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Martin Balasus

CDU 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Ich habe in meinem Wortbeitrag ausgeführt, dass wir in Schleswig-Holstein auf eine individuelle und passgenaue Lösung setzen. Es gibt Kinder – Sie haben das eben auch –, die wirklich ihr Päckchen mitbringen. Bei ihnen muss man ein großes Fragezeichen setzen, ob sie wegen Traumata und allen möglichen negativen Erfahrungen schon schulfähig sind, wenn sie in eine Einrichtung ziehen. Wie wäre, wenn ich jetzt Ihrem Gedankengang folgen würde, Ihre Vorstellung eines regulären Schulbesuchs eines solchen Kindes? Soll es, wenn es in ein Heim geht oder dort untergebracht wird, zum Beispiel ab Tag 2 direkt eine reguläre Schule besuchen? Ich halte das in einem Klassenverband von 25 Personen für sehr schwierig. Wie sieht da Ihr Konzept aus? (Zuruf SPD) – Das ist genau der spannende Punkt, Herr Balasus, und da sollten wir dranbleiben. Warum ist aus Ihrer Sicht ein Kind, das in Lübeck gemeldet ist und in so einer Heimeinrichtung wohnt, anders zu behandeln als ein Kind, das in Köln gemeldet ist und in so einer Heimeinrichtung wohnt? Wo ist da der Unterschied? (Beifall SPD, FDP und SSW – Sybilla Nitsch [SSW]: Genau so ist es!) Wenn Sie diese beiden Kinder individuell betrachten, warum brauchen Sie dann eine unterschiedliche Rechtsgrundlage für die beiden Kinder? Natürlich müssen Sie die Kinder individuell betrachten. Für das Kind, das in Lübeck gemeldet ist, gibt es diese Lösung. Es kann von der Schulpflicht befreit werden, um in der Heimeinrichtung betreut zu werden, und genau das wollen wir doch auch für die anderen. Erklären Sie doch einmal, warum es einen Unterschied geben muss zwischen den Kindern, die aus Köln kommen, und den Kindern, die aus Lübeck kommen. Wenn Sie da einen finden, diskriminieren Sie.

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