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Hauke Göttsch

CDU 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute den genannten Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses vor. Von Januar bis März hat der Ausschuss insgesamt 154 neue Petitionen erhalten und 77 Petitionen abschließend beraten. Die gefassten Beschlüsse und die Statistik finden Sie in unserem Bericht. Den Ausschuss erreichen täglich neue Petitionen. Die Bandbreite an Themen, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger an uns wenden, ist groß, und ich möchte Ihnen gerne ein paar Beispiele geben. Ein Petent hat die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens gefordert. Eine weitere öffentliche Petition wandte sich gegen die Verwaltungsgebühren für Studierende. Ein anderer Bürger wollte bestimmte Eintragungen in seine Waffenbesitzkarte erreichen. Ein Petent forderte aufgrund der Zunahme von Schadens- und Gefahrenereignissen die Aufstockung der finanziellen Mittel für Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutzbehörden. (Beate Raudies [SPD]: Eine sehr gute Idee!) Dann gab es noch eine Beschwerde über die Maßnahmen der Polizei bei einer nächtlichen Personenkontrolle. Auch ein Schweinestall im Außenbereich hat den Ausschuss beschäftigt. Nachbarn waren nicht zufrieden, wie die Baubehörde mit ihrem Widerspruch umgegangen ist. Außerdem wurde die schlechte Beschilderung der Radwege am Nord-Ostsee-Kanal bemängelt. In einem anderen Fall hat eine Mutter um Hilfe bei der Beantragung einer Schulbegleitung für ihren Sohn gebeten. Mittlerweile wenden sich auch mehrere Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland an den Ausschuss, die um Hilfe bei ihren Anerkennungsverfahren bitten. Auf eine kleine Auswahl an Petitionen möchte ich noch kurz näher eingehen. Ein Fall betrifft den Bereich der Staatsanwaltschaft. Ein Bürger hatte einen Streit am Gartenzaun mit seinem Nachbarn, der – so sagt er – mit einem Faustschlag endete. (Zurufe: Oh!) Das Ermittlungsverfahren gegen seinen Nachbarn wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat ihn mangels öffentlichen Interesses auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen. Darin sah er eine Abwertung seines persönlichen Falls. Hierzu erreichen uns häufiger Petitionen. Wir haben dem Petenten das Verfahren näher erklärt, aber uns ist aufgefallen, dass die Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt bei Bürgerinnen und Bürgern zu Missverständnissen führen können. Daher haben wir das Justizministerium gebeten, zu prüfen, ob die Hinweise in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft verständlicher formuliert werden können. Das nennt man Entbürokratisierung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) In einer anderen öffentlichen Petition setzte sich die Petentin für die Einrichtung von Schulstraßen ein. Sie hält die Schulwege oftmals nicht für sicher und wünscht sich schnelle und wirksame Maßnahmen, damit unsere Kinder in Schleswig-Holstein sicher in die Schule kommen. Wir haben nach einer Anhörung und einer intensiven Befassung mit dem Thema festgestellt, dass es keine Standortlösung für alle Schulstandorte geben kann. Wichtig sind verlässliche Informationen für die Akteure vor Ort, denn sie müssen sich über die Maßnahmen einigen, die zu ihrem Standort passen. Der Ausschuss hat das Verkehrsministerium gebeten, den Entscheidungsträgern vor Ort gut verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die beste Lösung im Einzelfall der konkreten Schule gefunden werden kann. Der Schulwegeerlass ist sicher ein erster Schritt. Wir im Petitionsausschuss sind Ansprechpartner für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir helfen gerne, erklären, sagen aber auch einmal oder auch zweimal, was nicht geht. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit und dem Petitionsausschussbüro für die professionelle Arbeit. – Redezeit eingehalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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