Personal- und Betriebskosten im Ganztagsbereich und hat dafür eine Richtlinie auf den Weg gebracht. Davon profitieren selbstverständlich auch die freien Schulträger. Aber wir wissen auch: Während die verbleibenden 25 Prozent bei öffentlichen Schulen durch die kommunalen Schulträger getragen werden, stehen freie Schulträger hier vor besonderen Herausforderungen. Deshalb werden die regierungstragenden Fraktionen zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem eine Ganztagspauschale in die Berechnung der Schülerkostensätze aufgenommen wird. Damit wollen wir die Ersatzschulträger gezielt unterstützen und zusätzliche Planungssicherheit schaffen. SPD und FDP erwecken zuweilen den Eindruck, als sei die Finanzierung der Ersatzschulen grundsätzlich unsicher oder intransparent. Ich kann klar und deutlich sagen: Das ist nicht der Fall. Die Schülerkostensätze werden in Schleswig-Holstein in § 121 des Schulgesetzes klar gesetzlich geregelt. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass die Personalund Sachkosten zugrunde gelegt werden, die im Landesdurchschnitt an öffentlichen Schulen der jeweiligen Schulart entstehen. Das bedeutet, wenn die Kosten an öffentlichen Schulen steigen, steigen auch automatisch die Schülerkostensätze für die Ersatzschulen. Das ist aktuell besonders relevant, weil Schleswig-Holstein die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung umsetzt. Dadurch steigen die Besoldungskosten der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen deutlich an. Diese höheren Personalkosten fließen über die gesetzliche Berechnungssystematik unmittelbar in die Schülerkostensätze ein. Die Ersatzschulen werden also von steigenden Zuschüssen profitieren, obwohl die Lehrkräfte nicht verbeamtet sind und sie deshalb nicht dieselben Personalkostensteigerungen tragen müssen. Natürlich kann man heute über 82 Prozent oder 80 Prozent Fördersatz diskutieren. Wir haben aber im letzten Jahr hier gemeinsam beschlossen, dass das Bildungsministerium in den Jahren 2026 und 2027, also dieses Jahr und nächstes Jahr, zur finanziellen Situation der Schulen in freier Trägerschaft berichten wird. Das ist das Verfahren, das wir parlamentarisch mehrheitlich vereinbart und auf den Weg gebracht haben. Diese Berichte dienen dazu, die Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen beim Fördersatz transparent zu bewerten. Auf Basis dieser Berichte wird zu entscheiden (Martin Balasus) sein, ob weiterer Anpassungsbedarf besteht. Eine solche evidenzbasierte Vorgehensweise ist aus unserer Sicht die Voraussetzung für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik. (Beifall CDU und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zusätzliche Gutachten und neue Gremien sind nicht erforderlich. Wir setzen auf konkrete Verbesserungen dort, wo auch tatsächlicher Handlungsbedarf besteht. Erlauben Sie mir noch einen letzten Hinweis. Der Antrag von SPD und FDP erwähnt nur die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Schleswig-Holstein. Der Dänische Schulverein wird dagegen nicht explizit genannt, obwohl selbstverständlich auch die dänischen Schulen betroffen sind. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Gerade in Schleswig-Holstein sollten wir darauf achten, unsere dänische Minderheit selbstverständlich mitzudenken. Ich fasse zusammen: Wir setzen auf eine verlässliche Finanzierung, planbare Rahmenbedingungen und konkrete Verbesserungen statt auf zusätzliche Bürokratie. – Vielen Dank. (Beifall CDU, Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Ja, was hilft unserem Schulsystem? – Ich meine, diese Frage versuchen wir hier und auch im Bildungsausschuss immer wieder lang und breit zu diskutieren. Ich glaube, wenn man das einmal runter bricht, stellt man fest, dass auch Innovation in unserem Schulsystem hilft. Wenn es um Innovation geht, dann können wir von unseren Ersatzschulen, aber auch von den dänischen Schulen in Schleswig-Holstein sehr viel lernen. Sie sind also ein wichtiger Bestandteil unseres Schulsystems. Deswegen ist es natürlich wichtig, dass wir uns mit der Frage der Finanzierung der Ersatzschulen intensiv beschäftigen. Das haben wir Grüne auch getan. 2014 hat sich die damalige Küstenkoalition auf eine komplette Neuordnung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft verständigt und die Zuschüsse an die aktuellen Ausgaben im öffentlichen Schulsystem gekoppelt. Das System hat sich bewährt und ist akzeptiert. Wir brauchen daher kein neues Gutachten. Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung haben wir allerdings leider den Zuschuss an die Schulen in freier Trägerschaft um zwei Prozentpunkte reduzieren müssen. Da muss man nicht lange drum herumreden: Für uns Grüne war das ein sehr schwerer Schritt. Um einzuschätzen, wie sich diese Kürzung auswirkt, benötigen wir noch Zahlen, und die bekommen wir noch in diesem Jahr. Denn dann gibt es einen Bericht im Bildungsausschuss, wie wir das hier – darauf hat der Kollege Balasus gerade darauf hingewiesen – beschlossen haben. Das heißt, im dritten Quartal 2026 werden wir im Bildungsausschuss dazu noch eine Diskussion führen und einen Bericht hören. Dann werden wir natürlich auch die Schulen in freier Trägerschaft dazu hören und schauen, wie sie eigentlich diese Zahlen bewerten. Warum ist dieser Bericht so wichtig? – Die Schulen in freier Trägerschaft sind möglicherweise von den Konsolidierungsmaßnahmen in doppelter Hinsicht betroffen: unmittelbar durch die Absenkung des Fördersatzes um diese zwei Prozentpunkte, und zeitversetzt dann durch die Entwicklung der Schülerkostensätze. Infolge der Einsparungen im öffentlichen Schulsystem, etwa durch Kürzungen in der Kontingentstundentafel, der Sekundarstufe I oder in der Oberstufe, könnten diese sinken. Dieser zweite Effekt tritt später ein, weil die Schülerkostensätze rückwirkend auf Grundlage des zuletzt vollständig abgeschlossenen Schuljahres berechnet werden, also in aller Kürze zusammengefasst sozusagen zwei Jahre verspätet. Gerade deshalb ist dieser Bericht der Landesregierung so wichtig. Erst auf dieser Grundlage lässt sich belastbar und seriös bewerten, wie sich diese Konsolidierungsmaßnahmen tatsächlich auf die Ersatzschulfinanzierung auswirken. Denn den Konsolidierungsmaßnahmen stehen steigende Ausgaben durch die Besoldungssteigerungen gegenüber. Aufbauend auf dem Bericht der Landesregierung zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und zur Entwicklung der Schülerkostensätze werden wir dann über die Finanzierung der Ersatzschulen auch mit Vertretern der freien Schulen sprechen. Wie wir nach dem Bericht weiter verfahren, wissen wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht, weil wir die Grundlage noch nicht haben. Aber eines ist doch ganz klar – das habe ich eingangs schon ausgeführt –: Die verlässliche Finan-8994 Schleswig-Holsteinischer (Malte Krüger) zierung der Ersatzschulen ist uns Grünen sehr wichtig. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich schätze die Ergänzung des staatlichen Schulsystems durch die freien Schulen. Sie sind innovativ, sie haben ein ganz besonderes Angebot für Schülerinnen und Schüler und bereichern dadurch die Schullandschaft. Staatliche Schulen können von dieser Innovationskraft profitieren. Um das zu intensivieren, bräuchte es – das gibt es sicherlich an einigen Orten, aber an anderen Orten noch nicht so – mehr Austauschmöglichkeiten zwischen staatlichen Schulen und freien Schulen. Davon könnten alle Seiten profitieren.

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Peter Lehnert

Kollege Krüger, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Was – glauben Sie – ist der Grund dafür, dass es eine Reihe von Ersatzschulen gibt, die sagen, sie machten das mit dem Recht auf Ganztag nach den Sommerferien nicht? Warum machen die das nicht? – Auch ich führe viele Gespräche – ich komme gleich noch zum Ganztag – und merke, dass sich viele gerade Sorgen über die Finanzierung machen; das stimmt. Auch ich hätte mir gewünscht, dass da früher Klarheit bestanden hätte. Der Kollege Balasus hat bereits darauf hingewiesen, dass wir das im Blick haben und darauf natürlich Antworten liefern müssen, weil keiner ein Interesse daran hat, dass die Ersatzschulen beim Thema Ganztag alleingelassen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) Mir ist noch eine Sache wichtig, die in jüngster Zeit passiert ist. Wir haben die ersten Signale in die Richtung gesetzt, dass Bildung ein Kernthema in unserem Land ist, und deswegen auch einiges an Geldern wieder in das Bildungssystem gesteckt, wovon auch die Ersatzschulen profitieren werden. Die steigenden Ausgaben des Landes für mehr WiPo-Unterricht, eine höhere Besoldung und eine Erhöhung der Unterrichtsversorgung werden sich positiv auf die Schülerkostensätze und damit auf die Ersatzschulfinanzierung auswirken, bloß leider immer mit einer zeitlichen Verzögerung. Wie die tatsächliche Finanzierung der Ersatzschulen aussieht, werden wir durch den Bericht in wenigen Monaten klären können. Freie Schulen müssen dann natürlich auch zu Wort kommen. Ein weiterer Bericht wird zwei Jahre später erfolgen; wir bleiben an der Ersatzschulfinanzierung konsequent dran. Die Ersatzschulen können sich auf eine Sache ganz sicher verlassen, nämlich dass wir Grüne bei der Finanzierung der Ersatzschulen immer ganz genau hinschauen, wie die sich entwickelt. Das ist ganz klar. Herr Habersaat, vielleicht haben Sie gemerkt, dass das keine Rede mit dem Tenor „Hipp, hipp, hurra“ war, sondern im Gegenteil. Wenn ich jetzt meiner Rede eine Überschrift geben sollte, wäre das: Wir Grüne schauen bei der Finanzierung der Ersatzschulen ganz genau hin und werden nachsteuern, wenn wir merken, dass es in die falsche Richtung geht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Knapp sechs Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein besuchen eine Ersatzschule. Wenn wir über Einsparungen und Kürzungen bei den Ersatzschulen sprechen, dann betrifft das im Land fast 17.000 Schüler. Wir sehen daran: Ersatzschulen sind ein wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein. Sie ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen und ermöglichen pädagogische Vielfalt. Sie geben Eltern und Schülerinnen und Schülern Wahlmöglichkeiten, wenn besondere Profile oder alternative pädagogische Konzepte gesucht werden. Sie sind also ein wichtiger Bestandteil der Bildungsgerechtigkeit in SchleswigHolstein. (Beifall FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zugleich übernehmen sie einen öffentlichen Bildungsauftrag und entlasten damit das staatliche Schulsystem. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, Unterrichtsausfall und steigenden Anforderun- (Anne Riecke) gen an Schulen ist es wichtig, alle funktionierenden Bildungsangebote verlässlich zu stärken. Eine faire Finanzierung der Ersatzschulen trägt außerdem dazu bei, dass diese Angebote nicht nur Familien mit hohem Einkommen offenstehen, sondern allen ermöglicht wird, egal, mit welchem finanziellen Hintergrund. Daher ist die Kürzung der Schülerkostensätze bei den Ersatzschulen von 82 auf 80 Prozent nicht nur unfair, sondern auch bildungspolitisch und gesellschaftlich schlichtweg einfach der falsche Weg. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD]) Das gilt umso mehr im Hinblick auf die in Teilen zurückgenommenen Kürzungen für die regulären Schulen und die dortige Schaffung weiterer Lehrerstellen, denn dadurch ist die Unwucht zuungunsten der Ersatzschulen noch größer geworden. Damit leisten die Ersatzschulen einen überproportionalen Anteil an den Einsparungen der Haushaltskonsolidierung von Schwarz-Grün. Es wäre nur richtig und konsequent, die Kürzungen der Fördersätze umgehend zurückzunehmen und den bildungspolitischen Irrweg auch bei den Ersatzschulen endlich zu beenden. (Beifall FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Und es bleibt ja nicht bei gekürzten Fördersätzen. Neben der Absenkung auf 80 Prozent sollte gleich ein weiterer Punkt korrigiert werden: Die Wartefrist bis zum Förderungsbeginn von neu gegründeten Ersatzschulen wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Das bedeutet, dass Ersatzschulen nun ein Jahr länger auf reguläre Landeszuschüsse warten müssen. Hier wird die Förderung nicht nur gekürzt, sondern gerade die Neugründung zugleich massiv erschwert. Auch dies sollte umgehend rückgängig gemacht werden. (Beifall FDP und SPD) Auch bei den Sachkosten zeigt sich deutlich, warum die Ersatzschulfinanzierung auf eine neue belastbare Grundlage gestellt werden muss. Wir haben bereits vor einem Jahr gefordert, dass die Sachkosten umgehend neu berechnet werden müssen. Seitdem ist leider nichts passiert. (Beifall FDP und SSW) Die Berechnungsbasis der Sachkosten stammt im Kern aus dem Jahr 2010 und wird seitdem im Wesentlichen fortgeschrieben. Das wird der Realität an Schulen schon lange nicht mehr gerecht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Seitdem sind neue Anforderungen hinzugekommen und haben sich Kostenblöcke teils deutlich verschoben: Digitalisierung, Datenschutz, Brandschutz, Arbeitssicherheit, Gebäudeunterhalt, Energiepreise und moderne Ausstattung sind nur einige Punkte, bei denen sich die Ausgaben der Schulen nach oben entwickelt haben dürften. Man kann sicher davon ausgehen, dass die Sachkosten in nicht unerheblichem Maße gestiegen sind. Bisher schlägt sich das aber nicht in gestiegenen Fördersätzen nieder, die nach wie vor auf dem Niveau von vor über 15 Jahren liegen, trotz Ganztag und anderer Maßnahmen. Meine Damen und Herren, eine faire Ersatzschulfinanzierung braucht Transparenz, Nachvollziehbarkeit und realistische Kostenannahmen. Es ist richtig, was unser gemeinsamer Antrag fordert: eine unabhängige Ermittlung der tatsächlichen Schülerkosten und eine neue Berechnung der Sachkosten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wenn die Landesregierung dazu noch die Senkung der Fördersätze und die Wartezeitverlängerung auf drei Jahre zurücknimmt, können wir sicherstellen, dass die Ersatzschulen fair und verlässlich gefördert werden und so ihren Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein leisten können. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für den SSW erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich stimmen wir als SSW der Forderung nach verlässlicher Finanzierung der Ersatzschulen voll und ganz zu. Denn die Ersatzschulen sind ein wichtiger Teil unserer Bildungslandschaft. Das hat heute jeder gesagt, und man muss es immer wieder erwähnen und wiederholen. Ich möchte einmal einen Faktencheck machen. Wir sprechen von den Schülerkostensätzen, wie wir sie konstruiert haben. Wir alle kennen Legobausteine oder einen Bausteinkasten. Ich habe schon häufig erklärt, wie wir zu den Schülerkostensätzen gekommen sind. Je mehr wir ins öffentliche Bildungssystem geben, desto mehr sollte auch bei den Ersatzschulen, bei den Schulen in freier Trägerschaft und beim Dänischen Schulverein ankommen. Das sah bis jetzt auch immer alles richtig gut aus. 8996 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) Die größte Herausforderung, vor der nicht nur der Dänische Schulverein, sondern auch alle anderen Schulen in freier Trägerschaft stehen, ist aktuell der Anspruch auf einen Platz im Ganztag, beginnend ab dem Schuljahr 2026/27 für die 1. Klasse. Da kommt dieser Teil Betriebskosten, dieser ganze Block Ganztag, rein. Wenn man der Logik der Schülerkostensätze folgen würde, dann hätte man schon längst dafür Sorge getragen, dass genau dieser Block gleich in die Schülerkostensätze gepackt worden wäre. Ich verstehe es so und gehe davon aus, dass – wenn dieser Gesetzentwurf der Koalition hoffentlich wirklich im Juni 2026 kommt – dann auch darin steht, dass das Land die Differenz zu dem übernimmt, was die Kommunen normalerweise für ihre eigenen Schulen übernehmen, sodass wir da auch bei 100 Prozent liegen. Das ist meine erste Forderung. Die zweite Forderung, über die wir irgendwie nur so – Anne Riecke hat da gerade drüber gesprochen – – (Zuruf) – Sonst weiß ich nicht, wofür dieser Gesetzentwurf im Juni sein soll, wenn es nicht tatsächlich um das gesetzliche Verfestigen der Betriebskosten für die Schulen in freier Trägerschaft geht und er vor allen Dingen die Differenz zu dem regelt, was auch sonst der kommunale Schulträger trägt. Denn irgendjemand muss die ja auch für die Schulen in freier Trägerschaft tragen. Das, was aber – wenn überhaupt – irgendwie nur nebenbei mitdiskutiert wird, ist der Anteil der Sachkosten. Wenn wir über die finanzielle Situation der Schulen in freier Trägerschaft sprechen und wenn ich über meinen Schulverein spreche, dann ist es genau das: Diese Millionen, die da echt fehlen, die fehlen den Schulen, und die tragen dazu bei, dass viele von denen den Ganztag gar nicht anbieten, weil sie sagen, sie könnten das finanziell nicht überblicken. Dann sind wir wieder dabei, dass wir eine Zweiklassengesellschaft bei den Kindern in Schleswig-Holstein haben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Genau das wollen wir nicht. Aber wir kreisen immer wieder um dieses Thema. Ich habe so viele Anträge zu der Erhöhung der Anpassung der Sachkosten, zur Neuberechnung der Sachkosten, gestellt. Die ehemalige Bildungsministerin hat immer zu mir gesagt: Wir sind dabei, wir sind dabei! – Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung tatsächlich mit der kommunalen Familie gesprochen und dies auch bei den kommunalen Trägern erst einmal abgefragt hat. Denn hier bei den Sachkosten geht es ja darum, dass die Energiepreise gestiegen sind, dass die Baupreise gestiegen sind, all diese Kosten, die die Schulen selber bezahlen müssen. Da hinken wir total hinterher, und das ist ein Missstand, das muss ich wirklich sagen. Wenn wir das nicht bald geregelt kriegen, dann werden wir uns mit den Schulen in freier Trägerschaft bals nicht mehr so gut verstehen. – Das ist diplomatisch ausgedrückt. Ich glaube, da hat jeder von uns hier echt eine Verantwortung. Denn wir können nicht einfach immer sagen, wir wollten gerechte Bildung für unsere Kinder in Schleswig-Holstein. Die Kinder und Schülerinnen und Schüler an den Schulen in freier Trägerschaft und natürlich im Dänischen Schulverein gehören genauso dazu. Insofern wird sich der SSW heute bei den beiden Anträgen enthalten. Wir finden nämlich diese Diskussion nicht gut. Sie trägt dazu bei, dass in der Community der Ersatzschulen eine Verunsicherung aufkommt, und das wollen wir verhindern. Denn wir haben eigentlich alle einen Konsens darüber, wie wir die Schülerkostensätze errechnen, uns fehlt nur ein Baustein.

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Peter Lehnert

Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Ja, ich bin auch fertig. (Beifall SSW, FDP, Serpil Midyatli [SPD] und Marc Timmer [SPD])

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der zuständigen Ministerin Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere 105 Ersatzschulen werden von rund 20.000 Schülerinnen und Schülern besucht. Es wurde schon eben erwähnt: Sie sind eine unverzichtbare Säule in unserem Bildungssystem, und mein Dank gilt allen Schulleitungen und Lehrkräften dieser Schulen in freier Trägerschaft für ihr Engagement. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marc Timmer [SPD] und Anne Riecke [FDP]) Selbstverständlich muss es eine verlässliche Ersatzschulfinanzierung geben, und die gibt es auch. Wir haben deshalb die grundlegende Reform der Ersatzschulfinanzierung aus dem Jahr 2014 nie infrage gestellt und immer weiterentwickelt. Die Reform hat über zehn Jahre eine auskömmliche Finanzierung garantiert und dazu geführt, dass wir in Schleswig-Holstein eine große Vielfalt an Schulen in freier Trägerschaft haben: allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Internate mit christlicher Prägung sowie Schulen mit freien pädagogischen Konzepten wie Waldorf- oder Montessori-Schulen. 22 Schulen sind seit dem Schuljahr 2014/2015 neu gegründet worden. Auch das ist ein Beleg dafür, dass die Finanzierung der Ersatzschulen auskömmlich organisiert ist. Ersatzschulen und die durch die Landesverfassung geschützten Schulen der dänischen Minderheit sind ein wichtiger Bestandteil unserer Schullandschaft, und – wir haben es gerade eben schon gehört – in Teilen ein innovativer Teil der Schullandschaft. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Deshalb führen wir immer und regelmäßig Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern dieser Schulen, und zwar in der gesamten Breite dieser unterschiedlichen Schularten und der unterschiedlichen Trägerschaften. Insgesamt teilen wir also das Ziel einer verlässlichen und – ich möchte hinzufügen – angemessenen Finanzierung. Ihr erster Antrag hierzu war bereits methodisch ein bisschen schwierig, da Sie die Schülerkosten an den Ersatzschulen ermitteln wollten. Das genau ist nicht das, worüber wir uns verständigt haben. Wir ermitteln nicht die tatsächlichen Personal- und Sachkosten an den Ersatzschulen. Denn das ist deren Angelegenheit, wie sie das organisieren, sonst wären sie ja staatliche Schulen. Ich glaube, da sind wir uns einig, dass wir das nicht wollen. Der Bedarf der Ersatzschulen muss sich an den Kosten orientieren, die an den öffentlichen Schulen entstehen. Dabei muss es weiterhin – wie in allen anderen Ländern auch üblich – die in der Rechtsprechung anerkannte Bindung an die Personal- und Sachkosten der öffentlichen Schulen geben. Wir führen regelmäßig und auf verschiedenen Ebenen Gespräche und Runde Tische mit den Vertreterinnen und Vertretern der Ersatzschulen durch. Auch hat das Bildungsministerium bereits gemeinsam mit der AG der Freien Schulen und dem Dänischen Schulverein die Ersatzschulfinanzierung evaluiert – mit dem Ergebnis, dass der größte Handlungsbedarf bei der Finanzierung und Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung besteht. Das ist ja auch keine große Überraschung. Wir wollten uns aber gemeinsam mit allen Trägern auch darüber verständigen. Darüber hinaus, und das ist der zweite Befund, entspricht der Sachkostenanteil im Schülerkostensatz – das wurde ja hier auch schon ausgeführt – nicht mehr den Sachkosten, die für den Betrieb einer öffentlichen Schule bestehen. Wir haben daher in einer Abfrage bei ausgewählten repräsentativen kommunalen Schulträgern die Sachkosten des Schulbetriebs sowie die Kosten für den Betrieb des Ganztags ermittelt. Das ist passiert. In einem nächsten Schritt werden wir nun eine Ganztagspauschale in die Ersatzschulfinanzierung aufnehmen, damit auch die Schulen in freier Trägerschaft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umsetzen können. Dazu ist geplant – es wurde schon erwähnt –, in Kürze einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir werden also die Unterstützung für die Ersatzschulen anpassen. Ich glaube, das ist die wichtige Botschaft, die wir heute einmal feststellen müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Rückkehr zum Fördersatz von 82 Prozent planen wir allerdings gegenwärtig nicht. Das ist aus unserer Sicht auch nicht unabweislich geboten, da wir in den nächsten Jahren – auch das wurde hier schon erwähnt – wegen steigender Personalkosten in den öffentlichen Schulen einen erheblichen Anstieg der Schülerkostensätze in der Ersatzschulfinanzierung zu erwarten haben. Es wurden ja verschiedene Maßnahmen ergriffen, die dazu führen werden, dass in zwei Jahren, wenn die Kosten dann wieder angepasst sind, auch die Kostensätze steigen werden. Das haben wir so mit den Ersatzschulen bereits besprochen. Das ist denen sehr bekannt, dass dadurch natürlich auch für sie eine andere Situation entstehen wird. Ich möchte sehr betonen, dass wir eine vertrauensvolle Dialogkultur mit den Ersatzschulen pflegen. Wir führen regelmäßig Gespräche mit der Schulaufsicht, mit dem Dänischen Schulverein, mit allen Verbänden, mit einzelnen Schulen und führen Schulbesuche durch, die wir vor einigen Jahren 8998 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Dorit Stenke) hier in diesem Haus vereinbart haben, weil wir ein paar Missstände an Schulen gesehen haben, die wir nicht weiter dulden wollten. Das hat dazu geführt, dass wir die Besuchsfrequenzen intensiviert haben. Ich selbst tausche mich in einem Jahresgespräch mit den Privatschulverbänden und dem Dänischen Schulverein aus, und auch auf Staatssekretärsebene finden regelmäßige Austauschformate statt. Das zeigt: Die Landesregierung ist ein verlässlicher Partner für alle Schulen in freier Trägerschaft und wird es auch weiterhin bleiben. Wir werden jetzt einen guten Weg finden, dass auch die Schulen in freier Trägerschaft ein Ganztagsangebot vorhalten können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Die Ministerin hat die Redezeit um 23 Sekunden erweitert. Diese Zeit würde auch den Fraktionen zur Verfügung stehen. – Es macht aber nicht so furchtbar viel Sinn, die auszunutzen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, oder? – Ich schließe die Beratung. Ich habe nicht vernommen, ob Ausschussüberweisung beantragt wurde. (Zurufe: Nein!) – Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung in der Sache. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP, Drucksache 20/4380 (neu), in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der SSW-Fraktion ist das mehrheitlich abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4448, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die SSW-Fraktion. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam einen weiteren Gast auf der Besuchertribüne, und zwar Herrn Bert Stach von ver.di Nord, Landesfachleiter Handel. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 3 auf: Gemeinsame Beratung a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 20/2133 b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/3750 Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsund Digitalisierungsausschusses Drucksache 20/4344 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4422 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident, es freut mich sehr, dass ich als erster die Möglichkeit habe. – Personallose Supermärkte, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, sind nicht nur technischer Fortschritt. Personallose Supermärkte sind schon wegen des Fachkräftemangels die Zukunft. Das werden wir erleben. Es wird so kommen – auch in Richtung ver.di-Vertreter: Wir werden immer mehr personallose Supermärkte bekommen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Vor allem sind sie eine Chance, im ländlichen Raum, in kleineren Gemeinden Versorgungssituationen herzustellen, die heute nicht darstellbar sind, weil solche Läden dort im ländlichen Bereich nicht existieren. Die FDP-Fraktion hatte dazu schon vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf eingebracht, weil der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden (Dr. Bernd Buchholz) hatte: Auch personallose Supermärkte unterfallen dem Ladenöffnungszeitengesetz. Damit es dadurch bei uns zu keinen Schwierigkeiten kommt, haben wir vor zwei Jahren gedacht, das wäre gut regelbar, indem man einfach sagt: Lasst uns das Ladenöffnungszeitengesetz dergestalt ändern, dass wir sie mit aufnehmen und sagen, dass sie befreit sind, und damit ist das Ganze geregelt. Das haben die Koalitionsfraktionen damals als einen Vorschlag angesehen, und Herr Petersdotter sagte damals sogar: Dem könnten wir vielleicht sogar näher treten. Dann ist das in den Ausschuss überwiesen worden; das hat ein Jahr gedauert. Danach hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich restriktiver ist als das, was ich erwartet habe und der heute in dieser Form zur Abstimmung kommt. In dem Gesetzentwurf wird nun die Begrenzung geregelt, dass diese personallosen Supermärkte mit einer Öffnung an Sonntagen nur eingeführt werden dürfen, wenn sie über eine Präsentationsfläche verfügen, die kleiner als 350 Quadratmeter ist (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) und in Orten angesiedelt sind, die weniger als 2.500 Einwohner haben. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Gibt es solche?) Jetzt ist zum Verständnis wichtig, dass die Betreiber solcher Läden sagen: Wenn diese Läden nicht an sieben Tagen die Woche an 24 Stunden betrieben werden können, dann sind sie ökonomisch kaum darstellbar. Wir brauchen deshalb die Sonntagsöffnung. (Unruhe) Aus diesem Grund, weil das Existieren dieser Läden davon abhängig ist, ist es so wichtig, dass wir auch an Sonntagen die Öffnung hinbekommen. Die restriktive Anwendung könnte man nun vor dem Hintergrund verstehen: Es gibt in der Tat verfassungsrechtliche Bedenken, zum Beispiel im Hinblick auf die Sonntagsruhe und die Befindlichkeiten insbesondere der Kirchen, was ich durchaus verstehe. Deshalb bin ich umso dankbarer, dass meine Evangelische Nordkirche gesagt hat: Wir sehen das zwar, aber wir sehen auch die Situation der Versorgung der ländlichen Räume und haben nichts dagegen, wenn diese personallosen Supermärkte sonntags öffnen. Aber diese Landesregierung sagt: Nee, wir wollen das nicht; wir wollen vorsichtiger, restriktiver sein und begrenzen das Ganze auf die entsprechenden Größen. Dann machst du eine Anhörung dazu – das ist ganz interessant –, und man denkt: Jetzt kommen die Verfassungsrechtsexperten und sagen, dass das tatsächlich alles nötig ist, damit die Sonntagsruhe eingehalten wird. Aber die Experten in der Anhörung sagen: Das ist verdammt restriktiv, was ihr hier macht; (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) der Gesetzgeber hat deutlich weitere Spielräume. Das ist der Appell, den ich heute an Sie richte, meine Damen und Herren: (Beifall FDP und SSW) Warum lassen wir hier mutlos Chancen liegen? Warum ergreifen wir nicht Chancen für das Land Schleswig-Holstein, sondern sorgen mit dem Beschluss über dieses Gesetz dafür, dass in Hemmingstedt in Dithmarschen und in Heidgraben im Kreis Pinneberg existierende personallose Märkte aller Wahrscheinlichkeit geschlossen werden müssen? (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Da sagt sich der normale Bürger – wenn ich das einfach einmal sagen darf –: Wenn der personallose Laden nicht geöffnet sein darf, dann fahre ich 500 Meter weiter zur Tankstelle. Dort gibt es inzwischen ein Riesensortiment im Lebensmittelbereich, (Lachen Birte Pauls [SPD]) und es laufen in dem Laden eine Person vom Verkaufspersonal und ein Kassierer rum, das heißt, dort ist sogar Personal beschäftigt. Die Personallosen dürfen am Sonntag nicht öffnen, aber an der Tanke kriegst du das volle Sortiment. Tut mir leid, das versteht kein Mensch mehr. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, haben wir um diese Aussprache gebeten und noch einmal für Sie nicht nur unseren Gesetzentwurf, sondern auch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Herr Präsident, ich bitte darum, die drei Punkte unter B nachher einzeln abstimmen zu lassen. Man kann von mir aus vielleicht noch sagen: Damit es nicht zu groß und die Sonntagsruhe nicht gestört wird, ist das mit den 350 Quadratmetern in Ordnung. In der Anhörung haben aber alle Experten gesagt: (Sybilla Nitsch [SSW]: Alle!) 9000 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) Die Begrenzung „nur in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern“ sei sogar willkürlich; dafür gebe es überhaupt keine Begründung. (Sybilla Nitsch [SSW]: Genau!) Sie haben die Chance, all diese restriktiven Themen bei Ihrem Beschluss über die Änderungsanträge hier abzulehnen und Schleswig-Holstein zu einem liberalen Land der Ladenöffnungszeiten, jedenfalls bei den personallosen Supermärkten, zu machen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD])

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Andreas Hein das Wort.

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beraten wir die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes – einen Gesetzentwurf, der zentrale Fragen der Versorgung im ländlichen Raum berührt. Wie sichern wir die Lebensqualität und die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum, und wie stellen wir gleichwertige Lebensverhältnisse her, ohne den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz auszuhöhlen? Das ist die zentrale Frage. Zur Ausgangslage. In vielen kleinen Gemeinden gibt es derzeit keine Nahversorger, oder es gibt sie nicht mehr. Kleine Verkaufsläden, Supermärkte oder Bäckereien schließen und verschwinden im ländlichen Raum. Die Wege für Bürgerinnen und Bürger werden länger oder sind nur mit erheblichem Aufwand überwindbar. Die Folge ist, dass nicht nur ein Versorgungsproblem besteht, sondern die Attraktivität im ländlichen Raum in ganzen Regionen schwindet. Rund zwei Drittel unserer Menschen in Schleswig-Holstein leben aber im ländlichen Raum. Wie gesagt, es geht um gleichwertige Lebensverhältnisse, um eine Grundversorgung und um die Menschen in den ländlichen Räumen. Deshalb schafft dieses Gesetz gezielte Öffnungsmöglichkeiten für personallose Kleinstsupermärkte, für Direktvermarktungsstellen landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Urproduktion und für Warenautomaten in einem bestimmten Umfang – und hier liegt die Stärke des Entwurfs: Er hält nämlich konsequent an den verfassungsrechtlich gebotenen Regel-Ausnahme-Verhältnissen fest. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Noch ein Wort zur Einordnung. Das bisher geltende Ladenöffnungszeitengesetz sah keine Öffnung an Sonn- und Feiertagen vor. Erst mit dem neuen Gesetzentwurf wird eine Sonntagsöffnung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. (Beifall CDU und Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) An Sonn- und Feiertagen bleibt der Regelfall die Arbeitsruhe. Eine flächendeckende Öffnung darf es leider nicht geben. Der Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung setzt hier klare enge Grenzen. Die vorgesehenen Ausnahmen sind daher bewusst eng gefasst und sachlich, zeitlich und räumlich begründet. Erstens. Nur personallose Kleinstsupermärkte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Zweitens. Die Verkaufsfläche ist auf 350 Quadratmeter begrenzt. Damit wird sichergestellt, dass es sich nicht um vollwertige Supermärkte handelt, sondern dass es nur um die notwendige Grundversorgung geht. Gerade für Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Mobilität ist dies von immenser Bedeutung. Und drittens. Die Regelung gilt für Gemeinden bis 2.500 Einwohner. Diese Einwohnergrenze ist kein Zufall. Sie stellt sicher, dass es tatsächlich bei der Ausnahme bleibt. Sie ist eindeutig und ermöglicht eine unbürokratische Handhabung. Sie verhindert die Ausweitung auf größere Unterzentren und Städte und schützt bestehende Versorgungsstrukturen. Sie orientiert sich an bestehenden Förderkulissen im ländlichen Raum und setzt enge Grenzen.

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Peter Lehnert

Kollege Hein, lassen Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Stender zu?

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben gerade gesagt, die Festlegung der Einwohnergrenze bei 2.500 sei kein Zufall. Jetzt gehe ich in meinem Kopf in die Ausschussberatung zurück. Dort hatten wir genau diese Frage gestellt: Warum 2.500? Warum nicht 2.000? Warum nicht 3.000? Warum also genau diese Zahl? – Die Antworten, die ich darauf bekommen habe, (Andreas Hein) lauteten sinngemäß: Na ja, irgendwo mussten wir halt die Grenze ziehen, und diese sehen wir als irgendwie passend an. Das hört sich für mich schon sehr nach Zufall an. Deswegen noch einmal die Frage: Warum haben Sie sich genau dafür entschieden? – Zum einen orientiert sich die 2.500-EinwohnerGrenze an der Förderung für Markttreffs, die es ja bereits gibt; da haben wir diese Grenze schon einmal erfasst. Zum anderen ist mein Empfinden von dem, was wir in der Anhörung gehört haben, ein anderes als das des Kollegen Buchholz. Neben Herrn Schmidt-Jortzig mag es noch den einen anderen gegeben haben, der gesagt hat: Ja, man könnte auch etwas liberaler sein. – Aber der weit überwiegende Teil der Angehörten sagte: Wir müssen an dem strikten Regel-Ausnahme-Verhältnis festhalten. (Beifall CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! Das ist nicht wahr!)

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Peter Lehnert

Kollege Hein, lassen Sie eine weitere Zwischen– – (Unruhe) – Darf ich um Aufmerksamkeit bitten? – Kollege Hein, sind Sie bereit, eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung zuzulassen?

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Thomas Hölck SPD

Herr Kollege Hein, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie sich bei der 2.500‑Einwohner_innen-Grenze an den Markttreffs orientiert hätten. Die Markttreffs werden aktuell bis zu einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern gefördert. Warum begrenzen Sie dann die Fläche der personenlosen Nahversorger auf 350 Quadratmeter? – Auch dort ist es so gewesen, dass wir vor einer Abwägung standen: Wie viele Quadratmeter lässt man im ländlichen Raum dafür zu? – In der Abwägung ist diese Grenze geschaffen worden. (Beifall CDU – Zuruf SPD: Ja, aber Sie müssen es doch begründen! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Man könnte es auch Willkür nennen! Oder Angst! Oder Mutlosigkeit!) Ich fahre fort. – Ich war bei den Grenzen, die notwendig sind, um das Regel‑Ausnahme-Verhältnis und damit die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes festzustellen. Jetzt noch einmal ganz ehrlich: Mir selbst fällt es wirklich nicht leicht. Hemmingstedt ist meine Nachbargemeinde. Sie hat mehr als 2.500 Einwohner – und einen Tante‑Enso-Markt. Deshalb habe ich mich wirklich vehement dafür eingesetzt, eine Lösung zu finden. Aber nach der Anhörung und nach wirklich vielen Gesprächen musste ich leider akzeptieren: Eine Aufweichung dieser Einwohnergrenze würde den Gesetzentwurf rechtlich angreifbar machen, etwaige Ausnahmeregelungen, nach denen wir auch gesucht haben, ebenso. Eine generelle Sonn- und Feiertagsöffnung ist durch das Grundgesetz rechtlich ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt ausdrücklich, dass an Sonntagen Arbeitsruhe ist.

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Peter Lehnert

Entschuldigung! Kollege Hein, lassen Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Dr. Buchholz zu?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Kollege Hein, stimmen Sie mit mir überein oder ist Ihnen bekannt, dass im Ladenöffnungszeitengesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine entsprechende Regelung ohne jede Quadratmeterrestriktion und ohne jede Einwohnerrestriktion existiert und das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die entsprechende Regelung bestätigt hat? – Herr Kollege Buchholz, jetzt würde ich fast eine Gegenfrage stellen. Ja, ich nehme zur Kenntnis, dass dem so ist. Aber wenn wir an MecklenburgVorpommern denken, dann sehen wir, dass die dortige Bäderregelung zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen vor Gericht durchgefallen ist. (Christopher Vogt [FDP]: In der Bäderregelung geht es um Läden mit Menschen!) 9002 Schleswig-Holsteinischer (Andreas Hein) Deswegen sind wir ja so bewusst in eine genaue Abwägung gegangen. Wir wollen das Gesetz so rechtssicher wie möglich machen, aber im Ergebnis auch so vielen Gemeinden wie möglich die Öffnung ermöglichen. (Beifall CDU)

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Peter Lehnert

Kollege Hein, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Dr. Buchholz zu?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Kollege Hein, die Entscheidung in Mecklenburg-Vorpommern zur dortigen Bäderregelung ist auch mir bekannt. Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass insgesamt für die Einhaltung der Sonntagsruhe darauf zu achten ist, dass nicht zu viel gemacht wird. Aber personallose Supermärkte sind vom Regelungsgegenstand her nun einmal etwas völlig anderes als eine Bäderregelung, bei der es um Läden mit Personalbeschäftigung geht. Sind Sie bereit, das einzuräumen? (Lukas Kilian [CDU]: Ja, aber es gibt auch die dänische – –) – Herr Kollege Buchholz, ich bin bereit, anzuerkennen, dass wir alle gemeinsam wirklich darum bemüht waren, auch diesen Märkten die Öffnung zu ermöglichen. Nehmen Sie mir das bitte ab. Ich kenne die Menschen in der Gemeinde Hemmingstedt sehr gut. Ich bin dort relativ häufig und kenne viele von ihnen persönlich. Ich habe alles versucht, um diese Öffnung zu ermöglichen. Das ist wirklich so: Nach der Anhörung habe auch ich persönlich weitere Gespräche geführt – mit dem Ministerium, mit den Gewerkschaften, mit den Kirchenvertretern; auch Sie haben mit Sicherheit solche Gespräche geführt. Ich musste am Ende des Tages leider anerkennen, dass weitere Ausnahmen und die Erhöhung der 2.500‑Einwohner-Grenze dazu führen würden, dass im Ergebnis die Rechtssicherheit des Gesetzes nicht mehr gegeben wäre, und das wollten wir nicht! (Beifall CDU - Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das hat niemand bestätigt!) Dieses Gesetz schafft einen Ausgleich zwischen Versorgungssicherheit und Verfassungstreue, zwischen moderner Lebenswirklichkeit und bewährten Schutzprinzipien. Meine Damen und Herren, der Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt bleiben. Er sorgt dafür, dass diese Tage nicht einfach Einkaufstage werden. Die gefundene Regelung ist weder willkürlich noch mutlos, sondern ein präzise abgewogenes Instrument, um Versorgungslücken im ländlichen Raum zu schließen und in diesem Bereich für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Bitte unterstützen Sie unseren Gesetzentwurf, damit wir eine rechtssichere Lösung in Schleswig-Holstein bekommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Sebastian Bonau das Wort.

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Sebastian Bonau GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme es gleich vorweg: Es ist kein Geheimnis, dass wir als grüne Fraktion uns auch eine höhere oder sogar gar keine Grenze – bezogen sowohl auf die Fläche als auch auf die Limitierung der Einwohnerzahl – hätten vorstellen können. (Beifall FDP, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Thomas Hölck [SPD]) Denn es geht hier – es ist wichtig, das zu betonen – um personallose Supermärkte – falls Herr Buchholz das noch nicht oft genug gesagt hat. Deswegen sehen wir hier auch keine Arbeitnehmerrechte betroffen. Dennoch ist es so, dass der bereits erwähnte Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung gilt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Lukas Kilian [CDU]) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bleibt die Ausnahme klar begrenzt: durch die Personalfreiheit, durch die kleine Fläche, durch den Nahversorgungsbezug und durch die geringe Außenwir- (Sebastian Bonau) kung. Somit entsteht eben nicht eine werktägliche Geschäftigkeit. Diese kann auch bei personallosen Supermärkten entstehen – das hat uns die Anhörung gezeigt –, nämlich dann, wenn dort durch hohes Kund_innenaufkommen viel Betrieb ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und an der Tankstelle nicht?) Es gilt auch hier der alte Spruch: drei Jurist_innen, fünf Meinungen. – Und dazu haben viele Jurist_innen eine andere Auffassung als der Jurist Dr. Buchholz; das hat uns auch die Anhörung im Wirtschaftsausschuss gezeigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es stimmt – das ist der Vorwurf von Herrn Dr. Buchholz –, dass wir hier eher auf Rechtssicherheit abzielen als auf eine mutige oder radikale Reform. Wir halten die Wahrscheinlichkeit für sehr hoch, dass, egal in welcher Form wir dieses Gesetz verabschieden, gegen dieses Gesetz geklagt wird. Daher wählen wir die rechtssicherere Variante. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Peter Lehnert

Kollege Bonau, lassen Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Dr. Buchholz zu?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Kollege Bonau, halten Sie es für besonders rechtssicher, wenn gerade die Betreiber jetzt in die Lage versetzt werden, gegen die Regelung zu klagen, weil sie ja in ihren Rechten beeinträchtigt werden? Wenn Sie nur mit den Kirchen und den Gewerkschaften sprechen, hätten Sie vielleicht an der Stelle auch mit den Betreibern reden sollen, die sagen, eine solch willkürliche Begrenzung auf eine Einwohnerzahl löst ja geradezu ein Klagethema aus. – Ich freue mich über diese Frage; denn gerade die jetzt ausgeschlossenen Märkte in Hemmingstedt und Heidgraben, auf die Sie abzielen, betreiben diesen Markt schon jetzt nicht legal, sondern werden nur akzeptiert. Deswegen schränken wir hier nichts ein, sondern wir erweitern für mehr als 20 andere Märkte überhaupt die Möglichkeit, legal zu öffnen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das beantwortet die Frage nicht!)

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Peter Lehnert

Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hölck?

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Thomas Hölck SPD

Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass der Hurtig-Markt in Heidgraben über eine Genehmigung – (Zuruf) – Der Hurtig-Markt, Frau Kollegin. – Der Hurtig-Markt. – Ich weiß nicht, woran Sie gerade gedacht haben –, (Heiterkeit) dass der Hurtig-Markt in Heidgraben über eine Sondergenehmigung der Kreisverwaltung Pinneberg verfügt und ganz legal am Sonntag öffnen darf? – Eine Sondergenehmigung ist keine grundsätzlich gesetzliche Erlaubnis, und diese gesetzliche Erlaubnis versuchen wir hier zu schaffen. Das ist der Unterschied. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir sehen es also als unsere Aufgabe an, hiermit eine neue Regelung zur Stärkung der Grundversorgung des ländlichen Raums zu schaffen, und wir schaffen keine allgemeine Sonntagsöffnung, sondern eine eng begrenzte Ausnahme für eine atypische Versorgungsform. Gleichzeitig werden wir die Bäderregelung in Schleswig-Holstein so nicht gefährden. Sie ist eine Ausnahme der Ladenöffnungszeiten, die der touristischen Öffnung dient und sich in der Vergangenheit durchaus bewährt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erwähnte Artikel 140 gilt natürlich nicht absolut, sondern in Abwägung zu anderen Verfassungen und rechtlichen Grundsätzen, und das sind namentlich die gleichwertigen Lebensverhältnisse. Darum geht es uns hier. Wir beschränken die Öffnungen am Sonntag auf kleinere Orte, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu stärken. Denn es ist betriebswirt-9004 Schleswig-Holsteinischer (Sebastian Bonau) schaftlich leider so, dass manche Läden nicht wirtschaftlich tragfähig sind, wenn sie nur an sechs Tagen die Woche geöffnet haben. Ohne die Sonntagsöffnung sind bestimmte kleinteilige, personallose Nahversorgungsmodelle strukturell nicht tragfähig. Diese würden wir daher aus dem ländlichen Raum verschwinden lassen. Es geht nicht um mehr Umsatz, sondern es geht um die strukturelle Tragfähigkeit personalloser Nahversorgung im ländlichen Raum. Die eingeschränkte Größe des Ladens verhindert, dass es zu einer sogenannten, ich wiederhole mich da, werktäglichen Geschäftigkeit kommt oder eine zu starke Außenwirkung entsteht und damit die Sonntagsruhe verletzt würde. Es ist extrem bedauerlich, dass die beiden Orte Heidgraben und Hemmingstedt zu viele Einwohner_innen haben, um unter den Gesetzentwurf zu fallen, wobei man – ich habe das gerade in der Antwort schon gesagt – darauf hinweisen muss, dass diese vorher nicht legal betrieben wurden und es jetzt auch weiterhin nicht würden. Deswegen kann es leider auch keinen Bestandsschutz geben. Aber, auch das ist wirklich wichtig herauszustellen, für mehr als 20 personallose Supermärkte im ländlichen Raum, die nicht touristisch geprägt sind, eröffnen wir mit dem Gesetz zum ersten Mal die Möglichkeit, legal am Sonntag zu öffnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir ermöglichen also viel mehr als dass wir etwas verhindern. Darüber hinaus erhalten Hofläden und Automaten eine rechtssichere Regelung für die Öffnung an Sonntagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen aus unserer Sicht rechtssicheren Kompromiss gefunden, der die Sonntagsruhe schützt und gleichzeitig die Nahversorgung im ländlichen Raum strukturell stärkt. Wir werden das Gesetz evaluieren und bis dahin eingegangene Gerichtsurteile aus sonst wo oder auch aus unserem Land beachten und dann das Gesetz gegebenenfalls anpassen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Unruhe)

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Peter Lehnert

Darf ich um Aufmerksamkeit bitten? – Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Thomas Hölck das Wort. (Zuruf: Oha!)

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Thomas Hölck SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten habe ich so eine kritische mündliche Anhörung erlebt wie die mündliche Anhörung zum Ladenöffnungszeitengesetz. (Beifall SPD, FDP und SSW) Und selten habe ich so viel Ignoranz von Regierungsfraktionen gegenüber den Anzuhörenden, den Sachverständigen erlebt. Sie haben nichts, aber auch gar nichts verstanden und geändert. Wenn Sie dieses Gesetz hier heute beschließen, tragen Sie die Verantwortung dafür, dass wahrscheinlich der Hurtig-Markt in Heidgraben und der Tante-Enso-Laden in Hemmingstedt schließen werden. Das ist Ihre Verantwortung; der können Sie sich nicht entziehen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es geht um die Nahversorgung im ländlichen Raum, und Nahversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, und das ist schwierig im ländlichen Raum. Deshalb unterstützen wir als Fraktion den Ansatz, neue Konzepte wie die Öffnung personalloser Kleinsupermärkte auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Technologische Entwicklungen müssen sinnvoll genutzt werden gerade dort, wo klassische Versorgungsstrukturen längst unter Druck geraten sind. Deshalb ist es einfach unverständlich, dass CDU und Grüne bei diesem wichtigen Thema ein Gesetz vorlegen, das an der Realität von Gemeinden vorbeigeht. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW]) Denn diese starren Grenzwerte – 350 Quadratmeter Verkaufsfläche beziehungsweise exakt 2.500 Einwohner – sind willkürlich gewählt und nie begründet worden. Was diese 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner wert sind, das sieht man dann auch im Gesetzentwurf, nämlich in § 8b Satz 4. Da wird nämlich eine Bestandsschutzsicherung von personallosen Nahversorgern gewährleistet. Wenn die Gemeinde in Zukunft wächst und die Zahl von 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner überschritten hat, dann bleiben diese Supermärkte geöffnet. Also, was sind das eigentlich für Schwellenwerte? Das ist etwas, was man niemandem erklären kann. Das ist Murks, was Sie hier vorgelegt haben, zulasten der betroffenen Gemeinden, (Beifall SPD, FDP und SSW) weil selbst die geringsten Abweichungen dazu führen werden, dass solche personallosen Nahversor- (Thomas Hölck) ger geschlossen werden müssen und nicht erhalten bleiben können. Am Ende ist es auch eine Innovationsbremse, die Sie hier einziehen, und das geht zulasten des ländlichen Raumes. Das können wir so nicht hinnehmen. Das ist eine falsche Richtung, die Sie hier eingeschlagen haben. Ich sage es auch ganz konkret für Heidgraben. Heidgraben liegt in meinem Wahlkreis. Dort ist es notwendig, ich habe mich dort erkundigt, dass am Sonntag personallos geöffnet ist, damit das Gesamtkonzept trägt. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Man kann sich darüber streiten, ob das sinnvoll ist oder nicht sinnvoll ist. Die Verkaufssituation hat sich verändert. Die Gesellschaft hat sich verändert. Die Leute gehen am Sonntag dort einkaufen. Und wenn der Laden geschlossen ist, dann gehen sie zum Autohof nebenan und kaufen dort. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das kann ich niemandem erklären, zumal der Hurtig-Markt eine Sondergenehmigung von der Kreisverwaltung Pinneberg für die Sonntagsöffnung hat.

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Peter Lehnert

Kollege Hölck, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Thomas Hölck SPD

Nein, ich muss weitermachen. Ich bin gerade so gut in Fahrt. (Unruhe) Ein Dreiminutenbeitrag geht ja auch. – Dieser personallose Nahversorger hat eine Sondergenehmigung, hat seit Jahren, seit Monaten geöffnet. Es ist dort nichts passiert. Niemand musste dort arbeiten. Die Leute vor Ort verstehen nicht, warum dieser personallose Nahversorger in Zukunft am Sonntag nicht mehr geöffnet haben soll, was am Ende dazu führen wird, dass dieser Nahversorger nicht mehr am Markt existieren kann. Das Gleiche gilt für Hemmingstedt. Da haben über 1.200 Menschen Unterschriften gesammelt, die Ihnen offensichtlich egal sind. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Hemmingstädter haben nach der Schließung eines Spar-Marktes um einen neuen Nahversorger gekämpft. Mehr als 100.000 Euro hat die Gemeinde in die Hand genommen. Es wurde eine Genossenschaft gegründet. Viele haben Genossenschaftsanteile erworben, und jetzt wird dieser Markt in seiner Bestandsfähigkeit gefährdet. Das ist eine Realität, die man so nicht zulassen kann. Ich muss wirklich feststellen: Sie ignorieren die vielen, vielen Einwände der Sachverständigen in der mündlichen Anhörung. Das ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Was die FDP angeht, so geht das doch ein bisschen zu weit. (Zurufe FDP: Oh!) Darüber müssen wir noch einmal nachdenken, beziehungsweise wir werden uns bei dem Vorschlag der FDP enthalten. Entscheidend ist, dass Sie noch einmal in sich gehen und sagen, es gibt einen Bestandsschutz für diese beiden personallosen Nahversorger, –

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Peter Lehnert

Kollege Hölck, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Thomas Hölck SPD

– damit die Menschen auch verstehen, dass in diesem Land noch etwas funktioniert. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ja, die Sonntage in Schleswig-Holstein haben sich in den letzten Jahren tatsächlich geändert. Viele Menschen sind unterwegs, sie kommen von Reisen zurück, oder sie besuchen ihre Familien und verbringen den Tag flexibel zwischen Arbeit, Freizeit und Alltag. Gleichzeitig kommt eine neue Möglichkeit des Einkaufens dazu, nämlich die digitalen und automatisierten Konzepte von Läden, die wir vielerorts finden. Trotzdem endet der Sonntag beim Thema Nahversorgung vor der verschlossenen Tür. Genau darum geht es bei dem Gesetzentwurf zu den Ladenöffnungszeiten der FDP sowie zumindest teilweise im Gesetzentwurf der Regierungskoalition. Vor allen Dingen geht es darum, die kleineren personallosen Märkte künftig auch sonntags öffnen zu dürfen. Klein, Sie haben es schon gehört, das bedeutet eine Verkaufsfläche von weniger als 350 Quadratmetern in Orten mit bis zu 2.500 Ein-9006 Schleswig-Holsteinischer (Sybilla Nitsch) wohnern. Am Sonntag darf kein Personal eingesetzt werden, an den übrigen Tagen selbstverständlich schon. Aber ich sage Ihnen eines: Für mich ist das absolut nicht nachvollziehbar, wie Sie auf diese starre Begrenzung der Verkaufsfläche und der Einwohnerzahl kommen, (Beifall SSW, SPD und FDP) denn gerade die Anhörung hat die Begründung dieser Grenzwerte nicht bestätigt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es wurde deutlich, dass es für diese Schwellen – 350 Quadratmeter Verkaufsfläche und 2.500 Einwohner – einfach keine belastbare fachliche Grundlage gab. Warum genau diese Zahlen entscheidend dafür sein sollen, bleibt offen. Auch heute, liebe Kollegen von der Regierungskoalition, haben Sie nichts zur Klärung beigetragen. In Ihrer Argumentation haben Sie ins Feld geführt, das habe mit Verfassungskonformität zu tun. Doch die Anzuhörenden haben die Ladengröße oder die Einwohnerzahl gar nicht so aktiv ins Feld geführt, wie Sie es hier tun. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den vorliegenden Änderungsantrag. Künftig soll nicht mehr zwischen Kleinstsupermärkten und anderen personallosen Märkten unterschieden werden. Die Begrenzung der Verkaufsfläche soll entfallen, ebenso die Beschränkung auf Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern. Hier noch einmal ein Hinweis: Der Gemeindetag hatte hier die Grenze von 400 Quadratmetern in Kommunen mit bis zu 3.000 Einwohnern gefordert, um die bestehenden Angebote zu sichern. (Beifall SSW und SPD) Wenn man rechnen kann, dann sind da 50 Quadratmeter Differenz und 500 Einwohner Differenz. Entscheidend soll allein sein, dass es sich um personallose Verkaufsstellen handelt, an denen an Sonnund Feiertagen kein Verkaufspersonal eingesetzt wird und lediglich Waren des täglichen Gebrauchs angeboten werden. Das halten wir für den deutlich sachgerechteren Ansatz. Wir hätten uns vor allen Dingen auch gewünscht, liebe Koalition, dass zumindest eine Annäherung an den Vorschlag des Gemeindetages gekommen wäre.

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Peter Lehnert

Kollegin Nitsch, lassen Sie eine Zwischenfrage oder eine Zwischenbemerkung des Kollegen Kilian zu?

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Sybilla Nitsch SSW

Sehr gern, ich trage gern dazu bei, dass Herr Kilian jetzt noch einmal zu Wort kommt.

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Lukas Kilian CDU

Vielen lieben Dank, Sie verhindern damit möglicherweise einen Dreiminutenbeitrag. – Frau Kollegin Nitsch, der SSW ist mir bekannt als Partei, die durchaus nah an den Gewerkschaften ist und Gewerkschaftsinteressen vertritt. Andere Parteienvertreter konnte ich jetzt nicht danach fragen. Aber wie bewerten Sie es, dass ver.di angekündigt und auch in der Anhörung damit gedroht hat, gegen die Sonntagsöffnung zu klagen, wenn es keine rechtlichen Risiken gibt? – Also, man kann sicherlich darüber streiten, ob es rechtliche Risiken gibt. Ich danke Ihnen für die Beobachtung unserer politischen Vertreter. Das ist sehr rühmlich, kann man an der Stelle sagen. Es heißt aber auch nicht,, dass man immer jedem Vorschlag von Gewerkschaften kritiklos folgen muss, wenn wir uns für Tariftreue und Vergabe einsetzen. Das kann ich an der Stelle einmal sagen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich weiß auch, dass in der Anhörung gesagt wurde: Egal was in diesem Gesetzentwurf zu stehen hat oder was da kommt, wir würden sowieso klagen. Daher war das eigentlich sehr global angelegt, dass man gesagt hat, egal was da kommt, wir klagen. Daher kam meines Erachtens auch keine Begründung für diese Schwellenwerte. Wir reden ja tatsächlich über die Schwellenwerte. Das ist für uns der große Knackpunkt. Ich bin auch nicht der Meinung, dass die Sonntagsruhe dadurch gestört ist, weil ja kein Personal eingesetzt ist.

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Peter Lehnert

Lassen Sie eine weitere Frage des Kollegen zu?

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Lukas Kilian CDU

Es steht ja in der Weimarer Reichsverfassung, dass neben der Sonntagsruhe noch ein weiterer Schutzzweck befasst ist, nämlich die seelische Erhebung. Die ist ein wenig schwieriger zu fassen als die Sonntagsruhe, die Arbeitsruhe am Sonntag. Deswegen möchte ich nur diese Anmerkung machen: Es gibt neben der Arbeitsruhe auch noch die seelische Erhebung. Das be- (Sybilla Nitsch) trifft potenziell – auch nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – jemanden, der einkauft. – Ja, das ist ja schön. Das freut mich sehr. (Zurufe) Ich kann Ihnen eines sagen: Ich lebe in Nordfriesland, und in Nordfriesland gibt es die Bäderregelung. Da ist es so, dass das ganze Land auf den Beinen ist und hin und her fährt. Die Leute fahren auch von Husum nach Friedrichstadt, weil in Husum die Bäderregelung nicht gilt. Sie nehmen 20 Kilometer in Kauf, um nach Friedrichstadt zu fahren, um einzukaufen. Daher – da habe ich vielleicht einfach eine andere Auffassung – finde ich, dass das Sonntagsgebot an so vielen Stellen aufgelöst ist, gerade auch, weil Tankstellen mittlerweile ja auch Nahversorgungsprodukte anbieten. Die Leute fahren dann dahin. Schaut man sich die Konzepte der Läden an, ist es grundsätzlich so, dass sich bisher in den Orten, in denen die Läden sind und man die Sonntagsöffnung schon hat, keiner groß beschwert hat. Ganz im Gegenteil. Das ist so meine Maßgabe für die Diskussion. – Danke. (Beifall SSW) Also, ich war stehengeblieben bei dem Vorschlag des Gemeindetages, dem Sie sich nicht genähert haben. An der Stelle hätten Sie nämlich wirklich die Chance gehabt, gesichtswahrend aus der Sache rauszukommen, denn es gibt im Land diese funktionierenden Beispiele dieser größeren Märkte. Wir haben von den zwei Beispielen gehört, Hemmingstedt und Heidgraben. In Hemmingstedt wurde auch noch eine öffentliche Petition gezeichnet, weil die Menschen vor Ort einfach befürchten, dass der Markt schließt. Daran sieht man, dass diese Konzepte in diesen kleineren Gemeinden funktionieren. Aber Sie als Regierungsfraktion liefern einfach keine Antworten. Sie beschreiben, wie intensiv Sie im Austausch gewesen wären. Aber ich sage Ihnen, es überzeugt die Menschen vor Ort nicht, wenn am Ende kein Handlungswille von Ihnen aus der Koalition kommt. (Beifall SSW, FDP und Thomas Hölck [SPD]) Als Sprecher der Koalitionsfraktionen wollten Sie ja nicht einmal prüfen, obwohl das so oft gefragt wurde, ob für bestehende Läden Ausnahmeregelungen möglich sind. Entscheidend sind nicht die Quadratmeterzahl und die Einwohnergrenze, sondern für mich ist entscheidend, dass das Angebot vor Ort tatsächlich gebraucht und angenommen wird. Die Anpassung im Gesetz und die Neuregelungen für die Hofläden und Markttreffs begrüßen wir. Das habe ich auch früher schon einmal gesagt. Ich bin immer noch der Meinung, dass es so viele Ausnahmen gibt – in den Badeorten, mit dem Grenzhandel, an den großen Bahnhöfen –, dass wir tatsächlich sagen müssen, der Sonntagseinkauf ist eigentlich in unserem Land schon Realität, und deswegen bin ich dafür, dass wir hier die Ausnahmen sozusagen lediglich ausweiten. Wir gehen also den Weg der FDP mit, weil wir das für einen sehr pragmatischen Ansatz halten. Ich bin auch der Meinung, dass dieses Gesetz den ländlichen Raum nicht grundlegend verändern wird. Es schafft auch keine Wunderlösung gegen Strukturprobleme. Aber dort, wo die Konzepte funktionieren, ist es eine sinnvolle Ergänzung für die Nahversorgung. Also, geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie vielleicht doch noch der FDP zu! (Beifall SSW und FDP)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Kianusch Stender das Wort. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Am Freitagnachmittag um 15:15 Uhr!)

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Lieber Herr Kilian, in der Ausschusssitzung hat mir diese Rhetorik auch schon sehr missfallen, deswegen möchte ich noch einmal eine Lanze für meine Gewerkschaft ver.di brechen: Zwar sind wir als SPD-Fraktion auch nicht 100 Prozent auf derselben Linie wie die Gewerkschaft und ihre Aussagen im Ausschuss, aber in der Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass es erhebliche rechtliche Bedenken bei Ihrem Gesetzentwurf gibt. Wenn dann immer die Antwort kommt wie „Ja, aber ver.di klagt ja, und dann sind die ja schuld, dass hier irgendwas passiert, dass die Nahversorgung nicht gesichert ist“, und was da alles für Vorwürfe kamen, dann muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich Politik immer so gelernt habe: Wenn wir wollen, dass sich etwas verändert, dann müssen wir die Gesetze so machen, dass sich etwas verändern kann, und nicht diejenigen beschimpfen, die dagegen klagen und am Ende auch noch recht bekommen. 9008 Schleswig-Holsteinischer (Kianusch Stender) (Beifall SPD, SSW und FDP)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich dem Wirtschaftsminister Klaus Ruhe Madsen das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aus meiner Sicht ist heute ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, für den ländlichen Raum, für Supermarktbetreiberinnen und -betreiber und auch für mich als Wirtschaftsminister. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Serpil Midyatli [SPD]: Ja, weil euer Gesetz Mist ist!) Unsere Novelle für das Ladenöffnungszeitengesetz soll final verabschiedet werden. Auf dem Papier klingt es vielleicht unspektakulär, dem § 8 des Gesetzes werden die §§ 8a bis 8c hinzugefügt. In der Praxis werden wir aber sicher sehr schnell zu spüren bekommen, was hinter diesen drei zusätzlichen Paragrafen steht. Wir ermöglichen das Einkaufen in Supermärkten an Sonn- und Feiertagen im ländlichen Raum und außerhalb der Tourismusorte und außerhalb der Saison. Das hektische Einkaufen Samstagabends und die Frage, was montags auf dem Frühstückstisch landet, haben auf dem Land dann ein Ende. Wie vieles im Leben und vor allem in der Politik, ist dieses Ergebnis ein Kompromiss. Es ist ein Kompromiss, den die Landesregierung nach rechtlicher Abwägung vertreten kann: Wir haben lange darauf hingearbeitet, viele Gespräche geführt, diskutiert und abgewogen. Deswegen können wir nicht so weit gehen, wie es sich manche wünschen und wie ich persönlich es mir auch gewünscht hätte. Aber ich sage Ihnen: In der Politik leben wir von Kompromissen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In der Politik müssen wir die Argumente von allen Seiten einbeziehen. Wir wollen eine für alle Seiten vertretbare Lösung finden. Das haben wir hier gemacht. Erstens. Die Supermärkte, die unter die neue Regelung fallen, müssen sonn- und feiertags personenlos betrieben werden. Das heißt, dort darf kein Verkäufer stehen, und auch die Regale dürfen nicht eingeräumt werden. Zweitens. Solche Supermärkte dürfen nur in Gemeinden mit weniger als 2.500 Einwohner_innen betrieben werden. Der Hintergrund ist, dass wir mit dieser Regelung vor allem im ländlichen Raum Einkaufsmöglichkeiten schaffen wollen, wo es eben keine Tankstelle und keinen Supermarkt im Hauptbahnhof gibt. Drittens. Die Läden dürfen maximal 350 Quadratmeter groß sein. Viertens. Waren aus Urproduktion in Hofläden dürfen auch mit Personal an Sonn- und Feiertagen verkauft werden. Jeder kennt den Erdbeerverkäufer auf den Höfen oder am Straßenrand. In der Vergangenheit wurde immer wieder kritisiert, dass die Läden in Hemmingstedt und Heidgraben nicht diesen Regelungen entsprächen und somit schließen müssten. – Ja, das stimmt. Beide Gemeinden sind zu groß. Ich will der Vollständigkeit halber eines verdeutlichen, das gern vergessen wird: Wir schaffen diese Möglichkeit für die rechtssichere Sonntagsöffnung erst jetzt. Es gab sie vorher nicht. Geschäfte, die keine Ausnahmegenehmigung hatten, durften gar nicht öffnen. Hätten wir die Einwohnerzahl hochgesetzt, zum Beispiel auf 3.000, wäre das Gesetz aus unserer Sicht angreifbar. Die 2.500-Einwohner-Grenze stammt aus der Förderbedingung des Markttreffs und wird damit begründet. Gleichzeitig gibt es viele Läden, die damit jetzt Rechtssicherheit haben und weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Ich will gern den einen oder anderen aufzählen: Es geht um die Menschen in Mohrkirch, Schwabstedt, Brekendorf, Holtsee, Groß Vollstedt, Glasau, Gülzow, Seeth, Kastorf, Oldenswort, Maasholm, Jagel, Steinfeld, Medelby und Witzwort. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Unruhe) Das sind 15 Hybridsupermärkte, die es jetzt schon gibt. Vier weitere Läden in Enge-Sande, Hollingstedt, Langwedel und Freienwill planen, zeitnah zu öffnen. Dazu kommen Verkaufsboxen, Hofläden, Markttreffs und viele potenzielle Hybridmärkte, die wir noch nicht kennen. Das Interesse ist definitiv da. Die grundgesetzlichen Vorgaben sind der Rahmen, der für uns für Sonntagsöffnungen gesetzt wird. Wie Sie alle wissen, geht es bei dieser Diskussion nicht nur um Quadratmeterzahlen. Es geht um die großen Fragen, wie den Schutz des Sonn- und Feiertages als Ruhetag, Arbeitsschutz und die Attraktivität des ländlichen Raums. Hier gab und gibt (Minister Claus Ruhe Madsen) es unterschiedliche Haltungen der Gewerkschaften, der Kirchen, des Handelsverbands und vieler weiterer Akteure. Wir haben exakt dafür eine Evaluierungsklausel eingebaut, um uns gemeinsam mit den betroffenen Verbänden und Institutionen nach drei Jahren die praktischen Auswirkungen anzuschauen. Wie bereits gesagt: Politik lebt von Kompromissen.

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Peter Lehnert

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Frau Kollegin Nitsch zu?

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Sybilla Nitsch SSW

Herr Minister Madsen, Sie haben eindrücklich erzählt, wie das mit einem Kompromiss funktioniert. Aber warum sind Sie dem Vorschlag des Gemeindetages nicht gefolgt, dass man 400 Quadratmeter und 3.000 Einwohner als Schwellenwert nimmt? Wie muss ich mir den Abwägungsprozess vorstellen? Sie argumentieren, es sei verfassungskonform, wenn ein Laden 50 Quadratmeter weniger und der Ort 500 Einwohner weniger hätte. Wären Sie dem Vorschlag des Gemeindetages gefolgt, hätten Sie definitiv mit diesen beiden Orten, in denen die Läden schließen müssen, wahrscheinlich nicht den Stress gehabt. Wie ist die Abwägung also abgelaufen? Das interessiert mich wirklich, weil es bei dem Schwellenwert für die Quadratmeterzahl nur um 50 Quadratmeter geht. – Ausnahmen leben davon, dass sie Ausnahmen sind. Wenn Sie eine Ausnahme ausdehnen, ist es kein Ausnahme mehr. Ich habe es bereits deutlich erläutert: Wir haben sehr intensive Gespräche geführt. Ich muss Ihnen in aller Deutlichkeit sagen, dass ich als Tourismusminister mir große Sorgen mache, wenn ich nach Mecklenburg-Vorpommern schaue und sehe, was da mit der Bäderregelung passiert ist. Wir müssen schauen, dass wir die Akteure zusammenhalten. Ich muss dafür sorgen, dass es möglichst rechtssicher ist, wenn Unternehmen Geschäfte nach unserem neuen Gesetz eröffnen. Sie werden Investitionen vornehmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Letzte, was diese Unternehmen haben wollen, sind Klagen, die dazu führen, dass ein Gesetz wieder umgeschrieben werden muss und dass dann die Investitionen verloren wären. Warum ist der Rahmen so eng? Jede Einschränkung, die möglich ist, macht die Ausnahme zu einer Ausnahme. Wir wollen den ländlichen Raum stützen. Es geht um den ländlichen Raum. Weil Herr Dr. Buchholz das jetzt so oft erwähnt hat, dass hier und da überall eine Tankstelle sei: Das ist Reisebedarf – das brauche ich Ihnen aber auch nicht zu erklären, lieber Herr Dr. Buchholz –, das ist etwas anderes.

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Peter Lehnert

Herr Minister, lassen Sie eine – – (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Herr Dr. Buchholz, jetzt rede ich. – Herr Minister, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Nitsch zu?

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Sybilla Nitsch SSW

Haben Sie denn konkrete Hinweise darauf bekommen, dass es Leute gibt, die aufgrund dieser Schwellenwerte klagen wollen? Ist das der Grund? – Zumindest ist im Ausschuss von der SPD nochmals bestätigt worden, dass eine Gewerkschaft von sich aus gesagt hat, sie werde so oder so klagen. Wenn jemand das von sich aus sagt, sollten wir unser Gesetz so engmaschig wie möglich aufsetzen, damit es so rechtskräftig wie möglich ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ) Wir leben hier im Land ganz stark davon, dass wir miteinander reden und nicht übereinander, dass wir an einem Tisch mit Gewerkschaften und mit Kirchen sitzen. Es ist ein großartiges Signal, dass eine Kirche von sich aus sagt: Wir wollen den ländlichen Raum stärken, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil man erkennt, dass das Gesellschaftliche wichtig ist. Aber es ist für die Kirche von sehr großer Bedeutung, dass es wirklich Ausnahmen bleiben und dass wir möglichst bei kleinen Gemeinden bleiben. Es geht in der Tat darum, dass ein Sonntag nicht aussehen soll wie ein Montag. Das müssen wir alle miteinander verstehen. Es geht nicht darum, ob jemand arbeiten geht, sondern darum, ob es 9010 Schleswig-Holsteinischer (Minister Claus Ruhe Madsen) uns gelingt, einen Sonntag nach wie vor deutlich als einen Sonntag erkennbar zu erhalten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist viel in alle Richtungen gesagt worden. Hier steht im Raum, dass wir unterschiedliche Auffassungen dazu haben, was später rechtssicher sein wird. Ich möchte mich ausdrücklich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre unglaublich intensive Arbeit an diesem Gesetz bedanken, die sie dort eingebracht haben. Das ist wirklich nicht ohne gewesen. Es sind Kompromisse gefunden worden. Wir wissen alle miteinander: Das Schwerste im Leben sind Kompromisse. Daher bin ich stolz darauf, dass sie einen guten Kompromiss hinbekommen haben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN )

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Peter Lehnert

Der Minister hat seine Redezeit um eine Minute und 22 Sekunden überzogen. Die würde theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung stehen. – Ich sehe allerdings nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weiter Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir einen etwas umfangreicheren und komplizierten Abstimmungsprozess vor uns. Das kann nur funktionieren, wenn sich alle Kolleginnen und Kollegen auf das konzentrieren, was das Präsidium sagt. Gut, nachdem wir das klargestellt haben, rufe ich auf: Erstens Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 20/2133, sowie Änderungsantrag der FDP, Drucksache 20/4422, Buchstabe A. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 20/4422, Buchstabe A aus dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 20/2133 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – FDP und SSW. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der SPDFraktion ist das mehrheitlich angenommen. Wir kommen zu zweitens, Abstimmung zu b), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 20/3750, sowie Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4422, Buchstabe B. Hierzu hat der Kollege Dr. Buchholz für die FDP-Fraktion beantragt, dass wir die drei unterschiedlichen Punkte einzeln abstimmen. Deswegen werde ich sie jetzt einzeln aufrufen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag Drucksache 20/4422, Buchstabe B, und zwar hier die Nummer 1 des Gesetzentwurfs der FDP abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion ist das mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen dann zur Einzelabstimmung über die Nummer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4422, Buchstabe B. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: 350 Quadratmeter!) Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion ist auch das mehrheitlich abgelehnt. Ich komme dann zum dritten Punkt der Einzelabstimmung unter Buchstabe B im Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die sind die Fraktionen von FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion ist das mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt, die Drucksache 20/3750 anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Bei Gegenstimmen der SPDFraktion. Enthaltungen? – Die gibt es von FDP und SSW. Damit ist der Empfehlung des Ausschusses mehrheitlich gefolgt worden. (Vizepräsident Peter Lehnert) Wir haben jetzt noch zwei weitere Abstimmungen vor uns. Zunächst rufe ich den Tagesordnungspunkt 42 auf: Versorgungssituation von Menschen mit PostCOVID und ME/CFS nachhaltig verbessern Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4387 Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/4430 Wir das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Antrag in der Drucksache 20/4387 sowie den Änderungsantrag, Drucksache 20/4430, dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig, herzlichen Dank. (Unruhe auf der Regierungsbank) Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf und darf um etwas mehr Aufmerksamkeit auf der Regierungsbank bitten: BAföG-Novelle zügig umsetzen: Verlässlichkeit für Studenten in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4389 Umfassende BAföG-Reform Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4449 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Jetzt stellt sich die Frage: Wollen wir in der Sache abstimmen, oder ist Ausschussüberweisung beantragt? (Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Sache! – Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ausschussüberweisung!) – Es wird beantragt, die Drucksache 20/4389 sowie den Alternativantrag, Drucksache 20/4449, in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. (Unruhe) Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt. Dann komme ich zur Abstimmung in der Sache. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4389, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist damit der der Antrag der FDP mehrheitlich abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4449, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltung der Fraktionen von SPD, FDP und SSW ist das damit mehrheitlich angenommen. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache: Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags Drucksache 20/4429 Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung gemäß § 63 Absatz 1a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 20/4429. Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. – Dies ist offenbar nicht der Fall. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 20/4429 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Sitzung schließe, darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass der Beginn der nächsten, der 43. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages am Mittwoch, dem 17. Juni 2026, um 10 Uhr stattfinden wird. 9012 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsident Peter Lehnert) Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende. Schluss: 16:06 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst Reden zu Gemeinsame Beratung a) Psychotherapeutische Versorgung nicht gefährden Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/4282 (neu) b) Psychotherapeutische Versorgung sichern – Honorarkürzungen aussetzen, faire Vergütung gewährleisten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4283 c) Psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerecht und wohnortnah weiterentwickeln Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4386

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Psychische Erkrankungen sind längst keine Randerscheinung mehr. Sie sind mitten in unserer Gesellschaft angekommen: in Familien, in Schulen, in Betrieben, in der Pflege, im Rettungsdienst, im Studium, im Ehrenamt, überall dort, wo Menschen Verantwortung tragen, funktionieren müssen, stark sein sollen und manchmal eben nicht mehr stark sein können. Und trotzdem behandeln wir psychische Gesundheit politisch noch immer viel zu oft so, als sei sie ein Nebenthema, als ginge es um ein bisschen Befindlichkeit. Als könne man Menschen einfach sagen: „Reiß dich zusammen.“ Genau das ist falsch. Psychische Erkrankungen sind Erkrankungen. Sie sind behandelbar. Je früher sie behandelt werden, desto größer ist die Chance, dass Menschen wieder stabil werden, im Alltag zurechtkommen, in Arbeit bleiben, Beziehungen führen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Darum ist ambulante Psychotherapie kein Luxus. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen, wohnortnahen und gerechten Gesundheitsversorgung. Genau das stellen wir mit unserem Antrag fest: Die psychotherapeutische Versorgung ist zentral für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung, und sie muss wohnortnah weiterentwickelt werden. Anhang Protokoll Aber die Realität sieht für viele Betroffene anders aus. Wer heute in Schleswig-Holstein einen Therapieplatz sucht, braucht oft vor allem eines: Geduld. Viel Geduld. Wochen bis zum Erstgespräch, Monate bis zu einem festen Therapieplatz. Und das, obwohl bereits eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde. Das ist nicht nur belastend. Das ist gefährlich. Denn Wartezeit ist bei psychischen Erkrankungen keine neutrale Zeit. Wartezeit kann bedeuten: Symptome verschärfen sich. Krisen werden tiefer. Menschen ziehen sich weiter zurück. Arbeitsunfähigkeit verlängert sich. Kinder und Jugendliche verlieren Anschluss. Erkrankungen chronifizieren. Deshalb müssen wir über psychotherapeutische Versorgung nicht abstrakt reden, sondern ganz konkret: Wie kommen Menschen schneller in Behandlung? Wie sichern wir Praxen im ländlichen Raum? Wie schaffen wir mehr Kapazitäten dort, wo Wartezeiten besonders hoch sind? Wie machen wir den Beruf attraktiv? Wie sorgen wir dafür, dass nicht ausgerechnet jetzt an der Versorgung gespart wird? Denn genau das ist der kritische Punkt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat im März 2026 beschlossen, psychotherapeutische Leistungen ab April um 4,5 Prozent schlechter zu vergüten. Das allein wäre schon ein fatales Signal. Aber dabei bleibt es nicht. Durch das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen zusätzliche Einschnitte: Zuschläge zur Kurzzeittherapie sollen wegfallen, bisher extrabudgetär vergütete Leistungen sollen wieder gedeckelt oder zumindest faktisch begrenzt werden, und Vergütungssteigerungen sollen stärker an der sogenannten Grundlohnrate ausgerichtet werden. In der Summe bedeutet das für viele niedergelassene Psychotherapeut_innen nicht einfach 4,5 Prozent weniger. Es geht effektiv um eine Belastung von knapp 6,2 Prozent, je nach Praxisstruktur sogar mit weiteren Folgewirkungen. Man muss erklären, was das heißt. Das sind nicht 6,2 Prozent weniger Bürokratie. Das sind nicht 6,2 Prozent weniger Bedarf. Das sind nicht 6,2 Prozent weniger psychische Erkrankungen. Es sind 6,2 Prozent weniger wirtschaftliche Stabilität für Praxen, die ohnehin unter steigendem Druck stehen. Am Ende sind es 6,2 Prozent mehr Risiko, dass Behandlungsplätze wegfallen, Wartezeiten länger werden und Versorgungslücken größer werden. Das ist besonders bitter, weil Psychotherapie eine zeitgebundene Versorgung ist. 9014 Schleswig-Holsteinischer (Jasper Balke) Eine Therapiestunde lässt sich nicht einfach rationalisieren wie ein Verwaltungsprozess. Eine Psychotherapeutin kann nicht beliebig mehr Patient_innen in derselben Zeit behandeln, ohne dass Qualität verloren geht. Wer also an dieser Stelle kürzt, kürzt nicht irgendwo im System. Er kürzt reale Behandlungszeit. Und das ist nicht nur menschlich falsch, sondern auch volkswirtschaftlich kurzsichtig. Psychische Erkrankungen verursachen enorme Kosten: durch Arbeitsunfähigkeit, Produktivitätsverluste, Frühverrentung, stationäre Behandlungen und Folgekosten im Sozial- und Gesundheitssystem. Berechnungen beziffern die volkswirtschaftlichen Kosten psychischer Erkrankungen in Deutschland auf viele Milliarden Euro jährlich. Eine aktuelle Auswertung nennt allein 15,8 Milliarden Euro Produktionsausfälle und 27,1 Milliarden Euro Bruttowertschöpfungsverlust durch Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Störungen. Das heißt: Wenn wir Menschen monatelang auf Therapie warten lassen, sparen wir nicht. Wir verschieben Kosten. In die Krankenhäuser. In das Krankengeld. In die Erwerbsminderungsrenten. In die Betriebe. In die Familien. Und am Ende in die gesamte Gesellschaft. Gute Psychotherapie ist deshalb keine Kostenstelle. Sie ist eine Investition. Die Bundespsychotherapeutenkammer verweist darauf, dass jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro gesamtgesellschaftlich ein Mehrfaches an Nutzen erzeugen kann, durch weniger Krankschreibungen, weniger Erwerbsminderungsrenten und weniger stationäre Behandlungen. Deshalb ist es so absurd, bei Psychotherapie nur auf kurzfristige Kassenausgaben zu schauen. Wer dort kürzt, wo Behandlung wirkt, spart nicht nachhaltig. Er nimmt in Kauf, dass Krankheiten länger dauern, schwerer werden und am Ende teurer sind. Unser Antrag setzt deshalb an den richtigen Stellen an. Wir wollen, dass die Auswirkungen der Vergütungsanpassungen kurzfristig evaluiert werden. Nicht irgendwann, wenn Praxen bereits aufgegeben haben, sondern rechtzeitig. Wir wollen Transparenz bei Datengrundlagen und Berechnungsparametern. Wenn Vergütungssysteme verändert werden, muss nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage das geschieht. Wir wollen eine Vergütungssystematik, die den gestiegenen Bedarf und die Besonderheiten psychotherapeutischer Arbeit realistisch abbildet. Wir wollen Planungssicherheit für Praxen und ja, natürlich müssen wir auch die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick behalten. Aber Finanzierbarkeit entsteht nicht dadurch, dass man wirksame Versorgung schwächt. Wir müssen die Bedarfsplanung endlich überarbeiten. Die heutige Planung bildet den tatsächlichen Bedarf vielerorts nicht mehr ausreichend ab. Das gilt besonders für ländliche Räume, für strukturell besondere Regionen, für Inseln und Halligen. Wohnortnahe Versorgung darf nicht davon abhängen, ob man in einer Großstadt lebt. Und wir müssen die psychotherapeutische Weiterbildung endlich ausfinanzieren. Wer mehr Versorgung will, muss auch dafür sorgen, dass ausreichend Menschen diesen Beruf ergreifen und ihre Weiterbildung verlässlich absolvieren können. Liebe Kolleg_innen, dieser Antrag ist kein Maximalprogramm. Er ist ein realistischer, notwendiger und verantwortungsvoller Schritt. Er sagt: Wir sehen die Betroffenen. Wir sehen die langen Wartezeiten. Wir sehen die Praxen. Wir sehen den steigenden Bedarf. Und wir sehen, dass psychotherapeutische Versorgung nicht geschwächt, sondern gestärkt werden muss. Denn am Ende geht es um Menschen, die Hilfe brauchen. Um Kinder, die nicht monatelang warten dürfen. Um Beschäftigte, die wieder zurück ins Leben und in Arbeit finden können. Um Familien, die entlastet werden. Um eine Gesellschaft, die verstanden hat: Mentale Gesundheit ist keine Privatsache allein. Sie ist eine öffentliche Aufgabe. Wer Psychotherapie stärkt, stärkt Versorgung. Wer Psychotherapie stärkt, stärkt Prävention. Wer Psychotherapie stärkt, spart Folgekosten. Und vor allem: Wer Psychotherapie stärkt, gibt Menschen eine echte Chance auf ein besseres Leben. Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Die Gesundheitspolitiker_innen aller Fraktionen haben in den letzten Wochen dieselben Mails erhalten, die gleichen Gespräche geführt und im Sozialausschuss die gleichen eindringlichen Informationen erhalten. Die Botschaft aus den Reihen der Psychotherapeuten ist eindeutig: Die vom erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Kürzung der Honorare um 4,5 Prozent ab dem 1. April 2026 wird viele Praxen in eine finanzielle Schieflage bringen. Das Ergebnis ist absehbar: Das Angebot an psychotherapeutischen Behandlungen wird sich reduzieren – und das in einer Zeit, in der wir einen wachsenden Bedarf erleben. Zwar gilt in Schleswig-Holstein die psychotherapeutische Versorgung offiziell als übererfüllt. Laut dem Bedarfsplan des Gemein- (Birte Pauls) samen Bundesausschusses liegt die Versorgung in vielen Kreisen und Städten bei mehr als 110 Prozent. Aber wir alle wissen: Papier ist geduldig. Die erlebte Realität der Patientinnen und Patienten sieht völlig anders aus. Vielleicht klappt es noch mit einem relativ zügigen Erstgespräch, aber dieses sichert längst noch keine Therapie. Wochen- und monatelange Wartezeiten sind eher die Regel als die Ausnahme. In ländlichen Gebieten ist die Lage oft noch schwieriger als in den Städten. Laut dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung wurden im Jahr 2024 in Schleswig-Holstein 520.000 Einzeltherapien abgerechnet. Das sind fast 50 Prozent mehr als noch im Jahr 2013. Die Anzahl psychischer Erkrankungen wächst stetig. Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund dieser Diagnosen hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Wobei wir es ja gerade im Bereich der Frauen oft genug mit Fehldiagnosen zu tun haben. Dieser steigende Bedarf hat viele Ursachen, die ich in meinen Gesprächen der letzten Wochen deutlich gelernt habe. Erstens: Zukunftsängste und Krisen haben zugenommen. Die COVID-19-Pandemie mit ihren sozialen Einschränkungen und der Isolation belastet besonders junge Menschen weiterhin. Die Kriege mit ihren Auswirkungen auf unseren Alltag, die Angst vor Inflation und der Klimawandel wirken sich auf die Psyche aus. Zweitens: Eine veränderte Mediennutzung führt bei jungen Menschen zu Stress, Schlafstörungen und einer Veränderung des sozialen Miteinanders. Drittens: Erfreulicherweise erleben wir einen Abbau der Stigmatisierung. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Psyche ist keine Schwäche, sondern im Gegenteil eine Stärke. Ich kann verstehen, dass ein Bewertungsausschuss genauer hinschauen muss, wenn die Ausgaben in einem Bereich steigen. Aber dann muss man auch hinschauen, warum das so ist. Wenn es einen realen Mehrbedarf gibt, dann ist es gegen die Interessen der Patientinnen und Patienten, das Angebot durch Honorarkürzungen zu verknappen. Erschwerend kommt die immer noch nicht geregelte Weiterbildungsvergütung hinzu. Auch die Diskussion über die Re‑Budgetierung ist wenig zielführend. Es ist ja nicht so, dass durch eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Behandlungen die Bedarfe der Menschen automatisch sinken. Wenn den Betroffenen nicht zügig geholfen wird, erhöhen sich die Krankheitstage weiter. Eine hohe Anzahl an Fehltagen kann weder im Interesse der Gesellschaft noch der Arbeitgeber sein. Wir reden hier viel über Zahlen. Aber worüber wir eigentlich reden müssten, sind die Menschen, die morgens mit einer bleiernen Schwere aufwachen und monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen. Eine Honorarkürzung von 4,5 Prozent ist keine Antwort auf diesen Bedarf. Das ist ein Schlag ins Gesicht derer, die unsere psychosoziale Versorgung täglich aufrechterhalten! Der Antrag von Schwarz-Grün liest sich zwar ganz nett. Sie wollen „evaluieren“, „prüfen“ und das Thema auf die Gesundheitsministerkonferenz setzen. Das klingt nach viel Papier, aber nach wenig Tempo. Wir brauchen keine Evaluation des Mangels, wir brauchen eine Sicherung der Existenz der Praxen. Mit weniger Geld mehr Versorgung im ländlichen Raum oder auf unseren Halligen zu organisieren, wird schwierig. Was wir jetzt brauchen, sind drei Dinge: 1. Schluss mit den Kürzungen: Diese 4,5 Prozent müssen vom Tisch, bevor die ersten Praxen die Segel streichen. 2. Eine echte Bedarfsplanung: Es nutzt der Mutter in Dithmarschen nichts, wenn der Plan auf dem Papier erfüllt ist, sie aber 20 Absagen bekommt. 3. Verlässlichkeit für den Nachwuchs: Wir bilden hervorragende Therapeuten aus. Wenn wir aber die Weiterbildung nicht finanzieren und ihre wirtschaftliche Perspektive kaputtkürzen, wandern sie ab. Das können wir uns nicht leisten. Psychische Gesundheit darf kein Luxusgut werden. Wir unterstützen die Forderung, Druck auf Bundesebene zu machen. Aber bitte mit ordentlich Wumms und nicht nur mit einem freundlichen „Man müsste mal“. Die Patientinnen und Patienten haben keine Zeit für lange Prüfschleifen. Sie brauchen Hilfe – und zwar jetzt!

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein steht unter erheblichem Druck. Lange Wartezeiten, wachsende Behandlungsbedarfe und zugleich steigende Kosten für die psychotherapeutischen Praxen sind längst keine theoretische Belastung mehr, sondern eine zunehmend gefährliche Realität für Patientinnen und Patienten sowie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Unser Ziel war und ist deshalb klar. Wir wollen eine leistungsfähige psychotherapeutische Versorgung gewährleisten – verlässlich, bedarfsgerecht und erreichbar. Dieses Ziel wird, so mein Eindruck, im Kern auch fraktionsübergreifend geteilt. Gerade deshalb haben 9016 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Heiner Garg) wir uns ernsthaft darum bemüht, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Wir hatten ein großes Interesse daran, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen – einem Antrag, der beides zusammenführt: die notwendige Akuthilfe angesichts der seit dem 1. April 2026 wirksamen Honorarkürzungen und strukturelle Verbesserungen bei Bedarfsplanung, Weiterbildungsfinanzierung, ländlicher Versorgung und Entstigmatisierung. Aber Kompromissfähigkeit hat Grenzen. Unsere Kompromissbereitschaft endet dort, wo zentrale Inhalte aus dem Beschlussteil eines Antrages mit aktuellem Anlass in die Begründung verschoben werden sollen. Und sie endet dort, wo der klare politische Hebel für eine Akuthilfe – nämlich die Forderung nach einer Aussetzung der Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – entfallen soll. Denn genau jetzt braucht es mehr als Problembeschreibungen. Wir brauchen strukturelle Verbesserungen – etwa die längst überfällige Ausfinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Aber wir brauchen zugleich effektives Handeln im Hier und Jetzt. Es darf nicht um den Rückbau der psychotherapeutischen Versorgung gehen, sondern es muss um ihre Sicherung und Stärkung gehen. Schleswig-Holstein sollte jetzt schnell den Schulterschluss mit Nordrhein-Westfalen suchen: Dort hat CDU-Gesundheitsminister Laumann die Honorarkürzung gestern im Landtag als „Schlag ins Gesicht“ der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bezeichnet und ein Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Warken angekündigt. Ich fordere Sie, Frau Ministerin von der Decken, auf, ebenfalls unverzüglich und mit Nachdruck das Gespräch mit der Bundesministerin zu suchen, und zwar noch bevor die Frist für eine Beanstandung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses Mitte Mai abläuft. Eine Evaluation und Weiterentwicklung der Parameter für die Honorarberechnung ist richtig. Sie reicht angesichts der bereits spürbaren Fehlwirkungen aber für eine zügige Verbesserung der Situation nicht aus. Berichte über Wartelisten, die wegen des steigenden wirtschaftlichen Drucks für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten geschlossen werden, zeigen, worum es jetzt gehen muss: Wartezeiten zu verkürzen, verlässliche Behandlungsangebote für alle Patientinnen und Patienten zu sichern und die ambulanten psychotherapeutischen Praxen wirtschaftlich stabil zu halten. Am Ende zählt nicht, ob ein Antrag besonders wohlklingend formuliert ist. Am Ende zählt, ob Verbesserungen spürbar bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. – Vielen Dank.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Die Antragslage zu diesem Tagesordnungspunkt ist mehr als eindeutig. Offensichtlich will hier niemand Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung hinnehmen. Zwar sind nicht alle Anträge gleich konkret. Aber diese grundsätzliche Einigkeit hier im Haus ist für sich genommen ein gutes Zeichen. Sie ändert aber leider erst einmal nichts an der bitteren Realität. Denn wie wir wissen, bekommen Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten seitdem 1. April dieses Jahres pauschal 4,5 Prozent weniger Geld für ihre Arbeit. Wenn man sich bewusst macht, dass wir in Zeiten multipler Krisen leben, und wenn man bedenkt, dass viele insbesondere junge Menschen bis heute unter den Nachwirkungen der Pandemie leiden und die Nachfrage nach Psychotherapie auf einem historischen Höchststand ist, dann wird die Absurdität dieser Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschuss überdeutlich. Um ehrlich zu sein, hat mich dieser Beschluss, der im Übrigen gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen wurde, erst einmal sprachlos gemacht. Schließlich reden wir beim Bewertungsausschuss über eine Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung, die durchaus kompetent besetzt ist. Dass man hier eine fachlich so grundfalsche Entscheidung trifft, verwundert doch sehr. Die Kassen begründen diesen Schritt mit einem nicht wirklich sauber errechneten Honorarvergleich innerhalb der Ärzteschaft. Fakt ist aber, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im einheitlichen Bewertungsmaßstab zu den am niedrigsten vergüteten Facharztgruppen gehören. Auch der Verweis auf steigende Strukturzuschläge macht diese Honorarkürzung nicht besser. Denn diese Komponente der Vergütung für Personal und Verwaltung wird zwar rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 14,25 Prozent angehoben, doch im Ergebnis stehen selbst Praxen, die diese Zuschläge in voller Höhe erhalten, vor einer Honorarminderung von immer noch rund 2,8 Prozent. Ganz ehrlich: Über das Argument der Kosteneinsparung hinaus entbehrt dieser Schritt jeglicher rationalen Grundlage. Ich teile die Einschätzung der Psychotherapeutenkammer, die den Beschluss als „beispiellose Entwertung psychotherapeutischer Arbeit und psychischen Leids“ bezeichnet. (Christian Dirschauer) Fakt ist, dass die ambulante Psychotherapie lediglich 0,7 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht. Die Kammer verweist völlig zu Recht darauf, dass jeder in Psychotherapie investierte Euro einen gesellschaftlichen Nutzen von zwei bis vier Euro generiert. Denn sie verringert nicht nur menschliches Leid, sondern sorgt in vielen Fällen auch ganz konkret für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit oder der sozialen Teilhabe. Eine Kürzung in diesem Bereich ist also auch rein ökonomisch betrachtet widersinnig. Längst werden Vermutungen laut, dass diese Maßnahme nur ergriffen wurde, um den Druck auf die therapeutischen Praxen zu erhöhen nach dem Motto: Wer pro Therapieeinheit geringer vergütet wird, macht am Ende mehr Stunden. Aber selbst, wenn dies wirklich das Kalkül sein sollte, geht die Rechnung doch von vorne bis hinten nicht auf. Denn die therapeutische Arbeit ist nun mal so gut wie vollständig zeitgebunden, sodass eine Kompensation durch höhere Fallzahlen nicht möglich ist. Im Ergebnis wird die Arbeit als Psychotherapeutin oder ‑therapeut also schlichtweg unattraktiver. Denn neben konkreten Gehaltseinbußen ist auch die Planungssicherheit der Praxisinhaber gefährdet.Sie können die Kürzung natürlich nicht einfach an ihre Beschäftigten weiterreichen, sodass dieser Beschluss auch aus unternehmerischer Sicht hochproblematisch ist. Leider gefährdet die beschlossene Honorarkürzung aber nicht nur den laufenden Praxisbetrieb, sondern auch die langfristige psychotherapeutische Versorgung. Sie verschlechtert die ohnehin problematischen Rahmenbedingungen für die entsprechende Weiterbildung zusätzlich, denn ein relevanter Teil der ambulanten Weiterbildungskosten für den psychotherapeutischen Nachwuchs wird über die Honorare finanziert. Sinkende Entgelte gefährden demnach unmittelbar die Qualifizierung künftiger Generationen. Vor diesem Hintergrund sage ich für den SSW ganz deutlich: Diese absolut kurzsichtige Sparmaßnahme auf Kosten psychisch Erkrankter ist völlig inakzeptabel und muss schnellstmöglich korrigiert werden. Mehr noch: Statt über Kürzungen müssen wir uns dringend Maßnahmen für eine zukunftssichere und bedarfsdeckende Versorgung sichern. Geeignete Vorschläge liegen in Form unseres Antrags vor. Die Koalition muss sich dringend in diesem Sinne und insbesondere gegenüber dem Bund für eine Rücknahme der Kürzung und verbesserte Rahmenbedingungen einsetzen.

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