Thomas Hölck
Herr Kollege Hein, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie sich bei der 2.500‑Einwohner_innen-Grenze an den Markttreffs orientiert hätten. Die Markttreffs werden aktuell bis zu einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern gefördert. Warum begrenzen Sie dann die Fläche der personenlosen Nahversorger auf 350 Quadratmeter? – Auch dort ist es so gewesen, dass wir vor einer Abwägung standen: Wie viele Quadratmeter lässt man im ländlichen Raum dafür zu? – In der Abwägung ist diese Grenze geschaffen worden. (Beifall CDU – Zuruf SPD: Ja, aber Sie müssen es doch begründen! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Man könnte es auch Willkür nennen! Oder Angst! Oder Mutlosigkeit!) Ich fahre fort. – Ich war bei den Grenzen, die notwendig sind, um das Regel‑Ausnahme-Verhältnis und damit die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes festzustellen. Jetzt noch einmal ganz ehrlich: Mir selbst fällt es wirklich nicht leicht. Hemmingstedt ist meine Nachbargemeinde. Sie hat mehr als 2.500 Einwohner – und einen Tante‑Enso-Markt. Deshalb habe ich mich wirklich vehement dafür eingesetzt, eine Lösung zu finden. Aber nach der Anhörung und nach wirklich vielen Gesprächen musste ich leider akzeptieren: Eine Aufweichung dieser Einwohnergrenze würde den Gesetzentwurf rechtlich angreifbar machen, etwaige Ausnahmeregelungen, nach denen wir auch gesucht haben, ebenso. Eine generelle Sonn- und Feiertagsöffnung ist durch das Grundgesetz rechtlich ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt ausdrücklich, dass an Sonntagen Arbeitsruhe ist.
