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Lukas Kilian

CDU 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Es steht ja in der Weimarer Reichsverfassung, dass neben der Sonntagsruhe noch ein weiterer Schutzzweck befasst ist, nämlich die seelische Erhebung. Die ist ein wenig schwieriger zu fassen als die Sonntagsruhe, die Arbeitsruhe am Sonntag. Deswegen möchte ich nur diese Anmerkung machen: Es gibt neben der Arbeitsruhe auch noch die seelische Erhebung. Das be- (Sybilla Nitsch) trifft potenziell – auch nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – jemanden, der einkauft. – Ja, das ist ja schön. Das freut mich sehr. (Zurufe) Ich kann Ihnen eines sagen: Ich lebe in Nordfriesland, und in Nordfriesland gibt es die Bäderregelung. Da ist es so, dass das ganze Land auf den Beinen ist und hin und her fährt. Die Leute fahren auch von Husum nach Friedrichstadt, weil in Husum die Bäderregelung nicht gilt. Sie nehmen 20 Kilometer in Kauf, um nach Friedrichstadt zu fahren, um einzukaufen. Daher – da habe ich vielleicht einfach eine andere Auffassung – finde ich, dass das Sonntagsgebot an so vielen Stellen aufgelöst ist, gerade auch, weil Tankstellen mittlerweile ja auch Nahversorgungsprodukte anbieten. Die Leute fahren dann dahin. Schaut man sich die Konzepte der Läden an, ist es grundsätzlich so, dass sich bisher in den Orten, in denen die Läden sind und man die Sonntagsöffnung schon hat, keiner groß beschwert hat. Ganz im Gegenteil. Das ist so meine Maßgabe für die Diskussion. – Danke. (Beifall SSW) Also, ich war stehengeblieben bei dem Vorschlag des Gemeindetages, dem Sie sich nicht genähert haben. An der Stelle hätten Sie nämlich wirklich die Chance gehabt, gesichtswahrend aus der Sache rauszukommen, denn es gibt im Land diese funktionierenden Beispiele dieser größeren Märkte. Wir haben von den zwei Beispielen gehört, Hemmingstedt und Heidgraben. In Hemmingstedt wurde auch noch eine öffentliche Petition gezeichnet, weil die Menschen vor Ort einfach befürchten, dass der Markt schließt. Daran sieht man, dass diese Konzepte in diesen kleineren Gemeinden funktionieren. Aber Sie als Regierungsfraktion liefern einfach keine Antworten. Sie beschreiben, wie intensiv Sie im Austausch gewesen wären. Aber ich sage Ihnen, es überzeugt die Menschen vor Ort nicht, wenn am Ende kein Handlungswille von Ihnen aus der Koalition kommt. (Beifall SSW, FDP und Thomas Hölck [SPD]) Als Sprecher der Koalitionsfraktionen wollten Sie ja nicht einmal prüfen, obwohl das so oft gefragt wurde, ob für bestehende Läden Ausnahmeregelungen möglich sind. Entscheidend sind nicht die Quadratmeterzahl und die Einwohnergrenze, sondern für mich ist entscheidend, dass das Angebot vor Ort tatsächlich gebraucht und angenommen wird. Die Anpassung im Gesetz und die Neuregelungen für die Hofläden und Markttreffs begrüßen wir. Das habe ich auch früher schon einmal gesagt. Ich bin immer noch der Meinung, dass es so viele Ausnahmen gibt – in den Badeorten, mit dem Grenzhandel, an den großen Bahnhöfen –, dass wir tatsächlich sagen müssen, der Sonntagseinkauf ist eigentlich in unserem Land schon Realität, und deswegen bin ich dafür, dass wir hier die Ausnahmen sozusagen lediglich ausweiten. Wir gehen also den Weg der FDP mit, weil wir das für einen sehr pragmatischen Ansatz halten. Ich bin auch der Meinung, dass dieses Gesetz den ländlichen Raum nicht grundlegend verändern wird. Es schafft auch keine Wunderlösung gegen Strukturprobleme. Aber dort, wo die Konzepte funktionieren, ist es eine sinnvolle Ergänzung für die Nahversorgung. Also, geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie vielleicht doch noch der FDP zu! (Beifall SSW und FDP)

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